ACTA: Netzsperren durch die Hintertür
von Christiane Schulzki-Haddouti
Das umstrittene Handelsabkommen gegen Produkt- und Markenpiraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement kurz ACTA) rückt in dieser Woche wieder ins Scheinwerferlicht.
Foto: imago
Das Europaparlament hat heute mehrheitlich einen Entschließungsantrag zum ACTA mit den Stimmen der Konservativen/Christdemokraten und Teilen der Liberalen angenommen.
Da mag sich der Einzelne erstmal wenig betroffen fühlen. Doch mit ACTA würde das Strafrecht in das Urheberrecht eingeführt, was wiederum Auswirkungen bis hin Bestrafung für scheinbar banale Privatkopien von Kinofilmen hat.
Seit Jahren warnt die Filmindustrie in drastischen Kinospots davor, dass das Mitschneiden von Kinofilmen mit mehreren Jahren Gefängnis bestraft wird – nach dem Motto: Sonst landet Papi im Knast. Bislang durfte man sich über solche überdrehten Spots lustig machen, da für solche Mitschnitte höchstens Schadensersatz-Zahlungen drohten – außer man zog mit den wackeligen Live-Mitschnitten einen lukrativen DVD-Verschiebebahnhof oder eine illegale Kino-Website auf.
Härtere Strafen für illegale Mitschnitte
Mit dem neuen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA wird sich das in der Europäischen Union und zahlreichen weiteren Ländern aber ändern: Schneidet künftig jemand bei öffentlichen Filmaufführungen mit, kann dies strafrechtlich verfolgt werden. Auch wenn die Mitschnitte nur für private Zwecke verwendet werden. ACTA führt nämlich das Strafrecht in das Urheberrecht ein.
Damit zeigt sich die Unterhaltungsindustrie zufrieden, hat sie doch das erreicht, was sie seit Jahren in vielen Kinospots suggeriert hat: Dass Filmkopien immer Raubkopien und damit illegal sind. Ein Recht auf Privatkopie gibt es nicht mehr. Wer sich daran nicht hält, riskiert Geldbußen, wenn nicht gar Gefängnis. Nachzulesen im vor wenigen Tagen von der Europäischen Kommission veröffentlichten Entwurf des Abkommens. Weniger hart werden andere Verletzungen des Marken- und Urheberrechts geahndet. Hier ist lediglich eine gewerbliche Verwertung strafbar. Dies war auch bislang bereits der Fall.
Das Abkommen regelt noch weit mehr – es bezieht sich auf alle möglichen Arten von Marken- und Urheberrechtsverstößen: über gefälschte Luxusarmbanduhren über angeblichen Schweizer Käse bis hin zum illegalen Dateiaustausch im Netz. Sobald jemand mit Fälschungen oder nicht-autorisierten Kopien Geld macht, drohen nicht nur Geldbußen, sondern auch Gefängnis.
Netzsperren durch die Hintertür
Weit drastischere Konsequenzen könnten allerdings aus Formulierungen entstehen, die scheinbar beiläufig in das Abkommen gerutscht sind. So kann etwa jeder bestraft werden, der zur Rechtsverletzung anstiftet oder dabei hilft Urheberrechte zu verletzen. Internet Provider befürchten nun, dass sie von der Unterhaltungsindustrie abgemahnt werden, wenn sie das Filtern und Blockieren bestimmter Inhalte verweigern. Als Zeichen „freiwilliger Kooperation” könnten sie hier und da den Datenverkehr nach verdächtigen Dateien oder Informationsströmen durchsuchen und mutmaßliche Deliquenten melden. Damit könnte quasi durch die Hintertür der Zugang zu Informationen doch noch eingeschränkt werden. Obwohl die Europäische Kommission formell ganz korrekt behauptet, dass solche Internetsperren mit ACTA nicht möglich sind. Internetsperren würden jedoch den Informationszugang aller Nutzer beschränken.
Netzaktivist Jérémie Zimmermann von „La Quadrature du Net” jedenfalls erwartet, dass die drohenden strafrechtlichen Sanktionen einen hohen Druck auf die Provider ausüben werden. Sie könnten daher künftig eher zur Zusammenarbeit mit Rechteinhabern aus der Unterhaltungsindustrie bereit sein als bisher. Mehrere Verbände der europäischen Internetbranche kritisieren in einer gemeinsamen Erklärung, dass das Abkommen das nun strafbare „kommerzielle Ausmaß” von Verstößen nicht definiert. Sie befürchten, dass bald über eine europäische Richtlinie entsprechende Sanktionen umgesetzt werden könnten.
Parlament soll sich selbst entmachten
Problematisch ist das Abkommen übrigens auch aus politischer Sicht, weil es mit mehreren etablierten Verhandlungsverfahren bricht: Es ist zum einen ein Sonderweg, weil es die international etablierten Verhandlungswege ignoriert. Anstatt im Rahmen der internationalen Urheberrechtsorganisation WIPO oder des Urheberrechtsvertrags TRIPS im Rahmen der Welthandelsorganisation Änderungen herbeizuführen, hatten die USA eine Koalition der Willigen gesucht und mit der Europäischen Union, Australien, Kanada, Japan, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur und der Schweiz auch gefunden. In den Augen von Brasilien, das beispielsweise großen Wert auf generische Produkte im Bereich des Gesundheitswesens legt, ist ACTA schlicht „illegitim”. Von einem „internationalen Standard”, von dem EU-Handelskommissar Karel de Gucht schwärmt, ist ACTA daher weit entfernt.
Zum anderen führt ACTA mit dem ACTA-Ausschuss ein Update-Verfahren ein, das demokratische Institutionen schlicht übergeht. Der Ausschuss soll die Umsetzung des Vertrags überwachen und im Konsens entsprechende Empfehlungen für künftige Regelungen aussprechen können. Mehrere europäische Internetverbände kritisierten dies, da der Ausschuss so weitere Verpflichtungen fordern kann, die möglicherweise gar nicht dem EU-Regelwerk entsprechen. Das Europäische Parlament wäre aber aus diesem Diskussionsprozess ausgeschlossen und könnte dann später im Plenum nurmehr pauschal pro oder contra stimmen.
Man darf gespannt sein, ob sich das Parlament aus der Urheberrechtsdiskussion derart ausspannen lässt. Insofern besteht noch Hoffnung, dass auch die kritischen Passagen, die Internetsperren begünstigen, doch noch einmal unter die Lupe genommen werden.
Mehrheit für grundsätzliche Zustimmung
Doch erstmal sind nun die Mehrheiten klar: Im Europaparlament stimmten heute 331 Abgeordnete stimmten für, 294 gegen den Antrag. Ein alternativer Antrag von den Grünen/EFA, den Sozialisten & Demokraten, der Allianz der Liberalen (ALDE) und der linken Fraktion (GUE/NGL) wurde abgelehnt. Darin wurde deutliche Kritik am Abkommen selbst und seinem Zustandekommen geäußert.
Mit dem heute beschlossenen Antrag drückt das EU-Parlament seine grundsätzlich zustimmende Haltung zum zuvor zwischen den beteiligten Ländern ausgehandelten ACTA-Vertrag aus und macht gleichzeitig den Weg zu seiner Unterzeichnung frei. Ein letztes Treffen der Verhandlungspartner, in dem es aber nur noch um den abschließenden Wortlaut des Abkommens gehen soll, findet vom 30. November bis 3. Dezember 2010 in Sydney statt.
Links:
ACTA-Entwurf: http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2010/november/tradoc_147002.pdf
Stellungnahme der US-Unterhaltungsindustrie zu ACTA: http://www.mpaa.org/resources/eea2c91a-7608-4b3a-9305-ec414c47b67f.pdf
Stellungnahme europäischer internetverbände: http://www.euroispa.org/files/1011_considerations_on_degucht_speech_acta.pdf
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2 Kommentare | 24. November 2010 | 14:05 Uhr |
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Zum Thema “Netzneutralität” hat die Internetzeitschrift Humboldt Forum Recht (HFR) auf http://www.humboldt-forum-recht.de auch einen interessanten Beitragsaufruf gestartet, wie ich finde. Wer mag, sei also aufgerufen, das Thema wissenschaftlich zu durchdringen.
[...] So hat die Europäische Kommission mit den USA gerade das Handels-Abkommen ACTA vereinbart, das weit reichende Maßnahmen gegen Raubkopien bis hin zu Netzsperren vorsieht. Mit dem Protest gegen SOPA wollen die Grünen [...]