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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 49
49. Verhandlungstag (28. Juli 2011)
Da ich für vier Tage dienstlich in den USA bin, beruht dieser Blog auf der Mitschrift meiner Frau und der eines Rechtsanwalts der Nebenklage.
Es werden Protokolle damaliger Vernehmungen von zwei verstorbenen Zeugen verlesen. Dabei geht es um die Identifizierung des Tatmotorrads und um eine Begegnung am 2./3. April 1977 mit dem Fahrer eines Alfa Romeo (Kennzeichen GER-AM 25), der den Motor nachts lange hatte laufen lassen, was als Ruhestörung empfunden worden war.Anschließend werden die in den Akten befindlichen Haag-Mayer-Papiere verlesen und projiziert. Dann wird ein Zeuge zum Fluchtwagen, dem Alfa Romeo, vernommen. Er hat damals in der Commerzbank Bietigheim-Bissingen gearbeitet, hat aber keine genauen Erinnerungen mehr.
Bei der nächsten Zeugin geht es um einen Fahrradverkauf im Jahr 1977 in der Quelle-Filiale in Karlsruhe. Die Zeugin weiß noch, dass sie befragt wurde. Sie hat aber – auch nach Verlesen ihrer damaligen Aussage – keine präzisen Erinnerungen mehr. Das erstaunt mich nicht. Wie soll einer Verkäuferin auch nach mehr als 30 Jahren noch ein einzelner, wenig spektakulärer Verkaufsvorgang präsent sein? Sie kann sich dagegen an eine Gegenüberstellung in der JVA Köln-Ossendorf erinnern, wobei sie nicht mehr weiß, ob sie dabei eine Person erkannt hat. Die Gegenübergestellten hätten alle “auf Epileptiker gemacht”.
Der Senat gibt bekannt, dass die Zeugin Sabine S. von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen wolle und dass die für Mitte August vorgesehene Vernehmung von Christian Klar auf Antrag der Verteidigung verschoben worden sei. Die Zeugin Angelika G., geb. S. kann gemäß ärztlichem Attest nicht vernommen werden. Anklage und Verteidigung stimmen zu, dass von ihrer Vorladung abgesehen wird. Der Zeugin Beate K. ist vom Arzt attestiert worden, dass sie nicht nach Stuttgart anreisen könne. Sie soll nun audiovisuell vernommen werden. Die Verhandlung endet nach knapp drei Stunden. Allein die Herfahrt von Göttingen dauerte länger.
1 Kommentar | Michael Buback | 25. August 2011 | 12:15 Uhr |
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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 48/2
48. Verhandlungstag (22. Juli 2011) – Nachmittag
Nach der Mittagspause wird das Protokoll der Vernehmung von Dr. Horst Herold bei Bundesanwalt Walter Hemberger verlesen. Dem Wunsch der Nebenklage entspricht dies nicht. Die Verlesung tritt an die Stelle einer mündlichen Vernehmung und Befragung, die man eventuell am Wohnort des Zeugen hätte durchführen können. Dr. Herold war von 1971 bis 1981 Präsident des BKA. Er gilt als herausragender Kenner der RAF. Für mich ist es bitter, dass Horst Herold nicht aussagt, da er beim Treffen Anfang 2008, an dem auch meine Frau und Wolfgang Kraushaar teilgenommen hatten, zu mir sagte, ich sei auf der richtigen Spur. Er sei 30 Jahre lang – bis er im Jahr 2007 aus meinen Äußerungen den tatsächlichen Sachverhalt erfuhr – davon ausgegangen, Verena Becker sei wegen ihrer Beteiligung am Karlsruher Attentat zu Lebenslänglich verurteilt worden. Darunter sind die Jahre 1977 bis 1981 besonders hervorzuheben, in denen Horst Herold als Präsidenten der gesamte Apparat und alle Informationen des BKA zur Verfügung standen. In dieser Zeit und für weitere 26 Jahre war er der Meinung, Verena Becker sei am Karlsruher Anschlag beteiligt gewesen. Und Horst Herold belegte seine Ansicht mit einem BKA-Dokument “Spuren- und Beweismittelzusammenhänge: Fall Buback”, das Wolfgang Kraushaar in seinem Buch “Verena Becker und der Verfassungsschutz” auf den Seiten 22 und 23 abgedruckt hat.Haarspuren, Haarproben
Dieses Dokument enthält nachprüfbar zutreffende Fakten. Die Festnahme von Verena Becker und Günter Sonnenberg in Singen ist mit dem Karlsruher Attentat verknüpft. Im BKA-Dokument sind – neben vielen anderen Waffen und Ausweisen – die bei den beiden gefundene Karlsruher Tatwaffe und der Suzuki-Schraubendreher aufgeführt und es ist vermerkt: “Haarspur v. Haarbürste V. Becker ident. m. Haarspur i. Motorradhelm”. Da ein BKA-Gutachten vorliegt, wonach die Haarspuren in der Haarbürste mit Haarproben von Verena Becker übereinstimmen, werden durch den Eintrag im BKA-Dokument die Kopfhaare von Verena Becker mit einer tatrelevanten Haarspur in einem der von den Tätern zurückgelassenen Helme verknüpft. Gegenüber Bundesanwalt Hemberger hat Dr. Herold ausgesagt, er habe in Erinnerung, dass ihm dieser Vermerk auch mündlich gemeldet worden sei, denn er glaube sich an das Gefühl der Befriedigung über dieses Ergebnis zu erinnern. Horst Herold legte dem Bundesanwalt noch eine Aufstellung “Tatgeografie” vor, die auch die Eintragung enthält, wonach die Haarspur in der Haarbürste von Verena Becker identisch mit der Haarspur im Motorradhelm sei.
Es wäre bei einer Befragung zu klären, weshalb Horst Herold inzwischen meint, beim Eintrag zum Haarvergleich handle es sich um einen Interpretationsfehler des Beamten, der die Spurenzusammenstellung verfasst hat. Warum wurden die Behörden, an die das Dokument bereits verteilt worden war, dann nicht davon informiert, dass die Eintragung, durch die Verena Becker erheblich belastet wird, nicht mehr gelte? Und wo ist das Gutachten über den Vergleich der Haarspur im Motorradhelm mit den Haarproben in der Bürste, das angeblich falsch interpretiert wurde? Oder hat man es tatsächlich versäumt, diesen naheliegenden Haarvergleich durchzuführen und sich damit begnügt, zu prüfen, ob in Verena Beckers Haarbürste auch ihre Haare sind? Das ist kaum glaubhaft. Bundesanwalt Hemberger teilt mit, ein Gutachten zum Vergleich der Haare in Bürste und Motorradhelm sei nicht auffindbar. Das glaube ich ihm. Nur kann man daraus nicht schließen, dass es dieses Gutachten nicht gab. Beim BKA wurden im Jahre 1994 Akten zum Karlsruher Attentat vernichtet. Dass es um die Aufbewahrung von Akten bei der Bundesanwaltschaft nicht zum Besten steht, ergab die kürzliche Vernehmung von Bundesanwalt Rainer Griesbaum. Er räumte ein, dass sich aus Hinweisen des Verfassungsschutzes ergibt, dass der Karlsruher Behörde Verfassungsschutz-Unterlagen übergeben wurden. Diese Übergabe und der Verbleib der Dokumente sind in der Behörde nicht nachverfolgbar und keiner der jetzt in der Bundesanwaltschaft tätigen oder der befragten früheren Mitarbeiter erinnert sich an die mehr als 300 Seiten umfassende Akte. Woher nimmt man angesichts dieser bedrückenden Fakten die Gewissheit, eine nicht auffindbare Akte könne es nicht gegeben haben?
Es gibt weitere Fragen, etwa nach den Äußerungen von Generalbundesanwalt Rebmann, durch die sich Horst Herold darin bestätigt gefühlt habe, dass Verena Becker wegen des Karlsruher Anschlags eine lebenslange Strafe erhalten habe. Auch wäre zu klären, weshalb Horst Herold jetzt zwar meint, Frau Becker sei nicht die “Spurenlegerin” der Haarspur im rotgrundigen Motorradhelm, er aber noch immer von einer Täterin ausgeht. Damit steht er im Widerspruch zur Bundesanwaltschaft, die in der Anklage behauptet, drei Männer hätten die Tat verübt.
Der Vorsitzende Richter teilt mit, die Notizen des Zeugen Andreas K. über sein Gespräch mit Christian Klar in der JVA Bruchsal lägen dem Senat inzwischen vor. Er zeigt das Notizbuch und zwei mit Hand beschriebene Blätter. Nach Auskunft der Unterlagen hat Klar diesem Zeugen am 8. Mai 2004 mitgeteilt, dass Verena Becker in Karlsruhe geschossen habe. Bundesanwalt Hemberger bezweifelt, dass es sich um Aufzeichnungen aus dem Jahr 2004 handelt. Ich wundere mich über die Unterstellung, der Zeuge habe die Notizen erst jetzt angefertigt. Da die Rückseiten der Blätter bedruckt sind, frage ich, ob man nicht aus dem, was dort steht, erkennen könne, aus welcher Zeit das Papier stammt. Bundesanwalt Hemberger entgegnet, so dumm sei der Zeuge nicht. Wenn der Bundesanwalt Zweifel hat, sollte er das BKA klären lassen, wann die Aufzeichnungen entstanden sind. Ohne ein Ergebnis, dass seine Behauptung stützt, sollte er die Unschuldsvermutung gelten lassen.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Senat nach dem abschlägigen Bescheid des Bundesjustizministeriums keine weiteren Anstrengungen unternehmen wolle, die “Verfassungsschutzakte” ungesperrt für die Hauptverhandlung zu erhalten. Hierzu möchte ich eine vorbereitete Erklärung verlesen. Der Vorsitzende sagt, dafür sei es zu spät. Ich entgegne, ich sei in der vergangenen Woche nicht dagewesen. Es sei auch nur eine kurze Erklärung, zwei Minuten. Der Vorsitzende willigt ein.
Erklärung
Ich verlese – auch im Namen meiner Frau, die meine Mutter vertritt – folgende Erklärung, wobei ich kurze Passagen überspringe, um im Zeitkontingent zu bleiben:
“Wir meinen, es sollten keine weiteren Bemühungen unternommen werden, die Schwärzungen in der ‘Verfassungsschutzakte’ aufheben zu lassen. Wir begründen das mit folgenden, in der Öffentlichkeit bereits bekannten Fakten: Die Akte enthält im zweiten Teil, dem sogenannten Auswertevermerk, die Namen von drei Männern, die angeblich das Karlsruher Attentat verübt haben. Da diese Namen im ausführlicheren ersten Teil der Akte, dem Operativvermerk, also der Befragung der Quelle, nicht enthalten sind, belegt die Verfassungsschutzakte, dass sie manipuliert worden ist. Denn es bestand kein direkter Kontakt des Auswerters zur Quelle, sodass der Auswertevermerk keine zusätzlichen, wesentlichen Angaben der Quelle enthalten darf. Da die Verfassungsschutzakte manipuliert ist, kann sie keine verlässliche Information zur Täterschaft beim Karlsruher Attentat liefern. Trotz dieses Makels ist die Akte nicht ohne Bedeutung. Es ist zu klären, auf welche Weise und zu welchem Zweck die Verfassungsschutzakte verfälscht wurde, bei der es sich um einen amtlichen Vermerk handelt, der die Ermordung des Generalbundesanwalts und seiner zwei Begleiter betrifft. Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) sowie eventuell seine Vorgänger im Amt sollten befragt werden, wie es zu dieser Aktenmanipulation gekommen sein kann. Der derzeitige Präsident ist zu dem Behördenzeugnis des BfV vom 15. Juni 2007 zu befragen, wonach – einer unbestätigten Einzelinformation im BfV zufolge – Stefan Wisniewski der Schütze, Günter Sonnenberg der Fahrer des Motorrads und Christian Klar der Fahrer des Fluchtwagens Alfa Romeo gewesen seien. Hier ist zu klären, ob es sich um Angaben aus dem Auswertevermerk handelt, die von einem Mitarbeiter des BfV stammen können. Weiter ist zu fragen, weshalb das BfV dem Generalbundesanwalt die Akte, für die kein Sperrvermerk aus der damaligen Zeit vorgelegt wurde, im Jahr 2007 nicht erneut übergeben hat, nachdem das Dokument in der Karlsruher Behörde nicht mehr auffindbar war. Und weshalb wurde der Generalbundesanwalt eigentlich damals informiert? Wenn man einer Quelle ein Schutzversprechen gegeben hat, sollte man doch deren Aussage nicht ausgerechnet dem Generalbundesanwalt übergeben, der bei terroristischen Verbrechen die allein zuständige Strafverfolgungsbehörde ist. Die Aufhebung der sich über etwa zwölf Zeilen erstreckenden Schwärzung in der Stellungnahme des Generalbundesanwalts zum Gnadengesuch von Verena Becker scheint erforderlich, obwohl es keiner besonderen Fantasie bedarf zu vermuten, was in dieser Passage steht. Es wird um Verena Becker gehen, denn es ist ihr Gnadengesuch, und es wird um den Verfassungsschutz gehen, deshalb die Schwärzung. Eine Kombination von BfV und Generalbundesanwalt erlaubt es, die Aussage der Quelle wegen der Beteiligung des BfV als geheim einzustufen, aber dennoch – durch Beteiligung des Generalbundesanwalts – eine Befürwortung des Gnadengesuchs – etwa unter Hinweis auf nützliche Aussagen der Quelle – an den Bundespräsidenten weiterzuleiten. Eine entsprechende Passage im ‘Gnadenheft’ kann vor der Öffentlichkeit und vor dem zuständigen Gericht aufgrund der Schwärzung verborgen werden. Es müssten weiterhin die Protokolle der Vernehmungen von RAF-Aussteigern durch die Stasi in das Verfahren eingeführt werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Befragungen so erfolgten, dass das Wissen der RAF-Aussteiger vollständig abgeschöpft wurde. Auch sollte Inge Viett gehört werden, da sie eine Schlüsselrolle bei der Einreise der RAF-Aussteiger in die DDR gespielt hat.”
Bundesanwalt Hemberger sagt, meine Erklärung sei starker Tobak, aber es gibt keine längere Debatte. Worüber sollte man auch angesichts des klaren Sachverhalts sprechen und der Tatsache, dass mir zwei Bundesinnenminister schriftlich mitgeteilt haben, dass sowohl das BfV als auch das BKA den Generalbundesanwalt über ihre jeweiligen Befragungen und Vernehmungen sowie die dabei gewonnenen Erkenntnisse zeitnah, umfassend und schriftlich in Kenntnis gesetzt hätten? Bei “umfassend” übergebenen Unterlagen sollte nicht spekuliert werden, es gäbe daneben weitere Vermerke zur Befragung der Quelle. Der Makel, der darin liegt, dass eine wesentliche Information im Auswertevermerk steht und nicht im Befragungsvermerk, kann so nicht geheilt werden.
2 Kommentare | Michael Buback | 11. August 2011 | 16:33 Uhr |
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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 48/1
48. Verhandlungstag (22. Juli 2011) – Vormittag
Wir unterbrechen die Rückreise von unserem elftägigen Urlaub, damit ich den Sachverständigen Prof. Dr. med. Dipl.-Phys. Heinz-Dieter W. hören kann. Er hat unter Mitwirkung von Frau Dipl.-Phys. Kirsten W., die auch anwesend ist, ein rechtsmedizinisches Gutachten zu folgenden Fragen des Senats erstellt: (1) In welcher Höhe wurde die Tatwaffe bei der Schussabgabe gehalten und lassen sich Rückschlüsse auf die Größe des Schützen ziehen? (2) Ergeben sich aus den Spuren Feststellungen zur zeitlichen Abfolge der Schüsse? (3) Wo befand sich das Motorrad bei der Schussabgabe bezogen auf den Dienstwagen und war eine Umrundung des Dienstwagens mit dem Motorrad möglich?Schussbahnen-Analyse
Im bereits vorliegenden schriftlichen Bericht habe ich keine klaren Antworten gefunden. Nun hoffe ich, dass die Erörterung des Berichts Erkenntnisse bringt. Der Sachverständige berichtet, er sei von einem Autohändler in Tübingen auf das Mercedes-Benz-Classic-Center aufmerksam gemacht worden. Dort habe er ein dem Karlsruher Dienstwagen typengleiches Modell gesehen und Prospektmaterial mit genauen Wagen-Abmessungen erworben. Auch vom Tatmotorrad wurden die technischen Angaben beschafft. Der Sachverständige erläutert, weshalb zunächst eine dreidimensionale Darstellung des Dienstwagens durchgeführt wurde. Es sei um die Frage gegangen, ob man die Schussbahnen “hinkriegt”, wobei drei Schüsse untersucht wurden. Die Schussbahnen wurden damals bestimmt, indem Stäbe durch die Ausschussöffnungen in der Innen- und Außenwand der Tür auf der Fahrerseite gelegt wurden. Die Projektile, die diese beiden Löcher erzeugten, hatten den Innenraum des PKW also bereits durchdrungen und waren nicht im Körper der Opfer steckengeblieben. Für diese Art der Analyse sind Schüsse, die Personen verfehlt haben, besonders geeignet.
Die Ausrichtung der Stäbe wurde durch das Wageninnere zurück verlängert bis zu drei Positionen, die um einen Zentimeter, 10 und 20 Zentimeter außerhalb des Wagens lagen und Stellen markierten, an denen sich die Mündung der Tatwaffe befunden haben könnte. Eine der drei untersuchten Bahnen führt bei dieser Rückverlängerung des Schussweges durch das hintere kleine Seitenfenster des Dienstwagens, das sich nach dem Attentat noch in seiner Metallfassung befand. Es war in dem Bereich zerborsten, der im Schusskanal lag. Diese Übereinstimmung deutet an, dass die Ermittlung des Schusskanals aus Ausschussöffnungen in der gegenüberliegenden Tür sinnvoll ist. Bei den zwei anderen Schüssen führt die Rückverlängerung des Schusskanals durch Fensteröffnungen, in denen sich nach dem Anschlag kein Glas mehr befand. Somit kann hier nicht näher überprüft werden, ob eine Einschussstelle dort vorliegt, wo der konstruierte Strahl den Wagen auf der Einschussseite verlässt. Aus dem Schusskanal ergibt sich die Position der Waffe. Deren Bestimmung ist umso präziser, je genauer die Schussbahn mit den in die Ausschussöffnungen eingefügten Stangen festgestellt wurde. Leider ist der Dienstwagen nicht mehr auffindbar. Sonst könnte man diese Analyse verfeinern. Unter Berücksichtigung der Unsicherheiten in der Festlegung der Bahn kann man eine Fläche senkrecht zur Straßenebene konstruieren, auf der sich die Austrittsöffnung der Waffe bei in etwa bekannter Entfernung der Waffe vom PKW befunden hat. Der Abstand dieser Fläche vom Boden kann bei bekannter Höhe des Motorradsitzes mit der Größe der Person auf dem Sozius verknüpft werden. Der Sachverständige hat hierzu eine etablierte Methode eingesetzt, die mit einer Puppe arbeitet, die in einer “für die Schussabgabe bequemen Position” auf dem Sozius des Motorrads sitzt. Die Methode enthält Unsicherheiten. Dennoch stellt der Sachverständige fest, dass eine 1,64 Meter große Person auf dem Rücksitz – wobei er die Größe von Verena Becker zugrunde gelegt hat – zwanglos die Waffe “bequem” so hätte halten können, wie es den ermittelten Geschossbahnen entspricht.
Wertloses Resultat
Dieses Ergebnis ist nur dann nutzbar, wenn die Unsicherheit der Bestimmung geringer ist als der Unterschied in der Größe von Tatverdächtigen. Auf die Frage von Bundesanwalt Hemberger, die keiner der Verteidiger hätte besser stellen können, bestätigt der Sachverständige, dass die Person, die geschossen habe, zwischen 1,45 Meter und zwei Meter groß gewesen sein könnte. Mit dieser Antwort macht der Professor seine vorherigen Ausführungen weitgehend zunichte. Ich wundere mich, weshalb er zuvor Feinheiten wie die Korrektur der Stabdurchbiegung, die lediglich 0,6 Zentimeter ausmacht, überhaupt erwähnt hat. Da eine verlässliche Aussage über die Größe der Person auf dem Soziussitz von vorrangigem Interesse war, ist zu fragen, warum so viel Zeit und Aufwand betrieben wurde, um ein solch wertloses Resultat zu erzielen. Die Verteidigung weist auf weitere Fehlermöglichkeiten der Analyse hin, wie Unebenheiten der Straße oder den Reifendruck.
Da mir das Vorgehen trotz der vom Sachverständigen genannten enormen Unsicherheit in der abgeschätzten Personengröße – zwischen 1,45 und zwei Metern – interessant erscheint, versuche ich zu verstehen, weshalb keine auf weniger als 55 Zentimeter genaue Größenfestlegung erreichbar sein sollte. Ich frage den Professor, ob er die mit der Unsicherheit der Methode verknüpfte Fläche, auf der sich die Waffenmündung befunden hätte, für alle drei Schüsse bestimmt hat. Die Art der Übereinstimmung in der Höhe der aus den drei unabhängigen Schussbahnen ermittelten Flächen sollte Rückschlüsse auf die Anwendbarkeit der Methode zulassen und somit auch auf die Genauigkeit in der Abschätzung der Größe einer Person, die in “bequemer Haltung” geschossen hat. Da sich die Größe der Person nicht verändert, müsste sich im Falle einer zuverlässigen Bestimmung aus mehreren Schussbahnen jeweils ein recht ähnlicher, möglichst überlappender Höhenbereich für die Position der Waffe und somit die Größe der Person ergeben. Diese für mich naheliegende, geradezu notwendige Überprüfung hat der Sachverständige nicht durchgeführt. Sie sollte, äußere ich, unbedingt noch erfolgen. Anklage und Verteidigung sprechen sich gegen meinen Vorschlag aus. Ich erläutere die Notwendigkeit der von mir vorgeschlagenen Untersuchung erneut, dringe aber nicht durch.
Ich frage noch zur Schussfolge, wobei ich darauf hinweise, dass einige der Schüsse, die meinen Vater von vorne getroffen haben, zuvor noch durch ein Medium gedrungen seien, vermutlich das Wagenfenster. Dagegen wurde er am Rücken nur von primären Schüssen getroffen, bei denen sich demnach kein Glas mehr zwischen Waffe und Körper befand. Diese Information aus einem der vor Monaten präsentierten Gutachten weist darauf hin, dass zuerst von vorne geschossen wurde und – vielleicht nach einer Umrundung des Dienstwagens – von hinten in den Rücken, der frei zugänglich war, nachdem der Oberkörper meines Vaters nach vorne links gekippt war. Der Sachverständige hatte sich hiermit aber nicht befasst, obwohl die Frage (2) des Senats diesen Aspekt betrifft. Nach der Bewegung von Dienstwagen und Motorrad relativ zueinander wurde nicht mehr gefragt, da hierzu ein anderer Sachverständiger gehört werden soll.
Kommentieren | Michael Buback | 11. August 2011 | 16:27 Uhr |
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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 47
47. Verhandlungstag (15. Juli 2011)
Da wir noch im Urlaub sind, beruht der Bericht auf mir freundlicherweise zur Verfügung gestellten Mitschriften. Als Zeuge wird der BKA-Beamte G. vernommen. Er erhielt im Jahre 2007 den Auftrag zu prüfen, welche kriminaltechnischen Untersuchungen noch an Asservaten durchführbar wären, die in Karlsruhe bei den Opfern des Anschlags, bei Günter Sonnenberg und Verena Becker nach ihrer Verhaftung in Singen, in dem von Essen nach Zürich aufgegebenen Koffer, im Fluchtwagen Alfa Romeo, an den Motorradhelmen sowie am Tatmotorrad gesichert wurden. Dem Vermerk des Zeugen sind umfangreiche Asservatenlisten angefügt, aber es wird auch erwähnt, dass sich aus den Akten nicht feststellen ließ, ob die Patronenhülsen aus dem “Tatortbereich Buback” und den Schussübungen der RAF-Mitglieder bei Schützingen auf Fingerspuren, die Kunstlederaktentasche auf serologisches Spurenmaterial und die Ablagerungen unter den Gummimatten des Fluchtfahrzeugs auf Haarspurenmaterial untersucht wurden.
Der Berichterstatter möchte wissen, auf welcher Grundlage der Zeuge seinen Vermerk erstellt habe. Originalasservate hätten ihm nicht vorgelegen, antwortet der Zeuge. Auf die Frage nach den Haarspuren erklärt er, die “nicht verbrauchten” Spuren stammten von einem Mann. Zur Haarspur im rotgrünen Motorradhelm sagt der Zeuge, dieses Haar sei mit demjenigen an der Trainingshose vergleichbar. Es sei getönt gewesen. Ob es identisch war, wisse er nicht. Da müsse man einen Wissenschaftler fragen. Es erstaunt, dass ein Nicht-Fachmann mit solch diffizilen Ermittlungsfragen befasst war. Beim Haar an der Hose handelt es sich immerhin um eine weitere tatrelevante Haarspur. Die Trainingshose wurde in der zum Transport der Tatwaffe genutzten Tasche gefunden. Zum Haar im rotgrünen Helm teilt der Zeuge noch mit, es sei auseinander gefallen und dann nicht mehr tauglich gewesen. Aufgrund dieses “Spurenverbrauchs” kann die Haarspur nicht mit den jetzt verfügbaren DNA-Techniken analysiert werden.Es werden die Personenbeschreibungen mehrerer RAF-Mitglieder verlesen, darunter Knut Folkerts, Christian Klar, Stefan Wisniewski und Günter Sonnenberg. Interessant ist, dass von diesen Männern Wisniewski mit 1,83 bis 1,85 Metern am größten ist, circa zehn Zentimeter größer als Sonnenberg. Wäre Wisniewski der Beifahrer auf dem Tatmotorrad gewesen, hätte er auf dem ohnehin etwa sechs Zentimeter höheren Rücksitz den Fahrer des Motorrads wohl deutlich überragt. Die Augenzeugen des Attentats sagten aber, die Person auf dem Sozius sei deutlich kleiner gewesen. Es ist somit unwahrscheinlich, dass Wisniewski vom Soziussitz aus geschossen hat.
Der Vorsitzende Richter fragt den Zeugen, was er vom Überfall auf eine Filiale der Dresdner Bank in Köln – fünf Tage nach dem Karlsruher Attentat – wisse. Es seien zwei maskierte Personen gewesen, referiert der Zeuge, von denen eine den Überfall mit einer Langwaffe sicherte, während die andere, mit einer Pistole bewaffnete Person über die Banktheke gesprungen sei. Aufgrund von Zeugenaussagen und Lichtbildvorlagen seien Sonnenberg und Becker in Verdacht geraten, aber es sei wohl noch eine weitere, männliche Person tatbeteiligt gewesen. Das Verhalten der Täter in der Bank lasse den Schluss zu, dass es “Profis” waren. Es wurden Folienabzüge (für Fasern und Haare) von allen Sitzflächen und Rückenlehnen in dem beim Bankraub benutzten PKW gefertigt. Nach Aktenlage wurden diese aber nicht untersucht, da zu diesen Asservaten keine genaue Fragestellung formuliert worden sei.
Sonnenberg sei als Fahrer des beim Raubüberfall in Köln genutzten Fahrzeugs identifiziert worden. Ein Lichtbildvergleich des “Minolta-Bildes” der Person, die über die Banktheke gesprungen sei, mit einem Foto von Verena Becker habe “Ähnlichkeit” in den Gesichtszügen gezeigt. Auf Beschluss des Ermittlungsrichters beim BGH wurde am 21. Februar 1979 in der Haftanstalt Frankfurt-Preungesheim in einem Arbeitsraum für etwa 20 weibliche Gefangene eine verdeckte Gegenüberstellung mit Zeugen aus der Bank durchgeführt. Nach dem Ergebnis dieser Gegenüberstellung ist Verena Becker mit hinreichender Sicherheit wiedererkannt worden und somit dringend verdächtig, bei dem Raubüberfall auf die Dresdner Bank als “Thekenspringerin” beteiligt gewesen zu sein. Das Verfahren gegen Becker und Sonnenberg wegen des Bankraubs wurde allerdings später eingestellt.
Die Verteidigung fragt, ob es vor der Gegenüberstellung von Zeugen aus der Bank mit Verena Becker Hinweise auf die Täterschaft einer Frau gegeben habe. Der Zeuge hat hierzu keine genauen Kenntnisse. Dies erstaunt, da im vorläufigen Abschlussvermerk der aus 15 Beamten von Landeskriminalamt, Bundeskriminalamt sowie den Polizeipräsidien Köln und Aachen bestehenden Ermittlungskommission mit Datum vom 12. April 1978 zu lesen ist, das durch die Festnahme in Singen bekanntgewordene enge Zusammenwirken Sonnenberg/Becker mache unter Berücksichtigung der “o.a. Umstände” die Vermutung unabweisbar, dass Verena Becker an dem Überfall zum Nachteil der Dresdner Bank beteiligt war. Unter den “o.a. Umständen” wird angeführt, dass Verena Becker von fast allen Tatzeugen in Singen nicht als Frau erkannt, sondern durchweg für männlichen Geschlechts gehalten wurde und dass sie wegen räuberischer Erpressung, der Beteiligung an Banküberfällen, vorbestraft sei. Wenn ich in der Verhandlung gewesen wäre, hätte ich gefragt, weshalb Verena Becker angesichts dieses frühzeitigen Hinweises der Fachleute und der Tatsache, dass sie im Mai 1977 gemeinsam mit Sonnenberg, der als Karlsruher und Kölner Täter galt, verhaftet wurde, erst im Februar 1979 den Augenzeugen aus der Bank gegenübergestellt wurde.
Das gefundene Notizbuch
Mit dem Zeugen G. wird noch über das in Singen bei Verena Becker gefundene Notizbuch gesprochen. Dieser Kalender beginnt mit dem 14. Januar 1977 und endet zum 1. Januar 1978. Für die Zeit nach der Festnahme am 3. Mai 1977 gibt es nur wenige Einträge. Für die Zeitspanne davor fehlen Seiten. Dabei fällt besonders auf, dass alle Kalenderblätter für den Zeitraum vom 18. Februar bis zum 7. April 1977, dem Tag des Karlsruher Attentats, herausgerissen wurden. Erkenntnisse, wo das Original des Notizbuchs verblieben ist, hat der Zeuge nicht. Das ist – allein aufgrund des Eintrags “Strauß F.J.” für den 16. Januar 1977 – kaum zu fassen und es drängt sich erneut die Frage nach dem sachgerechten Umgang mit wichtigen Asservaten auf. Die Familie Strauß hat, nachdem sie von der Ausspähung aus einer von Verena Becker angemieteten Wohnung in einem Nachbarhaus erfahren hat, ihre eigene Wohnung rasch verlassen. Gern wüsste ich, wer noch davon erfahren hat, dass sich der Name von Franz Josef Strauß im Kalender eines RAF-Mitglieds befand. Diese Nachricht wäre im Frühjahr 1977 für andere gefährdete Personen wichtig gewesen und hätte sie nachdrücklich auf die äußerst kritische Situation hingewiesen.
Kommentieren | Michael Buback | 11. August 2011 | 16:22 Uhr |
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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 46/2
46. Verhandlungstag (14. Juli 2011) – nachmittags
Nach der Mittagspause wird Rainer G., der sich ehrenamtlich um Andreas K. kümmert, vernommen. Er schildert, wie er von Andreas K. das, was dieser heute berichtet hat, in der JVA erfahren hat. Auch er habe gefragt, warum Andreas K. erst fünf Jahre später vom Gespräch mit Klar erzähle. Darauf Andreas K., er habe Professor Buback im Fernsehen gesehen, der todunglücklich darüber sei, was alles noch offen an dem Verfahren sei. Dabei habe Andreas K. Tränen in den Augen gehabt und gesagt, er wolle sein Wissen loswerden. Andreas K. habe ihm gesagt, dass Verena Becker geschossen habe. Der Name Wisniewski sei gefallen, wohl auch der von Folkerts, wobei sich Rainer G. nicht mehr an eine Zuordnung von Tatbeiträgen erinnert. Auf Frage der Verteidigung führt der Zeuge aus, Andreas K. habe die Geschichte lange mit sich herumgetragen. Das Fernsehinterview habe dann den Ausschlag gegeben. Der Zeuge bestätigt, Andreas K. würde alles pedantisch aufschreiben.Anschließend wird Rechtsanwalt Ekkehard K. als Zeuge gehört, den Andreas K. zuvor von der Schweigepflicht entbunden hatte. Andreas K. habe ihm im September 2009 geschrieben, er könne etwas zum “Fall Becker” sagen. Man habe ein Protokoll angefertigt. Verena Becker sei eindeutig als Schützin benannt worden. Andreas K. habe sich erkundigt, ob seine Angaben Auswirkungen auf die Wiederaufnahme seines Verfahrens hätten. Dies habe der Rechtsanwalt verneint.
Es wurde noch der Beschluss des BGH vom 30. Juni 2011 zur Aufhebung der vom Senat verhängten Beugehaft für Siegfried Haag und Roland Mayer verlesen. Ich verstehe die Entscheidung des BGH, da aus meiner Sicht zumindest Haag als Rädelsführer beim Karlsruher Attentat angeklagt werden könnte. Sehr unbefriedigend ist allerdings, dass die Bundesanwaltschaft, in deren alleiniger Zuständigkeit eine solche Anklage liegt, erklärt hat, sie könne Haag in dieser Sache nicht mehr anklagen.
Der Zeuge Peter B.
Gleich zu Beginn der Vernehmung des Zeugen Peter B. beantragt dieser einen rechtlichen Beistand. Im Jahre 2010 habe er Besuch vom Verfassungsschutz bekommen, nachdem er Kontakt zur Bundesanwaltschaft aufgenommen habe. Seitdem laufe bei ihm alles schief. Einen Tag vor seiner Haftentlassung habe er die Ladung zu einem Betrugsverfahren erhalten, das sechs Jahre zurückliegen würde und eingestellt gewesen sei. Er sei nun zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Dies komme ihm wie eine Einschüchterung vor. Die Nebenklage unterstützt den Antrag des Zeugen. Bundesanwalt Hemberger meint dagegen, der Zeuge könne auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt bestellen.
Der Senat berät und hat noch Fragen an den Zeugen. Ob er für den Verfassungsschutz tätig gewesen sei? Der Zeuge bejaht dies und sagt, er sei schriftlich verpflichtet worden, nichts auszusagen. Der Vorsitzende weist darauf hin, der Zeuge habe sich doch mit seinem Schreiben an die Bundesanwaltschaft darüber bereits hinweggesetzt. Der Zeuge antwortet, als er an Bundesanwalt Griesbaum geschrieben habe, sei ihm die Tätigkeit von Verena Becker für den Verfassungsschutz nicht bekannt gewesen. Sonst hätte er nicht geschrieben. Der Vorsitzende bricht die Vernehmung ab. Es seien noch Dinge zu prüfen.
Für Verena Becker wäre es wohl nicht günstig gewesen, wenn nach Andreas K. heute ein weiterer Zeuge Hinweise aus dem Bereich der RAF auf den Zusammenhang von Verena Becker und Karlsruher Attentat dargelegt hätte. Die Nebenklage vertraut aber darauf, dass der Zeuge Peter B. bald aussagen kann.
Die “Verfassungsschutzakte”
Anschließend wird die Stellungnahme des Justizministeriums vom 6. Juli 2011 verlesen. Darin wird an der Sperrerklärung für Teile der “Verfassungsschutzakte” und des Gnadenheftes von Verena Becker festgehalten. Das Ministerium sieht davon ab, eine geänderte Entscheidung des Innenministeriums herbeizuführen. Eine Befassung des Bundeskabinetts komme nicht in Betracht. Auch 34 Jahre nach dem Karlsruher Attentat gibt es also Gesichtspunkte, die für eine Aktensperrung sprechen und gegen die Bereitstellung von Unterlagen, die der Senat zur Aufklärung des Mordes am Generalbundesanwalt und seinen beiden Begleitern nutzen möchte.
Rechtsanwalt Walter Venedey beantragt noch, die handschriftlichen Unterlagen des Zeugen Andreas K. und dessen Notizbuch zu beschlagnahmen. Der Zeuge habe ausgeführt, dass er minutiöse Aufzeichnungen gemacht habe, aus denen sich Aufschlüsse über sein Gespräch mit Christian Klar ergeben werden.
Es sei angefügt, dass diese Dokumente inzwischen sichergestellt sind. Im handschriftlichen Vermerk von Andreas K. steht, Christian habe gesagt. “Die Becker war’s, die Verena”. Notiert ist auch, dass das Gespräch am 8. Mai 2004 stattgefunden habe. Andreas K. hatte sich erinnert, dass es der Tag war, an dem Werder Bremen Deutscher Fußballmeister wurde. Er meinte jetzt in der Verhandlung, es sei der letzte Spieltag der Saison gewesen. Nun endete die Spielzeit 2003/2004 aber am 22. Mai 2004. Dies erscheint auf den ersten Blick widersprüchlich. Der Fußballkenner weiß aber, dass sich die Deutsche Meisterschaft nicht erst am letzten, also dem 34. Spieltag, entscheiden muss. So war es auch in der Saison 2003/2004. Bei Wikipedia kann man nachlesen: Die Meisterschaft sicherte sich Werder Bremen am 32. Spieltag durch ein souveränes 3:1 beim direkten Konkurrenten und Verfolger Bayern München. Dieser 32. Spieltag war der 8. Mai 2004.
5 Kommentare | Michael Buback | 04. August 2011 | 14:19 Uhr |
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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 46/1
46. Verhandlungstag (14. Juli 2011) – vormittags
Bei der Vernehmung von Andreas K. wäre ich gerne dabei gewesen. Dann hätte aber unser elftägiger Sommerurlaub ausfallen müssen. Andreas K. ist der einzige mir bekannte Zeuge, der mit Christian Klar über das Karlsruher Attentat gesprochen hat und bereit ist, hierzu auszusagen. Oft wurde behauptet, das Verbrechen sei nicht aufzuklären, da die RAF-Mitglieder nicht reden. Heute ist nun ein Zeuge da, gegenüber dem sich Klar geäußert hat.Der Zeuge ist in der JVA Heimsheim inhaftiert. Er wird von Rechtsanwalt Ekkehard K. begleitet. Überraschenderweise erklärt der Zeuge, er wolle keine Angaben machen, da er um Leib und Leben fürchte und Angst vor Mithäftlingen habe. Der Zeuge müsse aussagen, erklärt der Senat. Nach einer Unterbrechung teilt der Zeugenbeistand mit, Andreas K. sei bereit, unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszusagen. Bundesanwaltschaft und Verteidigung lehnen dies mit der Begründung ab, die vorgetragene Gefahr für Leib und Leben stehe ganz offenbar nicht im Zusammenhang mit der Aussage. Die Verteidigung ist bereit, auf die Aussage des Zeugen zu verzichten, an deren Wahrheitsgehalt sie zweifle. Ein nur zu verständlicher Vorschlag. Der Senat lehnt den Antrag des Zeugen ab, der sich daraufhin entschließt, nun doch auszusagen.
Der Zeuge Andreas K.
Er sei seit November 2001 in der JVA Bruchsal inhaftiert gewesen, zunächst in der Druckerei, dann in der Buchbinderei und schließlich in der Bauabteilung, so der Zeuge. Bei einer Maurerarbeit in der Wäscherei sei er mit Christian Klar in Kontakt gekommen. Dieser habe ihn zum Kaffee auf seine Zelle eingeladen. Der Zeuge habe das Angebot an einem Sonnabend im Mai 2004 wahrgenommen, wobei er sich nicht mehr an das genaue Datum erinnere. Er wisse aber noch, dass Werder Bremen an diesem Wochenende Deutscher Fußballmeister geworden sei. Die Unterlagen zu seinem Wiederaufnahmeverfahren habe er mitgebracht und Klar erzählt, er sei unschuldig. Darauf habe Klar gesagt, auch er sei unschuldig verurteilt worden – und zwar wegen des Karlsruher Attentats. Andreas K. habe gefragt, warum Klar denn nicht in Berufung gegangen sei. Darauf habe Klar gesagt, er habe Schleyer erschossen. Außerdem sei er, so Klar, stolz darauf, als einer der Karlsruher Mörder zu gelten. Dies käme innerhalb der RAF einem Ritterschlag gleich. Der Zeuge fragte, wer denn dann Buback erschossen habe. Klar habe geantwortet, es sei Verena gewesen, Verena Becker.
Andreas K. erinnert sich, dass er völlig geschockt gewesen sei, obwohl dieser Teil der Unterhaltung nur zwei bis drei Minuten gedauert habe. Klar habe das Gespräch dann abgebrochen. Der Zeuge habe das Gefühl gehabt, Klar habe etwas gesagt, was er eigentlich nicht hätte sagen wollen. Das Gespräch zwischen beiden sei später nicht noch einmal aufgegriffen worden.
Es wundert mich nicht, dass Anklage und Verteidigung intensiv nachfragen. Wie scharf sind im bisherigen Prozess Zeugen befragt worden, deren Aussage auf eine Frau auf dem Soziussitz des Tatmotorrads hinwiesen. Der heutige Zeuge sagt ja viel Konkreteres: Verena Becker habe geschossen und er wisse es direkt von Christian Klar. Dieser sollte über die Karlsruher Täterschaft genau im Bilde sein. Dem Zeugen stehen nicht nur Anklage und Verteidigung gegenüber. Er fürchtet sich vor den Mitgefangenen, die – so seine Vermutung – grundsätzlich dagegen sind, dass Informationen von Mithäftlingen für Ermittlungen weitergegeben werden.
Andreas K. befindet sich in einer besonders schwierigen Situation, wobei seine Gedanken vermutlich weniger bei anderen Verbrechen als vielmehr bei seinem Wiederaufnahme-Verfahren sind. Andreas K. ist wegen mehrerer Banküberfälle verurteilt worden, von denen er aber sagt, er habe sie nicht begangen. Hierfür gibt es offensichtlich so starke Hinweise, dass es inzwischen zu einer Wiederaufnahme gekommen ist, was selten geschieht. Der Zeuge ist außerdem wegen des Angriffs auf einen Richter verurteilt worden. Hierzu meint Rainer G., der sich ehrenamtlich um Andreas K. kümmert, der Angriff auf den Haftrichter sei der einzige gerechtfertigte Vorwurf. Andreas K. habe den Richter in den Schwitzkasten genommen und mit einem Brieföffner bedroht, nachdem ihm dieser eröffnet habe, er müsse wegen der Banküberfälle mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen. Da sei bei Andreas K. eine Sicherung durchgebrannt. Immerhin ist Andreas K. inzwischen wesentlich länger in Haft als es Verena Becker aufgrund ihrer Verurteilung zu Lebenslänglich wegen zweifachen versuchten Mordes war.Verena Becker
Vom Attentat auf Generalbundesanwalt Buback, so der Zeuge, habe er nur grobe Kenntnisse. Mein Buch kenne er nicht. Er erinnere sich heute auch nicht an weitere Angaben von Christian Klar zum Attentat. Schützin, so habe ihm Klar gesagt, sei die Becker gewesen, und auf seine Nachfrage, welche Becker, habe Klar geantwortet: Verena Becker. Diesen Namen habe er sich merken können, da eine seiner Schwestern auch Verena heiße. Im Jahr 2009 habe er seinen Anwalt kontaktiert, nachdem er aus den Medien erfahren hatte, dass das Karlsruher Attentat offenbar noch nicht aufgeklärt sei und Professor Buback noch immer nicht wisse, wer seinen Vater erschossen habe. Auch seinem Betreuer habe er vom Gespräch mit Klar berichtet. Vorteile aufgrund seiner Zeugenaussage habe er nicht erwartet.
Die Situation beim damaligen Gespräch erscheint mir nachvollziehbar. Es ist etwas Besonderes und hoffentlich sehr Seltenes, dass eine Person unschuldig verurteilt wird. Dass Klar hier plötzlich auf einen möglicherweise parallel gelagerten Fall gestoßen ist, mag ihn bewogen haben zu sprechen und sogar Namen zu nennen. Diese Namen waren Andreas K. nicht geläufig, da er mit den Umständen des Karlsruher Attentats nicht vertraut war. Im kurzen Gespräch konnte er sich den Namen Verena Becker besser merken, da seine Schwester so heißt und da Verena Becker bei der Ermordung des Generalbundesanwalts und seiner Begleiter nach Klars Angaben einen herausragenden Tatbeitrag geleistet hätte.
Ob er sich Notizen vom Gespräch mit Klar gemacht habe? Ja, es seien etwa eineinhalb Seiten. Auf den Vorhalt, dass er die Notizen bei der vorangegangenen Vernehmung nicht dabei gehabt habe, sagt Andreas K., dann habe er sein Notizbuch dabei gehabt. Bundesanwalt Walter Hemberger fragt den Zeugen, weshalb er in Haft sei. Andreas K. antwortet, wegen vier Banküberfällen, Brandstiftung und Angriff auf den Haftrichter. Für die Banküberfälle laufe jetzt die Wiederaufnahme, von deren Ausgang sei eine Wiederaufnahme wegen des Angriffs auf den Haftrichter abhängig. Auf die Frage der Nebenklage zu seinem jetzigen Haftstatus berichtet der Zeuge von erleichterten Maßnahmen. So gab es im Juli 2011 zwei Ausgänge ohne Fesselung und ohne Begleitung eines Vollzugsbeamten. Heute wurde er allerdings mit Handfesseln vorgeführt.
Die Verteidigung fragt nach den eineinhalb Seiten Notizen, die der Zeuge zum Gespräch mit Klar angefertigt habe. Nur Andreas K. könne doch die Notizen “entsorgt” haben. Erst sage er beim BKA aus, dann vernichte er die Notizen. Auch der Beisitzer fragt, wo die Notizen gesammelt seien. Bundesanwalt Hemberger beanstandet, dass der Zeuge seine Aufzeichnungen von 2004 nicht finde, aber sage, das Gericht könne sie haben. Das sei ja sehr großzügig. Der Zeuge antwortet, er habe die Aufzeichnungen bereits gesucht. Den Notizkalender habe er in jedem Fall noch. Er befinde sich auf seiner Zelle, während die Aufzeichnungen bei den “Effekten” seien. Im Notizbuch jedenfalls sei vermerkt, zu welcher Uhrzeit und an welchem Tag das Gespräch mit Klar stattgefunden habe.
Nach der Vernehmung von Andreas K. erklärt die Verteidigung, der Zeuge habe kein geschlossenes Geschehen geschildert, sondern ausgestanzte Teile. Rechtsanwalt Rätzlaff hält entgegen, der Zeuge sei nicht unglaubhaft und habe keine ausgestanzten Dinge geschildert. Dem Zeugen sei es im Gespräch mit Klar um sein eigenes Wiederaufnahmeverfahren gegangen. Daraufhin habe Klar geschildert, dass auch er – wegen des Buback-Attentats – unschuldig verurteilt worden sei und den Namen Becker und anschließend den zugehörigen Vornamen Verena genannt, zu dem der Zeuge eine Verbindung über den Namen seiner Schwester habe herstellen können. Bundesanwalt Hemberger erklärt, so wie er Klar aus vielen Einvernahmen kenne, sei es nicht dessen Art, derartige Informationen zu liefern. Hier hat der Bundesanwalt insofern Recht, dass er selbst weder zu den Karlsruher Tätern noch zu Personen, die wissen, wer das Attentat begangen hat, in der Vergangenheit Zugang gefunden hat. Dies hat dazu beigetragen, dass die Anklage noch immer nicht sagen und belegen kann, wer in Karlsruhe geschossen hat. Hieraus kann man aber nicht schließen, dass RAF-Mitglieder oder der RAF nahe stehende Personen grundsätzlich nicht über das Karlsruher Attentat sprechen. Immerhin hat ein leitender Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz öffentlich berichtet, dass Verena Becker die Namen der Karlsruher Täter genannt habe.
1 Kommentar | Michael Buback | 04. August 2011 | 14:15 Uhr |
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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 45
45. Verhandlungstag (7. Juli 2011)
Nachdem die Zeugin Beate K. in der vergangenen Woche wegen Krankheit nicht aussagen konnte, bin ich, obwohl der heutige Termin für mich sehr ungünstig ist, zur Vernehmung ihres früheren Schwagers und späteren Freundes Said Osman K. um elf Uhr angereist. Enttäuscht sehe ich, dass der Zeuge nicht erschienen ist. Er hat, wie der Vorsitzende Richter mitteilt, am Morgen angerufen, dass er nicht laufen könne und ein ärztliches Attest schicken werde. Da dieses aber nicht vorliegt, wird der Zeuge für 13 Uhr erneut geladen. Auch wenn er dann kommt, ist es zu spät für mich. Ich muss mittags nach Göttingen zurückfahren.Die Bundesanwaltschaft äußert sich ablehnend zu den Beweisanträgen der Nebenklage, die Zeugen Kurt W. und Michael S. zu laden. Kurt W. ist als Sanitäter im Rettungshubschrauber mit dem Notarzt zum Tatort geflogen. Er soll dazu vernommen werden, dass mein Vater zum Zeitpunkt der Landung bereits auf dem Rasen lag. Michael S. hatte am Tattag Dienst in der Leitstelle des DRK. Er soll zum Beweis der Tatsache vernommen werden, dass der Rettungshubschrauber frühestens eine Viertelstunde nach Eingang des Notrufs im Rahmen einer zweiten Alarmierung – also nach anderen Rettungsdiensten – alarmiert worden sei, dass er witterungsbedingt nicht sofort starten konnte und dass die Polizei wegen der Gefährdungslage zunächst die Landung verweigert habe.
Die Ankunftszeit des Rettungshubschraubers
Beide Anträge der Nebenklage seien, so die Bundesanwaltschaft, zurückzuweisen, da die unter Beweis gestellten Tatsachen ohne Bedeutung seien. Selbst wenn ein verspätetes Eintreffen des Rettungshubschraubers bekundet würde, könnte dies die Entscheidung im anhängigen Verfahren gegen die Angeklagte nicht beeinflussen. Das sehe ich nicht so. Es ist wichtig, die Ankunftszeit des Rettungshubschraubers genau zu kennen, sie zumindest enger einzugrenzen. Inzwischen liegen mehrere Zeugenhinweise dafür vor, dass es nicht zutrifft, was im BKA-Vermerk zur Vernehmung des Notarztes steht, wonach der Rettungshubschrauber um 9.16 Uhr beim Krankenhaus gestartet und um 9.20 Uhr, also wenige Minuten nach dem Anschlag, am Tatort gelandet sei. Dies seien Zahlen laut Bordbuch, steht im BKA-Vermerk. Sie sind aber nicht durch entsprechende Bordbuch-Eintragungen belegt. Wenn auf Vorlage dieser Belege verzichtet wurde, hätte zumindest zeitnah der Pilot des Rettungshubschraubers befragt werden müssen. Der Notarzt ist definitiv nicht die richtige Stelle, um einige Wochen nach dem Anschlag genaue Ankunfts- und Abflugzeiten des Hubschraubers zu erfragen.
Wenn nun mehrere Zeugenaussagen belegen, dass der Rettungshubschrauber nicht bereits wenige Minuten nach dem Anschlag am Tatort gelandet sei und dass mein Vater, als dieser Hubschrauber eintraf, nicht mehr im Auto gesessen habe, was beides im BKA-Vermerk ganz anders steht, so wäre dies ein weiterer Hinweis auf schwere Mängel in den Ermittlungsakten. Es erstaunt ohnehin, dass angesichts der wenigen Zeitangaben in den Akten ausgerechnet die Abflugs- und Ankunftszeiten des Rettungshubschraubers auf die Minute genau festgehalten wurden. Hat denn kein Polizeibeamter notiert, wann der Rettungshubschrauber eintraf? Diese Ankunftszeit ist wichtig, zumal die hierzu im BKA-Vermerk genannte Zeit gut zu der passt, bei der Augenzeugen die Landung eines Polizeihubschraubers am Tatort gesehen haben. Dieser Polizeihubschrauber sei mit Besatzung wenige Minuten später wieder abgeflogen, sodass er von später eingetroffenen Personen – auch Rettungskräften – nicht mehr gesehen werden konnte.
Es erscheint widersprüchlich, dass die Anklage einerseits die Ladung der Zeugen Michael S. und Kurt W. ablehnt, andererseits Oberstaatsanwältin Silke Ritzert am Vortag den Zeugen Jürgen S. vernommen hat. Er war mit einem Kollegen als erster Sanitäter am Ort des Attentats eingetroffen und erinnert sich noch gut an die vorgefundene Situation und die von ihm eingeleiteten und in seiner Anwesenheit durchgeführten Maßnahmen. Und warum erfolgte die Befragung des Zeugen Jürgen S., auf den die Nebenklage ebenfalls bereits vor Wochen hingewiesen hatte, nicht in der Hauptverhandlung?
Der Zeuge Said Osman K.
Als ich bereits auf dem Weg zum Bahnhof bin, beginnt die Vernehmung des Zeugen Said Osman K., der nach der Intervention des Vorsitzenden nun doch erschienen ist. Von seiner Aussage habe ich zwei mir freundlicherweise überlassene Mitschriften. Der Zeuge hatte in Karlsruhe eine Wohnung gegenüber von Sabine Schmitz, in der im Frühjahr 1976 viele Besucher ein- und ausgegangen seien. An Namen könne er sich nicht mehr erinnern, sagt er. Die Standardantwort des Zeugen lautet: “Ich erinnere mich nicht. Leider.” Er habe damals auch Angst gehabt, aber dennoch ausgesagt, was er gesehen habe, so der Zeuge. Ihm seien Bilder vorgelegt worden, auf denen er Siegfried Haag und Christian Klar erkannt habe. Wenn er damals angegeben habe, Verena Becker erkannt zu haben, dann sei das so gewesen. An einer Gegenüberstellung habe er nicht teilgenommen. Beim Haag-Mayer-Schmitz-Verfahren sei er Zeuge gewesen.
Nach dem Attentat auf Generalbundesanwalt Buback sei er zur Polizei gegangen, weil er der Tat verdächtigte Personen in der Wohnung von Sabine Schmitz gesehen habe, erklärt der Zeuge. Seine Bekannten hätten ihm damals gesagt, er solle die Finger von einer Aussage lassen, da er sich in Gefahr bringe. Von einer Belohnung hätten er und auch seine Schwägerin Beate K. nichts gewusst.
Gegen Ende der Sitzung wird mitgeteilt, dass dem Senat ein Attest über Dr. Horst Herold vorliegt. Die Bundesanwaltschaft hat sich bereits mit der Verlesung von Dr. Herolds Vernehmung bei Bundesanwalt Hemberger im Jahre 2008 einverstanden erklärt. Die Nebenklage möchte den Zeugen aber in der Verhandlung hören, zumal das Attest nicht besagt, der Zeuge sei nicht vernehmungsfähig. Selbstverständlich wäre dabei auf gesundheitliche Beeinträchtigungen von Dr. Herold Rücksicht zu nehmen.
1 Kommentar | Michael Buback | 04. August 2011 | 14:08 Uhr |
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Meine Reise nach Damaskus – Teil 4
Ein Bericht von Ibrahim (Juni 2011)
Heute soll es Demonstrationen in Damaskus geben, davon hatte ich gehört. Ich gehe in eines der ältesten Viertel, Bab Tuma, und später ins Zentrum, wo die Demonstrationen Pro Assad gerade begonnen haben, Jugendliche verbrennen amerikanische, deutsche und israelische Flaggen. Ich muss das aufnehmen, denke ich, wenigstens mit meinem Handy, möglichst unauffällig. In dem Moment, in dem ich das Handy aus der Tasche ziehe, noch bevor ich die Kamerafunktion eingestellt habe, stellt sich jemand neben mich und fragt nach meinem Ausweis. Sorry, sage ich, ich bin kein Syrer, ich bin Iraker und zeige ihm meinen Pass. Schon sind es zwei, die mich ausfragen: „Was machst du da, warum bist du hier?“ Ich wiederhole, was ich schon bei der Einreise gesagt habe, dass ich eventuell weiterreisen will nach Bagdad, vorher noch ein paar Freunde aufsuche. Jetzt kommt noch ein Polizist dazu, die zwei anderen nehmen meinen Pass, gehen zu ihrem Auto, sie checken alles, das kriege ich mit. Was kann passieren, denke ich, und warte ab. Es dauert etwa eine halbe Stunde, dann kehren sie zurück und verbieten mir, irgendwelche Filmaufnahmen zu machen, nirgends.Noch einmal gehe ich zurück zu meinem Künstler, versuche mit ihm zu reden über all das. Aber wie soll ich herausfinden, was stimmt und was nicht? „Du kannst nicht mehr sehen als das, was sie dir erlauben zu sehen, oder zu denken“, sagt er. Aber niemals sagt er das vor der Kamera. Ein Land in Angst, Bilder, denen man nicht trauen kann? Ich komme zu dem Einsicht, dass ich unverrichteter Dinge abreisen muss, weil die Gefahr sehr groß ist und was ich herausfinden kann, zu gering. Was ich mich aber während dieser Reise frage, ist, warum ist ausgerechnet Syrien jetzt im Fokus, warum nicht Bahrain? Und vielleicht geht es in Wirklichkeit nur um Iran?
Was im arabischen Raum passiert, sind nicht nur Umwälzungen, die vom Volk ausgehen, dahinter steckt auch ein größerer Plan. Das braucht Zeit, den aufzudecken. Eines weiß ich, und das habe ich auch hier gelernt, wenn Freiheit aussieht, wie im Irak, dann braucht man diese Freiheit nicht.
2 Kommentare | [3sat] Simone Ebert | 15. Juli 2011 | 14:18 Uhr |
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Meine Reise nach Damaskus – Teil 3
Ein Bericht von Ibrahim (Juni 2011)
Am nächsten Morgen rufe ich wieder bei dem irakischen Sender an. Sie hatten mir versprochen, mit einer Kamera zu helfen. Ich wollte jetzt endlich et was drehen. Um zwölf Uhr treffe ich den Chef des Büros und er gibt mir ziemlich deutlich zu verstehen, dass er nicht helfen kann. Es sei in den letzten Tagen überhaupt nicht mehr erlaubt, auf der Straße zu drehen, egal für wen. „Sie nehmen dir die Kamera weg oder zerstören sie“, sagt er. Aber nicht nur das. „Du wirst festgenommen und hast keine Chance, da wieder rauszukommen.“Eine Tür war zugeschlagen. Ein anderer Kameramann ruft mich kurz darauf an, der hatte eigentlich eine Sondererlaubnis, aber auch er gibt mir die gleiche Antwort. Was soll ich jetzt tun?
Ich überlege, ob ich mir ein kleine Kamera kaufe und so tue als sei ich ein Tourist, der dreht. Und ich finde auch eine Kamera, die klein und gut genug ist für meine Zwecke. Aber ich muss mir das noch gut überlegen, denke ich. Erstmal will ich einen Bekannten besuchen, einen Künstler, er ist Iraker und lebt inzwischen mit seiner Familie in Damaskus. Eigentlich ist er hierher gekommen, um sicher leben zu können, aber das Problem scheint nicht aufzuhören. Er hat eine kleine Galerie in Damaskus und ist sehr offen mit mir: Er will mir helfen, auch noch andere Künstler zu treffen, die könnten mir auch viel darüber sagen, wie es mit ihnen angefangen hat in Damaskus. Nie habe sich die Politik um die Kunst gekümmert, im Gegenteil die Künstler hätten sich für ihre Stadt eingesetzt, dem Image von Damaskus genützt, auch den Politikern, um am Ende einsehen zu müssen, dass sie von ihnen nur benutzt wurden.
Es ist sehr interessant, was er zu sagen hat, aber vor der Kamera will er es dann lieber nicht erzählen, er hat Angst. Bevor nicht die Regierung gestürzt ist, könne er nicht darüber reden, sagt er. Und ich kann diese Angst verstehen. Mich verfolgt diese Angst vor der Regierung bis heute. Wenn du sprichst wirst Du angeklagt, ob in der Saddamzeit oder heute. Was im Moment im arabischen Raum passiert, sieht ganz danach aus, als würden nur die Akteure wechseln. Sie sind wie Puppen in einem Theaterstück. Und ich glaube allmählich, dass selbst die Europäer es leid sind, die Probleme mit Afrika, den arabischen Ländern oder selbst mit Asien. Jetzt helfen die Europäer erst einmal den arabischen Ländern, damit sie „europäisch“ werden. Es geht darum, die große Sehnsucht der Flüchtlinge zu stoppen, nach Europa kommen zu wollen, um ein besseres Leben zu führen. Im Grunde sind sie jetzt dabei Europa in diese Länder zu tragen.
Viel Erfolg werden sie damit nicht haben, dass zeigt das Beispiel Irak. Inzwischen regiert Nuri al Maliki das Land allein, nicht nur als Ministerpräsident, obendrein leitet er noch drei Ministerien: Polizei-, Militär-, Geheimdienst- und Öl-Ministerium. Davor haben sie in Syrien Angst, dass sie dieselben Verhältnisse bekommen, sie wollen nicht enden wie der Irak, oder Ägypten. Das führe zu Bürgerkrieg, sagen viele Syrer, mit denen ich spreche.
Gegen sieben Uhr nehme ich ein Taxi und fahre ich raus aus Damaskus, in die Richtung, wo die Kämpfe ausbrachen, gehe in Cafes, spreche mit den Leuten, scherze mit ihnen. Was ist los? Wieder keine Armee, keine Militärauto oder abgeriegelte Gebiete, Checkpoints. Und wieder dieses Gefühl, dass zwischen dem, was ich sehe und den Nachrichtenbildern eine Kluft besteht.
Zurück in Damaskus, gehe ich in ein Cafe, rauche Schischa und der junge Mann, der mich bedient, bringt alle fünf Minuten Tee und fragt schließlich, ob ich aus den USA sei? Nein, warum? Weil du so aussiehst, sagt er und fragt, woher ich komme. Ich sage ihm, dass ich gerade aus Deutschland gekommen bin und er fragt, ob ich deutsch spreche. Ich antworte: „Ja.“‘ „Ich liebe dich“, zitiert er und ich sage danke, und frage woher er denn sei? Er kommt aus Gamishli, also ist er Kurde und ich spreche ein bisschen Kurdisch mit ihm, das freut ihn.
Dann frage ich ihn, wie es seiner Familie geht, denn wo er herkommt, das liegt an der Grenze zum Irak und zur Türkei und er sagt: „Ja, es hätte Aufstände gegeben, aber jetzt sei es ruhig. Ich frage ihn, ob er von den Flüchtlingslagern gehört habe. Hat er, aber er meint, die 10.000 die dorthin geflüchtet seien, kämen aus dem ganzen Land, weil sie eine Möglichkeit sehen, nach Europa zu kommen. Aber natürlich wären unter ihnen auch viele, die sich als Revolutionäre betrachten.
Auf dem Heimweg denke ich über meinen Film nach, den ich drehen will. Ich habe immer noch vor, die kleine Kamera zu kaufen. Im Hotel schaue ich mir Nachrichten an auf Al Dschasira und BBC und sehe wieder diese Handyfilm-Aufnahmen. Sie erzählen mir, dass heute die Geschäfte geschlossen seien, weil ein neuer Aufstand bevorstehe. Sie zeigen tatsächlich geschlossene Läden. Aber woher haben sie die Bilde? Überall wo ich war, waren die Läden offen. Was soll ich davon halten, sind die Bilder vom letzten Freitag, oder irgendeinem Freitag, an alle Läden zu sind? Ich habe ein ungutes Gefühl. Ich frage mich sowieso, wie die Bilder rausgekommen sind, wo doch im ganzen Land das Internet tot ist? Ich habe es selbst versucht, nirgends kannst du ins Netz, nicht im Hotel, nicht im Internetshop. Und um Bilder zu verschicken, brauchst du das Netz.
Kommentieren | [3sat] Simone Ebert | 15. Juli 2011 | 14:14 Uhr |
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Meine Reise nach Damaskus – Teil 2
Ein Bericht von Ibrahim (Juni 2011)
Am nächsten Morgen, ich habe gerade einmal fünf Stunden geschlafen, ziehe ich los, ich brauche eine örtliche Telefonkarte. Im Laden muss ich ein Formular ausfüllen, genauso ausführlich wie bei der Einreise fragt man mich ab. Sie wollen alles von einem wissen. Am Ende muss ich sogar meine Fingerabdrücke hinterlassen, die elektronisch gespeichert werden. Von diesem Moment an fühle ich mich noch mehr unter Kontrolle. Ich versuche die Freunde anzurufen, mit denen ich schon in Deutschland Kontakt aufgenommen hatte, die mir ja gesagt hatten, du kannst kommen, alles ist ruhig im Moment. Aber keiner hebt ab, vielleicht sind sie so beschäftigt. Einer ist Künstler, einer Schauspieler, und dann ist da noch die Frau vom irakischen Exil-TV.Okay, sage ich mir, geh‘ ein bisschen durch die Stadt, versuch‘, mit Leuten zu sprechen, um ein Gefühl für die Stadt zu bekommen. In der Altstadt erinnere ich mich, als ich 2006 zum ersten Mal hier war und bin erstaunt, dass das Bild sich nicht groß verändert hat: Es ist voll auf den Straßen, auch rund um die Regierungsgebäude. Es ist der erste Tag, an dem Assad bekannt gibt, Leute frei zu lassen, die gegen ihn protestiert haben. Auf der Straße werden Flugzettel verteilt, aber ich bin misstrauisch, einen anzunehmen – vielleicht ist es eine Falle, und sie werden mir folgen.
Dann gehe ich zur großen Al-Hamwi-Moschee. Sie ist voll. Ich habe das Gefühl, es ist ein Tag wie jeder andere. Das verunsichert mich, denn die Bilder, die ich sehe, entsprechen nicht denen, die ich schon seit Wochen im Fernsehen sehe. Ich sehe keine Uniformierten, die die Straßen kontrollieren, auch keine Militärfahrzeuge. Aber ich kann mir lebhaft vorstellen, dass sie trotzdem da sind, unauffällig. Die Baath-Partei hat ihre Leute rausgeschickt, überallhin, und wenn man eine gute Nase hat, dann riecht man sie förmlich.
Vor lauter Anspannung habe ich ganz vergessen zu frühstücken. Ich finde eines der schönen alten Restaurants, in das normalerweise überwiegend Europäer hingehen, es ist fast leer. Aber dann kommen Schüler – Mädchen und Jungs – die sich dort nach der Schule treffen, um Schischa zu rauchen und zu reden. Ich fühle mich ganz wohl zwischen ihnen und versuche erneut, meine Freunde zu erreichen und tatsächlich einer hebt ab und wir verabreden ein Treffen für den Abend.
Ich komme am russischen Kulturzentrum vorbei, dicke schwarze Limousinen stehen davor, und ich erfahre, dass eine Buchausstellung eröffnet wird: russische Bücher in arabischer Übersetzung. Mein Weg führt mich weiter zum Suq Al Hamidea, da gehen vor allem gerne die iranischen Touristen hin, weil hier, ganz in der Nähe, auch ein Grab von Mohammads Familie liegt. Draußen ist es weit über 40 Grad, ich bin müde und deprimiert, soviel scheinbare Normalität macht mich nervös. Zurück im Hotel falle ich in einen Tiefschlaf.
Abends gegen sechs Uhr mache ich mich mit dem Taxi auf den Weg in eine kleine Stadt außerhalb von Damaskus. Ich will herausfinden, wie die Stimmung auf dem Land ist. Auch hier ist es ruhig, die Straßen normal und ich fange an, mich zu fragen, ob hier nicht auch ein Medienkrieg stattfindet. Dasselbe Gefühl hatte ich, als ich im Irak gelebt habe. Die ausländischen Medien waren voll davon, dass wir die Atombombe haben und deshalb Krieg gegen uns geführt werden musste. Mich erinnert es hier sehr daran.
Später am Abend bekomme ich den Anruf von einem Freund, einem Schauspieler. Wir treffen uns in einem großen Restaurant, das so was wie ein Treffpunkt für Schauspieler ist, wo sie nach den Dreharbeiten hingehen. Da trifft man viele Syrer, aber auch Iraker, und wir sitzen bis morgens früh um fünf Uhr zusammen, essen, trinken und erzählen. Über allem hängt die Frage: Was wird in Zukunft aus diesem Land, dieser Regierung? Sie hat ihre längste Zeit gehabt – game over – sagen die meisten. Aber was, wenn der Krieg größer wird, wird sich die Nato einmischen oder nicht? Damals, im Irak, das wussten alle, dass Saudi Arabien, der Libanon und Iran Geld ins Land pumpen, um den Krieg zwischen Sunniten und Schiiten anzuheizen. Wird sich das hier auch so entwickeln? Aber die Leute hier wissen, solange Russland und China an der Seite von Assad stehen, wird sich nichts ändern.
1 Kommentar | [3sat] Simone Ebert | 15. Juli 2011 | 13:59 Uhr |
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