Der Missbrauch, die Aufarbeitung und die Reformen

Die katholischen deutschen Bischöfe kommen bei der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals nur langsam voran. Am Rande der Frühjahrsvollversammlung in Lingen stellte heute Bischof Stephan Ackermann, der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, den aktuellen Stand der Arbeiten vor. Er bekräftigte, dass die Bischöfe eine unabhängige Aufarbeitung möchten und dazu mit dem Beauftragten der Bundesregierung, Johannes Wilhelm Rörig, im Gespräch sind. Außerdem soll das „Verfahren zu Leistungen in Anerkennung zugefügten Leids“ überprüft werden. Mit Blick auf Forderungen nach Entschädigungszahlungen zeigte sich Ackermann zurückhaltend. Spannend waren die Diskussionen beim Studientag zu den Themen macht, Zölibat und Sexualmoral. Ob es hier konkrete Beschlüsse und einen Fahrplan für Reformen geben wird, ist aber noch ungewiss. Unterdessen wurde am Mittwoch das Strafmaß für den australischen Kardinal George Pell bekanntgegeben. Sechs Jahre soll der einst mächtige Kirchenmann wegen sexuellen Missbrauchs hinter Gitter. Er will in Berufung gehen.

(Quelle: dpa)

Aufarbeitung kommt langsam voran

Die kirchlichen Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen. Das wird einmal mehr bei der Frühjahrsvollversammlung in Lingen deutlich. Den Ruf nach unabhängigen Anlaufstellen für Betroffene gibt es schon lange; in mindestens fünf Bistümern gibt es diese noch immer nicht. In anderen Fällen ist es für die Betroffenen nur schwer erkennbar, dass die genannten Stellen unabhängig sind. Daran wird gearbeitet. Der Ruf nach einer unabhängigen Aufarbeitung der Vergangenheit ist alt. Erst im Nachgang zur Missbrauchsstudie vom vergangenen September haben sich die Bischöfe dazu durchgerungen, mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung ein Konzept für eine „unabhängige Aufarbeitung“ auszuarbeiten. Mit der von Rörig eingerichteten Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirche“ ist ein Treffen bis Ende Mai vereinbart, so Ackermann. Eine unabhängige Aufarbeitung dürfte daher nun endgültig besiegelt sein.

Für die Betroffenen dauern allerdings die Prozesse zu lange. Das gilt auch bei ihrer Forderung nach Entschädigung. Hier wollen die Bischöfe jetzt zunächst einmal das bisherige Verfahren, nach dem Leistungen in Anerkennung zugefügten Leids gezahlt wurden, evaluieren. Nach Angaben der Bischofskonferenz wurden bis Herbst vergangenen Jahres 1.900 Anträge von der zuständigen Zentralen Koordinierungsstelle positiv beschieden. Im Schnitt wurden 5.000 Euro gezahlt, bei einer Gesamtsumme von neun Millionen Euro. Opferverbände sehen in den bisherigen Zahlungen keine „angemessene Entschädigung“. Bischof Ackermann gab zu bedenken, dass man bei der Zahlung von Entschädigungen unter Umständen „stärker Belege“ für die Taten einfordern müsste, als das bei den bisherigen Zahlungen der Fall ist.

Rechenschaft von Bischöfen fordern

Klar scheint, dass künftig noch stärker die Verantwortlichkeit von Bischöfen im Kontext von Missbrauchsfällen in den Blick rückt. Die deutschen Bischöfe wollen Verfahrensregeln erstellen, um Vertuschung und Verschleppung künftig zu verhindern. Unbenommen der weltlichen Justiz, die immer Vorrang hat, wie Bischof Ackermann heute betonte, soll es eine eigene kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit geben, die auch in solchen Fällen greift, in denen weltliche Strafverfolgungsbehörden etwa aufgrund von Verjährung ihre Ermittlungen einstellen. Die Bischöfe kommen damit einer Forderung nach, die Betroffene seit langer Zeit stellen.

Auf weltkirchlicher Ebene ist der Druck hier in den vergangenen Wochen ebenfalls stark gewachsen. Die Fälle der drei Kardinäle McCarrick, Pell und Barbarin machen deutlich, dass Handlungsbedarf besteht und die katholische Kirche transparente Verfahren braucht. Gegen Kardinal Pell wird mittlerweile auch innerkirchlich ermittelt. McCarrick wurde nach einem internen Verfahren aus dem Klerikerstand entlassen und Kardinal Barbarin wird in der kommenden Woche Papst Franziskus treffen und nach seiner Verurteilung auf Bewährung wegen Vertuschung persönlich seinen Rücktritt einreichen. Alle drei Kardinäle waren einflussreiche Kirchenmänner weit über ihre Heimatländer hinaus. Die Aufarbeitung macht damit nicht mehr Halt vor den Hierarchen. Allerdings muss man auch anmerken, dass es bei den Verfahren von McCarrick und Pell durchaus viele Fragezeichen gibt. In beiden Fällen gibt es von unterschiedlichen Seiten Kritik an den Verfahren. Im Falle McCarricks hat der Papst keine Berufung zugelassen. Ob Pell in Berufung gehen kann, entscheidet nach jetzigem Stand ein Gericht Anfang Juni.

Tabuthemen auf der Tagesordnung

Spannend wurde es am Donnerstag in Lingen bei einem eigenen Studientag unter dem etwas kryptischen Titel „Die Frage nach der Zäsur. Studientag zu übergreifenden Fragen, die sich gegenwärtig stellen“. Kurz gesagt, es ging um die Themen Macht, Zölibat und Sexualmoral. Themen, die, wie die Moderatorin des Tages, die Erfurter Theologin Julia Knop, gleich zu Beginn feststellte, bisher Tabu waren. Keines der drei Themen sei neu, so Knop, „aber neu ist, dass ihr destruktiver Zusammenhang nicht mehr zu leugnen ist“. Sie sprach von der Notwendigkeit einer „kirchlichen Selbstkorrektur“ sowie einer „substanziellen Entwicklung“ bei diesen Themen.

Dabei führte sie den Bischöfen, in einer für diesen Kreis ungewöhnlich offenen Weise vor Augen, dass sie entscheidende Verantwortung tragen. „Sie repräsentieren eine Kirche, deren systemische Defekte offenkundig geworden sind. Sie repräsentieren eine Kirche, in der unzählige Biographien von jungen Leuten, von Eltern, von Ordensschwestern, von Hauptamtlichen, von Theologinnen und Theologen durch klerikalen Missbrauch von Amtsgewalt, durch sexuelle Übergriffe und geistliche Manipulation durch Priester, beschädigt, manchmal zerstört worden sind.“ Dabei mahnte Knop an, dass die Debatte nicht nur im „inner-circle“ der Bischöfe geführt werden dürfe. „Bliebe es auf kirchlicher Leitungsebene bei einem closed shop, wäre das nur ein weiteres Symptom der gravierenden Strukturkrise unserer Kirche.“ Vielmehr gehe es um eine „offene, öffentliche, im besten Sinne kirchliche Debatte“.

Viri probati und die Teilung der Macht

Der Mainzer Theologe Philipp Müller beschäftigte sich mit der „Zukunft der priesterlichen Lebensform“. Zur Analyse des Ist-Zustands zog er neben der Missbrauchsstudie vom Herbst auch eine Seelsorgestudie heran, die 2017 veröffentlicht wurde. Nach der gaben ein Drittel der befragten Priester an, Probleme mit dem Zölibat zu haben; ein Viertel würde sich, so Müller, ausdrücklich nicht mehr für ein Leben im Zölibat entscheiden. Der Theologe ging auf Fragen der Auswahl von Kandidaten, der Ausbildung und Begleitung von Klerikern ein. Er erinnerte an einen Vorschlag, den er 2016 zusammen mit dem Freiburger Dogmatiker Helmut Hoping zu „viri probati“ machte.

Der Salzburger Theologe Gregor Maria Hoff stellte die Frage nach der „Sakralisierung der Macht“ und den Gefahren, die damit verbunden sind. Er warnte vor einer Sakralisierung von Priestern und sprach von einer Sakralisierungsfalle. „Man entkommt dem Systemproblem nicht anders als durch Gewaltenteilung – durch Macht-Kontrolle von außen, durch kirchliche Gewaltenteilung von innen her“, ist der Dogmatiker überzeugt. Durch das Teilen der Macht nehme diese nicht ab, sondern gewinne Autorität, ist Hoff überzeugt. „Die Frage an Sie als Deutsche Bischofskonferenz ist dabei, ob Sie Macht nur deligieren wollen oder eine eigenständige Machtpartizipation im Volk Gottes wollen und dann auch nachvollziehbar ermöglichen. Dazu zählen operationalisierbare Verfahren, einklagbare Rechte.“ Dazu gehörten dann Transparenz bei Entscheidungen, einklagbare Rechte und operationalisierbare Verfahren.

Sexualmoral 2.0

Der Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff plädierte im Kontext der Fragen zur Sexualethik für eine „konstruktive Aneignung humanwissenschaftlicher Einsichten“ und mahnte „notwendige Korrekturen“ bei der kirchlichen Sexualethik an. Er sprach sich für eine anthropologisch-ethische Begründung der Sexualethik aus, die aus seiner Sicht in der gegenwärtigen theologischen Ethik „weithin auf Zustimmung“ stoße: „Beziehungsformen, in denen Werte wie Liebe, Freundschaft, Verlässlichkeit, Treue, gegenseitiges Für-einander-Einstehen und Solidarität gelebt werden, verdienen in moralischer Hinsicht Anerkennung und Respekt – unabhängig davon, unter dem Vorzeichen welcher sexuellen Orientierung sie gelebt werden.“ Dabei plädierte Schockenhoff mit Verweis auf die „biblische Anthropologie“ dafür, am Eheverständnis als Verbindung von Mann und Frau festzuhalten. „Um dem Vorwurf glaubwürdig entgegentreten zu können, dadurch würden gleichgeschlechtliche und intersexuelle Menschen sowie Transgender-Personen diskriminiert, bedarf es allerdings einer vorbehaltlosen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften und des Verzichts darauf, die in ihnen gelebte sexuelle Praxis moralisch zu disqualifizieren.“

Die Debatten im Plenum und den Arbeitskreisen sollen konstruktiv gewesen sein. Der Tag sei von einem Klima des Zuhörens geprägt gewesen, ist aus den Beratungen zu hören. Noch vor wenigen Jahren wäre ein solcher Studientag in dieser Offenheit undenkbar gewesen. Teilnehmer berichten, den Bischöfen sei sehr klar, dass sie handeln müssen und dass Veränderungen notwendig sind. Immer wieder sind in diesen Tagen von Lingen Formulierungen zu hören, nach denen die Kirche an einem „Epochenwechsel“ stehe. Vergleiche mit dem Fall der Berliner Mauer und den damit verbundenen Umwälzungen sind auf den Gängen zu hören. Es ist auch zu spüren, dass eine große Zahl von Bischöfen bereit ist, Veränderungen anzupacken. Doch die entscheidende Frage ist, ob sie sich das wirklich trauen und wie sich die verhalten, die davor warnen, „das Kind mit dem Bade auszuschütten“, keine „systemischen Ursachen“ für die aktuelle Krise der Kirche sehen. Für den Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, ist der Missbrauchsskandal nicht die Ursache für die notwenidgen Reformen, aber ein Beschleuniger. Am Donnerstamittag wird er die Ergebnisse der Beratungen vorstellen. Dann wird sich zeigen, ob die Bischöfe den Ernst der Lage erkannt haben und zum konkreten Handeln bereit sind.

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Jürgen Erbacher

Seit Juli 2018 leite ich die ZDF-Redaktion "Kirche und Leben katholisch", für die ich seit 2005 über die Themen Papst, Vatikan, Theologie und katholische Kirche berichte. Dafür pendle ich regelmäßig zwischen Mainz und Rom - meiner zweiten Heimat. Dort habe ich vor meiner ZDF-Zeit mehrere Jahre gelebt und für Radio Vatikan gearbeitet. Studiert habe ich Politikwissenschaft und Katholische Theologie in Freiburg i.Br. und Rom.

11 Kommentare

  • Silvia
    13.03.2019, 21:41 Uhr.

    Wenn ich das richtig sehe, sind die Fälle Pell und McCarrick insofern nicht vergleichbar, als dass gegen McCarrick kein Strafprozess stattgefunden hat sondern nur ein kirchlicher, an dessen Ende die Laisierung stand, gegen die der Exkardinal keine Berufung einlegen darf.

    Pell hingegen wurde von einem weltlichen Gericht verurteilt und wird dagegen Berufung einlegen. Das Ergebnis der parallel laufenden Untersuchung nach dem Kirchenrecht steht ja noch aus.

    • Jürgen Erbacher
      Jürgen Erbacher
      14.03.2019, 9:09 Uhr.

      Was beiden Verfahren (Pell + McCarrick) gemeinsam ist, ist die Tatsache, dass es Zweifel an den Verfahren gibt. Während Pell eventuell die Chance hat, das durch eine Berufung prüfen zu lassen, hat McCarrick diese Chance nicht. Die Fälle unterscheiden sich dann wieder an der Stelle, dass es bei Pell um die grundsätzliche Frage geht, ob die Anschuldigungen stimmen. Bei McCarrick ist die Frage, ob das Verfahren wirklich ordentlich gelaufen ist, die Taten scheinen hier unbestreitbar.

      • Silvia
        14.03.2019, 9:40 Uhr.

        Jürgen Erbacher
        14.03.2019, 9:09 Uhr.

        Heißt das, dass es auch bei McCarrick einen staatlichen Strafprozess gegeben hat?

        • Jürgen Erbacher
          Jürgen Erbacher
          14.03.2019, 18:22 Uhr.

          Nein, bei McCarrick gab es keinen staatlichen Strafprozess. Was ich hier sagen will ist: Bei dem einen muss man hinter den kirchlichen Prozess Fragezeichen setzen, bei dem anderen hinter den zivilen Prozess. Bei Pell wird es durch eine mögliche Berufung die Chance geben, die Fragezeichen auszuräumen, bei McCarrick werden sie bleiben, weil keine Berufung möglich ist.

  • Alex
    13.03.2019, 21:50 Uhr.

    Den Ruf nach unabhängigen Anlaufstellen für Betroffene gibt es schon 9 Jahre; in mindestens fünf Bistümern gibt es diese aber noch immer nicht.

    Finde es beschämend für Bischof Ackermann, daß sich darunter auch sein Bistum Trier befindet.

    Die Bischöfe wollen sich endlich den Betroffenen sexualisierter Gewalt zuwenden. Das wird doch schon seit 2010 versprochen. Die Vertuscher von gestern können nicht die Aufklärer von heute sein.

    Aber seit 2010 führt das Warten nur dazu, dass die Betroffenen immer mehr verbittert und die Schäfchen immer weniger werden.

  • Wanda
    14.03.2019, 3:00 Uhr.

    Man kommt ins Grübeln bei den genannten Zahlen: heute in der Welt: Wissenschaftler gehen einer neuen Studie über die Dunkelziffer von über 114.000 Opfern durch sexuellen Missbrauch aus und zwar allein für die kath. Kirche. Andere Institutionen ua. die protestantischen Kirchen sind nicht einmal berücksichtigt…
    Stellt man diesen Zahlen die 1900 positv beschiedenen Anträge gegenüber, dann wird Einem doch ziemlich übel…

    • Jürgen Erbacher
      Jürgen Erbacher
      14.03.2019, 9:17 Uhr.

      „Die Welt“ beruft sich auf eine Studie der Universität Ulm. Dort gab es eine repräsentative Umfrage von 2.516 Personen. Vier davon gaben an, Betroffene sexuellen Missbrauchs in katholischen Institutionen zu sein. Dies macht ein Anteil von 0,16 Prozent aus. Die Zahl wurde hochgerechnet auf die Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik. So kommt die vermutete Zahl von 114.000 Opfern zustande. Die Universität selbst weist darauf hin, dass die relativ kleine Stichprobe ein Problem ist. Um genauere Angaben machen zu können, müssten weitere Befragungen durchgeführt werden. Nach statistischen Verfahren könnte die Spannweite der Missbrauchsopfer durch katholische Geistliche mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit zwischen 28.000 und 280.000 Betroffenen liegen, so die Universität.

      • Wanda
        14.03.2019, 13:49 Uhr.

        Wie auch immer, jeder Fall ist einer zuviel.
        Die nach wie vor beschämende Blockierhaltung in weiten Kreisen des Klerus ist ein Skandal. Es ist Zeit für ein unmissverständliches Machtwort von oben und die vollständige Übergabe der Fälle an die weltlichen Ermittlungs- und Ahndungsbehörden. Sonst kocht das wieder nur im eigenen Saft…

        • Novalis
          16.03.2019, 1:56 Uhr.

          „vollständige Übergabe der Fälle an die weltlichen Ermittlungs- und Ahndungsbehörden.“

          Warum wohl hat einstens Kardinal Ratzinger alle Fälle – und damit alle Akten – nach 2001 nach Rom beordert? Um sie nicht den weltlichen Ermittlungsbehörden zu überlassen. Schade, dass niemand es wagt, gegen ihn wegen Strafvereitelung zu ermitteln.

  • Novalis
    14.03.2019, 14:01 Uhr.

    Noch beschämender: Bischof Voderholzer predigte letzte Woche am Aschermittwoch, dass nicht die Kirche, sondern der einzelne Reformen bedürfte. Am Dienstag hat ihn die Wirklichkeit Lügen gestraft. Ein Priester seiner Diözese hat wohl eine Ministratin unsittlich berührt.

  • Novalis
    14.03.2019, 14:04 Uhr.

    Wann eigentlich wird der Vertuscher (O-Ton P. Mertes SJ) Gerhard Ludwig Müller laisiert?

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