02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 74
74. Verhandlungstag (9. Februar 2012)
Die Bundesanwaltschaft beantragt die Zurückweisung von sechs Beweisanträgen der Verteidigung auf Ladung von insgesamt mehr als einem Dutzend Zeugen. Als Argument wird angeführt, die Beweisbehauptung oder die unter Beweis gestellten Tatsachen seien ohne tatsächliche Bedeutung. Das Ringen um Peter Boocks Qualität als Zeuge setzt sich zwischen Anklage und Verteidigung fort. Für die Bundesanwaltschaft ist die Schlussfolgerung, er sei unglaubwürdig, “eher fernliegend”. Sie erklärt, der von der Verteidigung vorgetragene Sachverhalt treffe nicht den Kernbereich von Boocks Angaben, sondern allenfalls das Randgeschehen. Ich wundere mich, dass die Bundesanwaltschaft den Augenzeugen des Attentats nicht dasselbe Wohlwollen entgegen gebracht hat. Deren Aussagen zum Kerngeschehen, wonach sehr wahrscheinlich eine Frau hinten auf dem Tatmotorrad saß, wurden mit Hinweis auf randständige Sachverhalte – wie Grünstreifen oder von einem Hubschrauber abgeschlagene Äste – als unglaubwürdig eingestuft.
Erörterungswürdig
Die Verteidigung wendet sich erneut gegen die von der Bundesanwaltschaft behauptete Glaubwürdigkeit von Peter Boock. Dieser habe erklärt, Verena Becker habe eine führende Rolle gespielt, sich dann aber in der Hauptverhandlung anders geäußert und “herumgeeiert”. Oberstaatsanwältin Silke Ritzert entgegnet darauf, es gebe zwar Punkte, bei denen die Angaben Boocks erörterungswürdig seien: Wenn sich Boock irre oder gelegentlich “großsprecherig” in der Öffentlichkeit äußere, könne man aber daraus nicht schließen, dass er in der Hauptverhandlung zum Kerngeschehen Unzutreffendes ausgesagt habe.
Bundesanwalt Walter Hemberger fügt an, die Bundesanwaltschaft springe nicht auf alles auf, was Verena Becker belaste. Dies habe man daran erkennen können, dass es die Anklage befürwortet habe, den Zeugen Nik A. nicht zu laden. Diese Äußerung erscheint mir beachtenswert, da der Bundesanwalt die Möglichkeit einräumt, dass sich für die Angeklagte Belastendes aus den Angaben von Nik A. ergeben könnte. Dieser hatte mir geschrieben, Verena Becker könnte die Person gewesen sein, die er in Karlsruhe wenige Tage vor dem Attentat mit aufgeklebtem Bart gesehen habe. Die Nebenklage ist enttäuscht, dass dieser Zeuge in keinem Verfahren zum Karlsruher Attentat gehört wurde.
Die Verteidigung erklärt, die Behauptungen der Bundesanwaltschaft in Bezug auf die Schwester der Zeugin Beate K. seien nachweislich falsch. Die Aussage von Beate K., wonach sie Verena Becker am Vortag des Anschlags beim späteren Tatort gesehen habe, sei nicht zutreffend. Verteidiger Hans Wolfgang Euler argumentiert, eine solche Beobachtung wäre die Ermittlungssensation schlechthin gewesen. Da sie damals nicht bekannt geworden sei, könne es die Beobachtung nicht gegeben haben. Ich stimme der Verteidigung hierin nicht zu, da die Zeugin ihre damalige Aussage Seite für Seite unterschrieben hat, und füge an, dass man aus der fehlenden Veröffentlichung einer “sensationellen Aussage” nicht schließen könne, die Aussage habe nicht existiert. Ich erinnere daran, dass erst 25 Jahre später durch die dem “Spiegel” offenbarte Information eines ehemaligen Verfassungsschützers bekannt geworden sei, dass dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine ausführliche Quellenaussage aus dem Kernbereich der RAF gemacht worden war. Das Argument der Verteidigung, sensationelle Resultate würden zeitnah publik gemacht, ist somit nicht stichhaltig.
Auf Anregung des Vorsitzenden erläutere ich den Inhalt von zwei Schreiben, die ich an den Senat gerichtet habe. Darin beantrage ich, zu den vom BfV bereitgestellten, aber “geheim” gestempelten Vermerken wenigstens die Termine, an denen die Vermerke erstellt sowie die Quelle befragt wurde, in der öffentlichen Hauptverhandlung nennen zu dürfen. Die meisten, so meine Begründung, seien ohnehin aus den Medien bekannt. Dass die nachgelieferten BfV-Vermerke vom 8. Oktober und 16. November 1981 stammen, steht im Beitrag “Ratte und Geier” (Spiegel 39/2010). Das Datum des Auswertungsvermerks, 4. März 1982, findet sich in den Beiträgen “Operation Zauber” (Spiegel 37/2009) und “Die Quelle von Köln” (Spiegel 18/2007). In letzterem wird auf Seite 38 zum Termin der Aussage beim BfV noch mitgeteilt: “Ende 1981 entschlossen sich die Geheimen zu einer ungewöhnlichen Undercover-Operation: Im Knast ließen sie die Legende verbreiten, Becker werde wegen eines Lungenleidens in ein Krankenhaus verlegt. Tatsächlich brachten Beamte sie in eine konspirative Wohnung des Verfassungsschutzes, wo sie knapp zwei Wochen lang befragt wurde.” Die Bundesanwaltschaft tritt meinem Antrag entgegen. Die Nennung der Termine könne nur in nichtöffentlicher Verhandlung erfolgen.
“Willi Kaiser”
Zur Ladung von “Willi Kaiser” hatte ich geschrieben, dieser Hinweisgeber habe bei unseren Treffen keinen Hehl daraus gemacht, dass er kein Unschuldslamm sei, aber auch angeführt, dass er sich bemühe, jetzt positive Beiträge zu leisten. Dies gelte gerade in der Angelegenheit meines Vaters, den er von zwei Treffen persönlich gekannt habe. Ein gegen die Ladung dieses Zeugen angeführtes ärztliches Gutachten sei mehr als 28 Jahre alt, hatte ich dem Senat geschrieben. Darin stehe zwar, es handle sich bei ihm mit “einiger Wahrscheinlichkeit” um eine “paranoische Entwicklung”, aber es heißt dort auch, er sei “voll orientiert und bewusstseinsklar”. Wahrnehmungsstörungen und Halluzinationen hätten bei ihm nicht eruiert werden können. Auch wird es im Gutachten nicht ausgeschlossen, dass seine Angaben einen weitgehenden Realitätsbezug besitzen. Ich erwähne, dass meine Frau und ich im Gutachten keine Berechtigung erkennen, den Zeugen vorab zu disqualifizieren. Vielmehr deute eine Passage im Urteil der 6. Strafkammer des Landgerichts München I gegen “Willi Kaiser” an, dass er Fähigkeiten und Möglichkeiten besitzt, wichtige Informationen aus dem Geheimdienstbereich zu beschaffen. Im Urteil steht: “Nach der Beweisaufnahme hatte die Kammer davon auszugehen, daß der Angeklagte durch seine Tätigkeit beim ungarischen Geheimdienst, wo er in der Weise tätig wurde, daß er korrupte Machenschaften zwischen deutschen und ungarischen Firmen bzw. ungarischen Staatsstellen aufdeckte, Gehalt erhielt und Unkosten erstattet bekam, so daß ihm ein Betrag von DM 373.069,– zustand.” Der sehr hohe Betrag deutet an, dass es sich um wertvolle Information gehandelt hat. Die Beweisaufnahme im jetzigen Verfahren habe Hinweise auf Geheimdienst-Kontakte von Verena Becker ergeben, sodass “Willi Kaiser” aufgrund seiner besonderen Kenntnisse und seiner Beziehungen zum Geheimdienstbereich ein wichtiger Zeuge sein könnte.
Es werden mehrere ablehnende Beschlüsse des Senats zu Beweisanträgen von Nebenklage und Verteidigung verlesen, darunter auch auf Ladung von Bernd S., des Leiters der Ermittlungskommission zum Banküberfall auf die Filiale der Kölner Bank am 12. April 1977, an dem Günter Sonnenberg beteiligt gewesen sein soll und bei dem Verena Becker als tatverdächtig gilt. Das Ermittlungsverfahren wurde jedoch gegen beide mit Verweis auf die bereits erfolgte Verurteilung “wegen Singen” im Oktober 1979 eingestellt. Auf Wunsch der Verteidigung werden Fahndungsbilder gezeigt, mit denen belegt werden soll, dass Lichtbilder geschaffen worden seien, die dem vermeintlichen Täter ähnlich sehen. Ich bin über diesen Hinweis von Rechtsanwalt Hans Wolfgang Euler erstaunt. Er hatte mehrfach als Zeugen geladene Ermittlungsbeamte befragt, ob Sie zu Manipulationen bewegt worden seien. Die erwartbare Antwort war jeweils ein entrüstetes Nein. Nun erwähnt ausgerechnet er die Möglichkeit, Beamte könnten manipuliert haben.
Der Dienstwagen
Nach der Mittagspause wird der Kfz-Sachverständige Joachim R. ein zweites Mal zur Frage gehört, wie sich der Dienstwagen des Generalbundesanwalts über die Kreuzung bewegt hat. In seinem am 28. Oktober 2011 präsentierten Gutachten war er zum Schluss gekommen, der Dienstwagen habe die Kreuzung in acht bis zwölf Sekunden ohne Stillstand überquert. Die Rollgeschwindigkeit habe 10,5 bis 12,6 Kilometer pro Stunde betragen. Sie sei mit Standgas im zweiten Gang, nicht aber im ersten Gang zu erreichen gewesen. Das Tatmotorrad habe den Dienstwagen nicht umrunden können. Wenn dieses Sachverständigen-Urteil zutreffen würde, wären die Aussagen der Zeugen Eva S. und Hamdijer H., die den Dienstwagen auf der Kreuzung haben stehen sehen, und das in der Hauptverhandlung von den Zeugen Hans B., Gabriele W. und Michael W. bekundete Umrunden des stehenden Dienstwagens durch das Tatmotorrad falsch. Es könnte dann argumentiert werden, dass auch andere Angaben der unmittelbaren Augenzeugen des Attentats, Gabriele W. und Michael W., nicht zutreffend seien. Beide sind überzeugt, dass hinten auf der Suzuki eine zierliche Frau gesessen und geschossen hat. Dies steht übrigens in Einklang mit der Beobachtung vieler anderer Zeugen, die teils an anderer Stelle oder an anderen Tagen eine zierliche Frau auf dem Tatmotorrad gesehen haben.
Die Nebenklage hatte auf Mängel des ersten Gutachtens hingewiesen, vor allem darauf, dass ein Gefälle zum Straßenrand hin außer Acht gelassen wurde. In einer von der Nebenklage eingeholten Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Michael W. wurde festgestellt, dass ein leichtes Gefälle in Fahrtrichtung des Dienstwagens vorgelegen haben dürfte, das ausreichend gewesen wäre, um den Mercedes auf eine Geschwindigkeit von etwa fünf Kilometer pro Stunde zu beschleunigen. Diese hätte genügt, um den beim Aufprall auf den Pfosten verursachten Blechschaden am Auto zu erzeugen. Wenn der Wagen aus einer Position im Bereich der Kreuzungsmitte angerollt ist, konnte ihn das Motorrad während des vorangehenden Haltens auf der Kreuzung problemlos umrunden.
Der Gutachter Joachim R. berichtet, die damalige Querneigung der Straße könne heute nicht mehr genau bestimmt werden. Sein Wagen sei, wie er jetzt ausprobiert habe, von der Stelle, an der Wolfgang Göbel lag, nicht losgerollt, auch nicht nach Anschieben. Auf die Frage von Rechtsanwalt Jörg Rabe, ob die Straße inzwischen umgestaltet worden sei, antwortet der Sachverständige mit Ja. Der Sachverständige bejaht auf Nachfrage, dass früher ein stärkeres Quergefälle bei Straßen gewählt wurde. Er könne nicht ausschließen, dass es 1977 ein Quergefälle von etwa zwei Prozent gegeben habe.
Der Gutachter wird gefragt, was sich gegenüber seinem ersten Gutachten geändert habe. Er antwortet, er halte es jetzt für möglich, dass der Wagen doch im ersten Gang gerollt sei. Bei dieser langsameren Bewegung könne das Tatmotorrad bei zügiger Fahrt den Dienstwagen einmal umrundet haben. Es folgt ein längerer, detaillierter Disput mit Rechtsanwalt Jörg Rabe, wobei für zahlreiche Bewegungsfälle rechnerische Abschätzungen durchgeführt werden. Nachdem sich der Sachverständige zunächst auf eine Fahrt im zweiten Gang festgelegt hatte und jetzt auch den ersten Gang für möglich hält, frage ich ihn, ob nicht auch der nächste Schritt, ein Losrollen ohne eingelegten Gang in Betracht komme, was der Sachverständige Dr. Michael W. für realistisch hält. Damit wäre ein Halten des Wagens auf der Kreuzung verbunden und die Möglichkeit gegeben, dass sich der schwer verletzte Wolfgang Göbel aus dem stehenden Auto bewegt hat. Es würde so auch verständlich, dass er den Wagen ohne Schürfwunden an Gesicht und Händen sowie ohne Abriebspuren an seinem Sakko verlassen konnte.
Der Sachverständige Joachim R. hält es bei einem Gefälle in Fahrtrichtung von 0,5 Prozent für unwahrscheinlich, dass ein Auto losrollen könne. Er gehe davon aus, das Fahrzeug habe aus der Position, in der Wolfgang Göbel nach dem Anschlag lag, die Endposition nicht ohne Fremdeinwirkung erreichen können. Ich halte dem Sachverständigen die Aussagen der Augenzeugen vor, die das Attentat oder unmittelbar danach den Dienstwagen gesehen haben. Er kennt die unabhängigen Beobachtungen von Hubertus B., Eva S., Hans B., Michael W. und Gabriele W. nicht, die alle im Widerspruch zu seinen Annahmen stehen. Immerhin, der Sachverständige schließt nicht mehr aus, dass eine Umrundung erfolgt sein könnte. Auch wenn die Nebenklage darin nur einen Schritt in die richtige Richtung sieht, müssen wir uns mit diesem Teilerfolg begnügen. Das Gutachten kann die übereinstimmenden Aussagen der Augenzeugen nicht erschüttern.
10 Kommentare | 21. Februar 2012 | 18:33 Uhr |
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Das Gutachten war von Anfang an dazu gefertigt, die unliebsamen Zeugenaussagen zu diskreditieren.
Leider war der Nebenkläger ein Physiker, der die Stümperhafigkeit erkannte
Als “vom Fach” halte ich es für völlig ausgeschlossen, dass sich ein Fahrzeug mit manuellem Schaltgetriebe, aus dem stehendem Zustand heraus, durch lösen des Kupplungspedals (Fahrer bewegt sich aus / fällt aus Fahrzeug) im ersten oder zweiten Gang “langsam anrollen” kann. Der laufende Motor würde durch den plötzlich einsetzenden Kraftschluss schlagartig ausgehen (ugspr.: “abwürgen”), das Fahrzeug augenblicklich stehen. Wurde dieses vom Sachverständigen im Versuch durchgeführt?
Bei einem manuellen Schaltgetriebe bliebe allein die Möglichkeit, dass das Getriebe im Leerlauf (Neutral) geschaltet war, und der Wagen lediglich durch die Bremse gehalten wurde, welche im Moment des Verlassens des Fahrzeugs durch den Fahrer, gelöst wurde.
Es handelte sich letztendlich um ein sog. Behördenfahrzeug, welches regelmäßigen Wartungsarbeiten (Fristen) unterlag. Hierzu gehört natürlich auch die obligatorische Prüfung und ggf. Einstellung des richtigen Reifenluftdrucks, der nicht nur der Verkehrssicherheit, sondern auch der Optimierung des Rollwiderstandes dient, was letztlich Auswirkungen auf die zu berücksichtigende Hangabtriebskraft (bei Neigung der Asphaltdecke) hätte.
Die andere, m.E.n., wahrscheinlichere Variante ist, dass es sich tatsächlich um ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe handelte. Hier setzt sich das Fahrzeug tatsächlich langsam in Bewegung, sobald man bei eingelegter Schaltstufe die Haltebremse (Fußbremse) löst.
Es stellt sich die Frage: lief der Motor noch am endgültigen Standort des Fahrzeugs (Pfosten)? Dann kann keine Kraftübertragung stattgefunden haben. Dann hatte das Fahrzeug ein Schaltgetriebe, welches auf “Leerlauf” stand, oder ein Automatikgetriebe, welches im Standgasbetrieb, noch keinen ausreichenden Kraftschluss bewirkt.
Anhand der Kennzeichen-Historie muss schließlich die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs zu ermitteln sein (via KBA).
Anhand der Fahrgestellnummer muss dann die Ausstattungsvariante (ob Schalt- oder Automatikgetriebe) beim Hersteller zu ermitteln sein.
Welchen Beruf schwänzen die “Sachverständigen” eigentlich?
Der Schalthebel bei dem Modell W114/W115 war identisch bei Schalt- und Automatikgetriebe. Lediglich die sog. Schaltkulisse gibt hier visuellen Aufschluss über das vorhanden gewesene Getriebe. Wenn also lediglich der Schalthebel auf wenigen Fotos zu erkennen war, nicht jedoch die dazugehörige Schaltkulisse, kann hierüber keinerlei Aussage über den verwendeten Typ des Getriebes getroffen werden.
Hallo JJ,
die gerichtliche Diskussion zum Getriebe des Dienstwagen ist ausgesprochen irritierend, da ich davon ausging, dies sei längst geklärt.
Daß der ‘Gutachter’ also bis heute nicht imstande ist zu recherchieren, welche Getriebeart das Fahrzeug hatte, passt in dieses Stammheimer Absurdistan.
Wie du richtig sagst, ” dass es sich tatsächlich um ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe handelte”, wird im u.a. Eintrag bestätigt. Wobei davon auszugehen ist, sollte der sogenannte Gutachter tatsächlich auf die fernliegende Idee einer Recherche beim KBA kommen, es wohl zwei erwartbare Möglichkeiten gäbe:
Entweder der Eintrag wurde gelöscht oder es stellt sich heraus, daß es sich um eine Automatik handelte. Im zweiten Fall wird Bundesanwalt Hemberger aber diese Auskunft als “wenig glaubhaft” von der Beweismittelerhebung ausschließen.
aus:
http://www.spiegel.de/wikipedia/Siegfried_Buback.html
” … Der Mercedes wartete an der Kreuzung Linkenheimer Landstraße (heutige Willy-Brandt-Allee) und Moltkestraße an einer roten Ampel.
Rechts neben ihnen hielt ein Motorrad, Typ Suzuki GS750, mit zwei Personen, die olivgrüne Integralhelme trugen.
Ohne von der Sitzbank abzusteigen, feuerte eine der Personen aus einem halbautomatischen Gewehr vom Typ HK 43 (Kaliber 5,56 x 45 mm NATO) fünfzehn Schüsse auf den Mercedes ab. Alle drei Männer im Pkw wurden getroffen.
Als der Fuß des Fahrers vom Bremspedal rutschte, rollte der Wagen mit Automatikgetriebe im Standgas an und fuhr einige Meter weit, bevor er gegen einen Pfosten stieß. Die Polizisten, die als Erste zum Ort des Geschehens kamen, glaubten daher zunächst an einen gewöhnlichen Verkehrsunfall. … ” und
http://www.stern.de/politik/deutschland/buback-attentat-raf-ermittler-nahmen-zeugenaussagen-falsch-auf-1506510.html :
” Eine damals 32 Jahre alte Rechtsanwaltsgehilfin beobachtete am Mordtag von einem nahe gelegenen Verwaltungsgebäude aus, wie zwei Personen auf einem Motorrad Bubacks Dienstlimousine mehrmals umkreisten, und die hintere Person mindestens zehn Schüsse abgab.
Ihr sei aufgefallen, wie sich diese “kleine Person fast artistisch” bewegt habe, sagte die Zeugin dem stern. Nach ihrer Wahrnehmung habe es sich höchstwahrscheinlich um eine Frau gehandelt. ”
Erleichternd für die Schützin, d.h. ihre Beweglichkeit war, daß die Tatwaffe, die ja später bei ihr gefunden wurde, kein Schulterstück hatte, sondern einen Griffknauf. Um damit jedoch umzugehen, zumal als Beifahrer vom Motorrad aus, braucht es eine Menge Übung/Training.
Dafür nutzten die Terroristen, auch Verena Becker, jene diversen PLO-Camps in Nordafrika, dem Libanon und Jemen. Im Blog 43 erfahren wir auch eine Zeugenaussage zu den unmittelbaren Vorbereitungen/Schießübungen kurz vor dem Attentat.
Auch -Wikipedia- weiß von einem Automatik-Getriebe zu berichten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Siegfried_Buback#Ermordung
Wie kommt ein “Kfz-Sachverständiger” auf ein manuelles Schaltgetriebe?
Ich versetze mich mal (fiktiv) in die Situation des Fahrers:
Ich fahre an die rote Ampel vor.
Schaltstufe -D- ist eingelegt.
Ich halte den Wagen mit der Betriebsbremse (“Fußbremse”) vor der Ampel.
Ich werde beschossen.
Mein Fuß “rutscht” von der Bremse, auf Grund von Schmerz, Panik und/oder Muskelkontraktionen.
Ich versuche den anrollenden Wagen zu stoppen (auf der Kreuzung).
Ich versuche mich aus der “Gefahrenzone” zu bewegen, indem ich das Fahrzeug verlasse.
Beim Verlassen des stehenden Fahrzeugs löse ich die Betriebsbremse (Fuß von Bremspedal).
Das Fahrzeug rollt langsam wieder an und erreicht den finalen Standort (Bordstein / Pfosten).
Hierzu bedarf es noch nicht einmal eines etwaigen Gefälles der Straßendecke.
Dieses Szenario entspricht dem Betrieb eines Fahrzeugs mit Automatik-Getriebe, und NICHTS anderes.
Und bei all dem Vorgetragenen bleibt das “G’schmäckle”: WESHALB war ausgerechnet beim Fahrzeug des GBA die Lichtzeichenanlage (“Ampel”) -an der inkriminierten Kreuzung- auf “rot” geschaltet?
Zufall? “Verschwörungstheorie”?
Gibt es Zeugenaussagen zu “merkwürdigen Ampelphasen” (z.B. im Querverkehr)?
Gab es irgendwelche Vernehmungen im Bereich der Verkehrsüberwachung in Karlsruhe?
Herr Prof. Dr, Buback wird noch das Prinzip der “Grünen Welle” aus Göttingen kennen, welches in den 70ern und 80ern Furore machte. Aber dies sind letztendlich subjektive Wahrnehmungen, welche nicht in den Bereich der objektiven Wahrheitsfindung Einzug nehmen können und sollen.
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Buback,
Art 1 Grundgesetz
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Dieses gilt auch für den Bundesanwalt Hemberger, als “öffentliche Gewalt”, und LEIDER (im Gegensatz zur italienischen Regelung) somit als “Befehlsempfänger der Exekutiven”. “Deutsche” Staatsanwälte sind nunmal weisungsgebunden….
Art. 19 Abs. 4 GG (ein GRUNDRECHT!!!) sagt allerdings:
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. (…).
Mit anderen Worten: verletzt Sie eine “öffentliche Gewalt” in Ihren Grundrechten, haben Sie den verfassungsmäßig garantierten Rechtsanspruch auf die Rückabwicklung dieser Grundrechtsverletzung, als wären diese NIEMALS geschehen (“Folgenbeseitigungsanspruch”).
Näheres hierzu unter:
http://grundrechtepartei.de/
Bemerkt denn eigentlich niemand sonst, was hier für ein verfassungswidriges “Spiel gespielt wird”?
Die “Spielregeln” sind, qua Verfassung, vorgegeben – WO sind die (Schieds-)”RICHTER”, welche die Spielregeln in der Verfassung nachlesen und diese befolgen???
WO sind all die “Amtswalter”, die ihren Diensteid auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland abgelegt haben? Waren dies alles nur “Lippenbekenntnisse” nach dem Motto: “Was schert mich mein Geschwätz von gestern?”?
Die Würde des Menschen ist UNANTASTBAR!!!
Ich habe, Ende der 70er, als Kind, in das Rohr einer Maschinenpistole schauen müssen (im Verlauf einer “Verkehrskontrolle”).
Ich habe, Mitte der 80er, gelobt, das “Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen”.
Sollte sich nunmehr herausstellen, dass ich ohne Not, als Kind, mit einer Maschinenpistole bedroht wurde, und dass sich die “tapfere Verteidigung des deutschen Volkes” lediglich auf die Machtsicherung der Exekutiven erstreckte, dann werde ich echt sauer. Dann fällt mir doch SOFORT der Art. 20 Abs. 4 GG ein, in dem es heisst::
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese (red. Anm.: “freiheitlich-demokratische Grund-”) Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Man möge mir bitte erklären, welche “Abhilfe” hierbei, vor der “Ultima Ratio” gem. Art. 20 Abs. 4 GG, einschlägig ist……
In dem Spiegel-Artikel “Ratte und Geier” vom September 2009 steht, dass “überraschend … nun aus den Archiven des Verfassungsschutzes zwei weitere, bislang unbekannte Geheimvermerke aufgetaucht (sind), die die Zweifel daran verstärken, dass die Angeklagte direkt an dem Anschlag beteiligt war.” (Wie praktisch: Ausgerechnet zwei entlastende Vermerke – und sonst praktisch nichts!?)
Zugleich findet sich in dem Artikel die Aussage, dass “im September 2009 … der ermittelnde Bundesanwalt Walter Hemberger beim Verfassungsschutz in Köln alle Dokumente der mehrbändigen ‘Zauber’-Akte lesen (konnte), inklusive des nun aufgetauchten Bagdad-Vermerks. Laut Gesetz muss die Anklagebehörde be- wie entlastende Indizien zusammentragen. Doch in der Anklageschrift taucht die angebliche Irak-Reise mit keinem Wort auf.”
Damit sind u.a. folgende Versionen zur Auflösung dieser an sich unvereinbaren Tatsachen denkbar:
1) Die Aktenvermerke waren 2009 in der Verfassungschutzakte so noch gar nicht enthalten, sind also erst nachträglich zur Entlastung von Verena Becker (und des Verfassungschutzes) angefertigt und an die Medien weitergereicht worden.
2)Bundesanwalt Hemberger hat diese Angaben unter den Tisch fallen lassen, um Verena Becker wie geschehen anklagen und damit unter Druck setzen und beschäftigen zu können. (Um sie von anderen Aktivitäten, z.B. dem Schreiben des angedachten Buches zu ihren Erfahrungen der letzten Jahrzehnte, abzuhalten?)
3) Verfassungschutz und Bundesanwalt spielen sich die Bälle gegenseitig zu. Dies vielleicht so: Die Anklage war wichtig, um Verena Becker unter Druck zu setzen. Die Angaben des Verfassungsschutzes waren wichtig, ihr Hoffnung zu machen, wenn sie weiterhin im Sinne der schützenden Hand funktioniert.
Mir scheint Variante 3)in Kombination mit 1)die wahrscheinlichere. Es dürfte zudem eine Rolle spielen, mit diesem Verfahren Verena Becker möglichst einzuschüchtern und zu beschäftigen – und Michael Buback auf Distanz zur Wahrheit zu halten. Gut, dass wenigstens Letzteres nicht funktioniert.
Und dann gab es noch:
§ 258a StGB -Strafvereitelung im Amt-
(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr.
oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) § 258 Abs. 3 und 6 ist nicht anzuwenden.
Und – Riesenüberraschung, weil seit 65 Jahren “vergessen”:
http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de/archives/17119
Da hilft auch nicht das pseudodemokratische quieken eines Bundesaußenministers, wenn die korrupte, frühere Präsidentin der Ukraine, Julia Timoschenko, wegen ebendiesem Straftatbestandes in der Ukraine rechtskräftig verurteilt wurde. Es lässt sich trefflich quieken, wenn einem selbst dieser Straftatbestand nicht treffen kann, oder, HerrIn Westerwelle??
http://grundrechtepartei.de/pressemitteilung-zur-deutschen-reaktion-auf-die-verurteilung-julia-timoschenkos-wegen-amtsmissbrauchs/1516/
ALLEN Amtswaltern sei nahegelegt: der Straftatbestand des “Amtsmissbrauchs”, gem. § 339 StGB a.F., der “vermeintlich” 1943 durch die “Vorgängerregierung”, wohl-weißlich und aus deren guten Gründen, aus dem StGB gestrichen wurde, ist NOCH IMMER existent! Als “a.F.-Fassung”!
Oder wie es der Vertreter der Finanzverwaltung auf der “Wannsee-Konferenz”, Dr. Stuckart, nannte: “Egal, wie wir es nennen – IRGENDWANN KOMMT ALLES RAUS!”.
Tja – vorausschauenden Juristen sei dringend angeraten, “dem Teufel den Pfandschein für die eigene Seele”, im Rahmen der Selbsthilfe, gem. Art. 20 Abs. 4 GG, wieder abzunehmen.
Das derzeitige “(Bundes)deutsche Volk” wird nicht mehr die gleiche Nachsicht walten lassen mit den “systemischen Juristen”, wie noch in den 50er-Jahren. Diesmal wird es wohl eng am Krawattenhalter werden….. Wenn ich heute so manches Blog oder Forum lese wird mir bang und bänger um unsere “zivilisierte Demokratie”.
Nur weil die Presse nicht darüber berichtet heißt das nicht, dass “da draußen” nichts vor sich geht.
Die Frage lautet: gehöre “ich, als Jurist”, zu den “demokratischen Helden”, oder zu den “Persil-Schein-Beantragern-in-spe”???
Nur wird es “diesmal” KEINE “Persil-Scheine” geben…..
Sorry JJ, aber Du träumst. Vergebens noch dazu.
Niemand wird aufwachen, jedenfalls nicht die schlafenden Massen, und ein deutsches Volk wird alsbald eine Minderheit im eigenen Land sein.
Jean Raspail 2004 in Le Figaro solltest Di dir mal bei Sezession.de ergoogeln.
Sehr hilfreich, um aufzuwachen.
“Jean Raspail 2004 Le Figaro sezession.de”
gehört zwar nicht zum Thema, kann aber meiner Ansicht nach so undifferenziert auch nicht stehen bleiben, deshalb ein Hinweis auf folgenden Link:
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Journeyman News: The Italian Solution – Italy
youtube com watch?v=BgLW_b_Sl2E
Hochgeladen von journeymanpictures am 10.08.2009
August 2009
Thanks to strict new laws turning unauthorised migration into a criminal offence and a controversial deal with Libya, Italy is cracking down on immigration. Tough but necessary or just plain racist?
Look at them – ugly mugs! a citizen patrol group is targeting immigrants. Groups like these are now legal and meant to help the police fight drug dealers. Some residents are sceptical: We should integrate those people, not hunt them down. But others welcome the new laws. No more Mr Nice guy, were fed up! Negative press has turned immigration into a devil in the publics eye but it seems Italians no longer need to fear: the government has closed the gateway to Europe. Libya is preventing migrants from leaving and Italy’s pushing back boats intercepted near Lampedusa. The need for political asylum is not considered. Most drastically, doctors are now obliged to report migrants without documents to the authorities. I think it’s a stupid law, says this MSF doctor, almost all of us will take no notice.
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Schlafende Massen? Reaktionäre Politik!
Der Link zu “Operation Zauber” (Spiegel 37/2009) ist falsch. Es ist dieser hier: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-66803931.html