Kündigung nach Kirchenaustritt erlaubt

 

Darf ein Mitarbeiter einer kirchlichen Einrichtung aus der Kirche austreten? Und ist es rechtens, wenn sein Arbeitgeber ihm daraufhin kündigt, auch wenn er aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit eigentlich unkündbar ist? Diesen Fall hatte das Bundesarbeitsgericht heute zu entscheiden. Es ging um einen Sozialpädagogen, der bei einer Einrichtung der Caritas angestellt war und 2010 aus der katholischen Kirche ausgetreten war. Die Missbrauchsfälle, der Umgang mit den Piusbrüdern, das hatte ihn so verärgert, dass er nicht länger zu dieser Institution gehören wollte. Die außerordentliche Kündigung folgte sofort, und sie war juristisch korrekt – so entschieden zwei Instanzen und jetzt auch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Das Gericht bestätigte damit die Sonderregelungen des kirchlichen Arbeitsrechts, das in der letzten Zeit immer stärker unter Druck geraten ist. In der Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters und dem Recht der Kirchen, die sich auf den religiösen Charakter ihrer Einrichtungen berufen, liegen die Sympathien der Öffentlichkeit stets mehr bei den Mitarbeitern. Wenn es um die private Lebensweise geht wie eine erneute Heirat nach Scheidung oder um Zusammenleben mit gleichgeschlechtlichen Partnern, zeigt sich eine Verschiebung der Rechtsauslegungen zugunsten der Privatsphäre. Die heutige Entscheidung ist jedoch eindeutig und letztlich auch nachvollziehbar. Wer mit der Kirche nichts mehr zu tun haben will und aus ihr austritt, sollte auch konsequent sein und sich nicht bei ihr verdingen.

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Michaela Pilters

Ich leite seit 1985 die ZDF-Redaktion „Kirche und Leben/kath“. Bevor ich zum ZDF kam, war ich bei der Katholischen Nachrichtenagentur in Bonn und beim Hessischen Rundfunk in der Kirchenredaktion - also viele Jahre Erfahrung mit kirchlichen Themen. Mein Studium der katholischen Theologie (Diplom) habe ich in München gemacht.