Papst: Niemand ausschließen!

„Das Heilige Jahr der Barmherzigkeit schließt niemanden aus.“ Mit diesen Worten begründet Papst Franziskus, warum er im Heiligen Jahr das Sakrament der Versöhnung bei den Piusbrüdern anerkennt. Die große Frage ist, was es bedeutet, wenn Franziskus als Maßstab des Handelns das Motto ausgibt: Niemand soll ausgeschlossen sein. Was bedeutet das für diejenigen, die noch ausgeschlossen sind? Dazu schweigt Franziskus in seinem neuen Brief. Die Synode und vor allem das nachsynodale Schreiben werden ihm noch Gelegenheit geben, dies etwa auf die heiklen Themen im Bereich Ehe und Familie expliziter zu erklären. Seine Vorgabe,  dass im Heiligen Jahr alle Priester auch von der Sünde der Abtreibung lossprechen können, bringt für Deutschland nicht viel Neues. Allerdings ruft Franziskus mit dem Passus in seinem Brief einmal mehr ins Gedächtnis, was manchmal vergessen wird: Aus katholischer Sicht ist Abtreibung und die Mitwirkung daran Sünde und führt zur Exkommunikation.

Papst zur Abtreibung

Laut Kirchenrecht ist die Aufhebung der Exkommunikation im Kontext der Abtreibung dem Bischof vorbehalten. Die meisten Bischöfe in Deutschland sowie einigen wenigen anderen Ländern haben diese Vollmacht dauerhaft an alle Priester delegiert. In den anderen Fällen sind es meist besondere Bußkanoniker, die der Bischof mit dieser Aufgabe betraut hat. Franziskus verfügt nun, dass im Heiligen Jahr alle Priester diese Vollmacht besitzen. Franziskus kritisiert dabei, dass „das Drama der Abtreibung von manchen mit einem oberflächlichen Bewusstsein erlebt [wird], so dass sie sich über das schwerwiegende Übel, das ein solcher Akt mit sich bringt, fast nicht im Klaren sind“. Zugleich macht der Papst deutlich, dass er die Nöte wahrnimmt, die oft mit einer Abtreibung verbunden sind. Und gerade deshalb macht er diese Ausnahme in Bezug auf die Vollmachten für das Heilige Jahr. „Die Vergebung Gottes für jeden Menschen, der bereut, kann diesem nicht versagt werden, besonders wenn er mit ehrlichem und aufrichtigem Herzen das Sakrament der Vergebung empfangen will, um Versöhnung mit dem Vater zu erlangen.“

Einigung mit Piusbruderschaft?

Interessant ist ein Satz im Passus über die Piusbruderschaft, in dem Franziskus seine Hoffnung zum Ausdruck bringt, dass „in naher Zukunft“ Lösungen gefunden werden können, um die volle Einheit mit den Piusbrüdern wiederzugewinnen. Die Anerkennung des Bußsakraments ist die ausgestreckte Hand des Franziskus. Man darf gespannt sein, ob die Piusbrüder sich dieses Mal auch bewegen. Bei Benedikt XVI. haben sie die ausgestreckte Hand nicht ergriffen, wurden vielmehr übermütig und dachten, sie könnten mit Papst Ratzinger machen, was sie wollten. Doch sie haben den Bogen überspannt. Auch für Benedikt XVI. gab es in Bezug auf das II. Vatikanische Konzil einen Punkt, den er nicht überschritt. Ein Ausverkauf des Konzils war mit ihm nicht zu machen.

Auf den ersten Blick scheint eine Aussöhnung im Pontifikat von Papst Franziskus eher schwieriger. Amtsführung und viele Aussagen des Pontifex sind für die Piusbrüder nicht annehmbar. Die Enzyklika „Laudato si“ sehen sie als Beweis dafür, dass Franziskus das Heil der Menschen nicht in Christus sondern „natürlichen Mitteln“ erwarte. Die Kontakte zwischen der Glaubenskongregation, die über die ihr zugeordnete Kommission Ecclesia Dei für die Beziehungen zuständig ist, sind nie abgebrochen. Im September vergangenen Jahres gab es ein Treffen zwischen dem Generaloberen der Piusbrüder, Erzbischof Bernard Fellay, und Kardinal Gerhard Müller. Auch gab es im Speisesaal von Santa Marta eine kurze Begegnung zwischen Fellay und Franziskus. Allerdings wurden dabei keine inhaltlichen Dinge besprochen. Die Tür war also nie zu. Allerdings ist auch klar, wer sich bewegen muss. Bisher ist nicht erkennbar, dass es in den vergangenen Monaten Fortschritte bei den Verhandlungen gegeben hätte. In einer ersten Reaktion dankt die Piusbruderschaft dem „Obersten Hirten für seine väterliche Geste“.

Gebet für den Papst

Drei Anmerkungen noch zum Brief des Papstes. Er bringt darin auch eine Begnadigung von Gefangenen ins Gespräch. Allerdings formuliert er in dieser Passage sehr vorsichtig und spricht das Thema nur indirekt an. Zum anderen ist interessant, dass Franziskus die Möglichkeit, einen Ablass im Jubiläumsjahr zu gewinnen, sehr ausdehnt, zugleich aber mit einer Bedingung verbindet, die neu ist und auch etwas irritiert. Bisher war es üblich, dass für einen Ablass ein Gebet in der Intention des Papstes notwendig ist. Das bleibt auch künftig. Dazu kommt aber noch das Gebet für den Papst. Es ist etwas befremdlich, wenn der Papst „das Gebet für mich“ als Bedingung für einen Ablass aufstellt.

P.S. Die Beichte bei den Piusbrüdern ist bisher zwar gültig, aber nicht erlaubt. Gültig deshalb, weil die Bischöfe der Piusbruderschaft in der Apostolischen Sukzession stehen. Die gespendeten Sakramente sind also gültig, aber nicht erlaubt. In Bezug auf die Beichte sind sie im Heiligen Jahr also auch erlaubt.

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Jürgen Erbacher

Seit Juli 2018 leite ich die ZDF-Redaktion "Kirche und Leben katholisch", für die ich seit 2005 über die Themen Papst, Vatikan, Theologie und katholische Kirche berichte. Dafür pendle ich regelmäßig zwischen Mainz und Rom - meiner zweiten Heimat. Dort habe ich vor meiner ZDF-Zeit mehrere Jahre gelebt und für Radio Vatikan gearbeitet. Studiert habe ich Politikwissenschaft und Katholische Theologie in Freiburg i.Br. und Rom.