Drinnen oder draußen? Kirchensteuerrebell scheitert
„Ganz oder gar nicht“ lautet die Devise beim Kirchenaustritt. So sieht es zumindest das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Damit ist der Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp mit seinem Versuch gescheitert, zwar einerseits aus der „Körperschaft öffentlichen Rechts“ auszutreten und keine Kirchensteuern mehr zu zahlen, zugleich jedoch volles Mitglied der katholischen Kirche zu bleiben. Ein solcher Teilaustritt geht nicht, so die Leipziger Richter heute. Sie verweisen in ihrem Urteil auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen.
Die deutschen Bischöfe haben verständlicherweise erleichtert auf das Urteil reagiert; hatte man doch befürchtet, dass im Falle eines Erfolgs von Zapp das Kirchensteuermodell grundsätzlich in Frage gestellt werden könnte. Das hätte ungeahnte Folgen für die katholische, aber auch die evangelische Kirche in Deutschland gehabt. Immerhin hat die katholische Kirche im vergangenen Jahr rund 4,9 Milliarden Euro an Kirchensteuern eingenommen, die evangelischen Kirchen rund 4,5 Milliarden Euro. Auch in Rom dürfte man über das Urteil erleichtert sein. Die deutschen Katholiken gehören zusammen mit ihren US-amerikanischen und italienischen Glaubensbrüdern und –schwestern zu den wichtigsten finanziellen Stützen des Vatikans.
Die Richter bestätigen also die deutschen Bischöfe, wenn es um den Kirchenaustritt geht; vergangene Woche bekamen sie schon den päpstlichen Segen dazu. In einem von Rom genehmigten Dekret wurde klargestellt, dass mit dem Austritt vor dem Meldeamt auf jeden Fall auch kirchliche Rechte verwirken – etwa der Empfang der Sakramente oder die Übernahme kirchlicher Ämter oder des Patenamts. Rom verpflichtet allerdings die Pfarrer, das Gespräch mit den Ausgetretenen zu suchen. Dazu wurde ein Brief entworfen, der in Teilen eher wie ein Drohbrief wirkt und weniger wie der Versuch, ein offenes Gespräch über die Beweggründe des Kirchenaustritts zu führen.
Nun gibt es beim Kirchenaustritt Rechtssicherheit im zivilen und im kirchlichen Bereich. Doch angesichts der Brisanz des Themas dürfte in diesem Falle nur juristisch gelten: „Lipsia et Roma locuta – causa finita“ – Leipzig und Rom haben gesprochen, die Sache ist erledigt. Die Debatte um Kirchensteuern und Staatsleistungen an Kirchen wird weitergehen – sie ist ein Dauerbrenner.
Für alle Freunde der „Entweltlichung“ sei zum Jahrestag der Freiburger Rede (25.9.2011) des Papstes angemerkt, dass nun auch dem Letzten klar sein muss, dass die Kirchensteuern damit nicht gemeint waren. Doch was war es denn dann?
Briefentwurf für aus der Kirche ausgetretene Personen: http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse/2012-145b-Allgemeines-Dekret-Kirchenaustritt_Pastorales-Schreiben.pdf