Blau über Rot
Och, das eine Bier… Manchmal ist das schon zu viel: Wenn es kracht und Alkohol im Spiel ist, ist der Führerschein schnell weg. Ihn wiederzubekommen ist nicht leicht – und kostet eine Menge Geld. Auch betrunken Rad fahren kann teuer werden. Deshalb: Nach der Party fahrbare Untersätze aller Art stehen lassen und ein Taxi rufen – oder zu Fuß nach Hause gehen. Und hoffen, dass einem unterwegs keiner entgegenkommt, der nicht so vernünftig war.
Alkohol am Steuer
Kein Kavaliersdelikt: Wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, gefährdet sich und andere – und riskiert nicht nur seinen Führerschein, sondern auch seinen Versicherungsschutz. Für Fahranfänger gilt eine Null-Promille-Regel, für alle anderen wird es ab 0,5 Promille kritisch. Wenn man Anzeichen von Fahrunsicherheit zeigt oder einen Unfall verursacht, auch schon eher.
Letzte Chance Idiotentest: Mario hat nach einer Party mit 1,6 Promille im Blut das Auto seines Chefs zu Schrott gefahren. Jetzt muss er zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, kurz MPU, antreten. Weil die auf Anhieb kaum jemand schafft ist eine gute Vorbereitung wichtig. 37 Grad hat Mario und zwei andere unfreiwillige Fußgänger auf dem langen Weg zurück zum Führerschein begleitet [Video].
Stehen lassen
Beim nächsten Mal mit dem Fahrrad fahren? Keine gute Idee: Auch wer betrunken auf dem Rad unterwegs ist muss mit einem Eintrag in die Verkehrssünderkartei rechnen und kann seinen Autoführerschein verlieren. Besser: ein Taxi rufen. In vielen Städten geht das auch per Smartphone-App.
Sperrriegel für Trinker: Elektronische Zündsperren sollen Autofahrer davon abhalten, betrunken zu fahren. In Schweden und den Niederlanden gibt es Alcolocks [Video] schon, in Deutschland prüft der TÜV derzeit die Wirksamkeit solcher Systeme.
Flasche leer
Nicht nur im Straßenverkehr, auch im öffentlichen Nahverkehr ist Alkohol ein Problem [Video]. Städte wie München oder Hamburg haben deshalb das Trinken in Bussen und Bahnen verboten und ein Alkoholverbot verhängt [Video].
von Kerstin Deppe
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2 Kommentare | 31. August 2012 | 13:40 Uhr |
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1. Sie reden in ihrer Informationsendung über MPU. Die Fragestellung jedoch der MPU lautet “Ist es zu erwarten dass der Probant in der Zukunft wieder alkoholisiert…… am Verkehr teilnimmt?
Es gibt absolut niemanden im ganzen Universum die/der diese Frage beantworten könnte. Eine beantwortung ist immer vollkommene Spekulation. Somit ist die MPU, die es auf der ganzen übrigen Welt nicht mehr gibt, ausser natürlich in Deutschland, ein groß angelegter schwerstkrimineller Betrug gestützt bisher von allen Bundespräsidenten Kanzlern usw. also alle Schwerkriminelle. Ich muss das so sagen als Mitglied einer Demokratischen Partei habe ich die Verfassungsmässige Pflicht Meingsbildung zu treiben.
In allen anderen Ländern gilt das derjenige bestraft wird mit Geld bzw. Haft, und dann nach verbüsung ende. Deutschland versucht alle Bürger nach und nach ztu kriminalisieren. Und sie beteiligen sich daran. Überall wo Menschen leben wird es auch Tote und Verletzte dadurch geben, dass jemand falsch handelt. Deshalb sind wir Menschen und keine Götter. Was sie versuchen herbeizuführen ist eine perfekt funktionierende Maschine die nur das tut was sie soll.
Sie behaupten weiterhin in ihrer Informationssendung, wer Alkoholisiert am Verkehr teilnehmen muss sollte doch Taxi oder Bus fahren. Diese Aussage ist im Ansatz schon falsch. Kein Fahrer im ÖPNV ist verpflichtet alkoholisierte Personen mitzunehmen. Also muss der Betroffene wieder laufen.Bitte berichtigen sie ihre fehlerhaften Darstellungen denn sie haben mit der alltäglichen Realität absolut garnichts zu tun. Das was sie da betreiben ist Volksverhetzung nach dem Motto schlagt die Säufer tot. Nochmals ich bin Mitglied der Drittgrössten Partei Deutschlands und so auch zur Meinungsbildung verpflichtet. Bitte unterlassen sie in Zukunft ihre gezielten Falschinformationen. Danke
Sehr geehrter Herr Bodenmüller,
vielen Dank für Ihren Kommentar zur unserer Sendung “Alkohol im Verkehr”.
Wir versuchen die Gesetzeslage darzustellen, dazu gehört auch die Notwendigkeit einer MPU. Eine rechtspolitische Bewertung diesbezüglich nehmen wir nicht vor. In unserer Sendung geht es darum aufzuzeigen, welche rechtlichen Konsequenzen drohen, wenn man alkoholisiert am Steuer, aber auch als alkoholisierter Fußgänger, Fahrradfahrer oder Beifahrer am Verkehr teilnimmt. Der ÖPNV ist nicht verpflichtet sehr stark alkoholisierte Personen zu befördern. Dies liegt im Ermessen des Fahrers.
Das WISOplus Team