Buback bloggt – Tag 70/1

70. Verhandlungstag (12. Januar 2012) – Teil 1

Der Vorsitzende teilt mit, der Zeuge Richard Meier werde aus gesundheitlichen Gründen nicht erscheinen. Diese erst am Vortag bekannt gewordene Information ist enttäuschend, da somit der zum Zeitpunkt des Karlsruher Anschlags amtierende Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) nicht aussagt. Über ihn soll der leitende Verfassungsschützer Christian Lochte im April 1977 gesagt haben, er habe fest geglaubt, “der Meier” würde Verena Becker kontrollieren, hätte sie im Griff.

Die Verteidigung möchte zu den im Selbstleseverfahren eingeführten, als geheim eingestuften Vermerken des Verfassungsschutzes Stellung nehmen. Der Senat berät, ob die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden müsse. Bundesanwalt Walter Hemberger ist für den Ausschluss, auch Rechtsanwalt Matthias Rätzlaff sieht die Gefahr, dass sonst als geheim deklarierte Passagen versehentlich angesprochen werden könnten. Rechtsanwalt Venedey ist der Auffassung, die Zitate aus seiner rechtlichen Würdigung könnten öffentlich behandelt werden. Ich füge an, dass der überwiegende Teil der Vermerke vor mehr als 30 Jahre gefertigt wurde, sodass die Öffentlichkeit durchaus davon erfahren könnte. Auf meine Frage nach dem Ablauf der Sperrfrist antwortet der Vorsitzende, dies dürfe wegen der Geheimhaltung nicht gesagt werden. Rechtsanwalt Venedey erklärt, in seiner Stellungnahme gehe es nur um zwei Zitate, die unmittelbar auf den Verfassungsschutz zurückgreifen, wobei dies aber allgemeine Tatsachen seien, die keine Geheimhaltung verdienen. Rechtsanwalt Hans Wolfgang Euler vertritt eine von seinem Kollegen Venedey abweichende Meinung: Er sei in diesen Sachen empfindsamer und schließe sich der Ansicht der Bundesanwaltschaft an. Nach erneuter Beratung des Senats wird die Öffentlichkeit für den ersten Teil von Venedeys Stellungnahme ausgeschlossen.

“nemo tenetur”

Nachdem die Öffentlichkeit wieder hergestellt ist, trägt Rechtsanwalt Venedey weiter vor. Oberstaatsanwältin Silke Ritzert wendet sich gegen den Vorwurf der Verteidigung, es herrsche keine Waffengleichheit. Die Behauptung, dass die Bundesanwaltschaft mehr und früher Akten habe, spiele keine Rolle, da nur dasjenige Gegenstand der Urteilsfindung sei, was in der Hauptverhandlung vorgetragen wird. Somit liege kein Verstoß vor. Diese Ansicht teile ich nicht, denn es spielt eine erhebliche Rolle, ob man zusätzliche Information besitzt, da man dann in ganz anderer Weise im Verfahren argumentieren und agieren kann. Rechtsanwalt Rätzlaff erklärt zu dem von der Verteidigung angesprochenen Gesichtspunkt des “nemo tenetur”, zum Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten müsse, dieser greife im vorliegenden Fall nicht. Aus dem “Spiegel” 17/2007 sei bekannt, dass Verena Becker enthüllt habe, dass Christian Klar im Fluchtwagen gewartet, Günter Sonnenberg das Motorrad gefahren habe und es Stefan Wisniewski gewesen sei, der vom Soziussitz der Suzuki aus die tödlichen Schüsse abgegeben habe. Es sei doch das Interessante an der Verfassungsschutzakte, füge ich an, dass Verena Becker darin gerade nicht belastet werde. Auch sei zu fragen, fahre ich fort, wofür der Verfassungsschutz Informationen sammle, wenn sie grundsätzlich nicht verwertbar und nur für die Tresore bestimmt sind.

Rechtsanwalt Venedey erklärt, die Vermerke des Verfassungsschutzes dürften im Verfahren nicht benutzt werden, unabhängig von der Frage, ob die Angeklagte die Quelle des Verfassungsschutzes gewesen sei. Er fügt an, jede Mutmaßung, die Verteidigung gehe davon aus, Verena Becker sei die Quelle gewesen, gehe am Thema vorbei. An dieser Stelle wird mir das Groteske der Situation wieder deutlich: Aufgrund stark eingegrenzter Aussagegenehmigungen – etwa für den Verfassungsschützer Winfried Ridder – steht es trotz erdrückender Hinweise noch immer nicht in verfahrensrelevanter Weise fest, dass Verena Becker die Quelle des Verfassungsschutzes war. Dieser Sachverhaltung muss aber wegen des mehrfach vorgebrachten Arguments, Terroristen würden keine Information über Verbrechen der RAF nach außen dringen lassen, sicher geklärt werden.

Der Vorsitzende nennt als Frist für die Stellung von Beweisanträgen den 26. Januar 2012. Ich weise darauf hin, dass dies für die Nebenklage Probleme bringt, da meine Frau und ich jetzt ohne Rechtsbeistand seien. Zur Vernehmung von “Willi Kaiser”, der nach eigenen Angaben Zugang zu Dokumenten über Verena Beckers Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz und zu ihrer Karlsruher Tatbeteiligung habe, äußert der Bundesanwalt, “Willi Kaiser” sei bereits von der Bundesanwaltschaft vernommen worden, wobei sich die Absurdität dieses Zeugen gezeigt habe, der zahlreiche Vorstrafen habe und in einem anderen Verfahren wegen Mordes “wahnsinnige” Angaben gemacht habe. Der Bundesanwalt zitiert aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft München, in dem behauptet wird, “K.” mache einen “wirren, von Phantasien bestimmten Eindruck”. Dies deckt sich nicht mit dem Eindruck, den die Rechtsanwälte der Nebenklage bei den Treffen mit “Willi Kaiser” gewonnen haben. Dabei hatte der Zeuge übrigens nicht von sich behauptet, dass er ein Unschuldslamm sei. Warum verschafft sich der Senat nicht einen eigenes Bild? Es stört mich, dass eine Ladung des möglicherweise bedeutsamen Zeugen “Willi Kaiser” durch Behauptungen der Staatsanwaltschaft behindert wird. Der Hinweis auf vorangehende Straftaten erscheint mir auch deshalb unpassend, da in die Hauptverhandlung schon zahlreiche Zeugen geladen wurden, die wegen unvergleichlich schwererer Straftaten, etwa mehrfachem Mord, bereits rechtskräftig verurteilt sind.

Nach der Mittagspause beginnt die Vernehmung des Zeugen Wolfgang Pfaff über eine Bild-Ton-Leitung. Seine vom Innenministerium Brandenburg ausgestellte Aussagegenehmigung ist eingeschränkt. Der Zeuge berichtet, er sei zum Zeitpunkt des Attentats Büroleiter des hessischen Ministerpräsidenten gewesen und Mitte Oktober 1977 zur Bundesanwaltschaft gekommen, wo er ausschließlich im Terrorismusbereich tätig gewesen sei und das Fahndungsreferat aufgebaut habe. Im Dezember 1990 habe er die Leitung des brandenburgischen Verfassungsschutzes übernommen und danach noch als Rechtsanwalt gearbeitet.

Wolfgang Pfaff sagt gleich zu Beginn, er habe nicht die geringste Erkenntnis, dass Verena Becker am Karlsruher Anschlag beteiligt gewesen sein könnte. Aus dem Mund eines früheren Bundesanwalts klingt dies wie eine gute Schlagzeile. Allerdings sagt Pfaff kurze Zeit später, mit der Tataufklärung zum Karlsruher Anschlag habe er nichts zu tun gehabt. Seine gegen Knut Folkerts gerichtete Anklagevertretung wegen des Attentats habe auf Arbeiten anderer beruht. Er sei damals oft im BfV gewesen und habe Akten nach Karlsruhe mitgenommen. Darunter sei wohl auch ein für das jetzige Verfahren wichtiges Dokument gewesen. Er sei sich aber sicher, dass er dieses “Papier” nicht gelesen habe. Zu dessen Inhalt könne er nichts, aber auch gar nichts sagen. Für ihn sei Verena Becker eine der Personen gewesen, für die eine Entlassung aufgrund der “Kinkel-Initiative” möglich sein sollte.

“Ich habe keine Erkenntnisse”

Der Vorsitzende fragt den Zeugen in dessen Eigenschaft als Anklagevertreter im Prozess gegen Knut Folkerts, was er dazu meine, dass Folkerts in einem “Spiegel”-Interview gesagt hat, er sei in Karlsruhe nicht tatbeteiligt gewesen. Der Zeuge antwortet: “Das mag er sagen.” Der Vorsitzende fragt nach einem Vorgang, den der Zeuge im Jahre 1982 bekommen habe, in dem es um Angaben einer Quelle gegangen sei. Darauf der Zeuge: “Ich habe im Nachhinein überlegt, ob ich dieses ‘Papier’ vielleicht transportiert habe.” Es macht mich stutzig, dass Pfaff erneut anfügt: “Aber ich habe es nicht geöffnet, ich habe es nicht gelesen und keinem meiner Mitarbeiter gegeben Ich hatte genug Probleme bei der Lösung von Fahndungsaufgaben. Ich habe es nicht gelesen.” Der Vorsitzende fragt, ob sich aus der Quellenangabe, die damals dem Generalbundesanwalt zugeleitet worden sei, ergeben habe, wer den Anschlag in Karlsruhe durchgeführt habe. Darauf der Zeuge: “So krass das sein mag, ich habe mich um die Aufarbeitung nicht gekümmert, mir gegenüber ist der Fall Buback nie erwähnt worden, ich habe keine Erkenntnisse.”

Was der Zeuge Pfaff, der Knut Folkerts als Schützen beim Karlsruher Anschlag angeklagt hat, sagt, ist in der Tat krass. Ob der Zeuge Unterlagen zu Folkerts im BfV eingesehen habe, fragt der Vorsitzende. “Nein”, lautet die Antwort. “Wissen Sie, wer auf dem Tatmotorrad saß?” fragt der Vorsitzende. Für ihn habe Folkerts auf dem Soziussitz gesessen, antwortet der Zeuge, er habe alle Sachakten und erreichbaren Unterlagen ausgewertet. Dies passt für mich nicht zu dem, was er zuvor über seine Ermittlungsaktivität gesagt hat. Der Vorsitzenden fragt nach Erkenntnissen über eine Frau auf dem Tatmotorrad. Das überfordere sein Gedächtnis, antwortet der Zeuge.

Der Vorsitzende erkundigt sich nach einer Zusammenarbeit von Verena Becker mit dem Verfassungsschutz. Er habe, so der Zeuge, damals nicht angenommen, dass sie mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeite. “Und heute?” fragt der Vorsitzende. Heute sei dies bekannt, antwortet der Zeuge, sie habe natürlich mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet. Das ergebe sich aus den “Papieren”, wenn er diese auch nicht gelesen habe. Der Vorsitzende fragt nach Kontakten des Zeugen zu Personen im BfV, aber auch zu Bundesanwalt Gerhard Löchner. Letzterer sei sein Vorgesetzter gewesen, sagt der Zeuge, einer der wichtigsten, erfolgreichsten und angenehmsten Menschen. Mit ihm habe er nicht über den “Fall” gesprochen. Wie der Kontakt zu Kurt Rebmann gewesen sei, fragt der Vorsitzende. Rebmann sei in sehr schwieriger Situation ein äußerst erfolgreicher  Generalbundesanwalt gewesen, vor dem er höchste Achtung habe. Rebmann habe mit ihm nicht über den Fall Buback gesprochen und hierzu ihm gegenüber auch keine Erklärung abgegeben. Der Berichterstatter hält dem Zeugen vor, dass Bundesanwalt Rainer Griesbaum im Verfahren geäußert habe, Pfaff, Löchner und Rebmann hätten von der Verfassungsschutzakte gewusst. Der Zeuge antwortet ausweichend. Er habe mit Löchner sehr häufig Kontakt gehabt und öfters Akten zum Lesen und zum Verwahren bekommen. Das sei es gewesen.

Die Anklage hat keine Fragen an den Zeugen. Rechtsanwalt Rätzlaff erkundigt sich nach dem Geschäftsgang bei der Überführung von Unterlagen. Der Zeuge erwidert, er wisse nicht, was das mit der Beteiligung von Verena Becker am Karlsruher Anschlag zu tun habe. Nachdem der Rechtsanwalt auf der Frage besteht, antwortet der Zeuge: “Von 1977 bis 1991 habe ich Hunderte von ‘Papieren’ mitgenommen, von BKA, LKA, BfV, unglaubliche Mengen. Wenn es mein Referat betraf, machte ich es auf und habe es gelesen. Dann ging es weiter an den Abteilungsleiter und den Generalbundesanwalt.” Er sei nicht legitimiert gewesen, Schreiben an den GBA zu öffnen. Der Rechtsanwalt fragt: “Wohin gingen die Schreiben an den GBA?” Der Zeuge: “Das ist doch hier kein Untersuchungsausschuss.” Er müsse in seiner Aussagegenehmigung nachschauen. Der Rechtsanwalt besteht wiederum auf einer Antwort, worauf der Zeuge sagt, er wisse es nicht. Die Schreiben könnten ins Vorzimmer gegangen sein oder in die Registratur. “Und die Registratur hat sie geöffnet?”, fragt der Rechtsanwalt. Er wisse nach 30 Jahren nicht, wie es gelaufen sei, sagt der Zeuge.

Rechtsanwalt Rätzlaff hält dem Zeugen eine Passage aus dem “Spiegel” vor, in der es heißt, die Bundesanwaltschaft habe bis heute gut geschwiegen. Pfaff habe die Aussage von Verena Becker beim Verfassungsschutz 1982 gekannt. Dies stehe im Widerspruch, so der Rechtsanwalt, zu dem, was der Zeuge jetzt sage. Ob der Zeuge nach diesem “Spiegel”-Interview etwas gegen Folkerts unternommen habe? Darauf der Zeuge: Folkerts sei “sein ganz besonderer Freund” gewesen, der seine Schuld nie eingestanden habe. Folkerts sei für ihn nicht satisfaktionsfähig gewesen. Er habe sich nie für Folkerts interessiert und somit auch keinen Grund gesehen, etwas wegen dessen Interview zu unternehmen.

Ich möchte wissen, ob die Akte, die der Zeuge damals transportiert habe, einen Sperrvermerk trug. Er antwortet, wenn auf solchen Akten gestanden habe “an den GBA oder Vertreter im Amt” sei das für ihn Sperrvermerk genug gewesen. “Wurde denn die Übergabe einer Akte dieser Bedeutung nicht quittiert?”, frage ich. Das sei nicht interessant, da die Akte anonymisiert worden sei, lautet die Antwort. Über das weitere Schicksal der Akte wisse er nichts.

5 Kommentare | 25. Januar 2012 | 17:19 Uhr | Twittern | Facebook

5 Kommentare

  1. Der Prozess / Im Sumpf / Eine Farce

    Die einzige Intellektuelle von Format und Courage sollte sich dieses Stoffs annehmen, die schon zuvor mit ihrem Stück: Das Werk / Im Bus / Ein Sturz, eines der genialsten, zeitgenössischen Theaterstücke auf die Bühne brachte: Elfriede Jelinek.

    Ich könnte mir gut vorstellen, daß allein die wörtliche Rezitation dieser Gerichtsprotokolle durch Schauspieler, an absurder Komik nicht zu überbieten ist.

    Das dann im Saale zu sitzen kommende Feuilleton (FAZ, ZEIT, Spiegel, SZ usw.) schwurbelte hernach an verquasten Vernebelungen, die Peinlichkeit ihres flächendeckenden Versagens in der Berichterstattung über den “Prozess”, nach Kräften zu vertuschen …

    Harald | 25. Januar 2012 | 19:26 | Antworten
  2. Zitat:
    “Nach der Mittagspause beginnt die Vernehmung des Zeugen Wolfgang Pfaff über eine Bild-Ton-Leitung. Seine vom Innenministerium Brandenburg ausgestellte Aussagegenehmigung ist eingeschränkt. Der Zeuge berichtet, er sei zum Zeitpunkt des Attentats Büroleiter des hessischen Ministerpräsidenten gewesen und Mitte Oktober 1977 zur Bundesanwaltschaft gekommen, wo er ausschließlich im Terrorismusbereich tätig gewesen sei und das Fahndungsreferat aufgebaut habe. Im Dezember 1990 habe er die Leitung des brandenburgischen Verfassungsschutzes übernommen und danach noch als Rechtsanwalt gearbeitet”
    Zitat Ende

    Was hat eigentlich Brandenburg mit Pfaffs Tätigkeit als Bundesanwalt vor der Wiedervereinigung zu tun, dass es die Aussagegenehmigung einschränkt, was Ereignisse aus den Jahren 1977-90 angeht?

    Ist das Herrn Buback und dem Gericht gar nicht aufgefallen, wie bekloppt (sorry) das ist?

    Die Schilderung des beruflichen Werdeganges des Zeugen belegt zudem eindrucksvoll, wie man sich gegenseitig die Jobs zuschiebt. Staatsmafia trifft es recht gut, und Staatsterrorismus (siehe Helmut Schmidt in “Die Zeit”) passt gut dazu.

    “Behinderte, Migranten und Frauen werden bei gleicher Eignung bevorzugt”, das fehlt noch ;)

    Es ist schwer, keine Satire zu schreiben…

    Chris | 26. Januar 2012 | 13:48 | Antworten
  3. Sie haben Recht – 100pro! Mit Ihren beiden Kommentaren von heute. Speziell der Hinweis auf Schmidt….”lassen wir’s dabei, aber ich meine wirkich, was ich sage”.

    Julius | 26. Januar 2012 | 14:58 | Antworten
    • Danke, man bemüht sich ;)

      Das totale Versagen der Bundesanwaltschaft manifestiert sich bei weitem nicht nur beim RAF/GLADIO-Komplex, sondern auch bei vielen anderen Staatsverbrechen.

      Ein Beispiel:

      “Den Vielfachlügner und Schwerstverbrecher Rudolf Scharping holt bis heute gar nichts ein. Er war auch 2012, trotz mehrerer Aufforderungen, vor der Sendung für den NDR nicht zu sprechen; der Generalbundesanwalt, der Anklage gegen Scharping erheben müßte – längst hätte erheben müssen – vermutlich auch nicht.

      Daß der NDR seine Rugovo-Story den Zuschauern als neu verkauft, gehört zum kommerziellen, vor allem aber zum politischen Mediengeschäft: Die große Masse darf der altbekannten Illusion frönen, “davon habe man ja damals gar nichts gewußt”. Man hat aber.”

      http://www.steinbergrecherche.com/rzloquai.htm

      Weisungsgebundene Staatsanwälte verhindern den Rechtsstaat. Nicht nur beim Fall Verena Becker…

      Chris | 27. Januar 2012 | 10:50 | Antworten
  4. es gibt eine akte, die so geheim ist, dass nicht mal das enddatum ihrer sperrfrist bekannt gegeben werden darf?

    sven | 28. Januar 2012 | 03:11 | Antworten

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