Verkauf gebrauchter Software bleibt schwierig

Gebrauchte Software ist nichts für den Flohmarkt (Foto: njwinfred; Quelle: Flickr CC BY NC ND 2.0)

Gebrauchte Software ist nichts für den Flohmarkt (Foto: njwinfred; Quelle: Flickr CC BY NC ND 2.0)

An Klarheit lässt das kürzlich gefällte Urteil des EuGH nichts zu wünschen übrig: Software darf gebraucht weiterverkauft werden. Punkt! Doch was sich so klar und eindeutig liest, könnte in der Praxis recht wirkungslos verpuffen.

Das Urteil ist eindeutig, die Zusammenfassung (PDF-Datei) durch das urteilende Gericht unmissverständlich: “Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner ‘gebrauchten‘ Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen.” So sprach das höchste Gericht der EU, der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Auslöser für dieses Urteil ist ein sich seit über sechs Jahren hinziehender Rechtsstreit zwischen den Unternehmen Usedsoft und Oracle. Usedsoft verkauft via Internet “gebrauchte” Lizenzen für allerlei Programme und wirbt auf seiner Webseite mit Einsparungen von “bis zu 30 Prozent beim Software-Kauf”, was besonders für kostspielige Unternehmenssoftware interessant ist, die häufiger in umfangreichen Volumenlizenzen gekauft wird. Genau um derartige Software ging es auch im Rechtsstreit. Geklagt hatte der Datenbankanbieter Oracle, der für eine spezielle Client-Server-Lösung seinen Kunden ein zwar “unbefristetes”, aber auch “nicht abtretbares Nutzungsrecht” einräumt. Damit ist ein Wiederverkauf, wie ihn Usedsoft anbietet, ausgeschlossen.

Gang durch die Instanzen

Nach anders lautenden Urteilen in der Vergangenheit kamen die Richter des EuGH zu einem grundsätzlichen Urteil. Volumenlizenzen dürfen nicht gesplittet werden. Der Käufer hat ein Recht auf Updates, befristete Wartungsverträge sind davon jedoch nicht betroffen. Unjuristisch lässt sich das mit einem “verkauft ist verkauft” zusammenfassen: “Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen.”

Für die Juristen scheint die Sache also zumindest vorerst geklärt, doch wie sich das Urteil in der Praxis auswirkt, bleibt abzuwarten – falls es über den konkreten Anlass Oracle vs. Usedsoft und den Markt gebrauchter Unternehmenssoftware hinaus überhaupt Auswirkungen haben wird.

Urteil eher von theoretischer Bedeutung

Denn auch wenn der EuGH ein prinzipielles Wiederverkaufsrecht erkennt – davon, dass ein Hersteller seinen Kunden dieses Recht technisch auch ermöglichen muss, ist nicht die Rede. Beim Kauf von Software im Internet setzt sich immer stärker die Individualisierung der heruntergeladenen Programme durch. Nur noch selten bekommt man als Käufer einen einfachen Code, immer häufiger schaltet erst die Kombination von E-Mail-Adresse und Lizenzschlüssel eine Software frei. Diese kann der Anwender zwar nun nach dem EuGH-Urteil problemlos weiterverkaufen, aber damit gibt er automatisch auch seine E-Mail-Adresse weiter. Ein Löschen der Lizenz und erneute Lizenzierung einer Software auf eine andere Adresse ist von den Anbietern überhaupt nicht vorgesehen.

Und das ist erst der Anfang. Apple, Amazon, Google und Microsoft machen aktuell vor, wie der Verkauf von Software in Zukunft für die meisten von uns laufen soll, wenn es nach den Vorstellungen der Anbieter geht. Gekauft wird in den jeweiligen Stores, dort wird die Datei – ob es sich dabei um ein Programm, E-Book, Video oder um Musik handelt, spielt für die Anbieter keine Rolle – vor dem Download untrennbar mit den Accountdaten des Käufers und unter Umständen auch mit seiner Hardware verknüpft. Selbst wenn man es darf und wollte – eine so vernagelte Datei lässt sich schlechterdings nicht mehr weiterverkaufen.

Daran wird zumindest in naher Zukunft auch das EuGH-Urteil nichts ändern. Von der Softwarefirma Valve, die mit Steam eine populäre Vertriebsplattform für Computerspiele betreibt, die den Softwarekauf an den Account des Kunden bindet, gibt es hier bereits ein eindeutiges Statement: “We don’t have any plans to change“. Man kann getrost davon ausgehen, dass Apple & Co. das genau so sehen.

Ob diese Individualisierung eines Produktes und damit die technische Umgehung des Rechts auf Weiterverkauf überhaupt rechtens ist, werden wohl erst noch die Gerichte klären müssen. Und nicht nur das. Auch Oracle hat anscheinend nicht vor, den Richterspruch des EuGH zu akzeptieren. Das Urteil sei “nicht das Ende der Rechtsentwicklung“ orakelte Truiken Heydn von der Kanzlei TCI Rechtsanwälte, Oracle-Vertreterin vor dem EuGH.

Wenn Peter Schneider, Geschäftsführer von Usedsoft, sich also im Vorfeld des Richterspruchs freut, dass sich der Markt für Gebrauchtsoftware nicht aufhalten lasse, dann könnte er sich durchaus zu früh gefreut haben. Nicht nur, dass der Streit noch nicht vorüber oder gar entschieden zu sein scheint. Es ist auch gut möglich, dass es diesen Markt in allzu ferner Zukunft gar nicht mehr geben und das Urteil des EuGH Geschichte sein wird.

(Das ZDF ist für den Inhalt externer Internetseiten nicht verantwortlich)

6 Kommentare | 17. Juli 2012 | 15:36 Uhr | Twittern | Facebook

6 Kommentare

  1. Mal sehen….Ich würde hier raten: baut alternative Plattformen auf und betreibt eure Software unter opensource-Lizenzen. Dann darf man die sehr wohl weiter verkaufen.

    Aber ich sage ganz ehrlich: wer bitte braucht noch – abgesehen von einigen Treibern für Grafikkarten – noch closed-source Software?? Niemand, um ehrlich zu sein. Es gibt besseres als Microsoft-Windows oder gar Apples Systeme!! Wer zwingt uns User denn, bei denen zu kaufen?? Niemand.

    Von daher wird dieser Markt der closed-source Software sowieso bald Geschichte sein und die closed-source Software ebenfalls. Open-source ist die Zukunft!!!

    Von daher an alle User: lasst euch nicht mehr von diesen closed-source Herstellern erpressen!! Zeigt denen die rote Karte und kommt rüber auf Linux!! Dort habt ihr Freiheit pur!! Und Apple sieht dann nämlich auch mal alt aus, weil Apple sein System bei einer früheren Linux-Distribution Open-Solaris geklaut hat!!

    Hier trifft der Song “es ist alles nur geklaut” von den Prinzen voll zu!! Und diese Distribution haben die auch noch kaputt gemacht, diese miesen Apple-Leute!! Pfui auf diese closed-source Hersteller kann man da nur sagen.

    Denn das zweite Beispiel ist gerade Sun-Java, dass von Oracle übernommen werden sollte. Aber bald haben die gemerkt, dass das kein Geld bringt und haben es wieder fallen lassen. Jetzt wird es open-source weiterentwickelt!!

    Und das zweite Beispiel (oder besser der Versuch dazu) ist OpenOffice, dass Oracle sich ebenfalls unter den Nagel reißen und als closed-source verkaufen wollte. Aber leider war unsere open-source Community zu stark und hat denen gezeigt, dass hier ein Verstoß gegen die GPL vorliegt. Und dass ist dann auch gerichtlich bestätigt worden!!
    Und seither wird OpenOffice als open-source weiterentwickelt und auch LibreOffice wird open-source von der Document-Foundation weitergemacht. Beides kann problemlos nebeneinander installiert werden.

    Und der besondere Clou an Linux: es kostet nichts im Gegensatz zu closed-source Software!! Daher sage ich ganz ehrlich: lasst diese closed-source Unternehmen ruhig pleite gehen!! Es gibt eben bessere freie Alternativen!!

    Tschüüüßßß Apple, tschhhüüüßßß Microsoft, tschüüüßßßß Oracle!! You have outplayed!! Game Over for you!!!

    Grüße
    Linuxhelfer

    Linuxhelfer | 17. Juli 2012 | 16:45
    • Hau ab mit deinem versifften Linux!

      Linuxhasser | 25. Juli 2012 | 11:46
  2. Und um dann noch auf dieses neue Kartell-Verfahren gegen Microsoft einzugehen: dass ist echt total überflüssig, weil man aktuellere Browser-Versionen ganz bequem an dieser Auswahl vorbei installieren kann!! Das geht in allen Windows-Versionen.
    Woher ich dass weiss?ß Das weiss ich daher, da ich es selbst schon gemacht habe in Windows7!!

    Denn die Wahrheit ist: die Browser-Versionen in der Auswahl sind alle samt und sonders veraltet und sollten mal upgedatet werden.

    Beispiel Opera: in der Auswahl ist noch die alte Version 11 drin. Aber auf der Homepage ist längst die neue Version 12 erhältlich!!

    Beispiel Firefox: auch hier ist in der Auswahl die alte Version drin. Aber auf der Homepage ist längst die neue Version 14 raus!!

    Von daher: hier sollten die User selbst mal aktiv werden und die Herstellerseiten der Browser anklicken und sich dort die aktuellen Versionen holen!! Von daher ist diese Browser-Auswahl in Windows völlig überflüssig und damit ist auch dieses Kartell-Verfahren überflüssig!!!

    Linuxhelfer | 17. Juli 2012 | 16:52
  3. Wenn man dass alles zusammen nimmt, kommt man dabei zu dem Ergebnis, dass UsedSoft die Zukunft sein wird zusammen mit open-source und die closed-source Software wird vom Markt verschwinden.

    Gruß
    Linuxhelfer

    Linuxhelfer | 17. Juli 2012 | 19:48
  4. Träum mal schön weiter, Linuxhelfer.

    nik | 21. Juli 2012 | 22:10
    • Mal abgesehen davon, dass die beiden Beiträge relativ wenig mit dem Artikel zu tun haben, wäre es zudem ein echter Rückschritt in der Entwicklung neuer innovativer Softwareprodukte, die kosten nun mal in der Entwicklung eine Menge Geld.

      Stefan | 22. Juli 2012 | 11:54