02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 68
68. Verhandlungstag (15. Dezember 2011)
Der Zeuge Helmut Götz, ein pensionierter Kriminaloberrat, ist auf Antrag der Verteidigung geladen. Er wird nach einem BKA-Beamten und dem von diesem vernommenen Zeugen Osman K. gefragt, hat aber an beide keine Erinnerung. Der Zeuge berichtet, er sei unmittelbar nach dem Attentat als Leiter der Sonderkommission des Karlsruher Polizeipräsidiums eingesetzt worden und sofort zum Tatort gefahren. Auf die Frage, ob er dort mit Personen gesprochen habe, antwortet der Zeuge: “Allenfalls mit Polizisten.” Ich frage ihn, ob er sich den Dienstwagen aus der Nähe angeschaut habe. Warum er das hätte tun sollen, lautet seine Rückfrage. Ich entgegne, vom Leiter der ermittelnden Sonderkommission hätte ich erwartet, dass er zumindest einen Blick in den Wagen und auf die Opfer werfen würde. Der Zeuge meint, er habe keine Spuren verwischen wollen und sei auch nur kurz am Tatort geblieben. Die Ermittlungsergebnisse der Karlsruher Polizei seien an die übergeordnete BKA-Sonderkommission weiter gegeben worden. Die Karlsruher Kommission habe noch einige Wochen fortbestanden.
“Wahrscheinlich eine Frau”
Der Zeuge kann sich nicht erinnern, dass eine Frau als Täterin in Betracht gekommen sei. Rechtsanwalt Matthias Rätzlaff hält dem Zeugen ein Fernscheiben der Landespolizeidirektion (LPD) Karlsruhe vor, das am Tattag um 10.25 Uhr, also vor dem Eintreffen der BKA-Beamten, versandt wurde und in dem über die Täter auf dem Motorrad steht, der Beifahrer sei “wahrscheinlich eine Frau” gewesen, die mit der Maschinenpistole geschossen habe. Der Zeuge erklärt, die LPD habe nicht selbst ermittelt, sondern Meldungen weiter gegeben, so dass die Information über eine wahrscheinlich weibliche Täterin wohl von der Karlsruher Polizei stammen würde. Sie käme demnach von der Kommission, die der Zeuge geleitet hat. So ganz einfach ist es für mich nicht, gelassen zu bleiben. Es erschreckt mich, dass der Zeuge von all dem nichts mehr weiß und ihm bei der Vorbereitung seiner Aussage keine Erinnerung gekommen ist. Auch vom Banküberfall in Köln, den Günter Sonnenberg und Verena Becker verübt haben sollen, weiß er nichts. Die Festnahme von Becker und Sonnenberg in Singen habe er registriert. Auf seine Ermittlungsarbeit habe sie sich nicht ausgewirkt.
Rechtsanwalt Walter Venedey fragt nach einem weißgrauen PKW, der am Tag vor dem Anschlag auf die Tatort-Kreuzung zugefahren sei, wo ihn zwei junge Männer erwartet hätten. Daran, dass ein solcher VW-Käfer in Zusammenhang mit dem Attentat eine Rolle gespielt haben könnte, erinnert sich der Zeuge nicht. Rechtsanwalt Venedey erwähnt die Passage im Fernschreiben der LPD Karlsruhe, wonach der schwer verletzte Georg Wurster (einer unbestätigten Meldung zufolge) auf dem Transport ins Krankenhaus gestorben sei. Auch davon weiß der Zeuge nichts. Ich frage ihn, ob in seiner Sonderkommission überlegt worden sei, Georg Wurster, der nach Auskunft des Notarztes voll ansprechbar war, nach einer Beschreibung der Täter zu fragen. Georg Wurster sei doch der unmittelbarste Tatzeuge gewesen und er habe sich – nach Aussage eines Polizisten – aus dem Mercedes heraus mit Passanten unterhalten. Der Zeuge erinnert sich nicht daran, dass man erwogen habe, den einzigen Überlebenden im Dienstwagen zu befragen. Angesichts der Tatsache, dass dieser Zeuge die Sonderkommission der Karlsruher Polizei geleitet hat, sind seine Kenntnisse mehr als enttäuschend.
Nach der Entlassung des Zeugen verkündet der Vorsitzende die Anordnung auf Beugehaft für Christa Eckes. Die Bundesanwaltschaft beantragt, die Maßnahme bis zur Entscheidung des BGH über die von Frau Eckes eingelegte Beschwerde auszusetzen. Rechtsanwalt Venedey unterstützt diese Initiative. Nach kurzer Beratung des Senats teilt der Vorsitzende mit, der Vollzug werde ausgesetzt.
“Aktenzeichen XY ungelöst”
Auf Antrag der Verteidigung werden die TV-Sendungen “Aktenzeichen XY ungelöst” vom 22. April 1977 und 20. Mai 1977 gezeigt. Am 22. April 1977 wird nach der kriminellen Vereinigung um Siegfried Haag als den Karlsruher Tätern gefahndet. Dabei geht es neben Haag um Roland Mayer, Sabine Schmitz, Waltraud Boock, Günter Sonnenberg; Christian Klar, Knut Folkerts und Adelheid Schulz. Eine Belohnung von 200.000 D-Mark ist ausgesetzt. Für telefonische Hinweise ist eine Nummer des BKA eingeblendet. Von Günter Sonnenberg werden mehrere Aufenthaltsorte und Tatbeteiligungen erwähnt. Nicht angesprochen wird der Banküberfall auf die Filiale der Dresdner Bank in Köln, der sich fünf Tage nach dem Karlsruher Attentat und zehn Tage vor der TV-Sendung ereignete und bei dem sich früh ein Tatverdacht auf Sonnenberg richtete. Verena Becker wurde erst später den Kunden aus der Bank gegenübergestellt und als Mittäterin identifiziert.
Auffällig ist, dass der Name Verena Becker in der mehr als sieben Minuten langen Fahndungssendung nicht auftaucht. Dabei hat der taktische Einsatzleiter des BKA, Rainer Hofmeyer, im Jahre 2008 in einem SWR-Feature erklärt, es sei gelungen, die Fahndung nach den Karlsruher Tätern bereits am Tattag abends zu personalisieren, wobei die Namen Günter Sonnenberg, Verena Becker und Christian Klar im Zielspektrum des BKA gewesen seien. Hofmeyer hat diese Aussage zwar in seiner Vernehmung vor einigen Wochen nicht aufrecht erhalten, sondern erklärt, was er im Feature gesagt habe, sei ihm herausgerutscht und eindeutig zu korrigieren. Dieser Einlassung vermag ich aber nicht zu folgen, da Hofmeyer den Namen Verena Becker im Feature nicht nur so dahin gesagt, sondern ihre Tatbeteiligung über vorangegangene Reisen mit Sonnenberg nachvollziehbar begründet hat. Im Prozess behauptete Hofmeyer, Zeugenaussagen vor Ort hätten keine konkreten Hinweise auf die Beteiligung einer Frau erbracht. Dem steht ein im Hauptstaatsarchiv Stuttgart aufbewahrtes Fernschreiben entgegen, in dem das BKA in der Lagemeldung über “Terroristische Gewalttäter” vom 8. April 1977 mitteilt, dass dem “bka/te”, der Abteilung Terrorismus des BKA, am Tattag um 9.35 Uhr über dpa bekannt wurde, dass ein Anschlag auf GBA Siegfried Buback und die ihn begleitenden Personen verübt worden war. In diesem Telex steht, ein Jugoslawe habe rechts neben dem Fahrzeug des Generalbundesanwalts ein mittelschweres Krad gesehen, “das mit zwei personen besetzt war. der beifahrer, moeglicherweise eine frau, schosz mit einer automatischen schnellfeuerwaffe”. Ist es vorstellbar, dass der für den Karlsruher Anschlag zuständige BKA-Einsatzleiter, der selbst zur Abteilung TE gehörte, dieses Telex nicht kannte?
Im “Aktenzeichen XY”-Beitrag vom 20. Mai 1977 taucht Verena Becker auf. Damit begründen ihre Anwälte, dass Frau Becker nicht vor Strafverfolgung wegen des Karlsruher Attentats geschützt worden sei. Im Fernsehbeitrag wird auch der Zeitungsartikel eingeblendet, der unter der Überschrift “Bubacks Mörder” die Bilder von Sonnenberg und Becker zeigt. Es überrascht mich nicht, dass in der TV-Fahndung Mitte Mai 1977 nach Verena Becker gefragt wird, nachdem bei ihr und Sonnenberg die Karlsruher Tatwaffe gefunden worden war. Die Zuschauer werden um Hinweise zu einem Hotelaufenthalt von Sonnenberg und Becker in Zürich gebeten, zu einem Mietwagen, den beide vom 21. bis zum 28. April 1977 geliehen haben, und zu ihrer Bahnfahrt im D 209 von Essen nach Singen, wo sie am 3. Mai 1977 verhaftet wurden. Sie seien im Zug zunächst zu sechst gefahren. Eine Person sei in Köln ausgestiegen und zwei weitere in Bonn. Eine Person sei bis Karlsruhe gefahren. Die Reiseziele Köln, Bonn und Karlsruhe fallen auf, mögen aber zufällig sein. Auch in dieser zweiten “Aktenzeichen XY”-Sendung wird der Banküberfall in Köln nicht erwähnt, ebenfalls nicht, dass Becker und Sonnenberg einen Schraubendreher, wie er im Tatmotorrad fehlte, bei ihrer Ergreifung mit sich führten. Zum Zeitpunkt der TV-Sendung war dieser Suzuki-Schraubendreher ein wichtiges, vom Ermittlungsrichter des BGH am 10. Mai 1977 im Haftbeschluss gegen Verena Becker aufgeführtes Indiz, das erst später durch eine Nachbefragung Ende August 1977 in Zweifel gezogen wurde. Es verwundert auch, weshalb das bei Verena Becker gefundene Notizbuch mit dem Klarnamen “FJ Strauß” nicht erwähnt wurde. Dies hätte die terroristische Gefahr gezeigt und wäre auch eine Warnung für andere exponierte Persönlichkeiten gewesen.
Erklärung
Ich gebe eine Erklärung nach § 257 StPO ab: Die “Aktenzeichen XY”-Sendungen würden bestätigen, dass in den ersten Wochen nach dem Karlsruher Anschlag nicht nach Verena Becker gefahndet wurde. Das habe sich erst nach ihrer Verhaftung in Singen geändert. Dabei sei die Karlsruher Tatwaffe sichergestellt worden, so dass es kaum möglich gewesen sei, Verena Becker als Karlsruher Tatverdächtige zu ignorieren. Dem Tatverdacht gegen Verena Becker sei man aber nicht erkennbar nachgegangen. Nach der Ende August 1977 erfolgten Nachbefragung zum Suzuki-Schraubendreher habe – wie es der frühere BKA-Präsident Horst Herold bei seiner Vernehmung feststellte – das gegen Verena Becker wegen des Karlsruher Attentats geführte Ermittlungsverfahren geruht, bevor es Ende März 1980 nach § 170 StPO eingestellt worden sei.
Der Senat lehnt die Anträge der Nebenklage auf Ladung von Werner M. und Bundesanwalt a. D., Joachim L., ab. Werner M. sollte zum Beweis der Tatsache gehört werden, dass während seiner Tätigkeit in der JVA Kassel ein angeblicher Pfarrer Verena Becker besucht habe. Dieser sei, wie Werner M. durch einen Anruf feststellte, in der auf dem Besuchsschein genannten Gemeinde nicht bekannt gewesen. Es sei zu vermuten, dass es sich um einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes gehandelt habe. Der Senat gibt als Grund für die Ablehnung an, es sei durch meine Vernehmung bereits erwiesen, dass der Besucher in Wirklichkeit kein Pfarrer war. Das ehrt mich zwar, aber durch den Beschluss geht die Chance verloren, in einer Vernehmung den Termin des fragwürdigen Kontakts zu erfahren. Diesen hätte man durch Befragen des jetzigen BfV-Präsidenten Heinz Fromm absichern können, der damals in Kassel arbeitete und, wie mir Werner M. berichtete, von M. über den problematischen Kontakt informiert worden war. Verena Becker war bereits im März 1979 in Kassel inhaftiert. Gab es den Kontakt eventuell schon vor der Ende März 1980 erfolgten Einstellung der gegen Verena Becker gerichteten Ermittlungen “wegen Karlsruhe”? Bundesanwalt a.D. Joachim L. sollte zur Verknüpfung des Banküberfalls in Köln mit dem Karlsruher Attentat gehört werden sowie zu dem bei Verena Becker in Singen gefundenen Notizbuch mit der Eintragung “FJ Strauß” und dazu, dass sie von Augenzeugen als die mit aufgeklebtem Bart am Kölner Banküberfall beteiligte Person identifiziert worden sei. Joachim L. hätte vielleicht auch Auskunft geben können, weshalb Verena Becker damals nur “wegen Singen” angeklagt wurde. Ein Antrag der Verteidigung auf erneute Ladung von Peter Jürgen Boock wird ebenfalls abgelehnt.
1 Kommentar | 12. Januar 2012 | 13:10 Uhr |
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Zitat:
” Dabei hat der taktische Einsatzleiter des BKA, Rainer Hofmeyer, im Jahre 2008 in einem SWR-Feature erklärt, es sei gelungen, die Fahndung nach den Karlsruher Tätern bereits am Tattag abends zu personalisieren, wobei die Namen Günter Sonnenberg, Verena Becker und Christian Klar im Zielspektrum des BKA gewesen seien. Hofmeyer hat diese Aussage zwar in seiner Vernehmung vor einigen Wochen nicht aufrecht erhalten, sondern erklärt, was er im Feature gesagt habe, sei ihm herausgerutscht und eindeutig zu korrigieren.”
Zitat Ende
Tja werter Leser, der Mann wurde gebrieft.
That´s it.