Das Ende der Anonymität im Netz – auch für Polizisten?

Verdeckte Ermittler: Im Netz endet die Legende schnell (Foto: artwork_rebel; Quelle: Flickr, CC BY 2.0)
Hier und da nutzt die Polizei schon jetzt soziale Netzwerke, um Tatverdächtigen auf die Spur zu kommen. Aber wie sieht es mit klassischen Undercover-Einsätzen aus: Brauchen geheime Ermittler auch eine virtuelle Zweitidentität? Ein Fachmann befürchtet, dass künftig verdeckte Einsätze so gut wie unmöglich werden, weil Internetsurfer die Ermittler leicht enttarnen können.
Ermittlungen gegen Verdächtige bei Facebook, Twitter und anderen Netzwerken stehen in Deutschland noch ziemlich am Anfang. “BKA, Bundespolizei und Zollfahndungsdienst verfügen über keine spezifischen Organisationseinheiten, die die Aufgabe haben, in sozialen Netzwerken zu ermitteln”, heißt es etwa in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei. “Fallabhängig” würden öffentlich zugängliche Informationen aus Sozialen Netzwerken abgeschöpft. Dass Polizisten im Internet unter falscher Identität Kontakt mit Verdächtigen aufnehmen, sei dabei eine absolute Ausnahme: “Innerhalb der zurückliegenden 24 Monate wurden in sechs Ermittlungsverfahren ‘virtuelle’ verdeckte Ermittler durch das BKA eingesetzt.”
Diese Zahl wird in Zukunft sicherlich steigen. Online ist es noch relativ einfach ist, eine nur dort existierende Persönlichkeit mit einer Legende auszustatten. Auch normale Nutzer agieren mit verschiedenen Identitäten und wechselnden Nicknames. Wie sieht es aber bei verdeckten Ermittlern aus, die in der realen Welt unter falscher Identität in kriminelle Milieus eingeschleust werden? Mick Keelty, früherer Commissioner der australischen Bundespolizei, sieht laut “Techworld” schwere Zeiten für verdeckte Ermittler aufziehen, weil deren Legenden von den Verdächtigen online überprüft werden können.
Wasserdichte Legenden sind wichtig
In Deutschland, wo Undercover-Einsätze nur bei schweren Straftaten erlaubt sind, geben sich das Bundeskriminalamt und angefragte Landeskriminalämter zu dieser Problematik ebenso wie zu anderen Fragen nach verdeckten Einsätzen schweigsam. “Da heutzutage nahezu jede Person in einer relevanten Altersgruppe personifizierbare Informationen, zum Beispiel in sozialen Netzwerken zur Verfügung stellt, geht kein Weg an einer Legendenausarbeitung unter Einschluss sozialer Netzwerke, immer in Abhängigkeit vom jeweiligen Einzelfall, vorbei”, sagt Sascha Braun, Justiziar der Gewerkschaft der Polizei (GdP).
Elmar Theveßen, Sicherheitsexperte des ZDF, geht hingegen davon aus, dass dies in Deutschland noch nicht überall Standard ist: “Wasserdichte Legenden sind wichtig, nach meiner Einschätzung werden sie allerdings nur in den Bereichen mit Internet-Vergangenheit ergänzt, wo der Umgang des Charakters mit dem Internet plausibel oder zwingend erscheint. Also: Wer das Internet für (vermeintlich) kriminelle Zwecke nutzt, muss irgendwo auch digitale Spuren hinterlassen haben.”
Facebook ist eine Herausforderung
Die Plausibilität einer virtuellen Identität, ist nur eine Sache – die mögliche Enttarnung der richtigen Identität eines Polizisten die andere. LKA und Landeskriminalämter wollen sich auch hier nicht äußern. Der Gewerkschaft der Polizei ist das Risiko immerhin bewusst, auch wenn Justiziar Braun wolkig bleibt: “Soziale Medien stellen für eine erfolgreiche Legendenbildung durchaus eine Herausforderung dar. Jeder kann davon ausgehen, dass sich die zuständigen Polizeidienststellen mit allen Aspekten, zum Beispiel auch der Gesichtserkennung bei Facebook so auseinandersetzen, dass auch in Zukunft der Einsatz verdeckter Ermittler möglich bleibt.”
ZDF-Experte Theveßen sieht das kritisch: “Wer einmal sein Gesicht irgendwo geposted hat, läuft Gefahr, aufzufliegen – zumindest, wenn er es mit Professionellen zu tun hat, die das Netz kennen, nutzen und entsprechenden Prüfaufwand betreiben“, meint Theveßen.
Homepage des Sportvereins als Stolperfalle
“Irgendwann bekam ich die Bitte aus dem Innenministerium, mich mit Blick auf meine Bewerbung doch dort wieder abzumelden”, schildert ein Nachwuchspolizist seine Erfahrungen mit Sozialen Netzwerken in einer Broschüre der GdP. Wenn es dann nicht bereits zu spät ist. „Jeder 16-Jährige, der mal Polizist werden könnte, ist bereits im Internet in Erscheinung getreten“, sagt Ex-Commissioner Keelty. Die Homepage des Sportvereins oder das stolze Abi-Foto im Online-Auftritt der Lokalzeitung könnten dann zum Stolperstein auf einer Ermittlerlaufbahn werden, der sich nur aufwendig – oder gar nicht – beseitigen lässt.
Und: Die Google-Bilder-Suche erkennt bereits heute Bilder, die sich ähneln – und auch wenn noch keine allgemein zugängliche Suche mit automatischer Gesichtserkennung gibt, ist es nicht schwer, sich vorzustellen, was bald technisch möglich sein wird. Wenn das Ende der Anonymität für den normalen Bürger kommt, dann auch für Polizisten – mit allen Vor- und Nachteilen.
(Das ZDF ist für den Inhalt externer Internetseiten nicht verantwortlich)
4 Kommentare | 16. September 2011 | 10:12 Uhr |
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In der Tat, Soziale Netzwerke bzw. Soziale Medien stellen hier wohl das größte Problem dar, weil es ja nicht damit getan ist, Profile zu erstellen und Inhalte zu veröffentlichen. Es braucht Kontakte und Interaktion mit anderen Nutzern, die ihrerseits ebenfalls wieder echt erscheinen müssen.
Insgesamt sorgt die Entwicklung meines Erachtens jedoch dafür, dass Kriminalität sehr viel besser bekämpft werden kann. Gesichtserkennung im Zusammenspiel mit Sozialen Netzwerken könnte für extrem hohe Aufklärungsquoten sorgen.
Wer am digitalen Leben teilnimmt, kann sich nicht mehr verstecken. Und wer das nicht tut, ist eh verdächtig.
Das hat nicht nur für Kriminelle Konsequenzen. Die Möglichkeit, über jeden anderen im Handumdrehen eine Fülle von Informationen zu erhalten, wird erhebliche Auswirkungen auf die Gesellschaft haben.
Diese Entwicklung in vernünftige Bahnen zu lenken, halte ich für eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen.
zwei kleine anmerkungen, schamlose eigenwerbung …:
* schrieb über (verdeckte) ermittlungen in sozialen netzwerken für die chip 09/11: http://knokblog.antville.org/stories/2075812/ — PM dazu: http://www.chip-media.de/uploads/media/PM_CHIP_09_11.pdf
* “Cyberfahnder” Dieter Kochheim hat über die rechtlichen möglichkeiten und einschränkungen ausführlich geschrieben: http://cyberfahnder.de/nav/news/art11/art-1107-06.htm
* die geleakten unterlagen der generalstaatsanwaltschaft münchen (nur für den dienstgebrauch) mit einem leitfaden für datenzugriffe bei isps und anderen telkos: http://cryptome.org/isp-spy/munich-spy.pdf
Was ich überraschend fand: die möglichkeiten der (verdeckten) ermittlungen im netz spielen nur bei ernsteren verbrechen überhaupt eine rolle, rechtliche graubereiche führen dazu, dass aus angst vor einem verwertungsverbot die technischen möglichkeiten nicht ausgereizt werden, die verwertbarkeit von informationen ist außerdem eher gering. leseempfehlung sind die Kochheim-texte, die das juristische rahmenwerk aufdröseln.
Diese Überlegungen – und Befürchtungen – unterstreichen die Notwendigkeit eines adäquaten Datenschutzes.
Und sie unterstreichen auch die Forderungen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar nach einem “rote Linien-Gesetz” u. ä.
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