Synode zu Ehe und Familie – Tag 9
Es sollte ein Scoop werden, und zerfiel im Verlaufe des Tages fast zu einer Ente – aber nur fast. Der italienische Vatikanist Sandro Magister berichtete am Morgen von einem Brief von 13 Kardinälen an den Papst, in dem diese scharfe Kritik an der Synode übten. Bis zum Abend dementierten bereits vier Kardinäle, die Magister als Unterzeichner angeführt hatte, ihre Beteiligung. Kardinal George Pell erklärte am Abend, dass es zwar einen Brief an den Papst gegeben habe, dieser aber bezüglich Inhalt und der Unterzeichner von dem abweiche, was Magister veröffentlicht habe. Beim Briefing ging es heute vor allem um die Statements zum 3. Teil des Arbeitspapiers, in dem auch die „heißen Eisen“ aufgelistet sind. In den ersten 44 Vorträgen ging es auch um wiederverheiratete Geschiedene, vielmehr aber noch um Ehevorbereitung und die Frage nach dem Verhältnis von Barmherzigkeit und Lehre. Die Synodenteilnehmer haben heute wieder die Arbeiten in den Sprachgruppen aufgenommen. Dabei zeigte sich, dass es der zweite Teil des Arbeitspapiers durchaus in sich hat. So wird etwa in der deutschsprachigen Gruppe heftig diskutiert – unter anderem steht die Frage im Raum, wie die nichtsakramentalen Beziehungen zu bewerten sind.
Kritik an der Methode der Synode
Es ist ein kleiner Krimi am Rande, das Rätselraten um den Brief von Kardinälen an den Papst. Als der vierte von 13 dementierte, hatten viele Kollegen schon nur noch ein Schmunzeln auf den Lippen. Das Aufsehen war groß, als Sandro Magister am Morgen seinen Newsletter verschickte und darin einen Brief an den Papst mit Kritik an der Synode veröffentlichte – inklusive der Namen von 13 Kardinälen, die angeblich unterschrieben hätten.* In dem Brief ist von „Sorgen“ die Rede, die laut Autoren unter „anderen Synodenvätern“ vorlägen und die die Autoren teilten. Demnach eigne sich das Instrumentum laboris nicht als Grundlage für ein Abschlussdokument der Synode. Zudem biete die neue Verfahrensweise der Synode der Diskussion zu viel Einfluss.
An einigen Stellen geht der Brief dann von falschen Gegebenheiten aus. So wird kritisiert, dass es am Ende keine Abstimmung über das Schlussdokument gebe sowie die Moderatoren und Relatoren in den Sprachzirkeln vorab bestimmt worden seien. Beides ist nicht richtig. Am Ende wird abgestimmt und die Sprachzirkel wählten die beiden Funktionsträger bei ihrer ersten Sitzung frei und geheim. Kritisiert wird in dem Brief, dass das Redaktionsteam für das Schlussdokument nicht aus dem Kreis der Synodalen gewählt, sondern vom Papst bestimmt wurde. Dies und andere Neuerungen passten nicht „zum traditionellen Geist und der Zielsetzung einer Synode“. „Einer gewissen Zahl von Synodenvätern scheint es so, als wären die neuen Regeln dazu bestimmt, vorherbestimmte Ergebnisse in wichtigen kontroversen Fragen zu erleichtern“, lautet der Hauptvorwurf.
Mehrere Kardinäle dementieren
Schließlich wird vor einer Fokussierung der Synode auf das Thema wiederverheiratete Geschiedene gewarnt, um dann mit einer antiökumenischen Haltung sondergleichen zu schließen: „Der Kollaps der liberalen protestantischen Kirchen in der Moderne, forciert durch deren Aufgabe von Schlüsselelementen des Glaubens und der christlichen Praxis im Namen einer pastoralen Anpassung, möge eine große Vorsicht in unseren synodalen Beratungen begründen.“
Vatikansprecher Federico Lombardi äußerte sich nicht näher zu dem Brief, wies allerdings darauf hin, dass sich bereits mehrere Synodenväter distanziert hätten. Bis zum Abend hatten die Kardinäle Scola, Vingt-Trois, Piacenza und Erdö mitgeteilt, dass sie den Brief nicht unterzeichnet hätten. Kardinal Napier teilte mit, dass er diesen Brief nicht unterzeichnet habe, aber einen anderen, in dem es nur um die Ernennung des Redaktionsteams für das Abschlussdokument gegangen sei. Kardinal Gerhard L. Müller war bis Montagabend nicht zu erreichen, um die Authentizität seiner Unterschrift zu klären. Auffallend ist, dass Teile des Briefes, der auf den ersten Synodentag 5. Oktober datiert ist, mit dem Statement von Kardinal George Pell übereinstimmen, das der australische Kardinal an jenem Tag in der freien Diskussion abgegeben hatte. Über die Reaktion des Papstes am nächsten Morgen wurde hier ja schon berichtet.
Kardinal George Pell sagte am Abend gegenüber Journalisten, dass in der Synode eine Übereinstimmung bei vielen Punkten da sei. Allerdings gebe es eine Minderheit, die die Lehre der Kirche in Bezug auf den Kommunionempfang ändern wolle. Er sei kein Anführer einer Gruppe, sondern lediglich ein Bote. Zuvor hatte ein Mitarbeiter Pells erklärt, der Kardinal nehme weiter eine Beunruhigung bei „vielen“ Synodenvätern wahr, was die Zusammensetzung der Redaktionsgruppe für das Abschlussdokument betreffe sowie dessen Präsentation in der Aula und die Abstimmung. Der Vorgang heute zeigt einmal mehr, wie bestimmte Medien versuchen, Einfluss zu nehmen auf die Synode. Am Abend ist zumindest klar, es gab einen Brief. Es ist nicht klar, wer außer den Kardinälen Pell und Napier unterschrieben hat. Es ist klar, dass einige Synodenväter Sorge haben, dass der Papst am Ende etwas billigen könnte, was nicht katholisch ist. Denn das steckt letztendlich hinter den geäußerten Bedenken. Interessant ist, dass diese Sorge gerade aus der konservativen Ecke kommt, die in den vergangenen Jahren keinen Zweifel daran ließ, dass unbedingter Gehorsam gegenüber dem Papst Pflicht jedes Katholiken ist. Umgekehrt zeigt das aktuelle Beispiel, dass mehr Freiheit und Luft zur Diskussion es auch ermöglicht, Kritik und Bedenken gegenüber dem Papst zu äußern.
Schwierige Phase beginnt
Die Synodenteilnehmer haben unterdessen am Montagmorgen wieder die Arbeit in den Sprachgruppen aufgenommen. Es geht um den zweiten Teil des Arbeitspapiers. Dazu gab es zwar im Plenum nur wenige Statements. Doch in der Kleingruppe stellt sich jetzt heraus, dass sich hier Themen und Probleme verstecken, die gleichsam die Weichen stellen für viele Fragen im dritten Teil des Arbeitspapiers. Vor allem Kapitel III „Die Familie und der Weg zur Fülle“ (IL56-68) wirft grundlegende Fragen auf. Im vergangenen Jahr wurde bei der Außerordentlichen Synode der Begriff „Gradualität“ ins Spiel gebracht in Bezug auf die Beziehung zwischen zwei Menschen. Der Begriff „Gradualität“ wurde zwar im Plenum dieses Mal noch nicht ausgesprochen, doch in den Kleingruppen geht es jetzt letztendlich darum. Wie sind nichtsakramentale Beziehungen zu bewerten? Das Arbeitspapier fordert zur Wertschätzung „gegenüber der schon eingegangenen Verpflichtung“ auf. Doch was heißt das konkret? Kann die Kirche auch Sex außerhalb der sakramentalen Ehe akzeptieren? Bei dieser Frage verlaufen die Fronten in der Diskussion ganz anders, als man gemeinhin denken könnte. Vermeintlich progressive Kirchenmänner werden plötzlich sehr nachdenklich und tun sich schwer, diese Frage mit „ja“ zu beantworten.
Ausblick auf die heißen Eisen
Am Samstag gab es, wie berichtet, schon 44 Statements zum dritten Teil des Arbeitspapiers. Dabei ging es nach Aussage der Vatikansprecher bei vielen Rednern um die Ehevorbereitung. Das Stichwort „Ehe-Noviziat“ fiel und die Idee einer intensiven Begleitung der Paare nach der Verlobung wurde angesprochen. Immer wieder ging es um das Verhältnis von Lehre bzw. Wahrheit und Barmherzigkeit. Hier ist deutlich geworden, dass es unterschiedliche Vorstellungen gibt, ob etwa die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene möglich sein wird oder nicht. Mehrere Synode sprachen in diesen Tagen schon von einem „notwendigen Wunder“, damit die Synode diesen gordischen Knoten lösen könne.
Während auf der einen Seite Teilnehmer die Unveränderbarkeit der Lehre unterstrichen, gingen andere auf die geschichtliche Entwicklung der Ehelehre ein und zeigten so auf, dass es in den 2000 Jahren Veränderungen gab. Abt Jeremias Schröder etwa verwies in seinem Statement auf das Konzil von Nicäa im Jahr 325. Dort werde, so Schröder, im Kanon 8 ausdrücklich betont, dass wiederaufgenommene Priester Kommunion mit denen halten müssten, die in zweiter Ehe leben.** Ein Synodenvater berichtete, dass es schwierig zu vermitteln sei, warum laisierte Priester, die dann heiraten, zur Kommunion gehen dürfen, während sie wiederverheirateten Geschiedenen verweigert wird. Ein anderer gab zu bedenken, Sexualität sei ein solch integraler Bestandteil der menschlichen Person, dass eine in alter augustinischer Tradition vorgenommene Trennung von „Sünde“ und „Sünder“ eigentlich nicht möglich sei.
Was darf der Papst?
Die Frage nach dem Umfang der Binde- und Lösegewalt, die dem Petrus übertragen wurde, stand ebenfalls in Raum. Auch sprach ein Bischof von der Vielfalt der Familien, die es heute gebe und erwähnte dabei auch die „Familien der gleichgeschlechtlichen Paare“. Ausdrücklich wurde auch darauf hingewiesen, dass die Kirche sorgsam mit ihrer Sprache umgehen muss. Ein Kardinal berichtete, wie schmerzlich für ihn neben der Trennung seiner Eltern die Art und Weise war und ist, wie Kirchenvertreter über neu entstehende Beziehungen als „irreguläre Situationen“ sprechen.
Das sind alles Blitzlichter aus der Synodenaula, die die Journalisten über die vatikanischen Berichterstatter erreichen. Das bedeutet nicht, dass es nicht auch klare Vertreter der Position gibt, die keine Veränderung der bisherigen Positionen wollen. Darauf wies Vatikansprecher Lombardi heute noch einmal eigens hin. Trotzdem scheint es einen großen Teil der Synodenväter zu geben, die ein „alles oder nichts“ ablehnen. Die spannende Frage der nächsten Tage wird nun sein, wie der Mittelweg gefunden werden kann, der nicht ein fauler Kompromiss ist. Denn das hatte ja Franziskus zu Beginn deutlich gemacht, dass es nicht um Kompromisse geht.
Der Papst hört bei den einzelnen Statements aufmerksam zu und macht sich Notizen. Mancher Synodale will bei dem einen oder anderen Vortrag auch schon ein Kopfschütteln vernommen haben. In den Kaffeepausen nutzt er die Zeit für Gespräche. Unterdessen haben die Relatoren der Sprachgruppen gestern begonnen, gemeinsam mit dem Redaktionsteam die 473 eingegangenen Modi zum ersten Teil des Arbeitspapiers zu sortieren.
*Die Namen der 13 zunächst genannten Kardinäle: Carlo Caffara (Erzbischof von Bologna), Thomas C. Collins (Erzbischof von Toronto), Timothy M. Dolan (Erzbischof von New York), Willem J. Eijk (Erzbischof von Utrecht), Peter Erdö (Generalrelator der Synode, Erzbischof von Budapest), Gerhard L. Müller (Präfekt der Glaubenskongregation), Willfried F. Napier (Mitglied des Synodenpräsidiums, Erzbischof von Durban), George Pell (Präfekt des Sekretariats für Wirtschaft), Mauro Piacenza (Großpönitentiar), Robert Sarah (Präfekt der Gottesdienstkongregation), Angelo Scola (Erzbischof von Mailand), Jorge L. Urosa Savino (Erzbischof von Caracas), André Vingt-Trois (Mitglied des Synodenpräsidiums, Erzbischof von Paris).
**Wiederaufgenommene Priester sind die, die in der Zeit der Verfolgung zunächst dem christlichen Glauben abgeschworen hatten, dann aber wieder zur Kirche zurückkehrten.
13 Kommentare
Hat nicht Christus selbst beim letzten Abendmahl sogar dem Judas Iskariot die Kommunion gespendet, der ja die Gebote Nr. 1, 2 und 5 verletzt hatte? Und einige Bischöfe wollen christlicher als der Christ sein und das beim Gebot Nr. 6?
– „Kann die Kirche auch Sex außerhalb der sakramentalen Ehe akzeptieren?“
Die Kirche akzeptiert das schon immer, denn nicht jede Ehe ist sakramental. Es geht bei dieser Frage um Naturrecht, nicht um Sakramentsdisziplin.
– „Abt Jeremias Schröder etwa verwies in seinem Statement auf das Konzil von Nicäa im Jahr 325. Dort werde, so Schröder, im Kanon 8 ausdrücklich betont, dass wiederaufgenommene Priester Kommunion mit denen halten müssten, die in zweiter Ehe leben.“
In zweiter Ehe, nachdem der erste Partner verstorben ist. Gemeint sind Witwer, deren Wiederheirat die Katharer, auf die sich Kanon 8 bezieht, verurteilten. Solch grobe und offensichtliche historische Schnitzer sollten einem Mann wie Schröder nicht unterlaufen.
Es gab 2012 in der Theologischen Quartalsschrift einen Artikel des Kirchenhistorikers Hans Reinhard Seeliger zu Kanon 8 von Nicäa. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es durchaus auch um nach einer Scheidung in zweiter Ehe verheiratete Menschen gegangen sei. Immerhin hat die orthodoxe Tradition u.a. auf diesem Kanon aufbauend ihre Möglichkeit der zweiten Ehe entwickelt.
Schön, dass man in den Diskussionen mal was Historisches zu dem Thema liest.
Die Geschichte mit Kanon 8 von Nizäa ist zweischneidig.
Erstmal waren die Gegner natürlich keine „Katharer“, sondern so gen. „Novatianer“. Aber auch die angebliche Sekte der Novatianer ist hist. nur unsicher belegt, es könnte auch bloß ine Fiktion sein. Es war in den damaligen kirchenpolitischen Auseinandersetzungen eine relativ übliche Taktik, sich eine „Sekte“ auszudenken und ihr Positionen zuzuschreiben, die man selbst ablehnte, um diese zu diskreditieren.
Fakt ist, dass es rigoristische Gruppen gab, die Wiederverheiratete in der Kirche für untragbar hielten, und dass diese Gruppen durch Kanon 8 von Nizäa eine Absage kassiert haben.
Der Einwand der (heutigen) Konservativen ist erstmal ernstzunehmen. Sie sehen in der Übertragung dieses Kanons auf die Situation der (heutigen) zivil wiederverheirateten Geschiedenen eine unhistorische Instrumentalisierung, weil sich der Text auf die zweite Heirat von *Verwitweten* bezogen habe (deren Partner tot war) und nicht von *Geschiedenen* (deren Partner noch lebte).
Das ist nicht ganz falsch (im Fokus standen vermutl. tats. die Witwen).
Es ist aber auch wieder nur die halbe Wahrheit.
Das historische Problem, das für Laien fast nie richtig erklärt wird und auch manchen Klerikern und Theologen nicht richtig klar zu sein scheint, ist eigentlich ganz einfach:
In der Antike, zumal in der östlichen Reichshälfte, spielte der für die moderne Ehelehre der Westkirche so wichtige Unterschied zwischen einer Wiederheirat nach dem Tod des Partner und einer Wiederheirat nach einer Scheidung keine Rolle. Zweimal verheiratet war zweimal verheiratet, egal ob der erste Partner noch lebte oder nicht.
Die zweite Heirat (vor allem einer gut situierten Frau) galt in der relativ prüden Moral der römischen Oberschicht als anstößig. Die frühen Christen haben diese strengen röm. Moralvorstellungen übernommen und für sich adaptiert.
Wenn der Konzilskanon „Wiederverheiratete“ nennt, meint er damit primär neu verheiratete Witwen, könnte aber aber durchaus auch andere Wiederverheiratete einschließen, deren Partner noch lebte. Oft konnte man ja auch gar nicht feststellen, ob ein getrennter Partner schon gestorben war oder nicht.
Es kam darauf auch gar nicht an. Moralisch betrachtet war es gleich schlimm, nach dem Tod des Partners neu zu heiraten oder nach einem Ehebruch des Partners.
Im damaligen Verständnis ging es nur darum, dass man es für eine moralisch anständige Person als unsittlich empfand, im Leben mit mehr als einem Ehepartner verbunden gewesen zu sein und geschlechtlich verkehrt zu haben. Anstößig war das wie gesagt vor allem für Frauen, die moralisch etwas auf sich hielten, aber im christlichen Bereich wurde es durchaus auch auf Männer übertragen.
Ein fortbestehendes „Eheband“, wie es die spätere katholische Kanonistik entwickelt hat, gab es zu dieser Zeit nicht. Die Ehe endete mit dem Ehebruch, also wenn einer der Partner sexuell mit jemand anders verkehrte, oder eben mit dem Tod. Der Tod war im Grunde sogar eine weniger trennende Schranke als der Ehebruch.
Reste dieser Sichtweise, die praktisch alle Kirchenväter vor Augustin teilten und die der Osten immer beibehielt, finden sich bis heute in der Orthodoxie. Dort muss sich ein Verwitweter, der nochmal heiraten will, den gleichen Bußriten unterziehen wie ein Geschiedener, dessen ehemaliger Partner noch am Leben ist.
Zunächst mal gibt es meines Wissens erst etwa seit dem 12. Jhd. eine flächendeckende sakramentale Eheschließung innerhalb der Kirche – übrigens ähnlich wie das Pflichtzölibat. Und um nur ein Beispiel außerhalb der Norm zu nennen: Karl der Große hatte nicht nur eine Ehefrau, sondern auch noch jede Menge „Nebenfrauen“ und wurde trotzdem für heilig gehalten.
Brigitta 21:12
– das ist nunmal schon immer die Praxis der nicht irrenden Mutter Kirche gewesen: man wusste sehr sehr wohl zwischen dem gemeinen Menschen und den Reichen*) bzw. Mächtigen zu unterscheiden, die der Kirche Vorteile brachten: da durften es dann auch schon mal wie bei Karl dem Grossen zusätzlich einige „Kebsweiber“ sein und dafür, dass er ua. der Kirche das ganze Sachsenvolk zwangsweise zuführte, siehe Verdener Blutgericht, wurde er dann auch noch heilig gesprochen. Schwert und Kreuz haben bekanntlicherweise die gleiche Form. Nicht umsonst heisst es mit Kreuz und Schwert. Das kann man dann eben auch verwechseln.
Schon verwunderlich, wer sich da so alles im Heiligenhimmel tummelt…
*) Erstaunlich auch, wie reibungslos oft die Scheidungen und Neuheirat von Prominenten durch die Amtskirche selbst heutzutage erreicht werden kann, d.h. wenn sie denn etwas für die Kirche „übrig“ haben…
danke für ihren hinweis auf das naturrecht. natürlich hat die kirche immer schon sex in naturehen, also ehen, die kein sakrament sind, weil mindestens ein partner kein christ ist, für „erlaubt“ gehalten. diese ehen konnte und kann der papst übrigens scheiden (scheiden, nicht annullieren)!
aber ich glaube, dass man die beweislast umkehren muss: mit welchen gründen eigentlich sollen masturbation, vorehelicher und homosexueller Geschlechtsverkehr unerlaubt sein?
wenn man verantwortungsethisch denkt, fallen die unstatthaften formen von sex viel leichter als moralisch verwerflich auf: vergewaltigung ist deswegen böse, weil ein partner physisch zum sex gezwungen wird (dasselbe gilt für ausgeführte pädophilie. hier kommt noch das autoritative ungleichgewicht zwischen erwachsenem und kind für das maß besonderer verwerflichkeit hinzu); prostitution ist verwerflich, weil die finanzielle notsituation ausgenutzt wird. ehebruch ist deswegen verwerflich, weil die besondere treue zwischen ehepartnern (körperlich wie seelisch) darunter leidet. promiskuität lässt die besondere entwicklungsaufgabe für sich und den partner, die der sexualität eignet, vergessen machen.
masturbation, vorehelicher, einvernehmlicher sex und lesbischer, schwuler sex fallen aber nicht in diese kategorie.
„Kann die Kirche auch Sex außerhalb einer sakramentalen Ehe akzeptieren“?
Es zeugt von einer gewissen Weltfremdheit zu erwarten, dass zwei Menschen heiraten, ohne vor der Ehe miteinander oder auch mit anderen Partnern schon sexuelle Erfahrungen gesammelt zu haben und dass dann das Eheleben zweier solcher jungfräulich in die Ehe gegangener Menschen dann in jeder Beziehung, eben auch der sexuellen, glücklich und zufriedenstellend verlaufen wird.
Wenn die Ehe lebenslang halten soll, ist es wichtig, sich zuvor gründlich kennen zu lernen und dazu gehört auch die Sexualität sonst kann es ein sehr böses Erwachen geben.
Auch muss man berücksichtigen, dass die meisten Menschen heute später heiraten als früher wegen langer Berufsausbildungen, unsicheren Arbeitsverhältnissen (Zeitverträge) usw.
Es wäre äußerst wünschenswert, dass die Synode „die Kirche“ zu mehr Realitätssinn hinführt.
sandro magister, allbekannt durch einen unbedingten willen, papst und kirche zu schaden, hat mal wieder zugeschlagen. naja, die prawda hat auch kaskaden von märchen in die welt gesetzt…
wenigstens ist klar, dass papst franz sich nicht manipulieren lässt. abermals zeigt sich aber – wenn’s nicht wahr ist, ist’s gut erfunden – die reaktionären sind sich nicht zu schade für billige tricks und intrigen. so war das schon auf dem ii. vaticanum.
„Kardinal Gerhard L. Müller war bis Montagabend nicht zu erreichen, um die Authentizität seiner Unterschrift zu klären.“
ungeschickt von müller.
„Es ist klar, dass einige Synodenväter Sorge haben, dass der Papst am Ende etwas billigen könnte, was nicht katholisch ist.“
da haben wohl einige synodenväter nicht das katholische prinzip von 1870 verstanden. nicht das, was sie denken, ist katholisch, sondern das, was der papst sagt.
„Interessant ist, dass diese Sorge gerade aus der konservativen Ecke kommt, die in den vergangenen Jahren keinen Zweifel daran ließ, dass unbedingter Gehorsam gegenüber dem Papst Pflicht jedes Katholiken ist.“
man stelle sich vor, solche sätze wären unter jp2 oder b16 geäußert worden. virtuelle […]* wie kath.net oder katholisches.info hätten zur hetzjagd auf „liberale“, „unkatholische“, „modernistische“ bischöfe und theologen blasen.
jetzt erst merkt man, welch ungesundes, stickig-reaktionäres klima der angst unter den vorgängern von papst franziskus geherrscht hat. mit dem gott jesu christi hat das nichts zu tun.
„Kann die Kirche auch Sex außerhalb der sakramentalen Ehe akzeptieren? Bei dieser Frage verlaufen die Fronten in der Diskussion ganz anders, als man gemeinhin denken könnte. Vermeintlich progressive Kirchenmänner werden plötzlich sehr nachdenklich und tun sich schwer, diese Frage mit „ja“ zu beantworten.“
aber ja doch, möchte man ihnen zurufen. es geht doch schon los mit der masturbation – was hat man mit ihr jungen männern (die frauen waren ja außen vor, dass die spaß an selbststimulierung haben könnten, konnten sich viele moraltheologen nicht mal ansatzweise vorstellen) nicht an angst eingejagt. medizinisch haarsträubende fehlurteile wurden überwunden, ja anthropologie und psychologie gehen von einer gesunden, regelmäßigen masturbationspraxis aus. eine biblische grundlage fehlt. und für die sündhaftigkeit fehlte immer schon ein wesenselement: es gibt keinen geschädigten. masturbation ist sex außerhalb der ehe, der moralisch völlig in ordnung ist und spaß machen soll und kann. wenn man das einmal eingesehen hat, dann schaut es mit dem vorehelichen, einvernehmlichen sex und dem lesbischen/schwulen sex schon ganz anders aus. wo sich partner gegenseitig durch (intime) zärtlichkeit in ihrer liebe stützen, ist das AN SICH wertvoll.
„Abt Jeremias Schröder etwa verwies in seinem Statement auf das Konzil von Nicäa im Jahr 325. Dort werde, so Schröder, im Kanon 8 ausdrücklich betont, dass wiederaufgenommene Priester Kommunion mit denen halten müssten, die in zweiter Ehe leben. Ein Synodenvater berichtete, dass es schwierig zu vermitteln sei, warum laisierte Priester, die dann heiraten, zur Kommunion gehen dürfen, während sie wiederverheirateten Geschiedenen verweigert wird.“
man war früher flexibler und man kann es auch heute sein. der von mir hoch geschätzt verstorbene dogmatiker otto hermann pesch hat zur sachfrage die für ihn nicht beantwortete frage gestellt, warum der papst vom zölibat und den ordengelübden dispensieren könne, als ein versprechen, das menschen GOTT gegeben haben, auflösen kann, nicht aber die ehe, obwohl das eheversprechen nur von menschen gegeben wurde.
„Die Frage nach dem Umfang der Binde- und Lösegewalt, die dem Petrus übertragen wurde, stand ebenfalls in Raum.“
wie sagte der freiburger kirchenrechtler hartmut zapp, weißgott kein liberaler, so schön: „der papst kann alles“. alfredo ottaviani, der vorvorgänger als präfekt der glaubenskongregation von ratzinger, hat während des ii. vaticanums einen jungen jesuiten empfangen, der ihm – durchaus ernsthaft die frage stellte, ob denn die universelle (!) binde- und lösegewalt des papstes nicht auch das eheband lösen könne. ottaviani hielt inne und meinte nicht minder ernst: diese frage habe man sich bis dato noch nicht gestellt. im römischen system ist sie auch nur eindeutig beantwortbar: wenn der papst WOLLTE, KÖNNTE er. Mt 16,19 kennt jedenfalls keine Ausnahmeregel für das Eheband. Das sollte einem zu denken geben.
*Der Beitrag wurde wegen des Verstoßes gegen die Netiquette editiert.
Die Lehre der Kirche ist klar und ändert sich nicht: Sexualität gehört in die Ehe, die Ehe ist zwischen Mann und Weib zu schließen und muß für Kinder offen sein. Das muß ja nicht jedem gefallen. Es ist aber des Herrn Wille. So lehrt es die Kirche seit Jahrhunderten, und das ist weise.
Ich kenne keinen Satz des Herrn in der Bibel, der die Aussage enthält: „Sex gehört in die Ehe“. Eigentlich hat Jesus wenig über Sex gesagt. Vielleicht halten Sie sich auch dran.
JasJu 14:20
– gar kein Zweifel: bis zur Ehe hat sich der (bis dahin natürlich Jung-)Mann zum Wohlgefallen Gottes als Eunuche zu betrachten und zu benehmen. Als Witwer übrigens auch…
Ob das allerdings auch für das weibliche Geschlecht gilt ist mir unbekannt. Normalerweise aber dürfte das noch restriktiver gehandhabt werden, denn es gibt (ausser für Maria, der Mutter Jesu) keine diesbezügliche Lobby in der röm.-kath Kirche. Immerhin, dass sie „Mutter“ (und nicht Vater) Kirche genannt wird, ist doch wohl schon Privileg genug für Evas Töchter, oder ?
Silvia 22:42
– teile Ihre Ansicht und man kann es ja generell auf das Zusammenleben (mit allem was dazugehört) erweitern…
Bei allen Konstruktionen und Installationen-, nach Fertigstellung bzw. vor Inbetriebnahme eines Apparates-, bevor ein Medikament auf den Markt kommt usw. – immer ist eine Testphase nicht nur erforderlich sondern zwingend vorgeschrieben. Selbst beim Kauf ist eine Probe anzuraten und wird meistens auch erlaubt.
Will die Ehe nun nicht unbedingt zu 100% damit vergleichen, aber bei einer so wichtigen und zudem viel weitreichenderen, das Leben grundlegend verändernden Entscheidung, soll es dem Gläubigen verboten sein ? Weltfremd !
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