“Kein Freund von ACTA”

Thomas Stadler ist Fachanwalt für IT-Recht. In seinem Blog “Internet-Law” hat er sich ausführlich mit ACTA auseinandergesetzt. Wir haben uns mit ihm darüber unterhalten, was ACTA überhaupt im Internet ändern wird.Es wird gerade sehr viel über ACTA diskutiert. Mir kommt es so vor, als wenn die meisten, die ihre Meinung von sich geben, überhaupt nicht genau wissen, was überhaupt im ACTA-Text steht.

Ob viele Menschen den ACTA-Text gelesen haben oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Es fällt allerdings auf, dass eine übertriebene Hysterie festzustellen ist und dass viele falsche Tatsachen über ACTA zirkulieren. Man liest immer wieder, dass der Provider in irgend einer Form den Kunden in Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen überwachen müsste.

Außerdem liest man, dass Netzsperren eingeführt würden oder eine Three-Strikes-Modell etabliert würde – dass man also nach drei Auffälligkeiten aus dem Internet verbannt wird. Das alles befindet sich zumindest in dem endgültigen Text von ACTA nicht wieder. Diese Maßnahmen werden durch ACTA nicht gefordert.

Was steht stattdessen darin?

Es gibt einige Maßnahmen, wenn wir uns jetzt auf das Internet beziehen, die von den Vertragsstaaten gefordert werden. Zum Beispiel, dass ein Auskunftsanspruch gegen Zugangsprovider eingeführt wird.

Eine weitere Forderung ist, dass es eine Regelung zum Schutz der Umgehung sogenannter technischer Maßnahmen geben soll – also ein Verbot, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen. Gefordert wird beispielsweise auch noch, dass Urheberrechtsverletzungen generell strafbar sein müssen, also als Straftat geahndet werden. Das sind allerdings alles Regelungen, die es im deutschen Recht schon gibt. Natürlich nicht in allen Vertragsstaaten von ACTA. Dort gibt es Anpassungsbedarf.

Außerdem gibt es eine etwas schwammige Formulierung, was die Internetprovider angeht, nämlich dass die Staaten darauf hinwirken sollen, dass die Internetprovider im stärkeren Maße mit den Rechteinhabern kooperieren sollen. Daraus ergeben sich aber keine konkreten Handlungforderungen. Aber das ist natürlich eine Formulierung, hinter der einige eine Art versteckte Agenda wittern.

Alle weiteren Ergänzungen müssten dann doch aber abgesegnet werden, nehme ich an?

Das ist ja das Problem: Es gab natürlich im Laufe der Verhandlungen Entwurfstexte, die wesentlich mehr vorsahen. Es ist durchaus so, dass einige Forderungen enthalten waren und letztlich auch auf Grund von Protesten herausgenommen worden sind. Die These, dass manche hier noch schärfere Forderungen hatten, die das Internet vielleicht auch beeinträchtigt hätten, ist sicherlich nicht falsch.

http://www.afs-rechtsanwaelte.de/images/team-und-kanzlei/rechtsanwalt-thomas-stadler.jpgAber letztlich hat das in der Endfassung keinen Anklang mehr gefunden. Ein Teil der Fehlinformationen, die im Netz zirkulieren, basiert wohl auch darauf, dass man sich auf alte Blogeinträge und alte Artikel bezieht, die sich mit eben diesen alten Entwürfen beschäftigt haben und vor Netzsperren und dem Three-Strikes-Modell warnen.

Ich persönlich bin trotzdem kein Freund von ACTA – ich denke, dass es eine gewisse Richtung ist im Urheberrecht, die zementiert wird. Dass der deutsche Gesetzgeber alles schon umgesetzt hat, zeigt eigentlich, dass der deutsche Gesetzgeber den Forderungen der Urheberrechtslobby in weit stärkerem Maße entgegengekommen ist als andere Staaten.

Das ist eine Entwicklung, die man nicht begrüßen muss, sondern sogar sehr kritisch sehen kann. Denn diese Entwicklung begünstigt meiner Meinung nach sehr einseitig die Interessen der Rechteinhaber. Dadurch leiden die Interessen der Nutzer und der Gemeinheit, Verzeihung: Allgemeinheit.

Das war ein Freud´scher Versprecher.

Stimmt.

Wer steckt jetzt eigentlich hinter ACTA?

Mit Sicherheit steckt hinter ACTA Lobbyismus, vor allem, wie ich glaube, von der Musik-, Software- und Filmindustrie. Welche Menschen da genau am Tisch saßen, weiß ich auch nicht. Genau recherchieren konnte das wohl keiner zu hundert Prozent.

Was verändert ACTA in Deutschland überhaupt?

Für Deutschland ist ACTA isoliert betrachtet meines Erachtens nicht von großer Bedeutung, nachdem sowieso schon alles geregelt ist. Das Justizministerium sagte auch, dass für Deutschland kein Umsetzungsbedarf bestehe, weil die gesetzlichen Regelungen sowieso schon Gesetz sind. Aus Sicht des deutschen Nutzern wird ACTA nicht viel verändern, wahrscheinlich gar nichts.

Im größeren Kontext sieht man jedoch, dass Verschiebungen im Bereich des Urheberrechts in eine Richtung stattfinden, zu Lasten der Bürger. Hierbei ist ACTA ein Mosaiksteinchen von vielen.

Mehr über ACTA den ganzen Tag über hier im Blog und später dann auch ab 20 Uhr in ZDFkultur und in der Mediathek.

(Bilder: DAPD / privat)

(ZDF) Till Frommann | 1 Kommentar | 17. Februar 2012 | 18:26 Uhr | Twittern | Facebook

Ein Kommentar

  1. Ich meine, Herr Stadler übersieht hier etwas, was brandheiß ist:
    Das 3-Strikes wird nicht mehr gefordert, aber die Mitwirkung und Mithaftung der Provider wir in irgendeiner Weise gefordert.
    Selbst wenn das 3-Strikes Modell keine Chance zum Durchkommen hätte, so würde der Druck auf die Provider bewirken, dass sie ihre AGB so ändern, um unliebsame Kunden los zu werden.

    Hier darf man sich gerne mal (weil es so populär ist) an die AGB von Facebook erinnern, die im einen oder anderen prominenten Fall schwupps die Seite gesperrt hat. Weg war sie, wegen irgendwelcher Verstöße gegen die amerikanische AGB (bei EMMA tuts mir nicht leid http://www.netzwelt.de/news/90142-facebook-zensur-emma-titelbild-netz-genommen.html).

    Dank AGB gibt es ein 1-Strike Verfahren, ohne richterliche Anhörung.

    Man muss sich das nur mal bei den Providern für die Internet Zugänge vorstellen: Die Lobby könnte vielleicht die Provider direkt haftbar machen, wenn sie nicht den entsprechenden Kunden die Möglichkeit nehmen, illegale Seiten zu besuchen oder mittelbare Verstöße zu begehen (in ACTA steht ja auch etwas von mittelbar drin, also so wie bei Kino.to, wonach man sich haftbar macht weil man illegale Tätigkeiten finanziell unterstützen würde. Das Argument würde auf YouTube auch zutreffen, denn schließlich verdient Google an den Werbeeinnahmen).

    Tja, und was werden Privatbetriebe wie Provider tun um sich juristischen Ärger vom Hals zu halten? AGBs entwickeln.
    “Sehr geehrter Kunde, wir haben ihren Internetzugang aufgrund eines Hinweises auf illegale Aktivitäten gesperrt. Wie Sie unseren AGB entnehmen konnten, … “, als Briefpost natürlich, Email geht dann ja nicht mehr.

    1-Strike.
    Einmal die Türe offen, kriegt man sie nicht mehr zu.

    Frank | 17. Februar 2012 | 17:52 | Antworten

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