Papst erleichtert Eheannullierung

So – jetzt ist sie da, die Reform der Ehenichtigkeitsverfahren. Gut drei Wochen vor der Familiensynode hat Franziskus Fakten geschaffen, ohne großen Beratungsprozess. Eine kleine Reformkommission erarbeitete die Änderungen des Kirchenrechts, die heute in Rom präsentiert wurden. Bedenken von Kirchenrechtlern und des Päpstlichen Rats für die Interpretation von Gesetzestexten wurden  nicht gehört. Die neuen Regelungen werden aber sicher zu einer Beschleunigung der Verfahren führen. Sie lösen allerdings nur einen ganz kleinen Teil der Probleme, wenn es um gescheiterte Ehen geht und den Willen, eine neue Beziehung einzugehen. Das unterstrich heute auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, in einer ersten Stellungnahme. Vor der Bundespressekonferenz nannte er die Regelungen ein „vernünftiges Signal“. Es sei aber keine Lösung der grundsätzlichen Probleme, fügte Marx hinzu. Ehenichtigkeit sei für viele – etwa nach zwanzig Jahren Ehe – schlicht ein fremder Begriff. Und als frisch Verliebter frage keiner nach solchen Hindernissen, die später für eine Annullierung entscheidend seien.

Beschleunigung der Verfahren

Im August 2014, also noch vor der Außerordentlichen Familiensynode im vergangenen Jahr, hatte Papst Franziskus eine elfköpfige Kommission eingesetzt, die eine Reform der Ehenichtigkeitsprozesse erarbeiten sollte. Geleitet wurde die Gruppe vom Dekan der Römischen Rota, also dem Kirchengericht, das mit den Eheprozessen befasst ist. Mitglieder waren unter anderem der vatikanische Justizminister, Kardinal Francesco Coccopalmerio, der Sekretär, also zweite Mann der Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Francisco Ladaria, sowie ein Vertreter der Apostolischen Signatur, des obersten kirchlichen Berufungsgerichts. Gerade aus dem Justizministerium und der Signatur kamen zum Schluss große Vorbehalte gegen die jetzige neue Regelung, die aber nicht gehört wurden.

Künftig müssen bei einem Verfahren nicht mehr drei Richter urteilen, sondern es reicht ein Richter aus. Der muss ein Kleriker sein. Bisher musste eine zweite Instanz das Urteil überprüfen. Kam es zum selben Ergebnis, wurde das Urteil rechtskräftig. Kam es zu einem anderen Ergebnis, ging der Fall nach Rom an die Rota Romana. Jetzt reicht die erste Instanz aus, wenn nicht eine der Parteien in Berufung geht. Ganz neu ist ein sogenanntes Schnellverfahren, das der Diözesanbischof persönlich durchführen kann. Dies ist dann möglich, wenn beide Ehepartner von der Nichtigkeit ihrer Ehe überzeugt sind und entsprechende Dokumente oder Zeugen vorweisen können. Dieses Verfahren dauert 30 Tage. Bisher dauert in Deutschland ein normales Verfahren im Schnitt zwei Jahre. Nach der Reform soll dieses Verfahren nach Willen des Vatikans künftig nur noch maximal ein Jahr dauern. Auch wird als ein möglicher Grund für eine Ehenichtigkeit „mangelnder Glaube“ angeführt, so dass ein Konsens bei der Eheschließung nur simuliert worden sei. In diese Richtung hatte auch schon Benedikt XVI. gedacht, der mehrfach die Frage stellte, ob denn überhaupt das notwendige Glaubenswissen bei der Eheschließung vorhanden ist, um die ganze Tragweite einer katholischen Eheschließung zu erfassen und auch wirklich zu bejahen.

Kritik an der Reform

Kritiker sehen in dem neuen bischöflichen Schnellverfahren eine Art „Scheidung auf Katholisch“. Papst Franziskus merkt in seinem Begleitschreiben zu den heutigen Dokumenten eigens an, ihm sei bewusst, „dass ein Schnellentscheid das Prinzip der Unauflöslichkeit der Ehe gefährden kann; genau deswegen wollte ich, dass als Richter in einem solchen Verfahren der Bischof selbst fungiert, der kraft seines Hirtenamtes mit Petrus der größte Garant der katholischen Einheit in Glaube und Disziplin ist.“ Zu Begründung, warum er die Beschleunigung der Verfahren macht, führt Franziskus an, dass dies der Wunsch der Mehrheit der Bischöfe bei der letzten Bischofssynode gewesen sei. Zudem: „Genährt wird der Antrieb zur Erneuerung von der enormen Zahl der Gläubigen, die, obwohl sie den Wunsch haben, für ihr Gewissen Sorge zu tragen, aufgrund einer räumlichen oder moralischen Distanz allzu oft von den Justizeinrichtungen der Kirche Abstand genommen haben; Nächstenliebe und Barmherzigkeit verlangen daher, dass die Kirche als Mutter auf die Kinder zugeht, die sich getrennt wähnen.“ Deshalb tritt die neue Regelung mit dem 8. Dezember 2015, also dem Beginn des Außerordentlichen Jahres der Barmherzigkeit in Kraft.

In einer ersten Reaktion sehen Kirchenrechtler allerdings auch bei den anderen Verfahrensänderungen Probleme. Wenn künftig nur noch ein Richter statt bisher drei urteilen, bestehe eine größere Gefahr von Fehlurteilen. Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger, früher Offizial des Bistums, sagte vor einigen Monaten im Gespräch, dass ihm die Beratung im Richtergremium oft wichtig und hilfreich gewesen sei bei der Urteilsfindung. Auch die Abschaffung der verpflichtenden zweiten Instanz sehen manche kritisch. Paul VI. hatte dies für die USA schon einmal ausnahmsweise zugestanden. Daraufhin waren die Prozesszahlen in die Höhe geschnellt. Überhaupt betrifft etwa die Hälfte der 33.000 Ehenichtigkeitsverfahren, die 2013 angestrengt wurden, die USA. In Deutschland waren es nur knapp 700, in Polen 3.200 und in Italien 2.600 Verfahren. Übrigens sollen die Prozesse künftig kostenlos sein.

Warum vor der Synode?

Interessant ist, dass die neuen Regelungen den Bischof stärken und die Position der beiden Ehepartner. Ihr subjektives Urteil über die Nichtigkeit der Ehe bekommt ein stärkeres Gewicht. Die Verfahren werden mit Sicherheit schneller durch die Reform. Allerdings hilft sie den Paaren nicht, die Kardinal Marx oben im Blick hat, die ihre Ehe nicht von Anfang an als nichtig ansehen und trotzdem nach 10, 15 oder 20 Jahren vor einer gescheiterten Ehe stehen. Hier steht die Synode im Oktober vor der Aufgabe, Antworten zu geben. Der Ausweg „Reform der Ehenichtigkeitsverfahren“, der vor allem gerne von eher konservativen Vertretern in der Vergangenheit angeführt wurde, steht als Diskussionsthema bei der Synode nicht mehr zu Verfügung. Hier hat Franziskus bereits gehandelt. Er nimmt damit die Möglichkeit, diesen Nebenschauplatz während der Synode zu eröffnen, um der eigentlich Diskussion über den Umgang mit Scheitern auszuweichen. Vielleicht lässt sich damit die Eile begründen, mit der die Reform regelrecht durchgepeitscht wurde.

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Jürgen Erbacher

Seit Juli 2018 leite ich die ZDF-Redaktion "Kirche und Leben katholisch", für die ich seit 2005 über die Themen Papst, Vatikan, Theologie und katholische Kirche berichte. Dafür pendle ich regelmäßig zwischen Mainz und Rom - meiner zweiten Heimat. Dort habe ich vor meiner ZDF-Zeit mehrere Jahre gelebt und für Radio Vatikan gearbeitet. Studiert habe ich Politikwissenschaft und Katholische Theologie in Freiburg i.Br. und Rom.