Kino.to-Urteile ohne abschreckende Wirkung

Warnhinweis auf kino.to, mittlerweile ist die Seite vom Netz (Foto: Screenshot)

Warnhinweis auf kino.to, mittlerweile ist die Seite vom Netz (Foto: Screenshot)

Nur der Buchstabe x. Mehr braucht es nicht, um zu erkennen, wo die verhärteten Frontlinien im Kampf ums Urheberrecht im Internet verlaufen. Die Betreiber von kino.to müssen nun zwar ins Gefängnis, aber Nachfolgeportale gehen gleich in x-facher Ausführung ans Netz.

Auf der einen Seite war da die Streaming-Plattform kino.to. Vor einem Jahr zerschlug die Polizei das Gratisportal, einst Lieblingsadresse zehntausender Film- und Seriensauger. Den Gründer von kino.to, einen 39-jährigen gelernten Bodenverleger, schickte das Landgericht Leipzig heute wegen massenhafter Urheberrechtsverletzung für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Fünf seiner Mitarbeiter sind bereits zu Haftstrafen verurteilt.

Die Filmverlage, ihre Privatfahnder von der GVU und die staatlichen Ermittler begrüßen zwar das Urteil. Übermäßig glücklich dürften sie jedoch nicht sein. Das liegt auch am bereits erwähnten Buchstaben x. Zwar erscheint auf der stillgelegten Startseite von kino.to heute nur noch ein nüchterner Hinweis der Kriminalpolizei auf eine “kriminelle Vereinigung”, doch gleich nebenan ist das Online-Gratiskino weiter geöffnet.

Ausgerechnet unter der durchaus provozierenden Adresse kinox.to bieten bislang Unbekannte weiter die neuesten Kinohits (seit heute etwa den aktuellen Blockbuster “Men in Black 3″) und Fernsehserien zum Sofortschauen an. Damit sind sie nicht allein. Allein die Google-Suche nach Alternativen zu kino.to bringt Dutzende weitere Streamingdienste zu Tage. Auf allen ist das neueste Material gratis und ohne Anmeldung kostenlos zu sehen.

Abschreckungseffekt blieb aus

Dass die kino.to-Macher hinter Gitter müssen, hat also offensichtlich keinen nennenswerten Abschreckungseffekt auf die Anbieter illegaler Streams. Das gilt auch für die zweite große Gratisquelle für Filme und Musik, die Filehoster. Auf deren Servern kann jeder beliebig Dateien hinterlegen. Diese Inhalte sind dann weltweit abrufbar, wenn man den Link kennt. Für die Verbreitung der Links sorgen einschlägige Blogs und Foren.

Auch bei den Filehostern gab es einen Schlag á la kino.to. Die US-Behörden schlossen mit einer groß angelegten Razzia den größten Anbieter Megaupload.com. Das Ergebnis: In den Folgetagen balgten sich die anderen Platzhirsche auf dem Markt öffentlich um die Rolle des würdigen Nachfolgers. Überdies schießen seitdem neue Filehoster wie Pilze aus dem Boden.

Man kann davon ausgehen, dass erst der Wirbel um kino.to und die spektakuläre Verhaftung des Megauplod-Gründers Kim Schmitz, der sich in seiner neuseeländischen Villa vor dem FBI verschanzt hatte, Streamingdienste und Filehoster erst so richtig bekannt gemacht hat. Experten beobachten seitdem eine Abwanderung von den bislang etablierten Peer-to-Peer-Tauschbörsen zu eben jenen Filehostern und Streamingdiensten.

Eigentor der Film- und Musikindustrie

Das harsche Vorgehen könnte sich letztlich sogar als großes Eigentor der Film- und Musikindustrie erweisen. Die klassischen Peer-to-Peer-Netzwerke wie Gnutella lassen sich nämlich überwachen, weil systembedingt jeder Nutzer seine IP-Adresse öffentlich machen muss, damit der Tauschprozess ablaufen kann. Bei Streamingdiensten und Filehostern ist das anders. Hier können Rechteinhaber die IP-Adressen nicht abfangen, die Nutzer bleiben für sie anonym. Das hat die durchaus unangenehme Folge für Film- und Musikstudios, dass sie Gratisgucker und -hörer dort derzeit nicht abmahnen und zur Kasse bitten können, so wie dies bei Peer-to-Peer-Nutzern momentan etwa 1,2 Millionen mal pro Jahr geschieht.

Auch die Ermittlungsbehörden können Nutzeradressen bei Streamingdiensten und Filehostern in großem Stil nur ermitteln, wenn sie die Server beschlagnahmen. Überdies müssten die Anbieter dann aber auch so dumm sein, Nutzerdaten in großem Stil zu speichern. Damit ist aber kaum zu rechnen. Der Kampf ums Urheberrecht im Internet ist und bleibt also ein Wettlauf zwischen Hase und Igel. Als gesichert kann nach den Erfahrungen mit kino.to und Megaupload.com allerdings gelten, dass Strafdrohungen gegen die Anbieter alleine nicht helfen. Zu groß ist die Verlockung, über Werbeeinnahmen viel Geld zu verdienen. Mehr als sechs Millionen Euro sollen so allein in die Kassen von kino.to geschwemmt sein.

(Das ZDF ist für den Inhalt externer Internetseiten nicht verantwortlich; der Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder)

29 Kommentare | 14. Juni 2012 | 16:27 Uhr | Twittern | Facebook

29 Kommentare

  1. Vielleicht sollten die großen Filmanbieter selbst entsprechende Portale anbieten und die aktuellen Filmhits teilweise kostenlos oder kostenpflichtig in bester HD-Qualität anbieten. Mittels Werbung ließe sich mit einem geänderten Geschäftsmodell auch offiziell viel Geld verdienen. Jeder hat heute seine Heimkino in seinen eigenen vier Wänden und ein Kinobesuch für eine Familie wird zu einem teuren Spaß, daher braucht sich doch niemand zu wundern, dass das Publikum auf andere Kanäle zugreift.

    madlin | 14. Juni 2012 | 16:52
  2. Was für ein lächerlicher Artikel,
    natürlich sind die User schuld und die Jugendlichen sind böse und bla bla.
    Nur muss man einfach bedenken, dass KEIN Jugendlicher die Möglichkeit hat Woche für Woche ins Kino zu gehen, dass geht einfach nicht… haben Sie sich die Eintrittspreise angesehen ? und das Woche für Woche.. niemand kann sich dies leisten.. genauso wie mit der Videothek, zwei Filme , dass wars dann auch. Würden die Filmkonzerne sowas wie die Streaming Dienste machen, dann würden auch einfach viel mehr Leute & Jugendliche zahlen.
    Nehmen wir z.B den Streaming Dienst “Spotify” es ist einfach gerecht und das Preis&Leistungs verhältnis stimmt!

    Mich regt, dass sowas von auf, das wir die Bösen sind und die Filmindustrie die guten sind und natürlich muss der Artikel von einem alten Menschen kommen.. ich habe dafür keinerlei Verständnis.

    Thorsten | 14. Juni 2012 | 16:56
    • Die Kiddies müssen aber auch nicht jede Woche ins Kino. Ich gehe nur bei guten Filmen ins Kino d.h. sehr selten. ;)

      Alex | 14. Juni 2012 | 17:16
  3. Thorsten, haben Sie den Artikel eigentlich gelesen? Es scheint mir, dass Sie das dringend nachholen sollten.

    felix | 14. Juni 2012 | 17:08
  4. @Thorsten: Du hast da was mißverstanden, glaub ich…

    @all:
    Die Film-/Musikindustrie lernt einfach nichts. Ich denke, es gibt mehr Schreie nach der Politik bzw. dem Gesetzgeber anstatt sich an die neuen Medien anzupassen und geeignete, legale Möglichkeiten zu schaffen.

    Problematisch scheint mir hier, daß die Medienindustrie nicht von ihrer Verwertungskette (Erst Kino in US, dann erst Kino in EU, dann DVD etc.) abrücken will und kein Verständnis dafür hat, daß in einer globalen Welt die Nutzer nicht warten wollen, bis die Amis abgegrast sind um einen Film zu sehen.

    Max | 14. Juni 2012 | 17:10
  5. Was für ein lächerlicher Kommentar,
    wo schreibt denn Herr Vetter, dass die Jugendlichen schuld sind? Hätten sie den Artikel gelesen, würde ihnen aufgefallen sein, dass er die öffentliche Anprangerung und mediale Ausschlachtung kritisiert.
    Genau diese beschafft den neuen Kino.to und Megaupload Alternativen rege Besucherzahlen anstatt abzuschrecken.

    Arno Nym | 14. Juni 2012 | 17:10
  6. Ich glaube, die Erfahrungen mit kinox.to und Streamer sowie dem Massenabmahngeschäft sonst vielleicht arbeitsloser Rechtsanwälte gibt ein gutes Bild über die Marktlage:

    1.) Es gib Konsumenten, die möchten gerne kostenlos die Filme im Internet sehen, so wie sie kostenlos Filme bei ProSiebenSat1 seit der Einführung durch Helmut Kohl, Franz-Josef Strauss und Edmund Stoiber es gewohnt sind.

    2.) Es gibt Konsumenten, die möchten gerne für kleines Geld wie bei den GEZ-Steuern gute Qualität (technisch, nicht inhaltlich) sehen. Das sind die Premiumkunden von den megauploads. Aber sie möchten nicht wie bei ARD + ZDF bevormundet werden, wann sie gefälligst die von ihnen finanzierten Produktion zu sehen haben: Sie möchte video on demand. Vor 15 Jahren zweifelten wir, ob das technisch möglich ist. Heute geht es, aber der Markt bietet es nicht an zu GEZ-Steuer-Preisen. Man operiert lieber mit auf dem Markt nicht erzielbaren Mondpreise und ruft nach Sozialismus: der Staat soll mit seinen Gericht das Inkasso machen statt der Markt.

    3.) Es gibt Leute, die kaufen DVDs. Immer noch. Riesen-Umsätze.

    4.) Es gibt Leute, die gehen ins Kino. Gerne. Mit Popkorn und Süßgetränken. Viele. (Ich habe alle Harry Potter Filme im Kino gesehen. Die Autorin ist jetzt Milliardärin).

    5.) Aus dem TV-Bereich kennen wir noch das Pay-TV. Das hat sich im Internet noch nicht durchgesetzt. Die Anbieter bauen offenbar lieber auf staatlichen Zwang als auf konsumentengerechte Angebote.

    Sieht man sich den Mix an, gibt es vielfache Möglichkeiten.

    Mich ärgert immer, wenn sie entweder nicht genutzt werden oder gar beschnitten werden und aktiv Kulturgut vernichtet wird:
    http://wk-blog.wolfgang-ksoll.de/2012/05/13/sherlock-holmes-das-dartmoor-und-das-urheberrecht/

    Wenn den Anbietern das Digitalisieren von altem Kulturgut (wie z.B. “Das Wirtshaus von Dartmoor”) zu teuer ist, kann man auch Crowdsourcing mit einbeziehen. Das ist das, was ja bei kinox.to passiert. Aber nicht bei den Anbietern.

    Als Kulturnation ist es eine Schande, wenn wir aus borniertem fundamentalistischen Dogmatismus es nicht gebacken bekommen, tragfähige Geschäftsmodelle zu realistischen Preisen zu schaffen und uns wundern, dass staatliche Strafen nicht der Weg zu solchen Modellen ist.

    So bescheuert wie man Kim Dingsbums auch finden mag: er hat nachgewiesen, wo die Marktelastizität für Video on Demand liegt. Daran könnte man sich ausrichten.

    Wolfgang Ksoll | 14. Juni 2012 | 18:15
  7. Eines sagte mir ein guter Freund was mich wirklich zum nachdenken brachte.

    Zitat:
    “Der Urheber bzw. der Herstelle, die Filmindustrie oder wem es auch immer es gehört hat ein Recht selbst zu bestimmen. Wann, wie und wo seine Werke gezeigt werden.”

    Mir gefällt der Satz überhaupt nicht. Aber leider muss ich zugestehen das ich dem Rechteinhaber das Recht auf sein Werk nicht absprechen kann nur weil ich es früher sehen will.

    Es ist sicherlich wünschenswert die Werke früher und billiger zu haben. “Spotify” ist in der Musik sicherlich eine Kundenfreundliche Art Musik zu verbreiten. Bei Filmen wünsche ich es mir auch. Da wäre es mir sicherlich auch 20 EUR im Monat möglich zu bezahlen. Nur wenn die Urheber und Industrie es nicht wollen, kann ich mir nicht vorstellen sie in irgend einer Art zu zwingen.

    Aber hoffen tue ich weiterhin.

    Robert | 14. Juni 2012 | 19:22
    • Das die Urheber da im Recht sind, steht völlig außer Frage. Niemand wird behaupten, die Kino.to-Betreiber seien zu Unrecht verurteilt worden.

      Aber es gibt eben einen gewissen Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit. Wobei ich damit nicht fordern will, Filme und Serien gratis zur Verfügung zu stellen. Das Problem ist viel eher, dass die Verwerterindustrie sicher nicht aus Kundenfreundlichkeit auf neue Vertriebsmodelle verzichtet, sondern aus proitorientierten Gründen.

      Wenn man mir z.B. eine DVD verkauft, dann bezahle ich für die Materie an sich, also die Hülle und die gebrannte DVD und für das Nutzungsrecht am darauf enthaltenen Film. Und zwar das für den Privatgebrauch unbegrenzte Nutzungsrecht. Mit anderen Worten, ich kann mir den Film so oft ansehen wie ich will.

      Nur will ich das gar nicht. Bis auf wenige Außnahmen sehe ich, und da stehe ich sicher nicht allein da, die Filme nur einmal. Noch stärker sieht man dass bei Serien-Episoden. Da gibt es vlt. 2-3 von 400+, die ich mehrmals sehe.

      Das ist, als würde man mir im Supermarkt nur 500-l-Packungen Milch zur Verfügung stellen. Dürfte Edeka sicher auch, machen sie aber nicht. Weil die Kunden eben sonst zur Konkurrenz gehen.

      Diese Möglichkeit besteht aber bei Filmen und Serien nicht. Selbst bei genreähnlichen Filmen kann man doch nicht sagen, wenn mir Star Wars zu teuer ist, schau ich eben Star Trek. Es sind nun mal Kunstwerke, und die sind absolut individuell.

      Fazit: Was meiner Meinung nach notwendig ist, ist ein allgemeiner Veröffentlichungszwang für Verwerter, der sie dazu zwingt, alle zur Verfügung stehende Vertriebswege zu nutzen.

      PS: Keine Ahnung, wie man das juristisch festmacht, aber es geht ja um die Grundidee.

      Arnad | 14. Juni 2012 | 20:28
      • > Wenn man mir z.B. eine DVD verkauft, dann bezahle
        > ich für die Materie an sich, also die Hülle und die
        > gebrannte DVD und für das Nutzungsrecht am darauf
        > enthaltenen Film.
        Man bezahlt nicht nur die DVDs die man sich kauft. Man bezahlt auch schon für Rohlinge, USB-Sticks, Lesegeräte …

        Karl Schulz | 14. Juni 2012 | 21:30
      • Du sprichst mir aus dem Herzen. meine Wünsche sprichst du aus.

        Es ändert aber wirklich nichts daran an dem Recht des Rechteinhabers. Er darf es verkaufen, nicht verkaufen, teuer verkaufen, verknappen … einfach was er möchte.

        Ich kann dir gar nicht sagen wie sehr es mich selbst stört dass die Rechteinhaber das Recht haben müssen.
        Stellen wir uns mal das Gegenteil vor:
        Künstler müssen veröffentlichen, zu einem bestimmten Preis als Stream.
        Du Autor, du musst einen Film erstellen und er muss ein Blockbuster werden. Hm… das wird er ja automatisch… als Stream?

        Robert | 14. Juni 2012 | 21:58
  8. hi Leutz,

    also ich muss auch sagen, dass ich über diese Film- und Musikindustrie auch nur laut lachen kann, da selbst ich mindestens zwei große Filmportale kenne, auf denen man nicht nur gratis gucken kann, sondern auch Downloaden kann!!

    Und dann habe ich heute über Google zufällig den Artikel über GNUnet gelesen. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes “Netz im Netz” (also ein sogenanntes “Darknet”). Und dort kommt man – wenn man mal drin ist – nach wie vor an alles ran, was man haben möchte. Darunter auch an Filme und Musik!! Und was das beste ist: dieses echte open-source-Modell ist nicht abhörbar. Das bedeutet: dort kann man keine IPs abfangen.

    Artikel dazu mal hier:

    http://de.wikipedia.org/wiki/GNUnet

    Definition:
    Eine erste Implementation, die auf der Netzwerk-Schicht aufsetzt, erlaubt anonymes zensur-resistentes Filesharing. GNUnet benutzt ein einfaches, Überschuss-basierendes Modell, um Ressourcen bereitzustellen. Teilnehmer des GNUnet überwachen das Verhalten der Anderen in Bezug auf Ressourcengebrauch; Teilnehmer, die zum Netzwerk beitragen, werden mit besseren Dienstleistungen belohnt.
    GNUnet ist Teil des GNU-Projekts.

    Anonymität und Sicherheit

    Anonymes Routing
    Datenpakete (Suchanfragen, Dateiteile) werden nicht direkt von der Quelle zum Ziel, sondern über mehrere andere Netzwerk-Teilnehmer („Mittelsmänner“ sozusagen) an das Ziel geschickt. So gibt es keine direkte Verbindung zwischen bestimmten Teilnehmern, ihre IP-Adressen bleiben einander und anderen gegenüber unbekannt. Dadurch, dass Pakete weitergeleitet werden, kann niemand wissen, ob ein bestimmter anderer Teilnehmer ein Paket nur weitergeleitet oder selbst auf die Reise geschickt hat (z.B. als Antwort auf eine Suchanfrage).

    Vertraulichkeit
    Alle Daten im Netzwerk werden verschlüsselt vom Absender zum Empfänger übertragen (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung). Niemand (auch keiner der Teilnehmer, die ein Datenpaket weiterleiten) kann die Kommunikation abhören, stören oder zensieren.

    Dazu kommt ein für GNUnet entwickeltes Verfahren zum Einsatz, das sogenannte Encoding for Censorship-Resistant Sharing (ECRS), das die vor Version 0.7 genutzten Verfahren Efficient Sharing of Encrypted Data (ESED) und ESED II ablöst. Außerdem werden Suchanfragen und Suchbegriffe nicht im Klartext gespeichert und übertragen, sondern nur deren Prüfsummen (sogenannte Hashes, vergleichbar mit einer Quersumme), die nur schwer mit einem bestimmten Suchbegriff in Verbindung gebracht werden können, trotzdem jedoch eindeutig sind. Die Vertraulichkeit hat zum Ziel, dass niemals eine folgende Zuordnung möglich ist:

    GNUnet-Teilnehmer ⇔ IP-Adresse (Rechner) ⇔ Benutzer ⇔ Suche, Download, Upload

    Lest euch mal diesen Artikel durch.

    Von daher hat hier der Blogschreiber in der Tat Recht mit der Aussage, dass die Film- und Musikindustrie hier ein absolutes Eigentor geschossen hat mit dieser Downlegung von Kino.to!!

    Denn wie gesagt: KinoX.to ist bereits erfolgreich online und außerdem gibt es für jedes downgelegte Portal mindestens weitere 10.000 Nachfolger, die die Nachfrage bedienen, die die Film- und Musikindustrie einfach nicht bedienen will!!

    Und mit GNUnet ist ein Netz im Netz aktiv, dass ebenfalls hier in die Bresche springt, wo die Filmindustrie nicht handeln und als Anbieter auftreten will.

    Und mit dieser mehr als 1850%tigen Preiserhöhung für usb-Sticks, Rohlinge, externe Festplöatten, sonstige externe Datenträger hat die Film- und Musikindustrie uns Usern gegenüber den Krieg erklärt. Von daher brauchen sich nun die GEMA und die GVU nicht mehr zu wundern, wenn wir User denen nun ebenfalls den Krieg erklären!!!

    Und was ich besonders dreist finde ist die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaften mit der GEMA gemeinsame Sache machen und nun ihrerseits sogar gegen Mitglieder von Anonymous vorgehen wegen dem Angriff auf die GEMA im Dezember letzten Jahres. Und dass die Staatsanwaltschaften hier nicht wegen dieser Abzocke durch die GEMA ermitteln, ist ein weitere dreister Punkt unserer Justiz!!!

    Und zu diesem Angriff muss ich sagen, dass ich diesen für total gerechtfertigt halte, nachdem was die GEMA mit uns Usern macht!! Von daher muss ich sagen: es reicht und Usern einfach!! Wir sind stinksauer!!!

    Linuxhelfer | 14. Juni 2012 | 20:04
  9. “Das hat die durchaus unangenehme Folge für Film- und Musikstudios, dass sie Gratisgucker und -hörer dort derzeit nicht abmahnen und zur Kasse bitten können, so wie dies bei Peer-to-Peer-Nutzern momentan etwa 1,2 Millionen mal pro Jahr geschieht.”

    Es würde den Rechteinhabern ja sicherlich gefallen, alle Downloader abmahnen zu können. Aber ich dachte der Konsens lautet momentan, dass man gegen die “einfachen” Nutzer von Streaming- und Download-Portalen gar nicht rechtlich vorgehen kann, weil sie die urheberrechtlich geschützten Werke nicht selbst zur Verfügung stellen – anders als beim Filesharing, wo man (ohne Leecher-Mod) als Downloader immer auch selbst zum Uploader wird (das ist ja gerade der Sinn des Filesharings).

    Aber selbst wenn man einem Downloader eine Urheberrechtsverletzung unterstellt (und irgendwie die Identität ermittelt), hätte man doch vermutlich Probleme, in der Abmahnung die saftigen Kosten geltend zu machen, die man bei Filesharern ansetzt, denen man das weltweite Zugänglichmachen vorwirft. Insofern wäre die Frage, ob man als reiner Downloader überhaupt etwas zu befürchten hätte. Zumal es meines Wissens nach der Aktion gegen kino.to keinerlei Konsequenzen für die einfachen Downloader gab.

    Trittbretttreter | 14. Juni 2012 | 20:11
  10. Und für alle, die noch nichts von dieser Preiserhöhung der GEMA wissen, hier mal der Link dazu:

    http://www.pcwelt.de/news/Neue-Tarife-ab-dem-1-7-GEMA-erhoeht-Gebuehren-USB-Sticks-bald-teurer-5870363.html

    http://www.informationskreis.com/

    Schaut euch in diese Artikel mal die eingefügte neue Preistabelle an!! Das ist sowas von unfair uns Usern gegenüber, da wir vor dieser massiven Preiserhöhung nicht mal gewarnt wurden!! Die GEMA hat einfach still und heimlich den bisher bestehenden Vertrag mit der Bitcom gekündigt und es nicht mal für nötig gehalten, vorher mit uns Usern zu reden, geschweige denn, uns zu warnen!!

    Und diese massive Preiserhöhung ist einfach eine Unverschämtheit. Denn nicht nur beim Kauf solcher Hardware kassiert die GEMA fleißig mit. Wusstet ihr eigentlich, dass die GEMA auch beim Einkauf von PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, etc kräftig mitkassiert?? Nein?? Dann lest dazu mal in diesem ZDF-Blog nach:

    Link: http://blog.zdf.de/hyperland/2012/05/von-wegen-kostenloskultur-speichermedien-werden-teurer/

    Und schaut euch auch mal die eingefügte Grafik von der Bitcom an!!

    Und ob dass alles noch nicht genug wäre, kassiert die GEMA sogar auch bei lizenzfreier Musik ebenfalls mit:

    Link: http://www.social-inside.de/si/2011/11/15/gema-verlangt-gebuhren-fur-rechtefreie-lizenzfreie-musik/

    Wie gesagt: die GEMA hat uns Usern hier den Krieg erklärt! Und Anonymous ist nur eine Organisation, die uns Usern wieder zu unseren Rechten verhelfen will!!!

    Gruß
    Linuxhelfer

    Linuxhelfer | 14. Juni 2012 | 20:35
  11. @ Trittbretttreter,

    Inzwischen liegst du mit deiner Aussage:

    “Aber ich dachte der Konsens lautet momentan, dass man gegen die “einfachen” Nutzer von Streaming- und Download-Portalen gar nicht rechtlich vorgehen kann, weil sie die urheberrechtlich geschützten Werke nicht selbst zur Verfügung stellen – anders als beim Filesharing, wo man (ohne Leecher-Mod) als Downloader immer auch selbst zum Uploader wird (das ist ja gerade der Sinn des Filesharings).”

    leider falsch. Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen auch gegen die Nutzer von Kino.to:

    Link: http://www.zdnet.de/news/41560121/staatsanwalt-ermittelt-gegen-nutzer-von-kino-to.htm

    —————-Zitat aus dem Link:———————-

    Nutzern des im Juni 2011 geschlossenen Streamingdiensts Kino.to droht ein Strafverfahren: Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat nach Informationen des Nachrichtenmagazins Focus Ermittlungen eingeleitet. Auf beschlagnahmten Rechnern fanden sich demnach die Daten von “Premiumkunden” der Site, die via PayPal für einen werbefreien Zugriff gezahlt hatten.
    [...]
    Amtsrichter Mathias Winderlich aus Leipzig, der den Fall Kino.to verhandelt, hatte Ende Dezember jedoch klargestellt, dass aus seiner Sicht auch beim Nutzen von Streams eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet. Mit dem Begriff “vervielfältigen” habe der Gesetzgeber “herunterladen” gemeint, auch das zeitweilige Herunterladen – und nichts anderes geschehe beim Streaming.

    “Den Nutzern müsste klar sein, dass sie Kriminelle unterstützen”, sagte Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), gegenüber Focus. “Das gilt insbesondere für Inhaber von bezahlten Premium-Accounts.” Mitte Januar war bekannt geworden, dass die GVU auch gegen den Kino.to-Nachfolger KinoX.to vorgehen will. Ein Strafantrag der GVU hatte schon die Schließung von Kino.to ins Rollen gebracht. Die Kriminalpolizei hatte die Domain Anfang Juni 2011 beschlagnahmt und 13 Verdächtige festgenommen.

    ————————-Zitatende——————————

    Das bedeutet: auch die Nutzer von Kino.to sind inzwischen dran, auch wenn einige Rechtsanwälte – wie etwa der Rechtsanwalt Christian Solmecke, der inzwischen auf Seiten von uns Usern steht – dass anders sehen:

    —————–Zitat aus Artikel—————————–

    Christian Solmecke zum Sachverhalt:

    Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke zeigte sich verwundert über den Schritt. “Der Schaden ist relativ gering. Insofern könnte man die Fälle auch als Bagatelldelikte ansehen”, erklärte Solmecke. Nutzer von Tauschbörsen würden in der Regel strafrechtlich nur dann verfolgt, wenn sie mehr als 3000 Werke angeboten hätten.

    “Kino.to-Nutzer hingegen haben nicht einmal etwas im Internet angeboten, sondern nur angeschaut. Selbst wenn es hier zu Anklagen kommen sollte, müssen die Konsumenten – anders als die Betreiber – keinesfalls mit Haftstrafen sondern allenfalls mit Geldbußen rechnen”, sagt Solmecke. Seiner Ansicht nach haben die Nutzer keine Straftat begangen, “da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird.”
    —————————Zitatende—————————

    Von daher wird die Staatsanwaltschaft einen Teufel tun, und uns User in Ruhe lassen, im Gegenteil. Die werden wohl die Ermittlungen noch erheblich ausdehnen. Deswegen wird es Zeit, dass wir es denen mal über dieses “Netz im Netz” und über die Festplatten-Videorecorder und über die passenden Firefox Add-ons zeigen, wo hier der Hammer hängt!!

    Gruß
    Linuxhelfer

    Linuxhelfer | 14. Juni 2012 | 20:45
    • Sieh an. Allerdings ist das hier auch ein wenig eine Definitions-Frage. Ich meinte mit “einfachen Usern” solche, die für die Nutzung von kino.to nicht bezahlt haben – und diese “einfachen” Downloader werden meines Wissens auch jetzt nicht von Strafverfolgung bedroht.

      Bei den erwähnten Nutzern von “Premium Accounts”, die für die Nutzung von kino.to gezahlt haben, kann man ja recht leicht eine gewerbliche Urheberrechtsverletzung annehmen, für die das Strafrecht ja auch durchaus empfindliche Strafen vorsieht.

      Ob es jetzt so sinnvoll ist, diese User zu verfolgen, sei dahingestellt. Aber die Argumentation, dass sich diese Leute einen persönlichen finanziellen Vorteil verschafft und gleichzeitig die gewerbliche Urheberrechtsverletzung der kino.to-Betreiber befördert haben, finde/fände ich nachvollziehbar. Zumal die Chancen recht gut stehen dürften, bei diesen Leuten erhebliche Mengen an raubmordpiratenkopiertem Material sicherzustellen (naja, bei denjenigen jedenfalls, die immer noch nicht verschlüsseln).

      Und aus Sicht der Rechteinhaber wäre es ganz bestimmt sehr begrüßenswert, explizit nicht nur die Anbieter, sondern auch die Konsumenten belangt zu sehen, um schön die User einschüchtern zu können.

      Aber wie gesagt, wer für die Nutzung von kino.to nicht bezahlt hat, dürfte meiner Einschätzung nach an dieser Front nichts zu befürchten haben.

      Trittbretttreter | 15. Juni 2012 | 18:11
  12. 1. Es gibt soweit ich weis auch Gesetze die das Downloaden verbieten nur es wird wohl weit geringfügiger bestraft als Upload, wodurch sich es eher lohnt Filesharer zu suchen.
    2. Irgendwie nimmt es auch sehr viel Unrechtsbewusstsein, wenn man auf sogut wie alle “technischen” Geräte eh schon seinen “zwangsabgabe” zahlen darf.
    Fühlt sich irgendwie so an als würden die am liebesten 3-5mal pro stück kassieren.

    XKING | 14. Juni 2012 | 22:05
  13. Meiner Meinung nach ist das Hauptproblem, dass die illegalen Streamingseiten ein besseres Angebot haben (Anzahl der Filme/Serien, Nutzerfreundlichkeit), und noch dazu halt kostenlos sind. Dass Rechteinhaber Geld sehen wollen, sieht jeder vernünftige Mensch ein. Aber am Angebot müssen sie dringendst arbeiten. Genauer erläutere ich, was ich damit meine, auf Tumblr. Da die Blogsoftware hier Links im Text wohl als Spam deutet, ist mein Name unter diesem Kommentar mit dem betreffenden Post verlinkt.

    Grantlr | 14. Juni 2012 | 23:32
    • Sehe ich auch so, die Rechteinhaber fremdeln immer noch mit dem Internet. Einer der wichtigsten Gründe für den Erfolg dieser Dienste ist aber denke ich ein anderer. Filme und vorallem Lieder (Hits) werden erst dann in den Verkauf gebracht, wenn sie im Radio endlos rauf und runtergedudelt wurden, als gerade dann, wenn die Nachfrage am größten ist gibt es keine Möglichkeit, das Produkt zu kaufen. Selbst wenn man zahlen wollte, in dieser Zeit kann man nur kostenlos an das Begehrte kommen ;)

      marc | 15. Juni 2012 | 08:26
    • Eben, das Fremdeln mit dem Internet sehe ich als das größte Problem der Medienindustrie.
      Ich nutze solche Filesharing-Dienste auch regelmäßig, um gute US-Serien zu sehen, die es bei uns nicht gibt (und wenn doch mal, dann erst mit mehreren Jahren Verspätung).
      Ich wäre voll und ganz bereit, den üblichen Betrag z.B. für Hulu o.ä. zu zahlen – wenn man mich denn ließe. Aber da heißt es dann ja nur immer etwas wie “not available in your region”. Tja, bleibt halt nur drauf verzichten (will ich nicht) oder hintenrum beschaffen, für lau, obwohl ich bereit wäre, einen angemessenen Betrag zu bezahlen. Selbst schuld.
      Wie war der berühmte, falsch zitierte Satz: “Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.”

      (Und daß ich dort auch Kino-Filme gucken könnte, vergesse ich immer wieder, da ich durch unzählige Erneut-Aufgüsse der immer selben Grundplots, nur variiert durch Änderungen in den Details, so müde gemacht haben, daß ich einfach das Interesse dran verloren habe. Schade um die paar wenigern Perlen, aber im US-Duktus ist das halt “colleteral damage”. Aus Europa und Lateinamerika beispielsweise gibt es so viele gute, interessante, spannende Filme, da kann ich auf den Hollywood-Retoren-Klon-Mist gut verzichten.)

      User | 15. Juni 2012 | 12:46
  14. “Zu groß ist die Verlockung, über Werbeeinnahmen viel Geld zu verdienen. Mehr als sechs Millionen Euro sollen so allein in die Kassen von kino.to geschwemmt sein”

    Warum schickt man die “Werbepartner” nicht mit in den Knast wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung?
    Vielleicht verdirbt das eher den Streaming-Plattformen das Geschäft.

    lupo | 15. Juni 2012 | 08:41
  15. hi lupo,

    nein, das mit dem “ins Gefängnis schicken” der Werbepartner wird wohl so auch nicht funktionieren, da diese Plattformen ja nicht nur über Werbung Geld verdienen, sondern auch über diese sogenannten “Premium-Accounts” der User.

    Für diese Premium-Accounts werden monatliche Mitgliedsbeiträge fällig und die kosten zwischen 10 und 30 €/Monat. Und wenn du da zahlst, bekommst du sogar die Videos in einer noch besseren Qualität, als die freien Sauger, die sich nicht registrieren.

    Und genau über diese gespeicherten Usernamen und Bankverbindungen auf den beschlagnahmten Servern kam die Staatsanwaltschaft ja an die Userdaten ran!! Bei den freien Saugern läuft das über die IP-Adresse. Diese wird bei den Telekommunikationsprovidern wie der Telekom bis zu 6 Monate lang gespeichert.

    Und dann läuft das Spielchen so:
    Schritt 1:
    die GVU hängst sich in die Seiten mit diesen Streaming-Portalen rein mit verdeckten Ermittlern.

    Schritt 2:
    Dann werden die IP-Adressen von verdächtigen Saugern bei der GVU in Datenbanken gespeichert.

    Schritt 3:
    Sobald die genug Leute gespeichert haben, wenden die sich an ihre Rechtsanwälte aus der “Abmahnindustrie”.

    Schritt 4:
    Und diese Abmahnanwälte wenden sich dann an das LG Köln und beantragen hinter dem Rücken der User die Herausgabe der Daten, die wiederum bei den Telekommunikationsprovidern gespeichert sind!
    Und so können die dann mit diesem Urteil (über das der User nichs erfährt), an die Telekommunikationsprovider herantreten, von denen die Userdaten (also wer hinter welchter IP-Adresse steckt) bekommen.

    Schritt 5:
    Und mit diesen Userdaten schreiben diese Herren “Abmahnanwälte” dann im Auftrage der GVU diese Abmahnungen und schicken die samt dem Urteil des LG Köln in der Anlage an die User und bitten diese zur Kasse!!

    Schritt 6:
    In diesem schritt werden dann sowohl die GVU als auch das LG Köln und auch die Herren Abmahnanwälte an den Einnahmen beteiligt, die aus diesem Abmahngeschäft entstehen. Und damit macht die GVU ein heiden Geld und betreibt damit selbst illegale Warez-Server!!

    Link: http://www.pc-max.de/news/internet/razzia-gvu-betreibt-selbst-warez-server

    Zitat aus dem Link:

    Haben sich Piratenjäger selbst strafbar gemacht?

    Inzwischen hat sich aus anderer Quelle die Aussage eines GVU-nahen Informanten bestätigt, wonach unter den heute in Frankfurt beschlagnahmten Servern mindestens einer mit Unterstützung von GVU-Mitarbeitern betrieben worden sei. Von den beiden GVU-Geschäftsführern habe auch mindest einer vom Betrieb der Warez-Server Kenntnis gehabt.

    GVU und Industrie sollen selbst Warez-Server betreiben

    Sollte die GVU selbst Kopien verbreiten und sich damit strafbar machen? Bestätigt sich der Verdacht, sind die Hamburger Urheberrechtsschützer als auch die möglicherweise eingeweihte Industrie in Bedrängnis.
    ————————-Zitatende——————————

    Woher ich dass weiss?? Tja, in den Jahren 2006 und 2008 ergingen schon einmal zwei Urteile gegen die liebe gute GVU, in denen es der GVU untersagt wurde, gegen User zu ermitteln!! Aber sie tut es trotzdem weiterhin!! Und das verbotswidrig!!

    Link: http://www.gulli.com/news/8835-die-gvu-darf-nicht-mehr-mitermitteln-2006-11-02

    Dazu das Zitat aus dem Link:

    Die GVU darf nicht mehr mitermitteln

    Das Kieler Landgericht hat nach einer Beschwerde untersagt, die GVU mit Ermittlungstätigkeiten zu betrauen oder als neutrale Sachverständige in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu bestellen. Die “Privatisierung von Ermittlungsverfahren” sei unzulässig.

    [...]

    Die fragwürdigen Ermittlungs- und Gutachterdienste der GVU würden dennoch in vielen Staatsanwaltschaften gerne entgegengenommen. Angesichts leerer Kassen ist das Angebot der GVU, kostenlose Gutachten zu erstellen, natürlich verlockend.

    In vielen Staatsanwaltschaften ist es um die Kooperation mit der GVU hingegen schlecht bestellt. In Baden-Württemberg wurde die Zusammenarbeit gar von oben untersagt:

    “Eine Beauftragung der GVU als Sachverständige kommt nicht in Betracht.” Ebenso sei die “Hinzuziehung von Mitarbeitern der GVU zu Durchsuchungen nicht zulässig.”, zitierte die c’t eine ministeriale Weisung an die baden-württembergischen Staatsanwaltschaften.
    ———————-Zitatende——————————–

    Dann hier noch ein weiterer Link von heise.de:

    Link: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatsanwaltschaft-darf-GVU-nicht-bei-Urheberrechtsermittlungen-beiziehen-113454.html

    Tja, daran sieht man, dass das LG Köln daran interessiert ist, möglichst viele von den kleinen Filesharern zu verknacken.

    Und dass, obwohl die User schon für die Premium-Accounts bezahlt haben!!!

    Linuxhelfer | 15. Juni 2012 | 11:05
  16. Und daraus wird der Zusammenhang immer klarer:

    die liebe gute GEMA ist Kundin bei der GVU. Und durch diese ganzen Vorgänge

    * Aufkündigung dieses bisher geltenden Tarifs für Hardware durch die
    GEMA
    * Sperrrung von tausenden Youtube-Videos
    * Ermittlungen der GVU (im Auftrage der GEMA) gegen uns User
    * Downlegung unserer Filesharing-Plattformen
    * Verstoß gegen das Verbot der Ermittlungen unserer IP-Adressen (Verstoß gegen aktuelle EuGH-Urteile)

    hat die GEMA zusammen mit der GVU und der ZPÜ uns Usern den Krieg erklärt und warum sollen wir User uns hier nicht wehren dürfen??? Was soll dass bitte???

    Gruß
    Linuxhelfer

    Linuxhelfer | 15. Juni 2012 | 11:21
  17. Und wenn die Vorratsdatenspeicherung unter der nächsten Großen Koalition kommt, dann kann die Abmahnindustrie auch endlich über die 1 Milliarde Umsatz pa wachsen ;) “EU-Gerichtshof erlaubt Vorratsdatennutzung gegen Filesharer” [heise] Ich schätze mal einen Sprung auf etwa 5 Milliarden pa, die ehemaligen Kommilitonen der rund 50% Rechtsanwälte unter den Abgeordneten dürften sich großzügig zeigen.

    marc | 15. Juni 2012 | 12:19
  18. Hallo,

    diese ganze Diskussion ist doch auch völlig überflüssig. Ein sehr gutes VPN das jeden Internetverkehr anonymisiert kostet 25 Euro im Monat.

    Ein Freund argumentiert da so:
    Ob er nun die 25 Euro + 5 Euro Rechtsschutzversicherung/Sparbrief für Abmahnungen in die Film- und Musikindustrie investiert oder in einen Mechanismus der ihm erlaubt aus “anderen” Quellen zu laden, ist ihm egal.

    Er ist jemand, der steht auf technische Qualität (FLAC/MKV) und speichert die Filme als Sammlung. Das wäre ihm sogar 100 Euro für 0Day Kinofilme in HD legal wert.

    Solange die Industrie es nicht anbietet, ist er auch “anders” versorgt. Kosten tut beides. Also, so sein Argument: “Was juckt mich Politik?”

    Ist zwar nur seine Meinung, aber die sollte auch mal genannt werden.

    Desinteressiert | 15. Juni 2012 | 12:29
  19. … und solange es so ist, habe ich keinerlei Skrupel, diese Portale zu benutzen. Sie können ja nicht 90% aller deutschen Internetnutzer anklagen und unter Strafe stellen.

    Die Zeiten haben sich geändert – get used to it.

    Robin Urban | 17. Juni 2012 | 03:38
  20. Gerade an den Filehostern sieht man sehr deutlich dass die User doch gewillt sind zu bezahlen und keine grundsätzliche “kostenlosmentalität” innehaben.

    Viele Nutzer die regelmäsig von Filehostern laden haben zwei oder drei Premiumaccounts bei verschiedenen Hostern da unterschiedliche Filme und Serien oft bei verschiedenen Hostern liegen.

    Diese Konsumenten sind bereit 20 oder 30€ jedes Monat zu bezahlen um auf einfache Art an aktuelles Material zu kommen.

    Wenn man dann noch die unglaublichen Werbeeinnahmen von Seiten wie Kino.to bedenkt dann frage ich mich:

    Warum kann die Filmindustrie so etwas nicht bieten?

    Aber es ist halt so viel einfacher zu jammern und nach dem Staat zu rufen. Vielleicht lernen sie es irgendwann doch noch einmal.

    Oder müssen sie erst einmal untergehen?

    stachel | 18. Juni 2012 | 09:46
  21. @Desinteressiert
    Na dein was juckt mich Politik Kumpel ist ja echt ne Nummer, lol.
    Das ganze Problem gibts nur wegen dem Geld. Es wird versucht so viel Geld wie möglich aus den Filmen zu pressen und irgendwie ist ja jeder einzelne Film ein Monopol – wenn man ihn sehen will, muss man ihn sehen und nicht einen anderen. Und die Lizenzen laufen auf einen Rechteinhaber zu und der will maximale Kasse machen. Und wenn man die Leute schon dazu bringt über 10€ im Kino zu zahlen und nochmal doppelt soviel für die BlueRay, dann ist auch im Internet noch einiges rauszuholen, gerade in einem reichen Land wie Deutschland. Und die Konsequenz ist Kino to und Co., so wie auf Diktatur Aufstand folgt…

    chris 2501 | 18. Juli 2012 | 15:43
  22. Immer noch habe ich anscheinend nicht verstanden worum es letztlich geht!Wie sollte ich mir sonst auch erklären,dass ich einen Film auf kinox.to nicht ansehen,geschweige denn downloaden darf,selbst wenn er schon mehrmals im Fernsehen lief.Würde ich nun demselben Film vom TV Gerät auf meinen Video-bzw.DVDrecorder ziehen,müsste ich doch genauso wie die User von streamingportalen,eine strafrechtlich relevante Tat begangen haben,derer sich Millionen guter gesetzestreuer Bürger/innen ebenso schuldig machten und noch machen.WArum muss man in diesem Fall,keine Strafe gewärtigen?Wo ist der Unterschied? Oder täte sich,in Zukunft, hier womöglich eine expansionsmöglichkeit für Polizei,GEMA und Konsorten auf!?

    Zero | 4. August 2012 | 11:17