Leisten Gutachten, was sie versprechen?

Wer hat das nicht schon erlebt: Unendlich lange Diskussionen mit Freundinnen und Freunden, die in Scheidung leben, und die sich einen erbitterten Kampf mit der oder dem Ex um Sorgerecht und Aufenthaltsort der gemeinsamen Kinder liefern. Die Lebensfreude der Betroffenen ist auf dem Tiefpunkt.

Natürlich sind die gegenseitigen Verletzungen in der Scheidungsphase bedrückend. Und die Kinder, kein Zweifel, stehen zwischen den Fronten. Wenn das Gericht dann einen Sachverständigen beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, dann bemühen sich beide Eltern, im besten Licht zu erscheinen, um für die Tochter oder den Sohn das Sorgerecht bzw. das sogenannte „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ zu erhalten. Auf einmal, das zeigen Gespräche mit Freunden und Bekannten immer wieder, gibt es Sieger und Verlierer. Bei letzteren kommt es zum emotionalen Tiefpunkt gepaart mit Schlafstörungen, Angstattacken, Verfolgungsängsten.

Aber leisten Gutachten, was sie versprechen? Werden wissenschaftliche Standards eingehalten, eine Sprache verwendet, die die Betroffenen nicht verletzt und alle Chancen genutzt, eine für alle Beteiligten annehmbare Lösung zu finden? Hier hat unsere Recherche angesetzt, die Zahl der Betroffenen ist groß. Tatsächlich gibt es in Deutschland mächtig Handlungsbedarf. Viele Gutachten entsprechenden nicht den Richtlinien des Berufsverbandes Deutscher Psychologen, nicht wenigen Gutachtern scheint es an entsprechender Qualifikation zu fehlen und auch eine unabhängige Qualitätssicherung existiert nicht.

Auf der anderen Seite hat sich ein regelrechter Markt entwickelt, denn Sorgerechtsgutachten werden mit vierstelligen Euro -Beträgen honoriert. In rund 90 Prozent der Fälle, so Schätzungen, folgen Familienrichter dem Vorschlag der Gutachter. Die ersten Interviews mit Vätern und Müttern, die von Sachverständigen begutachtet wurden, zeigen uns emotionale Abgründe. „Ich erkenne mich selbst in dem Gutachten nicht wieder“ ist ein Satz, der immer wieder fällt. Denn gerade die Zuschreibung von bestimmten Persönlichkeitsmerkmalen wird gern herangezogen, um den vermeintlich „besseren“ Elternteil zu bestimmen. Hilflosigkeit, Wut und der Hass auf den ehemaligen Partner werden verstärkt – und wir fragen uns während der Dreharbeiten, ob Gutachten überhaupt geeignet sind, in Trennungskonflikten dem Wohl der Kinder gerecht zu werden.

Mit Erleichterungen haben wir zur Kenntnis genommen, dass viele junge Psychologinnen und Psychologen auch neue Wege gehen möchten. Das Zauberwort heißt “lösungsorientierte” Arbeit. Die Kinder einer ehemals intakten Familie in eine “Nachscheidungsfamilie” führen, in der nicht die Wünsche der Ex-Partner dominieren, sondern die Frage, was dem Kind dient. In diesem Sinn möchte der Film nicht nur Probleme der deutschen Gutachterlandschaft aufzeigen, sondern auch Lösungen präsentieren. Die betroffenen Familien brauchen keine schwarz -weiß Schemata, sondern kompetente Vermittler, die ihnen helfen, wieder miteinander zu reden.

- Rainer Fromm und Michael Strompen

103 Kommentare | 26. Oktober 2011 | 08:30 Uhr | Twittern | Facebook

103 Kommentare

  1. Ein gut ausgewähltes und wichtiges Thema. Sendezeit viel zu spät. Zum Inhalt: Ob Gutachter (und alle anderen Professionen) immer einen guten Willen haben? Warum engagieren sich die meisten Richter erst öffentlich, wenn sie nahe an oder bereits in “Rente” sind? Warum wird den Eltern, bevor es zum letzten Hilsmittel eines Richters kommt (Gutachten), nicht schon massiv klar gemacht – eben auch mit Konsequenzen – was es bedeutet, das Kind als Waffe einzusetzen? Warum wird Entfremdung nicht konsequent geahndet? Warum werden verantwortungsvolle, ihre Kinder liebende Väter nicht genauso wichtig genommen wie Mütter? Warum macht man es nicht wie in Frankreich? Wechselmodell als Muss, bis sich die Eltern einvernehmlich geeinigt haben – und zwar im Sinne der gesamten, vollkommen neuen Situation nach der Trennung der Eltern? Warum bedeutet Kindeswohl in Deutschland nicht Bedürfnisse der Kinder und ihre Kinderrechte? Müsste man dann nicht zu dem Schluss kommen, dass das höchste Gut für ein Kind zwei im Alltag erlebbare Elternteile sind?
    Warum tun sich sämtliche Gerichtsbezirke so schwer, die Cochemer Praxis 1 zu 1 anzuwenden? Warum müssen Familienrichter und auch die restlichen Professionen sich nicht weiter qualifizieren?

    Wie lange soll es die Diskriminierung deutscher nichtehelicher Kinder und Väter zu ehelichen noch geben? Glauben die Politiker wirklich, dass man den Eltern in Deutschland glauben machen kann, es gebe keine, nur weil ja angeblich alles eine Einzelfallentscheidung sei? Wann wird man den Vertrauensvorschuß, den man hier im Lande den Müttern gewehrt auch den Vätern zugestehen? Wann hört man endlich auf, über einzelne Negativbeispiele, allgemeingültige Gesetze zu schafenn? Wann fangen wir in Deutschland endlich an, uns an dem Positiven zu orientieren und darauf hinzuarbeiten?

    DH

    Hanke | 26. Oktober 2011 | 21:51 | Antworten
    • Sehr geschätztes ZDFzoom-Team,

      mit Interesse haben wir die Sendung ZDFzoom mit dem Thema „der Kampf um das Kind“ verfolgt. Wir haben aufgrund dieser Ausstrahlung von den Zusehern sehr viele und umfangreiche Wortmeldungen erhalten. Alle Zusendungen bestätigten, dass es im Gutachterwesen sehr viele Probleme gibt. Immer wieder wird kritisiert, dass auf dem Rücken der Kinder viel Geld in diesem Bereich verdient wird. Obwohl es im Gesetz doch klare Richtlinien gibt, wird immer wieder ein Gutachter bestellt. Wir, der Verein Kindergefühle sind der Meinung, dass sicherlich 80 % der Gutachten nicht erforderlich sind. Immer wieder erfahren wir von Geschiedenen, dass erst der Gutachter durch seine Exposes die Situation erst richtig zum Eskalieren bringt. Ein weiterer Kritikpunkt: für die Qualitätskontrolle der Gutachten ist niemand zuständig? Nehmen wir den skandalösen Fall Egon Bachler (GWG-Gutachter) als Beispiel. Er erstellte mit seiner „Paste und Copy-Taste“ zahlreiche Gutachten. Gutachten die von augenscheinliche Fehler nur so sprießten. Fehler die jeder Laie sofort sehen hätte müssen, und auch solche Gutachten werden wohlwollend akzeptiert.

      Es stellt sich überhaupt die Frage wie ein Sachverständige wirklich neutral sein kann, wenn sein Haupterwerb die Erstellung von Gutachten darstellt.

      Es gibt z.B. Gutachterrichtlinien in Österreich. Richtlinien sind eine gute Sache, der Nachteil ist an dieser Sache lediglich, diese Richtlinien sind nicht verbindlich.

      Der Film zeigt in ca. 30 min sehr konzentriert, sachlich und auch interessant die Problematik des Gutacherwesens. Die Filmemacher haben ihr Können und ihr Wissen sowie ihre Kompetenz sehr gut in diesem Film eingebracht. Dieser Film ist für den Interessierten sowie auch für Fachleute eine interessante Anregung zu einer Diskussion wie man in Zukunft das Thema „Trennungskinder“ angeht um die Rechte der Kinder, nämlich das Recht des Kindes auf beide Elternteile zu gewähren.

      Wir hoffen, dass es in Bälde eine Trennwende im Sinne der Kinder geben wird, denn auch Kinder haben Rechte.

      Grüße aus Salzburg

      Verein Kindergefühle – wir vertreten die Kinderrechte
      das Recht des Kindes auf beide Elternteile

      Verein Kindergefühle | 28. Oktober 2011 | 12:49 | Antworten
  2. Warum braucht es die Gutachten? -Davon abgesehen dass es viele verschiedene konstellationen gibt gibt es ein hauptproblem.
    Die Familienministerinnen der letzten zwanzig Jahre haben einiges versucht um dem Aktiven Vater zu propagieren, der sich ebenfall voll in der Familie einbringen soll. Da ist auch gut so. Ich war auch so einer, ich war zwöllf Jahre Tag und nacht für die kinder da, nachts kamen alle vier zu mir, wenn sie krank waren oder schlecht geträumt haben.
    Das alles spielt nun ab dem Tag an dem sich eine Frau trennen will keinerlei Rolle mehr.Ab dem Trennungstag wird der Mann wieder ins jahr 1950 zurückversetzt. Und dagegen haben werden Familienministerinnen, Justizministerinnen
    irgend etwas unternommen.Gleichstellungsgesetz -nicht für Väter!!Es gilt Frau leistet Unterhalt durch betreuung der Vater ist nur noch der Unterhaöltspflichtige. Alles was ein Vater zwischen null und 50 % Bretreuung tut ist absolut nichts wert.Bis hin zum BGH. Alle Richter haben den schnellen feierabend wenn sie entscheiden wie immer -d.h. wie 1950. Da ist auch der Wille der Kinder völlig aussen vor.Ob ein vater noch Geld hat um mit seinen kindern in Urlaub zu gehen -völlig egal.Auch der bisher aktive Vater wird über Nacht zum Sonntagsonkel degradiert. Auch wenn ‘die Frau schon mit dem dritten Freund im eigenen Haus wohnt.
    Kindergeld bekommt er nicht mehr.mit Glück wird ihm der rechnerische Anteil nur nicht abgezogen.Auc wen die Frau eine Trennung ausgelöst hat, die das Gesamtsystem Familie
    bis zur volljährigkeit der kinder eine viertelmillion euro kostet. sie muss in Wirklichkeit keine Verantwortung für gar nichts übernehmen.
    In allem ist der Mann auf Goodwill der EX angewiesen.
    Er soll nach der Trennung für 361 Euro ein zimmer nehmen in dem er vier kinder am wochenende und die halben ferien aufnehmen soll, damit seine frau mit dem Neuen den dritten Urlaub im jahr verbringen kann.Usw usw.
    Geschädigt werden neben den Männern -jetzt kommts….
    Frauen!!! 40%Akademikerinen ohne Kinder aber viele mit Kinderwunsch.Da fragen mich solche Freundinnen warum sie keine Männer im entsprechendem Alter finden, die noch Kinder, Familie wollen. Antwort – wer das alles durchgemacht hat. hat überhaupt keinen Grund mehr nochmals so blöde zu sein. Wer es aber doch will, weil er wie ich Kinder mag, der kann keiner Frau mehr das Angebot machen(biologisch ausgedrückt)ein Nest zu bereiten. Wenn Ich ein kind mit neuer partnerin betreuen wollte müsste diese frau arbeiten um die alte mitzufinanzieren.Es geht nicht mehr. So schaden Frauen letztlich den Frauen. den kindern sowieso.
    Wenn Kinder einfach wählen dürften wie oft sie beim Vater sein wollen und der Vater bekäme das anerkannt, seien es 20 oder 40 % der zeit, dann könnte ma die Gutachterei auf wirkliche Problemfälle reduzieren.
    Das können aber bei der archaischen Gesetzeslage die Gerichte nicht entscheiden. Eine frau, die so eine Vereinbarung freiwillig für ihrte Kinder trifft, verzichtet auf uterhalt.Nach der Trennung wollen aber 95%
    nur so viel Geld wie möglich.Eine ältere super efahrene Rechtsanwältin sagte mir:”So bösartig wie Frauen in dieser Situation werden, können Männer gar nicht sein.
    Familienterapeuten kennen nur zu gut die Rachestategiern, die gefahren werden um alle Schuld den männern zuzuweisen, um sie aus dem sozialen umfeld herauszudrücken und dass die Verantwortung für die Trennung, die immer noch meistens von den frauen ausgeht nicht bei ihnen selbst liegt.
    Man kann leider männern nur empfehlen, sich klasssisch um ihr Fortkommen und Karriere zu kümmern. Was sie alles für die kinder getan haben ist bei Trennung völlig bedeutungslos.

    Thomas Schneider | 26. Oktober 2011 | 23:00 | Antworten
  3. Sehr geehrte Damen und Herren,
    vielen Dank für diesen hervoragenden Bericht. Ich und mein Sohn sind vor jahren Opfer eines solchen Gerichtsgutachter geworden.
    Es ist eine sehr lange Geschichte die ich hier nicht im Detail schreiben möchte.
    Fakt ist das der Gerichtsgutachter eine ärztliche Diagnose gestellt hat (jeder andere würde dafür vor Gericht landen) über meinen Sohn, der immer noch jetzt mit 21 Jahren leicht hyperaktiv ist. Das mein Kind hochintelligent ist hat er nicht bemerkt oder wollte nicht! Ich gebe diesem Menschen eine Teilschuld das es mein Sohn in dieser Welt nicht geschafft hat. Er hat bei meinem Sohn auch noch Trennungsängste erzeugt, somit hatte ich noch ein Problem mehr.
    Ein Herr Dr. med. Dpl. Inf. hat meinem Sohn hyperaktivität diagnostiziert. Der Gerichtsgutachter hat gemeint das mein Sohn das nur hat weil ich als Mutter unfähig bin. Er hat mich auch beruflich durch den Dreck gezogen. Wenn sie meine HP lesen werden sie sehen was ich beruflich mache. Der Gerichtsgutachter ist mit einem Psychologen befreundet dem meine Firma überhaupt nicht passt. Er hat sich mit dem Kollegen kurzer hand ausgetauscht. Es ging zu keinem Zeitpunkt um das Wohl des Kindes sondern einfach nur darum mich geschäftlich sowie meinem Kind zu schädigen.
    Unterlagen sind vorhanden und alles belegbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Margot Fraunberger

    Margot Fraunberger | 26. Oktober 2011 | 23:23 | Antworten
  4. solange im familienrecht gut zu verdienen ist, werden nur schlechte gutachter, streitsüchtige anwälte und korrupte richter die gewinner sein !

    vater rainer, mit mehr als fadenscheinigen vorwürfen 3-fach entsorgter vater.
    seit nunmehr 6 jahren mehr keinen kontakt mehr zu den kindern – obwohl sie nur 4 km entfernt wohnen.

    vater rainer | 26. Oktober 2011 | 23:27 | Antworten
  5. Gutachten sind eine Katastrophe in Scheidungsverfahren. Sie haben den Finger in die richtige Wunde gelegt. Allerdings sollten generell mal Scheidungsverfahren dargestellt werden, bzw. das Verhalten von Familiengerichten. Da werden Kinder und Eltern kaputt gemacht. Gerichte sind in der Regel nicht kompetent irgendwie solche Verfahren abzuwickeln. Aus meiner Erfahrung ist das zumindest so. Und die Katastophe ist dabei das “verheizen” der Kinder. Es gibt KEINEN besseren Elternteil. Ich habe durch ein solches Gutachten und den daraus folgenden Konsequenzen, welche geschickt eingesetzt werden, was dummerweise zwar erkennbar ist, aber nicht von dem Gericht gesehen werden will meine Kinder quasi verloren. Ich habe genau wie Herr Hofstätter körperliche Belastungen ausgelitten. Letztlich habe ich kapituliert und den Kampf als verloren akzeptiert, um den Kindern zumindest insoweit dann die Möglichkeit zur Ruhe zu geben. Ich liebe meine Kinder genauso wie die Mutter das auch tut und man tut weder den Kindern noch den Eltern gut dieses Verhältnis zu zerstören.
    Es schmerzt sehr seine Kinder nicht mehr zu sehen, ja sogar quasi ignoriert zur werden, trotz aller Bemühungen und eigentlich räumlicher Nähe.
    Jedes Elternteil, egal ob Mutter oder Vater, liebt seine Kinder und umgekehrt. Das sollten die Gerichte doch verstehen, auch dort sind doch Menschen tätig die ev. ein Elternteil sind. Und dies gilt doch auch für Gutachter, wenngleich ich persönlich der Meinung bin das Gutachter fehl am Platz sind. Die Richter/innen müssen sich, nach meinem Verständnis, einfach mit mehr Zeit und mehr persönlichem Engagement einfühlen und eindenken. Sie sind es doch schließlich die letztlich vermitteln und ggf. auch entscheiden müssen. Und sich dann nur auf dritte zu berufen, das könnte doch dann fast jeder.
    Es gibt da ganz viele Aspekte bei solchen Scheidungsverfahren und ich glaube nicht das ich alles richtig sehe, aber Ihr Bericht war schon sehr gut und sprach mir, aus der sehr gequälten, Seele.

    Michael | 26. Oktober 2011 | 23:40 | Antworten
  6. Gutachter leisten Ihren Beitrag dazu, Kinder aus der Umgebung zu reizen, Kindeswohlgefährdung geht von denen aus.
    Aus eigener negativen Erfahrung, Waschke-Peter ist auch solch ein Gutachter, der erst sein Ziel vorgegeben bekommt und dann Pflichtbewusst wie es sich für einen Deutschen gehört, das Gutachten danach anfertigt. Es wurde so gelogen und gedreht das die kriminelle Vereinigung sich das Recht rausnimmt einer Mutter das Kind zu klauen, das Kind der Familie zu entreizen damit eine kirchliche Einrichtung Geld verdient.

    Labitzke | 26. Oktober 2011 | 23:59 | Antworten
  7. Guten Abend an die Redaktion “Kampf ums Kind”
    Ihre Sendung habe ich heute mit sehr großem Interesse verfolgt.Was ich vermißt habe, war die Option, das gem.Sorgerecht in Form eines wöchentl. Wechselmodus auszuüben.
    Wir waren nicht verheiratet, haben aber zur Geburt unseres Sohnes gemeinsames Sorgerecht vereinbart. In der Trennungsphase haben wir uns noch im Vorfeld des Sorge-rechtsstreites Hilfe beim Jugendamt geholt. Somit konnten wir schon mit ganz konkreten Vorstellungen in die Verhandlung treten. Das Amtsgericht stimmte dem Wechselmodus, ohne Gutachten, zu. Begleitend haben wir 2 Jahre eine Familientherapie aufgesucht, die uns sehr geholfen hat, mit der neuen Situation zu recht zu kommen. Vor allem unseren Sohn war diese gem. Therapie hilfreich. Alle Belange werden von uns gem. zum Wohle des Kindes entschieden. Ein Satz von einer Psychologin hat sich uns eingepägt “Wenn dem Kind geholfen werden soll, müssen sich zuerst die Eltern ändern”. Die Eltern müssen Bindungsfähig sein gegenüber der gemeinsamen Sorge. Das ist das A und O. Ansonsten geht der Rechtsstreit genau so aus, wie sie es heute dargestellt haben. Über die Möglichkeit eines Wechselmodus könnte ja auch mal berichtet werden. Damit meine ich nicht unbedingt die Situation einer Patchworkfamilie. Seit 6 Jahren setzen wir nun diesen Modus um, unser Sohn war damals knapp 3. Inzwischen besucht er die Grundschule. Die Schule wurde natürlich mittig zwischen den Wohnorten der beiden Elternteile gewählt. Damit hat niemand Bevor- oder Benachteiligung was den Weg und die Zeit zur bzw. von Schule betrifft. Wir unternehmen auch zu dritt Aktivitäten. Kindergeburtstag wird gemein. gefeiert usw. Allerdings, wir haben eben auch keine anderen Partner. Wir können uns, zwar getrennt, ganz unserem Sohn widmen und das weiß er. Wir sind immer für ihn da. Unser Sohn kommt sehr gut mit diesem Umgang zurecht. Es sind vielmehr Außenstehende die uns mit Kopfschütteln wegen der priv. Umstände begegnen. LG B. Jäkel

    Beate Jäkel | 27. Oktober 2011 | 00:08 | Antworten
  8. Hallo,

    bin auch durch diese Mühlen gegangen, habe mich gewehrt wo ich konnte, jedoch auch ohne Erfolg. Leider habe ich den Beitrag nicht von Anfang an gesehen.

    Tatort: AG Dortmund (…). Der Vater schlägt die Mutter, aber das Kind ist beim Vater “platziert”, weil die Mutter schreit. Der Vater hatte unter Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Mutter heimlich in zwei ehelichen Konflikten mit der Webcam Videoaufnahmen gemacht und diese dem Gericht übergeben. Bilder aus diesen Videos waren auch dem Gutachter in der Gerichtsakte zugänglich. Die Kosten für das Gutachten sind fünfstellig!

    Bin auf der Suche nach Müttern, die auf diesem Wege zu Müttern zweiter Klasse gemacht wurden und jetzt vom “übermächtigen Vater” abgezockt werden.

    Mit freundlichem Gruß

    Stephanie Roth

    Stephanie Roth | 27. Oktober 2011 | 00:11 | Antworten
    • so einen Vater gibt es bei uns auch: er machte mit seinem Handy Video-Aufnahmen, und wie er zuvor die Mutter gereizt hat, das hat er natürlich nicht aufgenommen. Er kam damit bei der Polizei durch, wer weiß wem er die Aufnahmen noch gezeigt hat.
      Wie können wir zusammen kommen?

      Michaela | 27. Oktober 2011 | 10:12 | Antworten
    • Hallo, bin einmal durch die Hölle und zurück gegangen dank der Gutachterin …das was ich erlebt habe, möchte aber auch niemand wissen. Zum ersten mal finde ich hier auch FRAUEN denen es wohl genauso geht.
      Bin gerne bereit mich mit anderen FRAUEN auszutrauschen …

      lg

      anna | 27. Oktober 2011 | 15:55 | Antworten
      • das kann ich bestätigen. Dies liegt wohl daran, dass die Väter sich zusammengeschlossen haben und die Mütter nicht. Ich kenne keine einzige Müttervereinigung.

        Michaela | 28. Oktober 2011 | 10:55 | Antworten
        • Die Müttervereinigungen heißen Familiengericht, Jugendamt und CDU/CSU.

          Verzeihen Sie die Polemik, aber Frauen als Opfer der Familiengerichtsbarkeit gibt es im Verhältnis zu Opfervätern eher weniger. Damit will ich nicht sagen, dass nicht auch Mütter zu Opfern der Gutachtertätigkeiten werden können.
          Ich empfehle Ihnen hierzu auch das Studium der Doktorarbeit, die dass zoomblog als neusten Beitrag anbietet.

          Epson | 28. Oktober 2011 | 14:02 | Antworten
          • Das glaube ich aber ganz und gar nicht und zwar aus eigener leidvoller Erfahrung!
            Dass aber Mütter sich oft nicht trauen, damit an die Öffentlichkeit zu gehen, hängt damit zusammen, dass eine Mutter, die das Sorgerecht an den Vater verloren hat, immer auch von der engsten Umgebung Übles unterstellt wird, nach dem Motto: Da muss ja schon was Schlimmes passiert sein, wenn eine Mutter ihre Kinder nicht behalten darf. Während der Vater, der das Sorgerecht an eine Mutter abgeben muss nicht geächtet wird, denn da heißt es immer: Das liegt am System.
            Die betroffenen Mütter outen sich nicht, weil ihnen niemand glaubt und weil sie oft keine Kraft mehr haben.

            Charlotte Scholler | 29. Oktober 2011 | 09:04 | Antworten
          • ja, es ist wirklich seltsam, dass die Frauen durch die Belastungen ihre Stabilität verlieren und die Männer dann erst richtig anfangen zu kämpfen. Ob das mit den biologischen Unterschieden zu tun hat? Oder eher mit all dem, was ich schon aufgeschrieben habe?

            Michaela | 30. Oktober 2011 | 22:04 | Antworten
          • Warum nur diese verbissene Einstellung gegen Väter, die ihre Verantwortung um die Kinder ernst nehmen? Darf nur eine Mutter um ihr Kind “kämpfen”? Diese Kinder werden es auch ihren Vätern einmal hoch anrechnen, dass sie nicht vergessen und im Stich gelassen wurden. Wenn sie denn einst nicht völlig traumatisiert alles und jeden ablehnen werden.

            Es gibt vielleicht noch keine REINE Mütter-Vereinigungen “entsorgter Mütter”, wie Sie weiter oben fragen. Die sind so gering in der Zahl, dass sie wahrlich kaum wahrnehmbar sind. Aber DIE Mütter, die “kämpfen”, finden bisher Unterschlupf undd sind willkommen bei den vielen Gruppen vür verstossene Eltern und Großeltern. Mindestens drei oder vier davon finoden sich hier erkennbar im Blog.

            Erinnert sei an das “Magazin für mehr Fairness im Familienrecht” PAPA-YA, das in der letzten Ausgabe das Titelthema “Familiengutachten” haben wird. Der Name klingt nur nach Papa, weil das Wortspiel passte und hierzulande zumeist Papas ausgegrenzt werden. Obwohl das reale Verhältnis 9:1 zulasten der Väter sein dürfte, arbeiten in der Redaktion von PAPA-YA zu etwa 50 Prozent Frauen mit. Ein starker Auftritt.

            Das ist Zusammenhalt. Väter sind übrigens nicht “biologisch bevorzugt”. Ein Großteil der Väter zieht sich für immer zurück und scheut jede Öffentlichkeit. Und viele erklären: Den meisten Uspruch und die meiste Unterstützung erhalten sie durch Frauen und Mütter. Die Betroffenen sollten sich zusammentun und nicht auch noch “bekämpfen”.

            Johannes Zink | 31. Oktober 2011 | 10:50 | Antworten
    • Hallo Stephanie,
      hier der Link zu Sendung.
      http://www.youtube.com/all_comments?v=jorrfRK5W8k

      Bei mir ist der Tatort Recklinghausen.

      http://www.youtube.com/watch?v=gOCVtgOxf5E

      Mit väterlichen Grüßen
      Heinz

      Heinz Hövelmann | 27. Oktober 2011 | 17:51 | Antworten
  9. Warum braucht es die Gutachten? -Davon abgesehen dass es viele verschiedene konstellationen gibt gibt es ein hauptproblem.
    Die Familienministerinnen der letzten zwanzig Jahre haben einiges versucht um dem aktiven Vater zu propagieren, der sich ebenfalls voll in der Familie einbringen soll. Da ist auch gut so. Ich war auch so einer, ich war zwölf Jahre Tag und Nacht für die Kinder da, nachts kamen alle vier zu mir, wenn sie krank waren oder schlecht geträumt haben.
    Das alles spielt nun ab dem Tag an dem sich eine Frau trennen will keinerlei Rolle mehr. Ab dem Trennungstag wird der Mann wieder ins jahr 1950 zurückversetzt. Und dagegen haben weder Familienministerinnen, Justizministerinnen oder sonstige
    irgend etwas unternommen. Gleichstellungsgesetz -nicht für Väter!!Es gilt Frau leistet Unterhalt durch Betreuung der Vater ist nur noch der Unterhaltspflichtige. Alles was ein Vater zwischen null und 50 % Bretreuung tut ist absolut nichts wert.Bis hin zum BGH. Alle Richter haben den schnellen Feierabend wenn sie entscheiden wie immer -d.h. wie 1950. Da ist auch der Wille der Kinder völlig aussen vor.Ob ein Vater noch Geld hat um mit seinen Kindern in Urlaub zu gehen -völlig egal.Auch der bisher aktive Vater wird über Nacht zum Sonntagsonkel degradiert. Auch wenn die Frau schon mit dem dritten Freund im eigenen Haus wohnt.
    Kindergeld bekommt er nicht mehr.Mit Glück wird ihm der rechnerische Anteil nur nicht abgezogen. Auch wen die Frau eine Trennung ausgelöst hat, die das Gesamtsystem Familie
    bis zur Volljährigkeit der kinder eine viertelmillion Euro kostet. Sie muss in Wirklichkeit keine Verantwortung für gar nichts übernehmen.
    In allem ist der Mann auf Goodwill der EX angewiesen.
    Er soll nach der Trennung für 361 Euro ein Zimmer nehmen in dem er vier kinder am Wochenende und die halben Ferien aufnehmen soll, damit seine Frau mit dem Neuen den dritten Urlaub im Jahr verbringen kann.Usw usw.
    Geschädigt werden neben den Männern -jetzt kommts….
    Frauen!!! 40%Akademikerinen ohne Kinder aber viele mit Kinderwunsch.Da fragen mich solche Freundinnen warum sie keine Männer im entsprechendem Alter finden, die noch Kinder, Familie wollen. Antwort – wer das alles durchgemacht hat, hat überhaupt keinen Grund mehr nochmals so blöde zu sein. Wer es aber doch will, weil er wie ich Kinder mag, der kann keiner Frau mehr das Angebot machen(biologisch ausgedrückt)ein Nest zu bereiten. Wenn Ich ein kind mit neuer Partnerin betreuen wollte müsste diese Frau arbeiten um die alte mitzufinanzieren. Es geht nicht mehr. So schaden Frauen letztlich den Frauen. den Kindern sowieso.
    Wenn Kinder einfach wählen dürften, wie oft sie beim Vater sein wollen und der Vater bekäme das anerkannt, seien es 20 oder 40 % der zeit, dann könnte man die Gutachterei auf wirkliche Problemfälle reduzieren.
    Das können aber bei der archaischen Gesetzeslage die Gerichte nicht entscheiden. Eine Frau, die so eine Vereinbarung freiwillig für ihre Kinder trifft, verzichtet auf Uterhalt. Nach der Trennung wollen aber 95%nur so viel Geld wie möglich. Eine ältere super efahrene Rechtsanwältin sagte mir:”So bösartig wie Frauen in dieser Situation werden, können Männer gar nicht sein”.
    Familienterapeuten kennen nur zu gut die Rachestrategien, die gefahren werden um alle Schuld den Männern zuzuweisen, um sie aus dem sozialen Umfeld herauszudrücken und dass die Verantwortung für die Trennung, die immer noch meistens von den Frauen ausgeht nicht bei ihnen selbst liegt.
    Man kann leider Männern nur empfehlen, sich klasssisch um ihr Fortkommen und Karriere zu kümmern. Was sie alles für die kinder getan haben ist bei Trennung völlig bedeutungslos.

    Thomas Schneider | 27. Oktober 2011 | 00:35 | Antworten
  10. Wichtiges Thema, trotzdem wurde ein sehr wichtiger Aspekt vergessen.
    Viele in Deutschland tätige Gutachter verdienen mit Gutachten im Familienkontext ihr gesamtes oder einen Hauptteil des Einkommens.
    Dadurch sind sie abhängig davon, dass sie von Richtern wieder beauftragt werden.
    Das hat zur Folge, dass die Gutachten den vermeintlichen Willen der zuständigen Richter vorausahnen und abbilden.
    Und in den letzten Jahren wurde immer deutlicher wie das Bild dieser Berufsgruppe geprägt ist. Erst Gerichte auf europäischer Ebene verhalfen Vätern zu mehr Rechten.
    Das ist für unser Justizsystem ein Armutszeugnis.

    Grisu | 27. Oktober 2011 | 09:39 | Antworten
    • Hi Grisu. Auf den Punkt gebracht. Insbesondere haben die Europäischen Gerichte die Unabhängigkeit und Distanz der Gutachter aus diesem Grund hervorgehoben – auch die Räumliche Distanz. Eben damit keine “Klüngeleien” entstehen können. Aber das ist hier allen Richtern egal. Man müßte ein Gesetz erlassen, daß Gutachter mindestens 80%-90% Ihres Lebensunterhalts mit Arbeit auf dem Gebiet verdienen müssen und nur für den Rest Gutachten schreiben können. So wäre gewährleistet, daß Gutachten für die Gutachter nur ein Zubrot sind. Außerdem müßte man ein Gesetz erlassen, welches Richtern Zusatzausbildungen auferlegt, um Fachwissen nachzuweisen Gutachten lesen zu können. In meinem Fall habe ich festgestellt, daß die Richter am Begin allen Übels stehen. Es ist deren Unfähigkeit, einen Gutachter auszuwählen, ein Gutachten lesen (und verstehen) zu können, oder überhaupt einen Gutachter zu brauchen zu verdanken, daß wir so einen Mißstand haben. Und wir bezahlen diese Richter, haben aber keinen Anspruch darauf, daß diese die entsprechende Ausbildung nachweisen können. In meinem Fall habe ich verstanden, daß ein Richter machen kann, was er will und es letztlich keine Konsequenzen für ihn hat. D.h. selbst ein Satz, den ich mir aus einem anderen Verfahren zu zitieren erlaube „Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu Bewerten als Ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen…“, hat keine Konsequenzen. Nun, ich meine, daß diese Staatswillkür, die hier herrscht, zerschlagen werden müßte, wie ich auch aus meinem Verfahren sagen kann. Und diese Willkür müßte drakonische Strafen für haben die, die die Willkür ausüben. Und natürlich auch deren Helfer, wie die Gutachter, die die Willkür unterstützen.
      Viele Grüße, Sven

      Sven Apitz | 28. Oktober 2011 | 07:19 | Antworten
  11. Die Sendung kam viel zu spät. Alleinerziehende Eltern, die das betrifft, sind da shcn im Bett. Schade.

    Die Sendung hat auf den Punkt gebracht, dass Gutachter von vornherein eine feste Meinung haben und danach beurteilen: Zum Wohle eines Elternteils. Und dabei heißt es, dass es dem Wohl des Kindes dienen würde, wenn ihm beide Eltern erhalten blieben. Welch ein Widerspruch! Wie geht es wohl Müttern, die vom Vater ständig vor Gericht beordert werden, damit der Ex dort seine Rache frönen kann? Und keiner merkt, dass das Kindeswohl dann ganz sicher nicht gewährleistet ist. Wie spricht man mit so einem Kind?

    Die gängige Praxis des Umgangs muss dringend geändert werden. Das Cochemer Modell wurde schon genannt. Zu überlegen sind auch dem Alter angepasste Umgangszeiten. Und vor allem die Elternschulung, die im Film schon von einem Psychologen erkannt wurde. Wenn ich dagegen die Antwort der einen Richterin vom Gutachterverband mit dazu nehme, dass die Eltern in der Verantwortung liegen, dann hat sie wohl vergessen, dass Gutachter, wobei ich den Kinderschutzbund auch dazu zähle, wohl keine Verantwortung tragen, wenn sie in den Fall eingebunden werden?

    Ich habe zig Bücher hier, in denen Autoren die gängige Umgangspraxis von Trennungsfamilien kritisieren. Wieso schließen sie sich nicht zusammen, ebenso die Richter oder Rechtsanwälte? Das derzeit bestehende Gesetz neu anzuwenden, denn es gibt Spielraum in der Anwendung von Gesetzen.

    Nach allem, was ich bisher erlebt habe, betreiben Eltern, die ständig vor Gericht ziehen, Missbrauch an ihrem Kind. Aber seelische Wunden sind ja unsichtbar.

    Wenn ich an den einen Vater im Betrag denke, dem es wichtig ist, dass sich sein Kind nicht von ihm trennen will, wenn es zur Mama zurück kommt, dann stehen mir die Haare zu Berge. Wie gern hat so ein Vater sein Kind wirklich?

    Zum Glück gab es auch eine Mutter, so dass der Beitrag nicht so einseitig war, denn auch Mütter werden entfremdet! Nur merkt das kaum einer in der ganzen Väter-Euphorie.

    Michaela | 27. Oktober 2011 | 09:40 | Antworten
    • Ihr könnt Euch die Sendung komplett auf ZDF im Internet nochmal anschauen. ZDF hat eine sehr übersichtliche Mediathek.Grüße Mika

      Mika | 27. Oktober 2011 | 20:51 | Antworten
    • “Väter-Euphorie”?

      Das hört sich ja so an, als ob sich da Väter genüsslich am “Kampf” gegen Mütter zu schaffen machten. Die Wortwahl ist wohl völlig “daneben” gegriffen. Wenn zu über 90 Prozent Väter ausgegrenzt werden, dann ist das eine traurige Tatsache, die keinen enizigen Vater zu “Euphorie” beflügelt.

      Betroffene Mütter und Väter sitzen in “einem Boot” und sollten sich darin nicht auch noch mit Dreck bewerfen. Jede/r der 10 Prozent ausgegrenzter Mütter und der 90 Prozent ausgegrenzer Väter ist eine/r zuviel – und all ihre Kinder leiden unermesslich darunter.

      Wir betroffene Eltern suchen Rat und Hilfe und werden von Jugendämtern, Gerichten und Gutachtern durch mehr oder weniger verblümte Parteinahme zu (“Kriegs”)-Gegnern gemacht, statt dass man die Beteiligten an ihre beider (!) Pflichten erinnert und so die Lösung für ALLE, insbesondere für die Kinder erarbeitet. DAS ist der Skandal. Dank ZDF nun öffentlich bekannt.

      Johannes Zink | 29. Oktober 2011 | 15:24 | Antworten
    • Warum bezieht der Film-Vater nun auch im Blog noch “Prügel”?? Er liebt das Kind wie auch eine Mutter ihr Kind liebt. Ist das so ungewöhnlich?

      Es trauert darüber, weil das Kind bei der “Übergabe” nach seinem “Besuchsrecht” nach ihm schreit. Schließlich war er dem Film zufolge die ersten 18 Monate die erste und einzige Bezugsperson für dieses Kleinkind. Bei einer Mutter zählt diese “Bindung”. Bei einem Vater in Deutschland nicht, er wird dem Kind “entrissen” und so das Kind traumatisiert. Was zu hören war.

      Es ist übrigens gewiss kein “Glück”, dass solch ein Schicksal auch eine Mutter betreffen kann. Das “Glück” für die Mütter besteht darin, dass sie nur in seltenen Ausnahmefällen von Ausgrenzung betroffen sind. Nur weil die Betroffenheit bei Vätern überwiegt, sollte man solche Betroffenheit nicht mit “Väter-Euphorie” diffamieren. Dann geraten die Kinder aus dem Blick. Der Film des ZDF ist immer ganz eng bei den Kindern geblieben.

      Johannes Zink | 30. Oktober 2011 | 01:10 | Antworten
      • Bei einer gelungenen Übergabe freut sich das Kind auf den Elternteil, zu dem es hingeht. Und schreit nicht und wehr sich nicht.
        Bei der Übergabe zeigt sich schon der Respekt gegenüber dem Kind, ob es beide Eltern lieben darf.

        Aber gut, ich muss das halt noch verstehen lernen, dass dies notwendig ist als Vorbereitung für eine Gerichtsverhandlung, weil dort ja das Kind befragt wird, bei wem es leben will. – Wo bleibt da das Kind???

        Michaela | 30. Oktober 2011 | 10:43 | Antworten
        • Dies ist ein Hinweis darauf, dass solche Szenen von den Filmautoren noch klarer gezeigt und kommentiert werden müssen.

          Wer diese verrückte Welt der Kindertrennung und Elternausgrenzung nicht kennt, wird leicht verwirrt und kann sehr schnell zu falschen Eindrücken kommen. Und selbst Betroffene können zu subjektiven Wahrnehmungen kommen.

          Vielleicht gibt Herr Strompen noch einen Hinweis dazu. Gesehen habe ich, dass ein Kind bitter nach dem Vater geschrien hat, weil er es weggeben musste.

          Das Kind wurde nach der Geburt 18 Monate lang allein vom Vater betreut, er war die einzige Bezugsperson. In anderen Fällen ist das eine Mutter. Würde man ihr das Kind “entreissen” und als Jugendamt oder Gericht ganz zum Vater geben, ihm nur noch ein gelegentliches “Besuchsrecht”, den sogenannten “Umgang” lassen?

          Hier wurde das Kind offenbar mit 18 Monaten aus seiner Geborgenheit gerissen und in die Obhut eines für ihn “fremden” Menschen gegeben. Es werden nicht BEIDE Eltern gesehen, es zählt nur die Mutter, sollte sie noch so fremd oder, wie hier, psychisch schwer vorbelastet sein. Davon sind noch mehr Fälle bekannt. Fachliche Kriterien wie “Kontinuität” oder “Bindung” kennen deutsche Ämter und Gerichte in solchen Fällen nicht. Sie zerstören nachhaltig das Grundvertrauen eines Menschen. Dieses vielen Kindern in Deutschland geraubte Urvertrauen wird ihnen und der Gesellschaft lebenslang große Probleme bereiten. Solche Gutachter- und Gerichtsurteile bedeuten für die betroffenen Kinder “lebensänglich”.

          Johannes Zink | 30. Oktober 2011 | 11:50 | Antworten
        • Zu Ihrer Geschichte: Warum das Kind vor Gericht befragen lassen? Sie erkennen doch, dass es unmenschlich ist. KÖnnen Sie sich nicht mit “gesundem Menschenverstand” einigen? Ein Kind gehört keinem, weder Vater noch Mutter. Es braucht aber beide.

          Nun ist jeder Fall ein wenig anders. Es gibt Fälle, in denen der Partner ein böses “Spiel” treibt. Wenn das Richter, Gutachter und Jugendämter nicht durschauen und identifizieren können (was wohl eher die Regel ist), dann suchen Sie sich einen Beistand.

          In diesem Blog finden sich Kontakte dafür, auch der Film hat Quellen für gut informierte Fachkreise genannt. Vertrauen Sie auch nicht blind einem Anwalt. Aus Erfahrung: Anwälte haben nichts davon, wenn Eltern sich einigen.

          Johannes Zink | 30. Oktober 2011 | 12:01 | Antworten
  12. Ich habe mir diese Dokumentation angeschaut, obwohl bei uns kein Gutachten erstellt wurde. Das war aber auch nicht besser, denn wenn eine Jugendamtsmitarbeiterin eine Stellungnahme an das Gericht verfasst, in der der eine Elternteil als “gut” und der andere Elternteil als “schlecht” dargestellt wird, aber nach eigener Aussage überfordert mit dem Fall überfordert ist, dann ist das genauso verheerend wie ein von einem Sachverständigen angefertigtes Gutachten.
    Und ich würde mich freuen, wenn auch mal auf solche Fälle aufmerksam gemacht wird wie den meinen, denn es gibt mit Sicherheit noch viele andere Eltern, die dadurch den Kontakt zum Kind verloren haben.

    Heike | 27. Oktober 2011 | 10:12 | Antworten
    • Ihrem Kommentar kann ich nur zustimmen! In Deutschland reicht schon der “Sachverstand” einer einzigen Jugendamtsmitarbeiterin aus (“genauso verheerend”), diese erhält dafür allerdings kein 4-stelliges Gehalt pro Entscheidung(sonst würde ich sofort den Beruf wechseln!) Machen Sie wie viele andere Eltern auch auf Ihren Fall aufmerksam, indem Sie eine Petition an das Europäische Parlament schicken. Ob Zoom wohl dazu mal eine Dokumentation bringt?? Viel Material dazu findet sich jedenfalls in Brüssel.

      Raven | 27. Oktober 2011 | 16:20 | Antworten
      • An Heike und Raven:

        JA, danke. Das ist die vielfach erlebte Realität. Auch von mir die Bitte ans ZDF, das Problem-Thema “JUGENDAMT” aufzugreifen und zu recherchieren.

        Dort felht es an Qualifikation und Ressourcen. Nach vielen Gesprächen mit Betroffenen und Fachleuten ist unübersehbar: Jugendämter gehen routinemäßig mit Verwahrlosung und Gewalt in Familien um. Aber bei strittigen Eltern versagt diese Routine. Da trennen sie weitestgehend in Opfer (weiblich) und Gewalt (männlich). Damit haben sie den Streit vom Tisch und die Familien sind ausgelöscht.

        Von Lösungsorientiertheit keine Spur. Geschlechterkampf ist das Lösungswort der Ämter und die künftige Klientel ist gesichert: Entgleiste, fehlgeleitete Kinder und Jugendliche aus Eineltern-”Familien”.

        Johannes Zink | 29. Oktober 2011 | 15:31 | Antworten
  13. Ich bedanke mich bei der Redaktion, dass dieses Thema aufgegriffen wurde.
    Bitte weiter verfolgen, denn es steckt weit mehr dahinter, als bisher berichtet wurde.

    Aus eigener Erfahrung kann ich die im Beitrag dargestellten Fakten bestätigen. Auch in meinem Gutachten waren Kopierte Passagen aus einem anderem Gutachten, wo vergessen wurde den Name des Kindes auszutauschen.

    Weitere zweifelhafte Beteiligte sind die sogeannten “Verfahrenspfleger/innen” welche ähnlich wie Gutachter angesehen werden.

    In meiner Region kenne ich eine solche, welche in mehreren mir bekannten Verfahren zweifelhafte Stellungnahmen anfertigte und danach die Verfahren erst recht eskalierten.

    Herzliche Grüße
    Henry Gießwein

    Henry Gießwein | 27. Oktober 2011 | 10:54 | Antworten
  14. Ergebnis nach vielen eigenen Recherchen:
    Diese Sendung war ein Volltreffer.
    Erstmals Klartext in den Medien.
    Die ersten 12 Blog-Einträge absolut zutreffend.
    Aber das kann nur der Anfang sein.

    Was ist mit der Rolle der Jugendämter?
    Nur im deutschspracheigen Raum werden Elternteile so gedemütigt und Kinderseelen zerstört. D-A-CH.

    Das “Wechselmodell”- d. h. bei verantwortungsbereiten Eltern gleiche Verantwortung für beide, das Kind schätzt, wünscht und behält beide Eltern für sich.
    Im Rest der Welt funktioniert es: Frankreich. Spanien. Belgien. Niederlande. Tschechien. Slowakei. USA. Australien. etc. etc.

    Nur “the german Jugendamt” lehnt es ab und macht aus Eltern Sieger und Besiegte. Hauptverlierer sind aber die Kinder, ihr ganzes Leben lang.

    Johannes Zink | 27. Oktober 2011 | 11:06 | Antworten
    • Auch ich bin überzeugt, dass es ohne Totalreform der Jugendämter nicht besser werden wird.

      Keine andere Stelle hat so viel Macht über Menschen (noch dazu über unschuldige Kinder) wie die Jugendämter

      und haben dabei derart schlecht ausgebildete Bedienstete.

      Manche meinen, die Bediensteten der Jugendämter sind nur ein- aber nicht ausgebildet.

      Keine andere Stelle hat derart viel Leid wie die Jugendämter zu verantworten.

      Tragisch daran ist, dass das hinlänglich bekannt ist.

      Statt Kinder wird aber vorerst der Euro gerettet.

      Dahinter steckt die Menschen verachtende Philosophie, dass Trennungskinder ohnehin schlechtere Karten hätten.

      Ex-Vater | 28. Oktober 2011 | 09:36 | Antworten
      • Richtig, diese Machtfülle der Jugendämter tritt nun zutage. Sie ist darauf zurückzuführen, dass das JUGENDAMT, eine in international offenbar einmalige Einrichtung in dieser Form, keinerlei verwaltungsinternen KONTROLLE unterliegt. Ihr Personal (wohl meist Sozialarbeiterinnen und FH-Pädagoginnen) agiert autark und wird trotz bekannter Defizite vor Gerichten maßgebend gehört. Interessant auch, dass der Bundestag an dieser unqualifizierten Machtfülle bsilang trotz Kritik nichts ändern möchte.

        Johannes Zink | 29. Oktober 2011 | 15:37 | Antworten
  15. Vielen Dank liebe Kollegen vom ZDF für diesen Beitrag.
    Einmal mehr der Beweis, wir dringend notwendig Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema von Nöten ist. Wir machen das seit 3 Jahren und kennen den Fall „GWG“ schon lange. Uns sind massenhaft Gutachten bekannt, in denen wie im Beitrag beschrieben vorgegangen wurde. Auch Gutachter außerhalb der GWG nehmen sich Gutachten der GWG als Vorlage und kopieren ganze Absätze.
    Bedenkt man, das ein Gutachter für ein solches Gutachten zwischen 3000 und 5000 Euro kassieren kann, und sich dafür 2-3 mal mit den Eltern trifft um sie in insgesamt ca. 2 Stunden Kontakt komplett analysieren kann um dann ein Gutachten von 50 – 100 Seiten Umfang zu erstellen, ist das ein lohnenswerter Stundensatz. Wir kennen Gutachten, in denen die Kinder noch nicht einmal miteinbezogen wurden, sonder nur die Eltern gegenüber gestellt wurden. Selbst Gutachten die „neutral“ daher kommen und beide Eltern als „gleich“ Erziehungsgeeignet ermitteln, kommen auf der letzten Seite zu dem Schluss, „KINDER ZUR MUTTER“. Und das Richter sich nicht die notwendige Mühe machen, dass komplette „Pamphlet“ zu lesen, sondern nur die letzte Seite mit der abschließenden Begründung ist ebenfalls ein alter Hut.
    Wir prangern diese und andere Missstände im deutschen Familienrecht schon lange an, ganz im Sinne der Aufklärung der Gesellschaft.
    Danke ZDF für die Unterstützung
    PAPA-YA

    PAPA-YA | 27. Oktober 2011 | 11:07 | Antworten
  16. Es ist wahnsinn, was diese sogenannten fachleute besonders unseren,den betroffenen kindern damit antun. auch meinem sohn wurde zu seinem misshandler ein besserer umgang attestiert als zu mir seiner mutter…ich bin mir fast sicher das die gutachter es ihren auftraggebern,JA oder FamG hoch anrechnen sie “erwählt” zu haben und alles dafür tun deren meinung zu bestärken…ein wohl des kindes ist denen egal!!!

    Sandra | 27. Oktober 2011 | 11:26 | Antworten
  17. ZDF Danke ! DAS ist die richtige Richtung ! Endlich rückt eines der größten Verbrechen der Nachkriegsgeschichte in den Focus. Die Vaterlose Gesellschaft, Ergebnis einer radikal feministischen Ideologie. Es ging im Familienrecht nie um das Wohl des Kindes. Derartige Verfahren gleichen einem Würfelspiel bei dem der Würfel nur eine Seite mit einer 1 hat und der Rest mit Sechsen voll ist. Dem Vater fällt nach dem Wurf die Eins zu. Wenn heute noch Politik und Justiz die Meinung vertreten, Väter müssten vor Gerichten um Ihr Menschenrecht, Vater sein zu dürfen kämpfen, nach dem Deutschland seit vielen Jahren permanent wegen der Diskriminierung der leiblichen Väter vom Menschengerichtshof verurteilt wird, dann ist diese barbarische, unwürdige und Kindeswohlzerstörende Einstellung als Kriminell zu bezeichnen. Jeder sollte diesen inkompetenten Leuten die Grenzen aufzeigen. Ein Kind hat von Geburt an sein Recht auf seinen Vater.
    Es ist ein Skandal, wenn eine Justizministerin für den Herbst 2010 eine moderne Sorgerechtsreform mit Gesetzesvorlage verspricht, und bis heute NICHTS außer einem weiter diskriminierenden Kompromissvorschlag vorgelegt. Die Sorgepflicht muss für alle Väter ab Geburt gelten, damit keine Mutter mehr verhindern kann, dass die Kinder vernachlässigt werden und vaterlos aufwachsen müssen.

    Deutschlands Väter | 27. Oktober 2011 | 12:02 | Antworten
  18. Diese Dokumentation war sehr gut. Es wäre schön, wenn auch noch die Missstände in vielen Jugendämtern – schlecht ausgebildete und überforderte Mitarbeiter und -innen, die Stellungnahmen an die Gerichte schreiben, die dann ebenfalls die Grundlage für Entscheidungen der Richter darstellen, unter die Lupe genommen würden.

    Andrea | 27. Oktober 2011 | 12:38 | Antworten
    • Das Thema JUGENDAMT durchzieht die meisten Blog-Einträge wie ein ROTER Faden. Das ZDF deckt die kinderfeindliche Gutachter-Praxis auf und als Nebeneffekt zugleich das nicht minder familien-zerstörende Gebaren der Jugendämter.

      Natürlich fehlt es dort an Qualifikation und Zeit. Anstatt sich mit den wahren (!) Ursachen und Rettungsmöglichkeiten zu befassen, wird nach der Hau-Ruck-Methode in Schwarz und Weiß getrennt und der einen Seite das Kind entzogen. Das spart Zeit und beweist wieder einmal, frei nach Reinhard Mey: Der Vater ist immer der Böse …

      Johannes Zink | 29. Oktober 2011 | 15:48 | Antworten
      • falsch!

        richtig ist:
        “Wer gut schauspielern bzw. manipulieren kann, bekommt alles, was er will, egal was er tut.”

        Michaela | 29. Oktober 2011 | 18:11 | Antworten
        • Vorsicht! Mit solchen Abqualifizierungen (“falsch!”) arbeitet sonst niemand bisher in diesem Blog.

          Richtig ist, dass Manipulierer und Schauspieler vor den Jugendämtern obsiegen. Haben diese Täuscher und Blender dazu noch das richtige Geschlecht, bekommen sie “alles, was sie wollen, egal, was sie tun”.

          Dieser Erfahrung stimme ich absolut zu. Das ist ja genau die Klage: Das durchschnittliche Jugendamt-Personal durchschaut eine Manipulation nicht. Es hat garnicht genügend Zeit hierfür. Und wer die nötige Qualifikation hat, der arbeitet nicht auf einem Amt im Akkord.

          Johannes Zink | 30. Oktober 2011 | 00:54 | Antworten
          • Richtige Bemerkung! Ich denke, daß es sicher auch Mütter gibt, die auf die gleiche Problematik stoßen (was ebenso unerhört ist!), aber ich betrachte es als unausweichlichen Fakt, daß die Anzahl der Mütter, welche ihre Kinder verlieren sehr gering ist im Vergleich zu den Vätern. Aus meiner Erfahrung kann eine Mutter sagen, was sie will, um den Vater zu diskreditieren und selbst wenn man die Beweise bei Gericht und dem Jugendamt vorgelegt hat, oder sogar eine Strafanzeige wegen Verläumdung oder übler Nachrede stellt, bleibt soetwas ohne Sanktionen für die Mutter. In meinem Fall hatte das Gericht sogar nach klarer Beweislage die Behauptungen der Mutter mit in die Urteilsbegründung aufgenommen – entgegen der schriftlichen Beweise. Alleine soetwas ist ein Skandal. Würde sich ein Vater so benehmen, hätte das schwerwiegende Konsequenzen, da bin ich mir sicher. Die Männer müssen immer die geduldigen “Übermenschen” sein, welche alles ertragen können. Ich ziehe vor allen den Hut, die diesen Wahnsinn aushalten und für ihre Kinder weiterkämpfen bis an den Rand der Selbstaufgabe.

            Man sollte vielleicht auch mal die “Geschlechterquote” beim Jugenamt und Familiengericht per Gesetz einführen. Dann wäre es vielleicht etwas ausgeglichener. Denn dort arbeiten überwiegend Frauen. Ich denke, daß damit die zweigeschlechtliche Betrachtungsweise die Objektivität verliert.

            Sven Apitz | 30. Oktober 2011 | 13:38 | Antworten
        • Das Jugendamt hat nachweisbar versucht meine Zwillinge (13 Jahre alt)zu manipulieren.Anstatt dem Kindeswohl nachzugehen werden die Schreie nach der Mutter überhört und weiter Steine inden Weg gelegt.
          Ein WIEDERSEHEN wird nicht ermöglicht,obwohl es dem Kindeswohl nachweisbar sehr gut tun würde.Die Justiz und das Jugendamt machen fatale Fehler.So ne Menschen die den Kindern und der Familie so großes Leid antun,müssten auf der Anklagebank sitzen.Denn das was durch diese Menschen passiert ist SEELISCHE GRAUSAMKEIT

          Steinbach | 3. Februar 2012 | 01:40 | Antworten
  19. Ein seit vielen Jahren überfälliger Beitrag.
    DANKE!
    Bei mir sammeln sich die Gutachten aus den über 1500 Neufällen der letzten 10 Jahre.
    Es ist kein Problem, die Textblöcke zu detektieren, die in Gutachten vom gleichen SV immer wieder auftauchen. Und das betrifft nicht nur die GWG, obwohl dort natürlich durch die Konzentration in einer “Gutachterfabrik” und durch die Promotion durch den bayrischen Filz die Lage am ehesten offensichtlich wurde.
    Da gibt es Sozialarbeiter, die – vom Gericht beauftragt – familienpsychologische Gutachten schreiben und von allen Gerichten gedeckt werden, weil es familiäre Verflechtungen in Gerichtskreise gibt.
    Da gibt es den Gutachter, der mir in einem längeren Gespräch mitteilt: “Mein wichtigstes Qualitätsmerkmal ist die Wiederbeauftragung durch denselben Richter.”
    Wer also das liefert, was erwartet wird, bleibt im Geschäft.
    GutachterInnen scheuen sich nicht, die gesellschaftspolitisch opportunen Disbalancen zwischen Eltern erster und zweiter Klasse offen in ihren Gutachten wirken zu lassen – und sei es auch nur in der gefilterten Auswahl der Anlagen.
    Eine ideologisch profeministische Diktatur hat eben ihre Machtstrukturen. Und die machen auch vor den gut bezahlten Intelligenzen nicht Halt.

    Franzjörg Krieg, VAfK BW

    Franzjörg Krieg | 27. Oktober 2011 | 14:36 | Antworten
    • Hallo Herr Krieg,

      Sind die angesprochenen 1500 Neufälle bei Ihnen elektronisch verarbeitbar lagernd?

      Ich würde mir gerne mal, wenn vorhanden, von dem in meinem Fall vom Gericht beauftragten Gutachter erstellte Gutachten durchlesen, um bereits in der Erstellungsphase schon zu wissen, wie der Gutachter tickt und nach Fertigstellung entsprechende Schlußfolgerungen ziehen zu können.

      Tel.: 034601 22473

      Danke

      Stierand Uwe | 28. Oktober 2011 | 17:51 | Antworten
  20. Hallo Zdf!!!

    Ich fand eure Sendung gestern sehr interessant. Ich habe durch ein Gutachten meine Kinder verloren, obwohl die Gutachterin damals nur eine Stunde bei uns war und in ihrem Gutachten dies auch betonte. im gutachten hieß es das ich super mit den kindern in der einen stunde umgegangen bin, allerdings ging es sich nur um diese eine stunde. die gutachterin zog es lieber vor einem agressiv, alkoholabhängigen vater meine beiden kinder in obhut zu geben. was von niemanden geglaubt wurde. nach einem jahr kam heraus das die aussagen die ich über den vater gemacht habe, auch voll zutreffen. das gutachten basierte auf lügen von der väterlichen seite. es ist jetzt zwei jahre her. meine kinder die immer glücklich und zufrieden waren, sind nun ängstlich und verstört und weder das jugendamt noch die damalige gutachterin haben jemals wieder irgendein wort zu mir gesagt…

    ich würde es interessant finden, wenn ihr vielleicht mal internetadressen oder dergleichen bakannt geben könntet, an die sich betroffene wenden können…

    Nadine | 27. Oktober 2011 | 16:05 | Antworten
    • Hallo Nadine,
      ganz genau dasselbe erlebe ich zur Zeit und das, obwohl das betroffene Kind vor über einem Jahr vor Gericht sowohl bezüglich Schläge der Stiefmutter, als auch des Vaters und Alkohol- und Spielsucht ausgesagt hat, sahen weder Jugendamt noch Gericht eine Kindeswohlgefährdung.
      Und im Gutachten heißt es dann nur, ich würde ihn als bösen Mann hinstellen, nachprüfbare Fakten werden nicht überprüft. Und vor allem wird einem Kind nicht geglaubt, das sich natürlich irgendwann dann nicht mehr traut, was zu sagen.
      Rechtsstaat?
      Menschenwürde?
      Es tut gut, hier andere zu finden, die ähnliches erlebt haben, aber wie können wir uns zusammenschließen??

      Charlotte Scholler | 31. Oktober 2011 | 07:05 | Antworten
  21. Danke für eine sehr gute informative Sendung, von diesem Thema müsste es mehr geben, denn es ist ein innerstaatlicher Supergau, der sehr bald explodieren kann.

    Wann klopfen endlich die “hocherfahrenen” Richter in Familiengerichten auf den Tisch, und sagen: “Es ist euer Kind, und das Kind hat ein Recht auf beide Eltern, einigt euch jetzt für ein Wechselmodell (50/50 Betreuung), alles andere ist eine seelische Kindeswohlgefährdung”

    Aber nein, Richter die das Recht in der Hand haben sollten, versuchen sich aus der Verantwortung zu ziehen, indem sie ideologische und korrupte Gutachter einbeziehen, dadurch den gesamten Prozess verzögern, und dem Steuerzahler gleichzeitig enorm in die Tasche greifen, um ihre eigene Unfähigkeit an Andere abzugeben.

    Ich kann zudem in keinem einzigen Gesetz finden, dass es verboten sei ein Wechselmodell beiden Eltern aufzuzwingen, man nennt es Pflicht im Gesetz die bei Trennung nur 50/50 sein kann. Alle Ausreden dagegen wie, die Eltern sind sich nicht einig, die Eltern streiten daher ist ein Wechselmodell nicht möglich und schlecht für das Kind, ist eine staatlich verordnete Lachnummer, denn dort wird das Benzin ins Feuer gegossen.

    Sollte wirklich ein Elternteil nicht gewillt sein, sein Kind betreuen zu wollen oder kann, dann muss die Düsseldorfer Tabelle voll zuschlagen, und wenn er/sie das Kind nur im verminderten Maß betreuen kann/will, dann prozentual anteilig zur Tabelle!

    Kann es sein, dass die Allgemeinheit (Steuerzahler) immer für die Unfähigkeit von Anderen (Gerichten, Jugendämtern, Gutachtern) aufkommen muss, und gleichzeitig unsere Kinder daran leiden, die selbst dann später noch die Schulden auch tragen müssen?

    Wo leben wir denn hier?

    Bernd | 27. Oktober 2011 | 16:26 | Antworten
    • Ja, treffend geschildert. Die vielen Betroffenen erkennen es allmählich, dass die Ausgrenzung eines Elternteils System hat. In anderen Ländern der EU und weltweit funktioniert es, das Wechselmodell, und wird gerichtlich verordnet!

      In Deutschland wird es in Familienbertungen totgeschwiegen. Und auf Nachfrage pauschal angelehnt. Genauso vor deutschen Familiengerichten. Deutschland hat höchste Scheidungsquoten und ist sozialpädagogisches Entwicklungsland. Zündstoff für die Zukunft.

      Johannes Zink | 29. Oktober 2011 | 16:59 | Antworten
      • das Wechselmodell würde die Situation in hochkonflikthaften Trennungsfamilien verschärfen.

        Michaela | 29. Oktober 2011 | 18:13 | Antworten
        • Das klingt zwar “schlau”, ist aber nichts anderes als die momentan geltende Lehrmeinung deutscher (und nur deutscher) Richter und Familienberater. Es gibt ausreichend Quellen,die das Gegenteil belegen.

          Ohne intensive Recherchen würde ich solche Glaubenssätze (“Wechselmodell verschärft strittige Situationen” etc.) sogar glauben, weil sie von vermeintlichen “Experten” stammen.

          “Wechselmodell” ist kein Zaubermittel und könnte nicht in 100 Prozent der Fälle eine Lösung sein. Aber es schafft Raum für konstruktive Streitkultur, von der auch jede Familie lebt. Und es lässt – für das Kind – beiden Eltern ihre Würde. Deutsche Praxis eliminiert einen Elternteil und damit 50 Prozent der Identität eines Kindes ohne Rücksicht auf Verluste.

          Die Praxis zeigt: Der “Sieger” bekommt alle Macht, den “Besiegten” weiter zu demütigen. In vielen Fällen bricht der Kontakt zum so ausgegrenzten Elternteil nach 1-2 Jahren ganz ab. Eine Katastrophe für die Kinder, im “Wechselmodell” weitestgehend ausgeschlossen, da es eine win-win-Situation bietet.

          Johannes Zink | 30. Oktober 2011 | 00:48 | Antworten
  22. Liebes ZDF Team,
    habe mit sehr goßem Interesse Ihre Sendung verfolgt. Leider war nur eine Mutter im Bericht zu sehen. Mütter, denen die Kinder durch falsche/unzureichende Gutachenten entzogen werden laufen in Deutschland mehr “Spießrouten” als Väter, denn … wenn in Deutschland der Mutter die Kinder entzogen werden, wird da wohl was dran sein an dem doch so tollem Gutachten … dies in in Deutschland mehr oder weniger ein Tabu-Thema … die Frauen trauen sich auch oft nicht, darüber zu sprechen. Vieleicht ist es hierüber möglich, sich mit einigen Frauen auszutauschen, denen es genauso gegangen ist wie mir. Vieleicht gibts es hier auch Mütter, die die gleiche Gutachterin (meine kam aus D´dorf) hatten.
    Trotzdem danke an das Team vom ZDF ein solches briesantes Thema aufzugreifen

    anna | 27. Oktober 2011 | 16:36 | Antworten
    • Wie es doch auf den Blickwinkel ankommt!! Mir begegnen fast KEINE Mütter, dafür massenhaft Väter, die “Spießruten” laufen.
      Hintergrund: 1.) Kinder gehören zur Mutter und 2.) Wenn der Vater “gehen” musste, ist da “schon was dran”, der hat sich “schlecht benommen”. Diesen “gesellschaftlichen Konsens” contra Väter bestätigen mir in vielen Gesprächen Fachleute, sogar in Ämtern.

      Warum die durch Ausgrenzung betroffene Mütter und Väter mit ihren jeweiligen Blickwinkeln gegenseitig aufhetzen? Mit BLICK AUFS KIND sind ausgegrenzte Mütter und Väter in derselben misslichen Lage. Gemeinsames Ziel mit Blick auf die Kinder sollte sein, den Ausgrenzern das Handwerk zu legen. Das ZDF hat einen Anfang gemacht.

      Die ARD auf EinsPlus übrigens schon im September. Der Beitrag ist leider nicht mehr im Iternet zu sehen.

      Johannes Zink | 29. Oktober 2011 | 16:53 | Antworten
    • Hallo Anna,
      also: ich traue mich schon über diese “Tabu-Thema” offen zu sprechen, bisher in zwei Petitionen, an das Europäische Parlament und den Bayerischen Landtag. Ich bin nämlich genau so eine Mama, eine, die (seit wenigen Wochen auch offiziell vom Amtsgericht Augsburg) als “enorme Gefahr” für nur (wohlgemerkt nur) die eine meiner Töchter bezeichnet wird: Obwohl mein Kind seit 15 Monaten nicht mehr in der Familie wohnen darf, keinen Kontakt zu den Geschwistern hat…. behauptet das Jugendamt Augsburg, dass ich im Fall der Rückübertragung des Sorgerechts dieses Kind irgendwelchen gewalttätigen Übergriffen eines einzelnen Bruders aussetzen könnte und würde. Begründung: “Das Jugendamt..wirkt gutachterlich mit… und ihm steht ein breiter Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum…nach eigenem sach- und fachgerechtem Ermessen zu.” Und dieser Spielraum, das zeigt auch unser Fall, schließt wohl auch die Gewaltphantasien eines Jugendamtsmitarbeiters mit ein. Schade nur, dass die Familiengerichtssachen immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden, denn damit entgehen dem interessierten Publikum die schönsten Märchenstunden!

      Raven | 11. November 2011 | 15:04 | Antworten
  23. strompen.m

    Hallo zoom-Blogger,

    besten Dank für die vielen Einträge, die wir aufmerksam lesen und die Stoff für viele weitere Geschichten liefern.
    Viele Grüße,
    Michael Strompen

    strompen.m | 27. Oktober 2011 | 16:51 | Antworten
  24. Nicht alle Gutachter bringen die Leistung, mache sind einfach nur “Dienstleister” für das Familiengericht und stellen das fest was Jugendamt & Familiengericht hören möchten. Denn sollte der Gutachter anderer Meinung sein, wird er eventuell vom Familienrichter nicht mehr beauftragt.,.. Ich selber bezeiche mich als Jugendamt & Gutachter- Geschädigter.
    ps. aber nicht ALLE Gutachter arbeiten so…

    Günter Mühlbauer | 27. Oktober 2011 | 17:17 | Antworten
    • Unsere gerichtlich eindesetzte “Verfahrens-Beiständin” (mit “Gutachter”-Funktion!) hat einst den ausdrücklichen Wunsch des Kleinkindes nach “beiden Eltern gleich viel” (!) vor Gericht als kindliche Wunschphantasie abgetan ud damit vollends ein “lösungsorientiertes” Vorgehen ad absurdum geführt.

      Ihre abschließende Frage an das Gericht war (Zitat): “Sicher Möchten Sie in anderen Fällen auch wieder auf mich zukommen? Meine Kontaktdaten habenn Sie ja!”

      Johannes Zink | 29. Oktober 2011 | 16:04 | Antworten
  25. Ich bin seit Jahren mit einer Gutachterin verheiratet. Daher weiß ich ganz gut wie sie qualifiziert ist, wie oft Sie sich zu horenden Preisen weiter qualifiziert, wie lange sie oft bis tief in die Nacht arbeitet um gerichtliche Termine einzuhalten um damit letzlich die Problem anderer zu lösen – das versucht sie jedenfalls.
    Bedenklich wie das ZDF (gebührenfinanziert) einseitig und tendenziös gleich mal eine ganze Berufsgruppe pauschal an den Pranger stellt.
    Wie “qualifiziert” man sich eigentlich zum “Gutachten Experten” ? Das erinnert mich an die RTL Society Experten – und das ist kein Kompliment.

    Wenn es dazu kommt, das ein Gutachter bestellt wird, liegt schon mal mindestens 1 Kind im Brunnen (nicht wörtlich nehmen liebe zoomler) Und daran ist nicht der Gutachter, egal welcher Organisation er angehört, schuld. Es mag fehlerhafte Gutachten geben, so wie fehlerhafte , schlecht oder einseitig recherchierte Sendungen im Fernsehen, wie schlechte oder einseitig handelnde Anwälte , Richter, Opferverbände etc.
    Womöglich gibt es bei den Richtern Weicheier, die immer einen Gutachter brauchen, vielleicht gibt es Eltern, die nie die Schuld bei sich sondern immer nur bei anderen suchen, vielleicht gibt es unterschiedliche Ansätze für Gutachten und beleidigte “Kämpfer” für den einen oder den anderen Ansatz…

    Der Gutachtenauftrag ist in der Regel nicht, einen Verlierer und Gewinner zu bestimmen, sondern zu schauen was nach aktuellem wissenschaftlichen Kentnisstand das Beste für das Kind ist. Insofern arbeiten sie aller an einer Lösung des Problems. Und leider kommt da bei manchen Familien nicht raus, das der Verbleib bei den Eltern das Beste ist. WEN wundert es, wenn der “Verlierer” in einer SO persönlichen Situation wie der Frage: wo kommt mein Kind in Zukunft hin – sehr enttaeuscht und verbittert ist ?

    Meine Frau war gar nicht so verwundert über die Qualität des Beitrages – ich aber schon. Pseudowissenschaftliche Recherche die zu einem vorbestimmten Ergebniss kommt. Sorry, die Betroffenen von womöglich fehlerhaften Gutachten wurden hier voll vor den Karren gespannt.
    Man hätte ebenso leicht Bsp. finden können bei denen JEDEM Betrachter die Haare zu Berge stehen würden und man dem Gutachter danken würde, das er letzlich mit dafür gesorgt hat, das das Kind von dem Drama “erlöst” wird.

    Wie die Autoren schliessen können , das alle nicht “lösungsorientiert” arbeitenden Gutachter Schwarz / Weiss malen und “Verlierer” und “Gewinner” ermitteln ist ein grosses Mysterium.

    Kleine Randbemerkung: die Gutachter der GWG sollten sich allerdings mal fragen, ob für die genannten 40% des Umsatzes, den sie wohl abgeben, etwas mehr professioneller Rückhalt durch die Chefs der GWG zu erwarten wäre. Die Aussagen der GWG Leitung waren jedenfalls ein Armutszeugnis – falls das ZDF Team nicht den grössten Teil unter den Tisch gekehrt hat.

    Rainer | 27. Oktober 2011 | 17:39 | Antworten
    • strompen.m

      Hallo Rainer,

      vielen Dank für die Kritik. Wir haben uns bemüht, dieses sehr emotionale und schwierige Thema möglichst umfassend darzustellen. Sollte der Eindruck entstanden sein, alle nicht lösungsorientiert arbeitenden Gutachter würden stets in “Gewinner” und “Verlierer” unterscheiden, bedaure ich das sehr, denn das haben wir nicht behauptet. Den Vorwurf, wir hätten pauschal eine Berufsgruppe verunglimpft, kann ich so nicht stehen lassen. Ich bin mir ganz im Gegenteil sicher, dass es viele gute und engagierte Gutachter gibt. Grundsätzlich bin ich nach mehrmonatiger Recherche und vielen Gesprächen mit Anwälten, Richtern und Psychologen aber auch der Meinung, dass wir ein grundsätzliches Problem mit der Qualität psychologischer Gutachten haben und dies sollte der Beitrag auch zeigen.
      Viele Grüße,
      Michael Strompen

      strompen.m | 27. Oktober 2011 | 18:41 | Antworten
      • Genau so sehen wir das auch Herr Strompen. Ich kann Ihnen nur zu diesem Beitrag gratulieren. Unsere nächste Ausgabe wird sich ebenfalls ausgiebig mit diesem Thema befassen.

        PAPA-YA | 27. Oktober 2011 | 18:55 | Antworten
    • Hallo Rainer,
      Ich bin seit Jahren mit einer Anwältin im Familienrecht leiert. Aus ihrer 20jährigen Berufserfahrung heraus hat sie den Beitrag als „richtig“ empfunden. Ebenso habe ich schon die Rückmeldung von 2 weiteren Anwälten im Familienrecht erhalten, dass es genau so aussieht und dass da dringend etwas getan werden muss.
      Das den Herren und Damen Gutachtern dieser Beitrag nicht gefallen kann, liegt wohl auf der Hand. Wer lässt sich schon gerne in die Karten schauen. Für mich ist dies aber ein weiterer Beleg dafür, dass man auf der „angeprangerten“ Seite so langsam kalte Füße bekommt. Gut so…

      PAPA-YA | 27. Oktober 2011 | 18:53 | Antworten
      • Kalte Füße — wenn es um die Geld-Quelle geht! Hier wurden Machenschaften qaufgedeckt in minutiöser Kleinarbeit, wie sie von Betroffenen seit vielen Jahren beklagt werden.
        Wenn bei MIR als Bau-Gutachter die “schwarzen Schafe” der Zunft angeprangert werden, dann begrüße ich dies uneingeschränkt. Das wird bei den hoch qualifizierten Familien-Gutachtern nicht anders sein, sie kamen ja selbst in der Sendung zu Wort.

        Johannes Zink | 29. Oktober 2011 | 15:55 | Antworten
        • Hi Johannes. DANKE! Du Baugutachter, ich Maschinenbauer und zum Teil auch Gutachter (früher). Wenn man uns holt, will man wissen, ob wirs drauf haben. Keiner würde ein Baugutachten bei einem Bäcker beauftragen oder ein Maschinengutachten bei einem Arzt. Aber “familienpsychologische Gutachten” kann der “Penner von der Straße” erstellen, um es mal klar und deutlich zu sagen und ohne die “Penner” beleidigen zu wollen! Ist es nicht so? Hier muß keiner Qualifikation nachweisen und noch viel schlimmer, die Qualifikation ist bei Gericht nicht einmal hinterlegt, wie mir ein Kripobeamter, der in einem anderen Fall, wo ich Zeuge war, berichtete. Der Richter konnte ihm nicht einmal sagen, warum er diese Gutachterin ausgewählt hatte und bat ihn zu gehen…es unterläger der richgterlichen Freiheit zur Gutachterwahl… Das kann es doch nicht sein, oder? Grüße, Sven

          Sven Apitz | 30. Oktober 2011 | 13:47 | Antworten
    • Was für einen Grund sollte der Herr Dr.Dr.(Univ.Prag) Salzgeber denn haben, etwa seinem Ex-GWGler Dr. Egon Bachler “professionellen Rückhalt” zu geben ? Der Sepp ist doch sicherlich mächtig sauer auf den Egon, weil der so dermaßen plump gefälscht hat, daß man ihm draufgekommen ist und damit die schöne Fassade der GWG angepatzt war. Und natürlich war dann laut Sepp der Egon zur Zeit der Gutachtenserstellung gar kein GWGler, und außerdem ist die Erde sowieso eine Scheibe. Es wird sich ja wohl noch ein Richter finden, der das auch so bestätigt, und Ihr werdet sehen: ab diesem Zeitpunkt wird sich die Erde verflachen. Ähm, Sepp, wie nennt man doch gemeinhin jemanden, der wider besseres Wissen die Unwahrheit sagt ?

      Siegbert | 28. Oktober 2011 | 00:59 | Antworten
    • Wenn einer seine Meinung sagen möchte, ohne seinen Familiennamen zu nennen, dann sollte er meiner Meinung nach schweigen…
      Denn das ist für mich ein “Armutszeugnis” und “ER” hat warscheindlich Angst daß seine Frau nicht mehr soviele Gutachten erstellen darf, und somit weniger Geld nach Hause bringt, wenn “Rainer” mit seinem Familiennamen für seine Aussage steht…

      Günter Mühlbauer | 28. Oktober 2011 | 15:16 | Antworten
  26. Auch in unserem Verein gibt es mehrere Fälle, wo sich die Gutachter für den Vater aussprachen. Diese wurden dann von den Gerichten nicht verwertet und es wurde einfach ein Neues Gutachten bei einem GWG Gutachter in Auftrag gegeben. Dieser kommt zu einem völlig anderem Ergebnis (Mütter- Gerichtslastig) wo drin steht, ein Vater dürfe seine eigene Kinder nur 4 x Jahr unter Aufsicht sehen. Am Ende muss der entsorgte Elterteil noch sechs bis zehntausend Euro für MENSCHENUNWÜRDIGES und VERFASSUNGSWIDRIGES verhalten berappen. Das war nur die Spitze vom Eisberg, jetzt kommt die ganze Helferindustrie zum Einsatz. Armes reiches Deutschland!

    Christian Waschke | 27. Oktober 2011 | 18:18 | Antworten
  27. Als ich den Beitrag gesehen habe kam mir vieles sehr Vertraut vor!! Drei Gutachten wurden geschrieben.
    2004 – 2008 – 2010 Im letzten Ga steht zu lesen, dass mein Sohn gesagt hat, dass seine ganze Familie froh wäre, wenn es den Papa nicht mehr geben würde. Mir wir der Umgang mit ihm seit dem 26.11.2007 unter Beihilfe des JAs Recklinghausen verwehrt obwohl das letzte GA aussagt, dass mit größten Problemen in der Pubertät bei Philipp zu rechnen ist, wenn dieses Zustand anhält. Am 21.12.2010 , zu dem Zeitpunkt war er 10 Jahre alt, hat er bei seiner Anhörung im AG RE gesagt, dass er überlege den Papa selber zu töten, wenn dieser nicht mit dem Klagen auf Umgang aufhören werde. Nun ist er in psychiatrischer Behandlung wie die Mutter auch. Er lebt weiter bei der Mutter.
    Das Jugendamt bleibt weiter untätig wie in 2003 auch schon. Damals wurde mein Sohn, damals 3 Jahre alt, nach Umgangskontakten mit mir zur Belohnung kalt abgeduscht.
    Das Jugendamt sprach von Kindesmisshandlung, blieb aber untätig. Jetzt hat die Mutter wieder ein Kind in dem Alter. Den Erzeuger, ihre eigene Worte, werde sie aber niemandem benennen, da sie schon genug Schwierigkeiten mit dem Vater ihres ersten Kindes habe!! Also mit mir.
    Das letzte Gutachten hat ergeben, dass die Mutter bewusst die schwerste form von PAS bei unserem Kind ausgelöst hat. Dies beweist auch seine Morddrohung gegen mich. Wegen dieser Drohung kann kein Umgang stattfinden so die Richterin am 22.12.2010.
    http://www.youtube.com/watch?v=gOCVtgOxf5E
    http.//entfremdet.yooco.de

    Ich bedanke mich bei ZDF für diese Berichterstattung!!
    Es war zeit dass das mal an die Öffentlichkeit gebracht wurde.

    Heinz Hövelmann seit vier Jahren ohne Umgang mit meinem Sohn Philipp ( 11 Jahre nun )

    Heinz Hövelmann | 27. Oktober 2011 | 18:30 | Antworten
  28. http://www.youtube.com/watch?v=mpKW31Nk7mA&feature=feedu

    GWG Königstein Ts.

    Uwe Hahn | 27. Oktober 2011 | 18:44 | Antworten
  29. Es mag gute Gutachter geben.
    Aber diese zu finden ist ungefähr genauso schwierig, wie ein bestimmtes Sandkorn am Sandstrand.
    Nach der Trennung wurden bei uns zwei Gutachten erstellt.
    Der erste Gutachter ist ein Mann, der deutschlandweit begutachtet.
    Um eine Empfehlung zu generieren, die dem Gericht offensichtlich gefallen sollte hat er sich in das Mittel “Konjunktiv” geflüchtet.
    Es gab innerhalb seines Gutachtens “Belege” (z.B. Aussagen des Kindes, Aussagen der Mutter über mich) für die Instrumentalisierung des Kindes durch die Mutter. Solches gab es bei mir nicht. Mein Sohn gab sogar Antworten, die auf eine höhere Bindung zu mir schließen ließen (immerhin habe ich ihn von Geburt an betreut, während meine Frau Karriere machte).
    Konsequenz für den Gutachter: Ich sei kein “richtiger” Mann und “Frau X instrumentalisiert das Kind, Herr X würde wahrscheinlich genauso handeln.” Laut diesem Gutachten war ich depressiv. Ich konnte die Verwertung seitens des Gerichtes durch Hilfe eines Professors abwenden.
    Legt man 20 Gutachten dieses Gutachters nebeneinander, findet man fast nur Textblöcke.
    Die zweite Gutachterin machte mit mir einen Test für Patienten einer Psychatrie, mit meiner Frau nicht. Dieser Test verlangt, dass die Ergebnisse durch Gespräche verifiziert werden.
    Dies geschah nicht. In diesem Gutachten bin ich nun zwar nicht mehr depressiv, aber paranoid.
    Drei Fachärzte für Psychiatrie, die ich aufgrund dieser Gutachten aufsuchte, diagnostizierten mich als psysisch vollkommen gesund.
    Dem Gericht war das egal!

    Gutachter zerstören Existenzen! Traumatisieren Kinder! Und sind finanziell abhängig vom Wohlwollen der Gerichte.
    Es sollte die Möglichkeit geben Gutachter strafrechtlich oder berufsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Der BDP sollte Richtlinien erlassen, die bindend sind.

    Epson | 27. Oktober 2011 | 19:58 | Antworten
  30. Ich wurde leider auch Opfer dieser Gutachter/Schlechtachter!
    Ich war damals krank (Habe PTBS weil ich Opfer tätlicher Angriffe wurde, erhalte deshalb Opferentschädigung) und leide heute noch mehr aufgrund des Traumas, was ich durch jahrelange Gerichtsstreitigkeiten und Gutachter erleben musste.
    Mein Kind war wegen solch eines Gutachtens insges. über 3 Jahre fremd untergebracht.
    Ich habe gekämpft und selbst einen Gutachter beauftragt, der hier Licht ins Dunkel bringen wollte.
    Ich möchte jeder Mutter oder jedem Vater Mut machen, nicht auf zu geben.
    Wenn niemand uns etwas anhaben kann, weil wir unsere Hausufgaben machen, uns regelm.um unsere Kids die in Heimen oder Pflegefam. untergebracht sind immer wenn möglich, kümmern, können wir weiter in den Spiegel schauen.
    Schließlich wurde in dem Gutachten sehr wissenschaftlich aufgezeigt, dass die GWG sehr Fehlerhaft gearbeitet hatte. Leider kann ich niemanden wegen Schadensersatz verklagen.
    Dazu hätte ich sofort nach Bekanntgabe des Gutachtens dagegen sprechen müssen!
    Aber wer kennt sich in diesem Gerichtsdschungel schon aus?
    Ich bin heute immer noch krank, bekomme Hilfe in Form einer Hilfe f. den Haushalt (bezahlt nicht das Jugendamt oder Sozialamt)und meinem Sohn geht es gut.
    Leider wurde er wohl traumatisiert, denn er leidet unter schweren Schlafstörungen und anderen Problemen, die er vorher nie hatte und so von ihm nicht kenne!
    Nicht ich als Mutter habe mein Kind geschädigt, sondern das deutsche Fam. Recht mit ihren Handlangern!

    Ich würde gerne mich mit Betroffenen austauschen und erfahren, wie ich mein Kind vor einem erneuten “Griff” “Eingriff ins Elternrecht” schützen kann?

    Gaby | 27. Oktober 2011 | 21:32 | Antworten
    • Liebe Gaby, ich habe ähnliches erlebt. Dazu kommt noch, dass mir die Anwälte raten, nichts gegen Jugendamt u.a. zu tun, auf meine Fragen, ob es denn Richtlinien bzw. vorgeschriebene Standards für Gutachten gibt, erhalte ich keine Antworten. Seit Jahren will ich mit meinem Fall an die Öffentlichkeit gehen, aber ich habe nicht die Kraft dazu. Auch hier schreibe ich unter einem Pseudonym, denn die Gegenseite sucht mich immer wieder mittels Suchmaschine.

      Charlotte Scholler | 29. Oktober 2011 | 09:17 | Antworten
  31. Die Gutachter bekommen einen Auftrag des Gerichts in dem sie sich ausgesprochen oder unausgesprochen für eine Seite entscheiden müssen. Nur so kann wie üblich mit Siegern und Verlierern geurteilt werden. “The Winner takes it all”….
    Der Richter muss nur noch den Standardsatz aufschreiben,
    der gilt ob Familien-Architekten, Baugutachten, Baumgutachten-egal. Er schreibt, ” das Vorliegende Gutachten ist schlüssig und nachvollziehbar”.
    Er protokolliert die Aussagen der Parteien etwas nachlässig. Und schon ist sein Feierabend gesichert.
    Dann kann ihm keiner an den Karren fahren.
    Wie viele Gutachter hätten den Mumm zu sagen, dass sie am liebsten etwas ganz anderes empfehlen würden?
    Wechselmodell mit Beratungspflicht für die Eltern würde die meisten Spannungen aus dem Fall herausnehmen.
    Bei der Beratung müsste wenigstens eine Sitzung kometent darüber gesprochen werden können was da gescheitert ist,
    dass es das ganze leben lang eine gemeinsame Verantwortung als Eltern gibt.Und schon ist das meiste Gift heraus.
    Solange aber der Vater immernoch automatisch zum Verlierer wird weil er vom Alltag der Kinder herausgeurteilt wird,
    wenn er finanziell zum Mangelfall wird, dann ist das Lebensdesaster ein gesetzlich vorprogrammiertes.
    Wo ist nun der Gesetzgeber? Stoff für einige weitere Sendungen.
    Irgend wo steht im Koalitionsvertrag auch noch dass Unterhaltsrecht und Steuerrecht noch nicht harmonisiert sind und angepasst werden müssen.’Frage an CDU und FDP warum sind alle untätig?
    Selbst die Kirche behandelt Väter nachdem sich die Frau getrennt hat nicht mehr als Väter sondern als single und lässt sie plötzlich ein mehrfaches an Kirchensteuer bezahlen. Bin ich für die katholische Kirche kein Vater mehr?

    Thomas Schneider | 28. Oktober 2011 | 00:07 | Antworten
    • Richtig. Gratuliere, Herr Schneider, für diese Klarheit. Es ist ein globales Problem, alle Politik-Bereiche beteiligen sich an Ausgrenzung und “Ein-Eltern”-Idealisierung. Da IST noch mehr Stoff für weitere Enthüllungen in den Medien. Längst sind nicht alle Missstände rund um das Thema Trennung/Scheidung angeprangert, Gutachter sind nur die “Spitze des Eisbergs”.

      Stichwort “Wechselmodell” – Nachteile sind nicht bekannt. Aber alle Beratungsstellen lehen es ab! Beide Eltern auf Augenhöhe – das wird in Deutschland vereitelt! Jugendämter und Gerichte schaffen nur Sieger und Besiegte, als läge ein alter Fluch auf diesem Land.

      Und die Kirchen? Auch sie beraten. Machen sie es besser?

      Johannes Zink | 29. Oktober 2011 | 16:13 | Antworten
  32. Hallo Herr Strompen,
    hallo Herr Fromm,

    klasse Beitrag! Gut recherchiert, aber es geht auch noch schlimmer. Ich habe das Sorgerecht meines Sohnes vor ca. 2 Jahren verloren. Wegen eines Gutachtens. Im wesentlichen ist die Richterin dem Vortrag der Gutachterin gefolgt. Das OLG hat das Urteil des AG bestätigt und Revision nicht zugelassen. Des weiteren hatte das OLG dann auch keinen Termin eingeräumt und ein “Überraschungsurteil” gefällt. Die Revision wurde nicht zugelassen. Eine Gehörsrüge wurde abgelehnt, das Verfassungsgericht hat die Klage nicht angenommen. Nun gehen wir vor den Europäischn Gerichtshof. Die Gutachterin hat kein Psychologiestudium und schreibt familienpsychologische Gutachten. Herr Prof. Jopt kennt meinen Fall, ebenso Herr Prof. Baumgärtel und Steffen Dauer, sowie einige andere Psychologen und Psychologieproffessoren. Auch der BDP wurde meinerseits mit in den Fall eingebunden und hat eine Stellungnahme geschrieben… Das Gericht (AG) bastätigt die Gutachterin aus langjähriger Zusammenarbeit und beruft sich auf die richterliche Freiheit in der Gutachterwahl. Zwischenzeitlich habe ich herausbekommen, daß der Vater der Gutachterin Präsident des LG war. Ich habe des weiteren auch Strafanzeige gegen die Gutachterin wegen Titelmißbrauch und Betrug gesteellt. Auch gegen die Richterin wegen Rechtsbeugung, da ein Richter sehr wohl die Pflicht hat einen Gutachter aus dem entsprechenden Sachbereich auszuwählen. Die Antworten auf meine Dienstaufsichtsbeschwerden lesen sich wie “laß uns in Ruhe”. Sie können sich nicht vorstellen, was man hier an Schreiben vom Gericht und der Staatsanwaltschaft so alles bekommt. Eine Schadensersatzklage gegen die Gutachterin wurde als unulässig deklariert und man hatte mir auch mitgeteeilt, daß ich keinen Rechtsanspruch auf einen Qualifikationsnachweis der Gutachterin hätte….
    Ich kämpfe seit vielen Jahren. Meinen Sohn sehe ich immer mal wieder sporadich alle paar Monate einen Nachmittag, wenn mir die Mutter mal wieder ein “Häppchen” zuteilt, weil unser Sohn ihr den Kopf verrückt mach, er wolle mich sehen. Im Kindergarten wurde mir Hausverboterteilt, weil ich nun kein Sorgerecht mehr hätte….
    Gerne würde ich mich mit Ihnen oder der Redaktion treffen, um meinen Fall zu besprechen. Sie haben sehr gut recherchiert, aber ich fürchte, Sie haben nur die Spitze des Eisbergs erfaßt. Aber so fängt immer alles an und das ist Gut. Sehr Gut. Bitte dranbleiben. Am besten einen Folgebericht mit noch “krasseren” Fällen machen, um die Politik ein für alle male wachzurütteln. Wir haben als Staat als einzige wahre “Ressource” nur die Kinder. Es werden unsere Kinder sein, die mit Ihren Ideen und Phantasie später unseren Staat leiten und die Wirtschaftskraft von morgen bilden. Daher ist es umso wichtiger, dieses wunderbare Gut zu behüten und alles menschenmögliche zu unternehmen, daß das Wohl des Kindes geachtet wird und diese sich unbefangen und ohne Ängste entwickeln können. Indem ein Elternteil von einem Gutachter aus dem Leben eines Kindes “gekickt” wird, verstößt das Gericht auch gegen die UN-Kinderrechte, welche letztlich dann doch noch von der BRD unterschrieben wurden.

    Viele Grüße, Sven Apitz

    (…)

    Sven Apitz | 28. Oktober 2011 | 06:43 | Antworten
  33. Der Wahnsinn im Vollzug des Familienrechts gleicht sich in der gesamten westlichen Welt.

    “Schuld” aber sind primär die Betroffenen selbst.

    Brutpflege ist ein Urinstinkt. Wird dieser auf eine derart perverse Art, wie es gang und gäbe ist, gewaltsam unterbunden, hört der Mensch auf, rational zu denken und zu handeln.

    Jeder, der ruhig bleibt, wenn sein Kind misshandelt wird, kann kein guter Elternteil sein.
    Genau das wird aber von entsorgten Eltern verlangt:
    Schaut zu, wie euer Kind leidet, aber werdet nicht “auffällig”.

    Sonst seht ihr das Kind nie wieder.

    Manches erinnert an die Methoden der Inqusition oder anderer Folterorganisationen.
    Vor allem das Ergebnis. Die Hexe wurde immer als Hexe entlarvt. So wie der böse Elternteil heute immer als böser Elterteil enttart wird.

    Die modernen Folterknechte heißen Gutachter, Sachverständige.

    Ihre Methoden sind subtiler. Aber die Folgen für die Kinder nicht weniger grausam.

    Kein Elternteil kann hier einen kühlen Kopf bewahren.

    Aus diesem Grund findet der Umweltschutz organisierte Fürsprecher, der Kinderschutz dagegen wird weiterhin “nationalen Schrebergärtnern, die sich die Mauwürfe gegenseitig zutreiben wollen,” überlassen.

    Jeder gründet einen Verein, eine Plattform oder gar eine Partei.

    Diese Bemühungen sind eine Zeit lang sinnvoll, um sich selbst wieder zu finden.

    Nach einer Schonzeit müsste das Augenmerk aber wieder dem Kinderleid zu gewandt werden.

    Leider waren und sind Kinder immer die Benachteiligten.

    Früher wurden sie in Notzeiten ausgesetzt, damit die Eltern überleben, eine neue Familie gründen und die Art erhalten können.

    Oder man bedenke die hohe Kindersterblichkeit früher.
    Für uns ist es unvorstellbar: Kinder zu bekommen und mit der Namensgebung zu warten. “Wer weiß, ob`s überlebt?”

    Bei Trennungen sind Kinder noch immer Menschen zweiter Klasse.

    Ein Hoch dem spanischen Familienrichter, der entschied:
    Die Kinder bleiben in der bisherigen Familienwohnung und werden abwechselnd von den Eltern betreut. Der auswärts wohnende Elternteil muss sich auch in der Zwischenzeit um die Kinder kümmern.

    Gegen dieses Modell wurde weltweit Sturm gelaufen:
    Die armen Elern, wer kann sich das leisten, man muss auf die neuen Partner Rücksicht nehmen . . . .

    Auf die Kinder muss Rücksicht genommen werden.

    Denn sonst wird die soziale Lawine “Scheidung” die herkömmliche Familie bald unter sich begraben haben.
    Scheidungskinder werden meist wieder Trennungskinder großziehen

    Bestimmte politische Ideologien wollen das Aus der herkömmlichen Familie.

    Gleichgeschlechtliche Adoptiveltern sind ihnen wichtiger als das Verhindern von Missbrauch in staatlichen Heimen.

    Doch die Natur dachte sich etwas dabei, dass der homo sapiens Vater und Mutter beim Erwachsenwerden braucht.

    Kindesleid ist im Westen tabu. Kindesleid darf es in der Dritten Welt geben (Hunger und Kinderarbeit) oder in der islamischen Welt (Kinderehen), aber nicht im Vorzeige-Westen.

    Was weltweit im Namen des Kindeswohl passiert zeigt uns, dass wir noch immer im Dunkelheit leben.
    Wir werden das missing link nie finden. Denn das missing link sind wir.
    Anders lässt sich der Wahnsinn, den Gerichte anordnen nicht erklären.
    Menschen, wie sie gerne glorifiziert gesehen werden, würden zu dieser glechgültigen Grausamkeit nicht fähig sein.

    Wer still innehält, hört sie weinen. Die Kinder, die von der Jugendfürsorge beschützt und vom Familiengericht gerettet wurden.

    Ex-Vater | 28. Oktober 2011 | 07:39 | Antworten
    • Für “insider” mit starken Nerven: Ganz besonders an Weihnachten, wenn es andächtig still ist. Man muss die Kinderblicke dabei aber auch verstehen wollen.

      Johannes Zink | 29. Oktober 2011 | 16:17 | Antworten
      • Für mich steht auch dieses Jahr wieder eine Klage an, um meinen Sohn an Weihnachten sehen zu können… Ob diese ganze Klagerei für die Kinder gut ist? Ich denke ich spreche da für viele Mütter und Väter, die gerne zumindest an Weihnachten etwas Frieden und Toleranz hätten.

        Sven Apitz | 30. Oktober 2011 | 14:35 | Antworten
  34. Hallo B.K. Deine Bemerkung finde ich richtig und wenn es bei Euch so ist, sollte man das als Vorzeigesituation darstellen. Ich habe den Beitrag von ZOOM nicht so verstanden, alle Gutachter fertig zu machen, sondern auf einen dunklen Sumpf hinzuweisen. Was mir in meinem Verfahren fehlte, ist, daß wir nicht wirklich ordentliche Urteile finden, in dem die Psychloglischen Berufsverbände gegen “Scharlatane” vorgehen. Solange sich jeder “familienpsychologischer Sachverständige” nennen darf und kein Berufsschutz für euren Stand existiert, wird sich die Streu vom Weizen nicht trennen lassen. Ich versuche das zu ändern und kämpfe seit fast zwei Jahren dagegen in einigen Verfahren. Es kann doch nicht sein, daß eine Praxis wie eure studierte Psychologen mit Zusatzqualifikationen hat und damit seinen ethischen Verpflichtung des Berufsstandes nachkommt, was sicher einiges Kostet und andererseits Sozialarbeiterinnen wie bei mir “familienpsychologische Gutachten” ans Gericht verkaufen und Sachverstand vorgaukeln. Der Vater der Gutachterin war Präsident beim LG. Ich denke, daß das das wesentliche Problem ist. Würden alle Gutachter die Richtlinien des BDP erfüllen, hätten wir sicher nur einen Bruchteil des Mißstandes. Schwarze Schafe gibt es immer, aber dann könnte man diese wenigsten zählen. Was ich seit meinem Verfahren weiß (und den Kontakten zu vielen anderen Vätern), ist, daß die nicht einmal in der Lage wäre, die Zahl der Psydogutachter zu schätzen. Kann nur sagen, daß es viele sind. Viel zu Viele, die euren Berufsstand ins schlechte Licht rücken, diffamieren und beschmutzen. Dagegen solltet ihr vorgehen. Ich habe viel Geld ausgegeben, dagegen zu kämpfen, ohne Erfolg. Aber ich werde kämpfen, so lange ich atmen kann und dann noch so lange weiter, wie ich die Luft anhalten kann. Erst dann wird meine Gutachterin und meine Richterin Ruhe vor mir finden. Wenn das alle könnten und so gute Nerven hätten, hätten wir die Problematik nicht. Die meisten Väter sind am Boden zerstört über den Verlust ihres Kindes (so wie ich) und haben oftmals auch kein Geld oder das Wissen und die Kraft, solche Verfahren durchzustehen. Denn die PKH wird von Gerichten nur zu gerne abgelehnt, weil sich die Gerichte diesen Fragen nicht stellen wollen… Gegen meine Gutachterin wurde zwischenzeitlich auch Strafanzeige von einem weitern Vater erstattet und auch dessen Anzeige wurde von den Analen des Systems absorbiert.
    Viele Grüße, Sven

    P.S.: Hinweis an die Redaktion: Bitte um Kontaktherstellung zum Verfasser zwecks Austausch.

    Sven Apitz | 28. Oktober 2011 | 07:46 | Antworten
    • Hallo Redaktion, wo ist den der Beitrag von B.K. geblieben, auf den ich hier eine Antwort geschrieben hatte? Grüße, Sven.

      Sven Apitz | 30. Oktober 2011 | 13:51 | Antworten
      • Mein Kommentar wurde gelöscht, ich hatte darum gebeten, da er hier nur teilweise wiedergegeben wurde.

        B.K. | 8. November 2011 | 22:56 | Antworten
  35. Bin gerade mittendrin statt nur dabei-damit meine ich das mir zugestellte Gutachten dass der Richterin als “Entscheidungshilfe” im Besuchsrechtsverfahren bez. meiner Tochter(9) helfen soll.Auffällig,wie bei vielen anderen Gutachten die öffentlich angeprangert wurden,ist der Umstand dass dieses geradezu ein Spiegelbild der vorangegangen Stellungnahmen vom zuständigem Jugendamt sind-als auch voll die Taktik der zuständigen Richterin deckt-also ein durch und durch “gerichtsgefälliges” Gutachten das bei mir zu Hause in der Rekordzeit von knapp 45 min. erstellt wurde. Interaktion hatte ich lediglich mit dem mitgebrachten Hund des Gutachters,belegbare und bereits aktenkundige Verfehlungen der KM wurden dabei verpackt in den interessantesten Begründungen und als Lapalien abgetan-die selbstverständlich dem Kindeswohl nicht abträglich wären.Gerade in Salzburg wo der Märchenprinz und Fantasiegutachter “Mr.copy and paste” Dr. Egon Bachler nun nicht mehr vom Gericht eingesetzt wird,baut sich eine neue Dynastie von Gutachtern ein Nast. In meinem Fall wurde der Innsbrucker Gutachter Univ.Professor DDr. S(…) G. nach Salzburg bestellt. Auf diesen Herren wird man noch ein besonderes Augenmerk haben müssen. Da er seine Gutachten in Therapien für das Kind enden lässt,und gleichzeitig schon im voraus den von ihm vorgeschlagenen Therapeutinnen einen Therapieplan vorgibt,der den getrennten Elternteil zwar mit einbinden soll,dies aber meist nicht unter einem Jahr-was in meinem konkreten Fall bedeutet(wenn die KM das Kind auch zur Therapie bringt-was sie ja nicht muss) dass ich meiner Tochter dann gegenüberstehe-nach über zwei Jahren! Was noch erschwerend hinzukommt,und mich noch mehr Gedanken über die Spezies dieser Berufssparte machen lässt: Es ist so gut wie unmöglich einen gleichgestellten Gutachter/in zu finden der bereit wäre ein anderes Gutachten öffentlich zu zerpflücken.Einer davon,hat sogar mehrere Bücher geschrieben Mag. Peter B. zB. der hat mir nachträglich abgesagt mit der Begründung er sei schwer erkrankt.Oder die zertifizierte Gutachterin Dr. Brigitte H.,die mir bereits am Handy einen Schlachtplan angeboten hat,und nach einstündigem Gespräch bei ihr in der Praxis dann überraschend offenbarte sie mache dieses “methodenkritische Gutachten” schon,aber nur als Anonymus!!! Nachdem ich das klar abgelehnt hatte,flatterte mir eine Rechnung von 200 € ins Haus,die sie jetzt einklagen möchte….Ich danke dem ZDF und seinem engagiertem Team für den Bericht und wünsche allen getrennt von ihrem Kind lebenden Elternteilen viel Kraft und Ausdauer! Liebe Grüsse aus Salzburg

    Andreas Bellinger Salzburg;Österreich | 28. Oktober 2011 | 09:24 | Antworten
  36. Der Kampf um´s Kind
    Wieso ein Kampf???? Wäre es ein einvernehmlicher Austausch bräuchte es keinen Kampf. (und keine Gutachten oder sonstwie Beteiligte) Kampf ist Gewalt und derer gibt es viel zu viel, ganz besonders in Familien, und vor allem daheim, wenn sie alleine sind und keiner dabei ist. Doch das ist ein großes Tabu-Thema. Und je nachdem wie offen ein “Gutachter” ist, entsteht daraus ein entsprechender Blick auf die Eltern. Gutachter bekommen diese gewaltbereite Seite der Eltern nur verzerrt mit, da sie ja gar nicht daheim sind, wenn die Eltern mit ihrem Kind alleine sind.

    Der Mütter-Hass der Väter stört mich sehr. So etwas kenne ich von Mütter nicht. Wie soll ein Vater, der so einen Mutter-Hass in sich trägt, seinem Kind vermitteln, dass es beide, Mama und Papa, lieben darf? (siehe die ganzen Antworten hier als Beispiel!)

    Mich würde auch mal interessieren, was mit einem “verhaltensauffälligen” Kind zu tun ist, wenn mit dem umgangsberechtigten Elternteil nicht zu reden ist? Wie kann es sein, dass sich dies vor allem daheim zeigt und nicht draußen, z.B. in der Schule? Und als Krönung kommt dann die Antwort wie im Beitrag bei der einzigen Mutter: Wenn sie nicht fähig ist die Sötrung innerhalb ein paar Tage zu beheben, ist sie unfähig. Tja, solche Ungleichberechtigung kenne ich.

    Noch etwas: Wenn für ein Kind beide Eltern gleich sind, wie kann es sein, dass die Verantwortung beim Elternteil liegt, bei dem es lebt und nicht bei beiden? Gleich ist doch gleich – überall?

    Michaela | 28. Oktober 2011 | 11:18 | Antworten
    • Sehr geehrte Michaela,

      ich kenne aus persönlichem Erleben viele Familien, in denen es nach der Trennung zu gewaltigen Kämpfen kommt.
      Und ich kenne dies hauptsächlich von Frauen, die das Kind als Waffe gegen den Vater einsetzen. Meine eigene Frau hat zum Bespiel vor Gericht ausgesagt, das Kapitel mit mir sei für sie abgeschlossen, deshalb wolle sie nicht das ich auch Bestandteil des Lebens des gemeinsamen Kindes sei. Sie “erfand” einige negative Eigenschaften und Verhaltensweisen meiner Person, die zwar mittlerweile alle widerlegt sind oder von meiner Frau als Falschaussage eingestanden wurden, das zuständige Gericht hat daraus trotzdem keine Konsequenzen gezogen.
      Familiengerichte, Jugendämter und Ergänzungspfleger sind mehrheitlich Mütter-orientiert. Dies wurde objektiv vom EuGH schon mehrfach festgestellt.
      Viele Frauen, nach meinen eigenen Erfahrungen, sind nicht in der Lage Paar-Ebene und Eltern-Kind Ebene zu trennen.
      Wenn sie das können ist das gut für Ihr Kind.

      Das Väter an der allgemeinen Situation verzweifeln und auch “Hass” aufbauen, ist dann nachvollziehbar.

      Grisu | 28. Oktober 2011 | 13:02 | Antworten
      • Sie “erfand” einige negative Eigenschaften und Verhaltensweisen meiner Person, die zwar mittlerweile alle widerlegt sind oder von meiner Frau als Falschaussage eingestanden wurden, das zuständige Gericht hat daraus trotzdem keine Konsequenzen gezogen.
        Zitat Ende.

        Das ist das Hauptproblem und wurde im Film genannt: Eine vorgefertigte Meinung, die von Anfang an bestand, sucht immer wieder nach Bestätigung. Und dabei spielt es keine Rolle, ob dieses Fehlurteil die Mutter oder den Vater betrifft. Wird hierauf der Blickwinkel gelegt, dann wird auch für das Kind entschieden.

        Bei uns war es der Vater, der die Mutter heute noch nicht in Ruhe lässt. Er ist äußerst einfallsreich. Es wird nicht genau hingeschaut, das ist der Makel, den ich den zuständigen Behörden ankreide. Bzw. wenn hingeschaut wird, dann aus dem Blick der rosaroten Brille, d.h. subjektiv für einen Elternteil, und nicht objektiv für das Kind. Schauspierlischen Inszenierungen wird mehr geglaubt als den Tatsachen.

        Michaela | 28. Oktober 2011 | 13:55 | Antworten
    • Die gewaltvolle Wortwahl “Mütter-Hass der Väter” irritiert sehr. Nachdem ich viele ausgegrenzte Väter kennen gelernt habe, steht fest: Mütter-Hass, war nicht dabei. Was aber wohl steckt dahinter, wenn friedvolle Väter (und Großeltern!) ihre Kinder/Enkel nicht mehr sehen dürfen?

      Gutachter und Familienberater polarisieren sehr oft, statt zu schlichten. Sie suchen Schuldige statt Lösungen. Dabei könnten sie und wir alle wissen: Gewalt beginnt da, wo einer den anderen ausgrenzt.

      Gewalt gegen Kinder beginnt da, wo eine/r sie als Besitz sieht und wo der Kontakt zu einem Elternteil behindert oder unterbrochen wird. Der Hass der Ausgrenzer/innen kennt dann oft keine Grenzen, sie treffen damit vor allem die Kinder.

      Johannes Zink | 29. Oktober 2011 | 16:33 | Antworten
  37. Wie sehr dieses Thema vielen Betroffenen auf den Nägeln brennt, zeigt die Beteiligung hier im Blog. Ich habe zumindest keinen Zoomblog gefunden, der derart viele Beiträge hat.
    Belassen Sie das Thema nicht bei einer Reportage!

    Grisu | 28. Oktober 2011 | 14:05 | Antworten
    • Genau das ist es. Alle thematisch angesprochenen Redaktionen bei ZDF und ARD mögen nun hellhörig werden. Trennungskinder sind Geldquelle und Prügelknaben geworden.

      Stoppt das Ausspielen von Müttern und Vätern gegeneinander. Wenn Eltern Rat suchen, muss der erste Rat sein: Trennung ist das Schlechteste für Kinder (meistens). Und der zweite Rat: Nach Trennung brauchen Kinder beide Eltern, soweit möglich gleich verantwortlich und gleich berechtigt.

      Deutsche Familienberatung und -gerichte verstoßen systematisch gegen beide Regeln. Doch niemand hat bisher davon öffentlich Notiz genommen. Danke, ZDF.

      Johannes Zink | 29. Oktober 2011 | 16:44 | Antworten
      • … und sie verstoßen auch gegen die UN-Kinderrechte. Mir hat man beim Jugenamt gesagt: “Wenn Ihre Ex-Frau nicht will, dann machen wir nichts. Ihnen bleibt aber die Möglichkeit der Klage gegen Ihre Ex, wenn Sie das stört”. Und wieder Klage, Klage… und jede Klage ist eine Belastung für die Kinder. Die Kinder bekommen doch eine total krumme Auffassung vermittelt, wie Mann und Frau zusammenleben, wenn die sich immer nur bei Gericht streiten. Wie sollen denn so traumatisierte Kinder später eine vernünftige Familie gründen?

        Sven Apitz | 30. Oktober 2011 | 13:57 | Antworten
        • Danke für einen weiteren Beleg aus der deutschen Beratungspraxis. Genau so agieren die Jugendämter, viele Väter aus ganz Deutschland berichten es mir seit langem unabhängig voneinander.

          Die überforderten Ämter schicken jeden missliebigen Vater (d. h. solche, die sich nicht ausgrenzen lassen WOLLEN)zum den Familiengerichten. Die Ämter nötigen Paaren den Gerichtsweg auf. Dort wird dann mit ihnen in Deutschland “kurzer Prozess” gemacht. Bei meinem letzten Kontakt zu einem solchen Vater hat der in letzter Verzweiflung den Kontakt zum Kind ganz aufgegeben.

          Johannes Zink | 30. Oktober 2011 | 20:24 | Antworten
  38. Drei Jahre dachte ich, dass die Gesetze gemacht wurden, um Ungerechtigkeiten Einhalt zu bieten. Dem ist nicht so. Das Gesetz ist so gemacht, dass die Diplomierten ein gutes Einkommen haben. Die Scheidungsindustrie in Österreich ist durch seine verheerende Gesetzgebung einmalig und weltweit bekannt. Viel wird in den Zeitungen über Sklavenkinder anderorts geschrieben aber was in diesem Lande passiert, kommt niemals in die Zeitung.
    Scheidungen sind – wie jedes Geschäft in Österreich – nach dem bekannten System des Proporzes, aufgeteilt. Der Rat gibt “seiner“ Gutachterin oder “seinem“ Gutachter die Weisung die er für seine “Geschäfte“ gut heißt und der oder die Gutachter ermöglicht die Dauer bzw. die Kisten des Verfahrens. Bewachte Besuche, Besuchsbegleitung, Besuchsrecht, natürlich immer am Wochenende damit es einem Elternteil unmöglich gemacht wird, eine Arzt oder Psychiater aufzusuchen. Jede Eingabe bei Gericht wird im Namen der Kinder gegen den beklagten Elternteil gemacht. Was werden die Kinder in einigen Jahren sich denken, dass die Prozesse in ihrem Namen geführt wurden? Noch dazu kann jede Mutter die einen Mindestgehalt bezieht ganz ohne Kosten, weitere Prozesse im Namen der gemeisamen Kinder führen und der Steuerzahler zahlt ja ohnehin für mögliche und bewiesene Falschaussagen weiter.
    Die Männer werden absolut benachteiligt, denn die politische Weisung ist, Untergrabung des Patriarchates. Wie ein Politiker mit verschmitzten Lachen gesagt hat „nun müssen halt die Männer leiden.“ Eine Tatsache die jedem Polizist in Österreich bekannt ist aber das Gesetz wird auf biegen und brechen eingehalten auch wenn die Kinder auf die Müllkippe schlecht gemachter Gesetze gekippt werden.
    Arme wohlstandsverwaiste Kinder, haben lauter Klumpert aber die Liebe eines Elternteils wurde ihm vom Gesetzgeber genommen.
    Das Viedeo ist ein absolut sehenswerter Beitrag der forcierten Väterentsorgung.

    Eusebio | 28. Oktober 2011 | 17:48 | Antworten
  39. Liebe Leute,
    der Bericht war toll.
    So habe ich diese Seite gefunden und einiges mehr, aber es stellen sich mir auch Fragen:
    wie kann ich z.B. andere Betroffene finden, die von denselben Gutachtern begutachtet wurden?
    wie kann ich andere Betroffene finden, die von demselben Jugendamt schikaniert werden?
    Was kann ich tun, wenn die eigenen Anwälte sagen: tun sie nichts, aber selbst nichts tun?
    Ich habe einen Anwalt gewechselt, was nicht mehr von PKH gedeckt ist und riskiere auch diese Anwältin zu verlieren, wenn ich jetzt trotzdem was auf eigene Faust mache. Im Beschwerdeverfahren besteht aber Anwaltszwang. Ich lebe am Existenzminimum und kann mir nicht mal mehr einen richtig funktionierenden PC und Drucker leisten, wie sollte ich einen weiteren Anwalt bezahlen?
    Andererseits ist es für Anwälte nicht lukrativ, solche Verfahren engagiert durchzuführen, da regelmäßig nur ein Streitwert von 3.000 Euro festgesetzt wird und das Honorar des Anwaltes prozentual davon festgesetzt wird, egal wieviel -oder wiewenig- Arbeit er oder sie investiert.
    Auch über die Rolle der Anwälte sollte mal berichtet werden!

    Charlotte Scholler | 29. Oktober 2011 | 09:41 | Antworten
    • Hallo Frau Scholler,
      es gibt Selbsthilfegruppen, die Trennungsväter und einiges mehr und alle diese eigennützigen Gruppen helfen mit Beratung, mit Erfahrungen.
      schau mal auf unserer homepage
      entsorgte-eltern-und-großeltern.

      christa eber | 30. Oktober 2011 | 20:59 | Antworten
    • Jetzt ist genau das passiert: Nachdem ich nochmal klar forderte, dass auch gegen das Jugendamt etwas gemacht wird, wurde das Mandat beendet. Das nennt man dann Konfliktlösung, solche AnwältInnen schlagen ihren zerstrittenen Mandanten dann eine Mediation vor, sind aber bei der kleinsten eigenen Meinung des Klienten eingeschnappt und sagen, suchen sie sich einen anderen Anwalt, wohlwissend, dass die Zunft gewisse Regeln hat, an die man sich hält. Welcher Anwalt verklagt schon einen Anwalt?????
      Wo und wie findet man eine/n der weniger am Honorar als an der Sache interessiert ist?
      Und in meinem Fall brauche ich juristische Auskünfte, wie und wo ich klagen bzw. Anzeige erstatten kann.
      Die Selbsthilfegruppen helfen mir beim Verarbeiten des Ganzen, nicht aber bei Gericht.

      Charlotte Scholler | 11. November 2011 | 23:31 | Antworten
  40. Vielleicht sollten Sie sich mal diese Studie durchlesen:
    https://pub.uni-bielefeld.de/luur/download?func=downloadFile&recordOId=2305524&fileOId=2305527
    Diese lösungsorientiere Begutachtung wurde in der Sendung vorgestellt.

    Der Blog dazu:
    http://blog.zdf.de/zdfzoom/2011/10/28/so-konfliktarm-wie-moeglich/#comment-384

    Michaela | 29. Oktober 2011 | 18:23 | Antworten
  41. Hi Beppo. Ich würde noch einen Schritt weiter gehen und denken, daß die Richter den Gutachter so auswählen, damit das herauskommt, was sie wollen. Der EUGH hatte sich zur Gutachterdistanz einige Male geäußert und dennoch wird es nicht praktiziert. Des weiteren verstehe ich nicht, warum man als Partei nicht von einem Richter ein Grundmaß an Qualifikation in diesem Bereich erwarten darf. Viele Gutachten könnte man sich sparen (und damit viele viele Steuern!!), wenn die Richter die nötige Qualifikation aufdem Gebiet hätten. Aber wie viele Familienrichter bilden sich da schon weiter? Und zwar regelmäßig? Die Professoreen, mit denen ich zu tun habe, bestätigen mir, daß die Richter nicht wirklich Lust haben, sich hier einzuarbeiten und es dann lieber “auslagern” in ein Gutachten. Dann müssen diese nicht die Verantwortung übernehmen.

    Sven Apitz | 30. Oktober 2011 | 14:30 | Antworten
  42. Hallo an die Redaktion,
    Ihre Sendung hat genau auf den Punkt gebracht, wie in der BRD bei den Familiengerichten mit Ihrer Gutachterfirma gearbeitet wird. Alle Personen, die sich für unsere Kinder engagieren, wie Herr Dr. Leitner, Katharina Behrendt, etc, sind sich einer Meinung wie dubios und ohne wissenschaftliche Grundlagen die Mitarbeiter der GWG arbeiten. Die Geschädigten sind die Kinder, denn den Kindern schenkt man zwar Gehör, aber die Aussagen des Kindes werden verfälscht und zu Gunsten des umgangsboykottierenden Elternteils verwendet.
    Mein Mann und ich sind GWG-geschädigte Großeltern.Sechs Jahre haben wir unser Enkelkind mit aller Liebe, Fürsorge und Verantwortung großgezogen, denn die leiblichen Eltern waren meistens nicht present. Durch eine neue Beziehung der Mutter, unsere leibliche Tochter, intregierte der Partner gegen uns. Mit staatlicher Verantwortung wurde uns der Umgang mit dem Kind verboten, keine Briefe, keine Päckchen,keine Telefonate.Das Kind muss zur Ruhe kommen. Für eine Stunde erlaubte der Richter mit Einverständnis der GWG Gutachterin, dass man im Beisein des JA Altötting Abschied nehmen kann, obwohl das Kind klar und deutlich gesagt hat, ich will zu meinem Großeltern. Die Entfremdung wurde auch noch vom OLG München bestätigt. Eine Verhandlung folgte, wo behauptet wird, ich hätte mein Enkelkind entführen wollen. Der Richter informierte sich nicht über die Sachlage, er behauptet ich bin auf Grund von laufenden Strafverfahren nicht glaubwürdig.Keine einzige Verleumdung meiner Tochter entsprach der Wahrheit, jedes Ermittlungsverfahren wurde von der Kripo eingestellt.
    Die GWG hat zwei Gutachten erstellt und sie bestehen im wesentlichen nur aus Textbausteinen. Wissenschaftlich wurde auf keinen Fall gearbeitet.Selbst Namensverwechslungen stehen im Gutachten, und Aussagen, die einer anderen Person zu geordnet werden müssten. Der Familienrichter hat nach meiner Dienstaufsichsbeschwerde bis heute das Gutachten nicht abgeändert, das OLG hat es abgelehnt, das Gutachten zu überprüfen.
    Die Politik, die auch Beschwerdebriefe von mir bekommen haben, sind der Meinung, das ist ein Einzelfall.
    Väter, Mütter, Großeltern werden mit Hilfe der GWG Gutachten psychisch und physisch krank gemacht. Verdienen tut die GWG.
    Das Dreigestirn Jugendamt-Verfahrenspfleger-Gutachter sind einer Meinung und der Richter kommt pünktlich zum Mittagessen, wie es in unserem Fall war.
    Unser Enkel muss auf seine Großeltern verzichten und wird ein Leben lang darunter zu leiden haben.
    Mich erinnert das an die Geschichten meiner Großmutter, die die Zeit von 1933 bis 1945 erlebt hatte.
    Liebe Redaktion behandelt das Thema weiter, denn nur mit Hilfe der Öffentlichkeit können wir alle auf die Missstände in unserem Land aufmerksam machen.

    Christa Eber
    entsorgte Eltern und Großeltern

    christa eber | 30. Oktober 2011 | 17:31 | Antworten
    • Ist das Zufall, dass eine ganze Blog-Gemeinde UNISONO auf das selbstherrlich und willkürlich agierende “Dreigestirn Jugendamt-Verfahrenspfleger-Gutachter” hinweist?

      Mit der im internationalen Vergleich offenbar einmaligen Einrichtung JUGENDAMT in kommnualer Selbstverwaltung ohne jegliche Aufsicht und Kontrolle?

      Doch Jugendämter gelten als “Fachinstanz” und liefern den Gerichten die Begründungen, die dann Beschluss-Entscheidend sind. Familienrichter halten sich erfahrungsgemäß streng daran, sie scheuen eigene Verantwortung. Wenn nicht noch ein Gutachten beantragt wird, siehe nach beim ZDF.

      A propos pünktliches Richter-Essen: Ein Familienrichter mit Anspruch “Cochemer Modell” reagierte auch sauer auf die Mitarbeit der Parteien und gab, nach dem Blick auf die Uhr und dem Verweis auf die verstrichene Zeit, sichtlich genervt und hörbar verstimmt zu Protokoll, der Antragsteller habe eine “seitenstarke Erklärung” eingereicht. Viele Leser kennen diese Einstellung der “Herren in Schwarz”.

      Johannes Zink | 31. Oktober 2011 | 10:33 | Antworten
  43. Vielen Dank für diese überfällige Sendung.

    Otto Schily soll es mal gesagt haben (und damit auf den Punkt gebracht): “Es ist leichter im Nahen Osten Frieden zu schaffen, als in Deutschland den Finger in das Schlangennest Kindschaftsrecht zu stecken.”

    Die neuesten Zahlen aus den Familiengerichten belegen diese Feststellung erneut: Die Zahl der Neuzugänge vor den Familiengerichten ist von 562448 im Jahre 2008 auf 692298 im Jahre 2010, nach der Einführung des neuen FamFG durch die Lobby der Scheidungsindustrie (also das “Schlangennest”) angestiegen. (Quelle: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/)

    Leider gibt diese Statistik keinen Hinweis bezüglich der Zahl der Gutachten. Da aber die Zahl der Prozesse um knapp 23% gestiegen ist, muss davon ausgegangen werden, dass auch die Zahl der Gutachten um genau so viel angestiegen ist.

    Alles zum Wohle der Kinder? Wohl kaum.

    Es bleibt Fakt, dass wir seit der Erfindung des römischen Rechts noch nie so viele “Professionen” im Familienrecht hatten, wie heutzutage.

    Wer die Berichte über die Selbstbedienung der Beratungsindustrie gelesen hat (“Die Träger bewilligen sich das Geld selbst“, http://www.tagesspiegel.de/berlin/die-traeger-bewilligen-sich-das-geld-selbst/4528106.html) kommt nicht umhin festzustellen, dass Otto Schily recht hat: Es ist ein Schlangennest!

    Hier werden die Kinder als Ware behandelt, die Familie als Geschäftsmodell zur Gewinnmaximierung missbraucht.

    Die Perversion in dieser Gesellschaft geht schon so weit, dass der gezahlte Unterhalt von den Statistikern bei “Waren und Dienstleistungen” geführt wird, statt es vom Einkommen abzuziehen. (http://www.abgeordnetenwatch.de/ulrich_lange-575-37761–f314285.html#q314285) Damit bestätigt man indirekt, dass die Kinder nur noch als Ware betrachtet werden.

    Statt die Ursachen für diese Missstände zu beseitigen – die Ungleichheit der Eltern nach Trennung oder Scheidung – z. B. durch die Ratifizierung des 7. Zusatzprotokolls der EMRK oder der Einführung des Wechselmodells, hängt man weiterhin am Modell des 19. Jhs: Vater = Ernährer und unfähig die Kinder zu erziehen und Mutter = Heimchen am Herd (z. B. http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193–f315310.html#q315310).

    Damit wird klar, dass die verbale Aufgeschlossenheit (Gleichberechtigung, gleiche Chancen, gleich …, gleich …, gleich …) bei gleichzeitiger artritischer Verhaltensstarre des Feminismus (Vater hat zu arbeiten und das Kind alle zwei Wochen 2-3 Stunden zu besuchen), von der Scheidungs- und Beratungsindustrie unter dem Mäntelchen des nebulös und inflationär missbrauchten Begriffes “Wohl des Kindes” geschickt ausgenutzt.

    Der Feminismus ist damit zum nützlichen Idioten einer ausufernden Beratungsindustrie geworden, die nicht nur eine ganze Generation Kinder schädigt, sondern auch zutiefst frauenfeindlich ist: Die Gutachten begründen ja vielfach die Rolle der Frau als alleinige Betreuende des Kindes, was ihr dann automatisch den Weg in die Arbeitswelt (mit der dazugehörigen Chance auf ein Vorstandsposten) versperrt und vielfach den Weg in die Armut begründet.

    Michael Baleanu | 2. November 2011 | 05:34 | Antworten
  44. Diese beste Prävention gegen Elternfluchten(Kindesentführungen) ist diese proffessionellen Stümper in den Griff zu bekommen! Ein Nebeneffekt wären noch weniger Arbeitslosigkeit und zufriedenenere Eltern.

    Nicole | 2. November 2011 | 09:12 | Antworten
  45. 100. Kommentar zwei Wochen nach der Sendung:
    Die Resonanz ist überwältigend, die Betroffenen, meist Väter, teils Großeltern und vereinzelt auch Mütter, beginnen sich zu regen. Die sendung hat sie ins Herz getroffen und motiviert, ihre Stimme zu erheben.

    Die Praxis ist niederschmetternd. In diesen Wochen verfolge ich die Geschichte von zwei Vätern, die um ihre Kinder kämpfen. Man kann live und in Zeitlupe zuschauen, wie sie ihnen entfremdet werden.

    Beide sehen die Kinder jetzt schon nicht mehr. Der eine bekommt jetzt vom Gericht eine Gutachterin, die ihn in mündlicher Verhandlung bereits als wenig vertrauenswürdig dargestellt hat. Dazu erhält er eine “Umgangspflegerin”, die im Hauptberuf Mütter als Opfer männlicher Gewalt (!) berät. Kein Einzelfall, es ist üblich, die Väter so endgültig von den Kindern los zu bekommen. Der andere Vater wird nicht vor Gericht gehen und lehnt auch das Risiko eines Gutachtens, er wurde vom Jugendamt bereits dermaßen gedemütigt, dass er keine Chance mehr sieht, wieder Kontakt zu den Kindern zu bekommen. Zwei entsorgte Väter mehr, vier ruinierte Kinderseelen mehr. Zwei Mütter, die das unter den Augen und mit Billigung von Gericht, Gutachter und Jugendamt anrichten dürfen.

    Johannes Zink | 14. November 2011 | 23:36 | Antworten
  46. Liebes ZDF Team,

    auch ich möchte mich für diese längst überfällige Dokumentation bedanken.
    Unsere Familie hat gerade dieselben Erfahrungen gemacht.
    Mit Gutachtern,die gleich in gut und böse unterteilt haben,die weder unabhängig noch neutral waren,da sie sich vom Vater zum Essen einladen ließen und zum Abschied selbstgeschossenes Wildbret dankend annahmen.
    Auch unsere Jungs haben jedesmal geweint und schon Tage vorher mit Bauchschmerzen im Bett gelegen,wenn Sie wußten, sie müssen wieder zu ihrem Vater.(Gründe gibt es zuviele,um sie alle aufzuzählen)
    Das Gericht meinte seinerzeit lakonisch:KInder gewöhnen sich an alles.Schon damals war ich fassungslos ob solcher Herzlosigkeit und psychologischem Unverstand.
    Denn das Verhältnis ist über die Jahre natürlich eher schlechter geworden.
    Jetzt, mit 10 und 12, dachten wir,sie seien alt genug, selber auszusagen, daß sie den Kontakt zwar halten, aber dort auf keinen Fall übernachten wollen.
    Doch weder Gutachter noch Richterin, geschweige denn der “liebende”Vater haben ihnen Gehör geschenkt.
    Sie werden gegen ihren Willen gezwungen,dort sogar ihre Ferien zu verbringen.
    Der größte Skandal ist für mich deshalb, wie wenig die eigentlichen Opfer,nämlich die Kinder, in Deutschland gestärkt und beachtet werden.

    Inez | 16. November 2011 | 20:30 | Antworten
  47. Endlich die Realität auf Sendung erschütternd, beängstigend…Ich befinde mich auch inmitten einer Schlammschlacht, ich habe unseren Sohn alleine groß gezogen, jetzt ist er 5 Jahre alt. Das Gutachten ist nicht nur eine Beleidigung meiner Person, das Schicksal eines 5 Jährigen hängt daran. Er hat nie mit seinem Vater zusammen gelebt, Vater lebt 400 km von uns entfernt. Er hat Geld, einen Anwalt der für Geld alles macht, hatte das Glück einen Richter zu finden der genauso lebt wie er. Es war sehr schnell eindeutig zu erkennen was läuft. Weil Gutachter das Schreiben was der Richter erwartet ist ihm der nächste Auftrag schon genehmigt. Dann hielt ich diese Vermutung in der Realität in den Händen. Zurück bleibt eine Mutter ohne Geld, die hofft das ihre Anwältin trotz der Gerichtskostenbeihilfe weiter für ihr Recht kämpft. Gebühren sind bei Gericht schon lange abgerechnet, die Anwältin arbeitet für EURO null, die Mutter kämpft um ihr Recht und weiß nicht wie es weiter gehen soll. Zum Glück gibt es Gutachter die genau aufklären, helfen und genau erklären wie man sich bei Gericht verteidigt und dem Richter klar macht was Gütekriterien bedeuten und was unterm Strich eigentlich noch aussägekräftig ist aus dem Gutachten für 6.000 EUR. Ich kann nachweisen das der Kleine den Test nicht verstanden hat, unkonzentriert war, keine Lust hatte und nach dem 3 Mal rausrennen hat die Gutachterin abgebrochen.Im Gutachten steht er war sehr konzentriert und hat super mitgemacht. Was soll man dazu noch sagen? Ich würde gerne Kontakt aufnehmen mit Müttern/Vätern in ähnlicher Situation die noch für ihr Recht kämpfen.
    ZDF weiter so, bitte ganz viele Fälle veröffentlichen, damit endlich was passiert und auch auf ganz hoher Ebene mal wirklich jemand “Zum Wohle des Kindes” klar definiert.

    Joceline | 30. November 2011 | 20:20 | Antworten

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