Rom vor der Synode und Überraschendes von Professor Müller
Mit großem Interesse habe ich einen Artikel des heutigen Kardinals Gerhard Ludwig Müller gelesen, der 1995 in seiner Zeit als Theologieprofessor in einem Sammelband zu wiederverheirateten Geschiedenen über die Möglichkeit eines Sakramentenempfangs nach einer gewissen Rekonziliation schrieb. Das wäre sicher eine Lösung, die auch Papst Franziskus gefallen könnte. Ob sie bei der Synode eine Rolle spielen wird? Die Synodenteilnehmer sollen auf jeden Fall mehr Zeit für Beratungen haben. Das sagte heute der Sekretär der Bischofssynode, also der Organisationschef, Kardinal Lorenzo Baldisseri. Bei einem Briefing für die Journalisten legte er den Zeitplan für die Synode vor und erklärte, welche Änderungen im Verfahren es gegenüber früheren Synoden gibt. Unterdessen haben sich noch einmal einige Kardinäle klar in Position gebracht. Vor allem die Gegner einer Weiterentwicklung der kirchlichen Lehre zu Ehe und Familie äußerten sich in Zeitungsinterviews und Vorträgen bei Symposien hier in Rom.
Professor Gerhard Ludwig Müller und die wiederverheirateten Geschiedenen
„Glaubensvollzug und Sakramentalität der Ehe“ ist der Titel des Artikels des damaligen Professors für Dogmatik an der Theologischen Fakultät der Ludwig Maximilians-Universität in München, Gerhard Ludwig Müller, aus dem Jahr 1995. Darin schreibt er unter anderem: „Die Tatsache, dass viele gültig geschlossene und als sakramental anzusehende Ehen ‚scheitern‘ und die Lebensgemeinschaft unter menschlichen Gesichtspunkten nicht mehr reparabel und zumutbar erscheint, kann theologisch nicht mehr als Randproblem behandelt werden, das nur eine kleine Gruppe von Menschen betrifft.“
Müller unterstreicht in dem Text die Unauflöslichkeit der Ehe. Und stellt dann in Bezug auf die traditionelle Lehre mit dem Aufruf zur sexuellen Enthaltsamkeit in Bezug auf Menschen, die nach einer Trennung eine neue Beziehung eingehen, fest: „Da aber die eheliche Gemeinschaft unmittelbar in der geschöpflichen Natur des Menschen angelegt ist, so erhebt sich die Frage, ob es nicht gleichsam einen natürlichen Anspruch auf menschliche Lebensgemeinschaft mit einem Partner und auf die Ausübung der Sexualität gibt.“ Der Christ habe zwar kein Recht, nach einer ersten sakramentalen Ehe eine zweite sakramentale Ehe einzufordern, so Müller: „Aber wo er in einem sakramentalen Geschehen der Rekonziliation in klarer Einsicht der Bedeutung der ersten sakramentalen Ehe mit der Kirche wieder versöhnt worden ist, ist die Kirche nicht gezwungen, die Zweitverbindung, so wie sie konkret existiert, als der vom Christen geforderten Sittlichkeit, die auch ein sexuelles Leben umfasst, als widersprechend zu verurteilen.“
Müller 1995: Kommunionempfang möglich
Müller bezieht sich dann auf einen Artikel des damaligen Professors Joseph Ratzinger aus dem Jahr 1972. In diesem hatte Ratzinger sich für ganz eng begrenzte Fälle eine Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene vorstellen können. Es ist eben jener Text, den Papst Benedikt XVI. im vergangenen Jahr für die „Gesammelten Schriften“ noch einmal überarbeitet hatte und genau diese Stelle zur Kommunion wiederverheirateter Geschiedener verändert hatte. Müller fährt dann fort: „Alle Verantwortlichen in der Kirche müssten hier fragen, wie in diesen wohl sehr zahlreichen Fällen die sakramentale Rekonziliation wieder als geordnetes Verfahren in das konkrete kirchliche Leben eingebracht werden kann, so dass sich die Gewissensentscheidung wiederverheirateter Geschiedener, die Kommunion zu empfangen, nicht einfach als eine Ausnahmesituation einzelner, gleichsam an der Grenze des allgemeinen sakramentalen kirchlichen Lebens, darstellt.“
Der Lösungsweg für Müller damals: „Die kirchliche Ehegerichtsbarkeit müsste wieder stärker mit der sakramentalen Rekonziliationsvollmacht der Kirche in Verbindung gebracht werden.“ Für Müller ist also 1995 vorstellbar, dass es trotz gültiger erster sakramentaler Ehe eine Zweitverbindung gibt. Die sakramentale Rekonziliation wäre vom Ehegericht auszusprechen, das vom Bischof, „dem eigentlichen Leiter des von der Kirche als ganzer vollzogenen Bußverfahrens“, eingesetzt wird. „Die Zulassung zur heiligen Kommunion wäre dann nicht ein Akt, der sich immer im privaten Gewissensbereich und gleichsam am Rande des öffentlichen Lebens der Kirche abspiele, sondern eine offenkundige Wiederteilnahme am öffentlichen sakramentalen und liturgischen Leben der Kirche“. Müller will diesen Ansatz nicht als „ein Zugeständnis an den Zeitgeist“ verstanden wissen, „sondern als ein Bekenntnis zur Treue Gottes zu uns Menschen, der den Menschen in Natur und Gnade so geformt hat, dass ‚der Mann Vater und Mutter verlässt und sich an seine Frau bindet und die zwei zu einem Fleisch werden‘.“
Dieser Ansatz würde vermutlich sehr gut in das Konzept von Papst Franziskus passen, wie es sich in der Reform der Ehenichtigkeitsverfahren angedeutet hat. Dort gab es bereits eine Stärkung der Stellung des Bischofs. Interessant ist, dass Müller mit diesem Ansatz von 1995 über das hinausgeht, was Kardinal Kasper heute vorschlägt. Allerdings hat, wie bekannt ist, der heutige Kardinal Müller seine Position verändert.
Mehr Beratungen bei der Synode
Für die Synode 2015 gibt es ein neues Verfahren. Die Synodenteilnehmer diskutieren nicht von Anfang an über alle Themen, die im Arbeitspapier, dem so genannten Instrumentum Laboris, aufgeführt sind, sondern jedes der drei Kapitel wird eigens diskutiert. Während früher die Synode dreigeteilt war: zunächst die Vorträge der Synodenteilnehmer, die in einem Zwischenbericht zusammengefasst wurden, dann die Arbeit in Sprachgruppen und schließlich die abschließenden Beratungen, wird es dieses Mal diesen Ablauf quasi dreimal geben – zu jedem der drei Kapitel des Instrumentum Laboris. Einen Zwischenbericht gibt es nicht. Nach den Vorträgen zum jeweiligen Kapitel gehen die Synodenteilnehmer direkt in die Sprachgruppen. Die Ergebnisse der Sprachgruppen werden dann im Plenum vorgestellt und auch publiziert. Die Einzelvorträge der Synodenväter werden auch dieses Mal nicht veröffentlicht.
Insgesamt gibt es 13 Sprachgruppen: vier englische, je drei spanische und französische, zwei italienische und eine deutsche. Jede Gruppe wird eine Größe von rund 20 Mitgliedern haben. Insgesamt gibt es 270 Synodenväter, die Stimm- und Rederecht haben. Dazu kommen 24 Experten und Mitarbeiter des Synodensekretariats, 51 „Zuhörer“ und 14 Delegierte anderer christlicher Kirchen. Die „Zuhörer“ und Delegierten werden im Verlauf der Synode ebenfalls das Wort ergreifen; aber sie haben kein Stimmrecht. Detaillierte Statistiken gibt es in den nächsten Tagen hier im Blog.
Papst benennt Autoren des Abschlussberichts
Interessant ist, dass Papst Franziskus zur Erstellung des Abschlussberichts, der traditionell vom Generalrelator, Kardinal Peter Erdö, und dem Generalsekretär der Synode, Bischof Bruno Forte, erstellt wird, diesen beiden noch neun weitere Personen zur Seite gestellt hat. Das hatte er auch schon bei der Außerordentlichen Synode 2014 gemacht. Dazu gehören der enge Papstvertraute und Chef der katholischen Universität von Argentinien, Erzbischof Victor Manuel Fernández sowie der Washingtoner Erzbischof, Kardinal Donald W. Wuerl, und der Sekretär des Kardinalsrats K9, Bischof Marcello Semeraro. Auch die beiden Letztgenannten sind „Franziskaner“. Dazu kommen noch der Erzbischof von Wellington in Neuseeland, John Atcherley, den Franziskus beim letzten Konsistorium zum Kardinal ernannt hatte, und der Jesuitengeneral Adolfo Nicolás. Hier will Franziskus wohl nichts anbrennen lassen. Die beiden übrigen Mitglieder der Redaktionsgruppe sind, Kardinal Oswald Gracias aus Bombay, Mitglied des Kardinalsrats K9, und Bischof Mathieu Madega Lebouakehan aus Gabun.
Thema Homosexualität
In Rom fand heute ein Symposium zum Thema Homosexualität statt. Auffallend ist, dass die beiden Hauptredner, die Kardinäle Sarah und Pell, eher zum konservativen Spektrum der katholischen Kirche gehören. Das sind die Kreise, die sich davor verwahren, dem Thema Homosexualität bei der Synode zu großen Raum einzuräumen. Mit der heutigen Tagung haben sie allerdings wenige Stunden vor Beginn der Synode dafür gesorgt, dass das Thema eine große Aufmerksamkeit bekommt. Beide Kirchenführer betonten in ihren Statements, dass Homosexuelle nicht diskriminiert werden dürften und dies die Kirche auch strikt ablehne. Zugleich betonten sie, dass praktizierte Homosexualität mit der kirchlichen Lehre unvereinbar sei. Kardinal Robert Sarah, der im Vatikan die Kongregation für Gottesdienste leitet, hatte erst gestern in einem Zeitungsinterview homosexuelle Paare als einen „kulturellen und zivilisatorischen Rückschritt“ bezeichnet.
In den letzten Tagen konnte man den Eindruck gewinnen, dass auch von vatikanischer Seite versucht wird, das Thema Homosexualität nicht zu stark in den Vordergrund zu spielen. Man scheint der Überzeugung zu sein, dass dieses Thema nicht konsensfähig ist und man lieber bei den anderen Themen vorankommen möchte, etwa einer Wertschätzung auch nicht sakramentaler heterosexueller Beziehungen oder der Frage der wiederverheirateten Geschiedenen. Die Konservativen dürften allerdings mit ihrer aktuellen Offensive gerade das Gegenteil erreichen.
P.S. Das Papstgeflüster ist wieder online. Wir haben die Artikel der letzten zwei Wochen nachgetragen. Damit bekommen die Leser auch einen Überblick über die Papstreise nach Kuba und in die USA. Ab jetzt geht es mit neuem layout in gewohnter Form hier weiter. Wir freuen uns auf eine spannende und sicherlich kontroverse Synode.
8 Kommentare
Es ist interessant, dass sowohl Joseph Ratzinger als auch Gerhard Ludwig Müller – bevor sie in Rom Spitzenämter übernahmen – die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion unter bestimmten Bedingungen für möglich hielten.
Ratzinger kommt in seinem Artikel von 1972 zu dem Schluss: „… scheint die Eröffnung der Kommuniongemeinschaft nach einer Zeit der Bewährung nicht weniger als gerecht und voll auf der Linie der kirchlichen Überlieferung zu sein.“
Nach der Kehrtwende beziehen sich sowohl Benedikt in seiner Überarbeitung von 2014 als auch Kardinal Müller in seiner Stellungnahme „Zur Unauflöslichkeit der Ehe …“ vom 23.10.2013 auf das Apostolische Schreiben
FAMILIARIS CONSORTIO von Papst Johannes Paul II. von 1981. Dort heißt es unter der Nr. 84: „Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen.“
Müller trägt die Position von FAMILIARIS CONSORTIO unter der Überschrift „Das Zeugnis des Lehramts in der Gegenwart“ vor. Für mich ist klar, dass sowohl für Benedikt als auch Kardinal Müller die Aufrechterhaltung und Bekräftigung der lehramtlichen Tradition über jegliche andere Erwägungen geht, womit sie die menschlichen Nöte und Sehnsüchte einem verabsolutierten Dogmatismus opfern.
In den späten neunziger und zweitausender Jahren herrschte bei Bischofsernennungen eine strikte Kontrolle der Linientreue. Es gab Checklisten über die theologischen Positionen der Kandidaten, die mittlerweile auch öffentlich bekannt sind; und einer der wesentlichen Punkte, ohne die man keinesfalls Bischof werden konnte, war auch die strenge Haltung zur Frage der Wiederverheiratetenkommunion.
G.L. Müller wäre also nicht Bischof geworden, wenn er sich nicht intern (ggü. dem Nuntius oder auch direkt ggü. dem damaligen Glaubenspräfekten, der die Nominierung Müllers wohlwollend vorantrieb) verpflichtet hätte, Ansichten wie die von 1995 nicht mehr zu vertreten.
Als gewissenhafter Kirchenführer hält er sich vermutlich an dieses Versprechen gebunden und hat die frühere Position heute wohl auch innerlich abgehakt. Sonst könnte er nicht so harsch und unnachgiebig gegen die Vertreter dieser Linie auftreten (die vorher praktisch auch seine eigene war), wie er das seit einigen Jahren tut.
In seinen späteren Einlassungen zu dem Thema hat er aber keine neuen Argumente eingebracht, die die damals in dem Sammelband auch von anderen Theologen vertretenen Meinungen wirklich widerlegen könnten. Insbesondere die damals von dem Bonner Dogmatiker Jorissen bestätigten (und auch von Kard. Kasper als bahnbrechend anerkannten) Untersuchungen des belgischen Dogmenhistorikers Piet Fransen aus den 1950er Jahren zum Ehekanon des Tridentinums belegen, dass der Denkansatz Kaspers dem Dogma der Unauflöslichkeit eben keineswegs widerspricht, wie von den Synodengegnern heute oft behauptet wird.
Die über 150 Seiten umfassende Aufsatzreihe Fransens ist nie vollständig (sondern nur in einer vier- oder fünfseitigen Kurzfassung) auf Englisch erschienen und wird in der angelsächsischen Theologie völlig ignoriert, weshalb dort häufig das Gegenteil (dass nämlich das Dogma von der Unauflöslichkeit auch den Fall des Ehebruchs erfasse) mit dem Brustton der Überzeugung vertreten wird.
Dass Gerhard-Ludwig Müller den Forschungsstand kennt und daher weiß, dass die Behauptung der angelsächsischen Hardliner falsch ist, belegt aber wiederum seine Beteiligung an dem Sammelband von 1995. Deshalb verstehe ich nicht, wie er Äußerungen wie die des Kard. Sarah, der Kaspers Vorschläge als „häretisch“ qualifiziert, einfach so unterstützen kann, obwohl er es besser weiß. Das kann nur kirchenpolitisch und weltanschaulich erklärt werden.
lieber herr erbacher, sie sind mir abgegangen! schön, dass sie wieder mit dem blog da sind. hier verblödet man nicht wie anderswo 😉
m.w. war die schwester geschieden – da berührte das thema müller persönlich.
„über die Möglichkeit eines Sakramentenempfangs nach einer gewissen Rekonziliation schrieb.“ quasi dasselbe mit anderen worten wie bei kasper.
„Die Tatsache, dass viele gültig geschlossene und als sakramental anzusehende Ehen ‚scheitern‘ und die Lebensgemeinschaft unter menschlichen Gesichtspunkten nicht mehr reparabel und zumutbar erscheint, kann theologisch nicht mehr als Randproblem behandelt werden, das nur eine kleine Gruppe von Menschen betrifft.“
zu solchen worten hätte ich ihn nicht für befähigt gehalten. aber ich bin ja nicht unfehlbar.
„Da aber die eheliche Gemeinschaft unmittelbar in der geschöpflichen Natur des Menschen angelegt ist, so erhebt sich die Frage, ob es nicht gleichsam einen natürlichen Anspruch auf menschliche Lebensgemeinschaft mit einem Partner und auf die Ausübung der Sexualität gibt.“
nun, das faktum der masturbation lehrt: die ausübung der sexualität ist allgemein in der menschlichen natur und darf dort auch ausgeübt werden.
übrigens eine steilvorlage – das sollte man der csu/cdu mal unter die nase reiben von wegen homo-ehe: „einen natürlichen Anspruch auf menschliche Lebensgemeinschaft mit einem Partner und auf die Ausübung der Sexualität gibt“. das „gleichsam“ kann man ruhig weglassen.
„Aber wo er in einem sakramentalen Geschehen der Rekonziliation in klarer Einsicht der Bedeutung der ersten sakramentalen Ehe mit der Kirche wieder versöhnt worden ist, ist die Kirche nicht gezwungen, die Zweitverbindung, so wie sie konkret existiert, als der vom Christen geforderten Sittlichkeit, die auch ein sexuelles Leben umfasst, als widersprechend zu verurteilen.“
bei soviel kasper und lehmann kommt man aus dem staunen fast nicht raus – naja, das war, bevor sich müller meinte aus machtgier an ratzinger und dessen mediokre theologie anbiedern zu müssen.
Herr Erbacher,
was ist dran am Treffen des Papstes mit einem homosexuellen alten Bekannten und dessen Lebenspartner ? Wurde heute abend in der DW-TV gemeldet…
Das ist korrekt. Mehr dazu heute Abend hier im Blog.
Es scheint ein Naturgesetz zu sein, dass Theologieprofessoren mit liberalen ansichten eine Kehrtwende um 180 Grad vornehmen, sobald sie in der kirchlichen Hierarchie aufsteigen.
So nach dem Motto „Was geht mich mein dummes Geschwätz von gestern an“.
Müller hatte als Theologieprofessor auch eine hochinteressante Auffassung zum Dogma der Jungfräulichkeit Mariens vertreten, was ihm in sehr traditionalistischen Kreisen noch immer sehr angekreidet wird.
Im Gegensatz zu den Theologieprofessoren, die in der Kirche Kariere gemacht haben, vergessen die Tradis solche „Jugendsünden“ nämlich nie.
Auch dann nicht, wenn ein ehemaliger Professor als (emertierter) Papst seine alten Bücher überarbeitet.
Übrigens bin ich auch froh, dass dieser Blog wieder online ist.
Und was das Lösen und Binden auf Erden und im Himmel angeht – lest doch mal, was Erich Caspar im ersten Band seiner „Geschichte des Papsttums“ darüber schreibt: Ausgabe 1985, auf Seite 27 wird zweimal gesagt: „… was du auf Erden bindest oder lösest, soll auch im Himmel gebunden oder gelöst sein …“. M.E. wird hier immer nur ein Teil dieser Aussage zitiert, wie’s halt gerade so passt. Ebenso zu lesen auf den Seiten 75 und 76. Wenn man sich daran halten würde, gäbe es doch gar keine Probleme in dieser Hinsicht !
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