Ganz oder gar nicht
Die Diskussion zieht sich schon über Jahre hin, jetzt haben Rom und die Deutsche Bischofskonferenz gesprochen. „Roma locuta, causa finita“ (Rom hat gesprochen, der Fall ist erledigt). Es geht um die Frage, ob jemand aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechtes austreten kann und sich dennoch weiterhin der Kirche der Gläubigen zugehörig fühlen kann, wie dies der emeritierte Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp für sich in Anspruch nimmt.
Für die Bischöfe ist ganz klar: Wer aus der Kirche austritt, tritt aus der Kirche aus, mit allen Konsequenzen. Zwar zieht der Schritt vor dem Meldeamt nicht mehr automatisch die Exkommunikation nach sich, das war dem Vatikan wichtig. Dafür bekommt der Austretende Post von seinem Pfarrer und wird zum persönlichen Gespräch eingeladen. Der Hirte geht also verpflichtend seinem verlorenen Schäfchen nach. Aber wenn dieses nicht in die Herde zurückkehren will, hat es auch kein Recht mehr auf den Empfang der Sakramente, auf aktives und passives Wahlrecht und keinen Anspruch auf ein kirchliches Begräbnis. So viel Konsequenz muss sein.
Für die Theologie ist die Taufe ein unauslöschliches Siegel, das nicht entfernt werden kann. Daraus abzuleiten, dass man Kirchensteuern sparen kann und trotzdem der Kirche zugehören, wie es manche gerne möchten, ist falsch. Denn auch die Gemeinschaft der Glaubenden gehört zwingend zum christlichen Glauben dazu, wie es im Credo bekannt wird.
Gegen Hartmut Zapp, der seit 2007 keine Kirchensteuer mehr zahlt, hatte das Erzbistum Freiburg geklagt, der Fall wird am kommenden Mittwoch in Leipzig verhandelt. Dann wird klar werden, ob auch für das Bundesverwaltungsgericht gilt, was Rom (und die Bischofskonferenz) gesprochen haben.