Netzsperren noch nicht vom Tisch
Von Torsten Kleinz
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Abschaffung des
“Zugangserschwerungsgesetzes” beschlossen.
Die Regierung hat sich damit festgelegt:
Netzsperren gegen Kinderpornografie soll es in Deutschland nicht geben. Doch ganz sind die Netzsperren damit noch nicht vom Tisch.

Kreativer Protest: Mit Fotomontagen gegen Netzsperren
Die Entscheidung ist ein politischer Sieg für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). “Vernunft setzt sich durch”, erklärte die Bundesjustizministerin am Montag in Berlin, “Die Entscheidung gegen Sperren und für ein konsequentes Löschen setzt auf das richtige und effektive Mittel gegen kinderpornographische Inhalte im Internet.” Seit Jahren hatte sich die FDP-Politikerin zusammen mit Bürgerrechtlern und Internetaktivisten gegen die Netzsperren engagiert und sich nun gegen starke Widerstände aus der Union durchgesetzt.
Bürgerrechtler zeigen sich noch vorsichtig. “Erledigt ist die Arbeit erst, wenn das Gesetz wirklich weg ist und nicht schon, wenn das Kabinett eine Absicht bekundet”, erklärt Rigo Wenning vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur). Die Gruppierung hatte sich gebildet, als die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) die Websperren in die politische Diskussion brachte.
Streit in der EU
Doch selbst wenn der Bundestag das Zugangserschwerungsgesetz in den nächsten Monaten kippt, bleiben Netzsperren auf der politischen Agenda. EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat einen Richtlinienentwurf vorgelegt, der ebenfalls Netzsperren vorsieht, um Kinderpornografie im Internet zu bekämpfen.
So besteht Leutheusser-Schnarrenbergers österreichische Amtskollegin auf den Netz-Sperren. “Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es nicht sein kann, wenn in einem Land die Regelung so ist, in einem anderen anders. Das muss einheitlich geregelt sein”, forderte Claudia Bandion-Ortner gegenüber der Nachrichtenagentur APA. Die Politikerin vermutet gar die “Internet-Lobby” hinter dem Scheitern der Internet-Sperren in Deutschland, die den Kinder- und Jugendschutz verwässere.
Leutheusser-Schnarrenberger zeigt sich optimistisch, hier den deutschen Standpunkt durchzusetzen. “Ein informelles Meinungsbild im Justiz-Rat hat gestern gezeigt, dass der deutsche Weg mit dem Modell Löschen statt Sperren auf wachsende Zustimmung stößt.”, sagt Leutheusser-Schnarrenberger.
Bundesländer wollen Sperren
Auch im eigenen Land muss die Bundesjustizministerin noch Überzeugungsarbeit leisten. So veröffentlichte der Chaos Computerclub (CCC) den Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags, der sich insbesondere den Glücksspielen im Internet widmet. Darin vorgesehen sind auch Netzsperren gegen Online-Casinos und Poker-Websites. Bereits im Juni soll der Vertrag von den Ministerpräsidenten unterschrieben werden.
“Auch nach den monatelangen Debatten über Netzsperren und dem politischen Scheitern dieser technisch kontraproduktiven und die Demokratie gefährdenden Maßnahmen hat offenbar noch immer kein Umdenken in den Staatskanzleien der Länder eingesetzt”, meint CCC-Sprecher Dirk Engling. “Stattdessen wird eine erstaunliche Lernresistenz an den Tag gelegt und dem längst verwesenden Pferdekadaver namens ‘Netzsperren’ ein neues Sättelchen angelegt”.
Testlauf in Nordrhein-Westfalen
Dass Netzsperren in Deutschland prinzipiell durchsetzbar sind, beweist Nordrhein-Westfalen. Die Provider in dem Bundesland sind seit fast zehn Jahren verpflichtet, zwei Webseiten mit nationalsozialistischen Inhalten zu sperren. Im Oktober 2001 hat der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow Sperrverfügungen an über 50 Provider verschickt. Der Protest der Netzgemeinde und Klagen der Provider nützten in diesem Fall nicht: die Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen bestätigten die Sperrverfügungen.
Die Sperren waren als Testlauf gedacht – auf eine aufwändige Sperrinfrastruktur verzichtete die Bezirksregierung und überließ es den Providern selbst, wie sie die Sperren umsetzen sollte. Doch trotz des juristischen Erfolgs verzichtete die Bezirksregierung auf weitere Sperren, verlor auch wenig später die Zuständigkeit für die Medienaufsicht. “Sperrverfügungen sind auch auf Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags prinzipiell möglich, begegnen jedoch einer Vielzahl von rechtlichen und praktischen Problemen”, erklärt dazu ein Sprecher der nun zuständigen Landesanstalt für Medien. Deshalb sehe die Behörde derzeit von weiteren Netzsperren ab.
2 Kommentare | 13. April 2011 | 21:09 Uhr |
|
[...] zur Sperre ausdrücklich vorsieht. Ein Vertragsentwurf wurde im April vom Chaos Computer Club veröffentlicht. Hierin wird den Aufsichtsbehörden völlig freie Hand gegeben, den Zugangsprovidern [...]
[...] greift das Gesetz tief in die Spielregeln des Netzes ein. Filterlisten, die in Deutschland als Mittel gegen Kinderpornografie geplant waren und abgelehnt wurden, müssten nun eingerichtet werden, um die Interessen der Musik- [...]