Buback bloggt – Tag 69

69. Verhandlungstag (22. Dezember 2011)

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die audiovisuelle Vernehmung des Bundesanwalts und späteren brandenburgischen Verfassungsschutzpräsidenten, Wolfgang P., für den 12. Januar 2012 vorgesehen ist. Die kommissarische Vernehmung des Beamten, der das Ergebnis des Vergleichs einer tatrelevanten Haarspur mit Haaren in Verena Beckers Haarbürste in ein BKA-Dokument übernommen hat, ist für den 19. Januar 2012 in Wiesbaden geplant.

Wo sind diese wichtigen Vorlagen?

Es folgt eine weitere Serie ablehnender Entscheidungen zu Beweisanträgen der Nebenklage. Ich hätte mir gewünscht, dass der Senat durch diese Zeugenbefragungen in stärkerem Maße versucht, die Wahrheit über das Karlsruher Attentat herauszufinden. Heinz Fromm, der jetzige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, sollte über die gravierende Differenz zwischen Operativ- und Auswertungsvermerk aussagen. Der Senat sieht aber keinen weiteren Klärungsbedarf. Der “Beschaffer” Manfred Sundberg habe nach eigener Aussage die Namen der Karlsruher Täter von der Quelle erfahren und der “Auswerter” Lothar Meerfeld habe nach eigenem Bekunden in seinen Vermerk nur aufgenommen, was ihm schriftlich vorgelegen habe. Für die im Auswertungsvermerk zusätzlich enthaltene Information müssten ihm weitere Dokumente zur Verfügung gestanden haben. Die Bundesanwaltschaft sieht das auch so. Nur, wo sind diese wichtigen Vorlagen?

Es befremdet mich, dass einerseits darauf beharrt wird, eine RAF-nahe Quelle – nach Angaben des damaligen Bundesinnenministers Gerhart Baum und des Chefauswerters Winfried Ridder vermutlich Verena Becker – habe die drei Karlsruher Täter genannt. Andererseits werden die Zeugen Peter B. und Andreas K. mit dem Argument als unglaubwürdig hingestellt, Terroristen würden keine Information über RAF-Verbrechen aus dem Tatkommando herausdringen lassen. Sprechen RAF-Mitglieder nun über RAF-Verbrechen oder tun sie es nicht? Hier sollte sich die Justiz entscheiden. Und woher leitet man überhaupt derartige Merksätze über Terroristen ab? Man weiß doch so wenig über die RAF. Wer meint, Terroristen würden nicht einmal mit Personen, zu denen sich eine besondere Beziehung ergeben hat, über RAF-Verbrechen sprechen, sollte nicht behaupten, dass Terroristen Kontakt zum Verfassungsschutz suchen und dort RAF-Kerninformation preisgeben. Es wäre aus einem weiteren Grund wichtig gewesen, BfV-Präsident Fromm im Prozess zu hören: Er sei nach Auskunft des Vollzugsbeamten Werner M. von diesem über bedenkliche Kontakte zu der in Kassel inhaftierten Verena Becker in Kenntnis gesetzt worden.

Der Senat lehnt es ab, den Tatort in Augenschein zu nehmen. Hierbei sollten außerdem Augenzeugen vor Ort vernommen werden, um zu prüfen, ob sie die von ihnen mitgeteilten Beobachtungen von ihrem angeblichen Standort aus machen konnten. Es ging der Nebenklage vor allem um Angaben, die von Albrecht F. stammen. Der Senat begründet seine Entscheidung damit, dass zahlreiche Zeugen zu den örtlichen Gegebenheiten vernommen worden seien. Auch sei der Film “Bubacks Mörder” eingeführt worden. Dort sei die Beobachtungsmöglichkeit aus dem Dienstzimmer der Augenzeugin Gabriele W. zu erkennen gewesen. Die Aussage des Zeugen Albrecht F. könne ohne nochmalige Vernehmung beurteilt werden. Der Senat sieht sich auch durch damalige Luftaufnahmen hinreichend informiert. Mir ist unbegreiflich, weshalb der Senat nicht längst den Tatort in Augenschein genommen hat und nun sogar ganz darauf verzichtet. Gerade weil Zeugenaussagen unsicher sein können, sollten alle Prozessbeteiligten in der Lage sein, die Qualität der Aussagen aufgrund eigener Ortskenntnis beurteilen und Nachfragen stellen zu können.

Stimmt es, dass Terroristen nicht aussagen?

Auch der Beweisantrag auf Ladung von zwei Mitarbeitern des Landesamtes für Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz wird abgelehnt. Ihnen hatte der Zeuge Peter B. nach eigener Angabe mitgeteilt, von Christian Klar eine Bestätigung dafür erhalten zu haben, dass Verena Becker in Karlsruhe geschossen habe. Der Senat begründet die Ablehnung damit, Zeugen könnten nur zu eigenen Wahrnehmungen befragt werden. Beide Mitarbeiter hätten das Attentat nicht beobachtet. Auch wenn man unterstelle, die Zeugen würden bestätigen, was Peter B. behauptet hat, blieben Zweifel an der Verlässlichkeit von dessen Angaben, da RAF-Mitglieder ausgesagt hätten, Terroristen würden nicht über das engere Kommando hinaus von Aktionen sprechen. Hier ist wieder dieses mich nicht überzeugende Argument: Auf der Basis der Aussagen von Terroristen wird gefolgert, dass Terroristen nicht aussagen. Der Senat lehnt auch die Ladung der Mitarbeiterin des thüringischen Verfassungsschutzes ab. Auch wenn sie die Aussage des Zeugen Peter B. bestätigte, würde dies keine Rückschlüsse auf die Richtigkeit anderer Angaben dieses Zeugen erlauben. Dem Zeugen Peter B. wird somit nicht die Möglichkeit eingeräumt, dass man durch Befragung seiner Kontaktpersonen prüft, ob Aussagen, die er als Zeuge gemacht hat, der Wahrheit entsprechen.

Der Vorsitzende Richter kommt nun zum angekündigten Punkt “Rechtlicher Hinweis nach § 265 StPO”. Meine Frau hat in Lutz Meyer-Goßners “Strafprozessordnung” bereits nachgelesen. Der § 265 StPO beginnt mit: “Der Angeklagte darf nicht auf Grund eines anderen als des in der gerichtlich zugelassenen Anklage angeführten Strafgesetzes verurteilt werden, ohne dass er zuvor auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesen und ihm Gelegenheit zur Verteidigung gegeben worden ist.”

Eine verstärkte Strafandrohung kommt bei Verena Becker nicht in Betracht, da sie wegen Mordes angeklagt ist. Es muss sich also um eine sie begünstigende Änderungsmöglichkeit handeln. Der Vorsitzende legt dar, im Falle einer Verurteilung von Verena Becker könne auch Beihilfe zum dreifachen Mord in Betracht kommen. Meine Frau und ich haben seit Beginn des Prozesses damit gerechnet, dass der Tatvorwurf “Mittäterschaft” in “Beihilfe” übergeht. Uns überrascht allerdings der Zeitpunkt, nachdem gerade aus dem Bereich oder Umfeld der früheren RAF mehrere Hinweise auf Verena Beckers unmittelbare Karlsruher Täterschaft bekannt geworden sind.

Wir haben die Anklageschrift von Anbeginn an als verwirrend empfunden: Die Bundesanwaltschaft wirft Verena Becker vor, gemeinschaftlich mit anderen handelnd am 7. April 1977 in Karlsruhe aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch drei Menschen getötet zu haben. In derselben Anklage heißt es später, der Anschlag am 7. April 1977 sei von drei männlichen Mitgliedern der RAF verübt worden. Kann ein Normalbürger das verstehen? Was hat Verena Becker denn nach Meinung der Bundesanwaltschaft am 7. April 1977 in Karlsruhe getan? Wenn die Anklage, ohne dies zu belegen, drei Männer als Täter bezeichnet, schließt sie damit Verena Beckers unmittelbare Tatbeteiligung aus. Sie wäre dann höchstens unterstützend tätig gewesen und kann, wenn überhaupt, milde bestraft werden. Die Bundesanwaltschaft hat diese Richtung im Prozess konsequent verfolgt, indem sie – ihrer Vorgabe von drei männlichen Tätern folgend – den Zeugen, die von einer Frau auf dem Motorrad sprachen, eine schwierige Vernehmung bescherte und viele von ihnen als unglaubwürdig bezeichnete. Eine milde Verurteilung wegen Beihilfe würde, unabhängig von dem, was eventuell später über die Täterschaft bekannt wird, Verena Becker vor einer zweiten Verurteilung “wegen Karlsruhe” dauerhaft schützen. Höchstwahrscheinlich würde eine Verurteilung wegen Beihilfe beim Vor- und Nachtatgeschehen in der Konsequenz bedeuten, dass die Ermittler und die Justiz darin gescheitert sind, die beiden Karlsruher Attentäter, die den dreifachen Mord von einem Motorrad aus begingen, zu identifizieren und für die Durchführung des Verbrechens zu verurteilen.

Rechtsanwalt Jörg Rabe trägt den ausführlichen Beweisantrag auf Vermessung örtlicher Gegebenheiten anhand damaliger Lichtbilder sowie auf Einholung eines Gutachtens bei dem unfallanalytischen Sachverständigen Dr. Michael W. und bei einem interdisziplinären Gutachter aus dem rechtsmedizinischen Institut der Berliner Charité vor. Die überlegene Expertise von Dr. Michael W. und seine Kenntnisse aus Crashversuchen, die er selbst durchführen kann, werden aus Sicht der Nebenklage benötigt, da sich im Gutachten des vom Senat beauftragten Sachverständigen Joachim R. wesentliche Schwächen gezeigt haben. Dieser musste in der Hauptverhandlung auf Fragen der Nebenklage einräumen, dass er keine Feststellungen zu einem Fahrbahngefälle getroffen hatte. Ein solches Gefälle zum Straßenrand wird angebracht, um Regenwasser von der Fahrbahn abfließen zu lassen. Es kann auch das Losrollen eines Autos bewirken. Ohne Berücksichtigung eines solchen Gefälles lassen sich keine verlässlichen Aussagen über die Bewegung des Dienstwagens treffen. Die Behauptung des Sachverständigen R., ein Stillstand des Dienstwagens auf der Kreuzung sei auszuschließen, könnte zudem genutzt werden, um die Aussagen der unmittelbaren Augenzeugen, die von diesem Anhalten berichtet haben, in Zweifel zu ziehen. Die Mängel im Gutachten von Joachim R. wären dann folgenschwer.

Rechtsanwalt Rabe schildert als Ergebnis der bisherigen Analyse des Sachverständigen Dr. Michael W., dass der am Dienstwagen aufgetretene Blechschaden auf eine Aufprallgeschwindigkeit von etwa fünf km/h hinweist, die das Auto durch Anrollen aus dem Stand bei leichtem Gefälle und nach Überfahren der Bordsteinkante durchaus erreichen konnte. Somit gäbe es keinen Widerspruch zu dem von Augenzeugen geschilderten Anhalten des Wagens auf der Kreuzung. In Zusammenarbeit mit dem medizinischen Sachverständigen sei zu klären, welche Verletzungen am Oberkörper oder Abschürfungen an der Kleidung von Wolfgang Göbel aufgetreten wären, wenn er nicht aus dem stehenden Wagen gestiegen, sondern – wie der Sachverständige R. behauptete – aus dem mit einer Geschwindigkeit von über zehn km/h fahrenden Dienstwagen “gefallen” wäre. Während der sorgfältig vorbereitete Antrag verlesen wird, lachen und grinsen Bundesanwalt Walter Hemberger und Oberstaatsanwältin Silke Ritzert mehrfach. Der Bundesanwalt nimmt dann nur kurz und vorläufig zum Beweisantrag der Nebenklage Stellung. Dabei sagt er: “Weniger wäre mehr gewesen.”

Der Vorsitzende spricht nicht über eine Ladung des Zeugen Willy Kaiser, der in Anwesenheit von zwei Rechtsanwälten der Nebenklage berichtet hat, er kenne Dokumente zu Verena Beckers Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz und zu ihrer unmittelbaren Beteiligung am Karlsruher Attentat. Der Vorsitzende besitzt nun seit 24 Tagen die Telefonnummer, unter der der Zeuge bislang stets erreichbar war. Er hat sie offensichtlich bislang nicht angewählt. Wir stehen somit weiter unter erheblicher Anspannung, ob und was der Zeuge aussagen würde. Ich frage zum abgelehnten Antrag auf Inaugenscheinnahme des Tatorts, ob die Bedenken gegen die Aussage des Zeugen Michael W. noch bestehen, der – wie einige weitere Augenzeugen auch – geschildert hat, ein Polizeihubschrauber sei kurz nach dem Anschlag am Tatort gelandet. Der Vorsitzenden antwortet, wenn die Nebenklage den Bedarf sehe, müsse sie einen Antrag zur Klärung der Möglichkeit einer solchen Hubschrauber-Landung stellen.

40 Kommentare | 12. Januar 2012 | 13:23 Uhr | Twittern | Facebook

40 Kommentare

  1. Es ist erschütternd, oder hab ich was falsch verstanden?
    “…verlesen wird, lachen und grinsen Bundesanwalt Walter Hemberger und Oberstaatsanwältin Silke Ritzert mehrfach…” Sollte denn die Staatsanwaltschaft und die Nebenklagge nicht miteinander…? Oder, ich möchte einem Oberstaatsanwalt / Oberstaatsanwältin nicht fälschlicherweise unrecht tun, was war den so belustigend in diesem Moment? Das jetzt anlaufende Dschungelcamp? Oder die nicht verstandene Ironie der Simpsons? Oder eigenes missverstandenes Rechtsempfinden? Ich würde gerne an Ihrem Humor teilhaben. Es wird mir sicher nicht gelingen.

    Helge Lehmann | 12. Januar 2012 | 17:38 | Antworten
  2. Immer, wenn ich beim lesen hier im Blog glaube, das ist jetzt nicht zu toppen, wird man durch einen neuen Tages-Bericht Michael Bubacks eines schlimmeren belehrt.

    Ich ertappe mich dabei zu denken, gestern in Dachau hat es den Falschen erwischt. Tschuldigung.

    Sabine | 12. Januar 2012 | 21:40 | Antworten
  3. “Rechtsbeugung”, “Strafvereitelung im Amt” – dieses sind Verbrechen, welche nur Amtsträger begehen können.

    Den Straftatbestand des “Amtsmissbrauchs”, auf Grund dessen die frühere Präsidentin der Ukraine, Julia Timoschenko, verurteilt wurde, ließen die hiesigen Medien lautstark aufheulen – “Zeter und Mordio – Die Ukraine ein Unrechtsstaat!!!”.
    Weshalb stellte von den Medien eigentlich niemand die Frage danach, warum es diesen Straftatbestand, nämlich den des “Amtsmissbrauchs”, in Deutschland nicht (mehr!) gibt? Vielleicht deshalb, weil er 1943 von den Nazis aus dem (noch heute geltenden!) StGB entfernt wurde? Der frühere Straftatbestand des “Amtsmissbrauchs” war verortet im § 339 StGB. Diesen Paragraphen füllt heute der Tatbestand der “Rechtsbeugung” aus, den nur “Richter, oder andere Amtsträger bei der Leitung eines Rechtsgeschäftes” erfüllen können. Die Be- und mögliche Verurteilung hierüber unterliegt wem??? Eben – dem früheren “Kommilitonen” oder Mitangehörigen der “Burschenschaft”.

    Wahnsinn! Liest heute eigentlich NIEMAND mehr das Grundgesetz?

    Art 97 GG:
    (1) Die Richter sind UNABHÄNGIG und NUR dem GESETZE unterworfen.

    Ist der “Wunsch” des Staatsanwaltes etwa “Gesetz”?

    Das Buch von Ernst Fraenkel, “Der Doppelstaat”, aus dem Jahre 1941, sollte jedem Rechtstreuen und -gläubigem, juristisch interessierten Bürger dieses “Rechtsstaates” die Augen (wieder) öffnen.

    Der NS-Blutrichter Roland Freisler prägte den “Rechts”satz: “Recht ist, was (…) nützt!”
    Es fragt sich nur: WEM nützt es???

    Willkommen in der MATRIX!

    JJ | 13. Januar 2012 | 02:46 | Antworten
  4. Es gibt einen “Deal”, eine Verschwörung, ganz offensichtlich, zwischen Verena Becker, der Bundesanwaltschaft und den Richtern, und zwar von Anfang an: Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord, geringe Strafe, und damit hinsichtlich “Karlsruhe-Buback” Ruhe auf Lebenszeit für Verena Becker.

    Diesen Deal hat die Regierung eingefädelt, und auch Christian Klar etc haben deshalb geschwiegen, ebenso wie die Schlapphüte und die Kriminalisten “gebrieft” wurden, nichts zu sagen oder sogar ihre eigenen öffentlichen Aussagen in TV-Dokus vor Gericht zu widerrufen.

    Tut mir leid, aber allein mit dem Schutz einer V-Frau-Tätigkeit einer einzelnen RAF-Frau namens Verena Becker ist das Ausmass der Vertuschung AB DEM TATTAG nicht zu erklären, und heute schon gleich gar nicht mehr.

    Da geht es um etwas viel viel Schlimmeres, um etwas derart Monströses, dass wir alle es kaum zu Denken geschweige denn zu Schreiben wagen.

    Ich versuche es trotzdem:
    War die RAF zu grossen Teilen eine Geheimdienst-Kreation, eine Art “linkes GLADIO”, um die Strategie der Spannung zu erzeugen, die man benötigte um die grundgesetzlichen Freiheiten der Bürger mit deren Zustimmung abzuschaffen?

    Lenkten Geheimdienste diese Terroristen hin zu ihren Zielen? Warum dann Siegfried Buback?
    Welcher Sauerei war der GBA auf der Spur?
    Etwa der RAF/GLADIO-Inszenierung durch den Staat selbst?

    Eines ist klar: Die Staatsanwälte sind weisungsgebunden, DAS ist einer der Webfehler dieser “Demokratie” und verhindert ganz konkret die Wahrheit über “Karlsruhe”

    Gewaltenteilung, unabhängige Justiz?
    Pustekuchen ;)

    Chris | 13. Januar 2012 | 09:15 | Antworten
    • ergänzend ist doch auch zu fragen:

      - WER WAREN DIE RAF OPFER
      - FÜR WAS STANDEN SIE
      (z.B. Buback, Herrhausen und Rohwedder)
      - WARUM LIEGT DIE AUFKLÄRUNGSRATE BEI 0%
      - WARUM EINE “ARMEESTRUKTUR” BEI RAF UND GLADIO

      Ax | 13. Januar 2012 | 10:04 | Antworten
  5. Ein Gutes hat diese Farce zumindest:

    ab sofort kann man prima einschätzen, welchen Wahrheitsgehalt Aussagen von “Experten” und sonstigen, weisungsgebundenen Amtswaltern im Farbfernsehen, Online- und Printmedien aufweisen.

    Wenn regelmäßig das Gegenteil von in der Öffentlichkeit getätigten Aussagen zu “Terrorismus, Islamismus und Finanzzirkus” der Fall ist, wie es hier rechtsverbindlich gemacht wird, sieht man doch gleich viel klarer, oder etwa nicht?

    Erklärungsansätze? http://de.wikipedia.org/wiki/Neusprech

    @Chris & Ax: das sehe ich auch so.

    An ihren Taten sollt ihr sie messen – nicht an ihren Worten.

    http://www.gewaltenteilung.de/europarat_unabh.pdf

    Am 30.09.2009 veröffentlichte der Europarat seinen Entschluss zur “Unabhängigkeit der Justiz”, unter Federführung einer gewissen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Berichterstatterin).
    Einen Monat später war diese dann (erneut) Bundesministerin der Justiz. Geändert hat sich seit dem….? Nichts!!!

    JJ | 13. Januar 2012 | 14:42 | Antworten
    • Nachtrag:

      “In der Erläuterung befürwortet Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in ihrer Funktion als Berichterstatterin die Abschaffung der Weisungsgebundenheit. Wörtlich schreibt sie in Randnummer 60 auf Seite 22 von Dok. 11993: „Was das Recht angeht, Staatsanwälten Einzelanweisungen zu erteilen, unterstütze ich uneingeschränkt den Vorschlag, diese Möglichkeit abzuschaffen. Nach meiner eigenen Erfahrung als Ministerin kann ich nur bestätigen, dass dieses Instrument ein zweischneidiges Schwert ist, das ebensoviel Schaden anrichten wie Gutes bewirken kann, sowohl bei denen, die sich seiner bedienen als auch denen, die auf der anderen Seite stehen. Das gilt insbesondere angesichts der weit verbreiteten und in jüngster Zeit zum Teil ‚legalisierten’ Praxis von ‚Abmachungen’ zwischen der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und der Verteidigung. Wenn die Staatsanwaltschaft nämlich ‚politischen’ Weisungen zu folgen hat, kann das gesamte Verfahren leicht zu einer Farce werden.“ ”

      Aus: http://www.cleanstate.de/Abhaengigkeiten_der_deutschen_justiz.html

      JJ | 13. Januar 2012 | 15:42 | Antworten
  6. Die Exekutive wird ihre Vorherrschaft über die Judikative nicht aufgeben, die sich manifestiert sich in dem Ernennungsverfahren der Richter, der Dienstaufsicht der Richter und in der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte.

    Ob SDP oder CDU-geführt spielt dabei keine Rolle, denn wirkliche Unterschiede gibt es bei den Systemparteien nicht.
    Weder bei der “unabhängigen Justiz” noch bei allen anderen wichtigen Fragen. Was es gibt, das sind Ablenkungs- und Scheingefechte über Nichtigkeiten.

    Gehört alles zur MATRIX ;)

    Chris | 14. Januar 2012 | 10:30 | Antworten
    • Das Grundübel geht in Deutschland immer noch von der Legislative aus!
      Man braucht sich nur die Berufe der Abgeordneten und deren Ausbildung anschauen und man stellt schnell fest, dass Anwälte bzw. Juristen die meist überrepräsentierte Berufsgruppe im Bundestag sind! Deshalb ändert es auch nicht so welche große Partei die Regierung führt! Und leider verleugnet Frau Dipl.-Phys. Merkel auch immer häufiger ihre Naturwissenschaftlichen Wurzeln.
      Der Bundestag wählt die Exekutive und beschließt auch die Gesetze! Da braucht die Exekutive gar keinen aktiven Einfluss auf die Judikative nehmen, man kennt sich und weis was man voneinander erwartet!

      Doktorand | 17. Januar 2012 | 01:20 | Antworten
  7. Richter Udo Hochschild vom Verwaltungsgericht Dresden zur “Gewaltenteilung”, also der Unabhängigkeit der Judikative gegenüber der Executive und Legislative:
    (aus “GEWALTENTEILUNG IM DEUTSCHEN BEWUSSTSEIN – Versuch einer Kritik.
    http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm)

    „In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht. In den stenografischen Protokollen des Parlamentarischen Rats [des deutschen Verfassungsgebers] ist wörtlich nachzulesen, dass die Verfasser des Grundgesetzes eine nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Gewaltenteilung, einen neuen Staatsaufbau wollten: ‚Die Teilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung und ihre Übertragung auf verschiedene, einander gleichgeordnete Träger‘ [Zitat aus der Sitzung des Parlamentarischen Rats vom 8. September 1948]. Der Wunsch des Verfassungsgebers fand seinen Niederschlag im Wortlaut des Grundgesetzes [z. B. in Art. 20 Abs. 2 und 3, Art. 92, Art. 97 GG]. Der Staatsaufbau blieb der alte. […] Das Grundgesetz ist bis heute unerfüllt. Schon damals stieß die ungewohnte Neuerung auf heftigen Widerstand. Bereits in den Kindestagen der Bundesrepublik Deutschland wurde die Gewaltenteilung mit dem Ziele der Beibehaltung des überkommenen, einseitig von der Exekutive dominierten Staatsaufbaus erfolgreich zerredet. Die allenthalben verbreitete Worthülse ‚Gewaltenverschränkung‘ wurde zum Sargdeckel auf der Reformdiskussion.“

    Helge Lehmann | 14. Januar 2012 | 18:50 | Antworten
    • Stimme Ihnen vorbehaltslos zu.

      Nils vdh. | 14. Januar 2012 | 21:09 | Antworten
    • Die Paradoxie der Rechtsstaatlichkeit oder die hohe Kunst der institutionalisierten Intrige?

      Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Beschwerde von Siegfried Haag und Roland Mayer gegen die vom OLG Stuttgart angeordneten Beugemaßnahmen, vom 30.06.2011
      http://lexetius.com/2011,2914

      pazi | 17. Januar 2012 | 10:01 | Antworten
  8. Ich muss zugeben, bis gerade eben war mir der Wortlaut der Anklage unbekannt. Auf diesem Wege habe ich ihn gefunden:

    http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1257335/index.html?ROOT=1182029&ARCHIV=1241014

    http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?heftnr=361&newsid=361

    Daraus:
    “Noch im Jemen entschied die Gruppe, Terroranschläge auf führende Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zu verüben. Den Auftakt dieser von der „RAF“ als „Offensive 77“ bezeichneten Anschlagsserie sollte die einstimmig beschlossene Ermordung des Generalbundesanwalts Buback bilden. Die Angeschuldigte drängte bei den Diskussionen, die zu dieser für alle „RAF“-Mitglieder verbindlichen Entscheidung führten, nachdrücklich darauf, dieses von den inhaftierten „RAF“-Mitgliedern Baader, Ensslin und Raspe vehement geforderte Attentat zu verüben. Darüber hinaus trat sie bei den konkreten Tatplanungen im November 1976 im Harz und zum Jahreswechsel 1976/1977 in Holland permanent dafür ein, den Mordanschlag durchzuführen.”

    Wieso war die Beklagte, Frau Verena Becker, so versessen auf die Durchführung des Attentats?

    pazi | 16. Januar 2012 | 00:45 | Antworten
    • Besser wäre die Frage, vom Standpunkt der RAF aus: Weshalb ein BEAMTER, der -stande pedes- ausgetauscht wird? – So bitter sich die Frage in diesem Zusammenhang auch anhören mag?

      Buback, Ponto, Herrhausen, Rohwedder….. Sie alle wurden “ausgetauscht”. Bitter – ganz, ganz bitter! In erster Linie für die Angehörigen, aber auch für jeden aufrechten, verfassungstreuen Demokraten. Es lohnt der Blick auf die Folgen hieraus. Cui bono! Dem Bürger jedenfalls nicht.

      JJ | 16. Januar 2012 | 01:05 | Antworten
      • Nein JJ, diese Frage ist meiner Meinung nach nicht DIE Frage, sorry!

        Die Frage ist doch, warum IM Becker auf Buback beharrte.
        Wurde ihr das operativ vom VS so beauftragt?
        Stichwort wäre Bubacks Argwohn gegen die Finanzierung/Lenkung des rechten und linken Terrors über V-Leute. Wenn das denn so war…

        Chris | 16. Januar 2012 | 08:49 | Antworten
        • Nein, Chris, auch das nicht.

          Die Frage ist, ob Verena Becker in Karlsruhe geschossen hat und falls ja, warum gerade sie.

          pazi | 17. Januar 2012 | 08:51 | Antworten
          • Das überzeugt mich nicht.
            Es ist doch nicht eine grossangelegte und bis heute andauernde Vertuschungsaktion durchgezogen worden, und zwar ab dem Tattag (!!!), um eine kleine VS-Affäre mit Verena Becker zu verheimlichen.
            Das kann ich nicht glauben.

            Es muss um etwas Grösseres gehen, etwas viel Grundsätzlicheres, nämlich darum, ob die Auswahl des “Zieles Siegfried Buback” gelenkt wurde, und wenn ja, von wem.
            These wäre: V-Frau Becker machte ihren Spiessgesellen von der RAF den GBA schmackhaft, und genau das war ihr Auftrag, den sie vom BfV bekommen hatte.

            Nur so was “Dickes” rechtfertigt die Angriffe der Zeugen, die eine zierliche Person gesehen haben, heute vor Gericht, es erklärt auch die manipulierten Akten und Zeugenprotokolle etc pp.

            Frau Becker musste schiessen, nach dem Motto:
            “Wenn Du schon auf Buback als Attentatsziel beharrst, dann leg´ ihn auch selber um!”

            Chris | 18. Januar 2012 | 06:08 | Antworten
          • Kann schon sein dass mancher Zusammenhang einerseits weitläufiger, andererseits aber auch wieder banaler ist als zunächst gedacht.

            pazi | 20. Januar 2012 | 18:14 | Antworten
          • 100% Zustimmung: Das “grosse Ganze” führt nach dem “need to know-Prinzip” zu Banalitäten der Protagonisten, die das “grosse Ganze” eben nicht kennen und im Konkreten handeln.

            Der Schlüssel zu der Sache ist IMHO Siegfried Haag, für mich der V-Mann in der RAF-Leitungsebene, dessen Rolle bisher kaum thematisiert wurde, und den der VS aus der Schusslinie nahm, bevor es ernst wurde 1977. Er lebt, fürstlich durch den VS bezahlt, angeblich in Frankreich. Peter J. Boock hat dazu einiges angemerkt, auch für Boock gehört Haag in die V-Mann-Fraktion der RAF.

            YT “RAF im Auftrag der Geheimdienste” anschauen, und trotz 60 Minuetn Länge genau zuhören in der 2.Hälfte, das öffnet Augen…

            Chris | 21. Januar 2012 | 05:07 | Antworten
          • Die Quellenlage zu Siegfried Haag ist hier besser; insbesondere in Kapitel VI, 3.2.1, S. 212/213:

            Bakker Schut, Pieter H.

            Stammheim: d. Prozess gegen d. Rote Armee Fraktion /
            Pieter H. Bakker Schut
            Kiel: Neuer Malik Verlag, 1986
            ISBN 3-89029-010-8

            ähnlich:
            http://preview.tinyurl.com/7j692nz

            Im Übrigen sollten wir die Ereignisse als das bewerten, was sie waren. Dem Ablauf und der Logik folgend, muss das “Kommando Ulrike Meinhof” mit der Ermordung des GBA Buback und seiner Begleiter kurz vor der Urteilsverkündung im Stammheim-Prozess als Vergeltung für den Tod Ulrike Meinhofs im Mai 1976 gewertet werden.

            Dass bezahlte Informanten mitunter ein doppeltes Spiel spielen, ist seit dem vor dem BVG gescheiterten NPD-Verbot bekannt.

            Dennoch: Danke für den Tipp.

            pazi | 22. Januar 2012 | 13:51 | Antworten
          • Die entsprechende Passage aus dem angegebenen Buch kann hier:
            http://notmachterfinderisch.twoday.net/stories/64957946/
            nachgelesen und diskutiert werden.

            pazi | 23. Januar 2012 | 18:56 | Antworten
          • Danke, sehr interessant.

            Die Ermordung von GBA Buback als Rache für dessen “mit illegalen Mitteln geführten Krieg gegen die RAF-Verteidiger” erklärt aber nicht die Vertuschung der Rolle der Todesschützin Verena Becker seit dem Tattag und bis heute.

            Warum verteidigt die Anklage jetzt bei diesem Prozess die Angeklagte?

            Das ist die zu beantwortende Frage.

            Chris | 24. Januar 2012 | 08:46 | Antworten
          • Was halten Sie von folgender Deutung:

            Guillaume war ein Doppelagent (entlarvend seine allen Geheimdienstregeln zuwider laufende Selbstoffenbarung bei der Festnahme), dessen Aufgabe es war, den 1972 durch Wahl gestärkten Willy Brand als Bundeskanzler abzulösen und so dessen Ersatz durch Helmut Schmidt zu ermöglich. Dieser im Vergleich zu Brand höchst konservative Ex-Wehrmachtsoffizier wollte den damals anstehenden Nato-Doppelbeschluss und vertrat diesen von Anfang an aktiv.

            Generalbundesanwalt Buback war gegenüber Geheimdienst-Aktionen kritisch eingestellt und zudem sehr gut informiert. Wäre thematisiert worden, dass Schmidt durch eine fragwürdige Aktion an die Macht gekommen sein könnte, wäre sowohl dieser als auch der am Sturz von Brand beteiligte Wehner, der einige damals wohl nur geheimdienstbekannte “Leichen im Keller” hatte und damit erpress- und steuerbar war, nicht mehr zu halten gewesen.

            Zudem stützte die “linken” Terroristen angelastete Ermordung eines Generalbundesanwaltes in wohl kaum zu überbietender Deutlichkeit eine repressive staatliche Strategie und sicherte so Macht und Arbeitsplätze im Bereich der Dienste – und dies wohl nicht nur bei den deutschen.

            michael | 25. Januar 2012 | 02:59 | Antworten
          • Auch sehr interessant!

            Ganz konkret: Die V-Frau, die hier konsequent geschützt wurde und wird, weiss über die grossen Zusammenhänge nichts. Need to know-Prinzip.

            Verena Becker, so die These, musste selbst(!!!) den GBA erschiessen, weil sie ihn als Ziel wieder und wieder empfahl, auf Weisung ihres Agentenführers. Deshalb haut man sie jetzt raus vor Gericht, deshalb handelt die GBA so wie sie eben handelt. Klar wie Klossbrühe ;)

            Sie kann vermutlich zu den Hintergründen dieser Weisung gar nichts sagen, wieder das need to know-prinzip, weil sie darüber gar nichts weiss. So banal ist das wirklich!

            Sie kann aber sehr wohl den Agenten benennen, der ihr den Auftrag erteilte, den GBA als Ziel bei der RAF zu “promoten”.

            Und da lautet, und das ist jetzt Bauchgefühl, die Antwort wie folgt: Es war kein deutscher Geheimdienstmann, der Verena Becker diese Weisung erteilte.

            Deshalb auch keine Akteneinsicht, mit der Begründung, die Interessen der BRD “und die befreundeter Staaten” seien tangiert.

            Und ja, es ist Spekulation, aber ich neige zum Mossad/CIA.

            Chris | 25. Januar 2012 | 09:03 | Antworten
          • @ Chris -> Gegenthese: Es gibt eben gerade niemanden, der den kompletten Durchblick hat und deshalb schlägt im Fall des Bundesanwalts Hemberger die menschliche Tragödie zu Buche, die im Beharrungsvermögen auf einem einmal gefassten Geschichtsverständnis wurzelt.

            @ michael: Banale Erkenntnis eines Krisengewinnlers -> “Was meinen Interessen zupass kommt, muss nicht von mir eingefädelt sein.” In diesem Sinne wäre eine entsprechend informierte Dienststelle “schuldig durch Gewährenlassen”, wenn nicht der Nachweis politischer Weisung gelänge.

            pazi | 26. Januar 2012 | 16:15 | Antworten
          • Ich habe den Text zu Siegfried Haag wieder offline gesetzt.

            pazi | 1. Februar 2012 | 13:08 | Antworten
    • Korrektur: Es handelt sich nicht um die Anklageschrift, sondern um die Pressemitteilung dazu.

      pazi | 17. Januar 2012 | 10:09 | Antworten
    • aus der verlinkten PM des GBA: “Die dabei sichergestellten persönlichen Notizen erhärteten den Verdacht ihrer mittäterschaftlichen Beteiligung an dem Attentat.” – ca.32 Jahre nach der Tat finden sich persönliche Notizen, die den Verdacht erhärten. Das ist schwer zu glauben, dass jemand Verdächtiges so lange mögliche Beweismittel aufbewahrt. … nur ein Gedanke

      Johans | 19. Januar 2012 | 14:36 | Antworten
  9. Ein weiteres Beispiel für Strafvereitelung im Amt, wie sie in diesem Prozess von Bundesanwalt Hemberger und seiner sichtbar mit der Materie überforderten Spiessgesellin Ritzert begangen wird, kann man derzeit in Hannover beobachten, wo die zuständige Staatsanwaltschaft es offensichtlich weisungsgemäß nicht für nötig hält, gegen den dringend der Bestechlichkeit und Vorteilsannahme verdächtigen Christian Wulff ein von Amts wegen gebotenes Ermittlungsverfahren einzuleiten.

    K. J. Plambeck | 16. Januar 2012 | 22:43 | Antworten
  10. So langsam frage ich mich, ob gewisse ausserparlamentarische Gruppierungen nicht besser abgeschafft werden sollten.

    Anton | 17. Januar 2012 | 13:59 | Antworten
  11. Also geht der Verena Becker-Prozeß zuende wie das “Hornberger Schießen” – kein Treffer…
    Freilich ist daran Michael Buback schuldlos. Sein Mitkläger Hemberger hat ihm 15 Monate lang beim Zielen Knüppel zwischen die Beine geworfen. Zeugen madig gemacht und verhöhnt. Versuchte Zeugenladungen torpediert usw.
    Dass Hemberger bei zahllosen Buback-Einwänden dazu noch spöttisch grinste, zeigt die Arroganz Justitias im deutschen Staat.
    Sein Auftrag war es schließlich nicht, die Wahrheit zu finden, sondern sie zu vertuschen, zu vernebeln.
    Das Strafma für V B, so es denn eines geben sollte, ist nebensächlich; Buback ging es ja nicht darum, sondern um die Wahrheit.
    Mal sehen, ob Hemberger auch Kläger in einem NSU-Prozeß wird. Dann wird Frau Zschäpe wohl ein ähnliches “Schicksal” widerfahren wie Verena Becker.
    Wie sagte noch Deutschlands großer Dichter Heinrich Heine?
    “Denk ich an Deutschland in der Nacht, das hat mich um den Schlaf gebracht”.

    Klaus | 19. Januar 2012 | 11:51 | Antworten
    • Wenn GLADIO und RAF teilweise von den Geheimdiensten gesteuert wurden, hat der Staat allen Grund (und wie man sieht auch die Mittel, wie Hemberger & Co), um das zu verheimlichen.

      Sehr guter Beitrag von Elsässer:
      http://juergenelsaesser.wordpress.com/2012/01/20/nato-geheimarmee-gladio-arbeitete-nach-auflosung-weiter/

      Den armen Harry Heine haben sie aber sehr verschandelt, war das wirklich nötig?

      Chris | 20. Januar 2012 | 13:54 | Antworten
      • na ja, “dann bin ich um…! Das kann man nicht “verschandeln” nennen

        Johann | 20. Januar 2012 | 14:47 | Antworten
        • Heine war um seine alte Mutter in Deutschland bange, um das Land selbst absolut nicht. Ganz im Gegenteil, er schwärmt von Deutschland.

          Lesen Sie ruhig mal genauer nach, es lohnt sich.
          Dann verstehen Sie sicher auch, warum ich antwortete wie ich es tat. Nichts für ungut.

          Chris | 21. Januar 2012 | 04:52 | Antworten
  12. Nach dem ich hier so einiges gelesen habe komme ich zu der Erkenntniss das Bundesanwalt Walter Hemberger und Oberstaatsanwältin Silke Ritzert überaus und mit nachdruck daran Arbeiten die Richtung Bananenrepublik voranzutreiben.

    mj | 21. Januar 2012 | 03:02 | Antworten
    • Wäre das erst jetzt in Arbeit, die Transformation der BRD hin zur Bananenrepublik, es würde mich erleichtern.
      Leider ist es nicht “in Arbeit” und wird auch nicht “vorangetrieben”, es ist die Realität seit Jahrzehnten.
      War es jemals anders? Stichwort “unabhängige Justiz” etc pp.

      Ausser 3SAT versagen doch die Medien total, und das nicht weil sie die Monströsität nicht erkennen, dass die Bundesanwaltschaft im Buback-Prozess die Angeklagte schützt und die Wahrheitsfindung sabotiert, sondern weil sie von der Bananenrepublik gesteuert werden.

      Sind wir hier gar nur ein Feigenblatt?
      Eine “kontrollierte Opposition”?

      Chris | 21. Januar 2012 | 05:16 | Antworten
  13. Nach so vielen Verhandlungstagen müssen sich nicht nur die Beteiligten schämen. Eigentlich eher die ganze Republik.
    Was immer auch vor vielen Jahren geschehen ist. Frau Becker ist doch auch ein Mensch. Warum werde ich da an Guantanamo erinnert ?

    E. Engert

    Engert Ernest | 21. Januar 2012 | 06:54 | Antworten
    • Weil Sie da was verwechseln?

      pazi | 21. Januar 2012 | 12:12 | Antworten
  14. Nun ich denke doch das die Bundesanwaltschaft aber auch die Bundesstaatsanwältin hier feste daran Arbeiten die BRD lächerlich zu machen und würde mich auch zu gerne von so manchen Urteil Distanzieren wollen das im Namen des Volkes gesprochen wird. Justizia zeigt mir hier mal wieder sehr Eindrucksvoll was ich von dem Haufen zu halten habe.

    Unsereins würde für die Art und Anzahlvergehen der Behörden mehr Haft bekommen wie die ganze RAF Bewegung zusammen bekommen hat.

    mj | 21. Januar 2012 | 23:59 | Antworten

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