Die Bundeswehr und Social Media: “Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit”

Action & Abenteuer - die Bundeswehr setzt Musikvideos zu Werbezwecken ein. (Bild: Youtube)

Action & Abenteuer - die Bundeswehr setzt Musikvideos zu Werbezwecken ein. (Bild: Youtube)

Auch die Bundeswehr ist im Web 2.0 angekommen. Zumindest teilweise. Im Mai hat sie eine Art Social Media Fahrplan für Bundeswehrangehörige veröffentlicht. Darin hält sie fest, dass Facebook und Co. sich prima zur Nachwuchsgewinnung eignen. Auch der Begriff der Meinungsfreiheit fällt. Während die Nachwuchsgewinnung im Internet ehrgeizig umgesetzt wird, ist die Meinungsfreiheit in anderen Bereichen offensichtlich auf der Strecke geblieben.

Joachim Witt ist Musiker. Er hat das gemacht, was ein Musiker im digitalen Zeitalter machen sollte: Ein künstlerisches Musikvideo auf Youtube veröffentlichen. Darin spielen Soldaten eine Rolle, eine Vergewaltigungsszene ist zu sehen. Diese Art von Kunst haben nicht alle verstanden, deshalb hat er es auf seiner Facebook-Seite erklärt: “Bei dem Video handelt es sich unmissverständlich um eine Kunstform! Wir zeichnen in großen und anspruchsvollen Bildern ein apokalyptisches Horrorszenario!”

Befehl zum Shitstorm

Ulrich Kirsch ist Vorsitzender des Bundeswehrverbandes und Oberst. Er hat das gemacht, was ein Oberst im digitalen Zeitalter nicht machen sollte – zu einem Shitstorm gegen einen Künstler aufrufen: “Ich kann nur dazu raten, den Unmut gegenüber Witt in dessen Facebook-Auftritt deutlich zu machen. Er möchte ja den offenen Dialog. Den sollte er dann auch bekommen.”

Der Aufruf zeigte Wirkung: Auf der Facebook-Seite von Joachim Witt brach eine Diskussion über das Video los: Auf der einen Seite Befürworter der Meinungs- und Kunstfreiheit, auf der anderen betroffene Bundeswehrangehörige. Gut 4.500 betroffene Facebook-Nutzer fordern gar das Ende oder die Überarbeitung des Videos.

Unrechtmäßiger Aufruf

Der Rechtsanwalt Udo Vetter bestätigt, dass die Bundeswehr mit ihrem Shitstorm-Aufruf zu weit geht: “Was die Bundeswehr hier versucht, ist eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Verstärkend kommt noch hinzu, dass für Herrn Witt die künstlerische Freiheit hinzukommt. Dass diese aufgrund von Verletzung anderer Rechte eingeschränkt werden sollte, ist hier nicht der Fall.”

Hätten die Bundeswehrverantwortlichen auch im vor-digitalen Zeitalter zu einem Shitstorm gegen Joachim Witt aufgerufen? Wie hätte dann ein Shitstorm nicht im Internet, sondern vielleicht auf der Straße ausgesehen?

In Sachen Nachwuchsgewinnung ganz vorn

Während die Bundeswehr trotz Social Media Fahrplan mit der Meinungsfreiheit im Web 2.0 noch nicht souverän umgeht, benötigt sie in Sachen Nachwuchsgewinnung keine Starthilfe: Sie nutzt selbst die Plattformen Youtube und Facebook, um Nachwuchs mit Slogans wie: “Action, Adrenalin, Abenteuer! Die Herausforderung deines Lebens wartet auf dich!” zu gewinnen.

Dabei zeigt sie sich nicht von transparenter Seite. Kritiker, wie der Bundestagsabgeordnete Rainer Arnold (SPD) verurteilen das Werbevideo der Bundeswehr, das in Zusammenarbeit mit dem Jugendmagazin “Bravo” entstanden ist, als unsäglich und unangemessen. “Sie zielen klar und unverhohlen auf Personalwerbung unter Minderjährigen. Das ist rechtlich problematisch und moralisch unvertretbar”, sagte der Abgeordnete Paul Schäfer (Die Linke).

Eine Petition fordert die Einstellung dieser Werbekampagne: „Das Jugendmagazin “Bravo” hilft der Bundeswehr bei der Rekruten- und Imagewerbung. Von der harten Einsatzrealität, der Möglichkeit des eigenen Todes, psychologischen Belastungen, Einsatztraumata und weiteren Folgeschäden von Kriegs- und Auslandseinsätzen findet sich keine Spur.”

Doppelmoral stoppen

“Die Meinungsfreiheit ist kein Schönwetterrecht”, erinnert der Anwalt Udo Vetter. Auch nicht für die Bundeswehr. Genauso wenig ist das Web 2.0 eine barrierefreie Werbeplattform, jenseits von Verantwortung und Ethik. Social Media Richtlinien sind nur sinnvoll, wenn sie in ihrer Gänze umgesetzt werden.

(Das ZDF ist für den Inhalt externer Internetseiten nicht verantwortlich)

13 Kommentare | 16. Oktober 2012 | 10:00 Uhr | Twittern | Facebook

13 Kommentare

  1. Ganz ehrlich…Sie schreiben Blödsinn. Dieser scheint aus einer grundlegenden Einstellung zu resultieren und ist keine objektive Darstellung von Sachverhalten.

    Ich zitierere: „Ich kann nur dazu raten, den Unmut gegenüber Witt in dessen Facebook-Auftritt deutlich zu machen. Er möchte ja den offenen Dialog. Den sollte er dann auch bekommen“ (Quelle: Bundeswehrverband, 2012, Pressemitteilung 19).

    Dieser Aufruf stellt zum einen keinen Befehl dar und zum anderen keine Einschränkung der Meinungsfreiheit.
    Im Gegenteil, Kirsch hat als Vorsitzender des Bundeswehrverbandes, der in sich auch eine juristische Person mit dem Recht zur freien Meinungsäusserung ist,ebenfalls das Recht eine solche zu äussern.

    Sich dabei auf einen Anwalt zu berufen, der allem Anschein nach ebenfalls nur eine Meinung zu einer im Web 2.0 stattfindenden Diskussion und der Einstellung der Beteiligten geäussert hast, um Ihrem Artikel den Anschein von Seriösität zu geben, ist unterste Schublade!

    Thomas M. | 16. Oktober 2012 | 19:07
  2. Nebenbei…DIE BUNDESWEHR ist an der ganzen Diskussion nicht beteiligt. Einzelne Soldaten äussern ihre Meinung. Und wenn der Meinung dieser Soldaten nach dieses Video verboten werden sollte, so ist es deren Recht diese Meinung zu äussern. Darüber zu entscheiden ob es verboten wird ist glücklicherweise Aufgabe von qualifizierten Organen die durch unsere Verfassung legitimiert sind. Von dem Prozess dieser Entscheidungsfindung sind wir so weit entfernt, wie Ihr Artikel von Seriösität. Denn wie zitieren Sie Udo Vetter so schön: “…”Verstärkend kommt noch hinzu, dass für Herrn Witt die künstlerische Freiheit hinzukommt.”

    Thomas M. | 16. Oktober 2012 | 19:17
  3. Ich kann Herrn M. nur zustimmen!
    Schon Tage BEVOR der Bundeswehrverband sich zu dem Video äußerte, gab es kritische Stimmen im Netz gegen das Video. Nicht nur wegen der Darstellung der deutschen Soldaten und der Flagge, sondern auch wegen der Vergewaltigungsszenen! Und unter den Kritikern gab und gibt es viele “normale” Menschen ohne Bezug zur Bundeswehr, die einfach der Meinung sind, dass Herr Witt in diesem Fall zu weit gegangen ist!

    Der von ihnen zitierte Herr Udo Vetter kennt sich wohl in seinem eigenen Schwerpunktbereich, den gesetztlichen Vorschriften, nicht so ganz aus? Denn dort heißt es im Strafgesetzbuch folgendermaßen:

    § 90 StGB -Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole-
    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) 1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
    2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Davon ist auch die künstlerische Freiheit von Herrn Witt nicht ausgeschlossen!

    Provokation lautet hier wohl die Devise – wie damals bei Falco mit dem Lied Jeanny. Nur schade, dass es mit der untersten Schublade sein muss.
    Provokation hin oder her – ins Geschmacklose und Ehrverletzende sollte es dann doch nicht abgleiten…

    Leider lassen Sie, Herr Paletta, bei dem Verfassen dieses Artikel ein wenig die objektive Sichtweise vermissen- ob nun bewusst oder nicht sei dahingestellt. De facto gleiten sie aber doch einige Male in Unwahrheiten ab, die so nicht haltbar sind!

    Des weiteren finde ich ihre Aussagen bezüglich der Nachwuchsgewinnung in diesem Artikel unter dieser Überschrift fehl am Platze.
    Außerdem ist es doch in der heutigen Zeit legitim, dass die Bundeswehr sich des Internets – und dort Youtube- bedient, um die Zielgruppe – Jugendliche – erreichen zu können? Mit Wegfall der Wehrpflicht ist die Bundeswehr auf Nachwuchs angewiesen. Und dass sich Herr Arnold und Herr Schäfer gegen die Werbekampagnen aussprechen liegt doch wohl in ihrem personellem und parteilichem Hintergrund?! Das ist doch vergleichbar damit, als würde sich ein CDU-Abgeordneter kritisch zum Mindestlohn äußern: eben nichts neues und überraschendes mehr!!!

    Wiebke S. Hessler | 16. Oktober 2012 | 20:35
  4. Ergänzend zu den bisherigen Kommentaren, die ich uneingeschränkt teile, möchte ich folgendes deutlich machen:
    Mit Ihrem Beitrag schreiben Sie, Herr Paletta, ob aus Unkenntnis oder bewußt, Unwahrheiten und Ungenauigkeiten zusammen und vermischen dies zusätzlich mit einer ordentlichen Portion unfundierter und unsachlicher Meinungsmache. Eins ist Ihr Beitrag jedenfalls nicht: gut recherchiert und sachlich in der Darstellung.
    Aus dem Vorsitzenden des Bundeswehrverbandes, einem Vorsitzenden einer Berufsorganisation – vergleichbar einem Gewerkschaftsvoristzenden – wird ein befehlsbefugter Vorgesetzter, der mit seinem Aufruf (“Befehl”)dafür sorgt, dass “die Bundeswehr” den Shitstorm über Herrn Witt auslöst. Ihre Mutmaßungen, was passiert wäre, wenn es das Netz noch nicht gegeben hätte, gleitet ab ins Unerträgliche. Ich möchte dies nicht weiter kommentieren, zeigt es doch deutlich wessen Geistes Kind Sie sind. Was wollen Sie denn den über dieses Musikvideo des Herrn Witt erbosten Soldaten, deren Angehörigen und anderen Menschen, die dies unsäglich finden damit unterstellen? Sieht so seriöses jounalistisches Arbeiten im ZDF aus? Oder durfte hier nur der Journalistenlehrling unbeaufsichtigt mal aus mehreren bereits vor einiger Zeit erschienenen Artikeln einen, seine Meinung gegen die Bundeswehr auslebenden, unsachlichen und schlecht recherchierten, sowie an Sachverstand mangelnden Artikel publizieren? Das ZDF hat sich mit diesem Unsinn zumindest nicht positiv in Sachen objektiver Berichterstattung hervorgetan.
    Im Übrigen übersehen Sie in Ihrem Beitrag ebenfalls, dass in dem zugrundeliegenden Fall Persönlichkeitsrechte Betroffener (Soldaten wie deren Angehöriger) ebenfalls beachtenswert sind. Ein reines Abheben auf die anscheinend allein gültige, künstlerische Freiheit des Herrn Witt beleuchtet hier wohl nicht beide Seiten der Materie.
    Zum zitierten Rechtsanwalt, Herrn Vetter, der nicht zwischen dem Vertreter einer Berufsvertretung (Deutscher Bundeswehrverband) und der Bundeswehr unterscheiden kann, verbietet sich eigentlich jedes weitere Wort. Wer schon so schlecht in der Argumentation und Recherche aufgestellt ist, dem würde ich nicht mal die rechtsanwaltliche Vertretung in einer Bagatellsache übertragen.

    Ingo H. | 16. Oktober 2012 | 21:35
  5. Ganz ehrlich, wieso soll solch ein Video unter Meinungsfreiheit fallen, während unter anderem viele Videos von Rammstein, etc. aufgrund Jugendgefährdung und ähnlichen Argumenten strikt verboten werden? Was hat es mit künstlerischer Freiheit zu tun, wenn man unter vollem Bewusstsein und mit Absicht die eigenen Truppen so durch den Dreck zieht? Und das, wo wir Soldaten sowieso schon einen solch schweren Stand in der Öffentlichkeit haben.

    Zu dem Punkt Nachwuchsgewinnung und “Meinungsfreiheit” sei folgendes gesagt: Haben Sie schon jemals eine Werbung von Audi oder sonst irgendeinem Hersteller gesehen, in der erwähnt wird, dass das Auto diese und jene Macke hat? Welcher Konzern auf dieser Erde tut dies? Werbung ist, um das Produkt interessant zu machen. Und im Gegensatz zu den Herstellern, wo man meist erst im Nachhinein merkt, welche Macken das Produkt hat, wird man bei der Bundeswehr EINDEUTIG und UNMISSVERSTÄNDLICH über die Verpflichtungen als Soldat, sowie auch über die Risiken und Folgen eines Auslandseinsatzes aufgeklärt. Und das, bevor man überhaupt jemals eine Uniform getragen hat…

    Ich finde es einfach nur traurig, dass Sie dieses Thema so voreingenommen behandeln.

    Chris K | 16. Oktober 2012 | 22:36
  6. Eine Frage: Hat einer meiner Vorredner, auch nur einer, das Werbevideo der Bundeswehr auf YouTube gesehen? Das, welches bereits nach wenigen Stunden auf Druck der Bundesregierung wieder aus dem Netz genommen wurde? Zur Erinnerung: Panzer fahren in atemberaubender Geschwindigkeit durchs Bild, Rockmusik ertönt. Dann: Die deutsche Nationalhymne, Raketen steigen in die Luft. Das Adrenalin rauscht, ganz sicher. Wie in jedem Ego-Shooter, den ein 14-Jähriger begeistert spielen würde. Ist denn nicht klar, wo die Grenzen, wo der Unterschied ist zwischen einer Werbung für ein Auto und die Friedenssicherung im Hindukusch? So wichtig Ihr aller Dienst für unser Land auch ist, behalten Sie das rechte Maß dafür, was angemessen ist. Nachwuchsfang mit der Verherrlichung von Kampfeinsätzen ist es nicht.

    Chris M | 16. Oktober 2012 | 23:01
  7. Hier werden mir zuviele Dinge durcheinander geworfen.

    Ein Künstler, der ein provozierendes Video veröffentlicht, muss damit leben können, dass die von ihm gewollte Provokation Erfolg hat. Soldaten, die darin pauschalierend verunglimpft werden, sollten sich dazu äußern dürfen. Von ranghohen Soldaten _erwarte_ ich sogar, dass sie sich im Rahmen ihrer Vorbildfunktion dazu äußern.

    Das Werbevideo der Bundeswehr ist ein anderes Thema und ebenfalls zu Recht Ziel der Kritik. Mir hat mein Grundwehrdienst gereicht, um festzustellen, wie viel Chuzpe es braucht, in der Bundeswehr seinen Weg zu finden. Nicht nur die innere Struktur der Truppe ist dringend sanierungsbedürftig, auch die äußere Wahrnehmung und die Unterstützung durch die Menschen unseres Landes. Jugendliche, die nach unserer Gesetzeslage noch nicht voll geschäftsfähig sind, mit solchen falschen Versprechungen zu locken, ist moralisch verwerflich.

    Das sind einfach zwei völlig unterschiedliche Themen!

    Hauke | 16. Oktober 2012 | 23:15
  8. Einen ganz allgemeinen Punkt möchte ich dem bisher gesagten hinzufügen, nämlich die Frage, weshalb den Kritikern des Videos von Joachim Witt entgegengehalten wird, dass dieses unter die künstlerische Freiheit falle und deshalb jedwede Kritik ein Unding sei. Im Gegensatz dazu wurde bei dem ebenfalls sinnlos verunglimpfenden islamkritischen Video aus den USA, welches die letzten Wochen in der öffentlichen Debatte war, dazu aufgerufen, doch bitte Respekt vor den Gefühlen der Kritisierten zu haben und so etwas künftig zu unterlassen.

    Marcus | 17. Oktober 2012 | 07:29
  9. Es ist und bleibt besonders verwerflich, erwiesenermaßen beeinflussbare Kinder (!) und Jugendliche mit verherrlichender oder wenigstens beschönigender Werbung und PR (“Action, Adrenalin, Abenteuer! …”) an die Bundeswehr heranzuführen. Das Drumherumgerede ändert nichts daran, aber auch wirklich garnichts. Es vernebelt nur den Blick.

    Zudem muss Kritik an der Bundeswehr (und den “Kollateralschaden”, die sie in Einsatzgebieten verursacht oder zumindest indirekt daran beteiligt ist) in einem demokratischen Land, das als Mitglied der EU neuerlicher Träger des Friedensnobelpreises ist, erlaubt sein. Die Vorgehensweise, diese Kritik zu ersticken, erinnert mich an Techniken, derer sich andere, nicht sonderlich rühmliche Interessengruppen bedienen.

    Frank | 17. Oktober 2012 | 10:31
  10. Kleiner Nachrag: Ich habe gerade zufällig einen BW-Spot gesehen: der Link “bundeswehr-karriere.de” wird so ausgesprochen: “Bundeswehr minus Karriere”, das ist doch eine Steilvorlage fürs politische Kabarett:-)

    Frank | 17. Oktober 2012 | 11:19
    • Das ist leider nicht nur bei der Bundeswehr eine nicht ganz durchdachte Domain-Namensgebung. Das rutscht einfach durch, weil die Nutzung des Trennungszeichen als solches in der Domain im Kopf eben nicht wirklich als Minuszeichen verankert ist. Amüsante Effekte sind da zwangsläufig die Folge. Danke für den vergnüglichen Hinweis in einer etwas schwierigen Diskussion.

      Wilfried Schock | 19. Oktober 2012 | 12:11
  11. Pardon, Kollege,

    nur mal zum Handwerklichen: Ich nehme an, dass Udo Vetter den Unterschied zwischen dem Bundeswehrverband und der Bundeswehr kennt. Wie war noch mal die Fragestellung für sein Statement? (Frage ihn auch gerne selber.)

    Thomas Wiegold | 17. Oktober 2012 | 22:40
  12. Und so sieht das Ganze dann aus: http://www.spiegel.de/schulspiegel/abi/adventure-camp-bundeswehr-geht-auf-nachwuchssuche-a-862927.html

    Frank | 26. Oktober 2012 | 13:13