02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 67/1
67. Verhandlungstag (8. Dezember 2011) – vormittags
Die Bundesanwaltschaft nimmt ablehnend zu fünf Beweisanträgen der Nebenklage Stellung. Die Verteidigung schließt sich den Ausführungen an. Ich frage nach der Ladung des Zeugen “Willy Kaiser”. Die Antwort des Vorsitzenden ist vage, der Senat wisse es noch nicht. Nun wird meine Vernehmung, deren erster Teil in Blog 65 geschildert ist, fortgesetzt. Die Bundesanwaltschaft erklärt – wie bereits zwei Wochen zuvor – sie habe keine Fragen an mich.
Rechtsanwalt Stephan Lucas möchte zu einigen Punkten meiner bisherigen Aussage ausführlichere Auskunft und er fragt, ob es weitere berichtenswerte Kontakte gegeben hätte. Ich beginne mit der Feststellung, dass ich keine Zeugen beeinflusst hätte. Das würde meiner Intention, die Wahrheit über das Karlsruher Attentat zu erfahren, völlig zuwiderlaufen. Es erstaune mich, erkläre ich weiter, weshalb man Fragen in diese Richtung mir stelle, aber nicht den in den Akten dokumentierten erheblichen Meinungsänderungen in gleicher Weise nachgehe. So hätte sich bei Nachbefragungen von Zeugen durch die Ermittler in einigen Fällen geradezu eine Aussageumkehr ergeben. Der Vorsitzende ermahnt mich, ich solle keine Erklärungen abgeben, sondern Fragen beantworten. Zunächst berichte ich vom früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum. Dieser habe, als wir gemeinsam in einer Talkshow waren, berichtet, dass Verena Becker für den Verfassungsschutz gearbeitet hat. Von ihm hätte ich im Rahmen einer TV-Sendung in Köln weiterhin erfahren, die von Verena Becker erhaltene Information sei ohne Sperrvermerk an den Generalbundesanwalt übergeben worden.
Geduld, Geduld
Gerhart Baum hatte in der Talkshow auch gesagt, ich müsse Geduld haben. Das Stichwort erinnert mich daran, dass in einem Zeitungsbericht über meine erste Vernehmung stand, der Vorsitzende habe viel “Geduld” mit mir gehabt. Bundesanwalt Walter Hemberger hatte in der Verhandlung sogar gesagt, seine “Geduld” (mit mir) sei jetzt am Ende. Ich erkläre, meine Familie und ich seien an “Geduld” wohl nicht zu überbieten. Wir würden seit mehr als 34 Jahren darauf warten, dass uns die zuständigen Behörden endlich verlässliche Auskunft darüber geben, wer die beiden Personen waren, die am Gründonnerstag 1977 von einer Suzuki aus den dreifachen Mord begangen haben. Ähnliches gelte für Ina Beckurts, die im Sitzungssaal anwesend sei. Ihr Mann sei vor mehr als 25 Jahren ermordet worden und sie wisse nichts über die Täter.
Ich spreche die Zeugin Martha B. nochmals an und beanstande, dass ihr damaliger Hinweis ebenso wie die auf eine weibliche Schützin hindeutende Aussage des Zeugen Georg Vogel verschwunden sei. Bundesanwalt Hemberger schaltet sich ein: “Herr Buback, Sie riskieren schon wieder eine Falschaussage, wir haben die Aussage Vogel.” Ich entgegne dem Bundesanwalt, er habe nicht die vom Tattag. Darauf Hemberger, das hätte ich aber nicht gesagt. Dann wolle ich das gern ergänzen und ich füge an: “In den Akten ist nur die Aussage von Ende 1982. Es fehlt die Aussage des Zeugen Vogel vom Tattag, auf die er 1982 hinwies.”
Der Zeuge “Willy Kaiser”
Das Interesse von Rechtsanwalt Lucas richtet sich auf den Zeugen “Willy Kaiser”. Dieser habe – nach seiner Aussage gegenüber zwei Rechtsanwälten der Nebenklage – Zugang zu Dokumenten, die belegen können, dass Verena Becker meinen Vater erschossen und schon Jahre vor dem Karlsruher Attentat mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet hat. Ich äußere meine Verwunderung, weshalb “Willy Kaiser” nicht direkt befragt werde, nachdem dieser seine Bereitschaft erklärt habe, vor Gericht auszusagen. Der Vorsitzende besitze seit zehn Tagen die Telefonnummer von “Willy Kaiser”. Auch hatte ich dem Vorsitzenden die von Rechtsanwälten der Nebenklage zu zwei Treffen mit “Willy Kaiser” angefertigten Protokolle übersandt. Die Verteidigung beanstandet, dass sie – im Unterschied zur Bundesanwaltschaft – diese Unterlagen nicht erhalten habe. Der Vorsitzende erklärt, man habe erst wissen wollen, wer “Willy Kaiser” sei. Bundesanwalt Hemberger wirft ein, die Angaben von “Willy Kaiser” seien dubios und zweifelhaft. Ich meine, der Bundesanwalt sollte, solange das Attentat nicht überzeugend aufgeklärt ist, zurückhaltender mit geringschätzigen Bemerkungen über Angaben von Zeugen oder Informanten sein.
Die Verteidigung erklärt, sie brauche die Protokolle, um mich zu befragen. Es wird eine Pause eingelegt, in der die Unterlagen vervielfältigt und verteilt werden. In den Protokollen steht, wie ich referiere, dass während der Amtszeit meines Vaters erhebliche Mittel – der Informant erwähnte 20 Millionen D-Mark – aufgewendet worden seien, um V-Leute in extremistische Gruppierungen einzuschleusen. Bei zwei Treffen mit meinem Vater habe “Willy Kaiser” den Eindruck gewonnen, dass mein Vater diese Praxis missbillige. Nach “Willy Kaisers” Angaben würde Verena Becker, die seit Anfang der 1970er Jahre V-Frau gewesen sei, auf einem Tonband einräumen, dass sie meinen Vater erschossen habe. .
Ich erwähne den damaligen dpa-Korrespondenten Wolf W., der am Tattag, wie er mir berichtet habe, mehrere Stunden am Tatort gewesen sei. In der auf seinen Informationen beruhenden Agenturmeldung vom folgenden Tag steht, dass möglicherweise eine Frau auf dem Soziussitz gesessen und das Tatmotorrad den Dienstwagen umfahren habe. Seine Kenntnisse würden, wie er mir sagte, von Ermittlungsbehörden stammen, wobei er an erster Stelle die Bundesanwaltschaft genannt habe. Ich meine, Wolf W. sollte unbedingt als Zeuge gehört werden. In diesem Zusammenhang sei auch die Vernehmung des Bundesanwalts a.D. Felix K. wichtig, mit dem ich Kontakt gehabt hätte. Als Stellvertreter meines Vaters müssten ihm die in den ersten Stunden und Tagen nach dem Anschlag verfügbaren Ermittlungsergebnisse bekannt sein, zumal er dem Bundestagsinnenausschuss am 14. April 1977 dazu berichtet hat.
Ich erwähne den “Spiegel”-Redakteur Michael S., von dem ich erfahren habe, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz von der Bundesanwaltschaft die Übergabe der “Verfassungsschutzakte” habe quittieren lassen. Er habe mir außerdem von einem Augenzeugen berichtet, der vormittags nach dem Anschlag vier junge Leute auf einem Bahnsteig in Bietigheim-Bissingen habe stehen sehen – getrennt von anderen Reisenden. Darunter sei eine zierliche Frau gewesen, “ein Reh”. Diese Information habe damals auch in der Zeitung gestanden.
Weiter teile ich mit, dass ich Ende 2010 den mit dem Hubschrauber am Tatort eingetroffenen Notarzt besucht habe. Er habe mir bestätigt, dass er der Arzt sei, der auf einem der von einem Hobby-Fotografen aufgenommenen Fotos abgebildet ist. Er habe sich nicht an den Besuch von zwei BKA-Beamten einige Wochen nach der Tat erinnert. Der zugehörige Vermerk ist auch nicht vom Arzt unterschrieben. Erstaunlich ist, dass im Vermerk das Bordbuch des Hubschraubers angesprochen wird, das man eigentlich nicht beim Notarzt sucht, sondern im Hubschrauber oder eventuell beim Piloten. Der Notarzt habe sich genau an den beim Attentat schwer verletzten Georg Wurster erinnert, dessen Gesundheitszustand stabil gewesen sei. Er habe sich gewundert, dass Georg Wurster wenige Tage später gestorben sei.
Verwunderung und Erstaunen
Der Vollständigkeit halber erwähne ich auch Kontakte zu Bundesanwalt Hemberger vor Prozessbeginn. Es habe mich verwundert, dass er von der Nachricht völlig überrascht gewesen sei, dass in Singen bei Frau Becker ein Notizbuch mit dem Hinweis auf Franz Josef Strauß gefunden worden sei. Er habe Kollegen gefragt, die aber auch nichts davon wüssten. Viele Wochen später habe mir der Bundesanwalt im Februar 2009 geschrieben, eine Nachschau habe ergeben, dass bei der Festnahme von Sonnenberg und Becker ein Notizbuch sichergestellt worden sei, das nach der Handschrift mit großer Wahrscheinlichkeit der Beschuldigten Becker zuzuordnen sei. Außerdem hätte mich erstaunt, dass Bundesanwalt Hemberger die Presseerklärung des Stuttgarter Innenministeriums vom Tattag nicht zu kennen schien und er sie, nachdem ich ihm das Dokument zur Verfügung gestellt habe, nicht den Prozessakten beifügte. Der Senat habe sich überrascht gezeigt, als ich in der Verhandlung auf diese offizielle Erklärung hinwies, in der steht, dass möglicherweise eine Frau hinten auf dem Motorrad gesessen und geschossen habe.
Ich weise auf Unterlagen im Hauptstaatsarchiv Stuttgart hin, auf die mich der Journalist Udo Schulze aufmerksam gemacht hat. Aus ihnen ergebe sich, dass Verena Becker kurz vor Beginn ihres Prozesses – wegen versuchten Mordes an Singener Polizisten – für wenige Tage aus dem Vollzug genommen und in ein Stuttgarter Krankenhaus verlegt worden sei. Dies erinnere mich an die Legendierung im Dezember 1981, wonach Frau Becker zur Behandlung in ein Kasseler Krankenhaus verlegt worden sei, tatsächlich aber mit dem Verfassungsschutz gesprochen habe.
Mein zweites Gespräch mit Bundespräsident Horst Köhler im Oktober 2007 erwähne ich nur kurz, obwohl es sehr wichtig und ermutigend für mich war. Ihm hatte ich die sehr bedrückenden neuen Erkenntnisse zum Karlsruher Attentat geschildert. Er habe – übrigens als bislang einziger herausragender Politiker im Amt – die Situation sehr gut verstanden. “Unterstützen sie Ihren Mann”, hatte er zu meiner Frau gesagt, als wir uns verabschiedeten.
Ich erwähne noch die anfangs häufigen Kontakte mit dem SWR-Journalisten Holger Schmidt, der mich auf die Stasi-Unterlagen aufmerksam machte, in denen steht, Verena Becker sei seit 1972 von westdeutschen Abwehrorganen bearbeitet bzw. unter Kontrolle gehalten worden. Schmidt habe mir Ende 2007 von den Vermögensverhältnissen der Familie Becker berichtet. Diese seien ungewöhnlich, falls es keinen Lottogewinn gegeben habe. Er habe mir auch berichtet, dass Kurt Rebmanns positive Stellungnahme zum Gnadengesuch von Verena Becker mit Geheimdiensten abgesprochen gewesen sei.
Rechtsanwalt Rätzlaff fragt, wie ich von Stefan Aust erfahren hätte, dass die Verfassungsschutzakte 1982 an die Bundesanwaltschaft gelangt sei und Kurt Rebmann seit dieser Zeit den Namen Stefan Wisniewski als angeblichem Karlsruher Schützen gekannt habe. Ich antworte, Stefan Aust sei mit dieser Information zu dem Treffen unmittelbar vor der NDR-Fernseh-Dokumentation am 24. April 2007 gekommen. Es sei einer der Momente gewesen, bei denen es mir beinahe die Füße weggezogen hätte. So grausam war die Vorstellung, dass Rebmann den Namen des Mörders seines Vorgängers erfahren, aber kein Ermittlungsverfahren eingeleitet habe.
6 Kommentare | 10. Januar 2012 | 12:43 Uhr |
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Die Dimension der in diesem ‘Prozess’ zutage tretenden, rechtsstaatlichen Verheerung und Schiebung ist augenscheinlich zu groß, um in dieser Gegenwart erkannt und öffentlich be- und verarbeitet zu werden.
Die Nation brütet über jenem erbärmlich kleinen Wulff – zu mehr ist dieses Land, seine Presse und die Gesellschaft – nicht in der Lage, die in eben diesem Wulff ihr Abbild findet.
In 70 Jahren werden die Menschen fassungslos den Kopf schütteln und dieses Kapitel des staatlich sanktionierten, politischen Mordes als finsteres Zeitalter definieren, ebenso wie wir Heutigen die Zeit vor 70 Jahren.
Die vielen ‘unaufgeklärten’ Morde, der Dritten RAF Generation sämtliche, das Verhalten dieses Stammheimer Gerichts und der Medien, zeigen diesen Staat entsetzlich so, wie er von den Terroristen der ersten Generation betitelt wurde: …
Sehr richtig, Harald, nur glaube ich nicht, dass viele Leute sich in 70 Jahren darüber wundern werden, was in der BRD damals passierte bzw. möglich war.
Dazu bin ich zu sehr Realist.
In 70 Jahren gibt es kein abendländisches Deutschland mehr…
Hallo Chris,
da die Karawane inzwischen weiter gezogen ist, hier eine kurze, themafremde Antwort zu Ihrem Kommentar.
In 70 Jahren werden … ist natürliche ein naiver Zukunftsoptimismus, der bei näherem Hinsehen eigentlich schon eher einer dystopischen Betrachtung weichen muss. Leider.
Ob das ‘Abendland’ dann noch eines sein wird, hängt m.E. entscheidend davon ab, ob die Türkei EU Mitglied wird. Falls ja, wären die Folgen tatsächlich unabsehbar, denn Islamisten sind, ums ganz kurz zu sagen: Wie Öl im Wasser.
Bedenkliches Beispiel hierbei ist, daß uns ÖRR Untertanen seit einiger Zeit, als durchgängige Sprachregelung in den Nachrichten, die “Muslim Brotherhood” als “gemäßigte islamische Partei” verkauft wird.
Ein Euphemismus, der im krassen Gegensatz zur Wirklichkeit dieser Herrschaften steht.
Kein gutes Zeichen. Unter vielen Unguten zu diesem Thema.
Gruß
Sehr geehrter Herr Prof. Buback,
wieder einmal lese ich in ihrem Blog, auch wenn es mir oft gesundheitlich schwer fällt; wie sie wissen aus Interesse, aber auch um mich mal wieder von meinem eigenen Prozess abzulenken. Auch oder gerade weil ich immer wieder Parallelen erkenne, obwohl es sich bei mir um einen Zivilprozess handelt.
Zu gut kann ich deshalb ihre Situation verstehen, wenn sie sich immer wieder gegen Fragen mit unverschämten Unterstellungen, die eigentlich schon Beleidigungen sind, zu Wehr setzen müssen wie z. B. der, dass sie Zeugen beeinflusst hätten. Wer sie kennt weiß wie absurd diese Unterstellung ist! Und es bewegt mich, wie sie es immer wieder müssen und auch schaffen, nur erstaunt und nicht ausfallend beleidigt, darauf hinzuweisen weshalb man ihnen Fragen in diese Richtung stellt, aber nicht denen in den Akten dokumentierten erheblichen Meinungsänderungen in gleicher Weise nachgeht. Statt dieses m. E. menschenunwürdige Verhalten endlich mal zu beenden ermahnt sie der Vorsitzende, der kurz zuvor ihre Frage nach einer Zeugenlandung mit einem vagen, desinteressierten, wisse der Senat noch nicht, abgetan hat, keine Erklärungen abzugeben sondern Fragen zu beantworten.!
Hier wird wieder klar woher die bei Landgerichten (und OLGs) weit verbreite Sitte rührt, den ersten Absatz des ersten Artikels unsres Grundgesetzes demonstrativ nach draußen in den Regen zu hängen. So wird dem Bürger bzw. dem Volk, in dessen Namen die Richter vorgeben die Urteile zu sprechen, deutlich gemacht wo die im Grundgesetz verankerten Grundrechte wirksam sind und wo nicht!
Verzeihen sie mir wenn ich jetzt kurz, auch öffentlich, den Bogen zu meinem Prozess spanne, den sie ja kennen, nachdem sie das Landegericht der großen deutschen Chemiestadt, die mittlerweile zur Banken- und Versicherungsmetropole verkommen ist, vorgeladen hat, nur damit sie Aussage bestätigen, dass die Arbeit an einer naturwissenschaftlichen Doktorarbeit eine wissenschaftliche Tätigkeit ist, was für das Gericht sonst nicht nachvollziehbar gewesen wäre. Für den mit dem Hochschulwesen nicht so vertrauten Leser sei angemerkt, dass die Richterausbildung in Deutschland an Universitäten erfolgt und als Hochschulstudium anerkannt wird, auch wenn daran immer mal wieder Zweifel aufkommen.
Es ist eben ein bewährtes und beliebtes Spiel (Neben-)Kläger damit auflaufen zu lassen, dass man zu jeglichen noch so trivialen oder nicht verfahrensrelevanten Sachverhalten Zeugen vernimmt, wie es z. B. auch durch ihre Vernahme als Zeuge in Stuttgart geschehen ist. Diese war für die Aufklärung des eigentlichen Sachverhaltes wenig hilfreich.
Für diese so zum Richteramt befähigten Experten erscheint es auch völlig selbstverständlich, dass eine Tätigkeit von zwölf Stunden im Monat die Erwerbstätigkeit eines Menschen ist, mit der er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Da verwundert es dann auch wenig, dass man sich so in der ersten Instanz mehr als acht Jahre damit kann ohne das eine Ende sichtbar ist; schließlich ist ein Richter nur seinem Gewissen und nicht zum Arbeiten verpflichtet und er muss auch nur die Hälfte seiner Dienstzeit anwesend sein. Das Vorhandensein eines Gewissens hingegen wird nicht geprüft, es ist nicht mal ein Anscheinsbeweis von Nöten, was sicher auch die Erklärung für viele Vorkommnisse in ihrem Prozess sein dürfte.
Deshalb haben die Experten der R-Besoldung auch selten Probleme wenn sie mit ihrem Verhalten Menschen und Existenzen ruinieren, solange es nicht ihre eigenen sind!
Ich hoffe, dass sie und ihre Frau es schaffen weiter mit der ihnen eigenen analytisch-sachlichen Souveränität in Stuttgart aufzutreten und so diese Farce bald zu beenden und auch die von ihnen gewünschten Auskünfte erhalten.
Mit freundlichen und mitfühlenden Grüßen
ein Doktorand
Für die Darstellung von Aust ist bezeichnend, dass Rebmann 2007 bereits tot war und sich nicht mehr wehren konnte. Ich würde ihm nicht trauen. Aus meiner Sicht handelt es sich um eine Legende, die von Verena Becker ablenken und die Verwirrung steigern soll(t)e. Nebelkerzen eben. Von wem bezahlt?
Da habe ich doch noch was vergessen: Die Info von Aust hatte die Wirkung, dass es Ihnen, werter Herr Buback, “beinahe die Füße weggezogen hätte”. Mir scheint, exakt dies sollte die Wirkung sein. So funktionieren jedenfalls Zersetzungsmethoden. Wie die STASI diese angewendet hat, ist heute bekannt. Andere Dienste handeln nicht anders.