Bluttest ermöglicht Pränatal-Diagnostik
Ein umstrittener pränataler Bluttest auf das Downsyndrom ist seit einem Monat auf dem Markt. Früher untersuchten Ärzte das Fruchtwasser, für eine Downsyndrom-Diagnose. Nicht alle Eltern machten diese Untersuchung. Denn sie hat das Risiko, dass die Schwangere ihr Kind verliert. Kritiker fürchten deshalb nun mehr Abtreibungen.
Was halt ihr vom Bluttest, genannt PraeneTest? Fluch oder Segen?
9 Kommentare | 22. September 2012 | 07:00 Uhr |
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Eltern haben das Selbstbestimmungsrecht und zur Blutuntersuchungund das Ungeborene ist erst nach der Geburt Rechtsfähig nach dem § 1 BGB.
Wer will schon nach der Geburt des downschen Kindes Sozialpädagogen,Psychologen und Therapeuten zu seiner Verwandtschaft zählen müssen,sich das Fachgebiet Sozialpädagogik und Psychologie usw. für das downsche Kind,als Interessenfachgebiete vorgeben müssen,obwohl man keine Vormundschaft bestellt bekam ?
Wer will schon auf sein Interessenfachgebiet verzichten und wirft freiwillig sein Leben in den Müll,bis er schließlich durch die Psychologie und Sozialpädagogik selbst suizidgefährdet wird ?
Ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht. Nie wieder Behinderte austragen,ist meine Meinung als Atheistin.
Ich begüße den Bluttest und würde selbst abtreiben lassen.
Das Leben mit behinderten Kindern und Sozialpädagogen und Psychologen ist wie eine JVA,was ich schon mehrfach mit suizider Meinung beenden wollte.
Ich finde es rücksichtslos,wenn sich Frauen von Fanatikern verurteilen lassen müssen,wenn sie den Bluttest wollen und behinderte Kinder abtreiben wollen.
ohje M.G.
wenn nach BGB erlaubt wäre “Dumme” zu töten…..dann wäre das dadurch auch bereits in ordnung?
Nichtgebotrnr kann man nicht töten,da sie noch nicht auf der Welt leben.Der Mutterleib zählt nicht,auch wenn der Fötus dumm sein kann.Ein Fötus abzutreiben ist keine Tötung,wenn die Frauen es so wollten.Wir Frauen haben nämlich Selbstbestimmungsrechte,auch wenn es der Männerwelt und Religionen nicht passt.
Das GG erkennt die Würde des Menschen an, nicht nur die Würde des geborenen Menschen. Insofern liegen Sie hier juristisch falsch.
Was ist mit der Würde der Frau,welche zum bloßem Objekt intitutionellen Handelns wird,denn ein Ungebohrenes hat doch noch gar keine Grundrechte.
Somit liege ich richtig,denn das Ungeborene bekommt die Grundrechte mit der Geburt,nicht vorher.Dies wird von Religionen nur suggeriert als falsche Schuldgefühle.Ich schließe mich der Meinung der LINKE an für straffreie Abtreibung und Sebstbestimmung der Frau,was in der DDR besser klappte,als in den alten Bundesländern.Von daher interessiert mich das Moralgeschwafel auch nicht.
Paradoxer-Weise ist die Kirche gegen Abtreibung, weil es sich bei dem Ungeborenen um Leben handelt, gleichzeitig haben Totgeburten aber kein Recht auf eine Beerdigung, weil sie nie gelebt haben. Ein ungeborenes Kind kann man auch nicht taufen lassen.
Für die Kirche haben Ungeborene also nur Rechte, solange man Frauen damit unterdrücken kann!
ich weiß nicht wo Sie das mit “kein Recht auf Beerdigung” her haben:
OVB Speyer 10/2002
Bischöfliches Ordinariat
I. Präambel
Nach katholischem Glaubensverständnis entsteht der Mensch mit seiner Zeugung. Diesem Glaubensverständnis entsprechend, müssen auch sogenannte Tot- und Fehlgeburten menschenwürdig bestattet werden. Als Teil der Katholischen Kirche obliegt es daher insbesondere katholischen Krankenhäusern und katholischen Friedhofsträgern, auf ein würdevolles kirchliches Begräbnis von Tot- und Fehlgeburten hinzuwirken.
Um hierbei eine Handreichung zu geben und eine einheitliche Handhabung zu erzielen, werden die folgenden Bestimmungen erlassen.
….irgendwie scheint die kath. Kirche das aber nicht so zu sehen wie Sie es darstellen
ein ungeborenes Kind hat aber dennoch schon einen Herzschlag. nach der Abtreibung nicht mehr.
herzschlag ja – herzschlag nein, beidesmal hat es sich um “Nichtleben” gehandelt?
Man muss sich von den Kirchen ja nicht falsche Schuldgefühle einreden lassen.
Wer mit dem Austragen eines Behinderten Kind nicht klar kommt,sollte lieber ehrlich dazu stehen.
Und wenn man auch mit der Addoptionsfreigabe nicht klar kommen würde,ist die Abtreibung die beste Lösung.
Die Jenigen,die vorher falsche Schuldgefühle einflößen,helfen einem hinterher ohnehin nicht,also sollten die Vorwerfenden besser schweigen und die Betroffene mit dem ungeborenen mit Behinderung lieber selbst entscheiden lassen,ohne Vorwürfe.