Leistungsschutzrecht: Lex Google im Kabinett
Nach langer Wartezeit bringt das Bundesjustizministerium am Mittwoch nun das Leistungsschutzrecht auf den Weg. Doch so richtig zufrieden wird damit wohl niemand damit sein.
Es waren nur vier Zeilen im Koalitionsvertrag, den CDU, CSU und FDP im Oktober 2009 unterschrieben: “Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler”, heißt es dort. Und weiter: “Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.” Auch SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier hatte zuvor das Leistungsschutzrecht gefordert. Allein: Was das bedeuten sollte, wusste lange Zeit niemand genau.
Lex Google
Nun – fast drei Jahre später – hat das Justizministerium den Gesetzentwurf so weit ausgearbeitet, dass er den Weg ins Bundeskabinett gehen kann. Die Entwürfe wurden bereits im Internet veröffentlicht: Was die Bundesregierung plant, ist im Wesentlichen eine Lex Google – ein Spezialgesetz für beziehungsweise gegen den mächtigen Suchmaschinenkonzern, der mit seinen Werbeangeboten im vergangenen Jahr über 35 Milliarden Dollar weltweit verdiente. Die deutschen Verleger wollen von den Gewinnen von Google und ähnlichen Angeboten profitieren.
Es war eine beispiellose Schlacht, die sich Befürworter und Gegner des
Leistungsschutzrechts geliefert hatten. Die eine Seite – allen voran der Axel-Springer-Verlag und sein Chef-Lobbyist Christoph Keese – beschwor die Ungerechtigkeit, die das Internet mit sich bringt. Die Internet-Konzerne verdienten Milliarden, die althergebrachten Verlage müssten mit sinkenden Auflagenzahlen und geringen Online-Werbeerlösen kämpfen. “Wenn wir nicht berichten”, so argumentieren die Verleger, “kann Google auf keine Inhalte verlinken”. Dabei setzten sie auch ihre gesammelte Meinungsmacht in Deutschland ein.
Leistungsschutzrecht soll verlegerische Tätigkeit schützen
Das Leistungsschutzrecht soll die verlegerische Tätigkeit schützen und dabei über das reine Urheber- und Nutzungsrecht an Texten, Bildern und Grafiken hinausgehen. Und: Es sollte eine wesentliche Einnahmequelle für Verlage werden.
Nur die Art der Umsetzung war lange Zeit unklar: Wer sollte für was genau
zahlen? So brachte der Springer-Verlag zum Beispiel eine Gebühr für gewerblich genutzte Computer ins Gespräch, die auf Verlagsangebote zugreifen können – und erntete prompt erbitterten Widerspruch vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und anderen Wirtschaftsverbänden. Sie wollten keine Sonderabgabe für Verlage zahlen, wenn diese ihre Angebote kostenlos ins Internet stellten.
Schlimmste Befürchtungen erfüllt
Der erste Entwurf jedoch, den das Bundesjustizministerium im Juli
veröffentlicht hatte, erfüllte die schlimmsten Befürchtungen der Gegner: Das
Gesetz war so vage formuliert, dass sogar ein Link zu Zeitungsartikeln
potenziell kostenpflichtig gewesen wäre, von den “Snippets” – kurzen
Textzitaten – ganz zu schweigen. Auch stellte das Gesetz nicht hinreichend
klar, wer die Verleger bezahlen sollte. Der Gesetz sprach von einer
“gewerblichen Nutzung”, doch das ist juristisch alles andere als eindeutig: Ob ein Blog mit Werbung oder ein bloßer Bezug zum Beruf des Zitierenden
ausreicht, hätten Gerichte klären müssen.
Da hatte sich bereits eine breite außerparlamentarische Koalition gegen das Leistungsschutzrecht gebildet. Die Oppositionsparteien lehnten das Vorhaben der Regierung sowieso ab, aber auch innerhalb der Koalition zeigte sich Widerstand. Im zweiten Entwurf deshalb die Kehrtwende: Demnach sollte die “öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen” weiter legal und kostenfrei sein, “soweit sie nicht durch die Anbieter von Suchmaschinen” erfolge. Aus dem Leistungsschutzrecht war damit auch juristisch ein Google-Gesetz geworden.
Zurechtgestutztes Gesetz
Dafür gab es Kritik von beiden Seiten: Google sah das eigene Geschäftsmodell gefährdet und kritisierte lautstarkt den “beispiellosen Eingriff in die Architektur des Internets”, wie Google-Sprecher Kay Overbeck betonte. Die Verleger hingegen wollten das zurechtgestutzte Gesetz nicht akzeptieren. Der neue Entwurf, der heute durch das Kabinett gehen soll – so berichten verschiedene Medien – hat diese Einschränkung wieder weitgehend aufgehoben.
Nun gelten auch Nachrichtenaggregatoren zu den Zahlungspflichtigen – doch wer genau dazu zählt, ist weiterhin unklar. Auch Blogger können sich nicht in Sicherheit wähnen.
Verlagsangebote könnten verschwinden
Denn selbst wenn die Verleger theoretisch Geld von Google für Snippets
verlangen könnten, ist nicht klar, dass sie dies auch praktisch gegen den US-Konzern durchsetzen könnten. Der bringt nämlich nach eigenen Angaben mehr als vier Milliarden Klicks auf Verlagsseiten. In einer Studie der Beratungsunternehmen TRG und Sistrix wird zudem auf die vermeintlich geringe Bedeutung von Verlagsangeboten für Google verwiesen: Demnach stammen 92,5 Prozent der Google-Suchergebnisse nicht von Verlagen oder ähnlichen Unternehmen. Und nur 1,1 Prozent der Google Adwords-Werbung würden auf Seiten ausgespielt, auf denen Verlagsinhalte dominieren.
Die Drohung, dass Google die Verlagsangebote einfach aus seinem Index wirft, steht damit mehr als deutlich im Raum. Zwar weigert sich das Unternehmen dies tatsächlich auszusprechen, doch hat der Suchmaschinenkonzern dies bereits in Belgien praktiziert. Erst als die dortigen Verlage Google von gerichtlich erstrittenen Zahlungspflichten befreiten, leitete die Suchmaschine ihre Nutzer wieder auf Verlagsangebote. Dass dies in Deutschland passieren könnte, ficht die Verfechter des Leistungsschutzrechtes nicht an: “Auch ein Unternehmer, der so groß und so erfolgreich ist wie Google, muss sich der Deutschen Rechtsordnung unterwerfen”, sagt der Bundestagsabgeordnete Günter Krings im Interview mit dem Elektrischen Reporter.
13 Kommentare | 29. August 2012 | 08:11 Uhr |
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Soll doch Google ernst machen. Nach einer Woche plärren die Presseverleger im Springerhaus und ihr Krings um Hilfe vor dem pösen Gesetzgeber. Wir als Normalverbraucher können auch schon mal auf die Pagen der ausländischen Presse wie derStandard.at und NZZ.ch ausweichen, um uns dort über deutsches Gezeder zum Leistungsschutzrecht und neueste Polit-Skandale amüsieren.
Wer hat Krings zur letzten Bundestagswahl überhaupt gewählt? War er ein Ergebnis der Überhangmandate? Da gab es doch erst gestern so ein merkwürdiges Interview: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1851143/
Bissl kurz gedacht IMHO. Wie man sieht, bilden die Verlage eine starke Lobby. Wer will ausschließen, dass die nächste Forderung sich auf einen Gleichstellungsgrundsatz beziehen würde und Google dazu zwingen wollte, die Verlagsangebote zu verlinken. Keine Ahnung, ob das gesetzlich möglich ist, aber das LSR lässt mich diesbezüglich auch staunen, wie hier in die oft bejubelten freien Märkte eingegriffen wird.
Die Geister die wir riefen…
Seit wann unterwerfen sich Konzerne Gesetzen? – Nur wenn es sich rechnet!
Wenn man Google androht das Sie zahlen sollen, dann wirft Google die einfach raus. Das ist bei einem privaten Unternehmen sehr legitim. Wenn die Verlage dann niemand mehr findet? – Pech gehabt.
Das ganze erinnert mich ganz stark an die MAFIA (Music and Film Indurstry Associate) die auch das Internet und deren Nutzer lange bekämpft haben anstatt legale Vertriebswege zu schaffen. Es musste erst ein anderer restriktiver Konzern (Apple) kommen um denen mal zu zeigen wie es geht…
Wieso nicht Plattformen schaffen wo man für guten Journalismus zwar bezahlen muss, aber die Journalisten auch mal was verdienen?
Für wirklich unabhängigen Journalismus wäre ich gerne bereit zu zahlen…für ZDF bezahle ich ja auch GEZ (wobei unabhängig relativ ist)!
hi Thomas,
zuerst muss ich einfügen: ich bin selbst bloggerin mit einem Blog bezüglich Netzpolitik. Allerdings verdiene ich mit meinem Blog kein Geld und es handelt sich um einen freien open-source Blog!!
Daher ist meine Meinung zum Thema, dass man Textzitate nicht kostenpflichtig machen sollte. Denn: Textzitate sind oft wichtig zum besseren Verständnis von komlexen sachlichen Themen.
Ich selbst verwende in meinem Blog ab und an Textzitate aus Nachrichtenquellen und juristischen Quellen. Allerdings kennzeichne ich Textzitate ausdrücklich als solche und füge unter jedes einzelne Zitat den Link zur Quelle ein!!!
Was dann diese Zensur von Google – wenn sie denn dann kommen sollte – angeht, kann man diese auch umgehen, indem man dann ganz einfach andere Searchengines verwendet wie etwa:
http://duckduckgo.com/
http://de.yhs4.search.yahoo.com/web/partner?&hspart=ddc&hsimp=yhs-linuxmint&type=__alt__ddc_linuxmint_com
http://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Suche
Und viele andere solcher Searchengines. Daher sollten sich die Verleger lieber mal angucken, wie viel Geld hier im Internet zu machen ist, anstatt versuchen zu wollen das Internet erneut zu zensieren!! Damit ist weder den Verlegern noch uns Usern geholfen!
Daher ihr Verleger: warum macht ihr keine eigenen Internet-Auftritte eurer Zeitungen wie es viele andere schon machen?? Ich nenne hier nur mal als Beispiel diese hier:
http://www.sueddeutsche.de/
http://www.fr-online.de/home/1472778,1472778.html
http://www.welt.de/
http://www.faz.net/
http://www.focus.de/
Dann hier noch ein paar regionale Zeitungen als Beispiele:
http://www.mainpost.de/
http://www.kreiszeitung.de/
Dann gibt es da doch auch die großen Nachrichtenportale wie eben zum Beispiel die ARD, das ZDF, N-TV, Nachrichtenagentur Reuters und viele andere…
Von daher ihr Verleger: warum lasst ihr zum Beispiel nicht eure Printzeitungen und Internet-Auftritte paralell laufen?? Damit würdet ihr nämlich viele andere User anziehen und damit müsste das Internet eben nicht zensiert werden!!
Wenn eure verlage Probleme haben, dann liegt dass an falscher Planung, an Managementfehlern und falscher Ausrichtung eurer Zeitungen. Aber hört auf, uns Usern dafür die Schuld zu geben!!
@linuxhelfer
bitte lies nochmal, was das leistungsschutzrecht bedeutet.
beispiel: welt.de = springer verlag = leistungsschutzspackoseite
und bitte, bitte – keine ausrufezeichen oder vielfache davon, wenn es nicht nötig ist.
hallo thomas,
genau das habe ich auf der Seite der ARD zum Thema getan. Und die besagt eindeutig, dass das Leistungsschutzrecht ein Teil des Urheberrechtes ist. Siehe dazu diese Seite:
http://www.tagesschau.de/inland/leistungsschutzrechtfaq102.html
Dazu mal ein wichtiger Auszug aus dem Artikel der ARD:
——————-Zitat aus Artikel:—————————–
Was hat das mit dem Urheberrecht zu tun?
Da es in Deutschland für Verlage zumindest schwer ist, im Netz Geld zu verdienen, haben Verlagsvertreter das gute, alte Urheberrecht als geeignetes Instrument ausgemacht, um etwas von den Einnahmen abzuschöpfen, die Dritte mit ihren Angeboten erzielen. Das Urheberrecht schützt die Schöpfer immaterieller Güter (künstlerische bzw. geistige Werke) und diejenigen, denen die Rechte daran zum Zwecke des Vertriebs übertragen wurden. Schutz heißt in diesem Fall: Nur wer die Rechte an bestimmten Inhalten besitzt, darf sie auch gewinnbringend vermarkten.
Ähnlich wie jeder beim Kauf eines USB-Sticks, Kopierers oder Scanners seit langem über den Ladenpreis automatisch Abgaben an die Urheber oder die sie vertretenden Verwertungsgesellschaften zahlt (weil die Geräte zur Vervielfältigung und Weitergabe von Inhalten dienen), sollen nun über die Anpassung des Urheberrechts auch die noch kostenlosen Verbreitungswege im Internet mit einer “Maut” belegt werden.
Die Kritiker sehen damit das Wesen des Internets – also den freien Informationsfluss – gefährdet. Und das zu allem Überfluss auch nur deshalb, weil es die Verlage aufgrund ihre Schwerfälligkeit versäumt hätten beziehungsweise heute zu “bequem” dazu seien, neue Vermarktungsstrategien zu entwickeln.
———————Zitatende———————————
Das bedeutet: das Leistungsschutzrecht ist bereits ein Teil des Urheberrechts und damit wird es immer schwieriger für uns User, dass wir überhaupt noch Zitate aus Nachrichtenquellen benutzen dürfen, auch wenn jetzt – laut diesem Entwurf – die Blogger ausgenommen worden sein sollen.
Denn lies dazu bitte mal, was genau in diesem Gesetzentwurf steht. Dazu hier nochmal die ARD-Seite zum Thema:
http://www.tagesschau.de/inland/leistungsschutzrechtfaq102.html
———————–Zitat aus ARD-Artikel——————–
Was steht im Gesetzentwurf?
Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Urheberrechtsgesetztes (UrhG) vor. Demnach wurde ein neuer Abschnitt 7 “Schutz des Presseverlegers” eingefügt. Dieser Abschnitt besteht aus drei zusätzlichen Paragrafen: §87f “Presseverleger”, §87g “Übertragbarkeit, Dauer und Schranken des Rechts” sowie §87h “Beteiligungsanspruch des Urhebers”. Im Kern besagt es, dass Verlage “ein Jahr” das “ausschließliche Recht” erhalten, ihr “Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen”.
Dies war bereits in früheren Gesetzesentwürfen vorgesehen und ist auch im jetzt beschlossenen, 3. Entwurf geblieben. Gegen den früheren Entwurf waren Internetnutzer Sturm gelaufen, weil sie befürchteten, auch Blogger oder Facebook-Nutzer könnten bei Verlinkungen mit Textinhalten zur Kasse gebeten werden. Deshalb wurde im jetzigen Gesetzestext zusätzlich folgender Passus in §87g eingefügt:
(4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend.
Damit ist klar: Blogger, Verbände, Vereine oder sonstige private oder gewerbliche Nutzer müssen auch weiterhin nichts bezahlen, wenn sie auf ihren Homepages journalistische Inhalte verlinken. Die Lizenzgebühren beschränken sich auf Anbieter von Suchmaschinen und ähnliche Dienste, da lediglich ein Schutz vor “systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung” erforderlich ist, wie es in der neuen Begründung des Gesetzes heißt.
———————-Zitatende——————————–
Gleich der erste Abschnitt dieses Zitates ist der interessannte. Denn darin heißt es ja, dass die Verlage für ein Jahr lang das auschließliche Recht bekommen, ihr Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen.
Aber dass genau führt nun dazu, dass solche Nachrichten-Angebote bald ganz aus Google verschwinden könnten und damit wäre dass ein sogenannter illegaler Präventiv-Filter, wie es der EuGH eindeutig entschieden hat:
Siehe dazu mal das Urteil des EuGH:
http://www.n-tv.de/technik/Praeventiv-Filter-sind-illegal-article5517291.html
Aktenzeichen aus dem Fall: (Az: C 360/10)
Denn im Urteil steht dass hier drin:
————————-Zitat aus Urteil des EuGH—————
Solche Filter führten zu einer präventiven Überwachung und Identifizierung der Netzwerk-Nutzer. Damit würden deren Rechte auf den Schutz personenbezogener Daten und auf freien Informationszugang verletzt. Diese Rechte seien ausdrücklich durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützt.
———————–Zitatende———————————
Und daraus sieht man doch, dass solche Nachrichten-Artikel oder diese Textschnipsel nichts anderes als Dokumente sind, die gemäß dem ACTA-Abkommen geschützt werden sollen. Und genau dass widerspricht dem oben genannten Urteil des EuGH.
Und dann schau dir bitte mal Absatz 4 aus dem Gesetzentwurf an.
————————-Zitat aus Gesetzentwurf—————–
(4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6
entsprechend.
—————————Zitatende—————————-
Das bedeutet nichts anderes, als dass die Suchmaschinen wie Google, Yahoo und Co. solche Nachrichtenangebote nicht mehr veröffentlichen dürfen und dass mindestens ein Jahr lang nicht!! Und die Frage ist doch, wie wir User dann diese Nachrichten finden können.
Und dass bedeutet: entweder wir müssen auf andere Suchmaschinen ausweichen oder aber wir müssen die Nachrichtenseiten direkt anklicken. Und dass bedeutet wiederum, wir User müssen die Links der großen Nachrichtenseiten viel mehr untereinander weitergeben in unseren Blogs und Foren.
Nur: dann tritt wiederum die liebe Content-Industrie auf den Plan, weil die dann wiederum das Urheberrecht verletzt sehen. Und damit haben wir erneut den Schlamassel.
Also an dich die Frage: wie sollen wir dann diesen Schlamassel wiederum sauber lösen?? Alle Foren und Blogs dichtmachen oder wie??
Gruß
Linuxhelfer
Erinnert sich noch jemand, wie “Liberal”-”Demokratin” LS im Frühjahr vollmundig in die Presse verkünden liess, sie arbeite angeblich an einem Gesetz zur Einschränkung der deutschen Abmahnmafia, daß noch “im ersten Halbjahr” eingebracht werden sollte?
Klang ganz gut. Das erste Halbjahr ist lange um.Nichts ist passiert. Außer der wohlklingenden Presse natürlich.
Dafür kommt heute ein neues Abmahnmafiabeschleunigungsgesetz auf den Markt.
Stand ja im Lobbykatalog ..äh.. ich mein natürlich, der Koalitionsvereinbarung.
Die beiden kürzesten Wortwitze des Jahres:
“Christdemokrat”. “Liberaler”.
Hi Linuxhelfer, (sehr verwirrend das der andere sich auch Thomas nennt
)
ich finde du sprichst natürlich viele Dinge an die so stimmen. Aber es war ja zum einen von gewerblich die Rede, somit bist du mit deinem Blog wohl ehh fein raus.
Grundsätzlich aber ist es so das diese ganzen Verlage unnötig geworden sind. Jeder kann sein Zeug im Inet selber publizieren und wenn er Bücher schreiben will und gewillt ist 2-3 Stunden in technisches Know-How zu stecken kann er sichere Publikationen erzeugen.
Das Problem ist auch hier wieder der Dinosaurier…der gleiche der auch die Gema an den lebenserhaltenen Maßnahmen hält.
Es wäre allerdings schön wenn es mal Politiker gäbe die Politik für mehr als 1% der Bevölkerung machen würden. Aber die werden nicht gewählt weil es Spinner sind
Liebe Grüße
Thomas P.
hi Thomas P.
Das Problem ist hier, das wir Blogschreiber eben nicht fein raus sind.
Begründung:
Denn erstens ist es so, dass alleine schon das Verlinken die liebe Content-Industrie auf den Plan ruft wegen angeblicher Urheberrechts-Verletzung. Denn dass führt dann dazu, dass wir zuerst mit den Verlegern Ärger kriegen wegen dem Zitieren und danach noch mit der lieben Content-Abmahnindustrie wegen dem Verlinken. Denn hier ist die Rechtslage auch nach meinen Recherchen im Internet strittig.
Lest dazu mal hier nach:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/leistungsschutzrecht-was-das-gesetz-bedeutet-a-839094.html
Denn lies mal diesen Auszug aus dem Artikel:
———————–Zitat aus Spiegel-Artikel:—————-
Was ist das Problem?
Von dem Gesetzentwurf fühlt sich jeder betroffen, der im Web publiziert – und dank Plattformen wie Twitter und Facebook ist das eine große Gruppe. Müssen all diese Menschen, die Links, Zitate oder Überschriften verbreiten, bald Geld an Verlage bezahlen? Diese Fragen beantwortet der Gesetzentwurf nicht, man kann dem Text nicht entnehmen, wer wann zu zahlen hat. Nun ist der Gesetzgeber nicht für Auslegung und Abwägung zuständig – das ist Aufgabe von Gerichten.
Und der Gesetzentwurf überlässt viele offene Fragen den Gerichten. Wie schwammig das Konzept Leistungsschutz noch immer ist, veranschaulicht dieses Beispiel aus der Begründung des Referentenentwurfs: Verwendet ein Blogger zu seinem Hobby-Blog Fachartikel aus einschlägigen Presseerzeugnissen und blendet er zur Refinanzierung seiner Unkosten Werbebanner oder den Bezahl-Button eines Micropayment-Dienstes wie Flattr ein, dann handelt er zu gewerblichen Zwecken und muss eine Lizenz erwerben. Konkreter als in diesem Beispiel wird der Entwurf an keiner Stelle, doch selbst hier bleiben viele Fragen offen:
Was bedeutet “Verwendung” von Artikeln? Ist eine Sammlung von Überschriften mit Links zu Artikeln in einer täglichen Presseschau eine Verwendung? Oder beginnt die erst bei einer Einbindung von Bildern und Vorspännen?
Wenn der Mitarbeiter einer Online-Agentur regelmäßig Links zu Fachartikeln über Online-Gestaltung (mit Vorspännen!) twittert – handelt er gewerblich oder nicht?
Facebook und andere Webdienste binden beim Posten von Links automatisch Textauszüge und Fotos der Zieladressen ein – verletzt das auf der Fanseite eines Unternehmens Leistungsschutzrechte
Wann muss der Blogger zusätzlich an die Urheber der verwendeten Artikel zahlen – wird sein Angebot hier anders bewertet als beim Leistungschutzrecht?
—————————-Zitatende—————————
Quelle:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/leistungsschutzrecht-was-das-gesetz-bedeutet-a-839094.html
Das bedeutet nichts anderes, als dass unsere Regierung hier also absichtlich schwammig formulieren darf und den Gerichten die Auslegungsarbeit überlassen darf. Und das Problem ist, dass unser lieber guter BGH mämlich neulich erst eine gegensätzliche Entscheidung zum Urteil des EuGH gefällt hat. Und dass wiederum bedeutet nichts anderes, als dass unsere Gerichte leider bei diesen ganzen Sachen mitspielen und uns User drankriegen wollen. Denn die Gerichte gehen – gemäß aktueller Rechtsprechung – grundsätzlich von gewerblichem Ausmaß aus, auch wenn dieses gar nicht vorliegt.
Zweitens: sollten diese ganzen Informationen aus den Suchmaschinen wie Google und so weiter verschwinden, dann wird dabei auch gegen das Grundgesetz verstoßen. Und zwar konkret gegen das Recht auf Informationsfreiheit, da in Artikel 5 GG festgelegt ist:
————————Zitat Artikel 5 GG———————-
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
————————Zitatende——————————–
Quelle: http://dejure.org/gesetze/GG/5.html
Und dass wiederum würde bedeuten, dass dieses Gesetz eigentlich aalglatt gegen unser Grundgesetz verstößt und eigentlich sofort nach Karlsruhe zur Prüfung geschickt werden müsste und auch an den EuGH!! Denn ich sehe es eigentlich so, dass sich unsere Gerichte auch an der Rechtsprechung des EuGH zum Them zu orientieren haben. Das Urteil habe ich bereits in meinem vorherigen Posting verlinkt.
Denn durch solche Fälle, die in meinen Augen sehr wohl sogenannte “Präventiv-Filter” sind, wird gegen genau selbige Rechtsprechung verstoßen und damit ist dieses nun neue Gesetzesvorhaben ebenfalls eigentlich schon wieder illegal!!
Und darüber hinaus scheint uns Usern nun auch noch unsere liebe Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger in den Rücken zu fallen, die erst ganz kurz nach dem Verwerfen des ACTA-Gesetzes inklusive der Folgegesetze in Brüssel getönt hatte, dass in Deutschland kein Gesetzgebungsbedarf bei so etwas bestehe. Und nun also dass hier??
Hier mal das Statement von Frau Leutheuser-Schnarrenberger dazu:
——————-Zitat von Statement————————
Ich begrüße, dass die Debatte zu dem Übereinkommen der Europäischen Union mit anderen Staaten außerhalb der Europäischen Union zu ACTA so engagiert und öffentlich geführt wird. Es ist notwendig und geboten, dass alle Fakten auf dem Tisch liegen. Das Europäische Parlament hat jetzt sich mit ACTA intensiv zu befassen, alle offenen Fragen, jede Kritik zu behandeln. Und das Europäische Parlament muss entscheiden, ob es ACTA will oder nicht will.
Die Bundesrepublik Deutschland hat keinerlei Gesetzgebungsbedarf. In Deutschland sind gerade Internetsperren abgeschafft worden. Wir wollen, so ist es ausdrücklich im Koalitionsvertrag vereinbart, keine Sperrung von Internetzugängen wegen Urheberrechtsverletzungen. Wir wollen keine Warnhinweise, wir sehen keinen Gesetzgebungsbedarf in Deutschland zur Änderung des Urheberrechtes. Internetprovider sind keine Hilfssheriffs.
———————-Zitatende——————————-
Quelle: http://www.bmj.de/DE/Buerger/digitaleWelt/LoeschenSperren/acta/_node.html
Irgendwie fühle ich mich da schon ehrlich gestanden von unserer Justziministerin und von unserer Regierung verschaukelt und für dumm verkauft!! Denn genauso ist es nach wie vor: die Internetprovider werden nach wie vor von der GVU und von der GEMA nämlich genau dazu gemacht und auch die Staatsanwälte arbeiten trotz Verbotes nach wie vor mit denen zusammen und nun werden also in Zukunft auch noch die Herren Verleger dazu kommen. Das bedeutet nichts anderes, als eine Erweiterung der Abmahnindustrie in Deutschland. Und genau dass führt wieder zu dem Punkt ACTA zurück.
Und von daher sehe ich es eigentlich als geboten an, dass wir User die Bitcom alarmieren und zusammen mit der Bitcom gegen dieses Gesetzesvorhaben nach Karlsruhe gehen sollten! Die Gründe dafür habe ich ja gerade ausgeführt.
Grüße
Linuxhelfer
Hi ihr Poster,
gerade flattert aus Neuseeland eine gute Meldung rein: Kim Dotcom bekommt einen Großteil seinens illegal beschlagnahmten Vermögens wieder und was noch besser ist:
Megaupload kommt wieder!!! Yep, der Gründer bastelt bereits an einer Rückkehr!!
———————–Zitat aus N-TV Artikel——————–
Einen Tag zuvor hatte der Internet-Unternehmer via Twitter die Rückkehr von Megaupload angekündigt: “Wir bauen ein massives globales Netzwerk auf. Alle Hoster außerhalb der USA werden Server und Bandbreiten vernetzen können.” Entwickler von File-Management-Systemen, VOIP- und Video-Apps oder E-Mailsystemen sollten sich bei ihm melden, um für die Programmierschnittstelle freigeschaltet zu werden. “Power to the People. Bye bye Echelon. Hello Freedom”, twitterte Dotcom weiter. Seit einigen Wochen bastelt der Geschäftsmann an seinem neuen Image als Internet-Aktivist. So veröffentlichte er Ende Juli eine Single von sehr zweifelhafter musikalischer Qualität, in dem er unter anderem mit US-Präsident Obama, der US-Politik und Hollywood abrechnet.
————————-Zitatende—————————–
Quelle: http://www.n-tv.de/technik/Kim-Dotcom-wieder-fluessig-article7081871.html
Und daraus resultiert auch: die us-amerikanische Film- und Musikindustrie muss eine weitere gewaltige Schlappe hinnehmen und damit könnte sich bald ein scharfer Gegenwind für die Abmahnindustrie ankündigen!! Prima so!! Weiter so!! Der Kampf gegen diese Abmahnmafia hat gerade erst begonnen!!
Meine Verfassungsbeschwerde kommt garantiert – ich habe eine definitiv kommerzielle wissenschaftliche webressource und sehe in dieser kombination einen gg ansatzpunkt.
Ich frage mich wann den Verlagen mal folgender Zusammenhang klar wird:
http://s1.directupload.net/images/120830/mbqg98ph.jpg
Wahrscheinlich erst wenn sie ihren Anteil an der nichtexistenten Google Werbung haben wollen
Verlagsinhalte sind für keywordbezogene Werbung wie auf Google nahezu bedeutungslos.
hi llamaz,
sollte es wirklich so kommen, dass Google diese Verlage aus dem Index nimmt, dann kann man dass sehr gut umgehen durch die Nutzung anderer Suchmaschinen.
http://duckduckgo.com/
https://ixquick.com/
http://www.growyn.com/
http://de.yhs4.search.yahoo.com/web/partner?&hspart=ddc&hsimp=yhs-linuxmint&type=__alt__ddc_linuxmint_com
Von daher: eine solche verbotene Zensur (weil verbotener Präventiv-Filter) lässt sich sehr leicht aushebeln und nochdazu schützen diese Searchengines die Daten der User.
Von daher: wer trauert einem zensierten Google hinterher?? Niemand.
Und auch diesen Verlagen wird niemand mehr nachtrauern, weil man diese dann sehr schnell eben über diese genannten alternativen Suchmaschinen finden kann. Von daher: die Verlage schneiden sich damit – wie gestern schon gesehen – ins eigene Fleisch und werden selbst diejenigen sein, die dann rumheulen werden, weil sie dann entweder kein Publikum mehr haben werden oder aber sie kriegen unsere Daten nicht, weil wir eben über alternative Suchmaschinen arbeiten können.
Grüße
Linuxhelfer