Papst bekräftigt „Null-Toleranz“ bei Missbrauch
Papst Franziskus hat heute noch einmal bekräftigt, dass in der katholischen Kirche weiterhin die „Null-Toleranz-Politik“ beim Thema Missbrauch gilt. Er nutzte das Treffen mit der Päpstlichen Kinderschutzkommission, um deutlich zu machen, dass es ihm bei diesem Thema ernst ist. Allerdings gestand er auch ein, dass es einen Personalengpass in der zuständigen Glaubenskongregation gebe. Man versuche neue Mitarbeiter zu finden, damit die Fälle abgearbeitet werden können, so Franziskus gegenüber den Mitgliedern der Kommission. Er ermutigte die Kommission, noch enger mit der Glaubenskongregation und der Kongregation für die Evangelisierung der Völker zusammen zu arbeiten. Vor allem im Verhältnis zwischen Kinderschutzkommission und Glaubenskongregation hatte es in der Vergangenheit wiederholt Schwierigkeiten gegeben. Die Kommission hatte vorgeschlagen, auch Bischöfe und Ordensobere zu belangen, wenn sie Missbrauch vertuscht oder die Aufklärung verschleppt haben. Doch bei der konkreten Umsetzung dieses Anliegens kam es zum Streit.
Schlingerkurs trotz klarer Vorsätze?
Papst Franziskus hatte eigentlich im Juni 2015 ein Gericht einrichten wollen, das Bischöfe zur Rechenschaft zieht, die Missbrauch vertuschen oder die Aufarbeitung nicht konsequent betrieben haben. Franziskus wollte die neue Institution bei der Glaubenskongregation ansiedeln. Doch er stieß damit auf Widerstand in der Römischen Kurie. Gegner machten vor allem verfahrenstechnische und rechtliche Bedenken geltend. So verschwand die Idee wieder stillschweigend, bis Franziskus ein Jahr später im Juni 2016 die bestehenden Regelungen für die Amtsenthebung von Bischöfen, die der Kanon 193 des Kirchenrechts bereits vorsieht, präzisierte. Seitdem sind in die dort genannten „schwerwiegenden Gründe“, die eine Amtsenthebung rechtfertigen, auch „die mangelnde Sorgfaltspflicht von Bischöfen in der Ausübung ihres Amtes eingeschlossen“. Dies gelte „besonders im Blick auf die Fälle sexuellen Missbrauchs, die an Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen begangen werden“. Die Verfahren liegen nicht, wie in dem Entwurf von 2015 vorgesehen, bei der Glaubenskongregation, sondern bei der für den jeweiligen Oberen zuständigen Kongregation, z.B. für die Bischöfe, Orden, Ostkirchen oder Evangelisierung der Völker.
Der Vorstoß von 2015 war auf ausdrücklichen Wunsch der Kinderschutzkommission zustande gekommen. Umso größer war dort der Frust, als die Angelegenheit im Sande verlief. Zwar zeigten sich Mitglieder der Kommission mit der neuen Regelung von 2016 durchaus zufrieden. Doch knirschte es weiterhin im Verhältnis der Kinderschutzkommission zur Glaubenskongregation, die für die Bearbeitung der Missbrauchsfälle von Klerikern und Laien im kirchlichen Dienst zuständig ist. Letzter großer Paukenschlag war der Ausstieg von Marie Collins aus der Kommission Anfang März dieses Jahres. Sie war das letzte Missbrauchsopfer von ursprünglich dreien in der Kommission. Collins begründete ihre Entscheidung unter anderem damit, dass sie mit der Arbeit der Glaubenskongregation unzufrieden sei. Zudem merkte sie an, dass bisher nach ihren Informationen noch kein Bischof nach den Regeln vom Juni 2016 offiziell bestraft worden sei. Wenn dies nicht am Mangel dafür nötiger Gesetze liege, sei möglicherweise „mangelnder Wille“ der Grund, mutmaßte sie.
Zukunft der Kinderschutzkommission
Interessant ist, dass Papst Franziskus heute eigens den Einsatz von Marie Collins würdigte. Sie hatte in der vergangenen Woche bei einem Seminar für neue Bischöfe zusammen mit dem Leiter der Kinderschutzkommission, Kardinal Sean Patrick O’Malley, über das Thema Prävention von Missbrauch referiert. Im März hatte Collins betont, dass sie weiter in der Präventionsarbeit aktiv sein will.
Das Mandat der Kommission läuft Ende des Jahres aus. Der Duktus der Ansprache von Papst Franziskus legt nahe, dass die Arbeit wohl fortgesetzt wird. Wie das konkret aussehen kann, wird sich noch zeigen müssen. In diesen Tagen treffen sich die Mitglieder zu ihrer jährlichen Vollversammlung. Franziskus machte deutlich, dass ihr eigentlicher Auftrag im Bereich der Prävention liegt. Hier hat die Kommission in den vergangenen drei Jahren intensiv gearbeitet und das würdigte der Papst auch – etwa die Zusammenarbeit mit Bischofskonferenzen und Orden weltweit, die Ausarbeitung und Durchführung von Schulungen. Allerdings fehlt der Kommission ein ordentlicher Apparat. Bisher wird die meiste Arbeit von Kinderschutzzentrum der Päpstlichen Universität Gregoriana geleistet. Um aber auch im Vatikan ein entsprechendes Standing zu haben, müsste die Kommission dort besser aufgestellt und auch institutionell vernetzt sein.
6 Kommentare
nachdem der vertuscher gerhard ludwig müller weg ist, der ja in regensburg (in der diözese im allgemeinen, bei der domspatzenmissbrauchsaffäre im besonderen) verbrannte erde hinterlassen hat, wird papst franziskus hoffentlich mit weniger widerstand kämpfen müssen gegen seinen sinnvollen kurs.
Schön das man sich mit diesen Problemen befassen möchte,wird leider oft genug unter den Tisch gekehrt. Beste Grüße, Michael Keulemann […]*
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Wie hiessen doch noch die beiden Vorsitzenden der Gaubenkongregation in den letzten Jahren ?
Eines aber dürfte jetzt schon sicher sein: auch wenn sie den Vorstoss der Kinderschutzkommission von 2015 verhindern konnte, die Kurie wird Franziskus nicht verzeihen. Das werden wir erleben…
Gibt es aktuelle Informationen über Kardinal Pell in Australien und der dortigen Justiz bzgl.seiner ihm vorgeworfenen Vergangenheit als Kinderschänder?
( o je, die armen Kinder….) – mir kommt es so vor, als könnten sich die Heuchler, Schänder unter den sogenannten zu katholischen Geistlichen Berufenen immer noch zu gut hinter „katholischen Mauern“ verstecken. Die Opfer warten auf klare weltliche Gerichtssprechung !!! ( Die „Guten “ unter den Priestern tun mir jedoch auch leid. Die werden in die Kindersexverbrecher- Geschichten ihrer so veranlagten Kollegen mit hineingezogen).
Ende Juli gab es einen ersten Termin vor einem Gericht in Melbourne. Der nächste ist nach unseren Informationen am 6. Oktober. Das Verfahren ist also im Gange.
Ich danke Ihnen für die Rückmeldung bzgl. Kardinal Pell.
Mit freundlichen Grüßen,
V.Bojar
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