Buback bloggt – Tag 40

40. Verhandlungstag (27. Mai 2011)

Das Gericht ist für einen Verhandlungstag nach Stammheim zurückgekehrt. Hermann G. ist heute der einzige Zeuge. Als Geschäftsführer einer Düsseldorfer Firma vermietete er am 2. April 1977 das beim Karlsruher Attentat benutzte Motorrad. Nachdem das Motorrad am 7. April 1977 mittags entdeckt worden war, führte die Fahrgestellnummer rasch zum Zeugen. Er sei ab etwa 15.30 Uhr bei der Düsseldorfer Polizei vernommen worden, erklärt dieser. In der ihm vorgelegten Lichtbildmappe sei er nicht fündig geworden, aber auf einem Fahndungsplakat im Polizeirevier habe er Günter Sonnenberg als Mieter des Motorrads erkannt.

Eklatante Widersprüche

Warum steht das nicht so im Protokoll? Dort heißt es, der Zeuge habe bei der Vernehmung gesagt, er würde den Mieter des Motorrads bei einer eventuellen Gegenüberstellung oder auch auf einem Lichtbild nicht mit der notwendigen Sicherheit wiedererkennen. Wie schon an mehreren bisherigen Verhandlungstagen ergibt sich erneut ein eklatanter Widerspruch zwischen der jetzigen Aussage und dem, was ein Zeuge damals nach Aktenlage gesagt haben soll. Der Zeuge ist sich sicher, Sonnenberg am Tattag als Mieter des Motorrads identifiziert zu haben. Ist er für die widersprüchlichen Angaben verantwortlich? Er hat seine Aussage zwar damals unterschrieben, aber mir fällt auf, dass am Ende des sechsseitigen Protokolls steht, der Zeuge verzichte auf ein nochmaliges Durchlesen des Protokolls. Es wäre besser gewesen, der Geschäftsmann hätte sich damals die Zeit zur genauen Prüfung des Textes genommen.

Und es gibt einen weiteren Widerspruch: Im Protokoll steht, die Vernehmung habe am 7. April 1977 um 18.25 Uhr stattgefunden. Der Zeuge sagt, diese Zeitangabe sei falsch. Die Verteidigung fragt den Zeugen, wie er das behaupten könne. Das würde ja bedeuten, die Polizei habe etwas Falsches aufgeschrieben. Der Zeuge antwortet knapp, er könne das sagen, da er dabei gewesen sei. Er wisse, dass die Vernehmung deutlich früher war, da er ab 18 Uhr mit drei Fernsehteams beschäftigt gewesen sei.

Der Zeuge wurde am 8. April 1977 erneut vernommen und ausführlich anhand von Bildern der in Karlsruhe gefundenen Suzuki befragt. Am 9. April 1977 fand eine dritte Vernehmung beim BKA in Wiesbaden statt, bei der die Suzuki vorgeführt wurde. Dabei bemerkte der Zeuge, dass der zum Bordwerkzeug der Suzuki gehörende Schraubendreher fehlt. Der Zeuge wurde am 10. April 1977 erneut in Düsseldorf vernommen. Dabei ordnete er den Dialekt des Mieters der Gegend um Pforzheim zu.

Am 26. April 1978 suchten Ermittler den Zeugen auf und zeigten ihm Lichtbilder von Sonnenberg. Der Zeuge habe, so steht es im Vermerk des BKA, spontan geäußert, die abgebildete Person habe eine verblüffende Ähnlichkeit mit der Person, die am 2. April 1977 die Suzuki gemietet habe. Es verwundert, dass Ermittler dem Zeugen Lichtbilder vorlegten, wenn er angeblich ein Jahr zuvor den Ermittlern erklärt hatte, er könne den Mieter des Motorrads auf einem Lichtbild nicht mit der notwendigen Sicherheit wiedererkennen. Außerdem erstaunt, dass dem Zeugen, der zuvor – bei seiner fünften Vernehmung am 4. Mai 1977 – sagte, er sei jederzeit bereit, sich den festgenommenen Sonnenberg anzuschauen, erst am 29. April 1980 Günter Sonnenberg in Bruchsal gegenübergestellt wurde. Der Zeuge erkannte ihn als Mieter der Suzuki. Diese Gegenüberstellung erfolgte mehr als zwei Jahre nach einer Gegenüberstellung, bei der Augenzeugen im Januar 1978 Sonnenberg als die Person identifizierten, die das Auto für einen Banküberfall in Köln am 12. April 1977 beschafft hatte. Sind denn Ermittlungen zu einem Banküberfall so viel dringlicher als die zu einem dreifachen Mord?

Der Suzuki-Schraubendreher

Neben der Identifizierung von Sonnenberg als Mieter des Tatmotorrads ist ein zweiter Aspekt in den Aussagen des Zeugen Hermann G. bedeutsam. Er hatte am 9. April 1977 das Fehlen des Suzuki-Schraubendrehers im Bordset des Tatmotorrads bemerkt. Dieser Umstand gewann enorme Bedeutung, als genau ein solcher Schraubendreher bei der Festnahme von Verena Becker und Günter Sonnenberg am 3. Mai 1977 in Singen sichergestellt wurde. Wie zentral dieses Suzuki-Werkzeug für das Verfahren ist, zeigen zwei Passagen aus den Akten: (1) Im Haftbeschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs Horst Kuhn vom 10. Mai 1977 steht, es “zeigen die Funde des zum Tatfahrzeug gehörenden Werkzeugs und der Tatwaffe, dass die Beschuldigte Verena Becker in die Ausführung des Attentats als Mittäterin einbezogen war”. (2) In der Einstellungsverfügung des Generalbundesanwalts vom 31. März 1980 im Ermittlungsverfahren gegen Verena Becker wegen des Karlsruher Attentats steht zu dem bei Verena Becker und Sonnenberg sichergestellten Schraubenzieher: Der Verdacht, es handele sich dabei um das Werkzeug, das beim Auffinden des Tatmotorrads Suzuki im zugehörigen Werkzeugkasten fehlte, habe sich nicht bestätigt. Der Geschäftsführer des Motorradgeschäfts habe mit Bestimmtheit eine Identität ausgeschlossen.

Unterschiedlicher können Beurteilungen desselben Schraubendrehers kaum sein. Die zweite Einschätzung hat Folgen. Sie trägt zur Einstellung des Verfahrens gegen Verena Becker bei. Der Schraubendreher steht heute nicht mehr zur Verfügung. Er sei an Sonnenberg zurückgegeben worden. Wenn die Angelegenheit nicht so absurd wäre, würde ich nachfragen, ob auch überlegt wurde, das Werkzeug an Verena Becker zurück zu geben. Mit der Suzuki, in deren Bordset genau dieses Werkzeug fehlte, konnte dieser Schraubendreher ja nicht verkauft werden, ohne den Eindruck zu verstärken, es handle sich in der Tat um das dort fehlende Werkzeug.

Am 4. Mai 1977, dem Tag nach der Sicherstellung des Suzuki-Schraubendrehers, wurde dem Zeugen ein “Telebild” dieses Werkzeugs vorgelegt. Der Zeuge bestätigte, dass es sich um einen Schraubendreher handelt, wie er im Tatmotorrad fehlte. Ob es derselbe sei, der im Bordset der Suzuki fehlt, könne er nicht sagen, auch nicht, wenn das Werkzeug vor ihm liege. Diese Auskunft ist schon deshalb einleuchtend, da der Zeuge bestenfalls eine Aussage über das beim Motorrad befindliche Werkzeug am 2. April 1977, dem Verleihtag, machen kann, aber keinesfalls darüber, welcher Schraubendreher sich am 7. April 1977 bei der Suzuki befand. Die Ermittler fragten an den Folgetagen nicht mehr nach. Aber etwa 16 Wochen später, am 26. August 1977, erschienen zwei BKA-Mitarbeiter mit dem Schraubendreher beim Zeugen. Es wurde ein Vermerk in wörtlicher Rede angefertigt. Die Erklärung des Zeugen beginnt mit den Worten: “Mir wurde heute von Beamten des BKA der Schraubenzieher gezeigt, der bei Günter Sonnenberg gefunden worden ist.” Ich frage mich, woher der Zeuge wissen konnte, welches Werkzeug bei welcher Person in Singen gefunden wurde? In einer weiteren Passage steht, der Zeuge habe mit Bestimmtheit gesagt, dass der ihm hier gezeigte, ganz neue Schraubenzieher auf keinen Fall in der am 2. April 1977 angemieteten Suzuki gewesen sei. Der Schraubenzieher müsse aus einer späteren Serie stammen als der, der sich normalerweise bei der Anfang April angemieteten Suzuki befand. Bei dem hier vorgelegten Schraubenzieher habe das Griffstück nämlich genau die Form, die “jetzt” im Handel sei.

Was bedeutet das? Aus der Tatsache, dass der Schraubendreher neu und von der Form so sei wie “jetzt”, also Ende August 1977, im Handel befindliche Werkzeuge, wurde gefolgert, der in Singen sichergestellte Schraubendreher könne nicht aus der angemieteten Suzuki stammen. Diese Folgerung erschiene mir nur dann schlüssig, wenn genau an den fünf Tagen zwischen dem 2. April, dem Verleihtag, und dem 7. April 1977, dem Tag des Attentats, an dem die Suzuki sichergestellt wurde, alle Suzuki-Schraubendreher in den Bordsets gegen entsprechende neue Werkzeuge getauscht worden wären. Eine so scharfe Grenze ist bei einem aus Japan angelieferten Motorrad wenig wahrscheinlich und hätte durch Werksangaben zweifelsfrei belegt werden müssen. Falls ein neuer Typ von Schraubendreher nach dem 7. April 1977 auf den Markt gekommen wäre, würde dies bedeuten, Terroristen haben einen Suzuki-Schraubendreher beschafft, obwohl sie gar nicht mehr im Besitz einer Suzuki waren. Das ist kaum glaubhaft. Nach dem 3. Mai 1977 auf den Markt gekommene Schraubendreher spielen keine Rolle, da der fragliche Schraubendreher an diesem Tag in Singen in Verwahrung genommen wurde. Die Zeitangabe “jetzt im Handel” müsste jedenfalls Zeiten vor dem 3. Mai 1977 einschließen, da sonst dem Zeugen nicht der in Singen sichergestellte Schraubendreher vorgelegt worden wäre.

Höchst erklärungsbedürftig

Die Erörterung, ob es derselbe oder der gleiche Schraubendreher ist, sollte nicht verdecken, dass allein der Umstand, dass Verena Becker und Sonnenberg in Singen einen Suzuki-Schraubendreher bei sich hatten, höchst erklärungsbedürftig ist. Wie kann man überhaupt ein solches Werkzeug beschaffen, wenn man es nicht dem Werkzeugkasten einer Suzuki entnimmt? Der Zeuge sagt hierzu, der Schraubendreher sei nicht einzeln bestellbar gewesen. Ich frage ihn, ob dieses Werkzeug besonders attraktive Merkmale aufweist, so dass sich die besonderen Mühen einer Beschaffung lohnen würden. Der Zeuge sagt, das sei nicht der Fall.

Aus der Tatsache, dass der in Singen gefundene Schraubendreher neu war, könne man nicht schließen, er sei nicht beim Tatmotorrad gewesen, erklärt der Zeuge. Entsprechend hatte er sich bereits bei der Vernehmung durch Bundesanwalt Walter Hemberger im November 2009 geäußert. Der Zeuge hält es sogar für möglich, dass der Schraubendreher des Bordsets noch in der Düsseldorfer Firma von einem Mitarbeiter gegen ein neues Werkzeug ausgetauscht worden sei. Es erstaunt, dass der Zeuge damals ausgeschlossen haben soll, bei dem in Singen sichergestellten Schraubendreher könne es sich um das beim Tatmotorrad fehlende Werkzeug handeln. Der Zeuge wundert sich über einige Widersprüche in den Vernehmungsprotokollen. Ich hatte den Zeugen bei unserem Treffen in Düsseldorf gefragt, wie der Vermerk zur “Erklärung” am 26. August 1977 zustande gekommen sei. Der Zeuge wusste es nicht mehr, hielt es aber für möglich, dass die Ermittler den Vermerk aufgrund von Notizen in der Dienststelle gefertigt haben und er am Folgetag dort vorbei gegangen sei, um den Vermerk zu unterschreiben. Vielleicht hat er da zu hastig gelesen? Erstaunlicherweise haben die Ermittler damals die Widersprüche in den Protokollen nicht angesprochen und nicht zeitnah mit dem Zeugen geklärt.

Der Zeuge demonstriert an der Suzuki, dass man, um an den Werkzeugkasten zu gelangen, ein Schloss öffnen und hierfür den Zündschlüssel herausziehen muss. Es wäre somit nachvollziehbar, dass die Terroristen, nachdem sie mit dem Schraubendreher beim Warten auf den Generalbundesanwalt pro forma hantiert hatten, nicht die Zeit fanden, das Werkzeug ordnungsgemäß zu verstauen, wenn sie dem Dienstwagen rasch folgen wollten.

Der Zeuge erinnert sich noch, dass er von Hongkong aus, wo er seit 1982 viele Jahre arbeitete, mit einem Flug 1. Klasse zum Prozess nach Stammheim geholt worden sei. Es muss das Verfahren gegen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar gewesen sein. Er habe nicht so recht verstanden, was man von ihm wissen wollte. Ich frage ihn, ob der Schraubendreher bei seiner Befragung damals im Prozess angesprochen wurde. Der Zeuge antwortet mit Nein. Der Suzuki-Schraubendreher, der in meinen Augen gleichsam ein Kainsmal ist, indem er eine Verknüpfung zwischen denen, die ihn besitzen, und dem Karlsruher Attentat herstellt, hat offensichtlich in keinem der bisherigen Verfahren eine Rolle gespielt. Das liegt wohl daran, dass Verena Becker und Günter Sonnenberg, die den Suzuki-Schraubendreher bei ihrer Verhaftung mit sich führten, mehr als 30 Jahre nicht angeklagt wurden.

6 Kommentare | 08. Juni 2011 | 14:15 Uhr | Twittern | Facebook

6 Kommentare

  1. Danke fuer den Bericht!!!

    anon | 9. Juni 2011 | 14:05 | Antworten
  2. Ich bedauere, daß es den RSS-Feed zum Buback-Blog nicht mehr gibt, so daß ich regelmäßig neue Blog-Einträge verpasse. Für eine Mail-Benachrichtigung durch Herrn Buback wäre ich sehr dankbar.

    Wolfgang Kuhlmann | 10. Juni 2011 | 07:26 | Antworten
  3. M.Buback liest diese Kommentare nicht, stimmts?

    Hier ein Bonbon, grade wiedergefunden

    Helmut Schmidt formulierte wörtlich im Interview mit der Zeit am 30.8.2007:

    “ZEIT: Gab es denn eine besondere Form des Terrorismus in Deutschland durch Baader, Meinhof und die anderen?

    Schmidt: Ich habe den Verdacht, dass sich alle Terrorismen, egal, ob die deutsche RAF, die italienischen Brigate Rosse, die Franzosen, Iren, Spanier oder Araber, in ihrer Menschenverachtung wenig nehmen. Sie werden übertroffen von bestimmten Formen von Staatsterrorismus.

    ZEIT: Ist das Ihr Ernst? Wen meinen Sie?

    Schmidt: Belassen wir es dabei. Aber ich meine wirklich, was ich sage.”

    DIE PRESSE bohrt natuerlich nicht nach.

    Testfrage: 9 Tgae vor der Bundestagswahl explodiert in der BRD eine Bombe, toetet 13 Leute, verletzt, verstümmelt 200 Leute. WER WAR DER KANZLERKANDIDAT?

    Seht ihr, das was der Durchschnittsbürger nicht, weil es VERTUSCHT wird. Warum vertuscht? Weil man die drei Buchstaben nicht erwähnen darf. CIA.

    http://www.nhzzs.blogspot.com

    nhzzs | 12. Juni 2011 | 13:01 | Antworten
  4. URSACHE und WIRKUNG – hinter der Wirkung steht, bei aller Tragödie, fast immer mehr unverfälschte Vernunftbegabung, Verantwortungsbewußtsein, Suche nach Wahrheit, usw.!

    Hinter der Ursache verstecken sich vor allem immer die hauptverantwortlichen Profitler des “gesunden” Konkurrenzdenkens im nun “freiheitlichen” WETTBEWERB (Ursache aller Probleme unseres “Zusammenlebens” wie ein blödes Krebsgeschwür) – wenn Schmidt wirklich den CIA im “Recht des Stärkeren” der systemrationalen MENSCHENVERACHTUNG meinte, dann ist das auch nur verachtenswerter Populismus von gutbürgerlich-gebildeter Suppenkaspermentalität auf bewußtseinsschwacher Sündenbocksuche!?

    Die Konfusion in Überproduktion von systematischem Kommunikationsmüll, wird nun dann enden und wirklich-wahrhaftige Gerechtigkeit bringen, wenn wir endlich anfangen über ein unkorrumpierbares MENSCHENRECHT auf Nahrung, Wohnen und Gesundheit zu reden, mit allen daraus MENSCHENWÜRDIG resultierenden Konsequenzen / Möglichkeiten.

    Wenn GRUNDSÄTZLICH alles allen gehört, kann PRINZIPIELL alles zweifelsfrei / MENSCHLICHER organisiert werden – ZUSAMMENLEBEN OHNE Wettbewerb in “Wer soll das bezahlen?” und “Arbeit macht frei”, OHNE Steuern zahlen, OHNE “Sozial”-Versicherungen, OHNE manipulativ-schwankende “Werte”, OHNE irrationalem Zeit-/Leistungsdruck zu einer Karriere von Kindesbeinen, usw.!!!

    Horst Torsten | 13. Juni 2011 | 11:23 | Antworten
  5. Jaja,die CIA.Im Fall der Fälle kann man immer die CIA verantwortlich machen.Und zwar für alles.Warum denn nicht auch für die Klimaerwärmung,das Ozonloch und das Waldsterben? Oder den Jahrhundertsommer 2003 ?
    Schmidt meinte wahrscheinlich das Attentat auf die Disco La Belle in Berlin 1986 oder den Flugzeugabsturz über Lockerbie 1989.Wenn jemand tatsächlich glaubt, die CIA würde solche Aktionen in Deutschand wegen einer Wahl begehen, dem unterstelle ich eine gehörige Portion Paranoia.Und amüsiere mich köstlich.

    Frank | 15. Juni 2011 | 00:40 | Antworten
    • Weniger amüsieren, besser informieren: einfach unter “Gladio” oder “Operation Northwoods” oder “Operastion Artichoke” oder “MK Ultra” googeln – aber vorsicht, es ist nicht zum lachen … (z.B. anklicken: http://www.youtube.com/watch?v=J60NlW1R7PM )

      Ax | 16. Juni 2011 | 01:38 | Antworten

Was sagen Sie dazu?