02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 73/2
73. Verhandlungstag (3. Februar 2012) – Teil 2
Nach der Mittagspause teilt der Vorsitzende mit, die Aussagegenehmigung für Gerhart Baum werde bei “Frau Merkel” eingeholt. Der für den 16. Februar 2012 geladene “BamS”-Journalist Burkhard Uhlenbroich habe mitgeteilt, er werde von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Die Vernehmung des Zeugen Alfred H. wird fortgeführt. Rechtsanwalt Walter Venedey fragt, ob Knut Folkerts am 7. April 1977 in Amsterdam gewesen sei. Der Zeuge erinnert sich vage, diese Thematik sei angesprochen worden, er wisse aber nicht mehr, mit welchem Ergebnis.
Zwei Stasi-Vermerke
Nun geht es um zwei Stasi-Vermerke. Hierzu seien ein Stasi-Major vernommen worden sowie ein Verwandter von Verena Becker. Dessen Cousine ist Verena Beckers Mutter. Der Verwandte hatte nach Auskunft eines Stasi-Vermerks vom Januar 1978 einem “zuverlässigen IM” mitgeteilt, er vermute, dass “die Becker” bereits an der Entführung von Peter Lorenz beteiligt war, wisse aber sicher, dass sie an der Aktion Buback beteiligt gewesen sei. Der Zeuge H. berichtet, dieser Verwandte habe nun in der Vernehmung 30 Jahre später erklärt, er habe die Angaben aus Gesprächen in der Verwandtschaft bzw. aus den Westmedien, aber nicht aus eigenem direkten Kontakt zu Verena Becker. Ob der Verwandte gesagt habe, dass die ihm in den Stasi-Unterlagen zugeschriebene Information falsch sei, frage ich. Darauf wiederholt der Zeuge, der Verwandte habe als Quelle Gespräche in der Familie sowie Westmedien genannt. Über Letzteres wundert sich meine Frau, da Hinweise auf Verena Becker als Karlsruher Tatbeteiligte in den westlichen Medien bis Anfang Januar 1978, als der Stasi-Vermerk gefertigt wurde, rar waren, wenn sie überhaupt existierten. In den Medien wurden drei Männer als unmittelbare Karlsruher Täter genannt.
In der Vernehmung des Stasi-Majors ging es um den Vermerk über Verena Becker vom 2. Februar 1978, der seine Unterschrift trägt: “Es liegen zuverlässige Informationen vor, wonach die B. seit 1972 von westdeutschen Abwehrorganen wegen der Zugehörigkeit zu terroristischen Gruppierungen bearbeitet bzw. unter Kontrolle gehalten wird. Diese Informationen wurden durch Mitteilungen der HVA von 1973 und 1976 bestätigt.” Der Major erklärte nun 30 Jahre später, er habe Informationen auf Lochstreifen erhalten und daraus den Vermerk erstellt. Der Zeuge H. berichtet, der Stasi-Major habe auf die Frage nach den Begriffen “bearbeitet” und “unter Kontrolle gehalten” geantwortet, sie würden besagen, dass sich Behörden in der BRD mit Verena Becker beschäftigt und Infos über sie ausgetauscht hätten. Er habe keine Hinweise auf eine Zusammenarbeit von Verena Becker mit diesen Institutionen. Ich frage den Zeugen, welche Begriffe man denn gewählt hätte, wenn es eine Zusammenarbeit, etwa als Gewährsperson, Informant oder V-Person gegeben hätte. Meine Frage wird beanstandet und von der Verteidigung zudem als unverständlich bezeichnet. Ich begnüge mich mit der Teilfrage, ob die Befragung des Stasi-Majors – unabhängig von der Art der Wechselwirkung – ergeben habe, dass sich westdeutsche Dienste mit Frau Becker befasst haben. Der Zeuge antwortet: “Ja”.
Ich möchte noch wissen, ob es inzwischen Erkenntnisse zum Verbleib des von den Karlsruher Terroristen genutzten Fluchtwagens gibt. Da habe sich nichts Neues ergeben, antwortet der Zeuge. Es ist kaum zu fassen, dass dieses wichtige Beweisstück nicht auffindbar ist, zumal man ein Auto nicht einfach verlieren kann. Offenbar gab es – auch nachdem die DNA-Analysetechniken verfügbar wurden – keine Anstrengungen auf Ermittlerseite, das möglicherweise molekulargenetisches Material der Täter enthaltende Fahrzeug zu beschaffen. Ich frage den Zeugen zu dem beim BKA nicht auffindbaren Haargutachten, ob er die Möglichkeit geprüft habe, dass dieses Gutachten von einem Landeskriminalamt erstellt wurde. Oberstaatsanwältin Silke Ritzert greift ein. Mit dieser Klärung sei der Zeuge nicht beauftragt worden. Ich erkundige mich nach Bildmaterial des Dienstwagens, aus dem sich ergeben könnte, ob ein Gang eingelegt war, und wenn ja, welcher. Diese Information sei für ein Sachverständigen-Gutachten zur Fahrbewegung des Dienstwagens wichtig. Der Zeuge sagt, ihm seien hierzu keine Bilder bekannt. Abschließend frage ich den Zeugen noch, ob er in den vergangenen Jahren auch aus eigener Initiative oder ausschließlich aufgrund von Aufträgen der Bundesanwaltschaft ermittelt habe. Der Zeuge antwortet, es seien Aufträge von Bundesanwalt Hemberger gewesen. Allerdings habe man nicht für jede kleinste Kleinigkeit bei der Bundesanwaltschaft nachfragen müssen. Der Vorsitzende ergänzt, die Bundesanwaltschaft sei Herrin des Verfahrens. Sie beauftrage das BKA.
Nach der Entlassung des Zeugen nimmt die Bundesanwaltschaft Stellung zu zehn Beweisanträgen der Nebenklage, wobei sie neun Anträge anlehnt und nur dem Antrag auf Ladung von Bernd K. nicht entgegentritt. Dieser befand sich während des Anschlags im Dienstzimmer der “Augenzeugin des Attentats”.
Die Bundesanwaltschaft erklärt, der Antrag auf Vorlage des Vermerks über die Befragung des Bundesanwalts a. D. Wolfgang Pfaff zur Verfassungsschutzakte sei zurückzuweisen, da es sich um einen Beweisermittlungsantrag handle. Diesem habe der Tatrichter nur nachzugehen, wenn die Sachaufklärungspflicht dies gebiete. Eine solche Aufklärung sei im vorliegenden Fall nicht zu erwarten. Einer Aussage des Polizisten Achim H. wird entgegengetreten, da die unter Beweis gestellte Tatsache ohne tatsächliche Bedeutung sei. Dabei erscheint der Nebenklage die Fortsetzung der Vernehmung dieses Beamten besonders wichtig, nachdem sich das Protokoll seiner Vernehmung durch BKA-Beamte am Tattag nicht hat auffinden lassen. Die Bundesanwaltschaft beantragt weiter, den Antrag auf Vernehmung des Journalisten Ulrich K., wonach Becker und Sonnenberg 1975 bei PFLP-Führer Habash gewesen seien, zurückzuweisen. Diese Behauptung sei ohne tatsächliche Bedeutung. Auch das von der Nebenklage beantragte Sachverständigen-Gutachten zur behaupteten Landemöglichkeit eines Hubschraubers von Typ BO 105 sei ohne tatsächliche Bedeutung. Selbst wenn die Behauptung erwiesen sein sollte, könnte dies die Entscheidung über Schuld und Strafe nicht beeinflussen, “weil der mögliche Schluss auf eine Glaubhaftigkeit der Angaben des Zeugen W. und dessen Glaubwürdigkeit eher fernliegend ist”.
Zur beantragten Ladung von “Willi Kaiser” wird ausgeführt, die Beweisbehauptung sei aufs Geratewohl aufgestellt, nicht ernst gemeint und nur zum Schein erfolgt. Nach Meinung der Anklage sei nur ein Schluss zulässig: Der wegen mehrfachen Betrugs vorbestrafte, von der Nebenklage benannte Zeuge wolle sich durch den Verkauf wahrheitswidriger Informationen bereichern. Die Ablehnung der Ladung von Dr. Ludwig-Holger Pfahls erfolgt mit Bezug auf die Ausführungen zu “Willi Kaiser”, auf dessen Äußerungen sich der Beweisantrag Pfahls beziehe. Der Beweisantrag auf Ladung von Bundesanwalt a. D. Manfred B. sei aufs Gratewohl gestellt, sodass es sich in Wahrheit nur um einen nicht ernst gemeinten, zum Schein gestellten Antrag handle. Oberstaatsanwältin Ritzert nimmt Bezug auf einen Bericht im “Spiegel” aus dem Jahr 1985, wonach dieser Bundesanwalt seit zwölf Jahren, also seit 1973 in der Revisionsabteilung tätig sei. Es sei demnach widerlegt, dass er 1977 und auch später als Kontaktbeamter beim BKA eingesetzt war und dort irgendwelche Beobachtungen gemacht hat. Die Bundesanwaltschaft wendet sich auch gegen den Antrag auf Ladung des früheren Inspekteurs der Polizei Baden-Württemberg. Er soll dazu vernommen werden, dass die Polizei 1977 Kenntnisse über eine unmittelbare Täterschaft Verena Beckers in Karlsruhe gehabt habe. Die Bundesanwaltschaft argumentiert, hierbei handle es sich nicht um eine hinreichend konkrete Beweisbehauptung. Sie führt noch an, dass es sich bei “der Polizei” um ein konturenloses Gebilde und bei der “unmittelbaren Täterschaft Verena Beckers” um einen Rechtsbegriff handelt, dem eine Wertung des Zeugen, aber keine Tatsachenwahrnehmung zugrunde liegt. Der Ladung des Ministerialdirektors im Bundesjustizministerium, Thomas Dittmann, wird entgegengetreten, da es der im Antrag aufgestellten behaupteten Behauptung, der Ministerialdirektor habe “durchblicken lassen, dass es eine Kompensation” gab, an der hinreichenden Bestimmtheit fehle. Es handle sich um eine Wertung des Antragstellers, die zudem keinen Sinn ergebe.
Rechtsanwalt Rätzlaff widerspricht in mehreren Punkten, die von der Bundesanwaltschaft nicht korrekt wiedergegeben worden seien. Das betrifft die Hubschrauberlandung. Auch habe der Zeuge “Willi Kaiser” für seine Informationen kein Geld verlangt. Beim Bundesanwalt a. D. Manfred B. wundert sich Rechtsanwalt Rätzlaff, dass die Behörde auf den “Spiegel” zurückgreife, um zu erklären, dass der Bundesanwalt in der Revisionsabteilung gearbeitet habe. Als ihm die Oberstaatsanwältin ins Wort fällt, erklärt Matthias Rätzlaff: “Ihr Verhalten, Frau Oberstaatsanwältin, zeigt, dass es trifft. Sie haben die Tätigkeit des Bundesanwalts durch den ‘Spiegel’ belegt.” Die Oberstaatsanwältin erwidert, man habe mit dem Bundesanwalt gesprochen. Dies veranlasst den Rechtsanwalt zur Replik: “Sie sprechen also mit ihm und zitieren dann den ‘Spiegel’.”
Der Zeuge “Willi Kaiser”
Ich mache eine Anmerkung zu “Willi Kaiser”. Dieser Zeuge solle gehört werden, nachdem er durch die Bundesanwaltschaft vernommen worden ist. Der Zeuge ist dem Gericht seit etwa zehn Wochen bekannt, aber nicht geladen worden. Von der Bundesanwaltschaft ist mehrfach Material vorgelegt worden, das seine Ladung erschwert. Mir erscheint dies fast wie eine “Auszeichnung” des Zeugen, Man würde es doch rasch merken, wenn seine Aussagen nicht fundiert sind. Oberstaatsanwältin Ritzert entgegnet, Herr Bundesanwalt Hemberger sei jedem kleinsten, ernst zu nehmenden Hinweis von meiner Seite nachgegangen. Rechtsanwalt Venedey kann es sich nicht verkneifen, zu sagen, das habe man ja gerade wieder gesehen. Aufgrund des Zweifels der Anklage an der Erwähnung des Begriffes “Kompensation” durch Ministerialdirektor Dittmann erkläre ich, dieser habe den Begriff verwendet. Die Oberstaatsanwältin erwidert, Dittmann sei einer der besten Juristen. Er wisse, wovon er spreche. Ich entgegne, dass ich es eben auch gern wüsste, was der Ministerialdirektor weiß. Zur Ladung des Zeugen “Willi Kaiser” fügt die Oberstaatsanwältin noch an, das sei reine Zeitverschwendung. Meine Frau und ich denken daran, wie dieselbe Oberstaatsanwältin in Verbindung mit der Aussage des Zeugen Nils von der Heyde äußerst ausführlich aus dem etwa ein halbes Jahrhundert zurück liegenden Urteil gegen Vera Brühne zitiert hat.
Die Anklage wendet sich nun dem Beweisantrag der Verteidigung auf Zeugenladung von 26 Mitgliedern bzw. Zuarbeitern der bei der Kriminalpolizei Karlsruhe bestehenden und am 7. April 1977 aktivierten Sonderkommission “C” zu. In einer langen Stellungnahme beantragt die Bundesanwaltschaft, diesen Beweisantrag zurückzuweisen. In einer kurzen Erklärung rate ich der Anklage, sich etwas mehr Zurückhaltung beim fast ausschließlichen Ablehnen von Beweisanträgen aufzuerlegen. Die Situation wäre eine andere, fahre ich fort, wenn die Bundesanwaltschaft gesicherte Kenntnisse hätte, wer die beiden Personen waren, die das Karlsruher Attentat ausgeführt haben. Dann könnte sich die Anklage im Interesse der allseits gewünschten Verfahrensbeschleunigung so verhalten. Da der diesbezügliche Wissensstand der Behörde allerdings, soweit mir bekannt, sehr bescheiden sei, sollte die Anklage froh sein über die auf die Ladung von Zeugen gerichteten Beweisanträge und diese unterstützen. Hierin sehe ich übrigens eine besondere Verpflichtung der Behörde, nachdem im Jahre 1994 auf Weisung des Generalbundesanwalts die beim BKA gelagerten Spurenakten zum Ermittlungskomplex “Buback” vernichtet worden sind.
6 Kommentare | 16. Februar 2012 | 15:44 Uhr |
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” Oberstaatsanwältin Ritzert entgegnet, Herr Bundesanwalt Hemberger sei jedem kleinsten, ernst zu nehmenden Hinweis von meiner Seite nachgegangen.”
Einer der seltenen Augenblicke, wo die Sachwalter der schützenden Hand, Hemberger & Ritzert, ungeschminkt die Wahrheit sagen. Es ist mit Sicherheit davon auszugehen, daß genau dies mit akribischer, staatskrimineller Energie geschieht.
Eine unfreiwillig komische und dennoch makabere Bestätigung dafür, weshalb aber auch jede Zeugenladung, die dem ‘juristischen’ Kartenhaus der Vertuschung der wahren Hintergründe und Zusammenhänge der Morde zu Nahe kommen könnte, mit den aberwitzigsten und ungeheuerlichsten ‘Begründungen’ plattgemacht wird.
Es ist deshalb außerordentlich erhellend, diese sinistren Begründungen hier nachlesen zu können, legen sie doch offen, mit welcher verzweifelten, absolutistischen Aggression die Figuren Hemberger & Ritzert dem Sachverstand Michael Bubacks unterlegen sind.
Eine Unterlegenheit, deren Kompensation durch die offen rechtsbeugende Herabwürdigung der Person des Nebenklägers und vor allem seiner Rechte, m.E. ein Fall für das Bundesverfassungsgericht ist.
Wobei dem die offensichtliche Strategie der Bundesanwaltschaf: des finanziellen ausbluten lassens gegenüber einem Privatmann, klar und kalkulierend entgegensteht.
In einer kurzen Erklärung rate ich der Anklage, sich etwas mehr Zurückhaltung beim fast ausschließlichen Ablehnen von Beweisanträgen aufzuerlegen. Die Situation wäre eine andere, fahre ich fort, wenn die Bundesanwaltschaft gesicherte Kenntnisse hätte, wer die beiden Personen waren, die das Karlsruher Attentat ausgeführt haben. Dann könnte sich die Anklage im Interesse der allseits gewünschten Verfahrensbeschleunigung so verhalten.
… nachdem im Jahre 1994 auf Weisung des Generalbundesanwalts die beim BKA gelagerten Spurenakten zum Ermittlungskomplex “Buback” vernichtet worden sind.
Ein Schauspiel wird dort aufgeführt, nicht weiter als ein groteskes Schauspiel.
Beschämend.
Guten Tag,
seit Beginn des Prozesses verfolge ich mit Sorge das Trauerspiel, den Verena Becker Prozess. Seit einer “politischen Bildungsveranstaltung” während meiner Bundeswehrzeit beschäftigt mich das Thema Linksextremismus nachhaltig.
Je weiter ich mich mit der Thematik auseinandersetze, umso diffuser und unklare wird die Rolle, die die Behörden in diesem Zusammenhang spielen.
Auch der Becker Prozess trägt dazu bei die Rolle verschiedenster Behörden zu hinterfragen, bzw. deren Arbeitsweisen in Frage zu stellen.
An dieser Stelle möchte ich Kulturzeit und M. Buback für die Möglichkeit danken, mittels Blog am Verlauf des Prozesses teilnehmen zu können.
Tom Lehner
Hallo Herr Lehner,
haben Sie sich nie die Frage gestellt, weshalb die “politische Bildungsveranstaltung -Linksextremismus-” bei der Bundeswehr angeboten wird, wenn doch die Bundeswehr “nur” für den V-Fall und bei Katastrophen im Innern (laut Grundgesetz) eingesetzt werden darf?
Solche “Veranstaltungen” gab es auch zu meiner BW-Zeit. Allerdings war damals der Begriff “Gladio”, zumindest bei der “gemeinen Truppe” noch nicht geläufig. Die Veranstaltungen endeten aber regelmäßig mit dem Hinweis auf “weiterführende Informationen, bei Interesse, durch den PolitOffz”.
Heute denkt man sich seinen Teil dazu.
Im Oktober 1994 fanden Bundestagswahlen statt. Es war zweifelhaft, ob der CDU-/FDP-Regierung unter Kohl noch eine fünfte Legislaturperiode zugestanden werden würde. Laut Wikipedi hatte Kohl noch zu Anfang 1994 demoskopisch als weit abgeschlagen gegolten.
Mir scheint, die nicht abwegige Befürchtung eines Machtwechsels hin zu Rot-Grün könnte gut erklären, weshalb die direkt von der Politik gesteuerte Bundesbehörde Bundesanwaltschaft gerade zum damaligen Zeitpunkt die Unterlagen lieber vernichtet sehen wollte.
@michael:
Sie übersehen dazu allerdings, dass der “Deutsche Herbst” unter einer “Rot-Gelben-Regierung” stattfand…
Der Talk-Show-Veteran Helmut Schmidt könnte hierzu einige Auskünfte erteilen. Vernehmungsfähig wäre er ja wohl noch. Allerdings müsste man dann die “Nichtraucherzone” des LG Stuttgart erstmal außer Kraft setzen…..
Die Frage lautet: was treibt das Gericht?
Das Gericht hat einen unmissverständlichen Auftrag hinsichtlich Art. 1 Abs. 3 und 2, i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG gegenüber den Nebenklägern. EGAL, welche verfassungswidrigen Intentionen den Bundesanwalt treiben (er hat den exakt gleichlautenden Verfassungsauftrag!).
Auch sollte man mal den früheren SPD-Innenminister Otto Schily (Ex-RAF-Anwalt) befragen, was es mit seiner “Besetzungsrüge” auf sich hat, als er den damalig, wider Art. 101 Abs. 1 GG verfassungswidrig eingesetzten Richter ablehnte. Zu einer Lösung dieses “kleinen juristischen Problems” kam es wohl nicht mehr, auf Grund der “Selbstmordnacht von Stammheim”. Tja – manche “Probleme” lösen sich zuweilen von ganz allein……
Was hat Christian Ströbele (Ex-RAF-Anwalt, heute: Bündnis 90/Grüne) hierzu zu berichten?
Was Horst Mahler (Ex-RAF-Anwalt, dann “Rechtsradikaler und Revisionist”)?
Dornröschen wurde nach 100 Jahren wachgeküßt. Vielleicht küsst ja jemand die “graniten dumme Bevölkerung” (O-Ton des Autors von “Mein Kampf”) bis 2033 mal wach?!