Deutschland, das “Schilda des Datenschutzes”

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner: Gegen die Datensammelleidenschaft von Facebook aber für das Meldegesetz. (Foto: schwedische Botschaft; Quelle: Flickr CC BY SA NC))

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner: Gegen die Datensammelleidenschaft von Facebook aber für das Meldegesetz. (Foto: schwedische Botschaft; Quelle: Flickr CC BY SA NC))

Vom Hinterbänkler-Thema zur Top-Nachricht: Die Reform des Meldegesetzes, die der Bundestag Ende Juni verabschiedet hatte, wird plötzlich zum politischen Aufreger. Statt das Meldegesetz nur zu vereinheitlichen, hat die Bundesregierung auch die Tür für den Handel mit den Daten der Bürger weit aufgemacht. Datenschützer sind alarmiert und die Opposition will das Gesetz nun im Bundesrat stoppen.

Ohne Aussprache hatte die Regierungskoalition am 28. Juni das “Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens” verabschiedet. Darin werden die Möglichkeiten von Datenhändlern, Informationen über die Einwohner Deutschlands abzufragen wesentlich erweitert. Im Bundestag selbst waren nur wenige Parlamentarier anwesend, die Abgeordneten gaben ihre ungehaltenen Reden zu Protokoll. Die Zeitungen würden am nächsten Tag sowieso über anderes schreiben – kein Wunder: Das Fußball-Europameisterschafts-Halbfinale Deutschland gegen Italien fand an diesem Abend statt. Die Deutschen waren mit anderen Dingen beschäftigt.

Um so größer ist die Empörung im Nachhinein: “Infamie” und “Bananenrepublik” urteilen Blogger. Vielleicht am Besten fasst es Felix Schwenzel mit diesem Tweet aus:

“tritt ilse aigner jetzt eigentlich öffentlichkeitswirksam aus dem meldeamt aus, wegen dem mangelnden datenschutz? wie damals bei facebook?”

Die Bundesregierung hatte nämlich kaum eine Gelegenheit ausgelassen, um über die Datenkraken aus Übersee wie Facebook und Google zu lästern, und den eigenen Hunger nach Vorratsdaten und allerlei anderen Dateien kleinzureden.

2010 hatte die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner ihre Abmeldung bei Facebook als politische Tat inszeniert. Dass sie nun stillschweigend ein Gesetz mitträgt, das die Daten aller Deutschen vermeintlich den Adresshändlern vorwirft, nehmen Blogger ihr zutiefst übel. Auf ihrer eigenen Webseite teilt die Ministerin lediglich mit, dass das Gesetz “bürokratischen Hürden im Rahmen der Abfrage einer Melderegisterauskunft” reduziere.

Schilda des Datenschutzes

Rechtsanwalt Thomas Stadler fasst die Neuregelungen im Bundesgesetz in seinem Blog zusammen: “Was bislang bereits in einigen Landesmeldegesetzten vorgesehen war, wird nunmehr also bundeseinheitlich zugunsten der Werbewirtschaft und zu Lasten der Bürger geregelt.” Besonderer Kritikpunkt: Bürger können der Weitergabe nicht mehr wirkungsvoll widersprechen, wenn der Abfragende bereits einige Daten vorlegen kann – eine alte Anschrift reicht schon aus, um anstandslos die amtlich bestätigte neue Adresse abzufragen. Das ist jedoch keine Hürde für professionelle Datenhändler. “Deutschland erweist sich damit einmal mehr als das Schilda des Datenschutzes”, urteilt Stadler.

Stadlers Kollege, Udo Vetter, geht mit dem Gesetzgeber hart ins Gericht. Auch er moniert, dass die Widerspruchsklausel im Gesetz faktisch wirkungslos sei: “Es genügt völlig, fiktiv irgendwas anzufragen. Im Zweifel wird eben berichtigt.” Für Vetter ist das keine Schludrigkeit und kein Zufall: “Die Formulierung ist, harmlos gesagt, eine Frechheit, weil sie Datenschutz vorgaukelt, wo dieser absichtlich ausgehebelt wird. Man könnte auch von aktiver Wählertäuschung sprechen, sozusagen von gesetzgeberischer Infamie.” So sei es kein Wunder, dass das Vertrauen in die Politik schwinde.

Gerade nach dem erfolgreichen Widerstand gegen das Handelsabkommen ACTA sieht die digitale Öffentlichkeit solche Entwicklungen wie beim Meldegesetz höchst kritisch. Sie wittert Hinterzimmer-Politik und Lobbyismus. Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte schreibt auf seiner Webseite: “An Kommunen und Datenschützern vorbei werden hier wirtschaftliche Lobbyinteressen bedient.”

Solche Vermutungen bringen wiederum den FDP-Abgeordneten Manuel Höferlin in Rage, der das Gesetz mit beschlossen hat. In seinem Blog schreibt er: “Das Verfahren ist ordnungsgemäß und parlamentarisch einwandfrei abgelaufen.” Dass sich Unternehmen künftig ohne große Probleme die Anschrift eines Bürgers abrufen könnten, sei kein Zufall. “Es ist nicht die Aufgabe des Melderechts die Verbindung zu einem Unternehmen abzubrechen”, schreibt Höferlin. Dies sei die Aufgabe des Datenschutzrechts. Auf der Plattform Abgeordnetenwatch erklärt Höferlins Fraktionskollege Joachim Spatz, dass die Befürchtungen über den staatlichen Adresshandel falsch seien. So müssten Datenhändler, die die Adressen zu Werbezwecken oder Adresshandel verwenden wollten, dieses bei Ihrer Anfrage auch angeben. “Die Daten dürfen dann nur zu diesem Zweck verwendet werden, eine Zweckentfremdung ist bußgeldbewehrt”, schreibt Spatz. Dass dies jedoch ausreicht, den Datenhunger von Adresshändlern oder Inkassobüros einzuschränken, wird von vielen bezweifelt.

Meldegesetz könnte noch scheitern

Anders als bei ACTA ist jedoch kein monatelanger Shitstorm zu erwarten, der die politischen Institutionen niederringen muss. Denn die Chancen stehen gut, dass das Meldegesetz auf normalem Wege aufgehalten wird. So signalisieren bereits die SPD-regierten Bundesländer, dass sie die Neuregelung im Bundesrat scheitern lassen wollen. Und bei den Neuverhandlungen wird die digitale Öffentlichkeit diesmal von Anfang an sehr genau hinsehen.

(Das ZDF ist für den Inhalt externer Internetseiten nicht verantwortlich)

4 Kommentare | 08. Juli 2012 | 14:19 Uhr | Twittern | Facebook

4 Kommentare

  1. Wie schon gerade im Forum geschrieben:

    dieser Datenverkauf durch unsere Regierung ist eine Frechheit und eine Straftat noch dazu!! Warum Straftat? Ganz einfach: mehrfacher Verfassungsverstoß!!

    Welche Artikel ich da meine?? Diese hier:

    Art. 2 GG:

    Artikel 2

    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    Dann als nächstes der Art. 28 GG:

    Artikel 28

    (1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.

    (2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

    (3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.

    Hier trifft ganz besonders der Absatz 2 zu, da das Meldegesetz eben nun mal Länderaufgabe ist und nicht Bundesaufgabe!!!

    Dann als drittes der Art. 30 GG:

    Artikel 30

    Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt.

    Und zum Schluss der Artikel 79 GG:

    Artikel 79

    (1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.

    (2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

    (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

    Daraus geht klar hervor, dass es für dieses Gesetz zur Änderung des Meldegesetzes eine 2/3tel-Mehrheit des Bundestages gebraucht hätte zur Verabschiedung!! Und damit ist dieses neue Meldegesetz Null und Nichtig und muss vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe!! Denn hier wurde genau dieser Artikel des Grundgesetzes gebrochen und Verfassungsbruch ist eine Straftat!!

    Sodele, liebe ZDF-Redaktion, von daher wird am Montag wohl genau jeder Shitstorm weitergehen, wie er heute erst richtig begann!!! Es wird Zeit, dass wir uns von dieser Regierung befreien und diese Regierung für diese Straftat (mehrfacher Verfassungsbruch) vor Gericht stellen!!!

    Gruß
    Linuxhelfer

    Linuxhelfer | 8. Juli 2012 | 15:53
  2. Tja und wieder mal haben wir User gegen diese Regierung in Berlin gewonnen. Denn nun auf einmal will niemand mehr dieses Gesetz haben und auf einmal will niemand mehr der Urheber dieses Gesetzes sein…

    Aber nun mal ein kleiner Rückblick, wie diese ganze Geschichte eigentlich begann.

    Es war der Abend des Halfbinal-Spiels Deutschland gegen Italien. Die meisten Menschen sind zu Hause vor dem Fernseher und ahnen nichts böses. In Berlin aber sitzen Frau Pau und ein paar wenige Abgeordnete noch im Plenum. Nur: dass weiss zu dieser Stunde niemand. Und hier wird in aller Heimlichkeit ein Gesetz durchgewunken: das neue Meldegesetz.

    Pikant an dieser ganzen Sache ist nun zum Einen also dieser Zeitpunkt und die so geringe und auffallende Anwesenheit von Abgeordneten. So geht dann innerhalb von nicht einmal zwei Minuten diese ganze Abstimmung über die Bühne.

    Nur: was die Herren Abgeordneten und Frau Pau nicht ahnen: am Folgetag wird die Sache über die Medien Publik und der Druck steigt so hoch, dass die Regierung zurückrudern muss und nun selbst Änderungen an diesem Gesetz will.

    Denn der zweite pikante Punkt an diesem Gesetz ist: der Innenausschuss hat dieses Gesetz, dass den Abgeordneten vorgelegt wurde zur Abstimmung klamm heimlich verändert und aus der Zustimmungsregel eine Widerspruchsregel gemacht und einen zusätzlichen § 44 eingebaut, der diesen Widerspruch fast so gut wie unmöglich macht!!

    Aber der öffentliche Druck zeigt Wirkung und das Gesetz wird nun im Bundesrat zum GLück blockiert und in den Vermittlungsausschuss verwiesen werden.

    Der Grund ist offensichtlich: niemand will sich den schwarzen Pter zuschieben lassen und niemand will die Verantwortung übernehmen. Und plötzlich hofft auch die Regierung, dass dieses neue Meldegesetz (das für mich nichts weiter als der Einstieg in den totalen Überwachungsstaat ist; Gründe dazu im Anschluss) im Bundesrat noch geändert wird.

    Warum aber dieses Gesetz der Einstieg in den totalen Überwachungsstat ist? Da muss man sich nur mal die Kette der ganzen bisherigen Überwachungsformen (INDECT, die Staatstrojaner, die heimliche online-Durchsuchung, die TKÜ und als Krönung das ACTA-Gesetz plus Folgegesetze SOPA, PIPA, PRED und CISPA) angucken und dazu nun eben dieses neue Meldegesetz hinzuaddieren.

    Denn mit diesem neuen Meldegesetz können nun die Daten an alles und jeden verkauft werden. Da sind: Google, Facebook (die noch harmloseren Datenkraken), die GEMA, die GVU und eben unsere Bundesregierung. Und dort profitiert vor Allem unser Bundesinnenminister.

    Warum?
    Weil er nun nicht mehr umständlich die Daten seiner ach sooo gesuchten Terroristen nicht mehr selbst ermitteln muss, sondern sie frei Haus geliefert bekommt. Aber: das ist nur ein vorgeschobener Grund. Denn die Wahrheit ist: es geht gar nicht um Terroristenjagd. Dazu hat sich diese TKÜ und diese ganze online-Durchsuchung ja schon als zu unfähig erwiesen.

    Nein, in Wirklichkeit geht es darum, die eigene Bevölkerung zu überwachen, auszuspionieren, sie zu belauschen und die Daten der Bürger und Internet-Nutzer zu sammeln und diese in einer geheimen Datei zusammen zu führen für den Fall, dass sich das Volk in Deutschland irgendwann erheben sollte.

    Nur: er hat zu diesem Zeitpunkt nicht damit gerechnet, dass diese Volkserhebung ausgerechnet mit dem ACTA-Gesetz und den Folgegesetzen kommen würde. Und er hat auch nicht damit gerechnet, dass wir User diese ganzen Abkommen leaken und lesen würden und die Inhalte verstehen würden. Von daher hat ihn dieser Volksaufstand überrascht.

    Nachdem einige Zeit vergangen war, dachte er wohl, dass nun Ruhe in der Box sei und er erneut seine Überwachung starten könnte. Aber: falsch gedacht. Denn er musste feststellen, dass wir User eben immer noch sehr wachsam sind, was den Datenschutz angeht.

    Und diesmal kamen uns wieder einmal die großen öffentlich-rechtlichen Sender zu Hilfe, die uns die Informationen zu diesem Meldegesetz und zu seiner Entstehung besorgten. (An dieser Stelle mal erneut ein dickes DANKE an die ARD-Redaktion, an das ZDF,Team und an die Mainpost-Redaktion sowie an die vielen weiteren Redaktionen der PC-Zeitungen dafür)

    Aus diesen Informationen stieg dann der Informationsgehalt und damit entzündete sich die Debatte. Denn aus den Informationen ging hervor, dass dieses neue Meldegesetz gegen gleich vier Artikel unserer Verfassung (die ich im obigen Beitrag gepostet habe) verstieß. Schon allein deswegen ist dieses neue Meldegesetz verfassungswidrig. Aber dass alleine macht den Braten noch nicht fett. Denn: seit heute ist auch die Frage aufgeworfen, ob nicht sogar auch noch diese Föderalismus-Reform gegen den Art. 28 Abs. 2 verstößt:

    Artikel 28 Abs 2:
    (2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

    Das bedeutet: diese Föderalismus-Reform ist – möglicherweise – gar nicht rechtens. Denn laut dem Artikel 79 GG müsste eine solche Föderalismus-Reform entweder ins Grundgesetz geschrieben werden oder aber diese Föderalismus-Reform muss rückgängig gemacht werden.

    Und als sich nun unserem Protest sogar noch der Bundesdatenschutz-Beauftragte Peter Schaar und sämtliche Landesdatenschutz-Beauftragten, die Opposition und die öffentlich-rechtlichen Sender anschlossen, wurde der Druck auf die Regierung zu hoch und sie ruderte von ihrem Gesetzesvorhaben zurück.

    Was bleibt, sind die Fragen warum der Bundestag eigentlich überhaupt beschlussfähig war, wenn nicht einmal 30 der eigentlich erforderlicen 311 Abgeordneten bei dieser Abstimmung anwesend waren und die Frage nach der Verantwortung für dieses Gesetz und wer der Urheber dieses Gesetzes war..

    Von daher muss man zu dieser Stunde hoffen, dass die Blockade-Mehrheit im Bundesrat dazu ausreichen wird, diese jetzt neue Version dieses Meldegesetzes zu blockieren und Änderungen durchzusetzen, damit dieser totale Überwachungsstaat verhindert wird. Denn den Bürgerinnen und Bürgern muss es ermöglicht bleiben, ihr Recht auf die informationelle Selbstbestimmung (also das Entscheidungsrecht, von wem sie Werbung erhalten wollen und von wem nicht), dass in unserem Grundgesetz verankert ist und unumstößlich ist, wahrzunehmen und durchzusetzen!!

    Linuxhelfer | 9. Juli 2012 | 17:00
  3. Eigentlich wäre diese Polit-Posse eine gute Gelegenheit, darüber nachzudenken, wie wir es mit dem Datenschutz halten.

    Also, nicht bei uns selbst, sondern bei anderen! Denn wenn demnächst wieder mal ein intimes Video von irgendwelchen B-Promis geleakt wird, dann glühen weltweit die Drähte. Haben Sie (ja, Sie da vor dem Bildschirm) sich eigentlich mal bei ihrem News-Portal beschwert über die schlüpfrigen Bilder von Britney Spears‘ verrutschtem Kleid? Nicht? Gut, „Die Bürger haben ein Recht auf Information.“, sagt der Papparazzi und schießt noch schnell ein paar Fotos von Mariah Carey beim Schuhe kaufen. Und sich bei Youtube die Missgeschicke anderer Leute ansehen, macht einfach Spaß. Gab es eigentlich mal eine Demo gegen Privat-Sender und ihre „Doku-Soaps“, die die sozialen und psychischen Probleme von Otto Normalbürger ins Licht der Öffentlichkeit zerren? Oder erinnern Sie sich noch an Barbara Streisand, die gegen die Veröffentlichung ihrer Privat-Adresse in den Medien prozessiert hat?

    Ein britischer Künstler hat neulich beklagt, die Nutzer illegaler Musik-Tauschbörsen würden ihm „ins Gesicht pinkeln“. Das hat er natürlich nur bildlich gemeint. Die Frage, was in dieser Sache zu tun sei, hat das europäische Parlament mit der Ablehnung von ACTA beantwortet: Die Politik hält den Kopf des Opfers fest, um dem Täter das Zielen zu erleichtern. Bildlich gesprochen. So geht Demokratie heute. Schließlich steht schon im Grundgesetz „Alle Gewalt geht vom Volke aus“.

    Und was haben wir uns damals aufgeregt, als Google Streetview Hausbesitzern erlaubte, ihre eigenen Fassaden zu verpixeln. Im Forum einer dt. Computerzeitschrift wurde sogar diskutiert, ob man nicht selbst dort hinfahren und unverpixelte Fotos ins Netz stellen sollte.

    Warum ich Ihnen das erzähle? Was diese Fälle mit dem Meldegesetz zu tun haben? Nun, die Betroffenen werden nicht gefragt. Warum auch, denn 1. können wir uns deren Antwort ja denken, 2. interessiert sie uns eh nicht und 3. sollen die endlich die Möglichkeiten digitaler Kommunikation verstehen lernen.

    Wenn es das ist, was wir mit „Datenschutz“ meinen, dann habe ich einen Vorschlag zu machen: Lassen wir dieses Gesetz den Bundesrat ohne eine einzige Änderung passieren! Denn nie gab es ein Gesetz, das dem deutschen Schild-Bürger würdiger war als dieses. Und lernen wir endlich nach jenen Regeln zu leben, die wir anderen so gerne aufzwingen.

    Thorsten | 10. Juli 2012 | 01:33
  4. Den Schwarz-Gelben gehts halt um wirtschaftliche Interessen. Allgemeinwohl? Was ist das? Die Merkel-Fratze tut wieder so, als hätte sie mit alle dem nichts zu tun mit dem ganzen Schmu der von dieser Regierung abgezogen wird. Und der deutsche Michel, Bild-verdummt, bejubelt seine Veräppelung – mit Rekordumfragewerten für Merkel. Realsatire.

    Werner | 12. Juli 2012 | 10:08