Darf ich Filme und Musik aus Tauschbörsen herunterladen?

Dazu schreibt Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht und Autor des mit dem Grimme Online Award 2011 ausgezeichneten Weblogs “lawblog”:

“Die Verführung ist groß: In Online-Tauschbörsen sind aktuelle Filme und Musik zum Greifen nah – und noch dazu kostenlos. Doch die Selbstbedienung im Web kann mächtig Ärger bringen und teuer werden. Musik- und Filmverlage überwachen Tauschbörsen heute fast lückenlos. Wer sich an Hits und Blockbustern bedient, muss mit Abmahnungen und heftigen Schadensersatzforderungen (bis zu 1.500 Euro pro Lied oder Film) rechnen.

Das Gesetz steht auf Seiten der Rechteinhaber. Bei aktuellem Material gelten Tauschbörsen als “offensichtlich rechtswidrige Quelle”. Das Runterladen aus einer Tauschbörse verletzt also das Urheberrecht. Besonders problematisch: Jeder User wird beim Runterladen automatisch auch zum Uploader. Der Upload gilt schnell als Verbreitung geschützter Werke und kann sogar strafbar sein.

Tauschbörsen sollte man also, wenn überhaupt, nur für eindeutig rechtefreies Material nutzen. In diesem Rahmen sind Tauschbörsen aber völlig legal.

Nicht verboten ist es dagegen, sich Videos von YouTube zu kopieren. YouTube, aber auch andere etablierte Videoportale sind nämlich keine offensichtlich rechtswidrigen Quellen. Zulässig ist es auch, wenn man von einem Youtube-Video die Tonspur extrahiert und eine Mp3 daraus macht.

Das Angucken von Streaming-Angeboten ist juristisch ein Graubereich. Die meisten Juristen halten es für legal, da keine dauerhafte Kopie des Materials auf der Festplatte gespeichert wird.”

PS.: Mit diesem Thema hat sich Udo Vetter auch in der Sendung “LAWBLOG.TV” auseinandergesetzt.

(Bild: Reuters)

dermarker | 13 Kommentare | 07. Dezember 2011 | 13:54 Uhr | Twittern | Facebook

13 Kommentare

  1. Nur der Vollständigkeit halber:
    Videos von YouTube zu kopieren (oder runterzuladen) ist zumindest deren Nutzungsbedingungen zufolge verboten, siehe http://www.youtube.com/t/terms, Punkt 6.1.K.
    Dass ein Download von einem “normalen” Stream technisch nicht unterschieden werden kann, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

    Gruß,
    Markus

    Markus | 20. Juli 2011 | 20:59 | Antworten
    • Und wen interessiert das?
      Die Nutzungsbestimmungen gelten erst mal nur für Leute die diese akzeptiert haben, also einen YouTube Account besitzen.
      Und selbst wenn man dagegen verstößt, was kann YouTube machen? Genau, höchstens deinen Account sperren, sonst nichts.
      Nutzungsbedingungen =/= Gesetze

      Andreas | 20. Juli 2011 | 22:25 | Antworten
  2. “Besonders problematisch: Jeder User wird beim Runterladen automatisch auch zum Uploader.”

    Das ist in der Form generalisiert eindeutig falsch. Wer z.B. bei Rapidshare und ähnlichen Diensten runterläd wird nicht zum uploader. Bei Tauschprogrammen wie damals Napster oder heute Bittorrent ist das korrekt, deswegen sollte man sich das “saugen” über diese Kanäle verkneifen.

    Jan | 20. Juli 2011 | 22:09 | Antworten
    • Man kann auch auf Bittorrent den Upload komplett sperren.
      Die Industrie sucht sich ja auch gezielt Leute heraus von denen sie selbst downloaden konnten.
      Wenn kein Download von einem Benutzer möglich ist, erfolgt so gut wie nie eine Abmahnung.
      Und warum? Weil man für einen illegalen Download einer Sache im Wert von ~20€ keine 1500€ durchgesetzt bekommt, auch vor keinem Gericht.
      Deswegen werden nur die Uploader angeschrieben und das ganze gleich richtig durchgezogen.

      Andreas | 20. Juli 2011 | 22:28 | Antworten
    • In diesem Beitrag ging es jedoch nicht um sog. “filehoster” wie Rapidshare, sondern um Tauschbörsen, die auf einem andweren Prinzip basieren und somit war die Aussage völlig richtig.

      Benjamin | 2. August 2011 | 03:31 | Antworten
  3. Dass man für sowas einen Proxyserver benutzt, müsste sich ja mittlerweile rumgesprochen haben. Ohne IP-Adresse können Ermittlungsbehörden GAR NIX machen!

    Drachenreiter | 20. Juli 2011 | 22:59 | Antworten
    • @Drachenreiter – auch ein Proxy hat eine IP-Adresse. Und in den ausführlichen Protokollen des Proxys stehen alle Einzelheiten, die dann zu dem Benutzer führen. Noch nicht rumgesprochen? Oder wird hier aus Unkenntnis jeder Proxy mit einem Anonymisierungsdienst gleichgesetzt?

      Pepe | 21. Juli 2011 | 07:57 | Antworten
      • Dabei gehts du davon aus, daß der Proxy loggt und zwar ausreichend lange um ggf. Rechtshilfe zu erfragen (Ausland), die zu bekommen und das schneller als der Proxy diese womöglich löscht.
        Doch selbst wenn das hinhaut kommt man nur so an eine weitere IP. Diese muss dan zugeordnet werden, ein Richter muss das abnicken und dann muss man hoffen, daß der Provider die Zuordnung der IP noch hat wei bis dahin ja schon viel Zeit ins Land geflossen ist.
        Ich halte es für sehr unwahrscheinlich das sich Abmahnfirmen darauf einlassen weil die gesamte Prozedur teuer und zeitintensiv ist und damit dem Ziel des Abmahnanwaltes, möglichst viel Geld mit minimalem Aufwand zu machen, zuwiederläuft.

        Betroffener | 23. Juli 2011 | 15:36 | Antworten
  4. in der Schweiz sieht es erfreulicherweise noch ein bisschen besser aus. Auch wenn die Kopie, die man runterlädt aus einer “offensichtlich rechtswidrigen Quelle” stammt, so wird dieser download nicht illegal

    horst | 21. Juli 2011 | 11:50 | Antworten
  5. Youtube untersagt den Download. Das ist zivilrechtlich verboten, aber keine Straftat. Technisch ist wohl kaum zu unterscheiden und wäre auch eine sehr schlechte Presse, wenn Youtube seine Nutzer abmahnt. IPs gibt es ja auch nur bei Straftaten.

    Es wurde hier von Tauschbörsen gesprochen, insofern ist die Aussage richtig, dass man automatisch zum Uploader wird.

    Technisch mag das mit Tricks möglich sein, den Upload zu verhindern, aber ich habe es bisher nicht geschafft. Die Bittorrent-Programme sperren sich dagegen, weil es das System unterwandert.

    Nicht jeder Proxy-Server speichert die IPs und Ports der Nutzer. Und dann muss das i.d.R. mit den Auskünften über das Ausland so schnell gehen, dass hier in DE auch noch die IP des Anschlussinhabers genannt werden kann. (oft nur 7 Tage).

    Kaiiii | 21. Juli 2011 | 12:50 | Antworten
  6. “nur für eindeutig rechtefreies Material” – von welcher Propaganda ist denn das abgeschrieben?

    Es gibt da draussen haufenweise Zeug, das nicht rechtefrei ist, und dennoch vollkommen unbedenklich herunter- und auch wieder hinaufgeladen werden kann – eben all die Werke, deren Urheber unter verschiedenerlei Bedingungen die Weiterverbreitung gestatten. Angefangen bei Software unter GPL, BSD-, MIT- oder Apache-Lizenz, wie Linux, Openoffice oder der Apache-Webserver, mit dem diese Webseite hier betrieben wird, über Wissenssammlungen wie Wikipedia, bis hin zu z.B. Musik, die unter Creative-Commons-Lizenzen veroeffentlicht wird.

    All diese Werke unterliegen dem Urheberrecht, dennoch ist ihre Verbreitung jedermann gestattet, und nicht zuletzt wird dies u.U. von den Urhebern als bewusstes Marketinginstrument eingesetzt. Genau deshalb finde ich auch die Einordnung als Propaganda nicht weit hergeholt: Hier wird suggeriert, es sei gefährlich, dieses vollkommen legale Angebot zu nutzen, weil es nicht dem herkömmlichen Vertriebsmodell entspricht, das einige Leute gerne aufrecht erhalten möchten, weil sie an diesem ihr Geld verdienen.

    foo bar | 21. Juli 2011 | 14:57 | Antworten
  7. “Musik- und Filmverlage überwachen Tauschbörsen heute fast lückenlos.”
    Ist das nicht total illegal?

    sagnein1 | 22. Juli 2011 | 03:42 | Antworten
    • Aaaaach quatsch. Für die ist das nicht illegal und der Grund, warum es so ist, ist Firmengeheimnis.

      lawAndOrder | 23. Juli 2011 | 13:53 | Antworten

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