Papst bekräftigt Null-Toleranz bei Missbrauch

Missbrauch, Vertuschen und Leugnen sowie Machtmissbrauch in diesem Kontext sind Sünde. Das bekräftigte Papst Franziskus in einem Brief an alle katholischen Bischöfe weltweit. Das Schreiben datiert auf den 28. Dezember, dem Fest der unschuldigen Kinder, und wurde jetzt vom Vatikan veröffentlicht. Erneut bittet er die Opfer um Vergebung. Mit den Zeilen macht Franziskus noch einmal deutlich, dass er auch Versäumnisse in der Hierarchie bei der Aufarbeitung von Missbräuchen nicht als Kavaliersdelikt sieht. Anlass für das Schreiben des Papstes war allerdings nicht die innerkirchliche Situation. Franziskus ermahnt die Bischöfe, sich des Schicksals der Kinder heute anzunehmen. „Wir [die Bischöfe] sind aufgefordert, sie vor den Gestalten eines Herodes unserer Tage zu verteidigen.“

Die Geburt Jesu ist, so Franziskus, "in eine leidvolle Tragödie eingebettet". Er spielt damit auf den in der Bibel geschilderte Kindermord des Herodes an. (Quelle: dpa)

Die Geburt Jesu ist, so Papst Franziskus, „in eine leidvolle Tragödie eingebettet“. Er spielt damit auf den in der Bibel geschilderten Kindermord auf Befehl des Königs Herodes an. (Quelle: dpa)

Haben Kinder und Jugendliche eine Lobby?

Das Kirchenoberhaupt wird sehr konkret und erinnert an das Schicksal von Kindern, die unter Schwarz- und Sklavenarbeit leiden, unter sexueller Ausbeutung und den Folgen von Kriegen. Schon in der Christmette hatte Franziskus ein besonderes Augenmerk auf die Kinder gelegt, an Silvester dann auf die Jugendlichen. Ob das mit den Vorbereitungen der nächsten Bischofssynode zusammenhängt, die langsam Fahrt aufnehmen? Sicherlich hängt es damit zusammen, dass Franziskus in den Kindern und Jugendlichen zwei Gruppen ausgemacht hat, die keine große Lobby haben. Vielleicht kann der synodale Prozess in den nächsten zwei Jahren dazu beitragen, das zu ändern.

Mit Blick auf Missbrauch von Minderjährigen innerhalb der Kirche ruft Franziskus die Bischöfe auf, mutig alles zu fördern, um künftig solche „Gräueltaten“ zu verhindern. „Machen wir uns den Auftrag zu ‚null Toleranz‘ in diesem Bereich klar und aufrichtig zu Eigen“, fordert der Papst. Entscheidend ist bei dieser Frage, wie die Bischöfe und die Bischofskonferenzen vor Ort handeln. Hier ist in vielen Ländern schon eine ganze Menge passiert. Allerdings ist die Null-Toleranz-Linie noch längst nicht überall in der katholischen Kirche umgesetzt.

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Jürgen Erbacher

Seit Juli 2018 leite ich die ZDF-Redaktion "Kirche und Leben katholisch", für die ich seit 2005 über die Themen Papst, Vatikan, Theologie und katholische Kirche berichte. Dafür pendle ich regelmäßig zwischen Mainz und Rom - meiner zweiten Heimat. Dort habe ich vor meiner ZDF-Zeit mehrere Jahre gelebt und für Radio Vatikan gearbeitet. Studiert habe ich Politikwissenschaft und Katholische Theologie in Freiburg i.Br. und Rom.

18 Kommentare

  • Silberdistel
    03.01.2017, 19:58 Uhr.

    Das „Fest der unschuldigen Kinder“ gibt es schon lange und in der rk-Kirche mindestens ebenso lange selbstverständlich keine offizielle Toleranz gegenüber Missbrauch von Kindern. – Oder sollte die rk-Kirche etwa ein Magnet und Hort für Kinderschänder sein, wo solch ein Zustand zumindest latent geduldet wird?
    Was mich bei der neuen „brutalst möglichen“ Null-Toleranz interessiert ist die, bei derart an den Tag gelegter neuer Motivation wie Tatendrang des Papstes, sicherlich modifizierte und verschärfte SANKTIONSPRAXIS.
    Ergo beispielsweise Auslieferung der Straftäter an die weltliche Justiz des zuständigen Staates? Oder falls nicht, zumindest ähnliche strafrechtliche Verfolgung des Staates Vatikan (Dort gibt es allerdings nur zwei Gefängniszellen*)?? Oder dürfen sich die Straftäter, die vor weltlichen Gerichten sicher jahrelange Haftstrafen zu erwarten hätten mit eventueller anschließender Sicherheitsverwahrung, davor wieder in Klöster verstecken??? Oder in anderen Pfarreien einfach weiter so fuhrwerken, wie es meistens in der Vergangenheit kirchliche Praxis gewesen war????
    Sollte sich in Bezug auf die Sanktionierung nichts geändert haben; So hör´ ich die Botschaft wohl, doch allein fehlt mir der Glaube! Angesichts der in der Vergangenheit unter Beweis gestellten, allseits geübten Verleugnungs- und Vertuschungspraktik.
    PS: *Wie man auf die Idee kommt, das der Staat Vatikan nur 2 Gefängniszellen bräuchte, ist zumindest mir ein Buch mit 7 Siegeln. Die Kriminalgeschichte des Vatikan impliziert jedenfalls, das dort eine Kapazität vorgehalten werden müsste die Legionen aufnehmen kann.

  • Gast auf Erden
    03.01.2017, 22:16 Uhr.

    Wenn Frauen eine Lobby haben, haben Kinder und Jugendliche eine Lobby.

    Haben Frauen in der römisch-katholischen Kirche eine Lobby? Dann haben haben selbverständlich auch Kinder und Jugendliche in der römisch-katholischen Kirche eine Lobby.

    Allerdings spricht die sehr, sehr bittere Wirklichkeit dagegen, dass Kinder und Jugendliche in der römisch-katholischen Kirche wirklich eine Lobby haben.
    Das kann sich ändern. Wird sich das ändern? So eine Veränderung würde Bescheidenheit bedeuten und Machtverlust. Hoffen wir das Beste!

  • Silvia
    03.01.2017, 22:25 Uhr.

    Seit demm Missbrauchsskandal 2010 stört mich Folgendes:

    In Kirchenkreisen sprach und spricht man immer wieder davon, dass Missbrauch und dessen Vertuschen usw. Sünde sei. Das ist es natürlich auch.

    In allererster Linie ist es aber ein Verbrechen im strafrechtlichen Sinne, das nach den Strafgesetzen der einzelnen Staaten geahndet werden muss und dem sind die Täter zuzuführen.

    Der Begriff „Sünde“ ist in diesem Fall eine Verharmlosung und suggeriert, dass man diese Taten innerkirchlich ahnden könne. Sünden kann man bekanntlich beichten und damit sind sie getilgt, Verstöße gegen das Strafrecht gehören vor die Gerichte der Staaten und zwar, bevor sie staatlicherseits verjährt sind.

    • Alberto Knox
      04.01.2017, 16:12 Uhr.

      „In allererster Linie ist es aber ein Verbrechen im strafrechtlichen Sinne, das nach den Strafgesetzen der einzelnen Staaten geahndet werden muss und dem sind die Täter zuzuführen.“

      nach dem bauchgefühl würde ich ihnen rechtgeben!

      „Der Begriff „Sünde“ ist in diesem Fall eine Verharmlosung und suggeriert, dass man diese Taten innerkirchlich ahnden könne. Sünden kann man bekanntlich beichten und damit sind sie getilgt, Verstöße gegen das Strafrecht gehören vor die Gerichte der Staaten und zwar, bevor sie staatlicherseits verjährt sind.“

      wenn man allerdings sünde als die radikale abwendung von gott begreift – und nicht nur kindesmissbrauch, sondern auch dessen vertuschung, wie sogar ein bgh-urteil dies z.b. bei kardinal müller festgehalten hat und der sich auch joseph ratzinger schuldig gemacht hat, ist eine todsünde -, dann ist „sünde“ eigentlich das gewichtigere.

      im übrigen: in der beichte verzeiht gott zwar die sünde, nach katholischer auffassung ist aber eine widergutmachung zu leisten, um auch die sündenstrafe aufzuheben. so einfach, wie sie es dargestellt haben, ist es nicht, liebe silvia. aber dennoch: ich teile ihre empörung!

      • Silvia
        04.01.2017, 20:49 Uhr.

        Alberto Knox
        04.01.2017, 16:12 Uhr.

        Ich habe ja geschrieben, dass es AUCH eine Sünde ist, aber eben nicht nur. Und wie soll man einen Missbrauch oder auch „nur“ dessen Vertuschung wiedergutmachen?

        Und selbst wenn das innerkirchlich irgendwie möglich wäre, gehören solche Straftaten in die Gerichtsbarkeit der Staaten, alles andere wäre wieder nur Mauschelei.

        Übrigens bekommt man heute in der Beichte keine Buße mehr auferlegt, es heißt auch nicht mehr Bußsakrament sondern Sakrament der Versöhnung, hat also heute einen anderen Akzent als früher.

        • Alberto Knox
          05.01.2017, 21:13 Uhr.

          liebe silvia!

          „Ich habe ja geschrieben, dass es AUCH eine Sünde ist, aber eben nicht nur. Und wie soll man einen Missbrauch oder auch „nur“ dessen Vertuschung wiedergutmachen?
          Und selbst wenn das innerkirchlich irgendwie möglich wäre, gehören solche Straftaten in die Gerichtsbarkeit der Staaten, alles andere wäre wieder nur Mauschelei.“

          in der tat – ich denke, da sind wir einer meinung, haben das aber nur unterschiedlich ausgedrückt.

          „Übrigens bekommt man heute in der Beichte keine Buße mehr auferlegt,“

          ähm – da pflege ich andere erfahrungen – und mein impetus ging nicht zur buße (die wiedergutmachung ist sehr wohl offiziell und theologisch vorgesehen!), sondern in richtung ablass. dort sind die sündenstrafen nämlich durchaus noch aktuell.

          „es heißt auch nicht mehr Bußsakrament sondern Sakrament der Versöhnung, hat also heute einen anderen Akzent als früher.“

          also ich kenne und benutze beide begriffe und weiß auch um die neuakzentuierung. allerdings ist der alte begriff deswegen weder angeschafft noch falsch.

      • Silberdistel
        05.01.2017, 10:21 Uhr.

        Alberto Knox
        04.01. 16:12 h
        „..dann ist „sünde“ eigentlich das gewichtigere“ Zitatende.
        Zunächst kommt zumindest in Bezug auf Pädophile das DIESSEITS!
        Pädophilie ist eine nicht heilbare Krankheit und deshalb gehören Pädophile der Öffentlichkeit entzogen, damit sie in entsprechend gesicherten Räumlichkeiten keine Opferchen mehr finden können. Pädophilie ist also nicht umsonst ein OFFIZIALDILIKT.
        Was die rk-Kirche sehr gerne an Sünden vergeben möchte, das ist in dem Fall nachrangig.

        • Alberto Knox
          05.01.2017, 21:20 Uhr.

          „Zunächst kommt zumindest in Bezug auf Pädophile das DIESSEITS!“

          ich habe auch nicht der nichtstrafverfolgung das wort geredet, sondern schlicht gesagt, dass es bei kindesmissbrauch nicht nur um einen straftatbestand geht. ich glaube als katholik, dass der terminus sünde tiefer reicht und die sache adäquater beschreibt. sie dürfen gerne sagen, dass in einem weltanschaulich neutralen staat dies irrelevant ist und da geb ich ihnen auch recht. das ändert aber an der haltung eines katholiken nicht, wenn er die sündhaftigkeit von kindesmissbrauch als noch schlimmer als den straftatbestand auffasst.

          „Pädophilie ist eine nicht heilbare Krankheit“

          aber sehr wohl therapierbar.

          „und deshalb gehören Pädophile der Öffentlichkeit entzogen,“

          das ist schlicht psychologisch falsch. die mehrheit der pädophilen lässt sich therapieren und wird – gottlob – nie straffällig. menschen kann man nur höchst beschränkt „prophylaktisch“ wegsperren und das ist auch gut so. ihre argumentation – von einem sein auf ein sollen zu schließen – ist übrigens ein naturalistischer fehlschluss. ebenso könnte man sagen: alle krebspatienten sind kostenfaktoren, also geben wir ihnen eine lethale dosis morphium, oder: alle aidskranken sind eine potentielle gefahr, also bringen wir sie um. pfui teufel!

          „damit sie in entsprechend gesicherten Räumlichkeiten keine Opferchen mehr finden können.“

          ihre sprache („opferchen“) ist absolut despektierlich. ich schäme mich dafür, dass hier so etwas stehen kann.

          „Pädophilie ist also nicht umsonst ein OFFIZIALDILIKT.
          Was die rk-Kirche sehr gerne an Sünden vergeben möchte, das ist in dem Fall nachrangig.“

          • Silberdistel
            06.01.2017, 10:29 Uhr.

            Alberto Knox
            05.01.2017, 21:20 Uhr.
            Lieber Herr Knox, im katholischen sollte man der Tatsache endlich mal tiefer ins Auge des Tigers sehen, das es sich bei Kindesmissbrauch um ein VERBRECHEN handelt. Nicht zuletzt an den Seelen der Opfer, die als Schutzbefohlene anvertraut worden sind!
            Nicht nur im Sprachgebrauch – in dem man nämlich das Wort ´VERBRECHEN´ im Zusammenhang mit Missbrauchsopfern etwa so vermeidet wie der Teufel das Weihwasser -, sondern gerade auch im praktischen Umgang; wird eine, in Bezug zu den Tatbeständen, unfassbare VERHARMLOSUNG praktiziert. –

            In neun Staaten wurden mehr als 12.900 sexuelle Vergehen von Kirchenmännern dokumentiert, neben Deutschland unter anderem Irland und die USA. 1700 Menschen haben bei der katholischen Kirche in Deutschland inzwischen Anträge auf Entschädigung für sexuellen Missbrauch gestellt. Jeder dritte der 2.400 Regensburger Domspatzen soll zum Gewaltopfer geworden sein.
            „Pfeiffer-Affäre“, Ackermann-„Aufklärung“.
            2500 € – 5000 € gibt die protzreiche rk-Kirche Deutschlands für Missbrauchsopfer aus, eine sagenhafte Bewertung für eine geschädigte Seele. Es heißt, die rk-Kirche gibt mehr Geld für Anwälte aus, als für Entschädigung.
            Herr Knox ich muß Ihnen sagen, das solche Zustände mir noch mehr als despektierlich sind.
            Da braucht es nicht noch mehr päpstliche Worte um zu heilen, sondern zur Abwechslung richtige Taten & Sanktionen. Denn wie heißt es so treffend: „An Ihren Früchten werdet Ihr sie erkennen!“

        • Wanda
          06.01.2017, 1:03 Uhr.

          Kochte vor kurzem wieder hoch:
          – Was die zahlreichen Missbrauchopfer in Regensburg als Hohn empfinden, ist die kürzliche offizielle Verlautbarung des Bistums, Müller habe als Bischof von Regensburg 2010 mit einem Hirtenbrief die Aufklärung in die Wege geleitet…
          Die Opfer haben die Haltung dieses Mannes schmerzhaft entgegengesetzt erfahren und in Erinnerung: angefangen von der Verharmlosung, es gäbe keinen Missbrauchskomplex sondern über Jahrzehnte nur Einzelfälle, über seine Medienschelte und Ausfälle mit Nazi-Vergleichen gegen den sich sogar katholische und jüdische Amtsträger verwahrten, bis zur merwürdig brüsken Schuldzurückweisung „die Verantwortung trüge (allein) der Täter“…
          – Wenn man sich dann noch vor Augen hält welches Amt dieser Mann im Vatikan bekleidet, dann kann man durchaus in’s Grübeln kommen…

          • Silvia
            06.01.2017, 13:32 Uhr.

            Silberdistel
            06.01.2017, 10:29 Uhr.

            Hier bin ich vollkommen einer Meinung mit Ihnen. Diese Verbrechen sind natürlich AUCH Sünde, sogar Todsünde, in erster Linie aber schwere Verbrechen.

            Todsünden gehören in den Beichtstuhl, Verbrechen aber zunächst mal vor Gericht, sonst könnte bei dem Täter durchaus der Eindruck entstehen, ich habe ja gebeichtet, Gott hat mir vergeben und alles ist wieder gut.

            Und das theologische und religiöse Thema der zeitlichen oder ewigen – Sündenstrafen interessiert mich in diesem Zusammenhang überhaupt nicht. Die Täter gehören nach dem Strafgesetzbuch bestraft, die Spekulation über die Sündenstrafen ist in diesem Fall Vernebelungstaktik, zumal es sowieso keinen Katalog dafür gibt, welche Sündenstrafen auf welche Tat stehen.

            Heute spricht man in der Theologie sogar davon, dass Gott überhaupt nicht straft, aber das hat rein gar nichts mit dem irdischen Strafrecht zu tun. Auch hier überlässt Gott die Bestrafung dem Menschen und zwar nach irdischen Gesetzen.

    • Wanda
      05.01.2017, 0:48 Uhr.

      Silvia 22:25
      genau das ist der wunde Punkt… Frage mich wieviele geistliche Kinderschänder ausser dem berüchtigten Marcial Maciel in Ruhe und gut dotiert ohne weitere Strafverfolgung blieben.

      • Silvia
        05.01.2017, 19:50 Uhr.

        Wanda
        05.01.2017, 0:48 Uhr.

        Man sieht, dass diese gefährliche Denkweise auch noch in den Köpfen ultraprogressiver Theologen herum spukt.

        Null – Toleranz heißt für mich, die Täter unverzüglich der staatlichen Gerichtsbarkeit zuzuführen und die Taten nicht nur innerkirchlich irgendwie zu bestrafen. Das Kirchenrecht sollte sich ausschließlich auf kirchliche Belange beschränken und nicht dem Strafrecht der Staaten dazwischen funken.

        Die meisten Kleriker, die zu Tätern geworden sind, sind bzw. waren eben keine Bürger des Vatikanstaates oder haben als Nuntien den Diplomatenstatus, der ihnen Immunität, dh., Sicherheit vor Strafverfolgung, gewährt.

        • Alberto Knox
          06.01.2017, 12:35 Uhr.

          ich weiß nicht, @silvia, ob sie wissen, was kirchenrecht ist. das ist keine scharia auf katholisch, die staatliches recht ersetzt. ein bischof, der pädophil straffällig gewordene priester wieder einsetzt, handelt fahrlässig – ich bin mir aber nicht mal sicher, ob er staatlich meldepflichtig ist. kirchlich ist er es mittlerweile. gottlob. bitte verwechseln sie die ebenen nicht.

      • Alberto Knox
        05.01.2017, 21:21 Uhr.

        @wanda. JA! und das ist absolut ekelhaft und massiv ärgerniserregend. das gilt aber genauso für vertuscher wie müller und ratzinger.

        • Wanda
          06.01.2017, 16:28 Uhr.

          – zutreffend…

  • SuNuraxi
    06.01.2017, 14:51 Uhr.

    Etwas Grundsätzliches über weltliche Gerichtsbarkeit:
    1.Wenn jemand – sagen wir mal – von einem Eisenbahnschaffner missbraucht worden ist, gehen das Opfer oder dessen Eltern auch nicht zu den Vorgesetzten des Schaffners und erwarten dann von der Bundesbahn, dass diese den Täter „der staatlichen Gerichtsbarkeit zuführt“. Wenn man also will, dass ein Täter strafrechtlich verfolgt wird, dann ist es unsinnig, sich bei einem Bischof zu beschweren. Man sollte sich statt dessen direkt an die staatliche Gerichtsbarkeit wenden. Warum zum Kuckuck tut man das nicht einfach, statt zu jammern, dass die Vorgesetzten der Täter – egal ob in der Kirche oder bei der Bundesbahn – nichts tun?
    2. Allerdings muss man Folgendes berücksichtigen, damit die Erwartungen nicht zu hoch werden: Die staatliche Gerichtsbarkeit hat einige (durchaus sinnvolle) Eigenheiten: Sie verlangt zum Beispiel konkrete Beweise. Sind die nicht vorhanden, dann führt das entweder zu einem Freispruch oder, wenn die Beweislage besonders dürftig ist, zu einer Einstellung des Verfahrens noch vor einer Gerichtsverhandlung. Ist die Beweislage unklar, gilt nach wie vor „in dubio pro reo.“
    Also bitte, Leute, bleibt ein bisschen realistisch mit euren Forderungen nach einer Strafverfolgung!

    • SuNuraxi
      07.01.2017, 19:13 Uhr.

      Und noch was als Ergänzung zu meinem Kommentar vom 6.1., 14:51: Bitte differenziert zwischen sexuellem Missbrauch und Gewalt. Sexueller Missbrauch ist abscheulich, bei der Gewalt kommt es drauf an, ob es sich z.B. um schwere Körperverletzung oder um Ohrfeigen handelt. Dresche haben wir ja als Kinder alle bekommen, wenn wir etwas ausgefressen haben. Sollen wir deshalb unsere Eltern oder die Lehrer, die wir auf der staatlichen(!) Schule gehabt haben, auf Schadenersatz klagen?

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