Es gibt nur Verlierer

Justitia
Anfang der Woche hat ein Strafgericht in New York das Verfahren wegen versuchter Vergewaltigung gegen den früheren IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn eingestellt. In der Begründung für die Einstellung des Verfahrens hieß es, das Zimmermädchen Nafissatou Diallo habe durch zahlreiche Lügen ihre Glaubwürdigkeit verloren. Diallo hatte behauptet, der Franzose Strauss-Kahn habe in einem New Yorker Hotelzimmer versucht, sie zum Sex zu zwingen. Mehr als drei Monate nach seiner Festnahme ist Strauss-Kahn wieder ein freier Mann.
Zeit um endlich aufzuatmen? Mitnichten. Sein Anwalt erklärte danach: „Es war ein schrecklicher Alptraum, den er und seine Familie bis zu dem jetzigen Ende durchlebt haben.“ Und der mit seiner Freilassung sicherlich nicht beendet sein wird. Sein Ruf ist ruiniert, die Bilder, wie er in Handschellen vorgeführt wurde, haben das ihre dazu beigetragen. Seine Machtposition als IWF-Chef dahin, seine Hoffnung auf eine Präsidentschaftskandidatur in Frankreich sowieso. Doch nicht nur er wurde nachhaltig beschädigt. Seine Frau, die ihm stets zur Seite stand, ob „nolens volens“ sei dahin gestellt, wurde durch mitleidige, bisweilen hämische Kommentare gleich mit in den Dreck gezogen, die Zeugin Diallo wurde vorgeführt und vor aller Augen als Lügnerin gebrandmarkt, die Staatsanwaltschaft wegen ihres Übereifers und ihrer vorschnellen Beurteilung des Falles erheblich beschädigt.
Dies alles zeigt die Schwierigkeit von Vergewaltigungsprozessen, die oft unbefriedigend enden. Da, wo die Aussagen von Opfern und Tätern aufeinanderprallen, ist die „Wahrheit“ immer nur schwer herauszufinden. Erinnern wir uns nur an den monatelangen „Show“-Prozess im Falle Kachelmann, der mit seinem Freispruch endete. Wie Strauss-Kahn wird auch er beschädigt bleiben. Das was geschah – oder auch nicht geschah – wird ihn immer wie ein böser Geist verfolgen.
Und selbst wenn die Wahrheit ans Licht kommt und sich herausstellt, dass der Täter nachweislich unschuldig ist, hat der Mensch Schaden genommen, ein Leben lang. Wie im Falle von Ralf Witte.
Er war von einer Minderjährigen beschuldigt worden, sie monatelang vergewaltigt zu haben. Immer wieder hatte Witte seine Unschuld beteuert, vergeblich. Das Urteil: Zwölf Jahre und acht Monate. In einem Wiederaufnahmeverfahren stellte sich heraus, dass die junge Frau dies alles nur erfunden hatte. Nach fünfeinhalb Jahren Haft kommt er frei. Seine Existenz vernichtet, seine Familie traumatisiert, seine Gesundheit angegriffen. Jetzt bemüht er sich um Entschädigung, doch die verlorene Lebenszeit kann ihm niemand ersetzen.
Justitia sei in diesen Fällen inzwischen auf einem Auge blind, so Rechtsanwalt Johann Schwenn, der den Fall Witte, aber auch den Fall Kachelmann vertrat. „Früher war es so, dass Frauen, die sich als Opfer eines Sexualdelikts vorstellten, häufig nicht geglaubt wurde, was zu ungerechten Freisprüchen geführt hat. Heute ist es aber so, dass ihnen sofort und alles geglaubt wird, mit der Folge, dass Unschuldige verurteilt werden.“
Ein bitteres Resümee. Das so nicht hingenommen werden darf. Es kann nicht sein, dass Beurteilungen davon abhängig sind, ob man auf Seiten der Frauen oder der Männer steht. In Vergewaltigungsprozessen wissen nur die Beteiligten, wie es wirklich war. Und es gibt nur selten Gewinner, dafür häufig Verlierer.
68 Kommentare | 27. August 2011 | 13:21 Uhr |
|























Ich glaube dem alten Mann samt seinen Anwälten kein Wort. Erinnern wir uns, schon zu Beginn wurde seitens der Verteidigung des „mächtigen“ Grabschers verlautet die Klägerin mit allen Mitteln zu Diskreditieren. Ja, und das ist ihnen auch gelungen. Geld schafft Freunde, Einfluss, und eine saubere Weste. In Frankreich sind die Schwestern da überhaupt nicht begeistert, denn dort wird dieser Grabscher als ladend potentes Risiko eingestuft und alle wissen und wussten um seinen Drang sich nicht unter Kontrolle zu haben.
.
.
susi
Was sie/wir aus dem Bauchgefühl heraus glauben, oder nicht, sollte sicherlich kein Maßstab sein, der zu einer Verurteilung führen darf.
Und bei einer mangelhaften Beweislast gilt nun mal “gottlob” die Unschuldsvermutung zu Gunsten des Angeklagten.
Das uns von ihrem Gott geschenkte Leben ist nun mal hart, aber auf eine solch groteske Weise gerecht, dass es mich keineswegs verwundern würde, wenn Josef Ackermann auch noch demnächst den Jack Pot des Deutschen Lottoblocks abgeräumen würde.
Die “Unschuldsvermutung” ist ein juristischer Begriff. Der Bürger mag glauben, was er will. Und ich glaube in der Sache, dass Strauss-Kahn schuldig ist, er aber ein ungeheueres Glück hatte, dass sein Opfer nicht unbescholten ist und sich rasch überlegt hat, man könne doch Geld aus der Sache schlagen. Ich habe genug in Hotels übernachtet, die Zimmermädchen arbeiten im Akkord und sind so verschüchtert, dass ausgerechnet solch ein Zimmermädchen während der Arbeit sich als Vamp aufführt und über einen alten Mann herfällt – lächerlich! Juristisch haben Sie Recht, nach Lage der Dinge musste DSK freigelassen werden.
Frau Bibelmaus,
haben Sie in Ihrer Welt schonmal erwogen, dass es auch Frauen geben kann die Falschaussagen machen um damit einem “mächtigen” Mann zu schaden?
Womöglich auch bezahlt von politischen Gegnern?
Den Gedanken hatte Ich auch..!
Wenn man sich das anschaut, wie die Republikaner in den USA, mit Ihren Gegen-Spielern umgehen, wundert “es” mich nicht, wie Strauss Kahn überwältigt wurde.
Den Chef des IWF bloß zu stellen, war eine Ohrfeige für die EU. Na ja, die Polizei darf laut Gesetzt, jede Person 24 Stunden festhalten, ohne Ihn anzuklagen.
Aber, 3 Monate daraus zu machen, und zu hoffen, das sich die €U-Meinung ändern würde, war ein Trugschluß.
Wenn alle Mittel eingesetzt werden und öffentliche Demütigung zum standard gehört, dann sollte man über den Unterschied zwischen Recht und Macht Nachdenken.
Gruß
bcstony
Die Erfinderin des Vorwurfs hat nachweislich gelogen und die Behauptungen konnten nicht aufrecht erhalten werden, daher ist die Klage abgewiesen worden. Es gab kein Verfahren, die Staatsanwaltschaft hat sich hier mal wieder zu früh aus dem Fenster gelehnt.
Wie heißt es dazu noch so zynisch und schön: “Die Unschuld trägt einen Ring aus jüdischem Zahngold!”
Ihr Kommentar ist wirklich traurig.
Ich zitiere: “Es kann nicht sein, dass Beurteilungen davon abhängig sind, ob man auf Seiten der Frauen oder der Männer steht.”
“ES” gibt keine Seite, Strauss Kahn, war gegen die Fusion der Wall-Street und der Frankfurter Börse.
Und Geschäft ist ein teils schutziger Krieg.
@..bibelmaus
aus dem Bauch heraus betrachtet, erscheint alles künstlich.
Aber bitte vergiß nicht, ein Mensch, ist Strauss Kahn dennoch.
Seine Ehe-Frau, hat Ihn unterstüzt und stand ihm, dem ganzen Prozess bei.
Sagens wir`s mal so…
Wenn seine Frau, demnächst die Scheidung einreichen würde, dann wäre das Bauch-Gefühl berechtigt.
Aber das,.. was da in NY gelaufen sein soll..!??
War selbst für Strauss Kahn eine “zu heftige Nummer”.
unglaubwürdig.
Gruß
bcstony
Hallo _bcstony_,
aber irgend etwas muss sich ja in dem Hotelzimmer in NY abgespielt haben! Ich habe schon mehrfach darüber nachgedacht, und da fällt mir noch ein mögliches Szenario ein:
DSK war gerade unbekleidet in seinem Zimmer, als das Zimmermädchen zufällig hereinkam.
Er verfügt über ein „waffenscheinpflichtiges Gerät“ – das Zimmermädchen fiel in Ohnmacht, weil sie so etwas noch nie sah.
Als sie wieder zu sich kam, dachte sie sich eine solch absurde Geschichte mit der Vergewaltigung aus!
Gruß D. Ackermann
… ha..ha..ha …
cooles Zenario.
Aber hätte man das “waffenscheinpflichtige Gerät” nicht am Flughafen erkennen müssen..?!
Beim Body-Scan, hätte das “Gerät” auffallen müssen, und die logische Reaktion wäre gewesen, das DSK ohne seine Frau, nicht in die USA hätte einreisen dürfen.
Also sind die Jung`s am Flughafen Schuld.
Die hätten DSK ohne seine Frau, nie einreisen lassen dürfen.
Schuld-Frage geklärt.
Gruß
bcstony
Es liegt klar auf der Hand, daß es sich um eine gekaufte Person Sarkozys handelt, welche eine Schmutzkampagne gegen Frankreichs führendsten Sozialisten begann. Nicht nur in Sachen Wahlen, sondern auch in Bezug auf den IWF. Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan und kann wieder nach Hause gehen.
Strauß-Kahn hingegen ist auf lange Zeit erledigt. Nicolas Sarkozy hat bessere Möglichkeiten für eine weitere Amtszeit, sofern er sich gegen Le Pen und Konsorten durchsetzen kann und nun muß er nur noch seiner Freundin Lagarde helfen, bei ihrer eigenen selbstverschuldeten Geldaffaire.
Man ist gespannt, was die Zukunft bringt. Und ob wir endlich bald Elsaß-Lothringen wieder nach Hause holen können, wenn die Grande Nation auseinander bricht. Das wird sie, wenn Verhältnisse herrschen wie in Griechenland (S&P machte den Anfang mit der Herabstufung) und die Rechten unter Le Pen sich mit den Kommunisten in einem Bürgerkrieg herumschlagen.
Lieber Michael !
Achtung Satyre!!!
Vielleicht hatte Sarkozy ja auch nur enorme Angst seine wunderschöne Gemahlin, mit samt seinem hohen Amt, gleich mit an diesen omnipotenten Sexprotz DSK zu verlieren?
Wer wollte ihm dann also übel nehmen jene verständlichen und nachvollziehbaren Maßnahmen zu ergreifen, die in dem Klaren in ihrer Hand zu finden sind?
Hm, wer weiß, weswegen Carla Bruni ihn geheiratet hat.
Wer weiss, warum Prinz Albert von Monaco jetzt verheiratet ist, wer weiss, warum ein Schmetterling eine Flutwelle auslösen kann, wer weiss, warum morgen Sonntag ist..
Sorry,
aber die Welt braucht weder diese Antworten noch diesen Blog!
Mein lieber Herr Gesangsverein…, will sagen Herr Walter,
auch in schlechten Zeiten kann und darf man seinen Humor nicht verlieren, sonst wird das Thema dieses Blogs Realität. Davon ab, was machen Sie hier, wenn man diesen Blog nicht braucht? Die Frage ist in solchen Situationen zwar nicht neu, aber….?!
Antwort erbeten.
Hallo Michael Egler,
jetzt noch einmal mit etwas Humor:
Zu Ihrer Frage: „Wer weiß, weswegen Carla Bruni ihn geheiratet hat?“
Ich habe diese „italienische Weisheit“ schon einmal, in einem vorhergehenden Blog von mir gegeben:
„I nani hanno martelli giganti!“
Gruß D. Ackermann
Die Frage bleib jedoch wie man das ändern soll. Mir fällt auf Anhieb nichts ein das diese Situation verändern könnte, außer vielleicht, dass man auch als Medien mehr Wert auf die Unschuldsvermutung legen muss. Es darf nicht immer gleich so berichtet werden als ob die Schuld quasi schon fest stehe, nur weil es Quote oder Auflage bringt. So kann man zwar nicht verhindern, dass Menschen die schuldig sind frei kommen und Unschuldige ins Gefängnis wandern, aber man kann verhindern dass ihre Zukunft zerstört wird falls sie unschuldig sind.
Ich habe nicht erwartet, einen solchen Kommentar in einem ZDF – Blog zu lesen!
Antisemitische Ressentiments gehören in das letzte Jahrtausend. Der Trommler wohl auch.
@Martl
Offensichtlich sind sie und @Netyrat im falschen Blog gelandet.
@Delitant
Der Beitrag, den ich beantwortet habe, wurde offensichtlich von der Redaktion gelöscht.
Hey Trommler,
der Krieg ist seit über 66 Jahren vorbei!
ZDF heute.de: Ihr Beitrag wurde gelöscht, weil er politisch radikale Aussagen enthält. Außerdem hat Ihr Beitrag keinen Bezug zum urspünglichen Diskussionsthema.
Wie es zwischen den beiden im Fall DSK wirklich war, wissen nur die beiden selber!
Aber wenn es Zweifel an beider Glaubwürdigkeit besteht und dies erwiesen ist, ja, dann sollten sich beide einigen und nicht schmutzige Wäsche vor Gericht waschen, um nur vielleicht mehr Geld zu bekommen!! All das, kann dem wirklichen Opfer seelisch schaden!!
Frauen versuchen heutzutage ihre Position auszunutzen, um ehrliche Männer zu vernichten!!!
Ich mache da gerade so ein Beispiel durch!!! Eine Frau mit der ich eine lose sexuelle Beziehung hatte und sie krankhaft eifersüchtig ist, wenn man nur mal mit einer Bekannten spricht, hatte mich im November wegen Stalking und Beleidigung auf sexueller Grundlage angezeigt. Genauer Grund hierfür war, dass ich mit ihr die lose Beziehung beenden wollte, weil ich den Streß von ihr nicht mehr aushalten konnte. Auch habe ich am Ende eine neue Bekanntschaft gemacht!!!
Da noch ein Geschenk für sie im Raume stand, was ich ihr machen wollte und ich es dann stornierte, weil sie mich wegen der neuen Bekanntschaft beleidigt hatte, kam dann der Hammer der beiden Anzeigen!!
In der polizeilichen Vernehmung bekommt ihre Aussage eine Lügennase von Pinocchio! Sie verdreht sämtliche Tatsachen falsch und legt Dinge so aus, wie es ihr passt!!
Zum Glück konnte ich SMS- und e-mailverkehr noch sichern, die ihre Vernehmung als Lüge darstellt!!!
Das Verfahren läuft noch!! Ich hoffe, der Staatsanwalt erkennt die Meldungen als Beweise zu meiner Entlastung an!!!
Ansonsten kann es sein, dass beide Lebenssachverhalte gegenübergestellt werden und ich im Ende zu unrecht verurteilt werde!!
Und das wäre für mich als Polizeibeamter sehr schlimm!! Weil die Polizei versucht ihr zu glauben und versucht mich in Pension aufgrund eines Gefälligkeitsberichtes eines Polizeiarztes zu schicken!!
Ich mache gerade unheimliches durch!!! Nur..
Glückwunsch, Charlie Harper läßt grüßen.
Er hat ja so gut ins Bild gepasst, der perfekte Feind!!
In diesem Blog hab ich damals noch geschrieben, Leute bleibt ruhig, Medien wartet bis irgendwas bewiesen wurde, seltsame Feministinnen wartet doch auch erst einmal ab… aber nein, man muss ja 100 Putzfrauen zusammentrommeln um ihn vor dem Gerichtssaal zu beschimpfen und man muss ja hunderte Sendungen und Artikel darüber verfassen, wie verkommen mächtige Männer doch sind, die Welt ist ja eine bessere mit einer Frau an der IWF Spitze, die sind ja sowieso die besseren Menschen (a propos Lagarde Verfahren?!?)
Hat irgendeiner von den Schreihälsen etwas gelernt? Kann vielleicht wieder VERNUNFT einkehren, die Unschuldsvermutung respektiert und geschätzt werden?
Ich befürchte nicht…
Der Sex bleibt im Raum
Egal, wie jetzt das Verfahren weitergeführt wird. Am Schluss des Tages bleibt die Frage: Hat es Sex mit der Putzfrau mit Migrationshintergrund gegeben oder nicht?
Und da wären wir bei: Aussage gegen Aussage
Bei Jörg Kachelmann hat es zum Freispruch geführt. Der war ”Wetterfrosch der ARD ” gewesen. Bei Strauss Khan ist es noch 3. Etagen höher, der war IWF-Chef und Präsidentschaftskandidat der Sozialisten.
Das Ende dieses Gerichtsverfahren wegen Vergewaltigung bzw. ”freiwilligem Sex” dürfte längst klar sein. Denn es ist der Verteitigund von DSK bereits gelungen, der Putzfrau die Glaubwürdigkeit zu nehmen. Die Verteidigung wird nun unter vier Augen mit dem Opfer – mit einer hohen Geld-Summe – diesen Prozess einvernehmlich zu beenden. Also,ein ganz normaler Vorgang – in der Welt der Reichen und Armen.
KHJ aus Köln
Vielleicht sind solche Prozesse eine Chance , daß vor allem Leute was dazulernern , die mit ihrem “gesunden Empfinden” eben diejenigen sind , die die faktische Beschädigung von Menschen verursachen , obwohl diese eindeutig freigesprochen wurden.
Da muß der ein oder Andere noch begreifen , daß Freispruch auch Freispruch ist , auch wenn er normalerweise die Stammtisch-Variante bevorzugt.
Die Justiz selber hat in diesen prominenten Fällen funktioniert , in weniger bekannten Fällen aber dürfte so manche Leiche im Keller liegen.
Allerdings wird gegen die Richter im Fall Witte meiner Info nach wegen Rechtsbeugung ermittelt , immerhin.
Wir müssen runter von dieser Tendenz , Frauen zumindest tendenziell als unschuldiger zu bertrachten , nicht nur im juristischen Sinne.
Miese Typen gibts unter Frauen und Männern gleichermaßen , auch wenn Frauen eher zur subtilen Variante neigen.
wurde zu diesem thema nicht alles gesagt, geschrieben, prognostiziert, diagnostiziert, spekuliert, gemunkelt und ausdiskutiert?
setzt eine haken dahinter!
Seit etwa zwanzig Jahren haben wir in Deutschland eine Entwicklung weg vom Rechtsstaat. Die Unschuldsvermutung gilt kaum mehr, oftmals gibt es eine Umkehr der Beweislast. Das Prinzip “In dubio pro reo” wird kaum noch angewendet, die Bürgerrechte werden immer mehr ausgehöhlt. Deutsche und deutschfreundliche Ausländer werden wegen Meinungsäußerungen zu historischen Fragen öffentlich verächtlich gemacht, verurteilt und eingesperrt. Es gibt ein Gesinnungsstrafrecht gegen rechts denkende Menschen. Umgekehrt gibt es Strafnachlaß für ausländische Gewalttäter, die meistens mit Milde behandelt werden. Frauen wird bei angeblichen Sexualdelikten fast alles geglaubt, selbst überführte Lügnerinnen werden nicht verfolgt und genießen auch noch die Sympathie vieler Medien.
@Simon Boccanegra
Darf man mal einfach fragen, womit Sie Ihre pauschalen Aussagen belegen können? Sind das Ihre gefühlten Eindrücke? Führen Sie Buch über die Justizprozesse?
Wenn es ersteres sein sollte, müssen Sie sich mal die Frage gefallen lassen, wie Sie sich ein urteil anmaßen bezüglich der Rechtsstaatlichkeit. Die Unschuldsvermutung gilt nach wie vor….
Ein völlig unverständlicher Beitrag, der an Fakten missen lässt.
Verehrte Frau Bassler,
das ist aber jetzt wirklich eine Sommerlochgeschichte, zu der die unübertreffliche Alice (Schwarzer) längst alle Details peinlich genau recherchiert und ausgebreitet hat.
Liebe ZDF-Leute,
Es wäre m.E. sinnvoller, die Kommentare zu nummerieren und in aufsteigender Reihenfolge einlaufen zu lassen. Wer auf einen Kommentar antworten will, kann dann die Nummer angeben. Das schafft m.E. mehr Übersicht und es bleibt vor allem alles in der Chronologie.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Basler,
zu Ihrer Überschrift: „Es gibt nur Verlierer“.
Ob Sie sich da mal nicht getäuscht haben – es gibt hier ganz sicher nicht nur Verlierer – es gibt hier auch einige Gewinner!
_1. Sämtliche Rechtsanwälte haben hier nicht nur eine beträchtliche Menge Geld verdient, sondern auch noch ihre Reputation aufpoliert.
_2. Sämtliche Medien haben sich hier monatelang geaalt und ausgetobt – und, notabene, eine Menge Geld daran verdient. Wahrscheinlich muss man, wenn man alles (international) zusammenrechnet, über Milliarden reden.
_3. Wahrscheinlich wurde das Zimmermädchen (Klägerin) samt ihrem Anwalt und sonstigen „Gefolgschaften“ mit größeren Geldbeträgen geschmiert, sonst wäre man mit dieser Geschichte nicht zu so einem schnellen Ende gekommen.
_4. Der französische Präsident Sarkozy und seine Partei sind doch auch eindeutige Gewinner im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen.
_5. Die Nachfolgerin von Strauss Kahn, die diesen Posten jetzt besetzt gehört ebenfalls zu den Gewinnern – diese Stelle ist doch sehr gut dotiert und etwas wert!
Wahrscheinlich habe ich noch einige Profiteure in diesem Zusammenhang vergessen!
Auch bei den miesesten und peinlichsten Angelegenheiten auf dieser Welt gibt es immer auch viele Gewinner.
Selbst wenn morgen die Welt unterginge – wenn z. B. ein großer Meteorit einschlagen und eine 300 Meter hohe Flutwelle über alle Kontinente raßen würde, gäbe es noch Gewinner – und zwar diejenigen, die diese Katastrophe schon immer prophezeiten und darauf warteten!
Gruß D. Ackermann
…SOS…CDU…SOS…CSU…SOS…
Meldung des Tages .. Politik ist sich einig, uneinig zu sein
Seit wann ist das NEU..??!
Herr Achermann, “es” tut mir echt leid, aber Ich will Ihnen wiedersprechen.
Ich komme aus dem Volk, aber eins hab sogar ich kapiert, der €uro und deren Politik, hat mehrere Säulen. Jeder will sein Stück von Europa abhaben, doch die EU ist nur für Europäer..!!
Also genau genommen, für SIE und MICH.
Das sich die USA in die EU-Börse eingekauft hat, ist in meinen Augen, kalte Angst.
WIR in der EU, werden unser Verhalten nicht ändern, nur weil sich etwas in den USA ändert.
Wir in der EU, wollen auch keine US_Schulden bezahlen, indem die Rettungs-Schirme, an der Börse, verprasst werden.(geplündert) Was soll das..??!
So wie Ich Sie kenne, haben Sie bestimmt eine coole Meinung dazu…
Gruß
bcstony
@..Dieter Ackermann
Zu Strauss Kahn und den USA fällt mir noch was ein, nur um die Gnadenlosikeit der Wall-Street und den Rebpulikaner nochmals vor Augen zu führen.
.. Das Anti -Spar-Lampen- Gesetzt ..
Oh Man,… wenn man “ES” mit solchen Schwachköpfen zu tun hat, kann man nur versuchen weg zu laufen.
Wenn man stehen bleibt, hat man ein Ding am Hals, das alle Maßstäbe und Rechts-Vorstellungen sprengt.
Gruß
bcstony
mtaHallo! So ein wunderschöner Artikel. Vielen Dank! Diese Artikel könnte mir ja wirklich sehr helfen…
Früher haben Frauen, Männer weniger, den Partner mit Selbsttötungsabsichten gedroht oder auch versucht, d.h. mit
wenigen Tabletten einen solchen vorgetäuscht, um ihr Ziel zu erreichen. Heute dagegen benutzen rachsüchtige Frauen den Vorwurf der Vergewaltigung, nach dem Motto “wenn ich ihn nicht haben kann,dann soll er wenigstens als “Sexver-brecher” dastehen”. Wo sind die selbstbewußten Frauen, die Nachfolgerinnen von Alice Schwarzer? Letztendlich hat Frau
Schwarzer mit ihrem Emanzipationsgehabe nur einen Keil zwischen Mann und Frau getrieben, nicht aber die gewünschte Annäherung erreicht. War alles nur Makulatur und ist Frau Schwarzer gescheitert! Viele Frauen wollen nach wie vor von einem Mann versorgt werden und das möglichst auf hohem finanziellen Niveau. Leider werden wir täglich mit solchen Stories in den Medien versorgt.
Zum Gedenken
Ein Verlierer verliert alles,
seine Seele seinen Stolz,
ein Verlierer ist gedemütigt,
öffentlich bloßgestellt und kalter Wind.
Verloren zu haben,
ein Gedanke mit Reue,
sollte das Ende endlos erscheinen,
voller Wut und Haß auf gottlose Methoden.
Verlierer sind ein Produkt der Macht,
Macht hat zwar noch nie etwas bweget,
dennoch schon Miliionen getötet,
ohne Sinn und Vertsand.
Wenn das “ES” die tatsächliche Macht überschreitet,
folgt Chaos und Untergang,
durch blinde Zerstörung und Mißgunst
Ohne Gnade, ohne Reue, ohne Sinn.
… bla..bla..bla …
Manchmal pack`s mich halt.
Gruß
bcstony
Politiker fordern deutsche Beteiligung am Aufbau Libyens
Kriegszerstörung in Libyen: Deutschland hat eine „Bringschuld“ Foto: Billy Six
BERLIN. Außenminister Guido Westerwelle (FDP) hat eine führende Rolle Deutschlands beim Wiederaufbau in Libyen gefordert. „Libyen braut jetzt einen Aufbau, der das Land dauerhaft stabilisiert. Hier hat Deutschland Erfahrung und eine besondere Kompetenz“, sagte er der Passauer Neuen Presse. Die wirtschaftliche Entwicklung in dem Kriegsgebiet sei für die Einrichtung einer Demokratie entscheidend.
Laut Grünen-Chef Cem Özdemir habe Deutschland die moralische Schuld, sich in Libyen stärker zu engagieren, da sich die Bundesrepublik nicht am Kampf gegen Gaddafi beteiligte. „Mit demokratischer Aufbauhilfe können wir Deutschen eine kleine Form der Wiedergutmachung dafür leisten, daß wir praktisch nicht dazu beigetragen haben, daß der Diktator Gaddafi vertrieben wurde“, berichtet die Rheinischen Post.
Deutschland hat eine „Bringschuld“
„Wir sind nun in der Bringschuld“, argumentierte der türkischstämmige Politiker weiter. Die „Zeit der deutschen Sonderwege“ müsse endgültig vorbei sein.
Auch der Vorsitzende der Jungen Union, Philipp Mißfelder, schloß sich dieser Sicht an. „Deutsche Helfer sollten beim Wiederaufbau Libyens eine aktivere Rolle spielen als beim Sturz Gaddafis“, zitiert ihn die Ostsee-Zeitung.
Der Fraktionsvize der SPD im Bundestag, Gernot Erler, bezeichnete es im Deutschlandfunk als schweren Fehler, sich nicht am Krieg in Libyen beteiligt zu haben. Dies sei ein „Akt der Selbstisolierung“ gewesen. Für diese „Fehlentscheidung“ werde man im Sicherheitsrat einen Preis bezahlen müssen.
Nachteil für deutsche Firmen
Gegenwind spüren bereits deutsche Firmen, die sich bei der Auftragsvergabe benachteiligt sehen. Derweil erhoffen sich ausländische Firmen lukrative Verträge mit dem erdölreichen Land. Insbesondere amerikanische Energieriesen wie Marathon Oil, die bereits vor dem Krieg in dem Land vertreten waren, erhoffen sich durch die frühe Unterstützung der neuen Machthaber Vorteile. (FA)
<- zurück zur Startseite
Anzeige: 1 – 27 von 27.
Magnus Milvus aus Swakopmund
Samstag, 27-08-11 16:46
Eine Realsatire schlechthin: Anatolischer Bonusmeilenbetrüger schwätzt infatil von "deutscher Bringeschuld" daher.
Magnus Milvus aus Swakopmund
Freitag, 26-08-11 23:06
Wie wär's, wenn Özdemirs Türken nun Libyen wieder aufbauen, nachdem sie – wie man uns neuerdings zu suggerieren versucht – Deutschland nach dem Kriege bereits wieder aufgebaut haben?
schwarzrotgold x aus schlummerland
Freitag, 26-08-11 17:27
wieso hat deutschland eine "bringeschuld", herr özdemir ? nach ihre überzeugung sollte die brd nach vorbild der usa weltpolizei spielen ? dass kann doch gar nicht sein. sie scheinen nicht einmal in der lage zu sein, ihrer eigenen politischen linie treu zu bleiben (wenn es denn in ihrem leben überhaupt sowas gibt)! ? waren es nicht gerade 68-links-grüne, die unter anderem die hegemonial-politik der usa scharf kritisierten ? was wollen sie überhaupt, herr özdemir ? für mich sind sie ein türkischer anarchist, der sich in der partei der ökos als seriöser politiker darstellen möchte. und sich gerne aufspielt. türkischer grössenwahn…
"weisser mann spricht mit gespaltener zunge!" –
wie sehr die indianische weisheit doch auf sie zutrifft !
Markus Junge aus Deutschland, nicht die BRD
Freitag, 26-08-11 11:46
Alexander Schonath aus Heilbronn
Falls die BRD wirklich etwas verstanden hätte, hätte man im Sicherheitsrat nicht eine windelweiche Enthaltung, sondern ein klares NEIN gesehen. Gleiches gilt auch für die Russen und China. Gerade diese hätten gegen die Kriegstreiber mit einem klaren NEIN stimmen müssen, nicht aus den üblichen pseudomoralischen Gründen, die "unsere" Medien jeden Tag bieten, sondern aus reinen machtpoltischen und wirtschaftlichen Gründen. Um den Gelüsten in Washington, Paris, London einen Dämpfer zu versetzen, die enormen Investitionen und Beteiligungen in Lybien zu schützen und weiteren derartigen Brüchen des Rechts vorzubeugen, wer wollte im März schon sagen, wenn man nach der gleichen Masche als nächstem an Leder will?
Peter Schwenzer aus Madrid
Freitag, 26-08-11 11:44
Lybien ist ein reiches Land, verkauft öl und Gas an Westeuropa; Spanien ist ein Großabnehmer. Warum braucht Lybien deutsche Aufbauhilfe? Erst zerstören die selbst das halbe Land und die NATO die andere Hälfte, und jetzt soll Deutschland helfen. Deutschland soll ja auch die Euro-Pleitestaaten retten und ist selbst mit 80% des BIP verschuldet. Warum wird reichen Ölstaaten auch noch finanzielle Hilfe geleistet? Die Probleme Lybiens sind eine lybische Sache. Wessen Interessen özdemir vertritt, ist ja schon lange klar. Wessen Interessen Westerwelle vertritt, nicht so ganz, jedenfalls nicht die seiner Wähler. Er gleicht immer mehr Lübke, das muß wohl am Zauber des europäischen Wolkenkuckucksheims liegen.
Franz B. aus B.
Freitag, 26-08-11 10:57
"„Wir sind nun in der Bringschuld“, argumentierte der türkischstämmige Politiker weiter."
Vor Wahlen einen solchen Müll abzusondern, ist anscheinend eine besonderes Talent alt- und neudeutscher Politiker. In Deutschland kann man mit soviel Dummgeschwätz sogar gewählt werden, wie ein historischer Rückblick von 1933 bis heute bestätigt…
Paul Heller aus München
Freitag, 26-08-11 08:30
@Kerstin Wolnow
Die Verbrecherclans kommen aus dem Libanon, nicht Libyen!
Die Libyer lebten bisher im Wohlstand, kostenlose PKWs für die Erwachsenen, relativ gute medizinsche Versorgung usw…
Aber dank der "Befreiung" werden und wohl in Zukunft sehr viele Libyer bereichern kommen…
Ch. Henrich aus Berlin
Freitag, 26-08-11 00:21
FDP: FAST DREI PROZENT.
Gerd-Joachim Kalkowski aus Hildesheim
Donnerstag, 25-08-11 23:36
3)Daß die, die der Zerstörung Libyens das Wort redeten, nun Deutschland zum Wiederaufbau verpflichten wollen, erscheint geradezu grotesk. Vor der mutwilligen Zerstörung, waren Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik intakt.
Wir Deutsche haben unsere vom angloamerikanischen Bombenterror "pulverisierten" Städte doch auch allein wiederaufgebaut.
Nun steht ja das Ende des so gehaßten Despoten bevor. Die sich als Sieger Fühlenden,
sollten ihren Triumph zügeln und bedenken, daß hier, wie auch bei militärischen Aktionen in anderen Ländern, Beliebigkeit im Spiel war.
Gerd-Joachim Kalkowski aus Hildesheim
Donnerstag, 25-08-11 23:14
1)Die Straßen waren bei Tag und Nacht sicher, und die kleinen Touristengruppen, insbesondere deutsche Besucher, wurden von den Einheimischen, auch der Polizei, zuvorkommend behandelt. Geschäftsleute beider Länder, pflegten oft freundschaftliche Beziehungen.
Meine Einschätzung wird durch persönliche Wahrnehmungen, nicht durch neunmalkluge Besserwisserei, erhärtet.
Nun frage ich mich, wie all die sich austobenden, teils marodierenden Massen, die doch offensichtlich keiner geregelten Arbeit nachgehen oder gar ihren Jahresurlaub zur Zerstörung ihres Vaterlandes – genannt, Revolution – benutzt haben, ihre Wirtschaft wieder aufbauen und den Ölreichtum positiv nutzen werden.
Gerd-Joachim Kalkowski aus Hildesheim
Donnerstag, 25-08-11 22:56
1)"Da staunt der Fachmann und der Laie wundert sich". Daß die plötzliche Kriegsbereitschaft sogar Politiker, wie Herrn Gernot Erler, erfaßt hat, ist schon erstaunlich.
Wer hat wem den Krieg erklärt? Und wo bleibt die völkerrechtliche Legitimation für Luftwaffeneinsätze der NATO und anderer Kriegshandlungen, die ein wirtschaftlich intaktes Land zerstören und durch die viele unschuldige Menschen zu Tode kommen.
Die "Eigenarten" des exzentrischen sogenannten Revolutionsführers, Oberst Gadhafi, waren jahrzehntelang aller Welt bekannt.
Genau wie in fast allen Großstädten, war im Großraum Tripolis zur Rush Hour alles dicht. Auch ein Zeichen soliden Wohlstands!
Alexander Schonath aus Heilbronn
Donnerstag, 25-08-11 22:41
Der Wettlauf um die Verteilung der Beute beweist doch eindeutig, daß dieser Krieg wie fast alle Kriege seit 1914 ein reiner Wirtschaftskrieg ist. Deutschland, das zwei Mal Opfer solcher Wirtschaftskriege wurde, hat gut getan, sich im Sicherheitsrat zu enthalten und sich nicht am Ressourcenkrieg der Globalisten zu beteiligen.
Von einer moralischen Schuld oder Bringschuld zu sprechen zeigt doch die totale Verkommenheit von Politikern. Ausgerechnet ein grüner Parlamentarier will Deutschland lehren, was Moral und Schuld ist. Auch die Forderung nach einer Abkehr deutscher „Sonderwege” ist abwegig – zumindest so lange, wie man Deutschland die zwölf Jahre der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts vorwirft.
A. Müller aus der Pfalz
Donnerstag, 25-08-11 18:07
Ein zweitklassiger Grünen-Politiker, der nur Dank seines Migrationshintergrundes als Quoten-Türke überhaupt noch in der Bundespolitik mitmischen darf, generiert sich als Kriegsversteher. Das hat schon was. Der helle Wahnsinn, wie die Medien in den letzten Monaten die Massen manipulieren!
Der letzte Absatz des Artikels enthüllt treffend die wahren Gründe für "die Befreiung" des lybischen Volkes: Der alte Gadaffi wurde zu launisch und gierig und so hat man neue Marionetten installiert. Öl und gute Geschäfte für den Westen, Macht und Petrodollars für die islamistischen Stämme. Bis in ein paar Jahren der Mohr seine Schuldigkeit getan und wiederum ersetzt wird.
Kersti Wolnow aus Irrenhaus BRD
Donnerstag, 25-08-11 16:03
Ich schlage vor, alle libyschen Familienclans aus Deutschland auszuweisen, damit sie ihren Landsleuten beim Aufbau helfen können, sie sind doch "Fachkräfte" mit Erfahrungen bei uns. Kommen die großen Familienclans in HH und Bremen nicht zufällig aus Libyen? Zu dem, was schwachsinnige Politiker absondern, sage ich lieber nichts, es ist immer dasselbe Geseier.
Bernd Walther aus Großharrie
Donnerstag, 25-08-11 14:34
Deutschland hat KEINE Bringschuld für den Wiederaufbau Libyens, denn die angebliche libysche Revolution ist in Wirklichkeit das Produkt westlicher Geheimdienste, die im Auftrag der elitären Geldschöpfer tätig sind und einen weiteren illegalen Krieg des Britischen Empires in der arabischen Welt hinterhältigst realisiert haben. Die Ganoven in London haben mithilfe der NATO ein friedvolles arabisches Land zerstört und geplündert. Jetzt wollen sie es zugunsten ihrer elitären Geldschöpfer wieder aufbauen und es wie die anderen Satellitenstaaten ihres Imperiums überschulden, so daß sie seine Bodenschätze für 'Pennies on the Dollar' rauben können. Doch diese Rechnung wird nicht aufgehen, ab dem Jahr 2013 blüht ihnen ein Armageddon wie nie zuvor!
Dietmar Fürste aus Bavaria
Donnerstag, 25-08-11 14:11
Özdemir und Co. werden sicher auch in Zukunft wieder gewählt werden. Also sind Deutschlands Wähler doch mit diesen Leuten einer Meinung, oder nicht?
„Wo die Sonne der Vernunft so tief steht, wie hierzulande, werfen auch politische Zwerge einen langen Schatten…“
D. Native aus Pfuideifi
Donnerstag, 25-08-11 14:01
Unser grüner Türke hat vergessen zu erwähnen, dass unsere Großeltern den Krieg verloren haben und wir, unsere Kinder und Kindeskinder deshalb noch jahrzehntelang eine "moralische Bringschuld" haben.
Als Neu- bzw. Pass-Deutscher ist ihm in seiner Jugend anscheinend nicht genügend intensiv eingebleut worden, dass Deutschland aufgrund seiner Erbschuld jederzeit finanziell dafür einzustehen hat, wenn es irgendwo in der Welt brennt.
Und Schwesterwelle hat insofern recht, als Deutschland tatsächlich die nötige Kompetenz für einen Wiederaufbau Libyens hat. Richtig ist aber auch, dass Libyen mehr als genug eigenes Geld für einen Wiederaufbau hat. Wo ist also das Problem? Sie sollen Siemens den Auftrag geben und angemessen dafür bezahlen!
Lutz aus D aus .
Donnerstag, 25-08-11 13:21
Dieser Mini-Atatürk könnte ja als "Bringschuld" seine Bonusmeilen investieren.
Markus Junge aus Deutschland, nicht die BRD
Donnerstag, 25-08-11 13:16
Die einzig eche Bringeschuld der BRD läge in vielen Anzeigen und Gerichtsverfahren. Gegen gewisse NATO-Staaten, weil diese die UN-Resolution 1973 vielfach gebrochen haben. Kein Schutz von Zivilisten erfolgte, gezielte Zerstörung der zivilen Infrastruktur, kein Waffenembargo gegen die "Rebellen", Bodentruppen wurden geschickt, gezielte Mordversuche gegen Gaddafi und seine Familie – das sind Verbrechen gegen gültiges Völker -und Menschenrecht. Aber dank Nürnberg wissen wir ja, schuldig sind immer nur die besiegten.
Ach gut, daß die Vermögen Lybiens im Ausland einfach an die "Rebellen" gingen, aus dem Staatsfond zur Absicherung Lybiens nach dem Erdöl.
Markus Junge aus Deutschland, nicht die BRD
Donnerstag, 25-08-11 13:16
Ach Erdöl, bei dem jetzt die russischen Firmen, mit Mrd Investitionen bisher, ausgebootet werden sollen – zu Gunsten von wem wohl?
Die Lybier werden noch richtig viel Freude haben mit ihrer "Befreiung" und "Demokratisierung", so wie die Iraker. Aber was stört Westerwelle die angekündigte Einführung der Scharia, oder das Al-Kaida, durch die NATO, in Lybien jetzt ganz massiv tätig ist und kräftig Einfluß an sich nehmen konnte? Ja, so sieht halt US-Demokratie aus, das Land zerbombt, jedes Recht gebrochen und am Ende übernimmt der Islam.
Und welchen Dummschreiberling interessieren heute noch die Lügen aus dem Februar/März, als Gaddifi angeblich hunderte/tausende ermorden ließ, als der "Aufstand" begann?
Markus Junge aus Deutschland, nicht die BRD
Donnerstag, 25-08-11 13:16
Die Begründung war so glaubwürdig wie dereinst der Golf von Tonking oder die Massenvernichtungswaffen von Sadam oder der Hufeisenplan, folglich durfte man inzwischen bei den hunderten/tausenden auch immer zwei Nullen streichen. Ja, so sieht für die UNO "Völkermord" aus, für den man ein souveränes Land zerbomben darf.
Aber Hauptsache die verdummten Massen im Westen haben davon nie ein Wörtlein gehört, die Koalition der Willigen darf ungestört Syrien demnächst zerlegen und Westerwell + Özedemir können fordern.
Interessiert jemanden überhaupt der Einsatz von BW-Soldaten, im NATO-Rahmen, zur Zielfindung für Luftangriffe? Die erste Begründung dafür von de Maiziere und sein Schwenk inzwischen?
Deutscher Mensch aus Magdeburg
Donnerstag, 25-08-11 13:08
Diesmal sind wir also Schuld weil wir uns nicht an einem Krieg beteiligten.
Ich fordere IMMER einen deutschen Sonderweg!!!
Der Klaus aus Deutschland
Donnerstag, 25-08-11 13:03
Typen wie Özdemir haben eine Karriere auf dem Wort "Bringschuld" aufgebaut.
Josef Max aus München
Donnerstag, 25-08-11 12:58
Die einzige moralische Schuld, die der deutsche Steuerzahler hat, ist es solche geistigen Brandstifter wie Westerwelle, Mißfelder und den Özdimir aus der Politik und dem Land zu jagen. Wann wird das Volk endlich wach und geht gegen solche Dampfplauderer mit aller Entschiedenheit vor ???
Titorelli . aus Deutschland
Donnerstag, 25-08-11 12:47
2)Eine Bringschuld haben ja wie gesagt wohl nur diejenigen, die den Laden erst in Schutt und Asche gelegt haben und für die Anarchie und den anhaltenden Bürgerkrieg verantwortlich sind, die sich jetzt einstellen werden, sofern sie nicht noch Bodentruppen zur Stabilisierung schicken.
Titorelli . aus Deutschland
Donnerstag, 25-08-11 12:44
1) Weil Deutschland keine Bomben geworfen hat, hat es jetzt die größte Verantwortung, alles wieder aufzubauen? Was für eine kranke Logik ist das eigentlich? Da können sich Frankreich und Co. ja entspannt zurücklehnen, den spaßigen Teil durften sie übernehmen, um den Rest wird sich schon das "verantwortungsvolle" Deutschland kümmern.
Es ist ganz erbärmlich, wie dieser grüne Türke mal wieder auf die Nazi-Tränendrüse drücken will. Ein friedlicher "Sonderweg" ist ihm also auch nicht recht. Und woher er die deutsche "Bringschuld" nimmt ist schließlich völlig irre, vielleicht hat die Wehrmacht beim Afrikafeldzug etwas zu viel Sand aufgewirbelt?
Ulla Lang aus Hessen
Donnerstag, 25-08-11 12:36
Wer hat eigentlich die Westerwelles, die Özdemirs und Mißfelders daran gehindert ihr Bündel zu schnüren und an die Front zu marschieren? Mit der Keule "Schuld" läßt sich wohl jede anti-deutsche Politik vertreten. Widerlich!
Bitte diesen rechten SPAM löschen!
ein kommentar melden Button neben dem antworten Button würde helfen, solche Beiträge die weit rechts am Thema vorbeigehen, schneller zu begutachten, genauso können beiträge die weit links an einem thema vorbeigehen gemeldet werden. denn wiederholt dauert es lange bis Beiträge die strafrechtlich relevant sind gelöscht werden. allein der usernahme des obrigen Beitrags reicht meiner meinung nach für eine Löschung.
Es gibt nur Verlierer?
.
Wenn dem so wäre, dann muss man sich schon die Frage stellen, wieso solche Fälle überhaupt vors Gericht, die Angeklagten ohne gesicherte Erkenntnisse in Untersuchungshaft kommen?
.
Könnte es sein, dass wir in der Justiz eine Qualität der Arbeit haben, die unter aller Sau ist? Und könnte es sein, dass wir keine Qualitätskontrolle in diesem Verein haben?
.
Mal ganz davon abgesehen: Die Justiz behauptet, “Im Namen des Volkes” zu urteilen! Wo genau ist die Einrichtung im Volke, die überprüft, ob die Urteile tatsächlich im Namen des Volkes gefällt wurden?
.
Wer zieht die Juristen zur Verantwortung, die übereilt eine Anklage erheben (siehe Kachelmann), nur den Angeklagten versuchen zu belasten (siehe Fall Kachelmann) und nicht gleichzeitig auch nach entlastende Tatsachen ermitteln (siehe DSK, siehe Kachelmann, siehe Fall Witte, siehe “Unrecht im Namen des Volkes” von Sabine Rückert, usw., usf.)?
.
Wer zieht die Falschbeschuldigerinnen zur Verantwortung? Selbst wenn die zu Unrecht Beschuldigten Anzeigen erstatten, werden diese nicht weiter verfolgt.
.
Wie man sieht, es steht und fällt alles mit der Kontrolle der Justiz. Als eine der drei Gewalten im Staate sollte sie der Kontrolle der anderen beiden unterliegen, genau so wie die anderen beiden der Kontrolle durch die Justiz unterliegen.
.
Diese Kontrolle der drei Ohnmachten im Staate ist aber praktisch inexistent. Das ist der Grund, warum sich z. B. so viele Staats-Schulden und Fehlurteile aufgetürmt haben (es gibt angeblich nicht veröffentlichte Untersuchungen, die zu dem Schluss gekommen sind, dass fast 50% der Inhaftierten unschuldig sind).
.
Es scheint also an der Zeit, dass sich der Souverän endlich seiner Aufgabe besinnt: “Teile und herrsche”, lautete die Maxime mancher Herrscher in der Vergangenheit. Das sollte sich der heutige Souverän in der Demokratie – das Volk – zur Maxime machen: Volk, kontrolliere die drei Gewalten im Staate, damit sie nicht in den Händen von Interessengemeinschaften fallen (Neudeutsch: Lobby)!
.
Dann hätten wir garantiert weniger Fehlurteile (da zunächst überprüft wird, ob ein minderjähriges Vergewaltigungsopfer tatsächlich entjungfert wurde, oder die Anklage gar nicht stattfindet, wenn erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers bestehen) und auch weniger Staats-Schulden.
.
Wir müssen aber offensichtlich noch mehr Krisen durchstehen, bis wir endlich begreifen, was zu tun ist. Es könnte aber durchaus passieren, dass es dann bereits zu spät sein wird.
Woran erkennen Sie bitte mangelnde Qualität der Justiz? Erklären Sie mal bitte bei ihren schwerwiegenden Anschuldigungen welche Kompetenz sie haben, diese zu erheben? Wie viel Verfahren haben Sie wirklich aktiv begleitet? Sie reden von einer nichtbelegten Zahl von 50% Fehlurteile. Wie kommen Sie dazu? Nur weil Sie scheinbar das Rechtssystem nicht verstehen (wollen) brauchen Sie hier keine unfundierten Meinungen abgeben. es ist wirklich traurig wie sie denken “im Namen des Volkes” würde bedeuten “ihr Wille geschehe”….
Mal ein wenig tiefgründiger informieren und nachdenken.
Ps: in den USA suchen Staatsanwälte nicht nach entlastendem, das ist nur im deutschen Rechtssystem so.
“Ps: in den USA suchen Staatsanwälte nicht nach entlastendem, das ist nur im deutschen Rechtssystem so.”
Echt? Dann erklären Sie mal der verwunderten Leserschaft, warum die deutschen Staatsanwälte aus Mannheim im Fall Kachelmann die entlastenden Tatsachen nicht zur Kenntnis nehmen wollten? Ist Mannheim vielleicht eine US-Enklave?
Wenn Sie schon das hiesige Rechtsystem bemühen wollen: Im Strafprozess gilt auch die Ermittlungspflicht der Richters. Haben im Fall Kachelmann die Richter auch nur eine Sekunde die Vergangenheit der angeblich Vergewaltigten erforscht? Es wurde alles mögliche getan um die Schuld von Kachelmann zu beweisen! X Zeugen sollten gegen ihn aussagen, aber kein einziger wurde hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der Dame gehört. Ich habe nicht gehört, dass ehemalige Arbeitskollegen der Dame jemals zu den Charaktereigenschaften des angeblichen Opfers gehört wurden?!
“Erklären Sie mal bitte bei ihren schwerwiegenden Anschuldigungen welche Kompetenz sie haben, diese zu erheben?”
Gegenfrage: Wie lautet Ihre Kompetenz? Lesen Sie nur die Hochglanzbroschüren, oder sind Sie ein Vertreter dieser Kaste?
Haben Sie schon mal einen Blick in der “Neuen Juristischen Wochenschrift” (NJW) geworfen? Dort hatte bereits 1986 Herr Dr. Dr. h. c. mult. Fritz Baur aus Tübingen die „Kadijurisdiktion“ mancher Amtsrichter bemängelt (NJW, 1987, 2637). Woher meinen Sie, kommt diese Orientalisierung der Justiz, wenn nicht aus der mangelnden Kontrolle der Richter?
Im “Der Spiegel”, 22/2006, hatte der gute Herr Mackenroth in einem Interview “Dann kippt das System”, die “Anwaltsproletarier” bemängelt, die “mit aller Macht Fälle vors Gericht bringen”. Sie, als erfahrener Jurist, der ganz “fundiert” weiss wie das Rechtsystem hierzulande funktioniert, könnten vielleicht der interessierten Leserschaft erklären, wieso die Richter hierzulande §226, BGB, Schikaneverbot in den Fällen rechtsmissbräucklicher Anrufung der Gerichte durch die Anwaltschaft, nicht anwenden wollen?
Könnten Sie uns erklären, warum wir – mehr als 60 Jahre nach dem Fall des 3. Reiches – noch immer ein Gesetz aus dieser Zeit haben: Das Rechtdienstleistungsgesetz, früher Rechtberatungsgesetz?
Könnten Sie vielleicht dem verwunderten Leser vielleicht erklären, warum wir uns den tieferen Sinn einer DISKRIMINIERUNG durch §1626b BGB erst durch das EMRGH erklären lassen mussten (Fall Zaunegger)? Wieso hat kein Jurist – speziell ein an die Ermittlungspflicht gebundener Richter in Kindschaftssachen – hierzulande diesen Paragrafen bereits bei seiner Änderung 1998 zu Fall gebracht? Vielleicht weil die Justiz hierzulande so gut funktioniert? Oder wollen Sie etwa behaupten, dass die Justiz, sich nicht an Art 3 GG und an das AGG halten muss? Wer kontrolliert bitteschön ob die Richter und der Gesetzgeber sich an das GG und AGG halten? In diesem Fall offensichtlich der EMRGH?!
Vielleicht haben Sie auch das geflügelte Wort der “Einzelfallgerechtigkeit” gehört? Nun, in der Begründung zur Einführung der nun gültigen Tabelle zur Kostenbeitragsverordnung wurde das nicht mehr nachvollziehbare Unterhaltsrecht angeführt. Mit anderen Worten, die Sozialgesetzgebung hat sich von der Gesetzgebung im Familienrecht angewidert abgewandt, weil nämlich dort die “Einzelfallgerechtigkeit” Einzug erhalten hat. Man muss kein Jurist sein um sehr schnell zu ergoogeln, dass “Einzelfallgerechtigkeit” mit Kadijurisdiktion gleichzusetzen ist, eine Orientalisierung der Justiz und die Abkehr von den Werten unserer Kultur bedeuten.
Daher: “Mal ein wenig tiefgründiger informieren und nachdenken.” gilt eigentlich für Sie, nicht für uns Justiz-Getroffene.
Sollten Sie übrigens – berechtigte – Einwände haben, dann bitte ich Sie sie auch fundiert vorzutragen, also richtig zitieren, nicht a la zu Gutt.
@MichaelB
Bezüglich des Kachelmannfalls wurde die Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers untersucht. Eine Schar von Gutachtern haben sich damit befasst. Dementsprechend ist der Ermittlungspflicht des Richters entsprochen worden. Das Verhalten des Staatsanwaltes wurde kritisiert (meiner Meinung nach auch zurecht). Ob er jedoch tatsächlich nur einseitig ermittelte vermag ich nicht zu beurteilen. Die einzigen Kenntnisse die ich besitze entsprechen den Berichten aus den Medien und die nehmen es mit der Jura nicht wirklich genau.
Meine Kompetenz ist bescheiden, aber besteht darin, dass ich ein Vertreter dieser Wissenschaft bin.
Die (Nicht)Anwendung des § 226 BGB müssten Sie mir mal in konkreten Fällen belegen. Wenn der Nachbar J dem Nachbarn B ärgern will, in dem er sein Recht auf einen Zaun durchsetzen will fällt das nicht unter § 226, da der J ein Recht prüfen lässt.
Wie gesagt mit konkreten Beispielen kann man gerne schauen, warum § 226 nicht angewendet wird. § 226 ist ja ein § für die Justiz als Schutz vor Überlastung.
Was Sie gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz haben entzieht sich meiner Kenntnis, da es eine modernisierte Form ist, ist ein Ursprung auf 1935 auch nicht gegeben. Prinzipiell sind Ihre Fragen bezüglich einiger Gesetze an die Legislative und nicht an die Judikative zu stellen. Die Gerichte machen keine Gesetze.
Wenn es um Gesetze der früheren Zeit geht: Die Mehrheit unserer Gesetze entspringen der früheren (antidemokratischen) Zeit, Bsp. das BGB entstand im Kaiserreich, wo Wahlen noch ein wenig anders stattfanden als heute… Daher ist es nicht unüblich, dass Gesetze von damals auf heutige Ansichten angepasst werden. Daran finde ich persönlich auch nichts verwerflich.
Zur neuen Rechtsprechung bezüglich § 1626b ist nicht viel zu sagen: Sie verkennen, dass die Justiz eine Wissenschaft ist, mit verschiedensten Ansichten und Abwägungen. Dass der EuGMR anders urteilt als das BVerfG mag daran liegen, dass er eine andere Gewichtung sieht in der Abwägung der Gleichheit im Verhältnis zu den Grundrechten der Mütter und der Ehe. Wie gesagt, das sind Meinungsstreitigkeiten und hilfreich für die Justiz.
Den Fall des § war nicht möglich, das das BVerfG als Instanz zur Vereinbarkeit mit der Verfassung eine andere Einschätzung traf, als es der EuGMR tat.
Ich vermute im Übrigen, dass Sie kein Befürworter des Urteils des EuGMR zur Sicherheitsverwahrung sind, das deutlich zeigen würde, dass Kritik an Rechtsprechungen Ihrerseits nur darauf abzielen, dass Sie eine andere Meinung vertreten.
Die Justiz ist an Art. 3 GG gebunden, daran hält sie sich auch. Wer dies kontrolliert? Das BVerfG!
Die Richterwahl ist übrigens durch die Legislative kontrolliert (was sehr viele als negative Wahl betrachten). Ihrer Meinung nach müsste wohl das Volk über jedes Urteil abstimmen, leider mangelt es aber zu häufig an Fachwissen.
Der EuGMR kontrolliert des Weiteren nicht die Bindung an Art. 3 GG sondern die Vereinbarkeit von Gesetzen / Urteilen mit den Europäischen Menschenrechtskonventionen; nicht mehr und nicht weniger.
Die Orientalisierung der Justiz erkenne ich beim besten Willen nicht, da der Verfassungsursprung weitestgehend Kulturneutral ist.
Bezüglich der Sozialgesetzgebung müssen Sie Ihre Beschwerde auch bitte an den Gesetzgeber schicken, nicht an die Justiz.
Falls Sie Ihr allgemeines Gefühl der Ungerechtigkeit in diesem Land mit wirklichen Gerichtsurteilen untermauern können, dann will ich mich gerne damit auseinandersetzen. Ein einfaches “ich empfinde es als Ungerecht” akzeptiere ich dagegen nicht. Das Gerichtsinstanzen zu anderen Urteilen kommen als vorige Instanzen empfinde ich als möglich, da die Rechtswissenschaft nicht statisch sondern in Grenzen meinungsabhängig ist.
Das tiefgründige Informieren lassen Sie weiterhin vermissen, da Sie keine einzige These mit der Auseinandersetzung von Urteilen untermauern konnten. Manchmal hilft es auch die Urteilsbegründungen zu lesen, dann versteht man einige Urteile.
Juristerei ist ja schön und gut und notwendig.Nur haben wir lauter Politiker in der Legislative die Jura oder BWL studiert haben und in der Judikative auch Jura Leute, dann bleiben nur noch die Realschüler und einige wenige Abiturienten in der Exekutive die prügeln,schießen und ausführen lernen.
Was können die jetzt wirklich,Chaos verhindern tun sie nicht, weltweit läufts aber anscheinend net so gut,Banken, Kriege und Prestigeprojekte. Irgendwie scheinen alle und alles so System relevant zu sein, nur der Bürger nicht.
Klar,Jura ist super wissenschaftlich und Juristen,Richter,Anwälte,Staatsanwälte machen gewissenhaft und seriös ihre Arbeit, sind nicht bestechlich, so wie auch Politiker.Selbstverständlich dürfen unsere Mitglieder der Führer Kaste auch ihre eigene Meinung haben.
Der Bürger darf eines aber auf keinen Fall vergessen.
“Wer in der Herde läuft, folgt Ärschen”
Um mal den Blog etwas zu orientalisieren
“Bezüglich des Kachelmannfalls wurde die Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers untersucht. Eine Schar von Gutachtern haben sich damit befasst.”
Nochmals die Frage: Wo bleiben die fundierten Aussagen von “Zeugen”, die hätten “zweifelsfrei” belegen können, dass Frau X glaubwürdig sei? Bei Kachelmann hat man ja keine Mühe gescheut, alle möglichen Damen zu ihren sexuellen Praktiken mit Herr Kachelmann zu befragen, in der Hoffnung, dass sich bestätigt, dass er gewalttätig wird. Bei Frau X hat man sich keine Mühe gemacht, herauszufinden, ob sie eine notorische Lügnerin sein könnte! Man hat sich nur Gutachter, also Menschen die vom Hörensagen etwas berichten konnten. Da Sie ein Vertreter dieser Zunft sind, scheinen Sie nicht verstehen zu wollen, was wir unter Gleichbehandlung und -berechtigung verstehen.
“Die (Nicht)Anwendung des § 226 BGB müssten Sie mir mal in konkreten Fällen belegen.” und “Bezüglich der Sozialgesetzgebung müssen Sie Ihre Beschwerde auch bitte an den Gesetzgeber schicken, nicht an die Justiz.”
Sie haben meine Einlassung zum Sozialrecht offensichtlich nicht verstanden: Die Kostenbeitragsverordnung richtete sich noch vor einigen Jahren an das Unterhaltsrecht. Die Rechtsprechung im Unterhaltsrecht ist ein Graus, daher haben die Verantwortlichen davon Abstand genommen.
Dies ist sicherlich ein Lichtblick, aber mit nur einem Sonnenstrahl kommt kein Frühling auf.
Obwohl die Sozialrechtler herausgefunden hatten, dass die Rechtsprechung im Unterhaltsrecht – voll durchdrungen von der Einzelfallgerechtigkeit – schlicht und ergreifend nicht mehr nachvollziehbar ist und obwohl also der Beweis erbracht wurde, dass die Berechnung von Unterhalt vom Jugendamt oder von einem anderen Amt übernommen werden kann, müssen sich die Parteien nach wie vor, vor den Gerichten schlagen.
Im Unterhaltsrecht wird permanent §226 BGB verletzt, insbesondere da, wo eine verständige Partei zahlen würde, aber nicht die überzogenen Forderungen des Anwalts der Gegenpartei. Wenn Sie Fälle haben wollen, dann bitte: AG Freising, 1 F 1202/04, tatsächlich geschuldet ca. 300 EUR, Forderung von über 450 EUR/Monat, Klage trotz klarer, ausführlicher Auskunft, Ausstellung eines doppelten Unterhaltstitels, obwohl der BGH dies nicht zulässt, wegen der Gefahr doppelter Inanspruchnahme.
Das Jugendamt hätte viel einfacher entschieden, wir brauchen aber diese Gesetzgebung um die Anwaltschaft zu füttern. Die Justiz und die Richterschaft, so sie ihre Aufgabe ernst genommen hätte, hätten diese schwammigen Gesetze, längst als verfassungswidrig angreifen müssen, weil sie das Recht der Menschen auf Familie, Vermögen, Selbstbestimmung, usw. verletzen.
Jeder Familienrichter müsste solche Verfahren abweisen, sofern ihm die Familie als Keimzelle der Gesellschaft wichtig ist.
Wenn Sie weiterhin Fälle haben wollen, dann ergoogeln Sie Sich diese bitte: Wir haben mittlerweile mehr justizkritische als por_no_graf_ische Seiten im Netz.
“Sie verkennen, dass die Justiz eine Wissenschaft ist, mit verschiedensten Ansichten und Abwägungen.”
Da irren Sie Sich aber gewaltig: Ich bin ein glühender Anhänger des Prof. Rüssmann und seiner Vorlesungen zur Logik und Judikatur. Mit anderen Worten: Es geht!
Es geht aber nur solange Rechtstatsachen vor Gericht Berücksichtigung finden. Denn Prof. Rüssmann lehrt uns, dass aus Rechtstatsachen klare Rechtsfolgen abzuleiten sind.
Das was Sie mit “Ansichten und Abwägungen” bezeichnen, ist nichts anderes als Willkür: Wenn ein Recht-Suchender sein Recht sucht, dann hat er nicht für die “Ansichten und Abwägungen” der sogenannten Rechtswissenschaftler zu bezahlen, sondern er erwartet, dass aus der Rechtstatsache, die er dem Gericht vorgetragen hat, eine klare, nachvollziehbare und für alle gültige Rechtsfolge abgeleitet wird.
Was lesen wir aber beim BGH im Urteil vom 18.11.09, XII ZR 65/09 unter Rn 17?
„Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats stellt neben der Gesetzesänderung auch eine Änderung der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung sowohl bei Urteilen als auch bei Vergleichen einen Abänderungsgrund dar ..“
Hallo, Ihr Rechtswissenschaftler! Geht’s noch?
Man ruft die Gerichte an, in der Hoffnung, das sich wenigstens der BGH an die grundgesetzliche Aufgabe einer einheitlichen Rechtsprechung hält! Und was erlebt man als Recht-Suchender? Die ändern ja auch ihre GEFESTIGTE, HÖCHSTRICHTERLICHE RECHTSPRECHUNG !!! Nach welchen Kriterien bitte? Nach den Hormonschüben in den Wechseljahren?
“Die Orientalisierung der Justiz erkenne ich beim besten Willen nicht, da der Verfassungsursprung weitestgehend Kulturneutral ist.”
Die Gesetze, die sich eine Gesellschaft gibt, sind die Grundlage für die Beziehungen der Menschen untereinander. Sie regeln, wie sich die Menschen in den verschiedensten Lebenslagen zu verhalten haben, auch zu anderen Menschen. Mit anderen Worten: Die Gesetze spiegeln im weitesten Sinne auch die Moral der Menschen wieder, auch wenn es in der StVO z. B. nur das Verhalten bei einer roten Ampel geregelt wird: Es wird erwartet, dass sich die Menschen an die Gesetze halten.
Wenn ich aber “auslegungsfähige” Gesetze, die dazu dienen, die Änderung der “gefestigten höchstrichterlicher Rechtsprechung” zu begründen, dann haben wir die Grundlage des Rechtstaates verloren: Die Rechtsicherheit ist futsch!
“Manchmal hilft es auch die Urteilsbegründungen zu lesen, dann versteht man einige Urteile.”
Da haben Sie Recht: Seitdem ich meine Hoffnung begraben habe, vor Gericht Recht zu bekommen durch das Vortragen von Rechttatsachen, habe ich angefangen, die Urteile genauer zu lesen.
Um auf das oben genannte Urteil, XII ZR 65/09, zurückzukommen, hier der Abriss einer kurzen Analyse der Männerpartei:
##Bevor ein Urteil analysiert wird, sollte man ein Blick in die Gesetze riskieren.
I) Oberstes Gebot
Laut Grundgesetz steht die Ehe und die Familie unter „dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“. Zu dieser staatlichen Ordnung gehören auch die Gerichte. Das sollte das Prinzip sein, das über alle anderen Erwägungen eines Richters stehen sollte: Die Frage, ob das Ganze was man als Richter so tut, tatsächlich dem „besonderen Schutze“ der Ehe und Familie dienlich sei.
II) Zweites oberstes Gebot
Wer danach fragt, wie sich dieser Schutz gestalten soll, bekommt von den Vätern des Bürgerlichen Gesetzbuches ein zweites Prinzip serviert: „Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig“ (§1618a, BGB).
„Beistand und Rücksicht“, liebe Richter und Anwälte sowie weitere Professionen der Scheidungsindustrie, ist zunächst einmal in Liebe und Zuwendung zu messen.
Das sehen aber Eure Streitwert-lüsterne Phantasien nicht vor! Der Palandt-Kommentar des §1618a, BGB handelt fast ausschließlich vom Unterhalt, nicht aber von dem familiären Zusammenhalt und dessen Gefährdung durch einen anwaltlich geführten Prozess! Eine außergerichtliche Einigung, die durch Konflikt-bereinigende Gespräche oder Mediation zustande kommen könnte, wird von der Scheidungsindustrie kaum angestrebt: Sich einig werdende Familienmitglieder bringen ja keine Gebühren!
Jeder, der Kinder großgezogen hat, versteht unter „Beistand und Rücksicht“, dass Eltern und Kinder sich die – gegenseitige – Liebe und den Zusammenhalt schulden, die Kinder brauchen, um sich in der kleinsten Keimzelle der Gesellschaft, der Familie, zu entfalten. Jeder weiß, dass Kinder nur im geschützten Rahmen der Familie den Halt und die Geborgenheit erfahren, die sie für ihre Entwicklung brauchen.
Sicherlich brauchen sich die Gerichte nicht um die intakten Familien kümmern. Da läuft es. Die Gerichte kümmern sich nur um die Familien in denen sich die Eltern – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr in der Lage fühlen, zusammen zu leben.
In solchen Fällen haben aber die Kinder einen Anspruch darauf, dass der „besondere Schutz der staatlichen Ordnung“ darauf bedacht ist, den Streit der Eltern auf einer besonders niedrigen Sparflamme zu halten. Außer- und vor allem vorgerichtliche Einigungen sollten die Regel, nicht die Ausnahme sein.
III) Drittes oberstes Gebot
Jegliche familiäre Streitigkeit sollte zunächst einmal gemäß §226 BGB, Schikaneverbot, darauf hin überprüft werden, ob der Rechtstreit vielleicht einem einzigen Zweck dient: Den Verklagten zu schädigen!
Denn, wenn ein Beklagter ohnehin bereit ist zu zahlen, dann ist jeglicher Rechtstreit, der einzig und allein einer Titelerstellung dient, reine Schikane.
Gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung
Mit diesen grundlegenden Gedanken zur Rolle des Staates und insbesondere der Justiz beim Schutz der Familie, wollen wir hier eine Aussage des XII. BGH-Senats im o. g. Urteil analysieren. Darin heißt es unter Rn 17 (siehe oben):
„.. auch eine Änderung der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung .. (stellt) einen Abänderungsgrund dar ..“
Für diejenigen unter den geneigten Lesern, die niemals mit den Gerichten zu tun hatten: Der BGH-Senat zählt hier auf, unter welchen Umständen, die Eltern sich vor Gericht wieder prügeln dürfen, um eine Änderung eines früher erlassenen Titels – meistens Unterhaltstitel – zu erreichen.
Ein unterhaltspflichtiges Elternteil darf also vor Gericht ziehen – z. B. in der Hoffnung seine Unterhaltszahlungen zu mindern – wenn:
a) eine Gesetzesänderung vorliegt
b) sich die gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung ÄNDERT, also ein juristisches Erdbeben ausgelöst wird!
Beispiel
Unter „gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung“ versteht man z. B. die Rechtsprechung des BGH und des BVerfG, die jahrelang immer wieder die gleiche Entscheidung fällen, wenn es darum geht, die Unterhaltszahlungen in die Höhe schnellen zu lassen: Es wird fiktives Einkommen zugerechnet, so dass der Unterhaltszahler mehr bezahlen muss (auch in der hier besprochenen Entscheidung des BGH ist dies so geschehen, zum Schaden der Kinder, die beim Unterhaltszahler leben).
Nun, man stelle sich vor, dass irgendwann einmal das EGMR auf den Gedanken käme, dass „fiktives Einkommen“ eine Diskriminierung wäre. Sollten die „höchstrichterliche“ Gerichte dies zur Kenntnis nehmen, würde sich auch deren „gefestigte Rechtsprechung“ ändern.
Wir hoffen, mit diesem einfachen Beispiel erklärt zu haben, was „gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung“ bedeutet.
Diese Rechtsprechung kann sich allerdings auch aus vollkommen anderen Gründen ändern, wie z. B. durch intensive Lobbyarbeit des VAMV oder des BDJ (Bund Deutscher Juristinnen).##
Die Analyse kann hier nicht vollständig aufgeführt werden, sie zeigt aber eindeutig, dass im Familienrecht, die Justiz ihrer Rolle als die Familie schützende Vertreterin der “staatlichen Ordnung” nicht nur nicht gerecht wird, sondern diese Aufgabe permanent verletzt.
Wie wir die Juristen bisher kennengelernt haben, werden Sie gegen die Analyse des Urteils XII ZR 65/09 behaupten, das sei nur ein Einzelfall. Sollten Sie das behaupten, dann verkennen Sie die Rolle des BGH als Vereinheitlicher der Rechtsprechung!
“Ich vermute im Übrigen, dass Sie kein Befürworter des Urteils des EuGMR zur Sicherheitsverwahrung sind, das deutlich zeigen würde, dass Kritik an Rechtsprechungen Ihrerseits nur darauf abzielen, dass Sie eine andere Meinung vertreten.”
Da irren Sie Sich erneut gewaltig: Ich bin ein Befürworter dieser Rechtsprechung, denn die NACHTRÄGLICHE Sicherheitsverwahrung widerspricht jeglichen rechtsstaatlichen Grundsätzen: Man stelle sich politisch Verurteilte vor, die nachträglich nochmals eingesperrt werden.
Die Frage die sich in diesem Zusammenhang stellt ist doch, wieso haben die Richter solch gefährliche Täter mit einer lächerlichen Strafe von manchmal nur 5 Jahre bestraft?
Wir sind also wieder da, wo wir schon am Anfang waren: Die Qualität juristischer Arbeit scheint sehr nachgelassen zu haben, um es sehr vorsichtig zu formulieren.
@MichaelB
I.Fall Kachelmann:
Fraglich ist dabei, ob die Verteidigung des Herrn K. überhaupt Anträge gestellt hat Zeugen aus dem Umfeld des “Opfers” zu verhören. Soweit mir bekannt zielte die Verteidigung auf derartige Zeugen nicht ab. Daher ist es Makulatur.
Gutachter waren in diesem Fall die angesehensten Rechtspsychologen. Sie werden mir recht geben, dass diese als objektive fachausgebildete Personen meist besser die Fähigkeit zur Lüge, Übertreibung usw. beurteilen können, als nahestehende Personen.
zum Sozialrecht: Wer sind denn die Verantwortlichen? Wo sind denn die “grausigen” Urteile? Sind es die Urteile die im Widerspruch stehen oder die Gesetze? Ist der Gesetzgeber nicht eindeutig in seiner Bestimmung? Man darf nicht verkennen, dass die Justiz sich Gesetze nach dem Willen des Gesetzgebers auszulegen hat.
Zu diesem Punkt ist es daher schwer etwas zu sagen.
Sie sollten auch nicht von “den Sozialrechtlern” sprechen. In jedem juristischen Fachgebiet gibt es zig Experten, die die Fülle an Meinungen vertreten. Daher wird es die Gruppe von ” den Sozialrechtlern” nicht geben. Wenn einzelne, vielleicht sogar die herrschende Meinung der Literatur zu diesen Erkenntnissen kamen, muss die Rechtsprechung dem nicht folgen. Die Rechtsprechung muss aber eine Begründung mitteilen, warum sie zu ihrem Urteil kam. Ich denke diese sind auch nachlesbar.
Ich denke die Urteile des Bundessozialgerichts sind dort wegweisend.
Ihr Beispiel mit § 226BGB hinkt, da Sie selbst feststellen, dass man sich über die Höhe der Zahlungen nicht einigen konnte. Ein Gericht hat dann festzustellen, welche Zahlung angebracht ist. Eine “Überteuerung” von 150 € stellt währenddessen keine Schikane da. Da sehen Sie die Möglichkeit der Klageerhebung ein wenig zu einseitig.
Das Jugendamt könnte auch gerne entscheiden, dann müsste der Gesetzgeber den Weg dazu ebnen, aber auch da garantiere ich Ihnen werden wir 90% der Streitfälle wieder vor Gericht erleben, am besten noch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die weitere Gebiete übernehmen muss.
Ihre Aufregung über wandelnde Ansichten im Recht sind schon fast humoristisch. Es ist keine Willkür, wenn Gerichte (hier die obersten) Ihre Leitentscheidungen abändern müssen, da der Gesetzgeber Gesetze erlässt, die mit dem Willen des alten Gesetzgebers nicht mehr übereinstimmen. Genauso ist es mit dem EuGMR. Wenn dieser die Gewichtung der europäischen Menschenrechtskonventionen über deutsches Recht stellt muss eine neue Entscheidung des BVerfG her (siehe Sicherungsverwahrung). Dort hat dann das BVerfG abzuwiegen, ob die Entscheidung des EuGMR mit der deutschen Verfassung vereinbar ist. Dort wird es dann absolut meinungsabhängig.
Sie fordern aber ein Recht, dass möglichst 1000 Jahre komplett statisch bleibt und sich nie an neue politische Werte oder gesellschaftliche wie wissenschaftliche Ansichten anpasst. Das ist begrenztes Denken. Übrigens wird der BGH und das BVerfG den Meinungsumschwung immer ausführlich begründen. Es ist keine Laune der Richter Leitentscheidungen zu verwerfen, da es deutlich mehr Arbeit bedeutet.
Prof. Rüssmann ist ein angesehener Professor, aber auch er wird niemals behaupten, dass es keine Meinungsstreitigkeiten in der Jura geben sollte. Auch er vertritt nur eine Lehre (Meinung).
Was sind den Rechtsstaatssachen? Wenn Sie die Rechtsstaatsprinzipien meinen, dann hat der Herr Prof. vollkommen Recht. Die Frage ist nur, wo diese in Urteilen der letzten Instanzen (besonders BVerfG) verletzt werden.
Über Ihre Ausbrüche bezüglich der Entscheidungsänderung des BGH fällt mir nur das Wort Polemik ein.
Der BGH begründet sehr ausführlich, auf sauberste juristische Weise wieso es eine Änderung der Rechtsauslegung bedurfte. Es ist keine Willkür und kein Hormonschub. In einem Senat oder einer Kammer ist das auch gar nicht möglich. Also bitte, lesen Sie die Begründung der Änderung, die Abwägung der Richter und halten Sie sich ein wenig zurück.
Ihre “obersten Gebote” sind dagegen reine Willkür. Wieso Normen aus dem BGB oberste Gebote darstellen entzieht sich meiner Kenntnis.
Die obersten Gebote, wenn man solche überhaupt definieren sollte, sind die Grundrechte. Da haben Sie Recht es gibt ein Grundrecht auf Ehe und Familie. Genauso gibt es aber auch ein Grundrecht der Mutter auf Schutz des Staates. In Erziehungsfragen ist es sehr schwierig eine Grundrechtsabwägung zu treffen, da es hauptsächlich um das Wohl des Kindes geht. Bis heute wird weitestgehend die Meinung vertreten, dass zuerst immer die Bindung der Mutter an das Kind in erster Linie stehen soll. Sollte diese Meinung kippen, dann wären Sie bestimmt froh, wenn die Gerichte Entscheidungen ändern.
@ea.slauer | 30. August 2011 | 10:10
“Fraglich ist dabei, ob die Verteidigung des Herrn K. überhaupt Anträge gestellt hat Zeugen aus dem Umfeld des “Opfers” zu verhören.”
Damit stellt sich eindeutig die Frage: Haben wir im Strafrecht Antragsrecht des Angeklagten, oder eine Ermittlungspflicht der Staatsanwaltschaft bzw. der Richter? Es war ja der ganzen Republik bekannt, dass Frau X den Brief selbst geschrieben hatte und sie von seinen Liebschaften seit mindestens einem Monat Bescheid wusste. Darüber hinaus weiss ein jeder einigermaßen Sex-Erfahrener, dass eine Vergewaltigung mit dem Messer in der Hand, nicht ohne erhebliche Verletzungen einhergeht.
Diese elementaren physikalischen Zusammenhänge, hätte die Staatsanwaltschaft anhand eines einfachen Versuchs mit einer Puppe aus dem Beate Uhse-Bestand ermitteln können (bei geschlossenen Fenstern).
Da aber Herr Kachelmann ein Haus für seine Verteidigung verkaufen musste und es nicht von der Hand zu weisen ist, dass sein Compagnon das Geschäft übernehmen wollte, bzw. der DWD daran profitierte, frage ich mich, warum Sie nicht die gleichen Schlüsse ziehen, wie bei DSK: Dort haben Sie die politischen Gegner als Drahtzieher in Erwägung gezogen, also müsste man auch bei Kachelmann Ähnliches vermuten. Hat eben etwas länger gedauert, bis man ihn so richtig mürbe machen konnte.
Der schale Beigeschmack einer abhängigen Justiz bleibt.
Daher können meine Überlegungen keine “Makulatur” sein.
”Gutachter waren in diesem Fall die angesehensten Rechtspsychologen. Sie werden mir recht geben, dass diese als objektive fachausgebildete Personen meist besser die Fähigkeit zur Lüge, Übertreibung usw. beurteilen können, als nahestehende Personen.”
Danke für die Bestätigung: Die Staatsanwaltschaft hatte bereits ein Gutachten, dass die Unglaubwürdigkeit der Frau X bestätigte; trotzdem hat die StAnw und das Gericht Kachelmann “nahestehende Personen”, die darüber hinaus vermutlich auch noch mit Rachegedanken spielten, über ihn aussagen lassen.
Sie können es drehen und wenden wie Sie wollen: Die Justiz hat im Fall K. ein klägliches Bild abgegeben!
“zum Sozialrecht: Wer sind denn die Verantwortlichen? Wo sind denn die “grausigen” Urteile? Sind es die Urteile die im Widerspruch stehen oder die Gesetze? Ist der Gesetzgeber nicht eindeutig in seiner Bestimmung? Man darf nicht verkennen, dass die Justiz sich Gesetze nach dem Willen des Gesetzgebers auszulegen hat.”
Das erste Gesetz ist das Grundgesetz, Herr Slauer! Wenn der Richter merkt, dass ein Gesetz verfassungswidrig oder -feindlich ist, dann hat er gemäß Art. 100 GG die Pflicht, eine Verfassungsvorlage beim BVerfG einzureichen. Da kein Richter in DE im Fall §1626b BGB dies getan hat, hat auch keiner der angerufenen Richter seine Pflicht getan: So einfach sind die Gesetze Herr Slauer!
“Die Rechtsprechung muss aber eine Begründung mitteilen, warum sie zu ihrem Urteil kam. Ich denke diese sind auch nachlesbar.”
Dann nennen Sie eine begründete Rechtsprechung, die zur Änderung der Grundlage der Kostenbeitragsverordnung führte.
“Ihr Beispiel mit § 226BGB hinkt, da Sie selbst feststellen, dass man sich über die Höhe der Zahlungen nicht einigen konnte. Ein Gericht hat dann festzustellen, welche Zahlung angebracht ist. Eine “Überteuerung” von 150 € stellt währenddessen keine Schikane da. Da sehen Sie die Möglichkeit der Klageerhebung ein wenig zu einseitig.”
Wenn ich mich nach Recht und Gesetz meinen Kindern gegenüber verhalte und die Unterhaltsbeträge richtig errechne, dann ist es Schikane, wenn der gegnerische Anwalt lediglich aus niedrigen Beweggründen die Klage einreicht und sie durch überzogene Forderungen begründet: Die Handwerker verlangen nicht einfach das Doppelte bei einem Festpreisvertrag.
“Das Jugendamt könnte auch gerne entscheiden, dann müsste der Gesetzgeber den Weg dazu ebnen, aber auch da garantiere ich Ihnen werden wir 90% der Streitfälle wieder vor Gericht erleben, am besten noch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die weitere Gebiete übernehmen muss.”
Da die Verfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit keiner Anwaltspflicht unterliegen, keine Gebühren erhoben werden, wird sich auch der Trieb der “Anwaltsproletarier” nach Geert Mackenroth (“Der Spiegel” 22/06, “Dann kippt das System”) in Grenzen halten. Sie werden die Streithähne ablehnen und diese müssen dann selbst eine Lösung finden, bzw. sich der Entscheidung des JAs oder des dafür zuständigen Amtes beugen.
Die Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle ist nicht so schwer, dass sie nicht von einem 4-Klässler verstanden werden könnte: Daher ist die Austragung solcher Streitigkeiten vor Gericht ein vollkommener Nonsens und eindeutig gegen die Familie gerichtet.
“Ihre Aufregung über wandelnde Ansichten im Recht sind schon fast humoristisch. Es ist keine Willkür, wenn Gerichte (hier die obersten) Ihre Leitentscheidungen abändern müssen, da der Gesetzgeber Gesetze erlässt, die mit dem Willen des alten Gesetzgebers nicht mehr übereinstimmen.”
Ja, Humor ist, wenn man trotzdem lacht: Sie haben nicht verstanden, dass der BGH seine “gefestigte Rechtsprechung” ändert, also ohne Gesetzesänderung! Weil Juristen diese einfachen Zusammenhänge nicht verstehen, müssen Generationen von Recht-Suchenden ihr sauer verdientes Geld – manchmal sogar ihre Altersvorsorge – für solch Unverständnis der Rechts-Gelehrten hergeben.
“Genauso ist es mit dem EuGMR. Wenn dieser die Gewichtung der europäischen Menschenrechtskonventionen über deutsches Recht stellt muss eine neue Entscheidung des BVerfG her (siehe Sicherungsverwahrung). Dort hat dann das BVerfG abzuwiegen, ob die Entscheidung des EuGMR mit der deutschen Verfassung vereinbar ist. Dort wird es dann absolut meinungsabhängig.”
Sehr geehrter Herr Jurist:
Lesen Sie GG, Art. 103 mal genauer!
##(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. (die NACHTRÄGLICHE Sicherheitsverwahrung wurde eingeführt, nachdem die Straftäter – die vor dem EMRGH gingen – bereits verurteilt wurden)
(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden. (eine NACHTRÄGLICHE Sicherheitsverwahrung ist eine doppelte Bestrafung. Wenn die Sicherheitsverwahrung im Rahmen des Urteils erlassen worden wäre, hätte der EMRGH nichts dagegen gehabt.)##
Mit anderen Worten, da gibt es gar nichts zu deuten und da ist auch nichts was meinungsabhängig wäre: die NACHTRÄGLICHE Sicherheitsverwahrung – nicht die Sicherheitsverwahrung an sich, zitieren Sie doch endlich korrekt – ist verfassungs- und menschenrechtswidrig.
Es ist eine Schande, dass die Ausländer vom EMRGH deutschen Juristen das GG in Erinnerung rufen und richtig interpretieren müssen. (Genauso verlief es auch mit der DISKRIMINIERUNG der Väter nicht ehelicher Kinder durch §1626b, BGB)
“Sie fordern aber ein Recht, dass möglichst 1000 Jahre komplett statisch bleibt und sich nie an neue politische Werte oder gesellschaftliche wie wissenschaftliche Ansichten anpasst. Das ist begrenztes Denken. Übrigens wird der BGH und das BVerfG den Meinungsumschwung immer ausführlich begründen. Es ist keine Laune der Richter Leitentscheidungen zu verwerfen, da es deutlich mehr Arbeit bedeutet.”
Die Versorgungsehe – also Mann arbeitet, Frau bleibt mit den Kindern – ist ein tradiertes Denken des 19. Jhs. Wenn also jemand den Geist der Zeit nicht erfassen will oder kann, dann ist es die Justiz, die weiterhin vom Mann eine “gesteigerte Erwerbsobliegenheitspflicht” einfordert und die Frau als Behinderte behandelt, die nicht für sich selber sorgen kann. Das ist garantiert begrenztes Denken.
Gepaart mit den erheblichen Produktivitätssteigerungen aufgrund der technischen Revolution, dem damit zusammenhängenden verstärkten Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt durch Frauen (als Hausfrau hat sich ihre Zeit erheblich reduziert, daher wollen viele dazuverdienen), durch Ältere, durch den Zwang nach Überstunden und krank arbeiten um den Job nicht zu verlieren, haben wir einen explosiven Zustand erreicht: Von den Vätern wird deren verstärkten Einsatz in der Erziehungsarbeit in der Familie erwartet, wenn es aber darauf ankommt, nach der Scheidung dies wahrzunehmen, so wird er nur auf das Monetäre reduziert, seit über 100 Jahren, durch eine nicht mehr zeitgemäße Justiz.
Würden die Richter das Wechselmodell aussprechen, hätten wir weniger Streit in den Familien: Weniger Geld bedeutet mehr Familie. Da wir das Zerrüttungsprinzip haben, bedient die Erfüllung der Forderung nach dem Erhalt der vorherigen Zustände, das Lebensmodell des 19. Jhs.
“Was sind den Rechtsstaatssachen?”
Ich sprach von RECHTS-TATSACHEN! Eine davon ist, dass ein Vater 970 EUR/Monat verdient. Diese RECHTS-TATSACHE wurde im Verfahren 554 F 10908/06 vor dem AG München einfach nicht zur Kenntnis genommen: Der Vater sollte noch ein 400 EUR-Job nehmen – also 60h/Woche arbeiten – um die monetären Interessen der Mutter des Kindes zu befrieden. Damit wurde Rechtsbeugung begangen, da das Arbeitszeitgesetz nur 48h/Woche erlaubt. Mal ganz davon abgesehen, dass dieser Vater nur als Sklave missbraucht wird, denn er kann seine Arbeit nicht mit der Familie vereinbaren. Tun Sie bitte nicht so, als ob Sie meine Einwände nicht verstehen!
“Der BGH begründet sehr ausführlich, auf sauberste juristische Weise wieso es eine Änderung der Rechtsauslegung bedurfte. Es ist keine Willkür und kein Hormonschub. In einem Senat oder einer Kammer ist das auch gar nicht möglich. Also bitte, lesen Sie die Begründung der Änderung, die Abwägung der Richter und halten Sie sich ein wenig zurück.”
Dann bitte ich Sie mir zu erläutern, warum der BGH kurz nach der Änderung des Gesetzes zum Betreuungsunterhalt (siehe Pressemitteilung des BGH 138/08) noch immer an die alte Rechtsprechung, mit den alten Argumenten festhielt? Ist das keine Willkür in Ihren Augen?
Selbst ein Anwalt – Andreas Fischer – hatte es folgendermaßen auf den Punkt gebracht: “es handelt sich um eine Art rechtsfreien Raum bzw. ein Rechtssystem, das Rechtspositionen zwar formal zusichert, wobei sich aber hinter diesen Zusicherungen und leeren Beteuerungen keine wirklich durchsetzbaren Positionen mehr befinden.”
“Ihre “obersten Gebote” sind dagegen reine Willkür. Wieso Normen aus dem BGB oberste Gebote darstellen entzieht sich meiner Kenntnis.”
Wenn Sie nicht verstehen wollen, dass zuerst das GG, dann das materielle Recht und erst dann das Verfahrensrecht in einem Rechtsstaat gelten sollten und dass wir hierzulande die Umkehr dieser Wertigkeit haben, dann haben Sie offensichtlich nichts von dem Rechtsempfinden der Menschen verstanden: In einem Familienverfahren hat der Staat die Familie zu schützen, nicht die Anwaltschaft zu bevorzugen, die das Verfahrensrecht beherrscht.
“Da haben Sie Recht es gibt ein Grundrecht auf Ehe und Familie. Genauso gibt es aber auch ein Grundrecht der Mutter auf Schutz des Staates. In Erziehungsfragen ist es sehr schwierig eine Grundrechtsabwägung zu treffen, da es hauptsächlich um das Wohl des Kindes geht. Bis heute wird weitestgehend die Meinung vertreten, dass zuerst immer die Bindung der Mutter an das Kind in erster Linie stehen soll.”
Womit Sie einmal mehr die Bindung der Justiz an der Denkweise des 19. Jhs bestätigen: Wo bleibt der Schutz des Vaters, der auch in unserer christlicher Kultur fest verankert ist: “Du sollst Vater und Mutter ehren!”?
Die Familie besteht aus Vater, Mutter und Kinder: Wer diese Triade aufbricht kann nicht zum Wohle des Kindes handeln!
Die Tierforschung hat herausgefunden, dass die Väter bei Paviane eine bedeutende Rolle in der Entwicklung ihrer Kinder spielen. So gesehen, sind die Paviane uns weit voraus.
Zwar hätten wir in der EMRK die Möglichkeit durch die Ratifizierung des 7. Zusatzprotokolls die Gleichheit der Eheleute vor und nach der Scheidung zu erreichen. Da sich aber die Pavianforschung bei der Justiz noch nicht rumgesprochen hat, werden bald nur noch DE und TR übrig bleiben, die eine Gleichberechtigung der Ehepartner nicht wünschen.
“Sollte diese Meinung kippen, dann wären Sie bestimmt froh, wenn die Gerichte Entscheidungen ändern.”
Tja, Sie haben ja selbst erzählt, wie die Richter gewählt werden. Da nun die Radikal-Feministin Frau Susanne Baer Verfassungsrichterin geworden ist, wird eher das System kippen, bevor die Meinung des BVerfG kippt. Denn es ist nicht von der Hand zu weisen, die demographische Katastrophe mit all ihren Folgen hat ihre Wurzeln auch in der Rechtsprechung: Unterhalt ohne Umgangsgarantie mit den Kinder ist eine Lenkungssteuer gegen Familie und Kinder!
@ea.slauer | 30. August 2011 | 10:10
Ein kleiner Nachtrag:
“Der BGH begründet sehr ausführlich, auf sauberste juristische Weise wieso es eine Änderung der Rechtsauslegung bedurfte. Es ist keine Willkür und kein Hormonschub.”
Wenn der BGH eine Änderung der Rechtsauslegung für angebracht findet, diese Änderung naturgemäß im vorhinein nicht erahnt werden kann, dann hätte jede Klage eines Vaters nicht ehelicher Kinder auf gemeinsames Sorgerecht seit 1998 Chancen gehabt: Es hätte ja sein können, dass sich die BGH-Richter an ihre Pflicht aus Art. 100 GG erinnern und §1626b BGB wegen Verletzung des Art. 3 GG, Diskriminierungsverbot, die Entscheidung dem BVerfG vorlegen.
Ich hoffe soweit können Sie mir mit diesem Beispiel folgen.
Vielleicht vergegenwärtigen Sie Sich eine Folge, dieses Tatbestandes:
Prozesskostenhilfe (PKH) wird nur den Personen bewilligt, die über nicht ausreichendes Einkommen verfügen und nur wenn die Rechtsverfolgung nicht rechtsmissbräuchlich wäre und nur wenn Chancen auf Erfolg bestehen.
Rückblickend hätte man jedem auf gemeinsames Sorgerecht klagenden Vaters PKH gewähren müssen, denn dies wäre nicht rechtsmissbräuchlich gewesen.
Die Chancen auf Erfolg sind immer gegeben, da die BGH-Richter ihre “gefestigte Rechtsprechung” jederzeit “ausführlich, auf sauberste juristische Weise (begründet)” ändern können.
Die logische Folge ist: Jeder der PKH beantragt, MUSS auch PKH bekommen, wenn er über nicht ausreichendes Einkommen verfügt!
Ich nehme an, dass die Haushaltslöcher, die durch eine derartige “gefestigte, höchstrichterliche Rechtsprechung” entstehen, viel größer sein werden als die durch die Griechenland-Hilfe: Weil nämlich die Rechtsicherheit am Standort Deutschland dahin ist.
“Es ist keine Willkür und kein Hormonschub.” Wer’s glaubt wird selig.
@MichaelB
Da Sie so viele verschiedene Fälle gleichzeitig öffnen wird es schlichtweg unübersichtlich. Um es kurz zu fassen:
Was die Änderung der Leitentscheidungen des BGH angeht entsteht diese nicht willkürlich. Es gibt 2 Möglichkeiten: Ein neuer Sachverhalt, der vorher nicht erkannt wurde und daher die Auslegung eines Gesetzes neu bedacht werden muss oder durch ein Urteil einer höheren Instanz, die eine Neuausrichtung des § bedarf. Da diese 2 Möglichkeiten deutlich erkennbar ist kann nicht jeder hoffen, dass der BGH bei ihm mal einfach so die Meinung ändert. Sprich: Die Richter weisen die Klage mit Verweis auf vorherige Entscheidungen dieser Fälle ab….
Dass § 1626b gegen Art. 3 GG verstößt haben Sie für sich entwickelt. Wenn Sie damit Entscheidungen des EuGMR meinen, können Sie die Verletzung des Diskriminierungsverbots der europäischen Menschenrechtskonventionen nicht automatisch gleichsetzen mit Art. 3 GG.
Tatbestände kennen wir im Strafrecht, nicht in einem Zivilverfahren. Ich denke Sie meinten Sachverhalte.
“Wenn ich mich nach Recht und Gesetz meinen Kindern gegenüber verhalte und die Unterhaltsbeträge richtig errechne, dann ist es Schikane, wenn der gegnerische Anwalt lediglich aus niedrigen Beweggründen die Klage einreicht und sie durch überzogene Forderungen begründet: ”
Das mögen Sie so sehen und vielleicht entspricht es auch er Wahrheit, es kann andererseits auch sein, dass Ihre Exfrau (falls es darum ging) einen Faktor in ihrem Finanzhaushalt bekommen hat, der eine Beitragserhöhung rechtfertigt. Dies kann man hier nicht aufschlüsseln.
“Das erste Gesetz ist das Grundgesetz, Herr Slauer! Wenn der Richter merkt, dass ein Gesetz verfassungswidrig oder -feindlich ist, dann hat er gemäß Art. 100 GG die Pflicht, eine Verfassungsvorlage beim BVerfG einzureichen. Da kein Richter in DE im Fall §1626b BGB dies getan hat, hat auch keiner der angerufenen Richter seine Pflicht getan: So einfach sind die Gesetze Herr Sauer!”
Gesetze sind prinzipiell nie einfach, da sie immer allgemein geschrieben sind und unter verschiedenste Sachverhalte subsumiert werden müssen.
Zu der Verfassungswidrigkeit von § 1626b habe ich Ihnen oben schon etwas gesagt. Es tut mir leid (das soll nicht beleidigend klingen) aber Sie stellen sich für mich so dar, als würden Sie in einem Gesetzestext wild blättern einen Art. bzw. § finden und sich darunter dann Ihre eigene Rechtsidee subsumieren. Dabei vergessen Sie scheinbar die gefühlten 1 Millionen anderen Rechtsnormen. So einfach ist Recht dann doch nicht.
Bezüglich der Sicherungsverwahrung ist folgendes zusagen: Dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung verboten ist, ist so nicht richtig. Der EuGMR hat (meiner Meinung nach zurecht) erkannt, dass in den verhandelten Fällen die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht ausreichend von einer Strafe abgegrenzt war. Sprich mit einer direkten Umgestaltung der Betreuungslage der Sicherheitsverwahrten hätte man sich diese Unrechtsverurteilung nicht eingehandelt. Art. 103 GG kommt dort aber nicht in Betracht, da die Sicherungsverwahrung als Modell keine Strafe darstellt, daher auch rückwirkend greifen kann.
Ausführungen, wie die Sicherungsverwahrung ab sofort auszusehen hat, hat das BVerfG in seiner neusten Entscheidung (mit deutlicher Berücksichtigung der europäischen Menschenrechtskonventionen) deutlich gemacht.
“Dann bitte ich Sie mir zu erläutern, warum der BGH kurz nach der Änderung des Gesetzes zum Betreuungsunterhalt (siehe Pressemitteilung des BGH 138/08) ”
Dazu kann ich keine Stellung nehmen, da die von Ihnen angegebene Pressemitteilung nicht über Unterhalt handelt.
“Wenn Sie nicht verstehen wollen, dass zuerst das GG, dann das materielle Recht und erst dann das Verfahrensrecht in einem Rechtsstaat gelten sollten und dass wir hierzulande die Umkehr dieser Wertigkeit haben, dann haben Sie offensichtlich nichts von dem Rechtsempfinden der Menschen verstanden: In einem Familienverfahren hat der Staat die Familie zu schützen, nicht die Anwaltschaft zu bevorzugen, die das Verfahrensrecht beherrscht.”
Hier schreiben Sie nur emotionsgeleitet. Die Normenhierarchie ist mir durchaus bekannt. Dass es eine Umkehr der Hierarchie geben soll erkenne ich nicht. Dass Sie jeden Prozess als Schikane und Anwaltsabzocke betrachten ist auch nicht verständlich. Der Kläger ist immer selbst verantwortlich für die Einreichung einer Klage, er kann von seinem Anwalt nicht dazu gezwungen werden. Sollten die Forderungen nicht erfüllbar sein, sprich die Klage abgewiesen werden, müssen die Prozesskosten auch selbst gezahlt werden. Mir fehlt hier Ihr Erkennungsmuster.
Womit Sie einmal mehr die Bindung der Justiz an der Denkweise des 19. Jhs bestätigen: Wo bleibt der Schutz des Vaters, der auch in unserer christlicher Kultur fest verankert ist: “Du sollst Vater und Mutter ehren!”?
Ich kann nicht erkennen, dass das Grundgesetz besonders christlich geprägt sein soll, aber nun gut. Der Schutz der Mutter ist ein rein biologischer: Die Mutter trägt das Kind in der Schwangerschaft aus und hat eine naturgegebene Bindung an das Kind. Es gibt immer wieder Fälle, wo das nicht so ist und die Rolle des Vaters wird immer mit abgewogen.
Es ist auch kein veraltetes Modell, wenn Gerichte feststellen, dass die Bindung zwischen Mutter und Kind eine besondere ist.
Das Sie als Vertreter der Väter das natürlich nie akzeptieren werden weder ich an dieser Stelle vorweg annehmen.
“Die Familie besteht aus Vater, Mutter und Kinder: Wer diese Triade aufbricht kann nicht zum Wohle des Kindes handeln!”
Ja das ist das Grundproblem, wenn Eltern sich trennen. Nicht das Problem der Richter. Diese müssen, da die Eltern trotz Fähigkeit Kinder zu zeugen nicht in der Lage sind sich zu einigen, wie es mit diesen nach einer Trennung weitergeht, dafür sorgen, dass für das Kind am besten entschieden wird. Dazu werden meist verschiedene Faktoren angehört. Die beiden Streitparteien, möglicherweise Jugendamtsvertreter, Psychologen usw….
“Tja, Sie haben ja selbst erzählt, wie die Richter gewählt werden. Da nun die Radikal-Feministin Frau Susanne Baer Verfassungsrichterin geworden ist, wird eher das System kippen, bevor die Meinung des BVerfG kippt.”
Nun schießen Sie den Vogel aber wirklich ab. Eine einzelne Richterin vermag es niemals eine Meinung eines Gerichtes zu dominieren. In Senaten und Kammern sind mit Absicht mehrere Richter (8 in Kammern) zur Findung des Rechts eingesetzt. Darunter sind die Mehrzahl nach wie vor Männer. Also ich bitte Sie, das klingt schlichtweg nach hilfloser Argumentation.
Und da Sie es ja so hören Wollen: Ja die Justiz ist der Untergang des Abendlandes.
Ihr Beitrag wird zunehmend unsachlicher und nach wie vor haben Sie nicht die Argumentationen der Gerichte dargestellt und widerlegt. Auf diese Arbeit warte ich (hoffentlich nicht vergebens).
@ea.slauer | 1. September 2011 | 00:09
Da ich auch berufstätig bin, kann ich nicht so schnell antworten. Hier ein erster Versuch einer “Ausarbeitung”.
A. Errata
Ich hatte die Pressemitteilung 138/08 gemeint: „Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts“, Zitat: „Selbst wenn ein Kind im Kindergarten VOLLTAGS BETREUT wird, führt dies nämlich noch nicht notwendig zu einer vollschichtigen Erwerbspflicht des betreuenden Elternteils. Denn zusätzlich zur Betreuung insbesondere in den Abendstunden könnte eine vollschichtige Erwerbspflicht überobligatorisch sein. Ob sich aus dem Gesichtspunkt einer überobligationsmäßigen Doppelbelastung ungeachtet des GESETZLICHEN Regelfalls eines DREIJÄHRIGEN Betreuungsunterhalts Fallgruppen bilden lassen, die auf Erfahrungswerten beruhen und – z.B. nach dem Alter des Kindes – einer gewissen Pauschalierung zugänglich sind, wird das Berufungsgericht prüfen müssen. Allerdings wird dieser Gesichtspunkt allein regelmäßig angesichts einer eingeschränkten Erwerbspflicht nicht zu einem vollen Unterhaltsanspruch führen können.“
Das Gesetz schreibt im §1569 BGB vor: „Nach der Scheidung OBLIEGT es jedem Ehegatten, SELBST für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu AUSSERSTANDE, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nur nach den folgenden Vorschriften.“
Sie werden mir wahrscheinlich erneut das wilde Blättern in § vorwerfen wollen. Denn ich komme nicht umhin, den Gerichten vorzuwerfen, dass sie die Mütter als Behinderte bezeichnen: Ohne weitere Überprüfung geht man davon aus, dass die Mutter nicht in der Lage sei, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen! Ein Kind ist für die Mutter also eine Behinderung! Denn nur eine behinderte Frau bekommt Stütze vom Staat! Da wird zunächst die Unmöglichkeit für sich selbst zu sorgen festgestellt!
Wo liegt der Emanzipationsgedanke des letzen Jahrhunderts begraben, wenn ein Kind mit Behinderung gleichgesetzt wird?
Warum bleibt der Gedanke der Vereinbarkeit des Berufes mit der Familie nur den Müttern vorbehalten? Sind die Mütter die besseren Menschen als die Väter? Wir hatten schon einmal Zeiten in denen manche Menschen sich für etwas Besseres hielten als andere Menschen. Damals, wie heute wurden die Väter nur als „Erzeuger“ ihrer Kinder betrachtet, die lediglich die „Obliegenheit“ hatten für „sich selber zu sorgen“ und für die Behinderung, die sei der Mutter beigebracht haben.
Mal ganz logisch gedacht: Mit welchen Frauen, wollen Sie eigentlich die nun ausgebrochene Frauenquote besetzen, wenn alle Mütter nicht für sich selber sorgen können? Wenn eine Mutter grundsätzlich – ohne jegliche Prüfung – als nicht in der Lage betrachtet wird, für sich selber zu sorgen, dann sind sie auch für die Vorstandsposten nicht geeignet: Wie sollen sie denn für die vielen Menschen eines Betriebs Verantwortung tragen können, wenn sie durch ein einziges Kind bereits aus der Bahn geworfen werden?
B. Die hohe „Wissenschaft“ des „substantiierten Vortrags“
“Ihr Beitrag wird zunehmend unsachlicher und nach wie vor haben Sie nicht die Argumentationen der Gerichte dargestellt und widerlegt.”
Sie widersprechen sich selbst, denn am Anfang hiess es:
“Da Sie so viele verschiedene Fälle gleichzeitig öffnen wird es schlichtweg unübersichtlich.”
Mit anderen Worten,
a) man bringt Ihnen, die von Ihnen selbst in einem Ihrer vorherigen Kommentare geforderten Beispiele, dann
b) sind Sie unzufrieden, dass die Masse an Fehlentscheidungen die Unfähigkeit der Justiz sich an grundgesetzlichen Vorgaben zu halten belegt
c) um dann mit dem Vorschlaghammer- und Killerargument zu kommen,
ci) mein Beitrag wäre „zunehmend unsachlicher“ und ausserdem
cii) habe ich nicht „substantiiert“ die Argumentationen der Gerichte dargestellt und widerlegt.
Diese Art der Argumentation kennen wir zur Genüge aus unseren Erfahrungen vor Gericht: Vorgetragene Tatsachen, Tatbestände, Sachverhalte, usw. werden einfach nicht berücksichtigt, Hinweise werden den juristisch nicht bewanderten Rechtsuchenden (siehe Zivilrecht, da kann z. B. ein richterlicher Hinweis an den Beklagten, dass der Anspruch des Klägers verjährt sei, die Befangenheit des Richters begründen, die Folgen einer solchen „Kultur“ sollten sich der geneigte Leser mal bitte selbst vor Augen führen) oder Angeklagten nicht gegeben, gesetzlich vorgeschriebene Rechtsbelehrungen kennen wir z. B. im Zivil- und Familienrecht nicht (Die Anwälte können einem Unerfahrenen erzählen was sie wollen!).
C: Untergang
„Und da Sie es ja so hören Wollen: Ja die Justiz ist der Untergang des Abendlandes.“
Vielen Dank für die Bestätigung!
Allerdings kann ein jeder, die Rückständigkeit der Justiz, überall auf der Welt auch selbst erkennen!
Es heisst ja so schön: „Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand!“
Wer die Tagespresse aufmerksam liest, wird sicherlich feststellen, dass man an Wetterberichte herankommt, die einen davor warnen, eine Reise mit ein schwimmfähiges Gefährt in einer gewittergefährdeten Region zu unternehmen. Sollte man von ein Gewitter überrascht werden, hat man heute ausreichend technische Mittel um dem auszuweichen oder beim Kentern noch ausreichend lange zu überleben, bis Hilfe eintrifft.
Auf hoher See ist man nur dann in Gottes Hand, wenn die Technik versagt: Das ist der Grund, warum die Zahl der Ertrunkenen so stark zurückgegangen ist! Weil nämlich die Technik immer zuverlässiger funktioniert.
Nicht so vor Gericht! Hier hängt man noch immer dem irrigen Glauben nach, dass die Entscheidung des Richters eine göttliche Eingebung wäre!
Die (Halb-)„Götter in Schwarz“ versuchen dann einem noch klar zu machen, dass man ein funktionaler Analphabet sei, der nicht in der Lage wäre, juristische Zusammenhänge zu verstehen („Ihr Beitrag wird zunehmend unsachlicher …“).
Mir hat mal ein Anwalt allen Ernstes gesagt, dass wir, das „profanum vulgus“, nicht versuchen sollten, die juristische Denkweise zu verstehen, da bei den Juristen 1+1 nur manchmal zwei ergibt! Mag sein, dass mein Beitrag „unsachlich wird“, wenn ich behaupte, dass eine Rechnung 1+1=1 oder 1+1=3, Diebstahl oder Betrug sei.
(Für Spezialisten: In der Mathematik sind verschiedene Geometrien bekannt, die auf unterschiedlche Postulate beruhen. So behauptet die euklidische Geometrie, dass durch ein Punkt ausserhalb einer Geraden, nur eine Parallele gezogen werden kann. Eine andere Geometrie kann auf das Postulat aufgebaut werden, dass durch ein Punkt ausserhalb einer Geraden mindestens zwei Parallelen zu dieser Geraden gezogen werden können. Wir leben im euklidischen Raum, die Juristen im nichteuklidischen, daher vermutlich das „Unverständnis“ zwischen den beiden Volksgruppen.)
Es ist, glaube ich, die immer stärker zunehmende Gewissheit, dass die „Verrechtlichung der Gesellschaft“, die „Einzelfallgerechtigkeit“ oder sonstiges Neusprech, das sich hinter Schlagwörter wie „Wohl des Kindes“ oder „besondere Rolle der Frau“ – um nur zwei zu nennen – verbergen, nur dazu missbraucht wird, um uns Sand in die Augen zu werfen und den Einnahmen dieser Kaste mit einem rechtstaatlichen Anstrich zu versehen.
So ist es heutzutage ein Anakronismus – in der Regel – 3 Instanzen zu haben: Wenn die Richter der letzten Instanz oder die des Bundesverfassungsgerichtes zu dem Schluss kommen, dass die Entscheidung der Richter aus I. Instanz vollkommen daneben war, bzw., dass das Gesetz, dass sie zur Anwendung brachten verfassungswidrig sei, dann muss man sich fragen, wie es um die Ausbildung der Richter in I. Instanz bestellt sei oder welche Gründe sie hatten, sich nicht an Recht und Gesetz zu halten oder an das GG?
Müssen sich die Richter aus I. Instanz nicht an Recht und Gesetz halten? Letztendlich sind die Richter der III. Instanz zu gegenteilige Schlüsse gekommen – trotz gleicher Sachverhalte – , oder gar, dass die Richter der I. Instanz nicht in der Lage sind, die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes zu erkennen (Siehe Beispiel §1626b BGB, da hat das BVerfG zugegeben, dass es nicht nur die Familiengerichte hierzulande, sonder auch sie selber nicht in der Lage waren zu erkennen, dass dieser § gegen die Familie – Art. 6 GG – gerichtet sei).
Warum also brauchen wir drei Instanzen? Wenn sich die Richter an Recht und Gesetz halten würden, dann würde ja bereits in I. Instanz die Entscheidung „nach Recht und Gesetz“ fallen. Das Bestehen mehrerer Instanzen ist bereits ein Geständnis der Justiz, dass die Entscheidung eines Gerichtes von sachfremden Erwägungen getragen werden kann.
Mit anderen Worten: Unter Einsatz einer tatsächlich unabhängigen Kontrolle aus dem Volke, in dessen Namen man urteilt, hätte man bereits in der I. Instanz den schnellen Nachweis einer korrekten oder falschen Entscheidung! Dazu braucht man lediglich einen Blick in der Vorlesung des Prof. Rüssmann werfen um zu verstehen dass in einem Rechtstaat, aus gegebene „Sachverhalte“ sich zwingend Rechtsfolgen ergeben, die auch zwingend zu befolgen wären.
Wenn in einer Gesellschaft aus Sachverhalte keine Rechtsfolgen ableitbar sind, so ist diese Gesellschaft eine Anarchie!
In einer Demokratie des 21. Jhs sollte es möglich sein, aus den gleichen Sachverhalten, immer die gleichen Rechtsfolgen abzuleiten, meinen Sie nicht?
Daher bräuchten wir keine 3 Instanzen, denn die technische Möglichkeit der Berücksichtigung aller Sachverhalte ist ja heute bereits gegeben: Auf den Fluren der Gerichte werden aber die Akte heutzutage noch immer in altertümliche Aktenkarren durch die Gegend spazieren getragen.
Da die Gesetze zunehmend „ausgelegt“ statt angewandt werden, verlieren wir die Rechtsicherheit: In einigen Jahren werden wir es erleben, dass ein Arzt oder Jurist bei Rot über die Ampel fahren darf, da er es zum „Wohle eines Kindes“ eilig hatte?! Dann könnte man den unsachlichen Goethe zitieren: „Im Auslegen seid froh und munter, und legt ihr nicht aus, so legt was drunter!“.
Ein anderer Aspekt, der vielleicht noch eine Rolle spielen könnte, wäre die ungenügende Ausbildung der Richter. Sie sprechen von Millionen von §. Ich habe von nur ca. 25000 gehört. Die Chinesen müssen sich 50000 Zeichen für ihre Schrift merken: Es geht also!
Es muss wohl an der mangelnden Ausbildung eines Familienrichters liegen, der einen Vater zu 60h/Woche verurteilt, unter Beugung des Arbeitszeitgesetzes. Während aber unsereiner die Unkenntnis der Gesetze vor Strafe nicht schützt, haben Richter bei Unkenntnis der Gesetze nichts zu befürchten: Es wird nie als „Rechtbeugung“ ausgelegt, da sie ja „nicht bewusst“ gehandelt haben.
Damit gerät Rechtsprechung zur Farce!
Wer ein bisschen in der Geschichte bewandert ist, kann sich vielleicht daran erinnern, dass Hannibal 218-201 v. Chr. die lateinischen Stämme nicht für sich gewinnen konnte, da diese u. a. die Rechtsicherheit im römischen Reich schätzten.
Jahre später (1. Jh.) beschrieb Tacitus denn Zustand der Justiz durch: „Früher hatten wir Verbrechen, heute haben wir Gesetze!“
Ja, das römische Reich ist auch an der zunehmend fehlenden Rechtsicherheit zugrunde gegangen: Ein rechtunsicherer Staat findet keine Unterstützung mehr in den Reihen seiner eigenen Bürger!
Hatten Sie diese historische Dimension ins Auge gefasst, als Sie schrieben „die Justiz ist der Untergang des Abendlandes“?
Bemerkenswert! Selbst Juristen scheinen die Folgen zu erahnen, nicht nur Sarrazin
. (Siehe auch Geert Mackenroth, ebenfalls Jurist: „Dann kippt das System“).
zu A.
Ein Beispiel: Der Kindergarten (ganztägig) schließt um 16 Uhr die Pforten. Die Mutter arbeitet in der Bank aber bis 20 Uhr. Es entsteht eine Kollisionszeit von 4 Stunden. Daher ist es der Mutter nicht möglich vollerwerbstätig zu arbeiten.
Ein Kind wird auch nicht als Behinderung gesehen, sondern man steht die Aufzucht und Erziehung des Kindes vor die Gewinnschöpfung der Mutter. Und ich denke diese Wahl ist die deutlich bessere.
Daher sollten Sie falls Sie genügend Geld verdienen, für das Wohl des Kindes Unterhalt (wenn die Mutter nicht arbeiten gehen kann auch doppelten Unterhalt) zahlen. Immerhin sind diese Vorgaben auch vor der Zeugung bekannt. Kinder bringen auch Pflichten mit sich.
Bezüglich der Gleichberechtigung:
Auch wenn Sie Paviane anführen werden, die weitgehende Wissenschaft geht nach wie vor von einer besonderen Bindung der Mutter an das Kind als den Normalfall aus. Mittlerweile ist die Bindung des Vaters an das Kind deutlich aufgewertet worden. Da diese Bindung immernoch besteht ist diese Rollenkonstellation auch noch vorhanden. Sollte aber der Vater für die Aufzucht des Kindes sorgen und die getrennt lebende Mutter arbeiten ist auch diese Verpflichtet doppelten Unterhalt zu zahlen.
B.
Das im Zivilprozess Richter keine Rechtsvorschläge machen liegt daran, dass im Zivilrecht 2 Parteien in Autonomität miteinander streiten. Daher ist der Richter an die Antragslage gebunden. Diese Autonomität des Zivilrechts ist eine große Errungenschaft. Anders ist es im Strafprozess oder Verwaltungsprozess, da hier ein Bürger gegen die staatliche Ordnung antritt.
Dass Sie vor Gericht scheinbar nicht genügend geschätzt werden, wie Sie es sich wünschen würden könnte daran liegen, dass Sie in Ihrer Argumentation nur Schwarz-Weiß-Denke kennen und damit die Realität massiv verkennen. Somit sind Ihre Argumentationsausführungen wenig hilfreich.
C.
Zu den Beispielen mit der See und Gott muss man nichts sagen, die sind unsachlich und tragen nur dazu bei mit themenfremden Gerede abzulenken bzw. zu verwirren.
Mit der Göttlichkeit der Richter möchte ich mich nicht großartig befassen und gebe dort nur einen Kommentar ab:
In jeder Gesellschaftsschicht gibt es einzelne Menschen, die der Meinung sind, sie seien unfehlbar; die Richterschaft im allgemeinen sieht sich nicht als göttlich an.
Der Instanzenzug ist eine Errungenschaft der Bürger gegen die Justiz, da Ungerechtigkeiten weitestgehend vermieden werden können. So kann es passieren, dass der unfehlbare Richter einen Fehler begeht oder schlichtweg andere Gewichtungen trifft als ein anderer Richter. Daher die Instanzen um die Fehler zu minimieren. Gerade im Zivilrecht ist es nämlich nicht so leicht eine allgemeine Rechtsfolgenkette aufzuziehen. Da sie verschiedenste Sachgebiete (Die Bücher des BGB zB) mit verschiedensten Normen haben, die auf Sachverhalte treffen, die meist ein Misch aus sämtlichen Sachgebieten sind muss es verschiedene Gewichtungen treffen und genau in diesen Fällen treten die unterschiedlichen Urteile ein.
Das BVerfG hat nicht behauptet, dass Sie eine Verkennung der Verfassungsmäßigkeit begangen hätten. Es wurde (wie immer) nur das Urteil des EuGMR in die Überlegungen des BVerfG höher gewichtet. Dies ist auch keine Zwangsläufigkeit, da die europäischen Menschenrechtskonventionen in unserem Rechtssystem die Bedeutung von Bundesrecht haben und daher den Verfassungsrecht untergeordnet sind.
Da das BVerfG aber für die einheitliche europäische Rechtsprechung eintritt wird nach einem Urteil des EuGMR die Argumentation der Richter neu in die Bewertung aufgenommen.
Aber all dies könnte Ihnen auch ein Anwalt erklären bzw. könnten Sie sich selbst anlesen.
Eine mangelnde Ausbildung der Richter ist nicht ersichtlich, da die Einstellung als Richter an mind. 1 Prädikatexamen gebunden ist…
Vielleicht (und das sollten Sie trotz Ihrer Göttlichkeit mal überlegen) liegt es auch nur daran, dass Sie das Rechtssystem nicht wirklich verstanden haben.
bezüglich der Anzahl der Gesetze:
Die Millionen von §§ war natürlich keine stichhaltige Zahl, die bewusste Übertreibung haben Sie dabei nicht erkannt.
Aber falls Sie es wissen wollen:
Wikipedia:
Am 31. Dezember 2009 umfasste das deutsche Bundesrecht 1.924 Gesetze und 3.440 Verordnungen mit insgesamt 76.382 Artikeln und Paragraphen (Angaben nach Fundstellennachweis A, ohne Änderungsvorschriften und Normen zu völkerrechtlichen Vereinbarungen).[4] Hinzu kommen die Gesetze und Rechtsverordnungen der 16 Bundesländer.
Vielleicht sind wir von den Millionen nicht weit entfernt
zu A.
“Ein Beispiel: Der Kindergarten (ganztägig) schließt um 16 Uhr die Pforten. Die Mutter arbeitet in der Bank aber bis 20 Uhr. Es entsteht eine Kollisionszeit von 4 Stunden. Daher ist es der Mutter nicht möglich vollerwerbstätig zu arbeiten.”
Fragen:
- Wo bleibt der Vater in ihrem Beispiel? Wenn er Gleitzeit hat, kann er das Kind betreuen.
- Wo bleiben die Großeltern in ihrem Beispiel? Sie könnten das Kind betreuen.
- Wo bleiben die Nachbarn in ihrem Beispiel? Sie könnten das Kind betreuen.
(Die vorgenannten Beispiele sind in ganz Europa gang und gäbe)
- Warum wird Vollerwerbstätigkeit der Eltern mit Kinder bei 40h/Woche veranschlagt?
“Ein Kind wird auch nicht als Behinderung gesehen, sondern man steht die Aufzucht und Erziehung des Kindes vor die Gewinnschöpfung der Mutter.”
Darf ich Sie an ein deutsches Gesetz erinnern?
“Pflege und Erziehung der Kinder sind das NATÜRLICHE Recht der ELTERN und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.” Art. 6 II, GG.
Sind Sie also der Meinung, dass “Aufzucht und Erziehung des Kindes” nur der Mutter und die “Gewinnschöpfung” nur dem Vater obliegt?
Das GG sieht beide Eltern dafür vor, also Vater und Mutter!
Sollten Sie ein Vertreter der “staatlichen Ordnung” (Art. 6, I GG) sein, dem der Schutz der Familie obliegt, haben Sie gerade zum Ausdruck gebracht, dass Sie nicht gewillt sind die Familie zu schützen, den Vater also von der “Aufzucht und Erziehung des Kindes” ausschliessen wollen.
“Und ich denke diese Wahl ist die deutlich bessere.”
In einem Rechtsstaat sollte nicht ausschlaggebend sein, was einer denkt, sondern was im Gesetz steht: Sollte das nicht gut sein, muss es geändert werden.
Wenn Sie finden, dass Art. 6 GG der “besonderen Rolle der Frau” noch immer nicht gebührend würdigt, dann müssen Sie versuchen Art. 6 dergestalt zu ändern, dass die Wörter Familie und Ehe durch das Wort Mutter mit Kind ersetzt wird.
So lange aber “Ehe und Familie” im Art. 6 GG steht, haben Sie Sich als Vertreter der “staatlichen Ordnung” an das GG zu halten und den Vater als volles und gleichberechtigtes Mitglied der zu schützenden Familie betrachten: Alles andere ist gegen Kinder und Familie gerichtet!
“Daher sollten Sie falls Sie genügend Geld verdienen, für das Wohl des Kindes Unterhalt (wenn die Mutter nicht arbeiten gehen kann auch doppelten Unterhalt) zahlen.”
Mit anderen Worten, wenn ich nicht genügend Geld verdiene, dann bin ich für das Wohl des KIndes abträglich.
“Immerhin sind diese Vorgaben auch vor der Zeugung bekannt. Kinder bringen auch Pflichten mit sich.”
Vollkommen richtig, auch die Pflicht der “Aufzucht und Erziehung des Kindes” als “natürliches Recht” beider Eltern, also Vater und Mutter.
Wer sich aber die wirtschaftliche Folgen, die ein Kind mit sich bringt, vor Augen hält, u. zw. die Zahlung von Mindestunterhalt plus Anwälte und Gerichte, der muss bei den heutigen Gehälter ganz klar sagen: In Deutschland, kann man keine Kinder in die Welt setzen, wenn ich selbst für sie aufkommen und sie selbst erziehen will!
Denn ich kann im Fall einer Scheidung den Mindestunterhalt garantiert nicht aufbringen und ich werde als Vater auch garantiert daran gehindert, die Entwicklung der Kinder zu begleiten und gestalten.
“Auch wenn Sie Paviane anführen werden, die weitgehende Wissenschaft geht nach wie vor von einer besonderen Bindung der Mutter an das Kind als den Normalfall aus.”
Diese Studien kenne ich nicht. Die besondere Bindung der Kinder an der Mutter ist in den ersten Lebensjahren gegeben und auch nur dann, wenn die Mutter Hausfrau und der Vater Alleinernährer ist. Bei umgekehrten Verhältnissen – Mutter Alleinernährerin und Vater Hausmann – gilt die besondere Bindung des Kindes an den Vater.
Was Sie beschreiben ist ein Artefakt, der durch die bisherige Rollenverteilung in den Familien zwangsläufig eintrat. Da in immer mehr Familien beide Eltern arbeiten müssen (denn die Politik ist sich einig, dass die Kinder ein Mindestunterhalt bekommen sollen, aber nicht dafür, dass man ein Mindestlohn bezahlen muss, um diesen Mindestunterhalt überhaupt aufbringen kann), sind beide Eltern gleich berechtigte oder bevorzugte Bezugspersonen der Kinder.
Ihre Studien sind längst Makulatur, die Paviane werden uns irgenwann einmal einholen!
@Mihael b.
Die Betreuung durch Großeltern und Nachbarn wird zurecht nicht als Ersatz angesehen, da diese Betreuung in den seltensten Fällen zuverlässig tagtäglich stattfinden kann. Sollte es aber möglich sein wird man so den unterhalt der Mutter begrenzen bis abschalten können.
Sie sind absolut polemisch im Umgang mit dem Grundrecht auf Erziehung. Dieses Grundrecht ist ein Abwehrrecht der Eltern gegen den Staat und nicht ein recht Vater gegen Mutter oder umgekehrt. Sie tun geradeso als hätte die Justiz einen Spaß daran die erziehungsrechte eines einzelnen zu beschneiden. Das Problem liegt darin dass sich 2 erwachsene Menschen trennen und nicht in der Lage sind im Sinne des Kindes eine Regelung zu treffen. Dort ist der Egoismus dann doch näher als das wohl des Kindes.
Art. 6: kennen Sie den Begriff praktische Konkordanz? genau das müssen die familiengerichte bezüglich der Grundrechte der Eltern anwenden.
sie verschieben da eine Wut auf die Gerichte die aber bei den streitenden Elternparteien anzusetzen wäre. der Staat kann eine optimale Entscheidung kaum treffen, daher liegt es in den Pflichten der Eltern trotz gegenseitiger Ablehnung die Erziehung des Kindes gemeinsam zu organisieren.
“Die Betreuung durch Großeltern und Nachbarn wird zurecht nicht als Ersatz angesehen, da diese Betreuung in den seltensten Fällen zuverlässig tagtäglich stattfinden kann.”
Gibt es dazu überhaupt Untersuchungen? Und zwar nicht in der familienrechtlichen Wüste Deutschland, sondern in Länder in denen der Kontakt der Kinder mit ihren Eltern viel wichtiger eingestuft wird, als die Alimente?
Woher haben Sie das, mit den “in den seltensten Fällen zuverlässig tagtäglich stattfinden kann”? Das ist doch nur eine Schutzbehauptung der Familienhilfe im Chor mit der Scheidungsindustrie: Eine Pflegefamilie oder ein Heim verdienen an ein Kind zwischen 1000 und 6500 EUR/Monat. Da haben die ein gerüttelt Maß an Eigeninteresse zu behaupten, dass die Hilfen der Großeltern unzuverlässig wären.
Meine eigene Schwester ist Oma und hilft ihrer Tochter seit Jahren, und zwar zuverlässiger als Schweizer Uhren! Wo liegt also bei Ihnen das Problem?
“Sollte es aber möglich sein wird man so den unterhalt der Mutter begrenzen bis abschalten können.”
Das ist nicht meine Priorität, verstehen Sie es endlich: Es geht hierbei nicht ums Geld, sondern um Menschen und deren Beziehung miteinander!
Es geht um die Beziehung der Kindern mit ihren natürlichen Eltern. Es geht um die Rahmenbedingungen, die Politik und Justiz den Scheidungsfamilien setzen: Es geht darum, dass die Rahmenbedingungen hierzulande in erster Linie monetärer Natur sind.
Ich höre nur von Geld, Geld, Geld! Das soll die Gretchenfrage der Geburtenrate lösen, die Demographie-Katastrophe verhindern?
Zwar würde die Einführung eines Mindestlohnes, den Mindestunterhalt eines (aber auch nur eines, damit ist die Demographie-Katastrophe nicht aufzuhalten) Kindes sichern!
Die Sicherheit, dass bei Trennung und Scheidung, der Kontakt mit dem Kind abbrechen wird, hält aber immer mehr Menschen davon ab, KInder in die Welt zu setzen.
“Dieses Grundrecht ist ein Abwehrrecht der Eltern gegen den Staat und nicht ein recht Vater gegen Mutter oder umgekehrt. Sie tun geradeso als hätte die Justiz einen Spaß daran die erziehungsrechte eines einzelnen zu beschneiden.”
Ich weiß nicht, wie gut bewandert Sie im Familienrecht sind. Sie scheinen es nicht mitbekommen zu haben, dass die Familie mittlerweile als Geschäftsmodell für eine gewaltige Betreuungsindustrie geworden ist.
Seit der Erfindung des römischen Rechts, hatten wir noch nie so viele Professionen, die im Familienrecht unterwegs sind, wie heute: Verfahrenspfleger, Umgangspfleger, Ergänzungspfleger, psychologische Gutachter, Gegengutachter, Sozialarbeiter des Jugendamtes und selbstverständlich die Anwälte.
All diese Professionen reden vollmündig vom “Wohle des Kindes” und “Prävention” und sinnieren über die sogenannte “Erziehungsfähigkeit” der Eltern, mit Vorliebe über die des Vaters bei Scheidungen und über die der Mutter bei Kinder-Inobhutnahmen.
Abgesehen von den Fällen tatsächlicher Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen, ist die Einmischung des Staates über das Jugendamt und die angeschlossenen Professionen, in der Tat ein Angriff auf die Familie.
Ob die dabei Spass daran haben, sei zunächst dahingestellt, es sind vordergründig materielle Interessen: Die gesamte Jugendhilfe betrug 27 Milliarden EUR im Jahre 2009, die Kosten für Anwälte, Gutachter und weitere Professionen in Scheidungs- und Scheidungsfolgeverfahren werden zwischen 20 und 40 Milliarden EUR/Jahr geschätzt.
Die genannten Kosten (also nicht nur Kindergarten, sondern insbesondere die Jugendhilfen, wie z. B. Heime) steigen jährlich in einem erschreckenden Tempo.
Angesichts der Methoden der Familienhilfen, die im Tagesspiegel sehr schön beschrieben wurden, ist die Frage zu stellen: Merken Sie überhaupt, was im Familienrecht abläuft?
“Das Problem liegt darin dass sich 2 erwachsene Menschen trennen und nicht in der Lage sind im Sinne des Kindes eine Regelung zu treffen. Dort ist der Egoismus dann doch näher als das wohl des Kindes.”
Das Wohl des Kindes liegt in seiner Beziehung zu den zwei Menschen, die sich seine Existenz gewünscht haben: Daher ist es zunächst mal Egoismus pur, wenn eine Frau entscheidet, ein Kind von einem Mann zu bekommen, mit dem sie sowieso nur ein zeitlich begrenztes Verhältnis haben wollte.
Der Verdacht der alleinigen Versorgungsabsicht ist in vielen dieser Fällen nicht von der Hand zu weisen.
Eine solche Frau denkt nicht an das Wohl des Kindes, sondern an ihr eigenes. In solchen Fällen ist der Streit vorprogrammiert, die Schädigung des Kindes auch!
Haben diese Frauen irgendeine Verantwortung zu tragen? Nein, sie dürfen laut über fehlende Alimente jammern und sind sich das Mitgefühl aller Menschen sicher: Es geht ja vordergründig um das Wohl ihrer Kinder!
Deren Einstellung zur elterlichen Verantwortung der Sicherung einer harmonischen Familie stellt sich nicht: Der Buhmann ist ja in der Richtung ihrer Zeigefinger! Da wird nicht gefragt, ob sich der Vater um seine Kinder kümmern will, da ja das Sorgerecht zunächst einmal bei der Mutter ist (nicht eheliche Kinder) und der Vater arbeiten muss, oder?
Wie soll da eine Regelung getroffen werden, wenn die Absicht von vorneherein klar ist: Der Vater soll nur Geld rüberschieben und ansonsten soll er sich nicht blicken lassen.
Selbst wenn wir einen Vater haben, der sich um seine Kinder kümmern würde, entscheiden die Gerichte gegen ihn: siehe BGH, Az. XII ZB 158/05. (Dem Vater wird das Sorgerecht entzogen, weil Mami das so will: “Die Mutter habe seit Februar 2003 sämtliche Entscheidungen, welche die wesentlichen Belange der Kinder … berührten, nach Möglichkeit ohne Einbindung des Vaters und unter eigenmächtiger Abänderung zuvor zustande gekommener Vereinbarungen selbst getroffen, so dass dem – grundsätzlich zur Kooperation bereiten – Vater nichts übrig geblieben sei, als diese Maßnahmen im nachhinein zu billigen, weil sie ohne nachteilige Auswirkungen auf das Wohl der Kinder nicht mehr zu ändern gewesen seien. Auch hinsichtlich der wohl wichtigsten zur Entscheidung anstehenden Frage, der Auswahl eines Therapeuten für die verhaltensauffällig gewordene Tochter F., sei eine Übereinstimmung nicht zu erzielen gewesen, wobei es nicht darauf ankomme, ob die Einigungsunfähigkeit der Eltern ihre Ursache in den unterschiedlichen Vorstellungen über die Person des Therapeuten, das Ziel der Therapie oder die Übernahme der Kosten gehabt habe.”)
“sie verschieben da eine Wut auf die Gerichte die aber bei den streitenden Elternparteien anzusetzen wäre. der Staat kann eine optimale Entscheidung kaum treffen, daher liegt es in den Pflichten der Eltern trotz gegenseitiger Ablehnung die Erziehung des Kindes gemeinsam zu organisieren.”
Diese Wut verschiebe ich mit Fug und Recht auf die Justiz: Da entscheiden kinderlose Menschen über das “Wohl des Kindes”. Da entscheiden Menschen, die keine Ahnung über die Erziehung der Kinder haben über die “Erziehungsfähigkeit” des Vaters. Wie im oben beschriebenen Fall BGH, Az. XII ZB 158/05, belohnen die Gerichte ein Verhalten das eindeutig gegen das Wohl der Kinder gerichtet ist: Die Frau als Mutter Maria Gottes auf Erden wird nicht in Frage gestellt. So war es im Fall BGH, Az. XII ZB 158/05, so war es im Fall Kachelmann.
“Die Justiz löst kein Problem, sie ist das Problem.”
“praktische Konkordanz”?
Der Fall BGH, Az. XII ZB 158/05, der Fall Zaunegger (§1626b, BGB, Sorgerecht der Väter nicht ehelicher Kinder) beweist, dass dieser Begriff eine leere Worthülse ist: Die Richter interessieren die Rechte der Väter nicht, als Teil der Familie, also als Teil der Keimzelle der Gesellschaft, die für das “Wohl des Kindes” so wichtig ist!
Die “praktische Konkordanz” erschöpfte sich in der Feststellung, dass der Vater Leine ziehen soll, wenn Mami das so will.
Hier greift eine andere Begrifflichkeit: Es gilt die “Offizialmaxime”, nicht die “Dispositionsmaxime” im Familien- und Kindschaftsrecht!
Wenn nämlich die “Dispositionsmaxime” herrschen würde, dann müssten oder könnten sich die sich trennenden Eltern auch vor einem Schiedsgericht einigen.
Da aber in DE die “Offizialmaxime” gilt, müssen die Anwälte und angehängte Professionen ran: Die Entscheidung wird den Eltern aus den Händen gerissen. Ab Streitbeginn entscheiden oft nur noch die Streitwertinteressen der Anwaltschaft, nicht aber das Wohl des KIndes. So einfach ist das!
Begriffe wie “so einfach ist es” passen nicht zum Recht. Dort ist nichts einfach einfach. das wäre den Interessen der Menschen auch nicht gerecht.
Seist auffällig und mittlerweile nervtötend mit welch Ideologie sie an ein schwerwiegendes Thema rangehen. Zu der Betreuung durch Oma und Co führte ich schon aus, wenn das im Einzelfall geht dann wird das auch gemacht, aber es kann zu keinem Gebot gemacht werden weil bei einem Gebot die Rechte der Großeltern zum Beispiel einen massiven Eingriff erfahren.
dass sie sich so aufregen darüber das es ja nur um Geld ginge ist perfide sie greifen das Rechtssystem an im Themengebiet unterhalt (erst später wechseln sie ins umgangsrecht) und nun da scheinbar die Argumentationen der Gerichte doch noch überzeugen konnten heisst es “es geht euch nur ums Geld”.
Bezüglich der Kosten durch gerichtsprozesse. ie Ansammlung so vieler Gutachter, Experten, Psychologen usw. hat einen Grund und der liegt darin so gut wie möglich das wohl des Kindes zu ermitteln bzw. Überhaupt mal die Verhältnisse zu ermitteln. Dass das mit der zeit immer mehr experten auf den Zaun ruft ist nicht verwunderlich. Nach wie vor vergessen Sie aber wer die Prozesse aber in Gang bringt und damit eine Entschridung von Anderen will. dass sind die 2 Streitparteien. Und ihr Vorschlag man solle sich vor Gericht einvernehmlich einigen müssen ist völlig irrsinnig, da man ja erst vor Gerich landet weil eine Einigung nicht erreicht wurde. Und selbst da versuchen Richter immernoch eine einvernehmliche Entscheidung zu bekommen.
dass sie hier die Frauen angreifen ist in Ordnung passt aber nicht zum Themengebiet weil es absolut nichts mit den Gerichten zu tun hat. Und es ist komplett abwegig, dass wenn Motive der Frau in Frage gestellt werden, Gerichte das übergehen. Dürfen sie gar nicht weil sonst schon ein angreifbarer Verfahrensfehler vorliegt. nochmals m Fall kachelmann war die Glaubwürdigkeit der Frau und die Möglichkeit einer Lüge das entscheidende Themengebiet, daher ist auch hier ihre Anschuldigung schwach.
Bezüglich des Urteils des BGH empfinde ich Ihre Ausführung als eigenständige Zusammenfassung. besser wäre es jedoch das Urteil genaustes aufzuschlüsseln und die Argumentation nachzuvollziehen. das ist eine Mengearbeit würde im Verständnis des Rechts weiterhelfen.
Ihre Ausführungen wirken irgendwie nur wie beleidigte hilflose Zeilen darüber das Männer die armen Opfer von Frauen sind, das mag bestimmt in mehr oder weniger Fällen so sein, aber es trägt nicht zur Lösung bei.
Bezüglich des demographischen Problems so vermeldeten gestern die Nachrichtenverbreiter dass es wieder mehr Kinder gäbe in Deutschland. Sind das nicht versöhnliche News?
PS:Rechtschreibfehler, Buchstabendreher oder ähnliches sind dem schreiben mit dem iPad geschuldet und sind hiermit versucht zu entschuldigen.
“Begriffe wie “so einfach ist es” passen nicht zum Recht. Dort ist nichts einfach einfach. das wäre den Interessen der Menschen auch nicht gerecht.”
Womit die Marschrichtung der “Verrechtlichung der Gesellschaft” vorgegeben ist: Alles verkomplizieren, verschlimmbessern, damit die Scheidungs- und Beratungsindustrie mit sich selbst beschäftigen kann.
“Seist auffällig und mittlerweile nervtötend mit welch Ideologie sie an ein schwerwiegendes Thema rangehen.”
Sind wir nicht gleichberechtigt, Frau ea.slauer? Was machen Sie?
“Zu der Betreuung durch Oma und Co führte ich schon aus, wenn das im Einzelfall geht dann wird das auch gemacht, aber es kann zu keinem Gebot gemacht werden weil bei einem Gebot die Rechte der Großeltern zum Beispiel einen massiven Eingriff erfahren.”
Ich rede nicht davon, dass es zum zwingenden Recht für Oma und Opa werden soll: Es ist aber Rechtsusus, dass Richter die Betreuung durch Oma und Opa als “unprofessionell” und damit als nicht unterhaltsreduzierend anerkennen wollen! Das war der O-Ton eines Richters. Dass diese Richter die Betreuung durch den Vater als unprofessionell und nicht zum Wohle des Kindes betrachten, brauche ich den vielen Lesern da draußen nicht erklären. Nur ein Vertreter der Profiteure kann behaupten, dass dem nicht so sei!
Einfach mal durchrechnen: All die genannten Verbote und Vorschriften der Gerichte, verlängern und verteuern eine Sache, die innerhalb einer Mediation oder Schlichtung innerhalb einer Stunde oder eines Tages erledigt wäre. Es geschieht alles nur zum Wohle der Professionen, nicht der Kinder und deren Familien.
“dass sie sich so aufregen darüber das es ja nur um Geld ginge ist perfide sie greifen das Rechtssystem an im Themengebiet unterhalt (erst später wechseln sie ins umgangsrecht) und nun da scheinbar die Argumentationen der Gerichte doch noch überzeugen konnten heisst es “es geht euch nur ums Geld”.”
Entschuldigung, ist aber nicht die allgemein akzeptierte Lesart, dass eine Mutter ihre Unterhaltsverpflichtung durch Betreuung erfüllt? Erstaunlicherweise fällt Ihnen die DISKRIMINIERUNG der Väter nicht auf: Während bei der Mutter auf ganz natürlicher Weise Unterhalt und Umgang miteinander verkoppelt werden dürfen, müssen diese zwei Aspekte bei einem Vater immer getrennt voneinander verhandelt werden.
Diese getrennte Verhandlung führt zu einer Erhöhung der Zahl der Prozesse (warum einfach, wenn wir es auch kompliziert haben können), was automatisch – gucken Sie mal im RVG nach – die Anwalts- und Gerichtskosten in die Höhe treibt. Diese Verkomplizierung geschieht – so wie Sie hier den Unwissenden Sand in den Augen streuen wollen – lediglich zum Wohle des Kindes, nicht wahr?
“Bezüglich der Kosten durch gerichtsprozesse. ie Ansammlung so vieler Gutachter, Experten, Psychologen usw. hat einen Grund und der liegt darin so gut wie möglich das wohl des Kindes zu ermitteln bzw. Überhaupt mal die Verhältnisse zu ermitteln.”
Ach, wie niedlich! Danke für den Witz des Tages! Ich hatte Sie gebeten den Artikel über die Selbstbedienung in der Familienhilfe zu lesen: Googeln nach “Tagesspiegel Familienhilfe”. Wer danach noch glaubt, dass vor Gericht das Wohl des Kindes ermittelt wird, der glaubt auch daran, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.
“Nach wie vor vergessen Sie aber wer die Prozesse aber in Gang bringt und damit eine Entschridung von Anderen will.”
Nein, das habe ich nicht vergessen, wer die Prozesse in Gang bringt: Das sind die Anwälte, falls Sie es vergessen haben sollten! Im Unterhaltsrecht gilt nur dann die Dispositionsmaxime, wenn die beiden Eltern sich verständigen können. In dem Augenblick, in dem eines der Eltern die Hilfe des Jugendamtes suchen, werden sie in aller Regel an die Anwaltschaft verwiesen und es gilt die Offizialmaxime: Es wird ein Unterhaltstitel erstellt, um anschliessend den Vater unter Anwendung des §170 StGB hinter Gitter bringen zu können, wenn es der Gegenseite so passt!
“Und ihr Vorschlag man solle sich vor Gericht einvernehmlich einigen müssen ist völlig irrsinnig, da man ja erst vor Gerich landet weil eine Einigung nicht erreicht wurde.”
Sind alle Norweger irre? Die haben eine verpflichtende Mediation vor Prozess? In DE haben wir nur §15 EGZPO als Empfehlung für manche Sachen, aber nicht für das Familienrecht!
Irrsinnig war im Fall BGH, Az. XII ZB 158/05 lediglich die Tatsache, dass der Vater kompromissbereit war, die Kinder durch die Mutter psychisch auffällig wurden und sie trotzdem der Mutter zugesprochen wurden. Der kompromissbereite Vater wäre nie durch alle Instanzen gegangen, wenn er nicht eine vollkommen unreife Mutter gegenüber gestanden wäre.
“Und selbst da versuchen Richter immernoch eine einvernehmliche Entscheidung zu bekommen.”
Wer’s glaubt wird selig! O-Ton einer Richterin, nachdem man alle Tatsachen schriftlich vorgetragen hatte: “Sie glauben doch nicht, dass ich Zeit habe, all das durchzulesen, was sie mir hier vorgelegt haben!” Also, warum noch vor Gericht ziehen, wenn sowieso nichts von dem was vorgetragen wird zur Kenntnis genommen wird?
Warum sollen die Menschen bei diesen streikenden Richtern, noch überhaupt Kinder in die Welt setzen?
“dass sie hier die Frauen angreifen ist in Ordnung passt aber nicht zum Themengebiet weil es absolut nichts mit den Gerichten zu tun hat.”
Ich greife nicht die Frauen an, sondern diejenigen, die sich des Feminismus als nützlichen Idioten bedienen und unter Verwendung des Orwellschen Neusprech – “Das Wohl des Kindes!” – Kasse aus dem Leid der Familien und ihrer Kinder zu machen: Der Scheidungsindustrie!
Tun Sie doch bitte nicht so, als ob Sie nicht verstehen würden, worum es uns geht! Selbst wenn ich nicht alle Aspekte darlegen kann, aufgrund der Kürze der einzustellenden Beiträge und der begrenzten Zeit, die mir zur Verfügung steht, ist es für jeden geneigten Leser einfach zu verstehen, dass hier die Geschlechter gegeneinander gehetzt werden!
Haben Sie schon mal nachgerechnet, wie viele Kinder pro Tag in Scheidungsverfahren verwickelt sind? Es sind 400/Tag !!!
“Und es ist komplett abwegig, dass wenn Motive der Frau in Frage gestellt werden, Gerichte das übergehen. Dürfen sie gar nicht weil sonst schon ein angreifbarer Verfahrensfehler vorliegt.”
So, und wer soll das prüfen, bitteschön? Der Mann im Mond? Meinen Sie, dass der Anwalt, der stumm neben Ihnen sitzt, eine Verfahrensrüge einreichen wird oder den Richter wegen Befangenheit ablehnen wird? Der wird im Nachhinein mit seinem Mandanten über den Richter schimpfen, aber insgeheim wird er dem Richter danken, da ihm dessen “unverständliche” Entscheidung (wohlgemerkt, die Gesetze sind so kompliziert, dass sie nicht einmal Richter mehr begreifen, wenn man nicht unterstellt, dass sie dem Anwalt zuarbeiteten) die 2. Instanz bescherte, also noch mehr Geld in seine leere Kassen hereinspült: Der Anwalt wird doch kein Interesse haben, dass der Streit zu Ende geht!
“nochmals m Fall kachelmann war die Glaubwürdigkeit der Frau und die Möglichkeit einer Lüge das entscheidende Themengebiet, daher ist auch hier ihre Anschuldigung schwach.”
Schwach war die Vorstellung der Staatsanwaltschaft und des Landgerichts, die sogar in die Schweiz fuhren, um eine der Freundinnen von Kachelmann zu seinen sexuellen Vorlieben zu befragen und um herauszufinden, ob er zu Gewalt neigt. DAS geschah, nachdem die ganze Republik, ja die ganze Welt bereits Bescheid wusste: Die vermeintlich Vergewaltigte HATTE GELOGEN!
Also, was soll der Schwachsinn, dass “die Möglichkeit einer Lüge das entscheidende Themengebiet” war? Bei DSK haben die die Anzeige fallen gelassen, nachdem sich Madame in Widersprüchlichkeiten verfing, trotz fehlender Ermittlungspflicht der Staatsanwaltschaft in den Staaten. Bei Kachelmann wussten sie von Anfang an, dass Madame nicht die Wahrheit gesagt hatte und sie haben ihn trotzdem eingebuchtet.
“besser wäre es jedoch das Urteil genaustes aufzuschlüsseln und die Argumentation nachzuvollziehen. das ist eine Mengearbeit würde im Verständnis des Rechts weiterhelfen.”
Tun Sie das und erläutern uns danach warum der kompromissbereite Papa die Kinder nicht bekommen hat: Ist es nicht so, dass Mami ihn der Pädophilie bezichtigt hatte? Und ist es nicht so, dass nach einer derartigen Anschuldigung, dem Mann nicht mehr geglaubt wurde?
Im Fall BGH, Az. XII ZB 158/05 hatte der Vater das Sorgerecht für seine Kinder nicht mehr bekommen, im Fall Kachelmann und DSK haben die ihre vorherigen Stellen nicht mehr zurückbekommen! Immer wieder die gleiche Masche um einen Mann ausser Gefecht zu setzen!
“Ihre Ausführungen wirken irgendwie nur wie beleidigte hilflose Zeilen darüber das Männer die armen Opfer von Frauen sind, das mag bestimmt in mehr oder weniger Fällen so sein, aber es trägt nicht zur Lösung bei.”
Wir haben 90% alleinerziehende Frauen, ca. 40% ihre Partner betrügende Frauen, mehr als 10% Kuckuckskinder, 50% häuslicher Gewalt geht auf das Konto der Frauen (siehe alle Studien in Ausland und vor allem die Ausführungen der Frau Erin Pizzey einer der Feministinnen der ersten Stunde) es wird aber immer so getan als ob nur der Mann gewalttätig wäre, es wird gelogen, dass Frauen 23% weniger verdienen würden als Männer, dabei hat das Statistische Bundesamt herausgefunden, dass Frauen ein um 5% höheres EINKOMMEN als Männer haben, usw., usf.
Wenn irgendwo über die Benachteiligungen der Frau berichtet wird, wird immer auf hohem Niveau Larmoyanz verbreitet! Man könnte meinen, dass gleich das Fläschchen Riechsalz aus der Tasche gezogen wird, um die drohende Ohnmacht der Vortragenden abzuwenden.
Wir verneigen uns vor allen Frauen und Mütter, die Seite an Seite mit ihren Männern in guten wie in schlechten Zeiten durch das Leben gemeinsam schreiten oder nach einem Schicksalsschlag alleine geblieben sind und für sich selbst und ihre Kinder sorgen müssen.
Wir haben noch nie gehört, dass die Trümmerfrauen, solche Probleme hatten, über die die feministischen Klagefrauen tagaus-tagein jammern.
Was Sie als Jammern empfinden, ist lediglich die Erkenntnis, dass das Fass voll ist! Wenn die Damen das als Jammern empfinden, soll uns das auch Recht sein!
Auch dann bleiben wir äusserst gut erzogen und lassen den Frauen den Vortritt, gemäß dem Motto: “Ladies first!” Also, die Damen sollten zuerst damit aufhören, die Generation Eurer Großmütter hatte es auch nicht nötig.
“Bezüglich des demographischen Problems so vermeldeten gestern die Nachrichtenverbreiter dass es wieder mehr Kinder gäbe in Deutschland.”
Der DAX schiesst auch an manchen Tagen in die Höhe, um nachher in den Keller zu sinken. Das ist eine statistische Schwankung, vermutlich aufgrund der neuen Elterngeldregelung (die Zahl der Scheidungen stieg auch erst 1979, nicht 1978).
Nur wenn nächstes Jahr die Zahl erneut nach oben gehen wird, kann von einem anhaltenden Trend berichtet werden. Es kann aber passieren, dass die Zahl noch stärker sinken wird.
Sollte dieser Trend anhalten, wird sich sicherlich die Scheidungsindustrie freuen: Kanonenfutter im Anmarsch!
Also Ihr gesellschaftskritischer Rundumschlag war nicht mein Hemengebiet mir geht es um die Gerichte. ich verteidige auch keine Anwälte sondern rein den Richterstand.
Vorneweg ich bin keine Frau, sondern ein Herr.
dass Richter eine Industrie anheizen ist natürlich falsch. Richter bekommen ja ihr festes Gehalt ob mit mehr oder weniger Prozesse und Sie können davon ausgehen, dass es einem Richter nicht besonders Spass macht Prozesse dieser Art zu führen.
bezüglich der Ausweitungen von Meditationen muss ich Sie an Frau Leutheuser-Schnarrenberger verweisen. Die Politik bzw der Gesetzgeber ist dort die richtige Adresse.
das Urteil des BGH müssen Sie widerlegen wenn Sie es angreifen.
ich weise wiederholt daraufhin, dass das oberste deutsche Gericht mit Begründung urteilt und dort sehr sachlich und in einer perfektionierten Sprache mit atemraubend einfachen wie punktgenauen Argumentationen die Ansichten des Gerichts niederlegt. Dieses Urteil sollten Sie lesen und herausarbeiten wo der BGH irren sollte, Dann kann man darüber reden ob er irrt und warum er irrt, Auf pauschale “negative Erfahrungsberichte” lasse ich mich nicht ein, da ich nicht dabei bin und auf Erzählungen vertrauen soll ohne zu wissen, ob sie zutreffend sind oder nicht.
das im Fall Kachelmann der Staatsanwalt keine gute Figur machte ist von mir auch eingeräumt worden. ich finde es auch nicht richtig, dass das Gericht diese nie zu enden scheinende Verhörungen der exfreundinen zugelassen hat. die Begründung hab ich bis heute noch nicht gelesen, mich aber auch nicht ausreichend damit beschäftigt.
das Gerichte die Betreuung durch den Vater ablehnen wäre mir neu und wäre einer Überprüfung bis zum BGH bedürftig, Mir sind einige Fälle bekannt wo die Betreuung der Väter vorzug gegeben wurde. meist dann wenn die Mutter nicht in der Lage ist.
Wir müssen uns mal auf ein konkreten Sachverhalt einigen sonst ist es mühselig immer wieder andere Fälle zu beleuchten.
die Prozesse bringen immer noch die Streitenden in Gange, da ein Anwalt ohne den klaren Auftrag überhaupt nicht tätig werden kann, das bedeutet nach wie vor ganz klar, dass es zu Prozessen kommt, wo sich die ehemaligen Partner nicht einigen können bzw. wollen… die Schuld auf die Gerichte zu verlagern ist nicht angebracht.
Ob Motive nicht berücksichtigt wurden oder Anträge, Darstellungen usw. werden von den Berufungsinstanzen notfalls vom BGH oder BVerfG überprüft. Dazu ist der Instanzenzug da.
es kristallnere sich nun heraus dass sie mit der gesellschaftlichen Rolle der Väter und den gesetzlichen Vorgaben nicht zufrieden sind. das ist ihr gutes Recht, teilweise auch gut nachvollziehbar. Aber dies den Gerichten anzuhängen wäre dreist. und nochmals der Richter hat kein finanzielles Interesse an Prozessen. und Richter unterstützen auch keine Anwälte, warum sollten sie such. Richter haben eine Überbelastung und wären froh wenn viele Prozesse nicht mehr stattfinden müssten. ich denke unter der Richterschaft wäre ein Wunsch nach Gesetzen zur stärkeren Einsetzung der Meditation sehr recht. Daher ist Ihre Kritik an deutschen Gerichten nicht nachvollziehbar.
Aber Sie finden bestimmt noch eine Geschichte unter dem ymotto “Dieser Richter hat dies und jenes gesagt”. um es vorwegzunehmen. sehen Sie einen Richter als unobjektiv, einseitig oder ähnliches kann man dieses Urteil mit Rechtsmitteln angreifen. Das ist Ihr Recht. toll der Rechtsstaat meinen Sie nicht?
@rasender roland………….,
Sie haben bei Ihrer _„universellen Volksaufklärung“_ im Zusammenhang mit dem Baden und den Bädern noch etwas Wichtiges vergessen!
Es ist zwar nur eine Vermutung, aber passend zu Ihren Ausführungen und Argumenten:
Diese Brüder _“pinkeln“_ auch noch in das Badewasser und stimulieren damit unsere _“Tussies“_ und so etwas passt nicht in dieses unser Land!
Wir sind zwar jetzt am eigentlichen Thema dieses Blogs hier _“vorbeigerast“_, aber das passt ja zum _“rasenden roland“_.
Gruß D. Ackermann
@ heute.de: Bitte löschen – wieso müssen die Blogger hier eigentlich Ihre Arbeit machen und unpassende Beiträge kennzeichnen?
@ alle
Wenn der Bürger wach ist, schläft er nicht!
Es gibt nur Gewinner – Strauß-Kahn – Guido Westerwelle – Angela Merkel …
Eine neue Woche beginnt. Schluss mit der Wochenend-Langeweile, Schluss mit dem unsinnigen Gerede über die Qualifikation eines Herrn Westerwelle als Außenminister, Schluss mit den Zukunftsaussichten „Unserer lieben Frau“ als Kanzlerin …
Die Erde dreht sich weiter – und dieses „Hansel-Theater“ juckt sie [die Erde] nicht.
Es gibt auf dieser Welt andere Probleme, Probleme, die gelöst werden müssen.
Ich bin sehr froh, dass ich jederzeit gut über die öffentlich-rechtlichen Medien informiert werde. Aber mit dem Zweiten sehe ich wirklich besser.
Warum: Das hat mir ein namentlich nicht bekannter Mitarbeiter der ZDF-Redaktion erklärt.
In dem Blog von Hilke Petersen vom 23. August 2011 schreibt er eine bemerkenswerte Anmerkung:
zu Beitrag: Provokateur | 24. August 2011 | 13:17
„ZDF heute.de:
Auch wenn es noch so oft (von den Gegnern des öffentlich-rechtlichen Systems) wiederholt wird, so stellen wir klar: Wir sind natürlich weder ein Regierungssender noch entscheiden bei uns (Regierungs-) Politiker über den Inhalt der Sendungen.
Es ist auch nicht so, dass ein zentraler Redakteur (etwa der Chefredakteur) den ganzen Nachrichtentag “quasi in Alleinherrschaft” inhaltlich durchdekliniert.
Es sind vielmehr professionelle Mechanismen in den zahlreichen Redaktionen, die hier greifen.
Überdies spiegelt sich bei den ZDF-Redakteuren die ganze Vielfalt, die ganze Breite des demokratischen politischen Spektrums wider.
Wir empfehlen allen, die einmal hinter die Kulissen blicken wollen, einen Besuch des ZDF-Sendezentrums in Mainz.
Das beste Mittel gegen Vor- und Fehlurteile ist Information aus erster Hand.“
Zitatende
Also: Schluss mit Verdächtigungen hinsichtlich „Adenauer-Fernsehen“.
Vertrauen in die professionellen Mechanismen in den zahlreichen Redaktionen des ZDF ist angesagt. Die Alleinherrschaft des Chefredakteurs ist auch nicht gegeben.
Vertrauen ist wichtig!
Und wenn Sie jetzt noch zweifeln, dann schauen Sie halt eben mit dem „Ersten“.
Vielleicht erkennen Sie, dass das „Zweite“ auch reicht, oder eben so gut ist.
Ja, dann wünsche ich Ihnen allen eine angenehme Woche – und schlafen Sie nicht ein.
Einen freundlichen Gruß aus Eisenach
P.S.
Vergessen Sie alles, was Sie über die nicht stattgefundene Vertragsverlängerung für Herrn Nikolaus Brender gelesen haben. Die Herren Koch und Müller und auch „Unsere liebe Frau“ haben es nur gut mit Ihnen gemeint.
“Nur Gewinner”
Wichtig war, dass DSK dem amerikafreundlichen Sarkozy als Kandidat nicht mehr gefährlich sein konnte. Dazu hat man jetzt noch eine neue Vorsizende bei IWF, die unter Druck steht.
Soweit zur Weltpolitik.
Das Schicksal einer Vergewaltigung wird von vielen unterschätzt. Bei Sprüchen , wie “…es sind ja nur fünf Minuten” kommt einen das Blanke entsetzen. Das dies bei den hisigen Richtern so sein soll halte ich für völlig abwegig. Ich kenne einige Richter und die lesen mehr als nur die BILD-Zeitung. Es mag früher hier durchaus so gewesen sein.
Die Deutung aber, dass hier gegen “die Frauen” oder “für die Frauen” geurteilt wird, ist wieder mal eine Ausgeburt des unsäglichen Geschechterkrieges. Bestenfalls einfach nur Unkenntnis, über die Komplexität eines solchen Prozesses.
Hier die Verjährung zu ändern, bringt nicht viel. Das hat viellerlei Gründe.
Wichtig wäre eine Vermittlung, wie man als Opfer mit so einem Verbrechen umgehen sollte. Dass man sich so schnell wie möglich bei der Polizie melden sollte, dass man auf hygienemaßnahmen verzichtet werden sollte, dass weitere Beweise gesichert werden sollten, dass es abwegig ist, dass man mit damit irgendwann selber fertig werden wird, …
Wahrheit und Klarheit
[...]*
*Anmerkung der Redaktion heute.de: Beiträge, die nichts mit dem Diskussionsthema zutun haben, fragwürdige politische Inhalte verbreiten und mehrfach kopiert im ganzen Blog verstreut werden, werden gelöscht. Mit freundlichen Grüßen, Redaktion heute.de
[...]*
* Anmerkung ZDF heute.de: Ihr Beitrag wurde gelöscht, weil er keinen Bezug zum Diskussionsthema hat und mehrfach im Blog auftaucht. Mit freundlichen Grüßen, Redaktion heute.de