Länder machen Dampf bei Störerhaftung
Wer andere Nutzer in sein WLAN lässt, haftet. Die Länder Hamburg und Berlin bringen heute eine Bundesratsinitiative auf den Weg, die die ungeliebte Störerhaftung für WLAN-Funknetze zurückdrängen soll. Je nach Umsetzung könnte sie die derzeitige Misere aber sogar zementieren.
Abmahnungen wegen unerlaubtem Dateientausch sind ein Massenphänomen. Fast jeder Schüler kennt jemanden, der eines der Schreiben bekam, in welchem dem Empfänger das illegale Tauschen einer CD, eines Films oder eines E-Books vorgeworfen wurde – mit einer beigefügten Kostennote von mehreren Hundert oder mehr als 1.000 Euro. Allein 2011 sind nach einer Hochrechnung des Vereins gegen den Abmahnwahn über 218.000 solcher Abmahnungen verschickt worden.
Folge: Wer unterwegs mal eben ins Internet gehen will, findet zwar an jeder Straßenecke WLAN-Netze, aber einloggen kann man sich nicht. Die meisten Betreiber hüten sich aus Angst vor der Mithaftung bei möglichen Gesetzesverstößen davor, Gästen den Eintritt zu erlauben.
Aber selbst Verschlüsselung und weitere Maßnahmen schützen die Anschlussinhaber nicht davor, im Falle eines Falles zahlen zu müssen. So wird der Bundesgerichtshof im November den Fall einer Familie verhandeln, deren minderjähriger Sohn trotz Verbot und Kinderschutz-Software Musikstücke tauschte und in der Folge insgesamt mehr als 5.000 Euro zahlen sollte.
Abmahn-Auswüchse sollen verhindert werden
Solchen Auswüchsen will der Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete Hansjörg Schmidt (SPD) ein Ende machen. Er kämpft seit langem für eine Neuregelung der Rechtslage und hat schließlich politische Unterstützung gefunden. Heute sollen sowohl der Senat in Hamburg als auch in Berlin eine gemeinsame Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, die die Bundesregierung auffordert, neue gesetzliche Regeln zu finden.
“Wir haben inzwischen einen überparteilichen Konsens, dass etwas geschehen muss”, sagt Schmidt im Gespräch mit ZDF Hyperland und verweist auf einen Entschluss der Innenministerkonferenz vom Juni. Seine Idee: Wer seinen Internetanschluss für die Allgemeinheit zur Verfügung stellt, soll künftig nach dem Telemediengesetz mit einem Endkunden-Provider gleichgestellt werden. Das hieße: Der Anschlussinhaber haftet ebenso wenig wie die Deutsche Telekom oder Kabel Deutschland für die Aktionen ihrer Kunden im Internet.
Alleine: Ganz wollen Hamburg und Berlin die WLAN-Inhaber nicht aus der Haftung entlassen. So heißt es im Text der Bundesratsinitiative: “Dies soll unter Wahrung der Rechte und Rechtsverfolgungsmöglichkeiten der Inhaber von Urheberrechten und der Funktionsfähigkeit der Strafverfolgung geschehen.” Das hieße zum Beispiel, dass sich Nutzer eines Hotspots erst einloggen müssen, damit sie später ermittelt werden können, wenn sie Dateien illegal ausgetauscht haben. Kommerzielle Anbieter haben solche Identifikations-Dienste längst im Angebot. Ihr Nachteil: Sie sind oft kompliziert und nicht kostenlos zu bekommen.
Breite Unterstützung
Hier liegt das Dilemma der Bundesrats-Initiative: Sind die Anforderungen zu hoch, werden sich Privatleute kaum dazu durchringen, ihren WLAN-Anschluss für Fremde zu öffnen. Sind die Hürden zu niedrig, befürchten Rechteinhaber, dass der illegale Dateitausch überhand nehmen könnte. Wie genau er sich die Neuregelung vorstellt, lässt Schmidt daher offen. “Dazu muss sich das Bundesjustizministerium jetzt Gedanken machen“, erklärt der Abgeordnete.
Immerhin kann er sich einiger Unterstützung auch aus anderen politischen Lagern sicher sein. So hat auch die Berliner Landes-CDU den Vorstoß unterstützt. Ohnehin sei die Bundesrats-Initiative nur ein Mosaikstein, um die gesetzliche Lage zu verbessern. So setzt er Hoffnungen darauf, dass die Abmahnindustrie durch eine Deckelung der zulässigen Gebühren auf 100 Euro geschwächt werden könnte und so offene WLAN-Netze weniger riskant werden.
Dass die Netzgemeinde den Vorstoß feiern wird, ist kaum zu vermuten. So hat der Berliner Netz-Lobby-Verein Digitale Gesellschaft im Juni einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Haftungsregeln für WLAN-Betreiber komplett beseitigen soll. Doch derzeit hat ein so radikaler Vorschlag in der Bundespolitik keinerlei Chance, realisiert zu werden.
(Das ZDF ist für den Inhalt externer Internetseiten nicht verantwortlich)
7 Kommentare | 04. September 2012 | 11:55 Uhr |
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Leider sind noch immer viele WLANs gar nicht oder nur WPA verschlüsselt. So findet man gerade in Ballungsgebieten schnell Gelegenheit, mit seinem Laptop auf der Parkbank mal eben illegal Dateien herunterzuladen, wofür andere u. U. haften müssen.
Ohne Einsicht in die konkreten Entwürfe ist meine Freude verhalten. Einmal zu oft haben wir Initiativen (auch von der SPD) erlebt, die dann in den Details so verwässert wurden, dass am Ende oftmals das Gegenteil von dem herauskam, was ursprünglich intendiert war.
In New York hat der Bürgermeister Bloomberg dafür gesorgt, dass in allen Parks von AT&T kostenlos und frei WiFi (WLAN) verfügbar ist.
“To connect to the internet through one of the free AT&T Wi-Fi access points in parks, simply look for and select the network name “attwifi” in the list of networks in your device’s Wi-Fi settings screen. That’s it – no username or password is required.”
http://www.nycgovparks.org/highlights/places-to-go/wi-fi
Was macht die deutsche Gesellschaft so besonders, dass die SPD glaubt, wir brauchen eine deutschnationale Sonderbehandlung, die sich nicht an internationalen Standards messen darf?
Der US-Amerikaner darf frei in seinem Land surfen. Die SPD braucht den großen Lauschangriff auf Eheleute im Schlafzimmer (Schily, SPD), die Rasterfahndung (Horst Herold, SPD) und nun die Vorratsdatenspeicherung bei WLANs.
Was haben die Deutschen verbrochen, dass die SPD ihnen nicht die Freiheit gönnt, die 300 Millionen US-Amerikaner haben?
Bei Wikimedia habe ich eine etwas längere Version des Kommentars abgelegt, der hier seit gestern auf Moderation wartet:
http://blog.wikimedia.de/2012/09/05/wlan-informationsfreiheit-transparenz-open-data-government/comment-page-1/
Stellt sich die Frage, warum beispielsweise jeder am Hamburger Flughafen um sonst surfen kann, (Quelle: http://www.inar.de/hamburg-airport-und-mobilcom/), es bei Internet-Zugängen über WLANs privater Personen für dieses dann ein Haftungsproblem entsteht.
MfG Jansen
hi Jens Best,
dem kann ich mich nur anschließen. Hier müssen wir in der Tat erst mal konkrete Entwürfe sehen und wie sich diese dann zu Gunsten von uns Usern gegen diese Abzocke durch die Content-Mafia aussehen sollen.
Denn das Problem ist: einer von dieser Content-Mafia sitzt leider im Bundestag. Wen ich meine? Ich meine Herrn Siegfried Kauder, seines Zeichens Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV).
http://de.wikipedia.org/wiki/Siegfried_Kauder
Und der hat ja schon lange uns User ja schon lange auf dem Kicker und daher befürchte ich, dass da nichts gescheites bei rauskommen wird. Das ist ja das Problem. Und genau deshalb wollte und will unsere Regierung ja dieses ACTA + Folgegesetze, was ja Gott sei Dank vom Europaparlament abgeschmettert wurde.
Und außerdem liegen sich in dieser Sache bezüglich Filesharing der EuGH und unser BGH im Clinch. Der EuGH hat Präventiv-Filter verboten, aber der BGH gab der Content-Mafia Recht.
Von daher müssen sich hier die Gerichte endlich mal an der Rechtsprechung vom EuGH orientieren und diese nicht mutwillig uminterpretieren, wie es der BGH getan hat.
Und auch für die Herren Abmahnanwälte würde sich hier ein riesiges Geschäftsfeld auftun, wenn wir User unsere WLANs öffnen würden. Denn wenn wir mit Endkunden-Providern gleichgestellt würden, dann würden die uns zwingen, die Daten der Mitnutzer herauszugeben, wie sie es schon mit der Telekom und den anderen tun. Dazu reicht ihnen doch das LG Köln. Dieses LG hilf auffallend gerne den Abmahnanwälten. Auch in meinem Fall vor einem Jahr war dass so.
Und was auch perfide ist: diese Abmahnanwälte und die Herren Staatsanwälte nutzen noch immer die Dienste der GVU, um an unsere Daten zu kommen, obwohl es ihnen (also sowohl der GVU und den Staatsanwälten) bereits mehrfach verboten wurde.
Dazu mal hier der entsprechende Beitrag in meinem Blog:
http://mintblog.blog.de/2012/08/10/film-musikindustrie-versucht-erneut-urteil-filesharer-bgh-14448347/
Von daher: wir sollten uns davon nicht zu viel versprechen. Denn wie gesagt: solange diese Content-Mafia uns weiter abzocken darf, gibt es keine Besserung für uns. Und solange die Gerichte die Rechtsprechung des EuGH und diese 100 €-Deckelung nicht akzeptieren wollen, wird es keine Besserung geben und wir drehen uns immer wieder im Kreis herum.
Es ist wie mit allem anderen auch: Nur Abzocke. Meine Meinung, das wir in Deutschland eine richtige Demokratie haben, habe ich schon vor 30 Jahren verloren.
Alles nur um der Oberschicht die Taschen zu füllen und den Machtgelüsten unserer Politiker Rechnung zu tragen.