Kardinal Kasper für „realistische Ehetheologie“

Kardinal Walter Kasper hat sich mit einem Artikel in die Diskussion um die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener in der Diskussion zurückgemeldet. Der Text ist in der Juliausgabe der deutschen Jesuitenzeitschrift „Stimmen der Zeit“ erschienen und soll auch noch in der Vatikanzeitung L’Osservatore Romano veröffentlicht werden. Auffallend ist, dass gleich zwei Passagen von Kaspers Text beinahe wörtlich auch im Instrumentum laboris für die anstehende Bischofssynode enthalten ist, das am Dienstag veröffentlicht wurde. Das zeigt, es wird im Hintergrund fleißig gearbeitet – auf allen Seiten.

Unauflöslichkeit der Ehe ist gesetzt

Kaspers Grundannahmen lauten: Das Wort Jesu von der Unauflöslichkeit der Ehe gilt. Es sei, so der Kurienkardinal, aber kein Rechtssatz, sondern ein Grundsatz, „den die Kirche mit der ihr von Christus anvertrauten Vollmacht zu binden und zu lösen (Mt 16,19; 18,18; Joh 20,23) in den sich wandelnden kulturellen Situationen zur Geltung bringen muss“. Das Wort Jesu dürfe aber nicht fundamentalistisch ausgelegt werden. Schon im neuen Testament gebe es eine Auslegung des Wortes, die bestimmte Ausnahmen regelten. Selbst das Trienter Konzil habe zwar die Unauflöslichkeit der gültig geschlossenen Ehe gelehrt, „sie aber nicht formell definiert“.

Das II. Vatikanische Konzil habe dann mit der Übertragung des biblischen Bundesverständnisses sogar noch eine „tiefere Begründung der Unauflöslichkeit der Ehe“ vorgenommen. Diese „großartige und überzeugende Konzeption“ dürfe aber nicht zu „einer lebensfremden Idealisierung führen“, so Kasper. Wie die Kirche zwar heilig sei, in der Geschichte aber immer auch Kirche der Sünder sei, gelte das auch für die Ehe. „Eheleute bleiben auf dem Weg und stehen unter dem Gesetz der Gradualität (vgl. FC 9, 34)“, so Kasper mit Verweis auf das Schreiben Familiaris consortio von Papst Johannes Paul II. Dies könne bis hin zum Scheitern einer Ehe gehen.

Hilft Thomas von Aquin?

„Eine realistische Theologie der Ehe muss dieses Scheitern ebenso wie die Möglichkeit der Vergebung bedenken.“ Auch im menschlichen Scheitern bleibe die Verheißung der Treue und der Barmherzigkeit Gottes bestehen, so der Kardinal. Daher müsse es um die Frage gehen, wie die Kirche die Menschen in dieser Situation begleiten und neue Hoffnung geben kann. Die „geistliche Kommunion“ als Lösungsweg lehnt Kasper ab, weil sie in eine „theologische Sackgasse“ führe. Auch den orthodoxen Weg der Segnung einer zweiten oder dritten Ehe sieht er nicht als Lösung.

Stattdessen schlägt Kasper einen „Bußweg“ vor. Er erinnert an das Prinzip der Epikie bei Thomas von Aquin. „Sie ist im Sinn des Thomas von Aquin kein Ausnahmerecht und keine Außerkraftsetzung des Rechts, sondern die höhere Gerechtigkeit, die in komplexen Situationen, in denen die wortwörtliche Rechtsauslegung unbillig wäre, das Recht in barmherziger Weise ‚recht und billig‘ zur Geltung bringt. Die Billigkeit habe man in der mittelalterlichen Kanonistik verstanden im Sinne einer „Gerechtigkeit, welche durch die Zärtlichkeit der Barmherzigkeit mit Augenmaß konkrete Anwendung findet“. Nach Kasper gehe es also hier nicht um Ausnahmen vom Recht, sondern um eine „angemessene und barmherzige Anwendung“.

Kaspers Gedanken im Instrumentum Laboris

In diesem Sinne ist für Kasper klar, dass es keine generellen Lösungen bei der Frage der wiederverheirateten Geschiedenen geben kann, sondern nur Einzelfalllösungen. Kasper stellt auch noch die Frage nach der Definition einer „schweren Sünde“, wie sie ja hier im Blog schon vor einigen Tagen angedeutet wurde. Dann erläutert er die Idee des Bußweges. Dieser Passus ist in seinem zentralen Teil beinahe wörtlich ins Instrumentum Laboris eingeflossen: „Gemeint ist nicht die Ableistung von Bußauflagen, sondern der schmerzliche, aber heilsame Prozess der Klärung und der Neuausrichtung nach der Katastrophe einer Scheidung, der in einem geduldig hinhörenden und klärenden Gesprächsprozess von einem erfahrenen Beichtvater begleitet wird. Dieser Prozess soll bei dem Betroffenen zu einem ehrlichen Urteil über seine persönliche Situation führen, in dem auch der Beichtvater zu einem geistlichen Urteil kommt, um von der Vollmacht zu binden und zu lösen in einer der jeweiligen Situation angemessenen Weise Gebrauch machen zu können. Das geschieht in schwerwiegenden Fragen nach alter kirchlicher Praxis unter der Autorität des Bischofs.“ (vgl. Instrumentum laboris 123).

Kasper wehrt sich gegen den Vorwurf, sein Modell „bedeute eine Vergebung ohne Umkehr“. Vielmehr schließe es Reue und den Willen in der neuen Beziehung nach dem Evangelium mit ein. „Gerechtfertigt wird in der Lossprechung nicht die Sünde, sondern der umkehrwillige Sünder.“ Kasper unterstreicht, dass diese Lösung in einer „Hermeneutik der Kontinuität“ stehe, wie sie Papst Benedikt XVI. mit Blick auf das II. Vatikanische Konzil in seiner Weihnachtsansprache 2005 dargelegt habe. Diese schließe „praktische Reformen und damit einen Moment der Diskontinuität nicht aus, sondern ein“. Schließlich, so Kasper, sei die Offenbarungsweisheit „ja kein in Stein gemeißeltes geschlossenes System“.

Interessant ist, dass auch ein zweiter Abschnitt aus Kaspers Text sich im Instrumentum Laboris (68) wiederfindet: „In der Barmherzigkeit scheint die Souveränität Gottes auf, mit der er sich seinem Wesen, das Liebe ist (1 Joh 4,8), wie seinem Bund immer wieder aufs Neue treu ist. Die Barmherzigkeit ist die Offenbarung der Treue und der Identität Gottes mit sich selbst und damit zugleich Ausweis der christlichen Identität. Darum hebt die Barmherzigkeit die christliche Wahrheit nicht auf. Sie ist ja selbst eine geoffenbarte Wahrheit, welche mit den grundlegenden Wahrheiten des Glaubens, mit der Menschwerdung, dem Tod und der Auferstehung Christi in unlösbarem Zusammenhang steht und ohne diese ins Nichts fallen würde.“

Der Text, der von Kardinal Kasper bereits vor längerer Zeit verfasst wurde, zeigt, dass der deutsche Theologe und Kurienkardinal sich aktiv an den theologischen Vorarbeiten der nächsten Synode beteiligt. Er hat nun seine Karten, in einer Kurzversion, auf den Tisch gelegt. Er steht mit diesen Positionen nicht alleine da, sondern weiß etwa führende Thomasexperten auf seiner Seite. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob nun auch öffentlich theologisch gerungen wird, oder ob die die verbleibende Zeit bis zur Synode im Oktober weiter durch oberflächliche Polemik bestimmt wird.

P.S. Interessant ist meines Erachtens auch die Ansprache von Papst Franziskus gestern bei der Generalaudienz. Dort kam er im Rahmen seines Katechese-Zyklus über Ehe und Familie auf das Thema „Konflikte in Familien“ zu sprechen. Dabei stellte er fest, dass es Fälle gebe, in denen eine Trennung der Ehepartner „unvermeidlich“ sei und sogar zu einer „moralischen Notwendigkeit“ werde. Dies könne etwa der Fall sein, wenn ein Ehepartner oder die Kinder vor Gewalt, Demütigung, Ausbeutung oder Gleichgültigkeit in geschützt werden müssten. Nun ist das streng kirchenrechtlich keine Neuigkeit. Doch ist das in dieser Klarheit von einem Papst so auch noch nicht, oder zumindest lange nicht ausgesprochen worden. Über neue Partnerschaften nach einer Trennung sprach Franziskus nicht. Allerdings betonte er, „es gibt heute um uns herum viele Familien in so genannten irregulären Situationen, mir gefällt dieser Begriff nicht, und sie stellen an uns viele Fragen.“ Antworten wird sicher auch die Familiensynode im Herbst geben müssen. Hauptthema der Ansprache bei der Generalaudienz gestern waren die Auswirkungen von Konflikten in der Familie auf die Kinder.

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Jürgen Erbacher

Seit Juli 2018 leite ich die ZDF-Redaktion "Kirche und Leben katholisch", für die ich seit 2005 über die Themen Papst, Vatikan, Theologie und katholische Kirche berichte. Dafür pendle ich regelmäßig zwischen Mainz und Rom - meiner zweiten Heimat. Dort habe ich vor meiner ZDF-Zeit mehrere Jahre gelebt und für Radio Vatikan gearbeitet. Studiert habe ich Politikwissenschaft und Katholische Theologie in Freiburg i.Br. und Rom.