02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 51/1
Verhandlungstag (11. August 2011) – vormittags
Der erste Zeuge, Rainer K., erhielt am Tattag als damals 23-jähriger Polizist die Aufgabe, Zeugenhinweise entgegen zu nehmen. Gegen 22.00 Uhr habe ihn Roland B. angerufen und mitgeteilt, er habe etwa um 8.40 Uhr, wie auch an einigen Vortagen, ein mit zwei Personen besetztes Motorrad mit Ludwigshafener Kennzeichen in Richtung Karlsruhe fahren sehen. Aufgrund der Figur meine er, dass auf dem Soziusplatz eine Frau gesessen habe. Ob er nachgefragt habe, möchte ich vom Zeugen wissen, ob es sich bei dem vom Augenzeugen Roland B. an mehreren Tagen beobachteten Motorrad jeweils um dasselbe Fahrzeug gehandelt habe. Das habe er nicht getan, erklärt der Zeuge.
Der Polizist erinnert sich, dass er die Angaben notiert und innerhalb der nächsten Stunde einer Schreibkraft diktiert habe. Sein Vermerk müsse der Sonderkommission spätestens am Tag nach dem Anschlag vorgelegen haben. Nach seinem Eindruck sei der Anrufer ein wichtiger und sehr seriöser Augenzeuge gewesen. Er habe es nicht verfolgt, was mit diesem Hinweis geschehen sei. Alles sei so anonym gewesen und es seien viele ihm fremde Kollegen um ihn gewesen. Auf die Frage, ob er mit Kollegen über das Attentat gesprochen habe, antwortet der Zeuge, es sei kommuniziert worden, dass ein Mann und eine Frau auf dem Motorrad gesessen hätten, und es sei die Rede davon gewesen, dass eine Frau als Täterin in Frage komme.
Wie kann das sein?
Wenn ich dies von dem damals in die Ermittlungen involvierten Polizisten höre und weiß, dass ein weiterer, am 8. April 1977 der Polizei gegebener Hinweis in den Akten existiert, in dem der Augenzeuge Gunter B. berichtet, er habe am Tattag morgens ein schweres Motorrad mit Ludwigshafener Kennzeichen und einem zierlichen schlanken Mädchen auf dem Soziussitz auf derselben von Norden nach Karlsruhe und zum Tatort hinführenden Straße beobachtet, so kann ich mich nur wundern, wie Rainer Hofmeyer, der taktische Einsatzleiter des BKA, bei seiner Vernehmung in der vorigen Woche sagen konnte, es habe vor der Ergreifung von Verena Becker Anfang Mai 1977 keinen Hinweis darauf gegeben, dass eine Frau am Anschlag beteiligt gewesen sei. Dabei gibt es noch viele weitere Hinweise vom Tattag auf eine Frau. Wie kann es sein, dass all diese Hinweise nicht von der Sonderkommission zum Einsatzleiter gelangten, bei dem die Fäden zusammenliefen und die Fahndung konzipiert wurde?
Dem Augenzeugen Roland B. wurde das Tatmotorrad nicht gezeigt und es wurden ihm weder Verena Becker noch Günter Sonnenberg gegenübergestellt. Bundesanwalt Hemberger erklärt, es habe kein Grund für weitere Nachforschungen vorgelegen, da der Augenzeuge das Motorrad bereits gesehen habe, als es noch nicht ausgeliehen gewesen sei. Der Augenzeuge habe nicht die Tatmaschine gesehen. Diese Folgerung erscheint mir nicht zwingend, denn es war damals nicht geklärt worden, ob an allen Vortagen dasselbe Motorrad beobachtet worden war. Es kann durchaus sein, dass zunächst mit einer anderen schweren Maschine geprobt wurde. Der Einwand des Bundesanwalts würde auch nicht erklären, weshalb dem Augenzeugen Gunter B., der das Pärchen auf dem schweren Motorrad mit Ludwigshafener Kennzeichen nur am Tattag morgens gesehen hat, weder das Tatmotorrad noch Verena Becker und Sonnenberg gegenübergestellt wurden.
Besonderer Spannung richtet sich auf den Zeugen Nils von der Heyde. Er hat seine Aussage schriftlich vorbereitet. Der Vorsitzende möchte aber, dass der in seiner aktiven Zeit für viele Zeitungen tätige Journalist – darunter “Quick”, “Spiegel”, “Welt”, “Stern”, und das “Deutsche Allgemeine Sonntagsblatt” – frei berichtet. Die Schilderung des Zeugen beginnt am 7. April 1977. Er sei als Chefreporter der “Bild” mit einer Kollegin auf dem Wege zu einem Interview beim Schah von Persien gewesen. Bei der Landung in Köln-Wahn – in Bonn sollten noch Visa besorgt werden – habe er vom Karlsruher Anschlag erfahren und in der Redaktion angefragt, ob er in Sachen Buback recherchieren solle. Man sagte ihm, es bleibe bei Teheran. Von der Heyde erklärte, er habe am Tattag im Hotel Tulpenfeld in Bonn übernachtet. Nach der “Tagesschau”, in der von einer Frau als Täterin die Rede war, habe er im Restaurant des Hotels gegessen. Willy Brandt und Horst Ehmke seien unerwartet gekommen. Man habe sich zusammengesetzt und nur über den Anschlag gesprochen. Brandt habe erzählt: “Kurz vor meinem Rücktritt besuchte mich Buback, und wir sprachen über den Fall Guillaume.” Mein Vater habe eindringlich zu Brandt gesagt: “Tun Sie es nicht!” und dessen beabsichtigten Rücktritt gemeint. Brandt habe als Grund für diesen Rat vermutet, dass Buback noch nicht mit seinen Ermittlungen in der “Causa Guillaume” fertig gewesen sei.
“Die Sola”
Der Zeuge habe am Karsamstag seinen Freund Christian Lochte, der Abteilungsleiter im Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz war, aus Teheran angerufen und gefragt: “Stichwort Buback, wer war es?” Lochte habe spontan gesagt: “Die Sola.” Beide wussten, dass mit diesem Decknamen Verena Becker gemeint war. Der Zeuge habe entgegnet: “Aber seit gestern werden doch Folkerts, Klar und Sonnenberg gesucht?” Darauf Lochte: “Weiß ich doch. Entweder läuft da eine Intrige oder der Boeden hat es vermarmelt. Geballert hat die Sola.” Der Zeuge habe “Intrige” so verstanden, dass Verena Becker geschützt werden sollte.
Gleich nach seiner Rückkehr habe er sich mit Lochte getroffen. Dieser habe gesagt: “Ich war erschüttert, als ich das Ganze hörte, weil ich fest glaubte, der Meier [Richard Meier, der damalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz] würde sie kontrollieren, hätte sie im Griff.” Der Zeuge habe erstaunt reagiert: “Was, sie hat für euch gearbeitet?” darauf Lochte: “So ist es.” Auf die Frage: “Wie lange schon?” habe Lochte geantwortet: “Mindestens seit einem Jahr.” Lochte habe sich nicht dazu geäußert, zu welcher Stelle beim Verfassungsschutz dieser Kontakt bestanden habe.
Der Zeuge Nils von der Heyde erwähnt, Lochte und er seien damals seit vier Jahren befreundet gewesen. Sie hätten sich auf einem Empfang von Lochtes Chef, Hans Josef Horchem, kennengelernt. Die Familien hätten Urlaubstage zusammen verbracht. Es sei vereinbart gewesen, dass alles, was ihm Lochte unter vier Augen sage, streng vertraulich sei. Die Rolle der Frauen bei der RAF und beim “2. Juni” sei für sie häufiger Gesprächsstoff gewesen. Sie wollten hierüber ein Buch schreiben.
Nachdem Verena Becker im Mai 1977 in Singen festgenommen worden war, mit der Tatwaffe und dem Schraubendreher des Tatmotorrads im Gepäck, war Lochte der Meinung, die Fahndung nach Bubacks Mördern würde eingestellt und Becker und Sonnenberg würden wegen des Karlsruher Attentats angeklagt. Als dies nicht geschah und die Strafverfolgung gegen Verena Becker beiseite geschoben wurde, habe Lochte in Anspielung auf Verena Beckers Informantentätigkeit für den Verfassungsschutz gesagt: “Das läuft nach dem Motto: ‘Was nicht sein darf, auch nicht kann sein’.” Lochte sei über die Entwicklung verärgert und deprimiert gewesen. Nachdem Verena Becker Ende 1977 wegen der Schießerei in Singen verurteilt worden war, habe er dies so kommentiert: “Jetzt ist sie wohl endgültig aus der Buback-Sache raus.” Der Zeuge habe daraufhin gefragt: “Und das willst du wirklich so auf sich beruhen lassen?” “Muss ich ja”, habe Lochte geantwortet. “Wenn ich sagen würde, was ich weiß, wäre ich meinen Job los und vermutlich auch meine Pension.” Nils von der Heyde berichtet noch, er habe später zufällig Hans Josef Horchem getroffen und darauf angesprochen, dass Verena Becker in Karlsruhe geschossen habe. “Ja natürlich, so war das”, sei die Antwort gewesen. Horchem habe vom engen Kontakt des Zeugen zu Lochte gewusst.
Der Vorsitzende fragt, warum die Information so lange beim Zeugen geschlummert habe. Er habe sich mein Buch gekauft, antwortet Nils von der Heyde. Dies habe ihn angestoßen sich zu äußern. Er sei von meiner Recherchearbeit beeindruckt und meine, mir mit einem Mosaiksteinchen helfen zu können, wobei er sich nicht anmaße, die Wahrheit zu kennen, zumal ja auch Lochte nicht “dabei” gewesen sei. Der Zeuge erwähnt noch, Lochte sei CDU-Mitglied gewesen, und das unter SPD-Bürgermeistern. Oft habe Lochte auch Bundeskanzler Helmut Schmidt berichtet. Lochte habe als der Fachmann für die RAF schlechthin gegolten. Der Zeuge kann sich nicht an Informationen von Lochte erinnern, die nicht zutreffend gewesen seien. Die Äußerung des früheren BKA-Abteilungspräsidenten Rainer Hofmeyer, Lochte sei ein Fabulierer gewesen, bezeichnet der Zeuge als lächerlich. Es sei schwer vorstellbar, dass sich Bundeskanzler Helmut Schmidt mehrfach von einem mittelmäßigen Beamten, einem Fabulierer, habe vortragen lassen. Lochte habe ihm, so der Zeuge, auch noch gesagt, Buback sei einer Reihe von Leuten ein Dorn im Auge gewesen, da er sehr erfolgreich Ostagenten aufgespürt habe.
Der Zeuge erfährt den erwarteten Gegenwind von der Anklage. Zunächst geht es um Verena Beckers Decknamen: Soha, Sola, Paula. Dann erklärt Oberstaatsanwältin Silke Ritzert, sie habe sich mit dem Lebenslauf des Zeugen befasst. Die Nebenklage beanstandet diese Ausspähung. Die Oberstaatsanwältin beharrt aber auf ihrem Anspruch, die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu prüfen. Sie hat dessen Leserbriefe recherchiert und wendet sich dann dem Vera-Brühne-Verfahren zu. Das kommt nicht unerwartet, da der SWR-Journalist, der das Verfahren begleitet und oft im Gespräch mit Bundesanwalt Hemberger zu sehen ist, bereits am Vortag eine Verknüpfung der Verfahren von Verena Becker und Vera Brühne hergestellt und davon geschrieben hat, der heutige Zeuge habe schon im damaligen Prozess für sich in Anspruch genommen, entscheidende Informationen beitragen zu können. Der SWR-Journalist spricht von Schönheitsfehlern, von Fragwürdigkeiten und von einem Verstoß gegen die Regeln des journalistischen Berufsstands. Es wirkt befremdlich, dass die Oberstaatsanwältin in genau diese Richtung einschwenkt. Sie fordert den Zeugen auf, vom Prozess gegen Vera Brühne im Jahre 1962 zu berichten. Die Nebenklage beanstandet dies, da ihr die Akten hierzu nicht vorliegen. Das Gericht lässt die Fragen der Anklage aber zu und der Zeuge erklärt, er werde gerne Auskunft geben.
Nils von der Heyde berichtet, dass er mit der Tochter von Vera Brühne – bis diese elf und er 15 Jahre alt waren – auf demselben Internat, aber nicht befreundet war. Sie seien erst wieder in Kontakt gekommen, als er Polizeireporter war. Der Zeuge referiert kurz das damalige Verfahren. Die Anwesenden erfahren, wer damals den Mord beging. Ich hoffe, dass wir zum Ende des aktuellen Verfahrens in gleicher Weise Klarheit über die Karlsruher Täterschaft besitzen. Die Oberstaatsanwältin stochert weiter in den alten Akten. Dabei ist es eigentlich das Kennzeichen eines untadeligen Mannes, wenn man auf einen Prozess vor nahezu 50 Jahren zurückgeht, um vielleicht etwas zu finden, was seine Glaubwürdigkeit erschüttern könnte. Der Zeuge beantwortet alle Fragen überzeugend und es bleibt kein Makel an ihm haften. Als Gütesiegel für sein Verhalten im Brühne-Prozess kann er sogar den akzeptierenden Kommentar “Ok, ehemaliger Spiegel-Kollege N.v.d.H.” von Rudolf Augstein präsentieren.
Alles sei denkbar
Die Verteidigung fragt, ob es denkbar sei, dass Lochte den Präsidenten des BKA, Dr. Herold, nicht von seinem Wissen über eine Tatbeteiligung von Verena Becker am Karlsruher Anschlag informiert habe. Lochte habe nach Aussage des Zeugen hierüber am 9. April 1977 Kenntnisse gehabt, Horst Herold hat aber in seinem Bericht vor dem Innenausschuss des Bundestags am 14. April 1977 nicht erwähnt, dass man wisse, wer Buback getötet hat. Der Zeuge antwortet, alles sei denkbar. Soweit ich weiß, gibt es auch keine Verpflichtung des Verfassungsschutzes, das BKA zu unterrichten. Der Zeuge wird nach seinem Kontakt zu mir, aber auch zu Wolfgang Kraushaar befragt. Die Verteidigung möchte noch wissen, warum sich der Zeuge nicht an investigative Journalisten wie etwa Hans Leyendecker oder Stefan Aust gewandt habe. Ich wundere mich über diese Frage. Warum hätte sich der Zeuge, nachdem ein Ermittlungsverfahren gegen Verena Becker aufgenommen und dann sogar Anklage erhoben worden war, an Journalisten wenden sollen? Er hat seine Kenntnisse doch öffentlich gemacht und seine Bereitschaft bekundet, als Zeuge auszusagen.
Die Bundesanwaltschaft möchte vom Zeugen wissen, was denn in seinen Augen die Conclusio von Wolfgang Kraushaar sei. Der Zeuge antwortet, dass Verena Becker wahrscheinlich schon 1972 in der Haft vom Verfassungsschutz angeheuert worden sei. Darauf erklärt der Bundesanwalt, Kraushaar habe von einer “begründeten Vermutung”, nicht von “Wahrscheinlichkeit” gesprochen. Der Bundesanwalt fragt den Zeugen noch, ob er mit Lochte über andere RAF-Morde gesprochen habe. Lochte habe ihm über den Mord an Alfred Herrhausen gesagt: “Das war nicht die RAF.”
3 Kommentare | 20. September 2011 | 18:06 Uhr |
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der Film “blackbox Deutschland” zeigt ein Interview mit der Witwe Herrhausen. Als Sie am Morgen einen einen Knall hörte, wusste Sie, dass dies ihrem Mann gegolten hatte. Die
RAF, die roten Brigarden, rechte oder linke Splittergruppen als “Gladio-Entsorgungsbetriebe” unerwünschter Persönlichkeiten? Aldo Moro, Herrhausen, Ponto, Palme, Buback usw.? Oder Attentate durch “mind-controllte Einzeltäter” zur Einschüchterung oder Beseitigung: Kennedy, John Lennon oder vielleicht auch Schäuble? Und der Sündenbock wird immer gleich mitgeliefert aber die Aufklärungsrate ist gleich Null! Die Beteiligten bekommen nach Geheimdienstnatur immer nur so viel gesagt wie notwendig …
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Buback,
Gladio- Entsorgungsbetrieb für unerwünschte Persönlickeiten
das ist eine interessante Vermutung, regt zum Nachdenken
an! Zur damaligen Zeit war doch neben Willy Brandt – u. a.
Rudolph Schieler im Amt. Lebt der noch – evtl. hat der ja
die eine oder andere Idee zur RAF ??? Oder gar sein Sohn ???
Viel Erfolg !
Die Frage nach Leyendecker kommt für mich nicht überraschend. Wenn man verfolgt, was der in den letzten Jahren so alles unter den Tisch gekehrt hat, dann ist da etwas nicht stimmig. Bezeichnend ist ja auch, dass die Süddeutsche kaum zum für unsere Republik so wichtigen Prozess berichtet – und wenn, dann jedensfalls in keiner Weise investigativ: Nicht ins “Bild” passende Zeugenaussagen werden unterschlagen, Zeugen diskreditiert, Michael Buback entwertet, BKA-Leute aufgewertet, Ex-Terroristen vor Aussagen gewarnt. Hier scheint jemand mit Interessen die Fehder zu führen:
http://www.sueddeutsche.de/politik/prozess-gegen-ex-raf-terroristin-verena-becker-die-es-wissen-schweigen-1.1130123
P.S.: Es gab doch schon früher viele Hinweise bzw. Belege, dass Journalisten enge Kontakte zum Verfassungschutz haben. Warum sollte es heute anders sein? Und auch andere Geheimdienste werden bei solchen Einflussmöglichkeiten doch nicht nur zurückhaltend sein. …