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Ärger am Arbeitsplatz? Gekündigt wegen einer Bagatelle? Was tun?
Hier die wichtigsten Infos zur Sendung vom 6. September: Wenn weder das persönliche Gespräch mit dem Chef und/oder dem Betriebsrat hilft, dann bleibt nur noch die Kündigungsschutzklage. Was man dazu wissen sollte: Man muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung klagen, beim zuständigen Arbeitsgericht. Das ist grundsätzlich der Bezirk, in dem der Arbeitgeber [...]
Kommentieren | Michael Scheuch | 06. September 2011 | 10:00 Uhr |
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Recht am Arbeitsplatz
Am Arbeitsplatz können Kleinigkeiten große Folgen haben – Konfliktpunkte sind gerne die Nutzung von E-Mail und Web am Arbeitsplatz, Streit um Bagatellen, die bis zur Kündigung führen können, und ab und zu auch Streit um die angemessene Kleidung.
1 Kommentar | Michael Scheuch | 02. September 2011 | 10:00 Uhr |
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