Leistungsschutzrecht: Kabinett beschließt Lex Google

Nach langer Wartezeit hat das Bundeskabinett das Leistungsschutzrecht für
Presseverleger auf den Weg gebracht. Doch so richtig zufrieden wird wohl
niemand damit sein.

Es waren nur vier Zeilen im Koalitionsvertrag, den CDU, CSU und FDP im Oktober 2009 unterschrieben: “Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler”, heißt es dort. Und weiter: “Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.”

Nun – fast drei Jahre später – hat das Justizministerium den Gesetzentwurf so weit ausgearbeitet, dass er vom Bundeskabinett verabschiedet werden konnte. Das Leistungsschutzrecht ist in der heute vorgelegten Fassung im Wesentlichen eine Lex Google – ein Spezialgesetz für bzw. gegen den mächtigen Suchmaschinenkonzern, der mit seinen Werbeangeboten im vergangenen Jahr über  35 Milliarden Dollar weltweit verdiente. Die deutschen Verleger wollen von den Gewinnen von Google und ähnlichen Angeboten profitieren.

Es war eine beispiellose Schlacht, die sich Befürworter und Gegner des
Leistungsschutzrechts geliefert haben. Die eine Seite – allen voran der Axel-Springer-Verlag und sein Chef-Lobbyist Christoph Keese – beschworen die Ungerechtigkeit, die das Internet mit sich bringt. Die Internet-Konzerne verdienen Milliarden, die althergebrachten Verlage müssen sich mit sinkenden Auflagenzahlen und geringen Online-Werbeerlösen kämpfen. Wenn wir nicht berichten, so argumentieren die Verleger, kann Google auf keine Inhalte verlinken.

Schutz der verlegerischen Tätigkeit

Das Leistungsschutzrecht soll die verlegerische Tätigkeit schützen und dabei über das reine Urheber- und Nutzungsrecht an Texten, Bildern und Grafiken hinausgehen und eine wesentliche Einnahmequelle für Verlage werden. Doch wer soll zahlen? Ein erster Gesetzentwurf im Juli weckte Befürchtungen, da quasi jede Nennung von Presseerzeugnissen unter das Gesetz fallen konnten. Selbst Blogger sollten für Zitate zahlen. Im nun vorliegenden Entwurf versucht dieRegierung, die Zahlungspflicht auf Suchmaschinen und so genannte Nachrichtenaggregatoren zu beschränken – die Formulierungen im Gesetz sind jedoch vage und können die Kritiker nicht beruhigen.

Google sieht das eigene Geschäftsmodell gefährdet und kritisierte lautstark
den “beispiellosen Eingriff in die Architektur des Internets”. Doch das letzte
Wort ist nicht gesprochen: Zuerst muss das Gesetz durch den Bundestag und könnte dort nochmal eingeschränkt werden. Denn auch in der Koalition gibt es kritische Stimmen, gerade in der FDP. Ob die jedoch ihre Koalitionspartner nochmal vor den Kopf stoßen will, ist nicht klar.

Denn selbst wenn die Verleger theoretisch Geld von Google für Snippets
verlangen könnten, ist nicht klar, dass sie dies auch praktisch gegen den US-Konzern durchsetzen könnten. Der bringt nämlich nach eigenen Angaben mehr als vier Milliarden Klicks auf Verlagsseiten. In einer Studie der Beratungsunternehmen TRG und Sistrix wird zudem auf die vermeintlich geringe Bedeutung von Verlagsangeboten für Google verwiesen:  Demnach stammen 92,5% der Google-Suchergebnisse nicht von Verlagen oder ähnlichen Unternehmen. Und nur 1,1% der Google Adwords-Werbung würden auf Seiten ausgespielt, auf denen Verlagsinhalte dominieren.

Sollte es hart auf hart kommen, könnte Google deutsche Verlagsseiten aus dem Suchindex werfen – wie zuvor in Belgien. Erst als die dortigen Verlage Google von gerichtlich erstrittenen Zahlungspflichten befreiten, leitete die
Suchmaschine ihre Nutzer wieder auf Verlagsangebote.

6 Kommentare | 29. August 2012 | 14:35 Uhr | Twittern | Facebook

6 Kommentare

  1. Unfassbar, was die schwarz-gelbe Lobbyregierung wieder mal für einen Stuss beschließt. Wo wären die Verleger ohne Verlinkungen von Google. Und der Deutsche liegt im Wachkoma und belohnt diesen Stuss mit 39% in den Umfragen für die Union.

    Werner | 29. August 2012 | 16:02
  2. ähmm..warum bitte ein Doppelposting dieses Blogs?? Dieser Blog ist doch schon vorhanden mit derzeit siehen Kommentaren.

    Linuxhelfer | 29. August 2012 | 19:02
    • @Linuxhelfer
      Einfach beide Artikel mal genau lesen, vielleicht fallen dann die Unterschiede auf.

      Stefan | 29. August 2012 | 19:32
  3. Also mit diesem Gesetzesvorhaben kann ich nur sagen: dieses Ding ist und bleibt genauso illegal wie diese ganzen anderen ACTA-Versuche durch die Hintertüre!!

    Die Begründung dazu habe ich schon im anderen Artikel geliefert. Außerdem schneiden sich die Verleger damit ins eigene Fleisch. Siehe dazu mal hier:

    http://www.n-tv.de/technik/Wer-sitzt-am-laengeren-Hebel-article7088651.html

    oder auch hier:

    http://www.n-tv.de/technik/Zurueck-in-die-Online-Steinzeit-article7089041.html

    Dazu ein Zitat aus dem zweiten Artikel:
    ————————-Zitat aus Artikel———————–
    Angesichts der breiten Ablehnung bemüht sich die Bundesregierung seit Monaten verzweifelt, die mit diesem Gesetz unweigerlich verbundenen Kollateralschäden zu begrenzen. Blogger, sonstige Unternehmen und Nutzer seien ja gar nicht betroffen, beschwichtigt die Justizministerin. Doch auch das dreimalige Umschreiben des Gesetzentwurfes änderte nichts am Befund: Der Eingriff in die innere Architektur des Internets ist fundamental und weltweit ohne Beispiel. Er trifft eben nicht nur jene “gewerblichen Anbieter”, er trifft jeden Internetnutzer in Deutschland. Er bedeutet weniger Informationen, höhere Kosten und massive Rechtsunsicherheit.

    Das Internet ist der wichtigste Wachstumstreiber der kommenden Jahre und Jahrzehnte. Noch kann der Bremsklotz Leitungsschutzrecht verhindert werden. Bundestag und Bundesrat sind nun aufgerufen, dieses fatale Gesetz zu stoppen. Der heutige Tag jedoch ist ein schwarzer Tag für das Internet in Deutschland.
    ———————–Zitatende——————————–

    Dann noch ein weiteres Zitat aus dem ersten Artikel der beiden:

    ————————Zitat aus Artikel————————-
    Die Gefahr besteht also, dass sich die Verleger mit dem Gesetz ungewollt ins eigene Fleisch schneiden. Denn von der Präsentation eigener Modelle, wie sie mit ihren Inhalten im Internet Geld verdienen können, sind sie weit entfernt. Springer-Lobbyist Keese macht zwar geltend, dass es schon einige Ansätze wie Paid Content und kostenpflichtige Smartphone-Apps gebe. Zudem sei für die Fortentwicklung dieser Strategien unabdingbar, dass die Inhalte nicht mehr kostenlos an anderer Stelle im Netz zu bekommen sind. Worin eine solche Fortentwicklung bestehen kann, darüber rätselt die Branche aber derzeit noch.
    ——————————-Zitatende————————-

    Quelle: http://www.n-tv.de/technik/Wer-sitzt-am-laengeren-Hebel-article7088651.html

    Aber: nicht nur wir User sind gegen dieses Gesetz. Auch die die Opposition hat Mängel in diesem Gesetzentwurf angekreidet:

    ———————–Zitat aus dem ersten N-TV Artikel———-
    Opposition sieht Mängel

    Dass das wohl stimmt, zeigt ein Blick auf eine Studie von “The Reach Group”, einem Anbieter für Suchmaschinenoptimierung. Die Firma hat eine Analyse von 1,5 Milliarden Suchtreffer bei Google durchgeführt. Dabei kam heraus, dass nur 1,1 Prozent der Werbung, mit der Google Geld verdient, auf Seiten erscheint, auf denen Inhalte von Verlagen dominieren. Andersrum formuliert bedeutet das: Google verdient den überwiegenden Teil seines Geldes ohne die Mithilfe von Verlagsinhalten. Das bedeutet, dass die Suchmaschine gut auf sie verzichten könnte.

    Dass Google genau diesen drastischen Schritt gehen könnte, befürchtet jetzt auch die Opposition. Die Grünen sehen voraus: Das Gesetz werde “klamme Presseverlage nicht retten und Journalisten kaum mehr Einnahmen bescheren, stattdessen aber die Vielfalt im Netz einschänken”, stellen Tabea Rössner als Sprecherin für Medienpolitik und Konstantin von Notz als Sprecher für Innenpolitik heraus. Es drohe die Herausnahme der Verlagsseiten aus den Suchmaschinenangeboten. Die Quintessenz lautet: “Viel verloren, nichts gewonnen.”

    Und der netzpolitische Sprecher der SPD, Lars Klingbeil bemängelt: “Ist es wirklich im Interesse der Verlage, wenn in Zukunft Presseangebote in den Suchergebnissen der Suchmaschinen überhaupt nicht mehr auftauchen?” Diese Nebenwirkung werde von der Regierung schlichtweg ignoriert.
    —————————-Zitatende—————————

    Quelle: http://www.n-tv.de/technik/Wer-sitzt-am-laengeren-Hebel-article7088651.html

    Zwar könnte man – sollte Google erneut zensiert werden, diese Zensur durch einen Wechsel der Suchmaschine umgehen. Aber es soll ja nicht nur Google treffen, sondern auch andere Nachrichtengeneratoren wir yahoo und andere.

    Das wäre in der Tat ein ganz heftiger Schlag für das freie Internet und es wäre auch ein Verstoß gegen Artikel 5 unseres Grundgesetzes:

    ———————–Zitat Artikel 5 GG————————-
    Artikel 5

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
    ————————–Zitatende——————————

    Quelle: http://dejure.org/gesetze/GG/5.html

    Darüber hinaus wäre ein solcher Vorgang ebenfalls auch sowas wie ein bereits verbotener Präventiv-Filter, der laut EuGH illegal ist:

    http://www.n-tv.de/technik/Praeventiv-Filter-sind-illegal-article5517291.html

    —————–Zitat aus Artikel——————————-
    Solche Filter führten zu einer präventiven Überwachung und Identifizierung der Netzwerk-Nutzer. Damit würden deren Rechte auf den Schutz personenbezogener Daten und auf freien Informationszugang verletzt. Diese Rechte seien ausdrücklich durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschütz
    ———————–Zitatende——————————–

    Auch der österreichische Standard berichtete darüber:

    http://derstandard.at/3202446

    ———————-Zitat aus Artikel————————–
    In einem mit Spannung erwarteten Urteil zur Privatsphäre im Internet hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag entschieden, dass EU-Mitgliedsländer ihre Gesetze so gestalten dürfen, dass Provider bei Zivilklagen die persönlichen Daten von Filesharern nicht herauszugeben brauchen. Der Schutz persönlicher Daten stehe grundsätzlich über den Interessen der Medienkonzerne und Rechteinhaber, entschied der EU-Gerichtshof im Fall “Promusicae gegen Telefónica” Aktenzeichen: (C-275/06).
    ————————-Zitatende—————————-

    Aber leider ist es so, dass sich ja nicht mal unsere Gerichte an diese Rechtsprechung halten. Das zeigt ein aktuelles Urteil des BGH zu Gunsten der Musikindustrie:

    http://www.tagesschau.de/inland/bghdownloads100.html

    ————————Zitat aus ARD-Artikel——————–
    Musiker können künftig leichter gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkte sie in der Forderung, die Namen und Adressen von illegalen Tauschbörsen-Betreibern zu erhalten. Demnach müssen es die Gerichte den Providern in der Regel gestatten, die Identität der IP-Adressen-Nutzer bekannt zu geben, wenn urheberrechtlich geschützte Musiktitel offensichtlich unberechtigt in Online-Tauschbörsen eingestellt wurden.
    ————————Zitatende———————————

    Und genau dass widerspricht diesem Urteil des EuGH. Außerdem schneiden sich die Verleger – wie in den Artikeln gesehen, ins eigene Fleisch und berauben sich so ihrer eigenen Geschäftsgrundlage.

    Von daher hoffe ich, dass wir es schaffen, dieses Gesetz noch zu stoppen.

    Gruß
    Linuxhelfer

    Linuxhelfer | 29. August 2012 | 21:57
  4. Fragt sich, wer wen mehr braucht. Im Glashaus sollte man nicht mit Steinen werfen. Darüberhinaus ist es sehr fragwürdig, wenn Gesetze von Politikern gemacht werden, die vom Thema eigentlich kaum einen Schimmer haben. Schließlich ist es hinlänglich bekannt, daß die meisten Volksvertreter gerade mal SMS, Email und Computer an / aus beherrschen. Ich sehe die Verlage schon rumheulen, wenn Google sie einfach aussperrt *lol*

    Andreas | 30. August 2012 | 09:52
  5. hi Andreas,

    sollte es wirklich so kommen, dass Google diese Verlage aus dem Inex nimmt, dann kann man dass sehr gut umgehen durch die Nutzung anderer Suchmaschinen.

    http://duckduckgo.com/

    https://ixquick.com/

    http://www.growyn.com/

    http://de.yhs4.search.yahoo.com/web/partner?&hspart=ddc&hsimp=yhs-linuxmint&type=__alt__ddc_linuxmint_com

    Von daher: eine solche verbotene Zensur lässt sich sehr leicht aushebeln und nochdazu schützen diese Searchengines die Daten der User.

    Von daher: wer trauert einem zensierten Google hinterher?? Niemand.

    Und auch diesen Verlagen wird niemand mehr nachtrauern, weil man diese dann sehr schnell eben über diese genannten alternativen Suchmaschinen finden kann. Von daher: die Verlage schneiden sich damit – wie gestern schon gesehen – ins eigene Fleisch und werden selbst diejenigen sein, die dann rumheulen werden, weil sie dann entweder kein Publikum mehr haben werden oder aber sie kriegen unsere Daten nicht, weil wir eben über alternative Suchmaschinen arbeiten können. :-)

    Grüße
    Linuxhelfer

    Linuxhelfer | 30. August 2012 | 11:02