02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 72/2
72. Verhandlungstag (26. Januar 2012) – Teil 2
Rechtsanwalt Matthias Rätzlaff stellt zehn Beweisanträge. Der Vorsitzende hatte hierfür den heutigen Tag als Frist gesetzt. Die Nebenklage beantragt, den Mitarbeiter der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Bernd K., zu laden. Er hatte sich während des Anschlags im Zimmer der “Augenzeugin des Attentats” befunden. Es ist für mich ein Rätsel, weshalb dieser Zeuge bislang nicht vernommen wurde. Der zweite Beweisantrag zielt darauf, dass dem Gericht der Vermerk über die Befragung des Bundesanwalts a. D. Wolfgang Pfaff zur Verfassungsschutzakte vorgelegt wird. Es wird weiter beantragt, den Polizisten Achim H. zu laden, der am Tattag abends durch das BKA vernommen worden ist. Der Beamte war bereits geladen. Seine Vernehmung war von der Nebenklage nicht fortgesetzt worden, da zunächst die Protokolle der damaligen Befragung eingesehen werden sollten. Diese waren dann aber nicht auffindbar.
Anträge, Anträge
Der Journalist Ulrich K. soll zum Beweis der Tatsache vernommen werden, dass er Günter Sonnenberg und Verena Becker 1975 im Vorzimmer des PFLP-Chefs George Habash gesehen hat. Dr. Ludwig-Holger Pfahls soll zum Beweis der Tatsache vernommen werden, dass Verena Becker seit 1971 V-Frau in der linken Szene gewesen sei und sie von Pfahls vier Wochen vor dem Karlsruher Anschlag 50.000 D-Mark erhalten habe. Weiter wird beantragt, Herrn Bundesanwalt a. D. Manfred B. zum Beweis der Tatsache zu vernehmen, dass er als Kontaktbeamter der Bundesanwaltschaft bei der Abteilung TE des BKA über die Ermittlungen auf dem Laufenden war und dass es 1981 Kenntnisstand im BKA gewesen sei, dass Haarspuren in der Haarbürste von Verena Becker identisch mit der Haarspur in einem der Täter-Motorradhelme waren. Der frühere Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg, Reinhold M., sei zum Beweis der Tatsache zu vernehmen, dass die Polizei im Jahre 1977 Kenntnis über eine unmittelbare Täterschaft von Verena Becker beim Karlsruher Anschlag hatte. Weiter soll ein Sachverständigen-Gutachten zum Beweis der Tatsache eingeholt werden, dass ein Hubschrauber des Typs BO 105 auf den vom Tatort stadtauswärts führenden Fahrspuren zwischen den dort verlaufenden Querleitungen landen kann. Weiter wird beantragt, den Zeugen “Willi Kaiser” zum Beweis der Tatsache zu hören, dass er Protokolle und Tonbandaufnahmen der DDR-Spionage gesehen und einen Mitschnitt gehört hat, in welchem sich Verena Becker bezichtigt, Generalbundesanwalt Buback erschossen zu haben. Matthias Rätzlaff beantragt noch, den Ministerialdirektor im Bundesjustizministerium, Thomas Dittmann, zum Beweis der Tatsache zu vernehmen, dass er mir gegenüber habe durchblicken lassen, bei der Bestrafung von Verena Becker habe es eine Kompensation gegeben.
Bundesanwalt Hemberger bezeichnet die Anträge als abwegig. Es habe keine Hinweise dafür gegeben, dass Verena Becker auf dem Motorrad gesessen hätte. Die Zeugin Gabriele W. sei eine Lügnerin, die nicht durch die Vernehmung eines weiteren Zeugen gestützt werden könne. Der Vermerk zur Pfaff-Befragung betreffe eine innerdienstliche Angelegenheit. An der Darstellung des Journalisten Ulrich K. habe er Zweifel. Zu den Angaben von „Willi Kaiser“ sagt der Bundesanwalt, diese gehörten in den Reißwolf. Er belobigt Rechtsanwalt Endres ausdrücklich dafür, dass er sich dem Beweisantrag der Nebenklage auf Ladung von „Willi Kaiser“ nicht angeschlossen habe. Wie die Nebenklage auf den Bundesanwalt a. D. Bruns gekommen sei, verschließe sich ihm, sagt Bundesanwalt Hemberger. Der Beweisantrag auf Ladung des früheren Polizeiinspekteurs sei ins Blaue gestellt. Die Aussage wäre außerdem unerheblich, da die Bundesanwaltschaft ohnehin von Verena Beckers Mittäterschaft ausgehe.
Ich mache nur wenige Anmerkungen zu dieser Art “Rundumschlag”. Die Hinweise auf Vorstrafen des Zeugen “Willi Kaiser” hielte ich nicht für so gewichtig, dass sie eine Ladung ausschlössen. Dieses Argument sei umso unverständlicher, als sogar wegen mehrfachen Mordes Verurteilte bereits im Verfahren Zeugen waren. Ich weise darauf hin, dass die Ermittler bislang das Karlsruher Attentat nicht aufgeklärt haben, sodass man es sich gut überlegen sollte, ob man auf Zeugen verzichtet, die eventuell wesentliche Aussagen machen. Außerdem habe die Bundesanwaltschaft doch “Willi Kaiser” bereits vernommen. Warum sollen nicht alle Prozessbeteiligten die Möglichkeit erhalten, sich einen Eindruck von diesem Zeugen zu machen?
Ich erfahre noch, dass der mir beigeordnete Anwalt eine eigenständige Stellung hat. Über ihn dürfe ich Fragen stellen. Der Rechtsanwalt könne aber entscheiden, ob das, was ich anrege, wichtig sei. Er müsse nicht das tun, was ich wünsche. Trotz dieser herausgehobenen Rolle und obwohl kein anderer Anwalt für mich vor Ort ist, sehe ich Dr. Endres nach der Mittagspause nicht mehr im Sitzungssaal.
Die Verteidigung stellt Beweisanträge zur Ladung mehrerer Richter und Verteidiger im Verfahren gegen Monika H., durch die belegt werden soll, dass Peter Boock zu eindeutigen Vorgängen unterschiedliche, sich ausschließende Aussagen je nach prozessualer Anforderung mache. Professor Michael V., der ein TV-Interview mit Boock geführt hat, soll geladen werden, um die offenkundige Beliebigkeit der Aussagen von Boock zu beweisen. Rechtsanwalt Walter Venedey erklärt allerdings auch, es stehe der Verteidigung ungeachtet ihrer Bedenken gegen Boock zu, Aussagen dieses Zeugen, die die Angeklagte begünstigen, als zutreffend zu bewerten. In Verbindung mit den Aussagen von Osman K. und Beate K. soll eine Zeugin gehört werden, die Verena Becker im Ausbildungslager im Jemen gesehen hat, außerdem zum zweiten Mal der BKA-Beamte Dieter U. sowie – zum Beleg des “Belastungseifers” von Osman K. – mehrere Richter und Anwälte aus dem Prozess gegen Siegfried Haag. Weiterhin beantragt die Verteidigung die Ladung der Schwester von Beate K. zum Beweis, dass Beate K. ihr nicht berichtet habe, sie könne für die Täterfindung beim Karlsruher Attentat wesentliche Angaben machen. Rechtsanwalt Venedey bemerkt mit Bezug auf die vermutlich wieder anstehende “Farbenlehre” von Bundesanwalt Hemberger, er meint damit wohl dessen fast routinemäßige Beanstandung, Beweisanträge seien “ins Blaue hinein” gestellt, der Antrag auf Ladung der Schwester von Beate K. sei begründet. Der Bundesanwalt geht nur kurz auf die gerade gestellten Anträge der Verteidigung ein.
Ablehnende Stellungnahmen der Anklage
Die Anklage trägt ihre ausschließlich ablehnenden Stellungnahmen zu mehreren in der vergangenen Woche von der Verteidigung gestellten Beweisanträgen vor. Interessant ist, was die Bundesanwaltschaft dabei über Peter Boock schreibt: Die bisherige Beweisaufnahme habe ergeben, “dass die Angaben des Zeugen Boock zu fast allen von ihm geschilderten Sachverhalten durch weitere Beweismittel oder -anzeichen gestützt werden”, Wenn ich das mit dem vergleiche, was mir Generalbundesanwältin Monika Harms im Oktober 2007 in Berlin über Peter Boock sagte, so scheint in der Karlsruher Behörde ein erheblicher Wandel in der Beurteilung von Peter Boock eingetreten zu sein.
Die Bundesanwaltschaft nimmt dann, ebenfalls nur ablehnend, zu den in der vorigen Woche gestellten Beweisanträgen der Nebenklage Stellung: Der frühere dpa-Journalist Wolf W. sei nicht zu laden. Beim Hinweis auf eine Frau als Täterin seien wahrscheinlich durch ein polizeiliches Versehen Aussageinhalte des jugoslawischen Augenzeugen und des Zeugen Georg Vogel vermengt worden. Der jugoslawische Augenzeuge habe nie bekundet, dass eine Frau auf dem Soziussitz gesessen habe. Gegebenenfalls will der inzwischen gestorbene Zeuge Vogel dies wahrgenommen haben. Es bestünden aber keine Zweifel, so die Bundesanwaltschaft, dass die diesbezüglichen Angaben des Zeugen Vogel unglaubhaft sind. Die Ladung des Zeugen Gerhart Baum sei nicht erforderlich. Es handle sich lediglich um einen Beweisermittlungsantrag, dem nachzugehen die Sachaufklärungspflicht nicht gebiete. Die Tatsache der Zusammenarbeit von Verena Becker mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und auch deren Dauer seien bereits erwiesen. Dass es diese Zusammenarbeit gegeben habe, würden auch eigene Aufzeichnungen der Angeklagten belegen. Beim Zeugen Burkhart U. handle es sich in Wahrheit um einen nicht ernst gemeinten, zum Schein gestellten Beweisantrag. Es erscheine ausgeschlossen, dass ein Mitarbeiter des Auslandsgeheimdienstes, also des BND, etwas über Inlandssachverhalte erfahren haben könnte, was dem BfV nicht bekannt sei. Zu den Erkenntnissen des BfV sei aber bereits vollumfänglich Beweis erhoben worden.
Aufgrund meines Schreibens an den Senat wird das im Hauptstaatsarchiv Stuttgart aufbewahrte Telex vom Nachmittag des 8. April 1977 verlesen. Das Dokument befindet sich zwar in den Verfahrensakten, es wurde aber bislang nicht in die Hauptverhandlung eingeführt. Im Telex, das den Informationsaustausch zwischen Ermittlungsbehörden betrifft, heißt es, das BKA habe in der täglichen Lagemeldung vom 8. April 1977 Folgendes zum Mordanschlag auf GBA Buback mitgeteilt: “dem bka/te wird am 7.4.1977, 09.35 uhr, über dpa bekannt, dasz auf den gba siegfried – buback – ein anschlag veruebt worden ist. ” Zum Sachverhalt wird über den Sozius auf dem mittelschweren Krad gesagt, “der beifahrer, moeglicherweise eine frau, schosz mit einer automatischen schnellfeuerwaffe.” Diese Passage erscheint mir bedeutsam in Bezug auf die kürzliche Zeugenaussage des früheren BKA-Abteilungspräsidenten Rainer Hofmeyer. Er hat erklärt, man habe aus dem Tatgeschehen keine kriminalistischen Rückschlüsse auf die Beteiligung einer Frau gehabt. Hofmeyer war im April 1977 als taktischer Einsatzleiter “rund um die Uhr”, wie er sagte, für das Karlsruher Attentat zuständig und gehörte zu den leitenden Beamten der Abteilung TE des BKA. Aufgrund des Telex ist davon auszugehen, dass Hofmeyer bereits am 8. April 1977 von der möglichen Täterschaft einer Frau wusste. Dies stehe im Widerspruch zu seiner Aussage im Prozess, erkläre ich. Es erstaunt mich, dass Bundesanwalt Hemberger den Zeugen Hofmeyer bei dessen Vernehmung hierzu nicht befragt hat. Er sorgt sich bei anderen Zeugen sehr um deren Glaubwürdigkeit. Ich sehe beim Zeugen Hofmeyer Klärungsbedarf. Der Vorsitzende teilt diese Ansicht nicht. Es handle sich um eine Bewertungsfrage, meint er, die dem Plädoyer vorbehalten sei.
18 Kommentare | 07. Februar 2012 | 13:11 Uhr |
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An die Kulturzeit-Rdaktion: Danke für Ihre Entscheidung, gewisse Foristen zu sperren.
Liebe Redaktion, haben Sie vielen Dank für die Maßnahme. Jeder, der den blog schon länger verfolgt, seinen Geist und die Bedeutung seiner bloßen Einrichtung einzuschätzen vermag, weiß, wie schwer Ihnen die Einschränkung gefallen sein muss. Dem Interessierten fiel es aber zunehmend schwerer, der Kurzübersicht der neu angefügten Kommentare zu entnehmen, ob ein weiterer relevanter Kommentar eingetroffen war, wenn ein und derselbe Verfasser unter „letzte Kommentare“ den vorgesehenen Platz komplett ausfüllte. In diesem Fall musste man schließlich in sämtlichen Tagebucheinträgen nachsehen, um einen neuen Kommentar zu finden.
Viele der letzten Einträge schmerzten auch wegen ihrer inhaltlichen wie sprachlichen Grobheit; angesichts der stets sorgfältigst ziselierten Formulierungen von Herrn Prof. Buback ein Unding.
Immer mehr wundert es mich, wie wenige hier Gebrauch von der Möglichkeit machen, diesen für unseren Staat so wichtigen Prozess öffentlich zu kommentieren oder auch nur ihre Anteilnahme zu artikulieren. Wo bleiben all die Juristen, die sich allein schon an der Entwicklung des Verfahrensablaufs stoßen? Wo bleibt der Protest, dass nicht einmal vom Gericht (wenn man es von der Anklage schon längst nicht mehr erwarten will) der Nebenklage ein Rechtsbeistand des Vertrauens zugebilligt wird? Ich bin kein Jurist – aber nach den Kriterien der Vernunft und vor dem Hintergrund eines unaufgeklärten Mordes macht mich allein so ein „Nebenschauplatz“ wortlos.
Wo bleiben schließlich auch außerhalb dieses blogs all die investigativen Journalisten, die die aufgeworfenen Bälle lediglich aufzufangen bräuchten? Sollte ein Mitleser doch einmal in der Presse kritisch begleitender Berichte fündig werden, wäre die Erwähnung und Bereitstellung eines Links hier sicherlich erlaubt und für viele interessant.
Für meinen Teil habe ich nach einem Herrn Buback Unlauteres unterstellenden Artikel mein Abonnement bei einer großen süddeutschen Tageszeitung begründet gekündigt und die anderen Redaktionen, der für mich in Frage kommenden Tageszeitungen angeschrieben, dass ich gerne ihr Abonnent werden würde, würden sie eine angemessene Berichterstattung über diesen Prozess leisten. Auch habe ich mal Kontakt zu einem Radiojournalisten aufgenommen, nachdem in seinem 19.00h Kommentar im Deutschlandfunk die Aussagen so vieler Zeugen komplett unterschlagen wurden. Immerhin gab es eine freundliche Antwort. Dieses nur um zu zeigen, dass nicht alles völlig unwahrgenommen an den Bürgerinnen und Bürgern vorbeizieht.
Herr Professor Buback, lassen Ihre Kräfte eines Tages noch eine „abschließende“ Zusammenfassung des Prozesses (auch in Form eines Anhanges zu Ihrem Buch) zu? Sonst wäre es schön, wenn sich jemand mit den technischem Möglichkeiten dran machen würde, die vielen Tagebucheinträge einmal in eine Datei zusammenzufassen, damit man sie in der richtigen chronologischen Reihenfolge nachlesen kann. Eventuell ist einiges von dem wöchentlich neu vorgetragenen Unfassbaren mit zeitlichem Abstand etwas besser verdaulich. Sicherlich bedürfte es aber der Zustimmung von Herrn Prof. Buback.
Für mich als zufällig durch Radio hören Zugestoßener ist es ebenso schlicht wie einleuchtend, dass Herr Prof. Buback lediglich das Interesse hat, das Verbrechen an seinem Vater aufzuklären. Dieses scheint für die weiteren Verfahrensbeteiligten vorsichtig gesagt nicht im gleichen Maße gelten zu können. Man stürzt sich auf den Boten. Mit den letzten Beweisanträgen der Nebenklage scheint wohl fast alles in der Angelegenheit angesprochen zu sein. Aber es geht kein Aufschrei durch die Gesellschaft, die sich sonst so schnell an Unwichtigem erzürnt. Manchmal stelle ich mir so ein Leben in Süditalien vor, wo man stets besser nichts sagt und sich selbst schon beim Denken korrigiert, damit einem nicht doch mal etwas unbedacht über die Zunge geht. Fast spielen die letzten Namen in dieser Sache schon keine Rolle mehr. Aber schön ist es einmal zu hören, dass ein Teilaspekt wie die Sachen mit den Haarproben und dem Schraubenzieher sich so unkompliziert aufklären lassen würde, wenn man ergebnisoffen wahrzunehmen bereit ist.
Sie sprechen mir aus der Seele.
Ich bin hier ein einigermaßen früher Mitleser – und tatsächlich drängt es mich schon lange, wenigstens meine Solidarität mit Familie Buback auszudrücken.
Sie fragen sich, wie wenig hier Gebrauch davon gemacht wird, wenigstens seine Anteilnahme zu artikulieren. Dann will ich das wenigstens für mich (endlich – auch insofern bin ich für Ihren Beitrag sehr dankbar) mal beantworten:
Weil ich immer wieder starr vor Fassungslosigkeit bin, welche Schmierenkomödie in unserem Staat von den Medien weitgehend unbeobachtet aufgeführt werden kann. Ich frage mich, was das für Mechanismen sind, die auf der einen Seite (zu recht) dazu führen, dass ein Bundespräsident nicht zur Ruhe kommt, die aber auf der anderen Seite auch dafür sorgen, dass ein hellwacher, intelligenter, extrem sachlich analysierender und formulierender Mensch wie Michael Buback als verbitterter alter Mann dargestellt wird, der sich in eine fixe Idee verrannt hat.
Für mich ist dieses Gerichtsverfahren, insbesondere das Verhalten der Generalstaatsanwaltschaft, einer der größten Skandale, von dem ich je gehört habe.
Ich hätte ja vielleicht (mit Betonung auf ‘vielleicht’) noch Verständnis dafür, dass die Generalstaatsanwaltschaft gewissen Zwängen unterliegt und aus offensichtlichen Gründen nicht mit der Nebenklage zusammenarbeitet – aber muss man die Opferfamilie (und das Hauptopfer war mal Chef dieser Behörde – ich fass es einfach wirklich alles nicht) derart schamlos verhöhnen? – Und die Presse interessiert sich nicht dafür?!
Insofern auch ein Dank an die Kulturzeit-Redaktion, dass wenigstens sie Familie Buback nicht allein lässt.
Zitat der Redaktion: “Wir als Redaktion sehen uns leider gezwungen, einige Teilnehmer, die den Buback-Blog seit längerem kommentieren, aus der Diskussion auszuschließen, da sie mit ihren Beiträgen eine sachbezogene Diskussion nahezu unmöglich machen. Anstrengungen unsererseits, diese Teilnehmer zum konstruktiven Diskurs zu bewegen, sind leider gescheitert.”
Meine Kommentare waren – so glaube ich, sachlich und zurückhaltend. Dennoch wurden sie zensiert. Anstrengungen mich zu einem “konstruktiven Diskurs zu bewegen” gab es bei mir keine. Schade.
mfg
C. Ax
“Controlled opposition” nennt man das wohl
Betr.: Anmerkung der Redaktion
“… diese Teilnehmer zum konstruktiven Diskurs zu bewegen, sind leider gescheitert.”
- das ist jetzt mal sub-interessant. Was wollt ihr denn KONSTRUIEREN, wo diese konsum- und profitautistische Realität im “freiheitlichen” Wettbewerb um … doch hauptsächlich / ausschließlich durch Konfusion in Überproduktion von Kommunikationsmüll betrieben wird???
Hi Horst,
in wirklich jedem deiner Posts, auch in anderen Onlinelocations, füllst du die Spalten mit dem immerselben Kommentar, deiner ganz eigenen “Überproduktion von Kommunikationsmüll.”
Weshalb hat deine Platte so ‘nen Sprung?
Warum dieser Wiederholungszwang?
Das sind jetzt keine rhetorischen Fragen, sondern die Antwort würde mich schon interessieren. Es sie denn, du hast tatsächlich nur diesen Textbaustein parat.
Abgesehen davon ist deine Wiederkäuung hier wahrlich deplaziert. Wenn die Tagesberichte Michael Bubacks eines nicht sind, dann “Kommunikationsmüll”.
Gruß
@Harald
es ist der immerselbe Tanz um den heißen / intriganten Brei, auch wenn das Thema immerwieder ein scheinbar anderes ist – der “brave Bürger” erwartet auf Teufel komm raus, daß die gewählten “Treuhänder” dieses offensichtlich entmenschlichenden Systems eine Vernunft zeigen, die SO selbst der “liebe Gott” SICHER NIE zeigen würde, denn dann müßte er ja auch in Suppenkaspermentalität funktionieren!?
Der Kapitalismus wird sich NIEMALS zu einer Light-Version ohne negative Symptomatiken gestalten lassen!
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich könnte hier ganz schnell “Licht in die Dunkelkammer” bringen, deren Lichtschalter sein Amtsvorgänger, Dr. Wolfgang Schäuble, nach dem “Basta-Prinzip”, so reflexartig bediente, in dem er die BfV-Akten frei gibt und uneingeschränkte Aussagegenehmigungen erteilt.
Dass das Gericht hier nicht die verfassungsgemäße Erfüllung der “Gewaltentrennung”, gem. Art. 20 Abs. 2 und 3 GG, auf “ewig” geschützt durch Art. 79 Abs. 3 GG, einfordert, ist skandalös.
Dort, wo die “Gewalten” nicht getrennt werden, wo die gegenseitige Kontrolle, zur Verhinderung von Machtmissbrauch ins Leere läuft, dort ist keine Demokratie mehr. In diesem Augenblick wird der deutsche Staat um 79 Jahre in die Vergangenheit zurückgeworfen, wo die “Macht” in einer einzigen, unseligen Hand “zentriert” wurde.
“Schutzwürdige Interessen des Staates” müssen an genau DER Stelle zurücktreten, an der die Grundrechte Vorrang haben. Hier wird die Menschenwürde des Generalbundesanwalts Buback posthum, und seiner hinterbliebenen Familie akut, gem. Art. 1 Abs. 1 GG, deren Unantastbarkeit sich “alle staatliche Gewalt”, per Amtseid, teils mit “religiöser Beteuerungsformel” verpflichtet hat, auf das Gröbste verletzt.
Dies alles basiert auf einer einfachgesetzlichen Regelung, auf die sich das BMI beruft. Diese Regelung kann somit nicht verfassungsgemäß sein, weil sie mit der Verfassung kollidiert.
Hier hat die Nebenklagevertretung nunmehr endlich einen Vorlageantrag, gem. Art. 100 Abs. 1 und 2 GG, zum BVerfG zu stellen.
Dann heißt es für diesen Staat: “Farbe bekennen”!
Und man kann nur hoffen, sie ist nicht “braun”….
Der Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann hat es im Nov.1970, im Vorwort des Bonner GG, als Taschenbuchausgabe der Zentrale für politische Bildung, so ausgedrückt:
“Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert.”
“Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.”
Für die neu dazugekommenen Leser wiederhole ich auch gern nochmals den Link auf die Seite, die sich bereits VOR dieser, seit nunmehr über 70 Verhandlungstagen dahin siechenden Farce, eingehend mit dem Thema -Grundrechte- auseinandersetzt:
http://grundrechtepartei.de/nachrichten/
“Einer der größten Fehler der Deutschen ist, nicht glauben zu wollen, dass ihre Regierung auch lügen kann.”
-François Poncet, 1953-
http://de.wikipedia.org/wiki/Andr%C3%A9_Fran%C3%A7ois-Poncet
Dieses Verfahren ist doch unglaublich, eine verkehrte Welt. Sollte nicht die Staatsanwaltschaft den Prozess fördern? Die Nebenklage ist nicht dazu da, um die Arbeit der Staatsanwaltschaft zu erledigen. Diese beiden Parteien sollten sich ergänzen und unterstützen. Ich gewinne den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft der Verteidigung zuspielt. Es wäre glaubwürdiger gewesen die offenbaren Ermittlungsfehler und die Einflussnahme des Verfassungsschutzes zuzugeben, um dann um so mehr bei der Wahrheitsfindung, soweit noch möglich, mitzuwirken. Einem Richter unterstellt das Gesetz die Möglichkeit der Befangenheit, der Staatanwaltschaft nicht – Vermutlich ein Fehler.
… alles nur Pannen?
Sicherlich nicht. Aber wenn unlautere Interessen Dritter geschützt worden sind, auch dann muss man den A… in der Hose haben und das zugeben. Es wird eh irgendwann auffliegen. Es wäre nur richtig, wenn Herr Buback die Wahrheit erfährt. Um mehr geht es ihm eigentlich nicht, aber auch nicht um weniger. Ich bin der Meinung, dass die deutsche Gesellschaft immer wieder den selben Fehler macht. Schon die NS-Zeit wurde nicht richtig aufgearbeitet, die Stasi-Zeit auch nicht und die RAF-Zeit jetzt eben auch nicht. Blauäugig ist, wer meint, dass es keine Trittbrettfahrer gegeben hat.
Diesen 72. Prozesstag haben Schüler aus Kronberg (Schüler AG “Verdeckte Kriegsführung”) und Bad Homburg (Schüler AG “Geschichte”) besucht. Über die Eindrücke haben wir hinterher ausgiebig diskutiert. Was spielt sich hier ab ? Beobachtet haben wir an diesem Prozesstag eine befremdliche Gruppendynamik bei den anwesenden Vertretern von Bundesanwaltschaft, Strafsenat, Verteidigern und weiteren anwesenden Anwälten, die in eigentümlicher Weise das dialektische Wechselspiel zwischen Anklage und Verteidigung auszuhebeln schien, das ja eigentlich auf allmählichen Erkenntnisfortschritt und daraus resultierende Gerechtigkeitsfindung hinzielen sollte. So entstand der unangenehme Eindruck, dass die Anklage die Angeklagte “indirekt” schützt. Die These des Nebenklägers Michael Buback, es habe eine “schützende” (staatliche)”Hand” für RAF-Täter gegeben, wurde hier förmlich “mit Händen greifbar”. Was spielt sich hier ab ? Für uns war den gesamten 72. Prozesstag zu beobachten, dass sich anstelle eines konstruktiven Wechselspiels der Kräfte immer und immer wieder eine allzugroße Gruppe gegen den Nebenkläger positioniert, der darüberhinaus aus undurchsichtigen Gründen seit Monaten ohne funktionierenden Rechtsbeistand ist. Warum funktionieren die Formen des ritualisierten Verhaltens in diesem Prozess nicht ? Das “spöttisch-despektierliche” Verhalten der Oberstaatsanwältin gegenüber dem Nebenkläger, die “impulsiven” Reaktionen des Bundesanwalts in Bezug auf die von der Nebenklage vorgeschlagenen Vorladungen (der u.a. an diesem Prozesstag die “Zeugin des Attentats” als “Lügnerin” bezeichnet hat), die ständigen Unterbrechungen der Ausführungen der Nebenklage durch den Richter: all das hinterließ keinen guten Eindruck bei den Schülern ! Was spielt sich hier ab ? Sollen die “tiefenpolitischen” Forschungen der Nebenklage und die damit verbundenen juristischen Schritte im Sinne einer objektiv-kriminologischen Aufarbeitung des Karlsruher Attentats torpediert werden ? Liegt der ehemalige Innenminister Baum richtig, der sich öffentlich darüber geäußert hat, dass die Angeklagte Verena Becker ab 1971 “V-Frau” gewesen sei ? Warum lehnt der Bundesanwalt Hemberger die Einladung von Zeugen ab, die über eine “nachrichtendienstliche Vernetzung” zwischen dem späteren Staatssekretär Holger-Ludwig Pfahls und der Angeklagten Verena Becker ab 1971 aussagen möchten ? Gibt es denn bereits ohne Vorladung und gerichtliche Befragung ein gesichertes Wissen, dass solche Zeugenaussagen irrelevant sind ? Über die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit mit schwer belasteten NS-Tätern ab 1944 gibt es bereits umfangreiche wissenschaftliche Arbeiten. Gab es im ehemaligen West-Berlin der sechziger und siebziger Jahre ebenfalls vielfältige nachrichtendienstliche Unterwanderungen und Instrumentalisierungen einer linken anarchistischen Szene ? Ist dieser laufende Prozess, der demnächst zum Abschluss gebracht werden soll (mit dem Prozessabschluss kann die Angeklagte nie mehr wegen des Karlsruher Attentats vor einem bundesdeutschen Gericht zur Verantwortung gezogen werden, zahlreiche noch existierende Akten und Asservate können dann völlig legal entsorgt werden, künftige historische Forschungen zum Karlsruher Attentat werden damit erheblich erschwert), eine “verfeinerte” Fortsetzung einer “schützenden Hand” für eine ehemalige “V-Frau” ? Die Antworten stehen noch aus !
Das ist eine gute Idee gewesen, mit Schülern diesem Prozess beizuwohnen. Ich wünsche mir, dass dies mehr engagierte Lehrer machen würden oder überhaupt mehr Menschen dieses lehrreiche Theaterstück deutscher Geschichte sehen würden.
Ich war nun mehrfach Besucher der Verhandlung:
Meine Beobachtung ist, wie – gefühlt (!) – Recht und Gerechtigkeit nicht unbedingt das Selbige sind.
Formal wird vor Gericht sicher und wasserdicht Recht gesprochen und den Buchstaben der Paragraphen genüge getan. Man kann also niemanden etwas vorwerfen, um das vorwegzunehmen.
Inhaltlich jedoch wundere ich mich schon, wie Zeugen des Nebenklägers, Prof. Michael Buback, bewertet werden und mit diesen Bewertungen teils nicht zugelassen werden.
Immerhin wird hier über Mord verhandelt, und Terrorismus, nicht etwa Ladendiebstahl.
Ich hab den Prozeß jetzt nicht im Detail verfolgt, sondern lediglich mich im Rahmen meines Studiums mit der RAF beschäftigt und bin dabei auf den Prozeß gestossen, auch durch die letztes Jahr erschienene Betrachtung von Wolfgang Kraushaar. Von daher kann und möchte ich mir nicht anmaßen, eine wirklich fundierte Meinung zum Thema zu haben. Es wär mir auch gar nicht zeitlich möglich, mich entsprechend weit einzuarbeiten.
Trotzdem möchte ich dazu zwei Aussage tätigen, allerdings nicht ohne die Bemerkung, diese aus dem Bauch heraus zu machen.
1.
Herr Buback hat sich in meinen Augen da in was verrannt. Allerdings lässt sich das einfach sagen, wenn nicht der eigene Vater betroffen ist. Ich kann nicht sagen, ob ich nicht ähnlich handeln würde als persönlich Betroffener. Trotzdem war doch von Anfang an nicht wirklich zu erwarten, dass eine Aufklärung mit dem zeitlichen Abstand mehr Erkenntnisse bringen würde. Aber das muss auch Herrn Buback klar gewesen sein.
2.
Das von staatlicher / juristischer Seite keine Klärung zu erwarten ist und diese auch nicht aktiv gefördert wird, war doch auch klar. Spätestens nachdem offensichtlich wurde, dass Akten zu einem ungeklärten Mordfall vernichtet wurden, die Gründe mal dahingestellt. Aber gut, schon erstaunlich genug, das solche Akten lieber in den Niederlanden wie in Deutschland gelagert werden, wenn man die Bürokratiewut deutscher Behörden bedenkt. Aber das zieht sich doch durch die ganze Geschichte der RAF. Man gibt sich doch nicht über 30 Jahre später noch einmal die Blösse ein Verfahren zu führen, welches am Schluss noch negative Auswirkungen haben könnte. Und dann noch in Stammheim, wo der Prozeß damals schon einem Disaster für die deutsche Justiz glich (auch wenn diese Wahrnehmung natürlich subjektiv ist). Wie auch immer. Spätestens mit der Vernichtung der Akten war das Ergebnis dieses Prozesses klar.
Offensichtlich werden hier nur Kosten verursacht, für Herrn Buback genauso wie für den Steuerzahler. Unabhängig davon ob das Anliegen von Herrn Buback gerechtfertigt ist oder nicht.
Diese Aussage gibt’s auch als Kurz-Version:
“Recht haben ist eine Sache; Recht bekommen eine Andere.”
Was für ein Studium eigentlich?
Zitat:
“Ich hab den Prozeß jetzt nicht im Detail verfolgt, sondern lediglich mich im Rahmen meines Studiums mit der RAF beschäftigt und bin dabei auf den Prozeß gestossen, auch durch die letztes Jahr erschienene Betrachtung von Wolfgang Kraushaar. Von daher kann und möchte ich mir nicht anmaßen, eine wirklich fundierte Meinung zum Thema zu haben. Es wär mir auch gar nicht zeitlich möglich, mich entsprechend weit einzuarbeiten.”
Sehr geehrter -heinz-:
sagen ihnen die “68er-Proteste” irgendetwas?
Diese gingen aus von…… na? – Studenten!
Die “68er” hatten die verderbliche Kontinuität, nicht nur des “Personals”, sondern auch des “Geistes” enttarnt.
Die Losung lautete: “Unter den Talaren, Mief von 1000 Jahren!”
Die “damaligen” Studenten hatten noch eine gewisse Assoziation zum Grundgesetz aufgebaut, zu einem Zeitpunkt, wo der Art. 20 Abs. 4 GG, wo es heißt:
“(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”
durch “wache Köpfe” der Legislativen, als Korrektiv der “Notstandsgesetze” in das Grundgesetz implementiert wurde.
Dieses “Recht zum Widerstand” wurde auch umgehend, in der überwiegenden Meinung zur “Pflicht zum Widerstand” erkannt, wenn eine der “drei Gewalten” den Versuch unternimmt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes, und somit den demokratischen Rechtsstaat “zu beseitigen”.
Da Sie, nach eigenen Angaben, derzeit studieren, schätze ich Ihren Jahrgang so “um die 90er” rum. Sie haben also NICHT die Massnahmen “der 70er” kennengelernt. NICHT als Kind in das Rohr einer scharf geladenen Maschinenpistole schauen müssen, als Sie auf der Rückbank des Autos saßen, welches Ihr Vater in eine Polizeikontrolle der “Staatsgewalt” steuerte. Lassen Sie es sich von jemandem sagen, der dieses Gefühl als Kind kennenlernte; es prägt!
Auch Verena Becker stammt aus dieser “68er-Generation”, als Mitglied der “Bewegung 12. Juni” – der “Vorgängerbewegung” der RAF. Die Frage lautet also: seit WANN saß “der Staat” mit in “konspirativen Wohnungen”?
Der Einzige, der hier Scheins NICHT an der restlosen Aufklärung des zu Grunde liegenden Sachverhaltes interessiert zu sein scheint, ist ausgerechnet der Bundesanwalt Hemberger???
Ich bitte Sie…!!!
Um an den eingangs zitierten Kommentar Ihrerseits hier anzuknüpfen:
welchen Stellenwert hat für Sie eigentlich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland? Und welchen Stellenwert, explizit, die hierin an zuvörderst, exponierter Stelle gesetzten GRUNDRECHTE???