Vorratsdatenspeicherung erfordert neue Überwachungsinfrastruktur

Friedrich Joussen, der Chef von Vodafone Deutschland sieht Investitionsbedarf, sollte die Vorratsdatenspeicherung kommen (Foto: Vodafone)

Friedrich Joussen, der Chef von Vodafone Deutschland sieht Investitionsbedarf, sollte die Vorratsdatenspeicherung kommen (Foto: Vodafone)

Derzeit streiten sich die Parteien um eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung. Sieben Tage sollen Telekommunikationsunternehmen und Internetprovider die Verkehrsdaten ihrer Nutzer speichern. Das ist der Vorschlag der FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Doch ganz gleich, wie es am Ende kommt: Besonders für Voice-Over-IP-Anbieter könnte sich der Zwang zum Speichern zu einem technischen Problem entwickeln.

Friedrich Joussen, Vorsitzender der Geschäftsführung von Vodafone Deutschland, spricht es aus: “Vorratsdatenspeicherung, speziell mit Voice-Over-IP, ist gar nicht so einfach.” Das Speichern von IP-Adressen bei der Internettelefonie erfordert nämlich spezielle technische Investitionen.

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Modelle, wie Internettelefonie umgesetzt werden kann. Zum einen das Skype-Modell, bei dem die Gespräche zwischen den Teilnehmern direkt abgewickelt werden und der Anbieter das Gespräch zusätzlich verschlüsselt. Hier gibt es seitens des Providers keine Hilfestellung für die Strafverfolger. Die Strafverfolger müssen dann mit der sogenannten “Quellen-Telekommunikationsüberwachung” direkt bei den Gesprächspartnern ansetzen.

Gateway-Modell

Zum anderen gibt es das Gateway-Modell. Es zeichnet sich dadurch aus, dass die Telekomanbieter Internettelefonie ermöglichen, diese jedoch über einen besonderen Rechner, ein so genanntes Gateway leiten. Hier können auch die Daten direkt für die Behörden gespeichert und von dort aus an Polizei, Verfassungsschutz oder Bundesnachrichtendienst übertragen werden.

Die meisten Unternehmen folgen dem zweiten Modell, unter anderem auch die Deutsche Telekom. Wenn nun die Politik beschließt, von “Nullspeichern” auf “Speichern” umzuschalten, steht bei ihr die technische Infrastruktur bereit. Schon jetzt aber speichert die Telekom alle IP-Adressen sieben Tage lang zur Bekämpfung von Spam und schadhaftem Softwarecode. Die siebentägige Vorratsdatenspeicherung würde für die Deutsche Telekom insofern keine große Mehrbelastung darstellen.

“Die Telekom hat die alte Architektur noch stehen”, sagt Klaus Landefeld, Vorstand für den Bereich Infrastruktur und Netze beim Internetlobbyverband eco. Sie müsste nur technisch-organisatorisch sicher stellen, dass alles auf einem Hochsicherheitssystem nachvollziehbar und geschützt aufgezeichnet wird.

Vodafone müsste investieren

Bei Vodafone ist das anders: Hier muss die bestehende Architektur radikal umgebaut werden, was zu erheblichen Kosten führen kann. Vodafone-Sprecher Dirk Ellenbeck sagt, dass das Unternehmen seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts überhaupt keine Daten mehr speichert. Im Mobilfunknetz etwa werden dynamische IP-Adressen zugewiesen, die nach Beendigung der Verbindung nicht mehr vorhanden sind. Ellenbeck: “Eine Nachverfolgbarkeit ist nur für den Online-Zeitraum möglich.”

Bei Vodafones Internettelefonie-Angebot, einem so genannten “next generation network”, wurde nach dem Urteil die Architektur grundlegend geändert. Damals war eine, so Ellenbeck, “aufwändig zu betreibende Architektur” installiert worden, die den Datenverkehr über spezielle Gateways leitete. Heute gibt es diese Gateways nicht mehr. Stattdessen werden beim Kunden spezielle Router installiert, die an der Art des Datenpakets erkennen, ob es sich um ein Telefongespräch handelt. Diese Sprachdatenpakete werden dann im Sinne der Qualitätssicherung bevorzugt behandelt. Auch wenn ein Datendownload parallel läuft, kann das Gespräch mit unverminderter Qualität fortgesetzt werden.

Aber nicht nur Vodafone steht vor einem Umbau, auch kleine und mittlere Provider sind betroffen. Sie hatten sich noch gar nicht für die Vorratsdatenspeicherung gerüstet, erklärt Klaus Landefeld. Telefonica etwa hatte die entsprechende Speicher-Infrastruktur bereits geplant, aber dann nicht mehr umgesetzt. Diese war nämlich in das moderne Netzkonzept des Unternehmens nur schwer zu integrieren, welches auf dezentrale Kommunikation setzte. Die Vorratsdatenspeicherung aber verlangt zentrale Knoten, über die die Verkehrsdaten abgegriffen werden können.

Überwachungsinfrastruktur muss aufgebaut werden

Anders als die Politik also jahrelang behauptet hat, werden für Sicherheitsbedürfnisse nicht die Daten abgegriffen, die sowieso in den Netzen anfallen. Im Gegenteil: Für Überwachungszwecke muss eine spezielle Infrastruktur errichtet werden, die den Bedürfnissen der Sicherheitsbehörden entspricht.

In Brüssel ringen zurzeit Telekommunikations- und Internetprovider-Verbände und die Europäischen Kommission intensiv um Ausnahmeregelungen. Im Moment sollen Web-Mail-Dienste von der Speicherverpflichtung ausgenommen werden. Ob auch die Internettelefonie in den Ausnahmekatalog aufgenommen wird, ist derzeit noch offen.

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Kommentieren | 04. Juli 2011 | 10:11 Uhr | Twittern | Facebook

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