Limburg: Rom hat entschieden
Es war eine kurze und nur in Teilen klare Mitteilung, die das Bistum Limburg gestern Morgen verschickt hatte: Die Bischofskongregation im Einvernehmen mit dem Vatikanischen Staatssekretariat halten „die Prüfung von Schadensersatzleistungen sowie die Eröffnung eines entsprechenden kanonischen Verfahrens für nicht angebracht“. Die Entscheidung stößt bei vielen Gläubigen und auch Außenstehenden auf Unverständnis. Eine kirchenjuristische Aufarbeitung der Causa Tebartz-van Elst wird es also nicht geben; die zivilen Gerichte in Limburg hatten bereits im vergangenen Jahr mit Verweis auf die kirchliche Eigengerichtsbarkeit die Eröffnung eines Verfahrens abgelehnt. Die Formulierung lässt klar erkennen, dass es sich hier um eine kirchenpolitische Entscheidung handelt, nicht um eine vom Kirchenrecht gedeckte.
Politik vor Recht?
Was ist das Kirchenrecht wert, wenn es durch kirchenpolitische Entscheidungen konterkariert wird? Diese Frage stellte sich mancher Kirchenrechtler am Dienstag, als die neuen Normen zum Ehenichtigkeitsverfahren verändert wurden; seit gestern fragen sich das viele Gläubige, aber auch Priester im Bistum Limburg. Die Freunde von Bischof Tebartz-van Elst im Vatikan sind mächtig. Der Chef der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, ein guter Bekannter des emeritierten Kölner Erzbischofs Joachim Kardinal Meisner, gehört dazu, ebenso der Chef der Glaubenskongregation Gerhard Kardinal Müller und der Sekretär von Papst Benedikt XVI. und Präfekt des Päpstlichen Hauses, Erzbischof Georg Gänswein.
Ob Papst Franziskus wirklich über den Vorgang informiert ist, lässt sich meines Erachtens aus der Formulierung, dass das Staatssekretariat involviert ist, nicht herauslesen. Schon in einem sehr frühen Stadium wurde dem Apostolischen Administrator Weihbischof Manfred Grothe von Kardinal Ouellet signalisiert, dass er kein Verfahren möchte. Dass damit einmal mehr die Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche und des amtierenden Papstes beschädigt wird, scheint im Vatikan niemanden zu stören. Schließlich ging es bei einem möglichen kirchenrechtlichen Verfahren nicht um einen Rachefeldzug gegen den ehemaligen Bischof, sondern schlicht um die Frage: Wer hat in der Causa Verantwortung zu tragen?
Prozess hätte gedauert
Ein Prozess hätte sich sicherlich in die Länge gezogen und damit das Thema vielleicht über Jahre immer wieder am Köcheln gehalten. Ein Verfahren hätte auch die Frage stellen müssen, welche weiteren Personen und Gremien haben bei den Vorgängen rund um das Bischofshaus nicht korrekt gehandelt. Sicherlich hätte Tebartz-van Elst auch nicht Millionenforderungen zurückzahlen können, die sich vielleicht ergeben hätten. Aber man hätte in Form eines Vergleichs zumindest auch ein Eingeständnis einer Mitschuld von seiner Seite an der Situation in Limburg erreichen können. Auf diese warten die Menschen in Limburg bis heute. Hier wird eine offene Wunde bleiben, auch wenn Bistum und Vatikan nun den Blick in die Zukunft richten wollen und mit der Suche nach einem Nachfolger beginnen wollen; ganz zu schweigen, dass das Ringen um die Ruhestandsbezüge ein weiteres unwürdiges Element in der Causa ist und nicht dazu beiträgt, die Wogen zu glätten. So kommt das Bistum Limburg nicht zur Ruhe, auch wenn vom Apostolischen Administrator und seinen Mitarbeitern vieles zur Aufarbeitung und Konsolidierung im Bistum getan wurde und wird.
2 Kommentare
Ein hochinteressanter Beitrag! 🙂
Endlich ist das Blog wieder da! Wann kommen denn neue Beiträge???
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