Wolfgang Huber zur Trisomie 21-Diagnose

Wolfgang Huber, Mitglied des deutschen Ethikrats, sagt, dass der Test zwar einerseits eine Erleichterung für die betroffenen Frauen sei. Andererseits befürchtet Huber aber, dass noch mehr Schwangerschaften – bei denen Trisomie 21 befürchtet wird – abgebrochen werden.

Was ist der Test für euch? Der Anfang neuer humangenetischer Diagnoseverfahren oder dient er einzig und allein der Selektion von Menschen mit dem Down-Syndrom?

16 Kommentare | 23. September 2012 | 12:18 Uhr | Twittern | Facebook

16 Kommentare

  1. Eltern haben das Selbstbestimmungsrecht nach dem GG Art.2 und zur Blutuntersuchungund das Ungeborene ist erst nach der Geburt Rechtsfähig nach dem § 1 BGB.
    Wer will schon nach der Geburt des downschen Kindes Sozialpädagogen,Psychologen und Therapeuten zu seiner Verwandtschaft zählen müssen,sich das Fachgebiet Sozialpädagogik und Psychologie usw. für das downsche Kind,als Interessenfachgebiete vorgeben müssen,obwohl man keine Vormundschaft bestellt bekam ?
    Wer will schon auf sein Interessenfachgebiet verzichten und wirft freiwillig sein Leben in den Müll,bis er schließlich durch die Psychologie und Sozialpädagogik selbst suizidgefährdet wird ?
    Ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht. Nie wieder Behinderte austragen,ist meine Meinung als Atheistin.
    Ich begrüße den Bluttest und würde selbst abtreiben lassen und nicht für andere ein downsches Kind zur Addoption austragen,denn keine Frau ist eine Geburtsmaschiene für andere,sondern hat ein Recht auf Würde nach dem Art.1 GG und eigene Persönlichkeit nach dem GG Art.2,Abs.1.
    Das Leben mit behinderten Kindern und Sozialpädagogen und Psychologen ist wie eine JVA,was ich schon mehrfach mit suizider Meinung beenden wollte.
    Ich finde es rücksichtslos,wenn sich Frauen von Fanatikern verurteilen lassen müssen,wenn sie den Bluttest wollen und behinderte Kinder abtreiben wollen.

    M.G. | 23. September 2012 | 12:50 | Antworten
  2. Schade das der Praenatest noch nicht Trisomie 18 und Trisomie 13 erkennen kann (darf)
    Lifecodexx Partner Sequenoms Maternit21 test erkennt diese bereits und ist auch für Zwillingsschwangerschaften geeignet.
    Außerdem erkennt er das Geschlecht des Kindes etc.
    Wann werden diese zusätzlichen verfahren auch beim Praenatest verfügbar sein?

    Ich finde es gut das es diese test gibt, denn bei invasieven tests kann es zu Fehlgeburten kommen.

    Ich denke das diese Test bals standart für alles Schwangeren werden.

    maria | 23. September 2012 | 14:22 | Antworten
    • Dieser Prena-Test sollte besser auch von den Krankenkassen übernommen werden,um mögliche zusätzliche Kosten für die Mutter,weil sie letztendlich suizidgefährdet werden kann und für das Kind,was durch die Behinderung zusätzlich Kosten verursachen kann,zu sparen.Denn das Austragen von behinderten hat mehr Nachteile,als Vorteile,materiel und gesundheitlich für Eltern und Kind gleichermaßen.

      M.G. | 23. September 2012 | 14:27 | Antworten
      • erst IGEL – später Krankenkasse – wird in 2 jahren jede schwangere bekommen diese tests – mit einem bluttest direkt alles machen

        maria | 23. September 2012 | 16:31 | Antworten
        • Sehr optimistisch !
          Aber ich denke in 2 Jahren wird noch mehr diagnostizierbar sein.

          M.G. | 23. September 2012 | 16:40 | Antworten
  3. Aus meiner Sicht, ist es eigentlich nicht der Test, der als problematisch angesehen wird, sondern die Folge die sich daran anschließt.
    Normal ist, dass ein Arzt einen Patienten untersucht, und ihn dann entsprechend behandelt. Hier leitet der Arzt im Zweifel die Tötung ein.

    Ich würde mich schon sehr über die Leistung des Arztes ärgern, wenn ich zum Arzt ginge, und dort statt Medizin einen Strick mit nach Hause bekäme.

    mister-ede | 23. September 2012 | 15:01 | Antworten
    • trisomie ist nicht heilbar

      maria | 23. September 2012 | 16:17 | Antworten
      • Eine Querschnittslähmung ist auch nicht heilbar, führt aber deshalb dennoch nicht zum Todesurteil.

        mister-ede | 23. September 2012 | 21:51 | Antworten
        • da ist man ja auch schon geboren also postnatal.

          das ist aber duch schon ein unterschied ob man mit 10 wochen fötus alter weiss: mein kind wird behindert sein – oder wenn man mit 20 jahren eine querschnittlähmung erleidet , oder?

          ich glaube auch nicht das man bei 10 wochen alten ungeborenen leben von todesurteil sprechen kann

          aber es ist doch auf jeden fall gut das die werdende mutter bzw elten entscheiden können. Nicht jeder KANN überhaupt ein behinderted kind betreuen.

          rüdiger | 24. September 2012 | 09:06 | Antworten
  4. Bei solchen Entscheidungen wird es immer die eine Seite geben, die sagt, es geht noch nicht weit genug, und die andere Seite, die sagt es geht schon viel zu weit.

    Insofern wird eine konkrete Entscheidung für eine Regelung immer unter “Beschuss” stehen.

    mister-ede | 23. September 2012 | 15:06 | Antworten
    • Aus meiner persönlichen Sicht muss man Nichts an der aktuellen Gesetzeslage ändern. Dort wo ein Einsatz sinnvoll ist, weil ein eigenständiges Leben nach der Geburt nicht möglich ist, halte ich eine Diagnostik für zulässig. Für Weiteres sind aus meiner Sicht aber die ehtischen Schranken höher als das Recht der Eltern.

      mister-ede | 23. September 2012 | 15:11 | Antworten
      • Für mich stehen zuerst die Rechte der Eltern,denn das Ungebohrene ist erst mit der Geburt rechtsfähig nach dem § 1 BGB,von daher braucht man sich auch keine falschen Schuldgefühle einflößen lassen.
        Ich würde vor den Kritikern die “Ohren abschalten” mit einem zugelegten “dicken Fell”. Denn es ist mein Leben,was mir mit einem behinderten Kind zerstört ist und es ist mein Körper,mit welchem ich bei ethischen Schranken,gegen meinem Willen,ein behindertes Kind austragen muss,wie eine Gebärmaschiene,um es zur Addoption frei zu geben.Sollen die anderen doch selbst Kinder gebären.Denn über mein Körper bestimme ich,nicht ein Ethikrat.

        M.G. | 23. September 2012 | 15:18 | Antworten
        • Das BGB ist von zivilrechtlicher Natur. Hingegen erkennt Artikel 1 unseres Grundgesetzes die Würde des menschen als Unverletzbar an. Hierbei spielt es keine Rolle ob sich der Mensch noch in der Prä- oder schon in der Postnatalen Phase befindet.

          mister-ede | 23. September 2012 | 21:45 | Antworten
          • Man kann niemanden zwingen ein behindertes Kind auszutragen,wenn er seelisch nicht damit klar kommt,denn dies ist Wordeverletzend der Frau,da sie so bloßes Objekt von behördlichen und ititutionellen Handelns wird.Man kann keine Frau verurteilen,welche wegen der Gefahr ein behindertes Kind auszutragen den Bluttest macht und dann ggf. abtreiben würde.Diese Verurteilung in den alten Bundesländern hasse ich so und bevorzuge die straffreie Abtreibung,wie sie von DIE LINKE befürwortet wird und in der DDR war,da so die Würde der Frau noch etwas galt.

            M.G. | 23. September 2012 | 22:23 | Antworten
          • Ganz meine Meinung M.G. was meinen die ganzen Leute eigentlich wer sie sind einer Frau da reinreden zu wollen.also ob es nicht schon schwer genug wär so eine Entscheidung dann zu tragen.

            Inkipink | 26. September 2012 | 22:41 | Antworten
  5. Ich finde es gut,dass es diesen Test gibt. Das schonmal zum ersten. Wenn es jemandem “egal” ist, ob das Kind Trisomie21 hat oder nicht,dann wird auch kein Abbruch vorgenommen/bzw. der Test wird abgelehnt. Aber wenn sich eine Frau oder ein Paar das nicht vorstellen kann und später darunter in jedweder Art leiden würde(finanzielle Probleme,partnerschaftliche Probleme,psychische Probleme) was hätte das Kind denn dann für ein Leben? Evtl. landet es vielleicht sogar in einem Heim???? Niemand kann von werdenden Eltern verlangen ein Kind mit Down-Syndrom zu bekommen und niemand kann werdenden Eltern reinreden ob sie sich für oder gegen ein Kind entscheiden.
    Ich persönlich habe eine Schwangerschaft abbrechen lassen.Nicht wg eines Tests sondern,weil ich es auch mit einem gesunden Kind nicht allein geschafft hätte. Ich bereue es nicht.

    Inkipink | 26. September 2012 | 22:38 | Antworten

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