Reformen ja, aber wie?
Knapp einen Monat ist es her, dass sich die K8-Gruppe mit Papst Franziskus getroffen hat, um über anstehende Reformen in der katholischen Kirche zu beraten. Anfang Dezember findet das zweite Treffen statt. In der Zwischenzeit geht die Arbeit für die Mitglieder des Konzilsrats weiter; sie verläuft weitestgehend geräuschlos. Noch geht es bei den meisten Themenfeldern darum, die großen Linien zu zeichnen. Was die Änderungen bei der Bischofssynode anbetrifft, wird es bereits nächste Woche Neuigkeiten geben. Am Dienstag werden bei einer Pressekonferenz im Vatikan Details zur Vorbereitung der Sondersynode zum Thema Familie vorgestellt.
Der Leiter des Kardinalsrats, Kardinal Oscar Rodriguez Maradiaga, kündigte jetzt zudem an, dass der Papst gerne eine Kongregation für die Laien einrichten möchte. Bisher kümmert sich ein Päpstlicher Rat um die Belange der Laien. Kongregationen gibt es zwar für Bischöfe, Priester und Ordensleute, nicht aber für die größte Gruppe der Katholiken, die Laien. Während Päpstliche Räte in der Regel keine jurisdiktionelle Gewalt haben, sondern – dem Namen entsprechend – beratende Funktion haben, ist das bei den Kongregationen anders. Sie können verbindliche Richtlinien vorgeben.
Im Rahmen der Einrichtung der Laien-Kongregation ist auch damit zu rechnen, dass Franziskus diesem Ministerium weitere (inhaltliche) Kompetenzen geben wird, als dies bisher im Laienrat der Fall ist. So könnten etwa auch der Familienrat und der Rat für die Krankenpastoral in die neue Kongregation integriert werden. Dies würde zu einer Verschlankung der vatikanischen Verwaltung führen – zumindest was das Organigramm betrifft. Die Zahl der Mitarbeiter in den einzelnen Ministerien des Vatikans ist bereits recht gering. Meist arbeiten in einem Dikasterium zwischen 30 und 40 Personen. Verglichen mit säkularen Verhältnissen ist das wenig.
Das führt zum Beispiel dazu, dass im Bereich der Glaubenskongregation, die für Verfahren gegen Priester, die in Missbrauchsfälle verwickelt sind, Mitarbeiter fehlen, um die Vorgänge zeitnah abarbeiten zu können. Dies führt oft zu langen Wartezeiten und Verzögerungen in den Verfahren. Papst Franziskus erwägt daher, die Zuständigkeit auf die nationale Ebene zu verlagern. Damit könnte sicherlich eine Beschleunigung der Verfahren erreicht werden. Die Frage ist dann allerdings, wie einheitliche Standards erreicht werden können.
Doch zurück zu den Laien. Auf dem Tisch mit Reformvorschlägen fand der Kardinalsrat Anfang Oktober auch ein Papier, das Änderungen beim päpstlichen Botschaftspersonal empfahl. Künftig sollten demnach die Nuntien, also die Vatikanbotschafter, keine Erzbischöfe mehr sein, sondern Laien. Ob Franziskus sich zu einem solchen Schritt durchringen wird, ist derzeit offen. Dies würde sicher bedeuten, dass man sich die Aufgaben eines Nuntius noch einmal näher anschauen müsste. Dabei handelt es sich ja um eine doppelte Botschafterfunktion. Der Nuntius repräsentiert den Papst gegenüber den jeweiligen Regierungen und in gewissem Sinn auch gegenüber den nationalen Bischofskonferenzen. Ihm kommt eine Schlüsselrolle bei der Suche nach geeigneten Kandidaten für das Bischofsamt zu. Aber braucht es dafür das Bischofsamt?
Kardinal Errázuriz Ossa, ebenfalls Mitglied der K8, sieht vor allem drei Punkte bei den Reformen: die Einrichtung eines „Generalsekretärs“ (andere sprechen von einem Moderator) der Kurie, eine weitere Internationalisierung der Kurie und eine Verlagerung von Aufgaben von der Zentrale zu den Ortskirchen. Nach den Worten des chilenischen Kardinals dürfte es auch einen neuen Zuschnitt des Staatssekretariats geben, das am Ende vielleicht eher ein „Papstsekretariat“ sein wird und nicht mehr eine Art Superbehörde, die über allen anderen Dikasterien der Kurie steht, wie das in den vergangenen Jahren der Fall war. Ähnliches hatte auch Kardinal Reinhard Marx vor wenigen Tagen in einem Interview angedeutet. Nach Auskunft von Kardinal Erràzuriz Ossa wird es beim nächsten Treffen des Kardinalsrats vom 2. bis 4. Dezember um die verschiedenen Komponenten der Kurie gehen.
P.S. Seit langem gibt es Spekulationen darüber, wann Papst Franziskus das erste Mal neue Kardinäle ernennen wird. Es gibt zwei Termine im Jahr, an denen oft Kardinalskonsistorien zur Kreierung neuer Kardinäle stattgefunden haben: das Fest Christkönig, also der letzte Sonntag im Jahreskreis, und das Fest Kathedra Petri am 22. Februar. Dieses Jahr geht zu Christkönig das Jahr des Glaubens zu Ende. Daher war kein Platz für ein Konsistorium. Der 22. Februar 2014 eignet sich da schon eher. Bis zu diesem Zeitpunkt sind nur noch 106 Kardinäle unter 80 Jahre; d.h. Franziskus könnte 14 neue Kardinäle ernennen, wenn er sich an die Vorgabe Pauls VI. hält, in das Wahlgremium nicht mehr als 120 Kardinäle zu berufen. In Rom mehren sich Stimmen, dass der Papst im Februar sein erstes „außerordentliches“ Konsistorium abhalten will. Dieses werde dann aus zwei Teilen bestehen: zwei Tage Beratungen, zwei Tage liturgische Feiern zur Aufnahme der neuen Kardinäle. Für Februar war auch das dritte Treffen des Kardinalsrats angekündigt. Dieses könnte unmittelbar vor dem Konsistorium aller Kardinäle stattfinden. Der Kardinalsrat hätte sich dann bereits zum dritten Mal getroffen; erste Ergebnisse, etwa zur Kurienreform, könnten dann mit der „Vollversammlung“ des „Senats der Kirche“ beraten werden. Damit wäre die Woche ab dem 17. Februar eine weitere entscheidende Woche im Pontifikat von Papst Franziskus.