Aufarbeitung ja! Aber wie?
Der Imageschaden ist groß. Das Jahr 2013 hätte für die katholische Kirche in Deutschland kaum schlechter beginnen können. Jetzt streitet man über die Medien und Juristen, wer am Scheitern der Missbrauchsstudie Schuld hat und warum es zu dem Desaster kam. Zugleich suchen die Bischöfe nach einem neuen Partner, um die Studie doch noch fortsetzen zu können. So wird etwa der Name des Leiters des Berliner Instituts für forensische Psychiatrie der Charité, Hans-Ludwig Kröber, genannt. Gegenüber dem ZDF erklärte er am Donnerstag, dass es bisher aber noch keine Anfrage gegeben habe. Die Suche nach dem Schuldigen für das Scheitern ist müßig. In der Auseinandersetzung um die endgültige Vertragsgestaltung und hier vor allem bei den Themen Datenschutz und den Publikationsrechten haben sich beide Seiten in eine Situation manövriert, in der ein vertrauensvolles Miteinander nur noch schwer möglich war.
In der Öffentlichkeit scheint es nun so, dass allen voran das Erzbistum München-Freising zusammen mit dem Bistum Regensburg den Aufklärungswillen der Kirche bremsten. Der Münchner Generalvikar Peter Beer weist das entschieden zurück. Das Erzbistum München hatte 2010 eine unabhängige Anwältin damit beauftragt, die Personalakten von 1945 bis 2009 zu sichten und alle Missbrauchsfälle zu benennen. Über 13.000 Akten studierte die Juristin Marion Westpfahl. Als wenige Monate später die Bischofskonferenz die Studie mit Professor Pfeiffer und seinem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) initiierte, waren es in der Tat die Münchner, die als Erste Nachbesserungen beim Vertragstext forderten. Hauptkritikpunkt waren die bereits benannten Punkte. Nach und nach schlossen sich andere Bistümer an.
Unklar ist, in wieweit die plötzlichen Ängste durch Kritik von konservativen Priesterkreisen verstärkt wurden, die in der Studie einen Generalverdacht gegen alle Priester witterten und sich an Rom wendeten mit der Bitte, die Studie zu verhindern. Dass der Druck der Konservativen in dem ganzen Prozess einmal mehr eine unrühmliche Rolle spielen könnte, legt eine Formulierung nahe, die sich in einem Brief der Bischöfe an das KFN findet. Dort heißt es, die vorgeschlagenen Vertragsänderungen der Kirche würden das Projekt „gegen Einwürfe und Rechtsverfahren aus dem Bereich kritischer Priester wie auch gegenüber den Sorgen einzelner Bischöfe vollständig schützen“. Auch könnten Beispiele aus anderen Ländern die Bischöfe aufgeschreckt haben. So ist etwa der Untersuchungsbericht über die Missbrauchsfälle im irischen Bistum Cloyne (Cloyne-Bericht) für jedermann einsehbar im Internet veröffentlicht mit vielen Details und den Namen der Täter.
Schwierig sieht es mit Blick auf die Vernichtung der Akten aus. Das Kirchenrecht schreibt diese nämlich vor: „Jährlich sind die Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, zu vernichten; ein kurzer Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils ist aufzubewahren.“ (CIC 489,2) Hier besteht Handlungsbedarf auf Seiten der katholischen Kirche, um Beweismaterial auch über diese 10-Jahresfrist zu sichern. Allerdings werden auch die Strafprozessunterlagen in zivilen Verfahren zum großen Teil nach 10 Jahren geschreddert. Unter anderem deshalb sahen Experten von Anfang an Probleme beim Design der Pfeiffer-Studie.
Die Zukunft wird für die Bischöfe wie für den neuen Partner nicht einfach. Die Öffentlichkeit wird peinlichst genau darauf achten, wie unabhängig und frei die Wissenschaftler arbeiten und publizieren können; die Bischöfe ihrerseits stehen unter besonderer Beobachtung, wie ernst es ihnen um die Aufklärung und Aufarbeitung ist. Dazu müssen sie sich aber auch untereinander einig sein. Das ist eine nicht zu unterschätzende Hürde in der Angelegenheit. Der öffentliche Druck ist groß; nur mit einem entschiedenen und transparenten Handeln, können die Bischöfe versuchen, den großen Imageschaden wieder wett zu machen, damit das Jahr 2013 nicht zu einem weiteren Unglücksjahr wird.