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Soli verfassungswidrig?
Ein Finanzgericht in Hannover kam jetzt zu der interessanten Einschätzung, der Solidaritätszuschlag, den wir Deutschen seit knapp anderthalb Jahrzehnten bezahlen, sei verfassungswidrig. Richterin Georgia Gascard sagte, das Motiv für die Einführung des „Soli” seien die Kosten für die Einheit gewesen. „Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte.” Eine Ergänzungsabgabe wie der „Soli” diene jedoch nach den Vorstellungen des Verfassungsgesetzgebers nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen. Das Bundesfinanzministerium geht allerdings nicht davon aus, dass diese Ansicht vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Bestand haben wird. Aber, nur für den Fall, dass Karlsruhe doch anders entscheidet, liebe FDP, wenn Euch ein Gericht dazu verurteilt, dann ist es die Justiz, die unsere Steuern und Abgaben gesenkt hat, nicht Guido Westerwelle. Nur um das schon mal klarzustellen.
Kommentieren | 25. November 2009 | 12:58 Uhr |
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