Buback bloggt – Tag 65/2

65. Verhandlungstag (24. November 2011) – nachmittags

Nach der Mittagspause werde ich zu meinem über den Journalisten Egmont Koch entstandenen Kontakt zum Zeugen Hubertus B. befragt. Er habe als erstes gesehen, berichtete er mir, wie das Motorrad gerade vom Tatort wegfuhr. Zunächst habe er an einen Unfall mit Fahrerflucht gedacht und sich das Motorrad-Kennzeichen eingeprägt. Seine Angabe steht im Widerspruch zum Text im Urteil gegen Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt, wonach dieser Zeuge gesehen hat, wie der Täter die Waffe aus der Tasche herauszog. Dies wäre vor der eigentlichen Tat gewesen und somit, bevor der Zeuge seine ersten Beobachtungen machte. Der Zeuge hat jetzt vor Gericht noch ausgesagt, er habe gesehen, wie die Tür des Dienstwagens aufgegangen und ein Mann “herausgetorkelt” sei. Diese Beobachtung für die Zeit nach dem Wegfahren der Täter stimmt mit dem überein, was die Augenzeugen des Attentats, Gabriele W. und Michael W., berichtet haben.

Ein Pärchen auf einem Motorrad

Der nächste Zeugenkontakt betrifft Martha B., die Witwe eines Ermittlungsrichters des BGH. Über Journalisten hatte sie Kontakt zu mir gesucht und mir mitgeteilt, sie habe in Karlsruhe früh am Tattag ein Pärchen auf einem Motorrad gesehen, von dem sie überzeugt sei, dass es sich dabei um die späteren Täter gehandelt habe. Sie hätten in einer Tasche eine Waffe mit sich geführt. Auf dem Sozius habe eine zierliche, grazile Frau gesessen. Nachdem ich Bundesanwalt Hemberger informiert hatte, erwähnte sie in der Vernehmung bei ihm, die Sozia sei sehr zart und nicht groß gewesen. Sie habe einen weiblichen Po gehabt, wie ihn kein Mann habe. Im Protokoll dieser Vernehmung steht, dass ich die Zeugin “unglücklicherweise” zum Kennzeichen des Motorrads gefragt hätte, ob da “L’s” enthalten gewesen seien. Und zur Tasche hätte ich “unglücklicherweise” gefragt, ob sie braun gewesen sei. Dieses Unglücksempfinden sei mir vom Gespräch mit Martha B. nicht in Erinnerung. Es dürfte sich erst bei der Vernehmung durch Bundesanwalt Hemberger eingestellt haben. Mich wundert, weshalb nicht hinterfragt wird, warum sich die Frau eines im Terrorismusbereich eingesetzten Bundesrichters an mich wendet und nicht an die Karlsruher Polizei oder direkt an die Bundesanwaltschaft. Ein anderer wichtiger Punkt solle geklärt werden: Die Zeugin hat berichtet, dass sie ihren Mann von der Begegnung mit dem verdächtigen Pärchen informiert habe und dieser die Information auch habe weitergeben wollen. Wo ist der zugehörige Vermerk? Hat der Bundesrichter die Information, der man zeitnah hätte nachgehen sollen, zurückgehalten oder ist sie bei den Ermittlungsbehörden verschwunden wie andere Hinweise vom Tattag, etwa die Aussage des Zeugen Vogel, wonach er zu 100 Prozent sicher sei, ein Mädchen habe geschossen?

Der Vorsitzende fragt nach meinem Kontakt zu Hermann G., dem Geschäftsführer der Motorradfirma, bei der Sonnenberg das Tatmotorrad ausgeliehen hat. Das Treffen sei über den Journalisten Udo Schulze zustande gekommen, berichte ich. Mein Interesse habe sich auf das vom Ermittlungsrichter des BGH, Horst Kuhn, erwähnte “bei der Festnahme der Beschuldigten Verena Becker” sichergestellte Werkzeug gerichtet, “das zu dem Tatfahrzeug Suzuki gehört”. So stehe es im Haftbeschluss vom 10. Mai 1977. Es gehe um den speziellen Schraubendreher, der beim Auffinden des Tatmotorrads im Bordset fehlte. Ich hätte den Geschäftsführer gefragt, wie er bei einer Nachbefragung Ende August 1977 “mit Sicherheit” habe ausschließen können, dass es sich bei dem in Singen sichergestellten Schraubendreher um denjenigen handele, der im vermieteten Motorrad gewesen sei. Der Geschäftsführer habe keine genauen Erinnerungen an diese Vernehmung gehabt. Er habe es für möglich gehalten, dass die beiden Beamten zur Vernehmung in die Firma kamen, er den hierzu angefertigten Vermerk aber erst am Folgetag auf der Dienststelle unterschrieben und nicht sehr genau kontrolliert habe. Jedenfalls habe Hermann G. bei unserem Gespräch nicht ausschließen wollen, dass ein Mitarbeiter seiner Firma den Schraubendreher ausgewechselt hatte, bevor die Maschine an Sonnenberg übergeben worden sei. Auch habe er es für denkbar gehalten, dass sich die Täter an anderer Stelle einen neueren Schraubendreher besorgt haben, zumal bekannt sei, dass zwischen Ausleihen und Durchführen des Attentats Suzuki-Teile bei einem Spezialhändler beschafft wurden. Auf meine Frage, wie man überhaupt an einen Suzuki-Schraubendreher komme, habe Hermann G. erklärt, ein solches Werkzeug sei nicht einzeln zu erwerben. Die naheliegende Frage, woher der Schraubendreher stammen könnte, wenn nicht aus dem Bordset der Tatmaschine, sei leider bei der Nachbefragung im August 1977 nicht gestellt worden.

Was hätte ich dem Motorrad-Experten erzählen können?

Der Vorsitzende merkt an, dass ich diesem Zeugen nach unserem Treffen mein Buch geschickt hätte. Was hätte ich dem Motorrad-Experten erzählen können? Der Vorsitzende weist darauf hin, zu Beginn meines Gesprächs sei die Einschätzung des Geschäftsführers anders gewesen als nach unserem Gespräch. Ich entgegne, es sei im Gespräch vielleicht klar geworden, dass der Vermerk zur Nachbefragung nicht in Ordnung sei. Ein Geschäftsführer in Düsseldorf könne nicht erklären, wie es im Vermerk stehe, dass ihm der Schraubenzieher gezeigt worden sei, der “bei Günter Sonnenberg gefunden worden ist”, denn er sei in Singen nicht dabei gewesen. Und wenn er über den Schraubendreher in der am 2. April 1977 geliehenen Maschine spreche, könne daraus kein zwingender Schluss auf den am 7. April 1977 im Motorrad befindlichen und dann fehlenden Schraubendreher gezogen werden. Der Vorsitzende zeigt sich von meinen Ausführungen nicht beeindruckt. Er sagt, es gebe Feld und Kern. Wenn das Feld nicht mehr stehe, stehe der Kern nicht mehr. Ich wundere mich über diese sybillinischen Worte. Warum wird nicht die tatsächliche Kehrtwendung erörtert? Der Geschäftsführer hatte am 4. Mai 1977 in seiner Vernehmung beim BKA erklärt, bei dem ihm im Telebild vorgelegten, in Singen sichergestellten Schraubendreher handele es sich um “einen gleichen” wie er im Bordwerkzeug der ausgeliehenen Suzuki gewesen sei. Diese Information war in das von Dr. Horst Herold vorgelegte BKA-Dokument und in den Haftbeschluss von Bundesrichter Horst Kuhn eingegangen. Die Nachbefragung des Zeugen Ende August 1977 führte zur entgegen gesetzten Ansicht. Dies ist eine folgenschwere Meinungsumkehr.

Auf die Fragen zu meinem Kontakt zum früheren BKA-Präsidenten Herold schildere ich das Treffen in München im Januar 2008. Herold sei nicht begeistert gewesen, als er Monate später von mir erfuhr, dass ich an einem Buch arbeite. Ich hätte daraufhin die Schilderung des Treffens gekürzt und ins Buch nur die zwei, von Horst Herold  autorisierten Passagen genommen: Er hatte gesagt, ich sei auf der richtigen Spur und er sei 30 Jahre lang davon ausgegangen, dass Verena Becker wegen ihrer Beteiligung am Karlsruher Attentat zu lebenslanger Haft verurteilt worden sei. Jetzt in der Vernehmung füge ich noch an, dass Horst Herold im Gespräch, an dem auch meine Frau und Wolfgang Kraushaar teilnahmen, den Eindruck vermittelt habe, er habe in damaligen Gesprächen mit Generalbundesanwalt Kurt Rebmann herausgehört, dass Verena Becker wegen Karlsruhe verurteilt worden sei. Ich erwähne, Herold habe mir mitgeteilt, dass sich in seinem “Hauptbuch Sachbeweis” unter dem Datum 31. März 1981 die klare Aussage befinde, dass das in einem der Täter-Motorradhelme gefundene Haarstück mit den Haaren der Becker identisch sei. Auch hier sei eine Kehrtwende erfolgt: Von Ermittlerseite werde gesagt, das diesem Eintrag zugrunde liegende Haargutachten existiere nicht. Diese wesentliche Veränderung in Bezug auf den Verdacht der unmittelbaren Beteiligung von Verena Becker am Karlsruher Attentat sei offenbar ohne Wissen des bis zum 31. März 1981 im Amt befindlichen BKA-Präsidenten erfolgt. Ich erwähne, dass sich Herold im Verlauf unserer Gespräche – ohne dass ich seine Argumente nachvollziehen könne – von der Meinung distanziert habe, Verena Becker sei in Karlsruhe tatbeteiligt gewesen. Während unseres Kontakts habe sich also Herolds Verdacht gegen Verena Becker nicht verstärkt. Dies sollte beachtet werden, wenn man meine Einflussnahme anspricht. Horst Herold sei übrigens bei der Ansicht geblieben, eine Frau sei unmittelbar tatbeteiligt gewesen. Dies stehe im Gegensatz zur Anklage der Bundesanwaltschaft.

Ich berichte weiter, dass mir der Zeuge Marcus K. mitgeteilt habe, bei dem Anschlag habe er auf dem Soziussitz des Motorrads eine kleinere Person erkannt. Aufgrund der Bewegung sei es eine Frau gewesen. Das hätte ich der Bundesanwaltschaft mitgeteilt. Weshalb der Zeuge dies in der Verhandlung nicht exakt so wiederholt habe, könne ich nicht beurteilen. Da habe er auf die Frage “Mann oder Frau” geantwortet: vielleicht eine Frau oder ein winziger Mann. Ich erwähne, dass ich diesen Prozesstag in unguter Erinnerung habe, da aufgrund dieser Unstimmigkeit in der Aussage eines von ihr als nicht glaubwürdig eingestuften Zeugen, Oberstaatsanwältin Silke Ritzert über mich gesagt habe, ich würde die Wahrheit mit Füßen treten. Dies sei eine unerhörte Unterstellung und ich würde mich wundern, dass der Senat so etwas durchgehen lasse und sich die Oberstaatsanwältin dafür nicht entschuldige.

Im Folgenden werde ich zum Zeugen Rolf S. befragt: Er hat wenige Tage vor dem Attentat ein Pärchen auf einem Motorrad schnell am Grundstück der Familie vorbeifahren sehen. Sein Vater hat diese Beobachtung am 7. April 1977 kurz nach der Tat gemacht und später das Tatmotorrad in einem Brückenpfeiler unter der nahen Autobahn gefunden. Der Kontakt zu mir, erkläre ich, sei über eine Kollegin entstanden, die viele Jahre nach mir bei demselben Doktorvater promoviert hat. Die Aussage von Rolf S. habe mich sehr beeindruckt und ich sei erschrocken, als ich von ihm gehört hätte, dass weder er noch sein Vater damals als Zeugen geladen worden seien und es keine Gegenüberstellungen mit Becker oder Sonnenberg gegeben habe. Der Vorsitzende fragt mich, weshalb der Zeuge Rolf S. nicht früher aktiv geworden sei. Ich könne nur vermuten, dass er meinte, alles sei in Ordnung. Es sei ja eine Frau “wegen Karlsruhe” verurteilt worden. Woher solle der Zeuge wissen, dass sie als Rädelsführerin verurteilt wurde, die nicht vor Ort war?

Auf die Frage nach meinem Kontakt zum Augenzeugen Michael W. schildere ich, dieser sei über zwei frühere Kolleginnen meiner Frau am Karlsruher Lessinggymnasium entstanden. Der Zeuge, der in einem Lieferwagen an der Ampel gewartet habe, habe mir berichtet, dass eine zierliche Frau hinten auf dem Tatmotorrad gesessen und geschossen habe und dass das Motorrad den auf der Kreuzung stehenden Dienstwagen umrundet habe. Weiterhin habe mir der Zeuge erklärt, dass wenige Minuten nach der Tat ein Polizeihubschrauber gelandet sei. Aus diesem seien fünf Personen ausgestiegen und nach kurzer Betrachtung der Situation und Gesprächen mit Polizisten wieder abgeflogen. Um Vermutungen über eine Beeinflussung des Zeugen durch mich entgegenzutreten, füge ich an, auch hier gelte, dass meine Fantasie nicht ausreiche, um mir das auszudenken, was der Augenzeuge berichtet hat. Da sich der Zeuge bereits damals für Fliegerisches sehr interessierte und später Fluglehrer wurde, erscheint mir nicht bezweifelbar, was er über den Hubschrauber sagte, zumal er den Unterschied zwischen dem von Polizei und Rettungsdiensten benutzten Fluggerät genau kennt und seine Beobachtungen nicht nur auf Unterschieden in der Außenfarbe beruhen.

Was soll ich dazu sagen?

Der Vorsitzende spricht den Polizisten Rudi F. an, der in Singen Verena Becker durch einen Schuss ins Bein an der Flucht gehindert hat. F. hat sich nach seiner Aussage im Prozess in einer 3sat-Sendung geäußert. Er wurde daraufhin zur Vernehmung bei Bundesanwalt Hemberger geladen, der ihm die Aussage aus der Sendung vorhielt, er habe sich in Verbindung mit dem Singener Geschehen wegen des Unterschlagens von Sachen und wegen Mauschelns geschämt, dass er 40 Jahre bei diesem Staat gearbeitet habe. Was sollte ich hierzu sagen? Ich habe diesem Polizisten, der damals vorbildlich und sehr mutig gehandelt hat, nichts von Schämen eingeredet. Ich füge an, das mit dem Schämen sei eine persönliche Angelegenheit: Manche schämen sich bereits wegen kleiner Fehler und sogar, wenn sie keine eigene Schuld haben, andere schämten sich nie, nicht einmal, wenn sie schwere Fehler begangen haben. Rudi F. habe bei Bundesanwalt Hemberger die Formulierungen “Sachen unterschlagen” und “mauscheln” zurückgenommen, was eine Veränderung sei, die nicht hinterfragt oder gar beanstandet wird. Seine Kernaussage zum Ermittlungsvorgehen, fahre ich fort, habe Rudi F. allerdings nicht geändert: Er sei es gewohnt, dass zunächst alle Gegenstände am Tatort verbleiben. Damals in Singen sei es jedoch anders gewesen.

Der Beisitzer fragt nach meinem Kontakt zu einem Herrn M., worauf ich erkläre, es gebe Kontakte zu zwei Männern mit diesem Namen. Ein Klaus M. habe sich aus dem Ausland über das ZDF an mich gewandt und mitgeteilt, er sei V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen. Die Vermutung, dass bei der Ermordung meines Vaters der Verfassungsschutz die Hände im Spiel hatte, sei sicherlich richtig. Die zweite Person, Werner M., sei in Kassel JVA-Vollzugsdienstleiter gewesen. Ihm sei der Besuch eines Pfarrers bei der in Kassel inhaftierten Verena Becker merkwürdig vorgekommen. Sein Anruf bei der auf dem Besuchsschein genannten Gemeinde habe ergeben, dass dort ein Pfarrer mit diesem Namen nicht bekannt sei. Sein Chef habe ihm daraufhin mitgeteilt, er dürfe mit keinem über diese Sache sprechen. Er habe sich auch mit Heinz Fromm unterhalten, dem jetzigen BfV-Präsidenten, der damals als Assessor in seiner Nähe gearbeitet und bei ihm “Knast” gelernt habe. Ihm sei geraten worden zu gehen, wenn er die Situation nicht ertragen könne. Werner M. habe, so berichtete er mir, darauf insistiert, dass es eine Unkorrektheit sei. Er sei dann, ohne krank zu sein, mit etwa 40 Jahren pensioniert worden.

Der Beisitzer fragt nach Kontakten zu weiteren Zeugen. Ich erwähne Bernd S., den Leiter der Sonderkommission zur Aufklärung des Überfalls auf die Dresdner Bank in Köln fünf Tage nach dem Karlsruher Attentat. Sonnenberg habe schnell als Beschaffer des bei der Tat eingesetzten Autos festgestanden. Als weitere beteiligte Person habe man Verena Becker vermutet. Bernd S. sei der Meinung, dass es sich in Köln und Karlsruhe um dieselben Täter gehandelt hat. Er habe sich gewundert, dass die Bundesanwaltschaft die Verknüpfung beider Verbrechen nicht hergestellt hat. Man habe den Zeugen auch nicht die Karlsruher Tatwaffe vorlegt, um festzustellen, ob die Kölner Bankkunden mit dieser Waffe in Schach gehalten wurden. Vor wenigen Tagen habe mich Bernd S. noch auf das Buch von Ulrich Kienzle, “Abschied von 1001 Nacht”, hingewiesen. Auf Seite 140 beschreibe der Autor, dass es ihm gelungen sei, 1975 ein Interview mit George Habash, dem Chef der Volksfront zur Befreiung Palästinas, kurz PFLP, an geheimem Ort zu verabreden. Im Vorzimmer des Terroristen habe er zwei junge Leute gesehen: Günter Sonnenberg und Verena Becker. Ulrich Kienzle schreibe, das sei damals eine Spitzenmeldung gewesen, die er aber für sich behalten habe, da sie schwer wiegenden Einfluss auf seine Arbeit hätte nehmen können. Ich meine, es ist auch heute noch eine Spitzenmeldung, dass Sonnenberg und Becker im Jahre 1975 gemeinsam reisten und den Chef der PFLP besuchten.

Weiter erwähne ich den Ministerialdirektor im Bundesjustizministerium Thomas Dittmann. Die damalige Ministerin Brigitte Zypries habe meine Frau und mich im Oktober 2007 bei der Gedenkveranstaltung für die RAF-Opfer mit ihm bekannt gemacht. Er habe im Gespräch angedeutet, manches sei damals nicht optimal gewesen. In Verbindung mit dem Gespräch über Verena Becker habe er die hypothetische Möglichkeit erwähnt, es sei eventuell “unter Angemessenheit” bestraft worden, da man so an Information gelangen könne. Bei Verena Becker sehe ich allerdings hierin keine Erklärungsmöglichkeit für einen Anklageverzicht, denn das Verfahren wegen Karlsruhe wurde eineinhalb Jahre vor dem Termin eingestellt, zu dem sie nach Behördenauskunft beim Verfassungsschutz aussagte. Dennoch, so erinnern sich meine Frau und ich, habe Dittmann durchblicken lassen, dass es bei Verena Becker eine Art Kompensation gegeben habe. Obwohl er wenig konkret geblieben sei, habe er den Eindruck erweckt, dass es bei Verena Becker eine schonende Behandlung gegeben habe.

Da das Gericht von all meinen relevanten Kontakten hören möchte, nenne ich den Zeugen Willy K., wobei ich anfüge, dies sei nicht sein wirklicher Name. Aufgrund seiner Geheimdienst-Verbindungen und seiner gravierenden Angaben, für die ich allerdings bislang keine nachprüfbaren Belege kenne, habe er – wie die im Prozess aufgetretenen Verfassungsschützer Meerfeld und Sundberg – einen Decknamen genannt. Willy K. habe sich im Februar 2011 an Rechtsanwalt Dr. Endres gewandt und eine Handy-Nummer angegeben, unter der er seitdem erreichbar sei. Mit Willy K. sei ich drei Mal zusammengetroffen. Ein Kollege von Rechtsanwalt Dr. Endres sei beim ersten und Rechtsanwalt Rätzlaff beim zweiten Treffen dabei gewesen. Mein Bericht beruhe auf den Protokollen dieser beiden Rechtsanwälte. Willy K. habe berichtet, er sei 1975 mit meinem Vater zusammengetroffen. Damals sei viel Geld in das Einschleusen von V-Leuten in die linke und rechte Szene investiert worden. Das Bundesland Bayern sei für die Verteilung dieser Gelder zuständig gewesen. Mein Vater habe das Vorgehen missbilligt und Innenministerium sowie Bundeskanzleramt informiert. Er habe auf seine Frage, wer welches Geld bekomme, keine Antwort erhalten und sei isoliert worden. Franz Josef Strauß habe meinen Vater, der diese Zuwendungen hinterfragt habe, als Gefahr ausgemacht. Holger Pfahls habe mehrfach Kontakt mit Frau Becker gehabt und sie persönlich bezahlt. Frau Becker habe sich bereits 1971 schriftlich verpflichtet, für den Verfassungsschutz zu arbeiten. Auf die Frage, woher sein Wissen stamme, habe Willy K. erklärt, er sei mit dem damaligen militärischen Abwehrchef der Sowjetunion in der DDR befreundet. Dieser habe von Erich Mielke eine Fülle von Akten und Tondokumenten erhalten. Diese habe Willy K. für den Freund, der nicht deutsch spreche, durchgesehen. Darunter sei auch eine Tonbandaufnahme, auf der Verena Becker über meinen Vater sagte: “Ich habe den Hund erschossen.” Die beiden “Spiegel”-Mitarbeiter im Sitzungssaal lachen hörbar, Bundesanwalt Hemberger grinst, Frau Ritzert lacht und die Verteidiger von Frau Becker schauen geringschätzig, während ich berichte. Mir wäre es sehr recht gewesen, wenn der Vorsitzende in der nächsten Pause die Nummer dieses Informanten, die ihm Rechtsanwalt Rätzlaff geben konnte, gewählt und einen Termin für eine zeitnahe Zeugenladung vereinbart hätte. Dann könnten sich alle Prozessbeteiligten selbst einen Eindruck machen. Der Vorsitzende sagt jedoch, mit meinen Bruchstücken könne man nichts anfangen. Ich solle mich an die Bundesanwaltschaft wenden oder mich mit meinen Rechtsanwälten besprechen und Anträge stellen.

Der Berichterstatter, dessen Frage meinen Bericht ausgelöst hat, meint, er sei sich der Tatsache nicht bewusst gewesen, welchen “Reichtum” an Informationen ich hätte. Ob es noch weitere Informationen gebe. Da ich ein weiteres Mal werde aussagen müssen, erwähne ich nur noch den Kontakt zu Burkhard U., einem Reporter der “Bild am Sonntag”. Er habe mir Ende 2007 mitgeteilt, er habe Kontakt zu einem früheren BND-Mitarbeiter, der eine Kopie der offiziell vernichteten Akten besitze, aus denen angeblich hervorgehe, dass es einen Deal mit Verena Becker gegeben habe. Sie habe in Karlsruhe geschossen. Stefan Wisniewski sei aber auch beteiligt gewesen. Ende Januar 2008 habe mir U. mitgeteilt, er habe jetzt die Akte. Danach, erkläre ich weiter, hätte ich lange nichts von ihm gehört. Erst im August 2008 habe er mir erzählt, er habe in Anwesenheit eines Rechtsanwalts unterschreiben müssen, nichts zu publizieren. Er habe mir allerdings erneut bestätigt, es habe eine nachrichtendienstliche Kooperation mit Verena Becker gegeben und es sei Geld geflossen. Sie habe auf dem Motorrad gesessen und geschossen.

Ich wende mich noch an Verena Becker und bitte sie zu sagen, wo sie am Gründonnerstag 1977 kurz nach 9 Uhr gewesen sei. Wenn sie nicht auf dem Motorrad gesessen habe, könne sie es doch mitteilen. Warum müssen wir uns dann so lange Zeit in diesem Prozess quälen?

Könne zur Wahrheitsfindung keinen Beitrag leisten

Die Zeit ist weit fortgeschritten. Das Gericht stimmt aber zu, dass mich Bundesanwalt Hemberger noch befragt. Es dauere nur vier Minuten, sagt er. Er hat keine Fragen an mich. Er erklärt, ich hätte keine unmittelbaren Wahrnehmungen, über die ich berichten könne. Viele der von mir erwähnten Zeugen seien bereits geladen gewesen und hätten ausgesagt. Für weitere Zeugen solle die Nebenklage Anträge stellen. Meine zu subjektive Bewertung stehe in krassem Widerspruch zur Beweisaufnahme. Ich könne zur Wahrheitsfindung keinen Beitrag leisten.

Der Vorsitzende teilt mit, dass ich am 8. Dezember 2011 nachmittags und am 9. Dezember vormittags weiter vernommen würde. Es geht noch kurz um den Rechtsbeistand für meine Frau und mich. Ich erkläre erneut, dass das Vertrauensverhältnis nicht mehr im von uns gewünschten Maße besteht, aber dass wir es uns finanziell nicht leisten können, zwei Wahlanwälte voll zu finanzieren und wir aufgrund der Entscheidung des Senats wohl in Zukunft ohne Rechtsbeistand erscheinen werden. Der Vorsitzende erklärt, es sei meine persönliche Meinung, dass kein Vertrauensverhältnis mehr bestehe. Das Gericht habe objektiv entschieden, dass es keine Grundlage für einen Rechtsanwaltswechsel gebe. Die Sache bleibe in Beobachtung.

10 Kommentare | 20. Dezember 2011 | 18:27 Uhr | Twittern | Facebook

10 Kommentare

  1. “Er erklärt, ich hätte keine unmittelbaren Wahrnehmungen, über die ich berichten könne. Viele der von mir erwähnten Zeugen seien bereits geladen gewesen und hätten ausgesagt. Für weitere Zeugen solle die Nebenklage Anträge stellen. Meine zu subjektive Bewertung stehe in krassem Widerspruch zur Beweisaufnahme. Ich könne zur Wahrheitsfindung keinen Beitrag leisten.”

    Art. 1, Abs. 1 GG:

    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    “Beweisaufnahme”? Was für eine “Beweisaufnahme”???
    Etwa die “begrenzten Aussagegenehmigungen” derjenigen, die Aufklärung leisten könnten, teilweise bestimmt sogar auch wollten?

    “Verdeckte Finanzierungen” nach “Links und Rechts” durch Bayern (Strauß). Der “missing link” zu GLADIO.

    Beim Lesen dieses Blogs und diesem: http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de/ wird immer mehr zur Gewissheit, dass der “Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland” lediglich ein schöner Traum des parlamentarischen Rates von 1948/49 bleiben wird.

    Was erwartet man auch von einer Justiz, die es nicht schafft, Verbrechen an aufrichtigen Menschen wie den Herren Buback, Rohwedder, Herrhausen, Barschel und all den anderen aufzuklären?

    Was erwartet man von den höchsten Richtern dieses Staates, die nicht ohne die Klitterungslektüre von Nazi-Juristen wie: von Mangoldt, Maunz, Dürig in der Lage sind, das Grundgesetz zu lesen und zu verstehen?

    Was erwartet man von einer Beamtenschar, in Exekutive und Judikative, die sich samt und sonders als gelehrige Schüler der “Wir-hatten-nach-dem-Krieg-ja-nichts-anderes”-Täter erwiesen?

    Werden wir es noch erleben, dass auch nur ein einziger, aufrichtiger, VERFASSUNGSTREUER Beamter aufsteht, und diesem bitterbösen Spiel ein Ende macht? Auf das Grundgesetz sind sie ALLE, per Eid, verpflichtet!

    Auch § 31, Abs. 1 BVerfGG verpflichtet diese Herrschaften mit gesetzeskraft:

    (1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

    Dieses den Herrschaften, mit Gesetzeskraft, ins Stammbuch:

    BverfG vom 6.5.2008 in 2 BvR 337/08, auszugsweise:

    “Berufsbeamte und Berufsrichter unterliegen einer politischen Treuepflicht, die zu den von Art. 33 Abs. 5 GG garantierten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählt. Gemeint ist damit nicht eine Verpflichtung, sich mit den Zielen oder einer bestimmten Politik der jeweiligen Regierung zu identifizieren. Gemeint ist vielmehr die Pflicht zur Bereitschaft, sich mit der Idee des Staates, dem der Beamte dienen soll, mit der freiheitlichen demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung dieses Staates zu identifizieren. Dies schließt nicht aus, an Erscheinungen dieses Staates Kritik üben zu dürfen, für Änderungen der bestehenden Verhältnisse – innerhalb des Rahmens der Verfassung und mit den verfassungsrechtlich vorgesehenen Mitteln – eintreten zu können, solange in diesem Gewand nicht eben dieser Staat und seine verfassungsmäßige Grundlage in Frage gestellt werden. Unverzichtbar ist, dass der Beamte den Staat und die geltende verfassungsrechtliche Ordnung bejaht, sie als schützenswert anerkennt, in diesem Sinne sich zu ihnen bekennt und aktiv für sie eintritt.”

    JJ | 20. Dezember 2011 | 20:58 | Antworten
  2. Herr Buback, vielen Dank für Ihre Sachlichkeit und Selbstbeherrschung.

    pazi | 21. Dezember 2011 | 00:36 | Antworten
  3. dem schließe ich mich an. Feige ist feige und Mut und Ehrlichkeit haben Bestand. Es gibt noch ein jüngstes Gericht!

    Ax | 21. Dezember 2011 | 02:11 | Antworten
  4. Matth.5,6:

    “Selig sind, die da hungert und dürstet nach der Gerechtigkeit; denn sie sollen satt werden.”

    http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_101.html
    http://www.luebeck-kunterbunt.de/TOP100/Schily_Prinzing.htm

    JJ | 21. Dezember 2011 | 06:44 | Antworten
    • @ JJ: Danke für die Verweise; auch zur causa Lenninger.

      pazi | 21. Dezember 2011 | 19:56 | Antworten
  5. @JJ Das sind alles berechtigte Fragen, auf die es meiner Ansicht nach eine plausible allerdings auch erschreckende Antwort gibt. Der Zusammenhalt der um die Abläufe Wissenden sind die gemeinsam verübten Taten.
    Trotz unzähliger Indizien hier wie auch in vielen anderen Fällen rund um die RAF (siehe z.B. http://www.todesnacht.com) herrscht eisiges Schweigen, beim Verfassungsschutz ebenso wie bei den RAFlern.
    Ich darf erinnern, dass die Indizienkette am Ende zu einem Urteil führen könnte, dass der Öffentlichkeit in einem kleinen Ansatz zeigen könnte wie der Staat mit diesem Verfahren umgeht.
    Ein Indizienprozesses ist laut Bundesgerichtsh (BGH) möglich. Laut BGH wiegt in der deutschen Rechtsprechung ein Indiz mehr als eine Behauptung, allerdings weniger schwer als ein
    Beweis. Finden sich mehrere schlüssige Indizien, um einen Sachverhalt
    aufzuklären, und kann man diese Indizien überzeugend zusammenführen,
    gilt diese Indizienkette als Beweis (Bundesgerichtshof (BGH) NStZ 83,
    133).

    Helge Lehmann

    Nur eines können sich die verantwortlichen Stellen meiner Wahrnehmung nach sicher sein: nach diesem Prozess ist es bis zur Gesamtklärung der RAF-Geschichte noch lange nicht vorbei.

    Helge Lehmann | 22. Dezember 2011 | 09:40 | Antworten
  6. Helge Lehmann ist zu hundert Prozent beizupflichten.

    Nils v.d. Heyde | 22. Dezember 2011 | 10:06 | Antworten
  7. ” Die beiden “Spiegel”-Mitarbeiter im Sitzungssaal lachen hörbar, Bundesanwalt Hemberger grinst, Frau Ritzert lacht und die Verteidiger von Frau Becker schauen geringschätzig, während ich berichte.”

    Muss ja sehr witzig gewesen sein, was Herr Buback aussagte.
    Allgmeine Heiterkeit, ach wie schön dass es so etwas heutzutage noch bei Strafprozessen gibt.

    /Sarkasmus aus/

    Chris | 23. Dezember 2011 | 07:21 | Antworten
  8. @ pazi:

    Ja, diese Sachlichkeit und Selbstbeherrschung würde nicht jeder aufbringen. Wohl nur die wenigsten. Und sie sind die ausgesprochene Stärke von Herrn Michael Buback. Nur mit tiefer Bewegung kann man seine Prozeßberichte zur Kenntnis nehmen.

    Wer weiß, wie der “Spiegel” in den Todesfall von Uwe Barschel “verwickelt” gewesen ist, wird das Lachen der Spiegel-Redakteure richtig zu deuten wissen.

    Ja, in der Tat: “Der Zusammenhalt der um die Abläufe Wissenden sind die gemeinsam verübten Taten.”

    Wir erfahren ja allmählich auch immer mehr über die Geheimdienst-Kontakte der RAF-Anwälte, die meines Wissens niemals besonders kritisch den Tod von Baader, Meinhoff und Ensslin zur Kenntnis genommen haben.

    Es gibt wohl derzeit keinen “unheimlicheren” Blog als den von Michael Buback.

    Danke für den Hinweis auf Ihr Buch, Herr Lehmann!

    Ingo Bading | 29. Dezember 2011 | 11:54 | Antworten
  9. “Da das Gericht von all meinen relevanten Kontakten hören möchte, nenne ich den Zeugen Willy K., wobei ich anfüge, dies sei nicht sein wirklicher Name. Aufgrund seiner Geheimdienst-Verbindungen und seiner gravierenden Angaben, für die ich allerdings bislang keine nachprüfbaren Belege kenne, habe er – wie die im Prozess aufgetretenen Verfassungsschützer Meerfeld und Sundberg – einen Decknamen genannt.”

    Soviel ich weiss,heisst dieser geheimnissvolle Zeuge Willy Kaiser. Unter diesem Decknamen hat der russischer Autor Leonid Mletschin in seinem Roman “Honigsfalle” Hans-Joahim Tiedge – einen hoehen Verfasssungsschuetzer beschrieben,der 1985 nach DDR uebergelaufen hat,und spaeter, im Juli 1990 – weiter nach Sovietunion. Dieser Roman wurde im J.2008 in Russland erschien ,aber in Deutschland ist er ganz unbekannt – er wurde nie ins Deutsch uebersetzt und nie in Deutschland oder anderen deutschspraechigen Laender veroeffentlicht. Aber Herr Tiedge las ihn bestimmt – er lebt schon 20. Jahre in Moskau und beherrscht gut russisch.
    Ob es ein reiner Zufall ist oder nicht – hier kann man nur raten. Aber noch einige Dinge stimmen hier ueberein.

    ” Willy K. habe berichtet, er sei 1975 mit meinem Vater zusammengetroffen…”

    Ist durchaus moeglich: Tiedge war seit 1966 fuer Verfassungsschuetz taetig.

    “Auf die Frage, woher sein Wissen stamme, habe Willy K. erklärt, er sei mit dem damaligen militärischen Abwehrchef der Sowjetunion in der DDR befreundet.”

    Stimmt auch. Im J. 1990 hat sowietische Militaerabwehrdienst Herr Tiedge geholfen,nach Sowietunion weiter zu fliehen. Und in Sowietunion und spaeter in Russland arbeitete er als Berater fuer russische militaerische Abwehrdienst.
    Ausserdem war Herr Tiedge gut ueber RAF informiert. In einem privaten Gespraech erzaehlte er z.B.,dass die Aufnahme der RAF-Aussteiger in die DDR in 1980 zwischen DDR und BRD abgesprochen war. BfV hat damals fuer alle RAF-Aussteiger BRD-Reisepaesse auf seine neue Namen verschafft. Alle Aussteiger haben schon vor seiner Abreise nach DDR in Paris diese Dokumente erhalten.

    “Willy K. habe sich im Februar 2011 an Rechtsanwalt Dr. Endres gewandt und eine Handy-Nummer angegeben, unter der er seitdem erreichbar sei.”

    Damals war Herr Tiedge noch am Leben. Er ist ganz ueberraschend am 6.04.2011 in Moskau gestorben.

    konstant | 4. Januar 2012 | 10:50 | Antworten

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