Wenn Überwachungskameras schwarzsehen
Was dürfen Überwachungskameras beobachten? Das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt sich mit dieser diffizilen Frage. An dem Prozess zeigt sich, wie schnell Videoüberwachung mit dem Recht auf Privatsphäre kollidiert.
Wir haben uns ganz an sie gewöhnt: An Bahnhöfen, am Geldautomaten, im Fußballstadion – überall wo viele Menschen zusammenkommen oder es gar gefährlich sein könnte, schauen uns die Überwachungskameras zu. Mal ganz klein und versteckt, manchmal groß und sichtbar. Die allgegenwärtige Kamera scheint mittlerweile Teil des Konzepts zu sein, das wir “Öffentlichkeit” nennen.
Amüsiermeile unter Beobachtung
Doch wo immer Menschen arbeiten und wohnen, greifen die Kameras auch schnell in die Privatsphäre ein. So hatte die Stadt Hamburg am weltweit bekannten Kriminalitätsschwerpunkt Reeperbahn zwölf Überwachungskameras aufgestellt, um das Treiben auf der Amüsiermeile immer im Blick zu haben und notfalls schnell eingreifen zu können. Dass die Polizei immer zusieht, sollte dabei kein Geheimnis sein: Hamburg investierte in neueste Technik, die Kameras sind um 360 Grad schwenkbar und können ganz nach Bedarf einzelne Personen im Gedränge aufs Korn nehmen.
Der Schönheitsfehler an dem Plan: Die Reeperbahn ist nicht nur Amüsiermeile – hier wohnen auch Menschen. Einer Anwohnerin passte gar nicht, dass die Überwachungskamera genau vor ihrer Wohnung aufgebaut worden war und ohne weiteres auch in ihre Fenster blicken konnte und zog vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht gab ihr schließlich teilweise Recht: Die Polizei musste mit einer so genannten Schwarzschaltung verhindern, dass die Kameras Bilder von Privatwohnungen übertragt. Jedes Mal, wenn die Kamera in eine entsprechende Richtung blickt, muss das Bild automatisch geschwärzt oder verpixelt werden – ähnlich wie bei Google Street View.
Digitale Sichtblende
Die scheinbar salomonische Lösung war jedoch für beide Seiten nicht zufriedenstellend: Die Anwohnerin will nun vor dem Bundesverwaltungsgericht durchsetzen, dass auch der Eingang des Wohnhauses nicht mehr überwacht werden darf. Zudem sollten die Kameras auch nicht mehr in Richtung der Wohnung geschwenkt werden dürfen. Denn wer eine Kamera auf sich gerichtet sieht, fühlt sich beobachtet – egal ob eine digitale Sichtblende eingeschaltet ist.
Auch für die Polizei war schon der scheinbare Kompromiss zuviel des Guten: “Bei jedem Schwenk bekamen die Beamten nur noch kleine Teilbereiche zu sehen”, sagt Mirko Streiber, Sprecher der Hamburger Polizei im Gespräch mit Hyperland. “Mit den vielen Schwärzungen war die Maßnahme einfach nicht mehr effektiv.” Folge: Im vergangenen Herbst wurde der Dauerbetrieb abgeschaltet, die Kameras sind nur noch nach unten gerichtet. Nur in Ausnahmefällen wie Großveranstaltungen sollen sie noch aktiviert werden. Am Mittel der Videoüberwachung will die Stadt aber trotzdem festhalten – sofern es die Bebauung erlaubt.
Beleuchtung statt Kameras
Nun muss das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden, welche Rechte Anwohner bei öffentlichen Überwachungskameras haben. Nicht nur Hamburg wird der Verhandlung in Leipzig wachsam folgen, auch viele andere Bundesländer haben in den vergangenen Jahren ihre Polizeigesetze um weitgehende Vorschriften zur Videoüberwachung erweitert.
Dass die Richter eine Lösung finden werden, die beide Seiten zufriedenstellt, ist auch dieses Mal nicht zu erwarten. “Eine Videoüberwachung aufzubauen, die die Privatsphäre der Bürger nicht betrifft, ist nicht möglich”, sagt Bürgerrechtsaktivist padeluun vom Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD) zu Hyperland. “Eine englische Studie hat ergeben, dass eine bessere Beleuchtung meist mehr bringt als Videoüberwachungen.”
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7 Kommentare | 25. Januar 2012 | 08:43 Uhr |
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Ich bin gegen alles, was meine Freiheit einschränkt. In einem Überwachungsstaat möchte ich nicht leben.
Lieber das Risiko, aber frei.
Auch ich muss sagen, es gibt inzwischen in unseren Städten eher zu viel als zu wenig Kameras. Und was diese Frau in dem hier geschilderten Fall angeht, habe ich vollstes Verständnis.
Aber wie wäre es mit diesem Vorschlag als Salomonische Lösung: zwar darf die Kamera an sich bleiben, muss aber einige Meter von diesen Wohnhäusern entfernt aufgestellt werden und es sollte verboten sein, die Kameras über die Fenster der Wohnungen zu schwenken. Diesen Drehradius der Kameras kann man softwaretechnisch einstellen und von daher sollte hier die Polizei so fair sein, diesen Radius so vorzugeben, dass Privatwohnungen von diesen Kameras nicht mehr getroffen werden.
Wo ich allerdings Kameras bevorzugen würde, wäre in U-Bahnhöfen, auf öffentlichen Busbahnhöfen, in Parkhäusern und Tiefgaragen und in Bereichen, in denen es schon kriminelle Vorfälle gab.
Wo ich aber definitiv keine Kameras sehen und haben will ist in Restaurants und Kneipen, in den Sanitärräumen dort und auch in so manchen Geschäften sind überflüssige Kameras installiert. Und auch einige Privatleute haben eigene Kameras installiert, die auch nicht so ganz astrein sind und so man mal gucken könnte, welche davon überflüssig sind!! Auch an den Stränden von Urlaubsorten sollten überflüssige Kameras entfernt werden. Solche Bereiche sind absolute Privatbereiche, die geschützt bleiben sollten vor neugierigen Kamerablicken. Dann fände ich es auch gut, wenn es in unseren Autobahn-Rasthöfen endlich keine neugierigen Kameras mehr gäbe. Denn auch dort sind mir solche Auswüchse inzwischen aufgefallen!!! Muss dass sein???
Dann sollten auch an der niederländisch-deutschen Grenze diese neumodischen Kameras wieder verboten werden!! Das ist definitiv ein schwerer Eingriff in unser aller Privatsphäre!! Dabei handelt es sich sogar um eine schwere Verletzung des Schengen-Abkommens!!
Weg mit diesen Kameras!!! Und auch andere Nachbarländer sollten sich davor hüten, diesem Beispiel zu folgen!
Denn auch ich möchte klarstellen, dass ich ebenfalls gegen einen solchen ausufernden Überwachungsstaat bin. Es sollte auf keinen Fall passieren, dass wir hier einen totalen Überwachungsstaat aufbauen, in dem es überhaupt keine Privatsphäre mehr gibt!! Teilweise sind wir schon auf dem Weg dorthin (Dazu sage ich nur mal VDS = VorratsDatenSpeicherung, heimliche online-Durchsuchung mittels Staatstrojanern, etc)!!
Daher: wehret den Anfängen.
Grüße
Linuxhelfer
Guten Tag,
mit der Videoüberwachung reduziert man die Straftaten in den betroffenen Gebieten nicht, Aufklärung ist in den meisten Fällen auch nicht gegeben und die Straftaten verlagern sich oftmals aus der Sichtweite der Kameras heraus. Wir haben das Recht uns frei in Deutschland zu bewegen, dieses Recht sollte uns auch in der Zukunft erhalten bleiben. Die Freiheit ist ein wertvolles Gut, das dürfen wir nicht so leichtsinnig gefährden. Möchte man mehr Sicherheit und mehr Freiheit, wird man beides schnell verlieren.
Es gibt jetzt schon kaum einen Ort, an dem wir nicht überwacht werden. Selbst im Internet sind wir “überwacht”… also stört mich eine Videokamera vor meiner Haustür auch nicht mehr…
My house is my Castle. Solange ich in meinem Haus nicht überwacht werde ist alles OK. Geh ich raus aus meinem Haus hört meine Privatsphäre auf. Dort kann mich jeder sehen also wieso nicht auch eine Kamera. Wer kein Verbrechen begehen will muss keine Angst vor der Kamera haben, und fals Ich mal überfallen werde ist mir lieber eine Kamera sieht wer der Verbrecher war und dieser wird dann zur Rechenschaft gezogen als dass ich den Schaden habe und der Verbrecher frei herum läuft. Die Kamera verhindert nicht das Verbrechen aber Sie hilft bei der Aufklärung.
Mal abgesehen dass sich wohl jeder unwohl fühlt, wenn ständig eine Kamera auf seinen Balkon gerichtet ist, ob mit oder ohne Ausblendung.
Die wesentliche Frage ist: werden die Bilder (und der Ton) nur live von Polizeibeamten an Monitoren überwacht, oder werden die Daten gespeichert.
Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge!
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