Und er bewegt sich doch

Der Kölner Klinikskandal erregt seit zwei Wochen die Gemüter von Katholiken und Nichtkatholiken. Einer Frau, Opfer einer Vergewaltigung, wurde in katholischen Krankenhäusern Hilfe verwehrt. Kurz nach Bekanntwerden des Falls hatte sich der Kölner Erzbischof, Kardinal Joachim Meisner, beschämt gezeigt über den Vorfall in seinem Bistum, zugleich aber die strikte Ablehnung der „Pille danach“ durch die Kirche bekräftigt. Gestern nun die halbe Kehrtwende. Meisner präzisiert: Die Einnahme eines Präparats, das nach einer Vergewaltigung die Befruchtung verhindert, sei vertretbar. Ein Präparat, das die Nidation einer befruchteten Eizelle hemmt bzw. verhindert, bleibt verboten.

 

Kardinal Meisner bewegt sich. (dpa)

Meisner kommt nach Beratungen mit Experten zu dieser neuen Bewertung der Situation. Das zeigt die Bereitschaft zu Lernen und sollte beispielhaft sein für andere Bereiche. Doch zugleich muss man festhalten, dass der Schaden für die Kirche und der damit verbundene erneute Vertrauensverlust bereits groß sind. Warum konnte diese Beratung nicht schon im vergangenen Jahr stattfinden. Da wurden im Erzbistum Köln nach Testversuchen katholischer Fundamentalisten, in kirchlichen Kliniken die Pille danach zu erhalten, auf Weisung der Kirchenoberen die entsprechenden Richtlinien in den Kliniken überarbeitet. Die Frage muss erlaubt sein, ob nicht gerade dieser Druck aus der rechten Ecke zur Verunsicherung der Mitarbeiter in den kirchlichen Kliniken beitrug, die schließlich zur Abweisung des Vergewaltigungsopfers führte. Dazu kommt, dass der Vatikan schon seit Jahren etwa im Fall von vergewaltigten Ordensfrauen Präparate duldet, die eine Befruchtung verhindern.

Kardinal Meisner erntet nun viel Lob für sein Verhalten. Die Diskussionen um die kirchliche Position dürften aber weitergehen. Zumal wenn Meisner in seiner Erklärung weiter schreibt, dass in der Notsituation vergewaltigter Frauen in kirchlichen Kliniken „auch über Methoden, die nach katholischer Auffassung nicht vertretbar sind, und über deren Zugänglichkeit“ aufgeklärt werden darf. Voraussetzung ist,„ohne irgendwelchen Druck auszuüben“ auch über die katholische Position zu informieren. D.h. konkret: Künftig dürfen in kirchlichen Kliniken die Angestellten auch über die aus kirchlicher Sicht verbotene Variante der „Pille danach“ zumindest informieren, auch wenn sie diese weiter nicht abgeben dürfen.

Die neuen Vorgaben gelten zunächst einmal nur im Erzbistum Köln. Denn jeder Bischof ist für die Kliniken in seinem Bistum zuständig. Die Bischofskonferenz betont, dass es sich um die Position des Erzbischofs von Köln handle. Was ist mit dem Rest der Bischöfe? In den letzten zwei Wochen hielten sie sich in der Angelegenheit bedeckt. Man darf gespannt sein, ob bei der Frühjahrsvollversammlung der Bischofskonferenz in Trier ab 18. Februar das Thema auf der Tagesordnung stehen wird und die Bischöfe zu einem einheitlichen Meinungsbild kommen werden.

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Jürgen Erbacher

Seit Juli 2018 leite ich die ZDF-Redaktion "Kirche und Leben katholisch", für die ich seit 2005 über die Themen Papst, Vatikan, Theologie und katholische Kirche berichte. Dafür pendle ich regelmäßig zwischen Mainz und Rom - meiner zweiten Heimat. Dort habe ich vor meiner ZDF-Zeit mehrere Jahre gelebt und für Radio Vatikan gearbeitet. Studiert habe ich Politikwissenschaft und Katholische Theologie in Freiburg i.Br. und Rom.