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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 59
59. Verhandlungstag (7. Oktober 2011)
Einziger Zeuge ist heute Winfried Ridder. Er war Referatsleiter in der Auswertungsgruppe des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und dabei unter anderem für die Bereiche “RAF”, “2. Juni”, “Revolutionäre Zellen” und die “Carlos-Gruppe” zuständig. “Buback” sei sein erster größerer Fallkomplex gewesen. Winfried Ridder hatte in der 2009 ausgestrahlten Fernsehdokumentation “Bubacks Mörder” mitgewirkt. Darin erwähnte er eine Fülle von Hinweisen, die den Verdacht begründen, dass Verena Becker in sehr enger Weise an der Vorbereitung dieser “Hinrichtung” beteiligt gewesen sei. Zu meinen Bemühungen meinte er, dass ich unstrittig über das Ziel hinausgeschossen sei. Allerdings erwähnte er auch, dass es bei den damaligen Ermittlungen “massenhaft” Unzulänglichkeiten gegeben habe.
Mein Eindruck aus einer Diskussion mit Winfried Ridder vor wenigen Wochen war, dass er inzwischen mehr Verständnis für mein Anliegen hat. Diese Entwicklung sah ich in einem 3sat-Interview bestätigt, das gestern auf Kulturzeit.de online gestellt wurde. Am Karlsruher Anschlag waren nach Ridders Meinung Günter Sonnenberg als Lenker des Motorrads und Christian Klar als Fahrer des Fluchtfahrzeugs beteiligt. Bezüglich des Schützen auf dem Motorrad, äußert Ridder im 3sat-Interview, habe die Justiz nun die Wahl zwischen Verena Becker und Stefan Wisniewski. Wenn diese Aussage zutreffend ist, wäre die Entscheidung nicht sehr schwierig, denn Wisniewski ist, wie bei seiner Vernehmung zu erkennen war, zu groß, um die zierliche Person hinten auf dem Motorrad gewesen zu sein, von der die Augenzeugen des Attentats berichtet haben.
Aussagen in Vernehmung und 3sat-Interview abweichend
Die Aussage des Zeugen in der Vernehmung weicht deutlich von dem ab, was er im 3sat-Interview sagte. Der Zeuge erklärt jetzt, er habe die damalige Aussage der Quelle, wonach Wisniewski der Schütze gewesen sei, für glaubhaft gehalten und sie sei für ihn inzwischen noch glaubhafter geworden. Dagegen habe er überhaupt keine Erkenntnisse für eine Tatbeteiligung von Frau Becker. Der Zeuge erwähnt allerdings gleich zu Beginn seiner Vernehmung, er sei gestern Morgen vom Justitiar und vom Sicherheitschef des BfV besucht und an die Grenzen seiner Aussagegenehmigung erinnert worden. Die Genehmigung erlaubt keine Angaben, mit denen die Quelle des BfV enttarnt würde, sonstige dienstliche Angelegenheiten und Arbeitsweisen erörtert sowie Namen genannt würden und einiges mehr.
Der Vorsitzende weist auf die Interviews des Zeugen in letzter Zeit hin und zeigt sich verwundert, dass der Zeuge heute nichts sagen dürfe und man sich somit die Sendungen anhören müsse. Der Zeuge erklärt, ihm läge sehr daran, einen wirklichen Beitrag zu leisten und zumindest das zu sagen, was er bereits öffentlich erklärt habe. Er weist aber auch darauf hin, dass er heute nur einen ganz kleinen Spielraum habe, und meint, das Gericht möge entscheiden, welche Fragen und welche Antworten zulässig seien.
Der Vorsitzende fragt nach der Information, die das BfV in den 1980er Jahren erhalten habe, wonach Wisniewski, Sonnenberg und Klar die Karlsruher Täter seien. Die Information sei, so der Zeuge, damals sehr überraschend, aber glaubhaft gewesen. Er sei überzeugt, dass es diese drei Personen waren. Der Vorsitzende fragt nach weiteren Mittätern und woher die Information stamme. Die Verteidigung beanstandet die Frage. Das Gericht habe keine Befugnis, den Zeugen in Situationen zu bringen, in denen er sich strafbar machen könnte. Es folgt ein Disput, der mit dem Beschluss des Senats endet, die Frage des Vorsitzenden sei zulässig.
Auf die Frage nach Verena Becker sagt der Zeuge, er habe keine Erkenntnisse, dass sie in Karlsruhe tatbeteiligt gewesen sei. Er wisse aus der Dokumentation des Journalisten Egmont Koch, dass sie in Schweizer Hotels übernachtet habe, und er verlasse sich auf Koch. “Um Gottes Willen!”, kommentiert Bundesanwalt Hemberger. Auf die Frage, ob Verfassungsschutz und Geheimdienste an Verena Becker “dran gewesen” seien, antwortet der Zeuge, es sei keinem Nachrichtendienst gelungen, im Kernbereich der RAF eine menschliche Quelle zu führen.Der Zeuge schildert die strikte Trennung von operativem und analytischem Bereich. Die Befragung der Quelle liege allein in der Zuständigkeit der operativen Kräfte, die Auswerter bekommen nur die Ergebnisse. Es könne zusätzliche Information aus informeller Kommunikation geben, aber in der Substanz seien die Informationen deckungsgleich. Zur damaligen Fahndung sagt der Zeuge, es sei ein Fehler des BKA gewesen, sich auf Sonnenberg, Klar und Folkerts festzulegen. Das sei eine Verengung des potenziellen Täterkreises gewesen. In welcher Gruppierung Verena Becker 1977 angesiedelt war, möchte der Vorsitzende wissen. Sie sei unstrittig ein Mitglied des Kommandobereichs der RAF gewesen, so der Zeuge. Zur Person Wisniewski sagt er, dessen Profil sei deutlich stärker, als es sich in der Fahndung widerspiegelte. Als Beleg für Wisniewskis Bedeutung führt der Zeuge an, nur in seinem Fall sei der Versuch gemacht hat, einen Inhaftierten aus der JVA zu befreien. Dies scheint mir aber kein überzeugendes Argument zu sein, um ihn gegenüber Verena Becker als bedeutender einzustufen. Immerhin gehörte Verena Becker im einzigen von Terroristen erfolgreich durchgeführten Freipressungsversuch zu den Personen, die im Austausch gegen Peter Lorenz in Freiheit gelangten.
Lohnt es sich noch zu debattieren?
Ich möchte vom Zeugen wissen, ob die Quelle des BfV dem RAF-Kernbereich zuzuordnen sei. Die Verteidigung beanstandet meine Frage aufgrund der Vorgaben der Aussagegenehmigung. Auf Vorschlag des Vorsitzenden formuliere ich die Frage um. Der Vorsitzende hält sie für zulässig, nicht so die Verteidigung, die auf einem Senatsbeschluss besteht. Um keine Zeit zu verlieren, stelle ich die Frage zurück und erkundige mich nach der Sperrfrist von Aktenvermerken. Mir war aufgefallen, dass wir uns über eine Quellenbefragung im Dezember 1981 unterhalten. Legt man die Sperrfristen des CIA zugrunde, müsste der Operativvermerk in einigen Wochen zugänglich sein. Lohnt es sich dann noch zu debattieren? Der Zeuge kann nichts Konkretes über Sperrfristen sagen. Auch kein anderer Prozessbeteiligter kann meine Frage beantworten.
Ob er seinen Mitarbeiter gefragt habe, wie die Quelle an die Information gelangt sei? “Nein”, antwortet der Zeuge. “Haben Sie die Quelleninformation gesehen?” Wieder lautet die Antwort “Nein”. Ich meine, es ist doch von zentraler Bedeutung zu wissen, ob die Quelle eigene Beobachtungen gemacht hat oder nur vom Hörensagen berichtet. Hinzu kommt, dass eine Quelle, die sehr gute Kenntnisse über eine Tat hat, Mittäter sein kann und dies nicht offenbaren möchte. Ich kann es mir kaum vorstellen, dass die Karlsruher Strafverfolger hier nicht nachgefragt haben, nachdem ihnen der Auswertevermerk übergeben worden war. Für ihre Arbeit ist es doch unerlässlich, zu wissen, wie die Quelle ihre Erkenntnisse erhalten hat. Eine Sperrung des Operativvermerks bereits damals ist nicht belegt. Für den Fall, dass es eine solche Sperrerklärung gegeben hätte, frage ich den Zeugen, ob er von einem damals gestellten Antrag des Generalbundesanwalts, die Sperrung aufzuheben, wisse, also von einem Antrag, wie er 25 Jahre später gestellt wurde. Hiervon weiß der Zeuge nichts.
Ich frage den Zeugen, worin sich sein festes Vertrauen begründe, dass Informationen aus dem RAF-Bereich, auch die der speziellen Quelle, glaubhaft sind. Diese Einschätzung würde bedeuten, dass die Anklage des Generalbundesanwalts gegen Knut Folkerts als Karlsruher Schützen unzutreffend war. Sie widerspricht auch dem, was im Urteil gegen Folkerts steht: “Ob der Angeklagte auf dem Motorrad saß oder mit dem Pkw wartete, ließ sich nicht feststellen. Sicher ist, daß er das eine oder das andere tat.” Folkerts habe “mindestens” im Fluchtfahrzeug auf die übrigen Täter gewartet und ihnen das weitere Untertauchen ermöglicht, heißt es noch im Urteil. In der Aussage der Quelle taucht Folkerts dagegen nicht als einer der drei Täter auf.
Ich frage den Zeugen noch, ob er meine Einschätzung teile, dass es die schlimmste Tätervariante wäre, wenn Wisniewski geschossen hätte, da der Generalbundesanwalt nicht gegen ihn ermittelt habe, nachdem die Karlsruher Behörde 1982 vom BfV über Wisniewskis angebliche Täterschaft informiert worden war. Meine Frage wird beanstandet. Es handle sich um eine Bewertung, heißt es.
Auf Frage der Verteidigung berichtet der Zeuge, die Funkaufklärung auf östlicher Seite sei sehr effizient gewesen. Damit begründet er auch, dass sich Christian Lochte nicht gegenüber Nils von der Heyde telefonisch aus Teheran über die Karlsruher Täter geäußert habe. Dies hätte abgehört werden können. Bundesanwalt Hemberger möchte vom Zeugen wissen, ob die Information der Quelle über die drei männlichen Tatbeteiligten den Schluss zulasse, dass die Quelle sehr nahe beim Karlsruher Tatkommando gewesen sei. Die Verteidigung beanstandet die Frage. Es folgen wieder eine Debatte und eine Umformulierung der Frage, die allerdings auch in modifizierter Form nicht von der Verteidigung akzeptiert wird. Ein Senatsbeschluss wird nicht herbeigeführt, da der Zeuge erklärt, er werde sich zu dieser Frage nicht äußern. Ich starte einen weiteren Frageversuch zum zentralen Punkt: “Wie kann es sein, dass die Kerninformation im Auswertevermerk steht, aber nicht im Operativvermerk?” Der Zeuge antwortet: “Das kann nicht sein.” Ich frage, was denn genau der Operativvermerk sei. Bislang war ich davon ausgegangen, er enthalte die vollständige, von den Beschaffern zusammengetragene, wesentliche Quellen-Information, die von Auswertern geprüft und komprimiert wird, etwa von 227 auf 82 Seiten. Der Zeuge bestätigt, dass Auswerter die Komprimierung vornehmen. Da es – vor allem weil sich die Aussagen des Zeugen in der Vernehmung nicht mit denen in seinen Interviews decken – unumgänglich ist, den Zeugen erneut zu laden, stelle ich weitere Fragen zurück.
Der Vorsitzende spricht noch an, dass der Zeuge ein Buch schreibe, was dieser bestätigt. Es gehe darin aber nicht um Verena Becker, so der Zeuge. Dazu gebe es bereits ein Buch. Von wem, wird er gefragt. “Von Wolfgang Kraushaar”, antwortet der Zeuge. Bundesanwalt Hemberger reagiert darauf mit “Oh je”.
10 Kommentare | Michael Buback | 25. Oktober 2011 | 11:27 Uhr |
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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 58/2
58/2 Verhandlungstag 6. Oktober 2011: Der Beschaffer
Als nächster Zeuge wird “Manfred Sundberg” vernommen. Er ist pensionierter Oberregierungsrat. Auch seine Aussagegenehmigung ist eng gefasst. Er habe von 1967 bis 2005 im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gearbeitet, in den Bereichen “RAF” und “Buback”, sowie Quellen angeworben, befragt und geführt. Ob alle erhaltene Information an die Auswerter gegangen sei, fragt der Vorsitzende. Es sei nicht unbedingt eine wörtliche Wiedergabe gewesen, antwortet der Zeuge, sondern es wurden Vermerke geschrieben. Bei zusätzlicher Information seien neue Vermerke verfasst worden. Man habe nachgehakt, um mehr zu erfahren. Der Vorsitzende fragt den Zeugen, wie er sich auf seine heutige Aussage vorbereitet habe. Die Antwort lautet: “Gar nicht.”
Der Vorsitzende spricht den Vermerk zum Anschlag am 7. April 1977 mit den darin genannten Tatbeteiligten an: Stefan Wisniewski, Günter Sonnenberg und Christian Klar. Der Zeuge antwortet, die Quelle habe keine Angaben zu Verena Becker gemacht. Ob sich der Zeuge an Angaben zur Planung des Anschlags erinnern könne? Die Verteidigung beanstandet diese Frage des Vorsitzenden Richters. Sie sei unzulässig und nicht durch die Aussagegenehmigung gedeckt. Ob mehrmals Kontakt zur Quelle bestanden habe, fragt der Vorsitzende. Der Zeuge meint, dazu könne er nichts sagen. Auf die Frage zur Dauer des Kontakts erwidert er: “Tut mir leid, keine Aussage.” “Waren Sie alleiniger Gesprächspartner der Quelle?” Seine Aussagegenehmigung erlaube keine Antwort, so der Zeuge. Der Berichterstatter weist darauf hin, dass der Zeuge gegenüber Bundesanwalt Hemberger im Jahre 2008 ausgesagt hat, es sei noch ein inzwischen verstorbener Kollege dabei gewesen. Der Berichterstatter fragt zum Kontakt des Zeugen zu Auswertern. Man habe sich bei Fragen mit dem Auswerter unterhalten. Ob er über Nachfragen Vermerke gefertigt habe, fragt der Beisitzer. “Nein”, lautet die Antwort.
“Ich kann mich nicht erinnern”
Rechtsanwalt Matthias Rätzlaff erkundigt sich: “Ist konkret danach gefragt worden, ob die Quelle selbst am Anschlag beteiligt war?” Darauf der Zeuge: “Natürlich.” “Ist das verneint worden?”, fragt der Rechtsanwalt. Darauf der Zeuge: “Ja.” Nach einer Pause sagt er: “Ich weiß es nicht mehr genau.” Rechtsanwalt Rätzlaff fragt nochmals nach. Darauf der Zeuge: “Ich weiß nicht. Die Quelle hat keine Angaben gemacht.” Der Rechtsanwalt stellt fest, es gebe nun drei Antworten des Zeugen: “Ja”, “Ich weiß nicht” und “Es wurden keine Angaben gemacht.” Was stimme denn nun? Der Zeuge denkt nach: “Ich kann mich nicht erinnern. Die Quelle hat uns Personen genannt.” Darauf Rechtsanwalt Rätzlaff: “Haben Sie die Namen in der Vernehmung bei Bundesanwalt Hemberger genannt?” Der Zeuge erwidert: “Ja.” Darauf der Rechtsanwalt: “Ich finde die Namen aber nicht im Protokoll der Vernehmung.” Der Zeuge daraufhin: “Wenn Bundesanwalt Hemberger mich das gefragt hat, habe ich die Namen genannt.”
Die Verteidigung, die offensichtlich sehr darum besorgt ist, dass sich der Zeuge keinen Verstoß gegen seine Aussagegenehmigung zuschulden kommen lässt, schaltet sich ein. Der Zeuge habe schon gesagt, dass er eine schlechte Erinnerung habe. Bundesanwalt Hemberger erklärt, das Behördenzeugnis sei Gegenstand der Vernehmung gewesen. Der Zeuge äußert, er kenne das Behördenzeugnis nicht. Wenn der Bundesanwalt das aber sage, dann sei es so gewesen. Bei der Vernehmung sei ganz klar gewesen, es waren “diese drei”. Was war das nur für eine Vernehmung im Jahre 2008? Die im Behördenzeugnis aufgeführten Personen sind wohl genannt wurden, aber die Namen Wisniewski, Sonnenberg und Klar sind nicht ins Protokoll der Vernehmung gelangt.
Weshalb sich der Zeuge den Operativvermerk nicht mehr angesehen habe, frage ich. Er habe keine Befugnis, geheime Unterlagen einzusehen, lautet die Antwort. Ob es üblich gewesen sei, die Aussagen auf Tonband aufzunehmen. Er habe keine Genehmigung, diese Frage zu beantworten, sagt der Zeuge. Er weiß auch nicht, was mit der Tonbandaufnahme geschehen ist. Ich frage den Zeugen, ob die drei Namen im Behördenzeugnis auch die sind, die die Quelle genannt hat. Er antwortet mit “Ja”. “Stehen diese drei Namen im Operativvermerk?”, frage ich weiter. Der Zeuge sagt, er wisse das nicht mehr, aber sie seien natürlich in einem Vermerk niedergelegt, nur könne er nicht sagen in welchem. “Wir sprechen über den 227-seitigen Operativvermerk”, sage ich. Bundesanwalt Hemberger greift ein, der Zeuge habe die Frage schon mehrfach beantwortet. Wir wissen nicht, welcher Vermerk dem Auswertevermerk zugrunde liegt, sagt der Bundesanwalt. Ich versuche es weiter: “Wie ist die Information über die Täter von der Quelle in den Auswertevermerk gelangt?” Dazu habe er keine Infos bekommen, lautet die kurze Antwort. Ich frage weiter, ob die für Auswerter sehr wichtige Information denn nicht in den Operativvermerk gehöre? Der Zeuge antwortet: “Ja.” “Wie kann eine Information in den Auswertevermerk gelangen, die nicht im Operativvermerk steht?”, möchte ich wissen. Bundesanwalt Hemberger antwortet, es habe mehrere Vermerke gegeben. Ich entgegne, dass mir der frühere Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble geschrieben hat, der Generalbundesanwalt sei umfassend von den Befragungen informiert worden. Somit sähe ich keinen Hinweis für die Existenz zusätzlicher Vermerke zur Befragung der Quelle. Mein Einwand beeindruckt den Bundesanwalt nicht. Er behauptet weiter, es gebe mehrere Vermerke. Ich frage, wie viele es denn noch seien. Darauf der Bundesanwalt: “Das darf der Zeuge nicht sagen.” Der Vorsitzende schaltet sich ein: “Wir haben den Weg ausgeschöpft, die Möglichkeiten des Staatsanwalts, des Gerichts, mehr können wir nicht mehr tun.” “War Ihr Vermerk schon damals gesperrt?”, frage ich den Zeugen. Wieder greift Bundesanwalt Hemberger ein, das wisse der Zeuge nicht. Die Verteidigung fragt nach Aspekten, die sich nicht im 227-seitigen Vermerk befinden. Ob es sein könne, dass Teile der Quellenbefragung nicht mitgeschnitten worden seien. Der Zeuge meint “Ja”. Der Vermerk könne auch aus dem Gedächtnis angefertigt worden sein.
Es strengt an gelassen zu bleiben. Ich frage den Zeugen: “War Ihnen bewusst, dass die Nennung der drei Namen eine Sensation war? – Und dann steht diese Information gar nicht im Operativvermerk”, fahre ich fort. Erneut erkundige ich mich nach einem Weg, auf dem die so wesentliche Information in den Auswertevermerk gelangt sei könnte. Der Vorsitzende stellt fest: “Wir kommen da nicht weiter.”
Nach der Mittagspause fragt der Vorsitzende den Zeugen, ob die Quelle Angaben über weitere Tatbeteiligte gemacht habe. Bundesanwalt Hemberger moniert, es gehe nur um Verena Becker. Der Vorsitzende dürfe nichts anderes fragen. Der Zeuge erklärt, dass Wisniewski von der Quelle als Täter genannt worden sei. Ich frage ihn, ob er es nicht als ungewöhnlich angesehen habe, dass eine Quelle drei RAF-Täter mit Namen nennt. Für mich gebe es bislang keinen schriftlichen Beleg, dass die Quelle gegenüber dem BfV drei RAF-Mitglieder verraten habe. Bundesanwalt Hemberger erklärt, der Beleg sei hier in Form des Zeugen vorhanden und es seien drei Vermerke bei den Akten. “Da steht es aber nicht drin”, erwidere ich.
Erklärung
Nach der Entlassung des Zeugen gebe ich eine Erklärung zu den beiden heutigen Vernehmungen ab: Die “herausragende Information” in der aus dem 227-seitigen Operativvermerk und dem 82-seitigen Auswertevermerk bestehenden “Verfassungsschutzakte” sei die Nennung der drei Karlsruher Täter. Die Tatsache, dass diese Information nicht im Operativvermerk, sondern nur im Auswertevermerk enthalten ist, könne bedeuten: (A) Der Operativvermerk ist unvollständig und es gibt weitere, dem Gericht nicht vorgelegte Befragungen der Quelle sowie (B) der Auswertevermerk wurde von nicht bekannter Seite “angereichert”.
Gegen die Möglichkeit (A) sprechen vor allem folgende Gesichtspunkte:
1. Bundesinnenminister Dr. Schäuble hat mir geschrieben, das BfV habe den Generalbundesanwalt über seine jeweiligen Befragungen und Vernehmungen sowie die dabei gewonnenen Erkenntnisse zeitnah, umfassend und schriftlich in Kenntnis gesetzt.
2. Es gibt kein Argument, eine Information im Operativvermerk zu unterdrücken oder andere, diese Information enthaltende Quellenbefragungen dem Gericht vorzuenthalten, wenn die “herausragende Information” ohnehin im Auswerteteil der “Verfassungsschutzakte” steht.
3. Wenn Beschaffer einen solch sensationellen Erfolg erzielt hätten und sie bei ihrer Befragung eine Quelle mit Kerninformation aus dem Bereich der RAF zum Sprechen über die Täter beim Karlsruher Attentat gebracht hätten, so erscheint es mir ausgeschlossen, dass sie diesen Erfolg nicht im 227-seitigen Operativvermerk aufgeführt hätten.
4. Da nur die Beschaffer direkten Kontakt zur Quelle haben, hätten sie in Bezug auf die “herausragende Information” nachfragen müssen, wie die Quelle diese Kenntnisse erlangt hat. Ohne einen solchen Hinweis ist die Information wenig wert. Es hätte zumindest im Vermerk notiert werden müssen, dass hierzu gefragt wurde und wie die Antwort lautete.
5. Das Sensationelle der Information über die Täter liegt auch darin, dass Knut Folkerts, der als Karlsruher Schütze angeklagt und zu Lebenslänglich verurteilt wurde, sich nicht mehr unter den drei genannten Tätern befand. Hierzu wären unbedingt Nachfragen erforderlich gewesen, die nur die Beschaffer hätten stellen können.
6. Wenn die Information, dass Sonnenberg unmittelbar tatbeteiligt war, bereits bei der Quellenbefragung angefallen wäre, so bliebe unverständlich, weshalb zu diesem Punkt nicht genau nachgefragt und das Ergebnis der Bundesanwaltschaft unverzüglich mitgeteilt worden wäre. Bei der Karlsruher Behörde lief zum Zeitpunkt der Quellenbefragung noch das Ermittlungsverfahren gegen Günter Sonnenberg wegen des Karlsruher Anschlags. Dieses Verfahren war dann eingestellt, als der Auswertevermerk mit der Information über Sonnenbergs Täterschaft in Karlsruhe übergeben wurde.
Die Gesamtheit dieser Argumente deutet eher auf Möglichkeit (B), dass der Auswertevermerk “angereichert” ist, als dass versäumt wurde, die “herausragende Information” in den umfangreichen, 227-seitigen Operativvermerk einzubringen oder sie in weitere, nicht vorgelegte Quellenvermerke aufzunehmen. Ich füge noch an, dass es für mich nicht nachvollziehbar ist, weshalb das Tonband der Quellenbefragung, von dem keine schriftliche Fassung vorliegt, überspielt wurde. Bundesanwalt Hemberger erklärt, solche Bänder würden nun einmal gelöscht. Das sei nichts Besonderes. Er spricht aber immerhin auch davon, dass es eine Diskrepanz zwischen Operativ- und Auswertevermerk gebe. Allerdings verweist er auf den “originären” Zeugen, den wir heute gehört haben: Der Beschaffer habe bestätigt, dass die Quelle die drei Namen genannt habe. Ich wundere mich, welches Vertrauen in Zeugenaussagen derselbe Bundesanwalt hat, der bei den drei “originären Zeugenaussagen” von Mitgliedern der Familie F., die alle aussagten, die Polizei sei am Tattag mittags in die Wohnung der Großeltern F. gekommen, meinte, da sei keine Polizei gewesen.
5 Kommentare | Michael Buback | 18. Oktober 2011 | 15:58 Uhr |
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01. Aktuell · 02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 58/1
58/1 Verhandlungstag 6. Oktober 2011: Der Verwerter
Zu Beginn der Verhandlung erfahre ich, dass mich der Senat als Zeugen laden will. Als Termin wird der 27. Oktober 2011 bestimmt. Die beiden heutigen Zeugen sind pensionierte Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), von denen einer mit der Beschaffung, der zweite mit der Auswertung von Quelleninformationen befasst war. Für mich überraschend hat das Gericht festgelegt, dass zuerst der Auswerter und danach der Beschaffer vernommen werden. Vorrangiges Interesse richtet sich auf die bereits mehrfach angesprochene “Verfassungsschutzakte”. Sie besteht aus einem 227-seitigen, von Beschaffern erstellten Operativvermerk und einem 82-seitigen Auswertevermerk. Als angebliche Karlsruher Täter sind darin genannt: Stefan Wisniewski als Schütze, Günter Sonnenberg als Lenker des Tatmotorrads und Christian Klar als Fahrer des Fluchtwagens Alfa Romeo. Diese Namen sind allerdings lediglich im Auswertevermerk, nicht aber im 227-seitigen Operativvermerk enthalten.
Keine Beschreibung seiner Tätigkeiten beim BfV
Der erste Zeuge, “Lothar Meerfeld”, war Oberregierungsrat beim BfV und dort als Auswerter tätig. Er hat nur eine sehr begrenzte Aussagegenehmigung und darf nicht einmal seinen wirklichen Namen nennen. Er gibt auch keine Beschreibung seiner Tätigkeiten beim BfV, wo er von 1964 bis 2005 arbeitete. Es heißt nur, er sei in RAF-Vorgänge involviert gewesen. Der Karlsruher Anschlag sei völlig überraschend gekommen, sagt der Zeuge. Er habe Kenntnisse aus dem Informationsaustausch der Staatsschutzbehörden und aus öffentlich zugänglichen Quellen erlangt. So habe er von Knut Folkerts, Christian Klar und Günter Sonnenberg als Karlsruher Tätergruppe gewusst. An dieser Stelle schlucke ich das erste Mal, da im Auswertevermerk des BfV steht, Wisniewski sei der Schütze gewesen, und der Name Folkerts gar nicht mehr auftaucht. Ob er den konkreten Auswertevermerk bearbeitet habe, fragt der Vorsitzende. Darauf der Zeuge, er habe reihenweise Auswertevermerke angefertigt. Der spezielle Vermerk sei ihm nicht mehr erinnerlich, er habe ihn völlig verdrängt. Der Vorsitzende fragt den Zeugen, wie er sich für heute vorbereitet habe. Aus der Erinnerung, antwortet der Zeuge, Unterlagen habe er nicht eingesehen. Der Nebenklagevertreter Ulrich Endres wirft ein, der Zeuge sei nicht ordentlich vorbereitet. Auf mehrere Fragen antwortet der Zeuge, er könne dazu aufgrund seiner Aussagegenehmigung nichts sagen.
Der Vorsitzende fragt, ob die Kenntnisse der Quelle aus deren unmittelbarem Wissen stammten. Dazu, so der Zeuge, könne er nichts sagen. Der Vorsitzende fragt den Zeugen, ob er in nicht-öffentlicher Verhandlung zusätzliche Angaben machen könne. Der Zeuge antwortet mit “Nein” und erwähnt, er habe keinen Kontakt zu Beschaffern der Quelleninformation gehabt. Der Vorsitzende weist den Zeugen darauf hin, er sei verpflichtet, sich vorzubereiten und müsse sonst nochmals kommen. So etwas wie heute, so der Vorsitzende, habe er im Verfahren bislang nicht erlebt. Bundesanwalt Walter Hemberger möchte wissen, auf welcher Grundlage der Auswerter seinen damaligen Vermerk angefertigt habe. Er kenne die Quelle nicht und habe nur “Bausteine” gehabt, antwortet der Zeuge und fügt an, er habe keine Nachfragen an die Beschaffer der Quelleninformation gerichtet.
Nach einer Pause fragt der Vorsitzende, ob dem Zeugen jetzt Erinnerung gekommen sei. Dessen Antwort lautet: “Ich bedauere, nein.” Bundesanwalt Hemberger hält dem Zeugen das Behördenzeugnis des BfV vor, wonach einer unbestätigten Einzelinformation zufolge Wisniewski, Sonnenberg und Klar in Karlsruhe unmittelbar tatbeteiligt gewesen seien, und fragt ihn, ob er sich erinnere, dies im Auswertevermerk festgehalten zu haben. Der Zeuge antwortet erneut mit “Nein”. Der Bundesanwalt hatte das Behördenzeugnis bereits im Juni 2008 in einer Vernehmung beim BKA mit dem Zeugen erörtert und dabei gefragt, ob sich der Zeuge erinnere. Darauf hatte der Zeuge geantwortet, er sei damals Auswerter beim BfV gewesen, aber nicht mit “Ja” oder “Nein”. Ich frage den Zeugen, ob er, wenn ihm der Auswertevermerk heute vorgelegt würde, verifizieren könne, ob er von ihm stamme. Der Zeuge antwortet, er könnte dies prüfen. Das Dokument sei aber als geheim eingestuft, sodass er keine Befugnis zur Einsicht habe. Ich verzichte auf weitere Fragen, da es mir aussichtslos erscheint, nutzbare Erkenntnisse zu erhalten. In dieser Hinsicht besteht kaum ein Unterschied zu den Zeugenvernehmungen früherer RAF-Mitglieder. Diese haben auf ihr Recht zur Aussageverweigerung hingewiesen. Der heutige Zeuge nimmt Bezug auf seine sehr enge Aussagegenehmigung. Der Vorsitzende regt an, dass der Zeuge beim BfV vorstellig werden solle, um den Vermerk einzusehen. Der Zeuge wird erneut geladen werden.
In der anschließenden Pause wird bekannt gegeben, dass eine audiovisuelle Vernehmung von Dr. Horst Herold im November vorgesehen sei. Es wird der Senatsbeschluss verlesen, wonach der Antrag der Nebenklage auf “Beiziehung” der “Mielke-Akten”, in denen sich nach Auskunft des Protokolls einer Beschlagnahme bei Erich Mielke zahlreiche Aktenbündel über Verena Becker befinden, abgelehnt wird. Die Aufklärungspflicht gebiete es nicht, diesem Beweisantrag stattzugeben. Die Durchsicht durch die Bundesanwaltschaft habe ergeben, dass die Dokumente zu Verena Becker bereits in der Sachakte enthalten seien. Der Antrag der Nebenklage entbehre zudem der Konkretisierung. Es bleibe der Nebenklage aber unbenommen, Akteneinsicht bei der Bundesanwaltschaft zu beantragen.
Ich erwähne, dass ein bereits in der Verhandlung vernommener Zeuge am Vortag von der Bundesanwaltschaft erneut vernommen worden sei. Mein Vorschlag sei, solche Vernehmungen in der Hauptverhandlung in Anwesenheit aller Prozessbeteiligten durchzuführen. Bundesanwalt Hemberger erklärt, man habe überprüft, ob der Zeuge weitere Erkenntnisse hätte. Das sei nicht der Fall gewesen. Der Zeuge habe revidiert, was er in einer Fernsehsendung gesagt hat. Es wäre sinnvoll gewesen, diese Befragung in der Hauptverhandlung durchzuführen. Die Verteidigung beanstandet, dass sie von dieser Maßnahme der Bundesanwaltschaft erst jetzt im Nachhinein erfahre.
4 Kommentare | Michael Buback | 18. Oktober 2011 | 15:53 Uhr |
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Nichts wie weg
Von Jutta Heeß
Die Buchmesse neigt sich dem Ende entgegen – und das kann man wörtlich nehmen, denn die eine oder andere Halle bekommt heute Schlagseite, so viele Leute schieben sich am ersten Besuchertag durch die Gänge. Vorletzte Chance für Prominente, ihre Schriften unters Volk zu bringen. Und wir sprechen hier nicht von bekannten Schriftstellern, sondern von mehr oder weniger bekannten Nicht-Autoren. Die aber dennoch etwas zu sagen bzw. zu schreiben haben. Leider, muss man manchmal feststellen.
Da ist zum Beispiel das Buch von Ex-Fußballmanager Reiner Calmund. Es hat den putzigen Titel “Eine Kalorie kommt selten allein”, und Calmund erzählt darin Räuberpistolen ums Dicksein, ums Zu- und Abnehmen. Dumm, dass Calmund seine Weisheiten wohl eher aus dem Bauch als aus dem Kopf bezieht, schrieb er nämlich, er singe im Stadion gerne die erste Strophe des Deutschlandliedes laut mit. “Die erste steht drin, aber es ist die dritte”, versicherte Calmund während der Messe. Die erste Auflage wird nun eingestampft, der Fehler soll korrigiert werden.
Weniger dick, aber ähnlich beschränkt, präsentierte sich Daniela Katzenberger auf der Buchmesse. Die TV-Moderatorin von “Natürlich blond” hat ihrem Buch einen knackigen Titel verpasst: “Sei schlau, stell dich dumm”. Mit 25 Jahren fühlt sich die Doppel-D-Silikon-Katze schon berufen, eine Art Biografie zu schreiben, mit Hilfe einer Ghostwriterin. Man erfährt zum Beispiel, dass sie voll geschminkt ins Bett gehe, am nächsten Morgen zerknittert aufwache, “nur so kann ich mich entfalten.” Ha, Schenkelklopfer, schnell weg.
Und zwar zu Dieter Thomas Heck, er signiert am Verlagsstand seine Biografie. Immerhin kann er auf ein halbes Jahrhundert Fernsehgeschichte zurückblicken. “Kennste den?” fragt eine Jugendliche ihre Freundin im Vorbeigehen. Sie schüttelt den Kopf. Eine andere jedoch telefoniert: “Mama, den magst du doch ganz gern, der signiert hier.” Mit roten Poloshirt und grauem Jacket kritzelt Heck freundlich seinen Dieter Thomas auf hingehaltene Bücher, Notizblocks, Zettel. Weniger freundlich ist das Geständnis von Herrn Hitparade: Er schreibt in seiner Biografie, er habe vor 40 Jahre seine damalige Frau umbringen wollen. Also auch hier: Nichts wie weg.
Die Liste der schreibenden Promi- und Semi-Prominenz ließe sich noch fortsetzen: Eva Padberg, Philipp Lahm, André Agassi, Reinhold Messner, Eva Mattes, Vera “Veruschka” Lehndorff und so weiter und so weiter. Beenden wir diese Reihe doch ganz schlicht mit einen Zitat des Aphorismus-Promis Georg Christoph Lichtenberg: “Ein Buch ist ein Spiegel, wenn ein Affe hineinsieht, so kann kein Apostel herausgucken.”
Kommentieren | [3sat] Jutta Heess | 15. Oktober 2011 | 13:23 Uhr |
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Such a Mess
Von Jutta Heeß
Schon auf der ersten Rolltreppe spürt man es: dieses Gefühl, ganz nah dran zu sein. Und zwar an den anderen Messebesucher, an ihren Ärmeln, an ihren Schultern, an ihren Rollkoffern. Und dieses Gefühl wird man den ganzen Tag nicht mehr los. Schiebt sich durch das Messegetümmel, auf der Suche nach dem Wahren, Schönen, Guten. Vielleicht findet man es bei Miriam Meckel, die über ihr neues Buch “Next” spricht. Sie warnt vor der Gefangenheit des Menschen im Internet, das sich unsere persönlichen Daten wie ein gefräßiger Schlund einverleibt und nie mehr hergibt. “Der Rest der Welt gerät aus dem Blickfeld”, warnt Meckel angesichts unserer Netzfixiertheit. Also beherzigen wir das und hüpfen wieder ins Real-Life, ganz tief rein, und gucken mal so nach den handfesten Themen.
Da sitzt etwa Charlotte Roche und spricht über ihren Roman “Schoßgebete“”, da geht’s schön konkret um Sexualität. Doch dann spricht auch sie davon, “wie schrecklich es ist, Atheistin zu sein”, und dass “man sich verloren fühle”. Hm. Das verstärkt doch glatt unsere Messe-Depression. Also weiter im Strom der Suchenden, Prospektesammler, Aktenkofferträger, Buchabstauber. Und Self-Publisher. Gleich zwei Veranstaltungen gibt es zum Thema Selbst-Veröffentlichen und Selbst-Vermarkten. Noch nie war es so leicht, sein eigenes Buch selbst rauszubringen, egal ob Roman, Kochbuch, Comic, Kunstband. Zahlreiche Book-on-Demand-Plattformen bieten das Do-it-yourself-Verlegen an – empfohlen wird die Eigenvermarktung über: soziale Netzwerke. Womit wir wieder bei Miriam Meckel wären, aber die ist jetzt schon fertig mit ihrem Gespräch. Fertig sind wir auch, jetzt ein Eis, ein Käsebrötchen im Wert eines Goldbarren, oder doch einen Kaffee trinken mit Benjamin von Stuckrad-Barre, der sitzt da gerade so allein am Tisch? Ach nee, ist er gar nicht, sah nur genauso aus. Dann an die Saftbar, wenn schon keine frische Luft, dann wenigstens frisches Obst.
Weiter geht’s, vorbei an Ständen mit Büchern mit Titeln. So krass-durchgeknallte wie “Die Jagd auf das Breitarsch-Einhorn”, “Das Da-Da-Da-Sein“, “Das Glitzern der Heringsschuppe in der Stirnlocke“, “Mit Leib und Seele Landarzt“. Als kuriosester Buchtitel wurde übrigens von einer Jury “Frauen verstehen in 60 Minuten” ausgewählt – eine Anleitung für Quickie-Frauenversteher. Oder bedeutet es, dass Frauen immer 60 Minuten brauchen, um überhaupt etwas zu verstehen? Häh, also, wer weiß, keine Ahnung, Moment…
1 Kommentar | [3sat] Jutta Heess | 14. Oktober 2011 | 15:43 Uhr |
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Hellas Hurra!
Von Jutta Heeß
In Halle 5.1, Gang D, steht ganz groß “Krise” – beige-weiße Schrift auf blauen Hintergrund. Okay, ist ein Lesefehler, ein Freudscher vielleicht, denn da steht bloß “Greece”. Aber ein bisschen falsch ausgesprochen wird der englische Name Griechenlands schnell zum deutschen Begriff dafür, worin die Griechen gerade knietief stecken. Die blauen Stellwände umrahmen den Gemeinschaftsstand der griechischen Verlage auf der Buchmesse. Auf Büchertischen werden die Werke präsentiert: Bildbände griechischer Inseln, Bücher über die griechische Küche, einige Romane, ein bisschen Philosophie, ein Kinderbuch. Wenn man genau hinschaut, sind viele Bücher etwas angestoßen, der Einband eingerissen – aber das ist auf der Messe, wo Massen von Menschen Massen von Büchern angrabbeln, sicher kein typisch griechisches Phänomen.
Griechische Tragödie?
Doch man ist natürlich sensibilisiert für die Krise der Griechen. So sieht der Stand ziemlich leer aus, die Verleger vor Ort wirken angespannt. Einbildung? Bestimmt. Der Umsatz der griechischen Verlage allerdings ist tatsächlich um etwa zehn Prozent zurückgegangen. Doch eine griechische Tragödie ist das sicher nicht. Eher eine Chance. Denn in schweren Zeiten besinnt sich der Mensch gerne auf seine Ursprünge – und das sind in Griechenland nun mal unter anderem Bücher mit schlauen Gedanken. Platon, Sokrates, Aristoteles und Kollegen lassen grüßen. Und auch das Schwerpunktland der Buchmesse macht es vor: Nach dem Finanzcrash haben die Isländer sich ganz auf ihre literarischen Qualitäten konzentriert. Und gelesen und geschrieben und Bücher gekauft und Bücher verkauft. Heute präsentiert sich eine waschechte Lesenation auf der Messe.
Diese Chance werden die Griechen vermutlich so schnell nicht mehr bekommen, waren sie doch erst im Jahr 2001 Schwerpunktland. Zehn Jahr später stehen sie wieder im Mittelpunkt des Interesses – diesmal allerdings als Schwerproblemland Europas. Doch, Hellas Hurra, jede Krise braucht neben einem Rettungsschirm auch eine Krisenbewältigung – und die vollzieht man doch am besten lesend und schreibend.
Kommentieren | [3sat] Jutta Heess | 13. Oktober 2011 | 14:02 Uhr |
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Entspannte Rekordbrecher
Von Jutta Heeß
Island ist eine Rekordnation. Der am dünnsten besiedelte Staat Europas. Die größte Vulkaninsel der Erde. Island hat die niedrigste Kriminalitätsrate der Welt. Und das größte natürliche Dampfloch der Erde. Und pro Kopf gerechnet die meisten Internet-Nutzer Europas. Zudem gehört die kleine Insel mit nur wenig mehr Einwohnern als Berlin-Neukölln zu den Ländern mit der größten Dichte an Facebook-Nutzern weltweit. Zurzeit bemüht sich eine Medieninitiative darum, das Grundrecht auf freien Zugang zum Internet in der Verfassung zu verankern. Island hat also nicht nur unaussprechliche Vulkane, die den Flugverkehr lahmlegen, Elfen und Trolle und Wikinger, Björk und einen gehörigen Anteil an der Finanzkrise – nein, Island hat ganz viel Wlan und ein enorm entspanntes Verhältnis zu digitalen Techniken.
Isländer: Leseratten und Nerds zugleich
Und nichtsdestotrotz kann Island auch im traditionellen Buchbereich mit Rekorden aufwarten: Jeder Isländer kauft im Schnitt acht Bücher im Jahr – weltweite Spitze. Es gibt 40 Verlage und rund 1500 Neuerscheinungen jährlich – gemessen an der kleinen Bevölkerungszahl ist das sensationell. Die Isländer sind Leseratten und Nerds zugleich. Sieht man auch sofort, wenn man den isländischen Pavillon auf dem Messegelände betritt: In einer Videoinstallation werden auf großen Leinwänden lesende Isländer in ihrer privaten Umgebung gezeigt, alte Möbel stehen zwischendrin rum. Aufgefordert wurden die Isländer zum Einsenden der Film via: Facebook.
Das Gastland der Frankfurter Buchmesse 2011 demonstriert überzeugend, wie sich digitales Leben und analoges Lesen vereinen lassen. Möglicherweise ist das auch die Einstellung, die nötig wäre, um auch einem so lustigen Wesen wie dem E-Book eine Karriere zu ermöglichen.
Kommentieren | [3sat] Jutta Heess | 12. Oktober 2011 | 17:00 Uhr |
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Die E-Book-Saga
Von Jutta Heeß
Jetzt findet er endlich statt. Aber wirklich. Der Durchbruch des E-Books. Und zwar in den kommenden zwölf Monaten. Sagt ein Brancheninsider, der Thalia-Geschäftsführer Michael Busch. Haben zwar jeweils in den vergangenen Jahren schon alle gesagt, aber egal. So ein E-Book eignet sich eben als Never Ending Story. Schon allein von der Dramaturgie, fast sagenhaft: Böses E-Book beißt liebes Papierbuch weg. Alle warten drauf. Spannung steigt. Passiert aber nicht.
Beide Leseformen haben jeweils ihre Vorteile. Zum Beispiel: E-Book-Reader sind handlich, können Texte nach Stichworten durchsuchen und schonen den Regenwald. Im herkömmlichen Buch kann man so schön blättern, es ist haptisch, emotional, es entspricht unseren herkömmlichen Lesegewohnheiten und braucht keinen Strom. Tja, wer liebt mich, wer liebt mich nicht? Momentan jedenfalls hat das Old-School-Buch eindeutig die Nase vorn.
Die Angst vor dem Durchbruch verhindert den Durchbruch
Hierzulande wird der Durchbruch des E-Books zwar jedes Jahr von neuem verkündet, doch offenbar verhindert die Angst vor dem Durchbruch den Durchbruch. Die Angst, das herkömmliche Buch werde untergehen. Doch davon sind wir noch weit entfernt. Zwar werden fast alle Neuerscheinungen auf dem deutschen Markt mittlerweile auch als E-Book angeboten, doch der Marktanteil am Buchhandelsumsatz liegt bisher gerade einmal bei 0,7 Prozent. Im Vergleich: In den USA sind es acht Prozent. Woran liegt das?
E-Books sind in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern wie etwa Großbritannien und den USA teuer. Das liegt an der Buchpreisbindung. Durch die unattraktiven Preise werden viele E-Books illegal runtergeladen. Raubkopien sind natürlich nicht die Lösung, dem E-Book zum lang ersehnten und zugleich gefürchteten Durchbruch zu verhelfen. Vielleicht hilft schon ein bisschen mehr Entspanntheit gegenüber Literatur auf dem Touchscreen. “Das digitale Lesen ist kein Ersatz für das gedruckte Buch”, sagt Simone Ehmig von der Stiftung Lesen in einer Diskussion mit dem Titel: “Digitales Lesen – in fünf Jahren so selbstverständlich wie Email heute?” Eben.
Kommentieren | [3sat] Jutta Heess | 12. Oktober 2011 | 16:59 Uhr |
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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 57
57. Verhandlungstag (30. September 2011)
Die Zeugin Beate K. berichtet, sie sei am 6. April 1977 nachmittags mit ihren Kindern und ihrer Schwester im Karlsruher Schlossgarten gewesen, den sie an der Stelle verlassen habe, an der sich am folgenden Tag das Attentat ereignete. Dabei habe sie drei Männer in Parkas gesehen – und eine Frau. Genaues wisse sie nicht mehr. Die Verteidigung beanstandet, dass der Vorsitzende bezüglich der Zahl der Männer, die die Zeugin beobachtet habe, nicht nachhakt. Sie habe jetzt von drei und damals von zwei Männern gesprochen. Ich kann mich über dieses Manöver nur wundern. Was erwartet man eigentlich nach 34 Jahren von der Zeugin? Das Linkenheimer Tor, wo sie den Schlossgarten verließ, war am 6. April 1977 noch ein völlig heiler Ort. Es gab dort für sie keine dramatischen Beobachtungen, wie sie sich am Folgetag den Augenzeugen des mehrfachen brutalen Mords darboten und wohl unauslöschlich in deren Gedächtnis einmeißelten. Welche Mutter kann nach mehr als 30 Jahren noch sagen, wie viele und welche Personen sie beim Verlassen eines häufig aufgesuchten Spielplatzgeländes an einem x-beliebigen Tag gesehen hat? Bei der Zeugin kommt hinzu, dass sie in den vergangenen Jahren schwere Operationen zu überstehen hatte.Beate K.: “selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben”
Beate K. wurde am 10. Juni 1977 vernommen. Das Protokoll beeindruckt mich, da es nicht nur am Ende, sondern auf jeder der sechs Seiten von der Zeugin unterschrieben ist. So würde ich es mir bei allen damaligen Zeugenbefragungen wünschen. Rechtsanwalt Ulrich Endres bittet darum, dass die einzelnen Seiten projiziert werden. Die Zeugin bestätigt, dass es sich jeweils um ihre Unterschrift handelt und auch das Wort “selbst” bei “selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben” ihre Handschrift ist. Auf die weitere Frage des Rechtsanwalts: “Wenn etwas Falsches aufgenommen worden wäre?” antwortet sie, dass sie es korrigiert hätte. Sie habe damals wahrheitsgemäß berichtet. Ich frage noch, ob sie damals uneingeschränkt gesund gewesen sei. Dies bestätigt die Zeugin. Weiter spricht für die Qualität dieser Aussage vom 10. Juni 1977, dass der Beamte, wie im Protokoll vermerkt ist, vor der Vernehmung die Kreuzung Linkenheimer Allee/Moltkestraße mit der Zeugin aufgesucht habe und bestätigen konnte, dass das von ihr Geschilderte mit den Ortsverhältnissen übereinstimme. In einem Vermerk des vernehmenden BKA-Beamten vom 13. Juni 1977 wird außerdem festgestellt, beim Polizeipräsidium Karlsruhe lägen keine Angaben vor, die der Glaubwürdigkeit dieser Zeugin entgegen stehen.
Die wesentlichen Aussagen der Zeugin in ihrer Vernehmung am 10. Juni 1977, also wenige Wochen nach dem Anschlag, lauten: Am 6. April 1977 habe sie unmittelbar beim späteren Tatort zwei Männer im Gespräch gesehen. Die Zeugin beobachtete dann, wie ein weißgrauer VW-Käfer langsam heranfuhr. Die Fahrerin des PKW habe den beiden Männern zugewinkt, diese seien zum Auto gegangen, das in etwa zehn Metern Entfernung angehalten habe. Die Fahrerin des PKW sei circa 25 Jahre alt gewesen, habe eine zierliche Figur gehabt, eine helle Gesichtsfarbe und halblanges, dunkelbraunes, glattes Haar. Der Beamte legte der Zeugin mehrere Fotos terroristischer Gewalttäter vor. Darauf erkannte sie “ziemlich sicher” Knut Folkerts als einen der Männer und stellte bei dem zweiten Mann eine “gewisse Ähnlichkeit” mit Günter Sonnenberg fest. Als nach der Festnahme in Singen ein Foto von Verena Becker veröffentlicht wurde, war sich die Zeugin “ganz sicher”, dass die von ihr am 6. April 1977 am Ort des späteren Attentats beobachtete Fahrerin des VW-Käfers mit der auf dem Foto abgebildeten Verena Becker übereinstimmte.
Keine Gegenüberstellung
Nun kommt das Ungeheuerliche: Die Zeugin, die am 10. Juni 1977 aussagt, sie habe am Nachmittag vor dem Attentat Verena Becker “ganz sicher”, Knut Folkerts “ziemlich sicher” und eventuell auch Günter Sonnenberg direkt beim späteren Tatort gesehen, wird nicht zu einer Gegenüberstellung mit einer dieser drei Personen geladen. Das ist in meinen Augen so gravierend, dass ich die Zeugin zu jedem einzelnen Fall befrage: Wurde Ihnen Knut Folkerts gegenübergestellt? Wurde Ihnen eine solche Gegenüberstellung angeboten und haben Sie dies abgelehnt? Die Antwort der Zeugin ist “Nein”. Ich frage nach einer Gegenüberstellung von Sonnenberg. Diese wäre auch deshalb wichtig gewesen, da sich die Zeugin hier nicht sicher war. Eine solche Gegenüberstellung habe es weder gegeben, noch sei sie ihr vorgeschlagen worden, antwortet die Zeugin. Meine nächste Frage lautet: “Wurde Ihnen Verena Becker gegenübergestellt oder wurde Ihnen eine solche Gegenüberstellung angeboten und haben Sie das abgelehnt?” Die Antwort der Zeugin ist wiederum “Nein”. Das Versäumnis erscheint mir deshalb unverzeihlich, da die Zeugin die Personen ohne Motorradhelm gesehen hat, also die Gesichter “unvermummt” erkennen konnte. Gab es denn keinen Vorgesetzten des vernehmenden BKA-Beamten, keinen BKA-Abteilungsleiter, keinen BKA-Abteilungspräsidenten, keinen Oberstaatsanwalt, keinen Bundesanwalt und keinen Generalbundesanwalt, der die Gegenüberstellung dieser Zeugin mit Tatverdächtigen verlangt hat? Man muss schon ein völlig unerschütterliches Vertrauen in die absolute Korrektheit jedes einzelnen Beamten in jeder einzelnen Dienststelle haben, um nicht zu glauben, dass hier etwas nicht stimmt.
Bei Knut Folkerts kommt hinzu, dass in den Jahren 1979 und 1980 wegen “Karlsruhe” gegen ihn verhandelt wurde. Ich frage die heutige Zeugin, ob sie zu diesem Prozess geladen worden sei. Die Antwort ist wiederum “Nein”. Ich kann es nicht fassen, dass man eine Zeugin, die meint, Knut Folkerts “ziemlich sicher” am Tag vor dem Anschlag beim Tatort erkannt zu haben, nicht als Zeugin benennt. Auch die Zeugin wundert sich, dass sie nach so langer Zeit erstmals geladen ist. Und ohne das Auffinden von Akten beim Generallandesarchiv Karlsruhe im Jahre 2008 wäre die Aussage dieser Zeugin wohl überhaupt nicht bekannt und für die Strafverfolgung verfügbar geworden.
Nach der Mittagspause wird Stefanie F., eine Kriminaloberkommissarin beim BKA, als Zeugin gehört. Sie war vor allem mit der Auswertung der in der Wohnung von Verena Becker gefundenen elektronischen Dateien befasst. Der Vorsitzende spricht die Schlagwortliste und die mit hohen Trefferzahlen gefundenen Begriffe an. Die Zeugin sagt, man habe die Suche modifiziert und je eine Leertaste vor und nach dem Begriff eingefügt, also auch nach “_GBA_” gesucht, was die Trefferzahl enorm reduziert habe. Daraus wurde geschlossen, dass “GBA” als zufällige Buchstabenkombination in den riesigen Dateien enthalten sei. Es fällt auf, dass die in den Akten zu findenden Beispiele für nicht direkt lesbare Zeichenfolgen keine Leerzeichen aufweisen, also etwa folgendermaßen aussehen:
6LljduLnj4MdjQyKzPGw2r3E6AC5OwG5qTFiz5EoigQyO3yqut6mmftvYwGk453c9f0k
+ZvlffSu2yy/BkpPY+DDgQDJ7ivqlNo4yLnTwHjWf38P/wDLHv4/l/8AI50nyc7JzJjk5Llp
A8FHQVp7z+NDhb5T7v2+gZWmxEW1ietWr6byFftiRm9sedgwG9nsw/7DVSvTr6Xy/Da sich gar keine Leerzeichen finden, ist der von den Auswertern beobachtete enorme Unterschied von Treffern für “GBA” und “_GBA_” nicht überraschend, sondern zwangsläufig. Er ermöglicht bestenfalls eine Aussage über den Anteil normal lesbarer Textpassagen am gesamten Datenbestand. Die Zeugin bestätigt, dass es “BfV”-Treffer gebe, bei denen das Bundesamt für Verfassungsschutz gemeint sei. Ich merke noch an, dass die von den Auswertern untersuchte Zweierfolge “VS” deutlich weniger Treffer aufweise als “BfV”, was bei statistischer Häufigkeit nicht nachvollziehbar ist. Nebenklage-Vertreter Ulrich Endres beantragt, den Verfahrensbeteiligten die Dateien zugänglich zu machen, sodass man sich einen eigenen Eindruck bilden könne.
Die Schlagwortsuche auf einem der sichergestellten Laptops ergab 3858 Treffer für den Begriff “Buback”. Diese Trefferzahl für eine Folge von sechs Buchstaben kann nicht mit zufälliger Häufigkeit erklärt werden. Ich frage die Zeugin, um welche Themen und um welche Person “Buback” es hierbei gehe. Die Zeugin weiß nicht, wie die jeweilige Umgebung dieses Begriffs aussieht und wer gemeint sei. Wenn es verfahrensrelevant gewesen wäre, hätte man es eingebracht, sagt sie und fügt an, es sei kein Problem, die Treffer “Buback” zu präsentieren. Da es um den Namen eines der Opfer geht, wundert es mich, dass dem Gericht nicht ohne Nachfrage alle Fundstellen “Buback” zur Verfügung gestellt worden sind. Ich möchte wissen, ob auch nach den Begriffen “Göbel” und “Wurster” gesucht worden sei. Das habe man nicht getan, antwortet die Zeugin.
Die Zeugin referiert Resultate von I-Ging-Orakel-Befragungen, die Verena Becker durchgeführt und teils mit der Drei-Münzen-Rückfrage-Methode verknüpft hat. Interessant ist die Einschätzung der Zeugin, dass der Verfassungsschutz ein wichtiges Thema für Verena Becker sei. Die Zeugin hat festgestellt, dass Verena Becker in diesem Zusammenhang eine ungewöhnliche Vorgehensweise wählt, indem sie nur die Abkürzung “VS” notiert, nicht aber ihre zu diesem Thema gestellte Frage, die sie ansonsten ausformuliert. Die Zeugin erklärt, es sei daher offensichtlich, dass Verena Becker ihre Fragestellung hier verschleiert. Das passe zu dem Schluss, so die Zeugin in ihrem Vermerk, dass es zwischen Verena Becker und dem BfV eine Zusammenarbeit gab, die sie in ihren Dokumenten zu verschleiern versuche.
4 Kommentare | Michael Buback | 11. Oktober 2011 | 16:48 Uhr |
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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 56
56. Verhandlungstag (23. September 2011)
Der erste Zeuge, Paul L., ist Kriminalkommissar beim BKA. Er war mit der Telefon-Überwachung von Verena Becker betraut und nahm an der Durchsuchung ihrer Wohnung teil, wobei er sich zunächst mit der Durchsicht des Büros befasste. Auf dem Schreibtisch habe er Papierstapel vorgefunden. Da der Beamte erst 25 Jahre alt ist, also knapp zehn Jahre nach dem Karlsruher Attentat geboren wurde, frage ich ihn, wie er in die Aufgabe eingewiesen worden sei, zu entscheiden, welche Dokumente asserviert werden sollen. Seine Aussagegenehmigung würde es nicht umfassen, mir hierzu Auskunft zu geben, antwortet der Zeuge. Er habe entschieden, was verfahrensrelevant sei und diese Fundstücke dem Untersuchungsführer zur Begutachtung vorgelegt. Was er als nicht verfahrensrelevant eingestuft habe, sei später nicht nochmals überprüft worden. Auf Nachfrage sagt er später, es sei nicht erwogen worden, das gesamte Material mitzunehmen, um es in Ruhe von erfahrenen Beamten auswerten zu lassen.Von den handschriftlichen Aufzeichnungen ist dem Zeugen das bereits in der vergangenen Woche angesprochene Blatt in besonderer Erinnerung, das mit dem Satz “Nein, ich weiß noch nicht, wie ich für Herrn Buback beten soll” beginnt.
Handschriftliche Notizen von Verena Becker
Auf einem Spiralblock finden sich handschriftliche Notizen von Verena Becker über eine Zugfahrt am 27. April 2007 von Berlin nach Mannheim, wo sie sich mit vertrauten Personen getroffen hat. Ich denke daran, was ich Ende April 2007 erlebt habe. Am 24. April 2007 fand die aufwühlende und anstrengende Fernsehdiskussion mit Peter-Jürgen Boock und Stefan Aust in Hamburg statt. Am 26. April 2007 war ich abends in Maybrit Illners Sendung “Berlin Mitte”. Meine Frau und ich fuhren am 27. April 2007 im Zug von Berlin nach Göttingen, genau wie Verena Becker. Sie beschreibt ihre Beobachtungen auf der Fahrt. Dabei stellt sie die Frage, ob sie sagen solle, “wie es wirklich war”, und warum man sie rausgelassen habe, ohne sie “unter Druck zu setzen”. Damals hätten sie “nicht abrechnen” wollen, warum heute, fragt sie weiter. Verena Becker bemerkt das Gefängnis, an dem sie direkt hinter Göttingen vorbeifährt, und ihr fallen die Kasseler Berge auf, “wo der Plan drängende Gestalt angenommen hat”, wie sie schreibt. Zur Rückfahrt notiert Verena Becker: “Die Geschichte holt mich ein. Ich muss mich ihr stellen”. Kurz vor Göttingen fällt ihr erneut das Gefängnis auf, das sie wieder nicht als bedrohlich empfindet. Nach ihrem Treffen im Süden fühlt sie keine Freude und Gelassenheit, dazu sei “die Geschichte zu schmutzig”.
Weitere handschriftliche Notizen sind Entwürfe für eine Art offenen Brief an “Knut, KH (und?)”, wobei es sich bei “Knut” um Knut Folkerts und bei “KH” um Karl-Heinz Dellwo handeln dürfte. Der Brief enthält folgende Passagen: “Ihr benutzt seit fast einem Jahr einen Teil meiner Geschichte, um die öffentliche Meinung zu manipulieren […]. Es gibt keine juristisch verwertbaren Informationen von mir. Und ich habe auch im Sommer vor der BAW keine Angaben gemacht. Und was die VS-Geschichte angeht, da habe ich manipuliert und gelogen […]. Mir ging es damals verdammt beschissen, und ich bin mit vielem nicht klargekommen – ich habe meine Orientierung verloren.” Und nach der Erläuterung der Gründe für Verzweiflung und Wahn schreibt Verena Becker: “Das alles hat mich an den Rand des Todes geführt, aber ich bin nicht daran Zugrundegegangen [sic]. Ihr habt dafür nur Gehässigkeit übrig.”
Mit dem Zeugen Paul L. werden zwei jeweils einseitige Texte erörtert. Der erste scheint ein an Verena Becker gerichteter Brief zu sein, während der zweite ihr Antwortbrief sein könnte. Im ersten Text steht in konsequenter Kleinschreibung: “sag mir mal genau, wovor du angst hast. weil ich denk, sie können doch viel eher druck auf dich machen, solange es nicht offen ist. und sowieso ist immer die möglichkeit da, daß sie es rauslassen, wenn sie wieder was brauchen, um es uns reinzuwürgen. ich seh das als schutz auch, wenn es offen ist. wie sollen sie denn dann noch an dich ran? und wenn wirklich was kommt, kannst du doch auch gleich an die öffentlichkeit.” Es folgt noch der Rat, endlich wieder mit freiem Schädel herumzulaufen, nicht etwas verstecken zu müssen und ewig in Angst vor dem Knall zu sein. Im Antworttext wird deutlich, dass die angeschriebene Person inzwischen auch denkt, es sei wichtig, die Geschichte aufzuschreiben. Um dies zu können, brauche es aber Boden unter den Füßen, der trägt und festen Halt gibt. Es ist ein sehr interessantes Dokument. Vielleicht stammen sogar die beiden Schreibmaschinen-Texte von derselben Person. Der Zeuge kann die Frage, ob sich eine Schreibmaschine im Büro befand, nicht beantworten. Somit erübrigt sich die Frage, ob die Texte in Verena Beckers Büro geschrieben wurden.
Digitale Speichermedien
Der Zeuge schildert, dass der bei Verena Becker auf digitalen Speichermedien sichergestellte Datenbestand gespiegelt worden sei. Es seien die Word-Dateien, Office-Dateien und anschließend der gesamte Bestand – einschließlich gelöschter und versteckter Texte – von den für die einzelnen Themenbereiche zuständigen Mitarbeitern untersucht worden. Erneut wird der Aussagewert der Schlagwortsuche debattiert. Nach wie vor empfinde ich es als enttäuschend, dass die Begriffe mit den höchsten Trefferzahlen unergiebig sind. Ich möchte wissen, ob Sinn und Aussagekraft des Vorgehens durch die Eingabe anderer Kürzel geprüft worden sind, etwa durch Suche nach der Häufigkeit von “ABG”, also der Umkehrung des Kürzels “GBA”, das bei statistischer Häufigkeit von Dreibuchstaben-Begriffen ähnlich oft auftreten sollte. Das sei nicht getestet worden, antwortet der Zeuge.
Angesichts des bedeutsam erscheinenden Aussagewertes der handschriftlichen Notizen, die einer Dateigröße von vielleicht 100 Kilobyte entsprechen, erstaunt es mich, dass aus dem zehnmillionenfach größeren Datenbestand nur wenig Substanzielles extrahiert wurde, sieht man von den Ergebnissen der Orakelbefragung ab. Da es sich bei dem enormen Gesamt-Datenbestand überwiegend nicht um Textdateien handeln dürfte, frage ich, ob auch eine Schlagwortsuche nur für die unmittelbar lesbaren Textdateien durchgeführt worden sei. “Ja”, antwortet der Zeuge, aber das Ergebnis dieser Recherche sei nicht zu den Akten genommen worden.
Der Zeuge berichtet über die Auswertung von Verena Beckers Orakelbefragungen. Die Fragen sind mit Datum versehen. Meist sind auch die Antworten gespeichert, teils sogar kommentiert. Die Themen betreffen Kontakte zu früheren RAF-Mitgliedern sowie recht ausführlich die “Vergangenheit”.
Der zweite heutige Zeuge ist ebenfalls BKA-Mitarbeiter. Er hat sich mit den E-Mail-Kontakten von Verena Becker befasst. Das meiste sei Persönliches gewesen. Der Zeuge hat den Eindruck gewonnen, dass sich Verena Becker manches in Bezug auf ihr Verfahren von Rolf Heißler habe “diktieren” lassen. Hierzu führt er an, dass Heißler gesagt habe, derzeit gebe es nichts, was zu sagen wäre. Es sei doch, so der Zeuge, Verena Beckers Sache, dies festzustellen. Auch in die Wahl einer Rechtsanwältin für Verena Becker habe Heißler eingegriffen und ihr noch den Rat gegeben, sie solle sich nicht auf die Diskussion von Uraltgeschichten einlassen.
7 Kommentare | Michael Buback | 11. Oktober 2011 | 16:45 Uhr |
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