Gute Embryonen, schlechte Embryonen
Wer bestimmt über unser Leben? Wann beginnt es, und wie darf es enden? Grundfragen des Menschseins, die uns alle angehen.
Gut eine Woche nach dem Spruch zur Sterbehilfe fällt der Bundesgerichtshof ein zweites Urteil, das auf die Grenzen des Lebens zielt.
Ein Frauenarzt macht sich nicht strafbar, wenn er künstlich befruchtete Eizellen auf Erbkrankheiten untersucht, bevor er sie in die Gebärmutter einer Patientin einsetzt. Die Richter folgen damit einer rechtlichen Logik. Abtreibungen sind schließlich auch erlaubt, wenn durch erbliche Schäden des Kindes die Gefahr einer schweren Beeinträchtigung der Schwangeren besteht. Ob Reagenzglas oder Gebärmutter, gleiche Bedingungen für Embryonen. Klingt erstmal salomonisch. Aber, um in der juristischen Sprache zu bleiben, hat nicht der Fötus im Mutterleib die bessere, weil „eigene Anwältin” im Vergleich zum Petrischalen-Embryo, der ohne physische Verbindung zur genetischen Mutter deutlich schutzloser ist? Gleich ist eben nicht immer gleich richtig.
Und die Richter schränken ein, eine unbegrenzte Selektion von Embryonen dürfe es nicht geben. Keine Auswahl nach Augenfarbe oder Nasenkrümmung. Keine Designerbabies. Nur schwerwiegende Gendefekte dürften untersucht werden. Ist diese Grenze zu halten? Können auch künstliche Embryonen mit der Prognose einer schweren Neurodermitis aussortiert werden. Oder nur solche, die ihr Leben lang weder laufen noch sprechen können? Wer soll das entscheiden? Jeder von uns hat seinen kleinen Gendefekt.
Die Richter haben einen langjährigen Rechtsstreit beendet. Für den Gesetzgeber und uns alle ist die Sache damit nicht erledigt. Wer hat das Recht zu sortieren zwischen „guten” und „schlechten” Embryonen? Familien mit behinderten Kindern werden möglicherweise häufiger die Frage hören: „Musste das sein?”. Um falsche Fragen zu vermeiden, braucht die Gesellschaft überzeugendere Antworten.
2 Kommentare | 07. Juli 2010 | 10:19 Uhr |
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Zugegeben: Auf den ersten Blick wirkt das BGH-Urteil konsequent: Wenn ein behindertes Kind abgetrieben werden darf, dann ist es nur logisch, dass auch vor der Einpflanzung des Embryos die Möglichkeit besteht, es dem Absterben – nein, nennen wir es deutlicher, dem Tod – zu überlassen, wenn es Schäden im Erbgut gibt. Aber kann man das eine Übel mit dem anderen rechtfertigen? Als gläubiger Christ empinde ich es als skandalös, dass es überhaupt möglich ist, eine Abtreibung mit der Behinderung eines Kindes zu begründen. Gleiches ist bei der Embryonendiskussion der Fall: Es ist nicht richtig, dass man Mneschen mit Behinderung schon in der ersten Phase ihres Lebens selektiert. Die Würde des Menschen ist nun einmal unantastbar, ganz gleich zu welchem Zeitpunkt und ganz gleich wie gesund der Mensch ist. Hier zu unterscheiden entwertet behindertes Leben.
Ich habe nicht ganz verstanden, wo das Problem liegt??? Wo findet keine Selektion statt?
Auf welchem Fleck des Planeten?
Die Natur selektiert,
Die Zeit selektiert,
Die Gesellschaft selektiert,
Die Generationen selektieren,
Die Parteien, die Organisationen, die Interessengruppen selektieren,
Du und ich, wir alle selektieren. Und das in vielen Formen, Arten und Weisen… Jeder nach seinem eigenen Konzept.