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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Anmerkung der Redaktion
Wir als Redaktion sehen uns leider gezwungen, einige Teilnehmer, die den Buback-Blog seit längerem kommentieren, aus der Diskussion auszuschließen, da sie mit ihren Beiträgen eine sachbezogene Diskussion nahezu unmöglich machen. Anstrengungen unsererseits, diese Teilnehmer zum konstruktiven Diskurs zu bewegen, sind leider gescheitert.
Kommentieren | kulturzeit | 07. Februar 2012 | 16:03 Uhr |
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Safer Internet Day
Schneller, besser, mehr – viele wollen immer und überall erreichbar sein: E-Mails checken, facebooken, Fotos verschicken, Filme gucken, Musik downloaden. Wie eine aktuelle Forsa-Umfrage pünktlich zum Safer Internet Day herausfand, nutzt jeder vierte Verbraucher in Deutschland ein Smartphone. Aber auch jeder Vierte hat Angst, sein Smartphone sei nicht sicher genug, besonders wenn es um die Nutzung von Apps geht. Die Hersteller sind bislang nicht dazu verpflichtet, für ein ähnlich ausreichendes Schutzniveau wie bei stationären Rechnern zu sorgen. Investitionen in diese Richtung werden von Politikern gerne empfohlen, gerade zum Safer Internet Day, sind aber nicht zwingend.
Unabsehbare Folgen
Was hat für uns Priorität: Sicherheit oder unbegrenzter Zugang zum Netz? Werte und Normen, die festlegen, wie wir eigentlich in dieser digitalen Gesellschaft leben wollen, entwickeln sich längst nicht so schnell wie das Netz. Die Folgen sind nicht absehbar, einiges ist zumindest erahnbar. So will das von Google gesponsorte “Institut für Internet und Gesellschaft” das Verhältnis von Internet und Gesellschaft erforschen. Doch wie unabhängig kann ein Konzern wie Google überhaupt sein?
Auf die Auswirkungen der Diskussion um das Urheberrecht im Netz bekamen wir gerade erst einen Vorgeschmack, als Wikipedia und viele andere Internetseiten einen 24-stündigen Streik einlegten und ihre Seiten schwärzten: Sie wollten ein Zeichen gegen SOPA und PIPA setzen, die US-amerikanischen Gesetzesentwürfe zur Bekämpfung der Internetpiraterie. Kritiker befürchten aber, dass SOPA und PIPA zu einer willkürlichen Sperrung von Webangeboten führen könnten. Die Welt ist geprägt vom schnellen Zugang zum Netz – das wird in Zukunft eher weiter zu- als abnehmen. Solange Verfügbarkeit immer vor dem Schutz kommt, werden wir jedes Jahr am Safer Internet Day die gleichen wohlfeilen Forderungen hören.
2 Kommentare | Elisabeth Jung | 07. Februar 2012 | 15:09 Uhr |
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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 72/2
72. Verhandlungstag (26. Januar 2012) – Teil 2
Rechtsanwalt Matthias Rätzlaff stellt zehn Beweisanträge. Der Vorsitzende hatte hierfür den heutigen Tag als Frist gesetzt. Die Nebenklage beantragt, den Mitarbeiter der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Bernd K., zu laden. Er hatte sich während des Anschlags im Zimmer der “Augenzeugin des Attentats” befunden. Es ist für mich ein Rätsel, weshalb dieser Zeuge bislang nicht vernommen wurde. Der zweite Beweisantrag zielt darauf, dass dem Gericht der Vermerk über die Befragung des Bundesanwalts a. D. Wolfgang Pfaff zur Verfassungsschutzakte vorgelegt wird. Es wird weiter beantragt, den Polizisten Achim H. zu laden, der am Tattag abends durch das BKA vernommen worden ist. Der Beamte war bereits geladen. Seine Vernehmung war von der Nebenklage nicht fortgesetzt worden, da zunächst die Protokolle der damaligen Befragung eingesehen werden sollten. Diese waren dann aber nicht auffindbar.
Anträge, Anträge
Der Journalist Ulrich K. soll zum Beweis der Tatsache vernommen werden, dass er Günter Sonnenberg und Verena Becker 1975 im Vorzimmer des PFLP-Chefs George Habash gesehen hat. Dr. Ludwig-Holger Pfahls soll zum Beweis der Tatsache vernommen werden, dass Verena Becker seit 1971 V-Frau in der linken Szene gewesen sei und sie von Pfahls vier Wochen vor dem Karlsruher Anschlag 50.000 D-Mark erhalten habe. Weiter wird beantragt, Herrn Bundesanwalt a. D. Manfred B. zum Beweis der Tatsache zu vernehmen, dass er als Kontaktbeamter der Bundesanwaltschaft bei der Abteilung TE des BKA über die Ermittlungen auf dem Laufenden war und dass es 1981 Kenntnisstand im BKA gewesen sei, dass Haarspuren in der Haarbürste von Verena Becker identisch mit der Haarspur in einem der Täter-Motorradhelme waren. Der frühere Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg, Reinhold M., sei zum Beweis der Tatsache zu vernehmen, dass die Polizei im Jahre 1977 Kenntnis über eine unmittelbare Täterschaft von Verena Becker beim Karlsruher Anschlag hatte. Weiter soll ein Sachverständigen-Gutachten zum Beweis der Tatsache eingeholt werden, dass ein Hubschrauber des Typs BO 105 auf den vom Tatort stadtauswärts führenden Fahrspuren zwischen den dort verlaufenden Querleitungen landen kann. Weiter wird beantragt, den Zeugen “Willi Kaiser” zum Beweis der Tatsache zu hören, dass er Protokolle und Tonbandaufnahmen der DDR-Spionage gesehen und einen Mitschnitt gehört hat, in welchem sich Verena Becker bezichtigt, Generalbundesanwalt Buback erschossen zu haben. Matthias Rätzlaff beantragt noch, den Ministerialdirektor im Bundesjustizministerium, Thomas Dittmann, zum Beweis der Tatsache zu vernehmen, dass er mir gegenüber habe durchblicken lassen, bei der Bestrafung von Verena Becker habe es eine Kompensation gegeben.
Bundesanwalt Hemberger bezeichnet die Anträge als abwegig. Es habe keine Hinweise dafür gegeben, dass Verena Becker auf dem Motorrad gesessen hätte. Die Zeugin Gabriele W. sei eine Lügnerin, die nicht durch die Vernehmung eines weiteren Zeugen gestützt werden könne. Der Vermerk zur Pfaff-Befragung betreffe eine innerdienstliche Angelegenheit. An der Darstellung des Journalisten Ulrich K. habe er Zweifel. Zu den Angaben von „Willi Kaiser“ sagt der Bundesanwalt, diese gehörten in den Reißwolf. Er belobigt Rechtsanwalt Endres ausdrücklich dafür, dass er sich dem Beweisantrag der Nebenklage auf Ladung von „Willi Kaiser“ nicht angeschlossen habe. Wie die Nebenklage auf den Bundesanwalt a. D. Bruns gekommen sei, verschließe sich ihm, sagt Bundesanwalt Hemberger. Der Beweisantrag auf Ladung des früheren Polizeiinspekteurs sei ins Blaue gestellt. Die Aussage wäre außerdem unerheblich, da die Bundesanwaltschaft ohnehin von Verena Beckers Mittäterschaft ausgehe.
Ich mache nur wenige Anmerkungen zu dieser Art “Rundumschlag”. Die Hinweise auf Vorstrafen des Zeugen “Willi Kaiser” hielte ich nicht für so gewichtig, dass sie eine Ladung ausschlössen. Dieses Argument sei umso unverständlicher, als sogar wegen mehrfachen Mordes Verurteilte bereits im Verfahren Zeugen waren. Ich weise darauf hin, dass die Ermittler bislang das Karlsruher Attentat nicht aufgeklärt haben, sodass man es sich gut überlegen sollte, ob man auf Zeugen verzichtet, die eventuell wesentliche Aussagen machen. Außerdem habe die Bundesanwaltschaft doch “Willi Kaiser” bereits vernommen. Warum sollen nicht alle Prozessbeteiligten die Möglichkeit erhalten, sich einen Eindruck von diesem Zeugen zu machen?
Ich erfahre noch, dass der mir beigeordnete Anwalt eine eigenständige Stellung hat. Über ihn dürfe ich Fragen stellen. Der Rechtsanwalt könne aber entscheiden, ob das, was ich anrege, wichtig sei. Er müsse nicht das tun, was ich wünsche. Trotz dieser herausgehobenen Rolle und obwohl kein anderer Anwalt für mich vor Ort ist, sehe ich Dr. Endres nach der Mittagspause nicht mehr im Sitzungssaal.
Die Verteidigung stellt Beweisanträge zur Ladung mehrerer Richter und Verteidiger im Verfahren gegen Monika H., durch die belegt werden soll, dass Peter Boock zu eindeutigen Vorgängen unterschiedliche, sich ausschließende Aussagen je nach prozessualer Anforderung mache. Professor Michael V., der ein TV-Interview mit Boock geführt hat, soll geladen werden, um die offenkundige Beliebigkeit der Aussagen von Boock zu beweisen. Rechtsanwalt Walter Venedey erklärt allerdings auch, es stehe der Verteidigung ungeachtet ihrer Bedenken gegen Boock zu, Aussagen dieses Zeugen, die die Angeklagte begünstigen, als zutreffend zu bewerten. In Verbindung mit den Aussagen von Osman K. und Beate K. soll eine Zeugin gehört werden, die Verena Becker im Ausbildungslager im Jemen gesehen hat, außerdem zum zweiten Mal der BKA-Beamte Dieter U. sowie – zum Beleg des “Belastungseifers” von Osman K. – mehrere Richter und Anwälte aus dem Prozess gegen Siegfried Haag. Weiterhin beantragt die Verteidigung die Ladung der Schwester von Beate K. zum Beweis, dass Beate K. ihr nicht berichtet habe, sie könne für die Täterfindung beim Karlsruher Attentat wesentliche Angaben machen. Rechtsanwalt Venedey bemerkt mit Bezug auf die vermutlich wieder anstehende “Farbenlehre” von Bundesanwalt Hemberger, er meint damit wohl dessen fast routinemäßige Beanstandung, Beweisanträge seien “ins Blaue hinein” gestellt, der Antrag auf Ladung der Schwester von Beate K. sei begründet. Der Bundesanwalt geht nur kurz auf die gerade gestellten Anträge der Verteidigung ein.
Ablehnende Stellungnahmen der Anklage
Die Anklage trägt ihre ausschließlich ablehnenden Stellungnahmen zu mehreren in der vergangenen Woche von der Verteidigung gestellten Beweisanträgen vor. Interessant ist, was die Bundesanwaltschaft dabei über Peter Boock schreibt: Die bisherige Beweisaufnahme habe ergeben, “dass die Angaben des Zeugen Boock zu fast allen von ihm geschilderten Sachverhalten durch weitere Beweismittel oder -anzeichen gestützt werden”, Wenn ich das mit dem vergleiche, was mir Generalbundesanwältin Monika Harms im Oktober 2007 in Berlin über Peter Boock sagte, so scheint in der Karlsruher Behörde ein erheblicher Wandel in der Beurteilung von Peter Boock eingetreten zu sein.
Die Bundesanwaltschaft nimmt dann, ebenfalls nur ablehnend, zu den in der vorigen Woche gestellten Beweisanträgen der Nebenklage Stellung: Der frühere dpa-Journalist Wolf W. sei nicht zu laden. Beim Hinweis auf eine Frau als Täterin seien wahrscheinlich durch ein polizeiliches Versehen Aussageinhalte des jugoslawischen Augenzeugen und des Zeugen Georg Vogel vermengt worden. Der jugoslawische Augenzeuge habe nie bekundet, dass eine Frau auf dem Soziussitz gesessen habe. Gegebenenfalls will der inzwischen gestorbene Zeuge Vogel dies wahrgenommen haben. Es bestünden aber keine Zweifel, so die Bundesanwaltschaft, dass die diesbezüglichen Angaben des Zeugen Vogel unglaubhaft sind. Die Ladung des Zeugen Gerhart Baum sei nicht erforderlich. Es handle sich lediglich um einen Beweisermittlungsantrag, dem nachzugehen die Sachaufklärungspflicht nicht gebiete. Die Tatsache der Zusammenarbeit von Verena Becker mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und auch deren Dauer seien bereits erwiesen. Dass es diese Zusammenarbeit gegeben habe, würden auch eigene Aufzeichnungen der Angeklagten belegen. Beim Zeugen Burkhart U. handle es sich in Wahrheit um einen nicht ernst gemeinten, zum Schein gestellten Beweisantrag. Es erscheine ausgeschlossen, dass ein Mitarbeiter des Auslandsgeheimdienstes, also des BND, etwas über Inlandssachverhalte erfahren haben könnte, was dem BfV nicht bekannt sei. Zu den Erkenntnissen des BfV sei aber bereits vollumfänglich Beweis erhoben worden.
Aufgrund meines Schreibens an den Senat wird das im Hauptstaatsarchiv Stuttgart aufbewahrte Telex vom Nachmittag des 8. April 1977 verlesen. Das Dokument befindet sich zwar in den Verfahrensakten, es wurde aber bislang nicht in die Hauptverhandlung eingeführt. Im Telex, das den Informationsaustausch zwischen Ermittlungsbehörden betrifft, heißt es, das BKA habe in der täglichen Lagemeldung vom 8. April 1977 Folgendes zum Mordanschlag auf GBA Buback mitgeteilt: “dem bka/te wird am 7.4.1977, 09.35 uhr, über dpa bekannt, dasz auf den gba siegfried – buback – ein anschlag veruebt worden ist. ” Zum Sachverhalt wird über den Sozius auf dem mittelschweren Krad gesagt, “der beifahrer, moeglicherweise eine frau, schosz mit einer automatischen schnellfeuerwaffe.” Diese Passage erscheint mir bedeutsam in Bezug auf die kürzliche Zeugenaussage des früheren BKA-Abteilungspräsidenten Rainer Hofmeyer. Er hat erklärt, man habe aus dem Tatgeschehen keine kriminalistischen Rückschlüsse auf die Beteiligung einer Frau gehabt. Hofmeyer war im April 1977 als taktischer Einsatzleiter “rund um die Uhr”, wie er sagte, für das Karlsruher Attentat zuständig und gehörte zu den leitenden Beamten der Abteilung TE des BKA. Aufgrund des Telex ist davon auszugehen, dass Hofmeyer bereits am 8. April 1977 von der möglichen Täterschaft einer Frau wusste. Dies stehe im Widerspruch zu seiner Aussage im Prozess, erkläre ich. Es erstaunt mich, dass Bundesanwalt Hemberger den Zeugen Hofmeyer bei dessen Vernehmung hierzu nicht befragt hat. Er sorgt sich bei anderen Zeugen sehr um deren Glaubwürdigkeit. Ich sehe beim Zeugen Hofmeyer Klärungsbedarf. Der Vorsitzende teilt diese Ansicht nicht. Es handle sich um eine Bewertungsfrage, meint er, die dem Plädoyer vorbehalten sei.
4 Kommentare | Michael Buback | 07. Februar 2012 | 13:11 Uhr |
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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 72/1
72. Verhandlungstag (26. Januar 2012) – Teil 1
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Endres ist wieder zur Verhandlung erschienen. Ich erkläre, dass ich mir seine Beiordnung nicht mehr wünsche. Dr. Endres habe mir mitgeteilt, er werde nur kommen, wenn ich ihn dazu auffordere. Dies hätte ich nicht getan, er sei aber dennoch hier. Angesichts des ohnehin sehr belastenden Prozesses sähe ich darin eine zusätzliche Erschwernis. Der Vorsitzende erklärt, Dr. Endres und Catrin Runge seien weiterhin die vom Senat bestellten Rechtsbeistände für mich und meine Frau. Bundesanwalt Walter Hemberger äußert sich in gleicher Weise. Für mich unerwartet, erhalte ich Unterstützung von Seiten der Verteidigung. Rechtsanwalt Hans Wolfgang Euler schlägt vor, die Situation im Gespräch des Senats mit Anklage, Nebenklage und Verteidigung außerhalb der Hauptverhandlung zu klären. Dr. Endres äußert, für ihn sei der Antrag auf Entpflichtung aus heiterem Himmel gekommen. Es sei nicht seine Absicht, gegen den Willen eines Mandanten zu erscheinen, aber er werde seine Pflicht tun. Die Verteidigung weist Dr. Endres darauf hin, es sei nicht so ganz aus heiterem Himmel gekommen. Ich hätte ihm bereits am 7. April 2011 das Mandat entzogen. Der Senat berät und verkündet, die Angelegenheit solle später außerhalb der Verhandlung erörtert werden.
Das Protokoll zur Vernehmung des Zeugen Franz P. aus der vergangenen Woche wird verlesen. An der Vernehmung in Wiesbaden nahmen außer einem Richter noch Oberstaatsanwältin Silke Ritzert für die Anklage, die Verteidiger von Verena Becker, zwei Anwälte der Nebenklage und ich teil. BKA-Präsident Dr. Horst Herold hatte auf Franz P. hingewiesen, der damals die BKA-Dokumentationen über Spuren- und Beweismittel-Zusammenhänge anfertigte. Darunter war auch die Übersicht mit dem Eintrag, dass die Haarspur von der Haarbürste Verena Beckers identisch mit der Haarspur in einem der von den Tätern zurückgelassenen Motorradhelme ist. Diese Eintragung ist wichtig, da sich in der Haarbürste nachweislich Verena Beckers Haare befanden und somit eine lückenlose Beweiskette von ihren Haaren zur tatrelevanten Haarspur im Helm führte. Vom BKA kam dann im Rahmen der 2007 begonnenen Nachforschungen die überraschende Meldung, ein dieser Eintragung zugrunde liegendes Gutachten existiere nicht.
Der Zeuge berichtete, er sei seit 1959 beim BKA gewesen, ab 1967 in der Datenverarbeitung. Im Jahre 1972 wechselte er zum Ermittlungsbereich und war mit RAF-Verfahren befasst, bevor er 1976 zur Stabsstelle beim BKA-Präsidenten kam. Dort habe er den gesamten Schriftverkehr eingesehen, auch die Gutachten. Er habe ein Lochkartensystem entwickelt, das die mehrdimensionale Darstellung und ein schnelles Finden der entsprechenden Akten erlaubte. Er habe die Materialien für Vorträge des Präsidenten zusammengestellt.
Schaubild zur Identität der Haarspur
Der Richter zeigte in Wiesbaden das Schaubild mit der Eintragung zur Identität der Haarspur in Haarbürste und Motorradhelm. Der Zeuge erklärte, er habe diese Übersicht angefertigt, vermutlich im Sommer 1977. Nach dem 7. April 1977 sei ein Dokumentationsreferat eingerichtet worden, das er geleitet habe. Ihm hätten sämtliche Berichte, Spuren und Gutachten vorgelegen. Der Zeuge meinte, die Helme seien erst Wochen nach dem Anschlag gefunden worden, was meiner Ansicht nach wohl damit zusammenhängt, dass er bei deren Sicherstellung nicht vor Ort war. Auf den Vorhalt, dass das Gutachten über die Identität der Haare in Helm und Bürste nicht in den Ermittlungsakten gefunden werden konnte, sagte der Zeuge, es müsse ein Schriftsatz vorgelegen haben. Auf Nachfrage von Oberstaatsanwältin Ritzert nach dem konkreten Gutachten wiederholte der Zeuge, er habe nur verwendet, was man nachlesen konnte. Auf die Frage, ob Informationen vermengt worden sein könnten, entgegnete der Zeuge: “Unmöglich.” Es sei auch nichts telefonisch übertragen worden. Die Oberstaatsanwältin bohrte trotz der völlig klaren Auskunft des Zeugen weiter. Es müsse, so der Zeuge, ein schriftlicher Hinweis in der Akte gewesen sein, sonst hätte er die Eintragung nicht vorgenommen.
Da mir Horst Herold mitgeteilt hatte, die Landeskriminalämter Bayern und Baden-Württemberg hätten Gutachten von ebenbürtiger Qualität wie das BKA erstellen können, fragte ich den Zeugen, ob es sich bei der ihm damals schriftlich vorliegenden Unterlage um ein LKA-Gutachten gehandelt haben könnte. “Ja, das könnte sein”, antwortete der Zeuge. Ich fragte nach einer weiteren Eintragung im Dokument. Sie besagt, dass der bei Becker und Sonnenberg gefundene Schraubenzieher vom Motorrad Suzuki stamme, also vom Karlsruher Tatmotorrad. “Auch hierzu muss ein schriftlicher Hinweis in den Akten sein”, sagte der Zeuge Das Bedeutsame an diesem Schraubenzieher ist, dass der Vermerk zu einer Nachbefragung Ende August 1977 das Entgegengesetzte besagt: Es sei auszuschließen, dass es sich bei dem in Singen gefundenen Werkzeug um den Schraubenzieher aus dem Tatmotorrad handle. Somit stellt sich die Frage, welche Auskunft wann galt. Es wurde dem Zeugen eine weitere BKA-Übersicht vorgelegt, die auch die Feststellung über die Identität der Haarspuren in Helm und Bürste und über die Zuordnung des bei Becker und Sonnenberg gefundenen Schraubenziehers zum Tatmotorrad enthält. Der Zeuge erklärte, diese Übersicht gebe den Kenntnisstand zum 31. März 1981 wieder. Dies stimmt mit dem überein, was mir Horst Herold über sein “Hauptbuch Sachbeweis” mitteilte. Daraus ergebe sich unter dem Datum 31. März 1981, dass das in einem Helm gefundene, einen Zentimeter lange Haarstück mit den auf der Haarbürste befindlichen Haaren der Becker identisch sei.
Die Aussagen des Zeugen Franz P. sind von erheblichem Gewicht. Sie belegen, dass die Verena Becker belastenden Erkenntnisse zur Haarspur und zum Schraubenzieher in der Stabstelle beim BKA-Präsidenten gültig waren, als das Verfahren gegen Verena Becker wegen des Karlsruher Anschlags bereits ein Jahr zuvor, am 31. März 1980, eingestellt worden war. Besonders merkwürdig ist, dass der Generalbundesanwalt in der Einstellungsverfügung die in der Dokumentation und somit auch im DIN-A1-Format im Büro des BKA-Beamten Franz P. niedergelegte Information über die Verknüpfung einer tatrelevanten Haarspur im Helm mit Haaren von Verena Becker in der Bürste nicht erwähnt und zum Schraubenzieher ausgeführt wird, der Geschäftsführer des Motorradgeschäfts habe eine Identität mit dem im Tatmotorrad fehlenden Schraubenzieher mit Bestimmtheit ausgeschlossen. Wie kommt es, dass diese, Verena Becker entlastende Informationsvariante den Weg zum Generalbundesanwalt gefunden hat, aber nicht zum Präsidenten des BKA und nicht in das Dokumentationsreferat? Beim Generalbundesanwalt gelangte sie in die Einstellungsverfügung und damit auch in die befürwortende Stellungnahme von Kurt Rebmann zum erfolgreichen Gnadengesuch von Verena Becker.
Der mich ohnehin irritierende Vermerk über die beim Motorradverleiher durchgeführte Nachbefragung zum Schraubenzieher nennt als Absender die Abteilung TE des BKA. Nicht zu erkennen ist auf diesem Schreiben, wer von diesem Verena Becker entlastenden Dokument außerhalb der von Gerhard Boeden geleiteten Abteilung in Kenntnis gesetzt wurde. Wie hätten wohl Präsident Herold und der Beamte Franz P. reagiert, wenn ihnen gemeldet worden wäre, dass zwei gewichtige Hinweise nicht mehr zutreffen?
Zwei, sich gegenseitig ausschließende Wahrheiten?Die bedrückende Erkenntnis ist: Im BKA gab es offensichtlich zwei, sich gegenseitig ausschließende Wahrheiten. Wer sich bei Präsident Herold in Wiesbaden erkundigte, erfuhr, dass sich – neben dem Auffinden der Tatwaffe bei Becker und Sonnenberg – ein erheblicher Tatverdacht auf Frau Becker richtete aufgrund der Verknüpfung ihrer Haare mit einer tatrelevanten Haarspur im Helm und aufgrund des bei ihr und Sonnenberg gefundenen Schraubenziehers aus dem Bordset des Tatmotorrads. Wer dagegen bei Abteilungspräsident Boeden in Bad Godesberg nachfragte, dürfte andere Information erhalten haben. Wahrscheinlich wäre er nicht auf die inkriminierende Haarspur hingewiesen worden und ihm wäre gesagt worden, es sei auszuschließen, dass der bei Becker und Sonnenberg gefundene Schraubenzieher aus der Suzuki stamme. Die letztere, für Verena Becker sehr vorteilhafte Information muss der Generalbundesanwalt erhalten haben.
Wie ich von Präsident Dr. Herold erfuhr, wurde er auch nicht über die Einstellung des gegen Verena Becker gerichteten Ermittlungsverfahrens “wegen Karlsruhe” informiert. Dies erklärt, weshalb er über drei Jahrzehnte der Meinung war, sie sei wegen des Karlsruher Attentats zu Lebenslänglich verurteilt worden.
Bei der Vernehmung in Wiesbaden gab es mehrere Versuche von Anklage und Verteidigung, die Qualität der Aussage des Zeugen Franz P. zu testen. Ob Fehler vorgekommen seien, fragte Walter Venedey. Darauf der Zeuge, er hätte in die Übersichten noch Zusätzliches einfügen können, aber das würde er nicht als Fehler bezeichnen. Ob sich Erkenntnisse als irrelevant herausgestellt hätten? “Nein”, antwortete der Zeuge, er habe jederzeit auf die Akten zurückgreifen können. Ob es bei der Erstellung der Übersichten zu Versehen habe kommen können? Darauf entgegnete der Zeuge: “Nein, das kann nicht sein.” Rechtsanwalt Venedey fragte, ob der Zeuge Zuarbeiter hatte oder ob er die Übersichten allein erstellt habe. Dieser antwortete, alle Informationen seien über ihn gelaufen. Ich fragte, ob der in der Dokumentation verzeichnete Kenntnisstand zur Identität der Haarspuren und zum Suzuki-Schraubenzieher noch Gültigkeit besessen habe, als der Zeuge im Frühjahr 1982 aus dem Dienst ausgeschieden sei. Der Zeuge antwortete: “Ja.” Somit wusste die Leitung des BKA in Wiesbaden auch zu diesem späten Zeitpunkt nichts von der Information, die bei BKA/TE vorlag und die beim Generalbundesanwalt mit günstiger Wirkung für Verena Becker eingesetzt worden war.
Nach dem Ende der Verlesung des Wiesbadener Protokolls sagt Oberstaatsanwältin Ritzert, in der Aussage des Zeugen Franz P. gebe es Widersprüche. So habe er sich nicht genau an ein Gespräch mit Herold im Jahr 2011 erinnert. Ich weise darauf hin, dass es im Verfahren nicht um persönliche Erinnerungen des inzwischen 89-jährigen Zeugen aus neuerer Zeit gehe, sondern um seine Einträge vor mehr als 30 Jahren. Rechtsanwalt Rätzlaff erwähnt, die Ausführungen des Zeugen seien sehr klar darin gewesen, dass er nur dasjenige in seine Dokumentation aufgenommen habe, was ihm schriftlich vorlag. Dies ist der entscheidende Punkt. Ich weise nochmals auf den mich erschreckenden Befund hin, dass es damals im BKA nebeneinander zwei sich ausschließende Wahrheiten gegeben haben muss.
2 Kommentare | Michael Buback | 07. Februar 2012 | 13:06 Uhr |
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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 71
71. Verhandlungstag (19. Januar 2012)
Der Vorsitzende Richter teilt mit, er habe die Rechtsanwälte Dr. Ulrich Endres und Catrin Runge informiert, dass die Wahlvertreter für meine Frau und mich nicht mehr erscheinen. Er fragt, ob es hierzu eine Stellungnahme gebe. Mir sei das Schreiben an Dr. Endres nicht in Kopie zugegangen, antworte ich, sodass ich es nicht kommentieren könne. Unsere Haltung sei unverändert und klar. Wir wünschen die weitere Beiordnung dieser Anwälte nicht. Wenn sie doch erscheinen, so geschehe das auf Wunsch des Senats, wohl auch auf den der Bundesanwaltschaft, die unserem Antrag auf Entpflichtung der Anwälte widersprochen hat. Mit Bezug auf Rechtsanwältin Runge erkläre ich, dass sie angesichts einer Präsenz in der Hauptverhandlung von zehn bis 20 Prozent nicht in der Lage sein dürfte, ein Plädoyer zu halten. Ihr geringer Einsatz sei vor allem deshalb erschreckend, da sie die Witwe des Generalbundesanwalts vertrete. Meine Einwände finden keine erkennbare Resonanz. Bundesanwalt Walter Hemberger erklärt, die von uns inzwischen gewünschten Wahlanwälte seien ebenfalls nur gelegentlich erschienen und hätten somit – wie Frau Runge – auch das Problem mit dem Plädoyer. Er fährt fort, ich sei in der komfortablen Lage gewesen, vier Anwälte zu haben, und könne nun nicht den Schwarzen Peter der Bundesanwaltschaft und dem Senat zuschieben. Ich müsse mich fragen, ob die Probleme nicht bei mir liegen. Ich bin entrüstet. Als wäre es meine Schuld und die Rechtsanwälte würden mir davon laufen.
Keine Veranlassung, den Zeugen zu laden
Nun geht es um “Willi Kaiser”, der nach seinen – von zwei Rechtsanwälten der Nebenklage protokollierten – Angaben über den mit ihm befreundeten früheren Chef des militärischen Abschirmdienstes der Sowjetunion in der DDR Dokumente gesehen und Tonband-Aufnahmen gehört hat, die belegen, dass Verena Becker Generalbundesanwalt Buback erschossen habe. Der Vorsitzende teilt mit, der Senat sehe hier keine Aufklärungspflicht und somit keine Veranlassung, den Zeugen zu laden. Die Entscheidung empfinde ich als bedrückend, aber nicht als überraschend. Bundesanwaltschaft und Verteidigung schließen sich dem Senat an. Die Nebenklage muss also versuchen, die Ladung dieses möglicherweise bedeutsamen Zeugen über einen Beweisantrag zu erreichen.
Der Vorsitzende verliest die Entscheidung des BGH zum Beschluss des Stuttgarter Senats auf Anordnung von Beugehaft für Christa Eckes. Der BGH hat diese Anordnung aufgehoben. Sie beruhe auf einer fehlerhaften Anwendung des Rechts. Der BGH rügt, dass Aspekte von Gesundheit und Leben der schwer erkrankten Christa Eckes nicht berücksichtigt worden seien. Die Gefahren für Frau Eckes bestünden bereits bei Anordnung von Beugehaft und nicht erst bei deren Verhängung. Der Vorsitzende kommentiert die Entscheidung mit den Worten, das Gericht habe hiermit eine Rechtsfortbildung erhalten. Rechtsanwalt Walter Venedey erklärt, dies gelte auch für Oberstaatsanwältin Silke Ritzert, die von der Verteidigung auf die Problematik hingewiesen worden sei.
Der Vorsitzende teilt mit, der Antrag der Nebenklage auf Ladung des damaligen BfV-Präsidenten Richard Meier werde wegen dessen Gesundheitszustand abgelehnt. Zur Vorbereitung der Aussage von Frau Rollnik am Nachmittag werden einige Passagen aus ihrem mit Daniel Dubbe verfassten Buch “Keine Angst vor niemand” verlesen.
Rechtsanwalt Matthias Rätzlaff stellt die Beweisanträge der Nebenklage auf Ladung des damaligen dpa-Journalisten Wolf W., des früheren Bundesministers Gerhart Baum und des Chefreporters der “BamS”, Burkhard Uhlenbroich. Wolf W. soll zum Beweis der Tatsache vernommen werden, dass der Bundesanwaltschaft am Tattag Hinweise auf eine Frau als Täterin auf dem Motorrad vorlagen und sie diese an die Presse weitergegeben hat. Gerhart Baum soll zum Beweis der Tatsache vernommen werden, dass Verena Becker mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet hat. Burkhard Uhlenbroich soll dazu vernommen werden, dass er Unterlagen von einem ehemaligen BND-Mitarbeiter erhalten und gelesen hat, aus denen sich ergibt, dass Verena Becker in Karlsruhe geschossen und der BND-Mitarbeiter ihm auch aus eigenem Wissen von der Täterschaft Verena Beckers als Schützin in Karlsruhe berichtet hat. Bundesanwalt Walter Hemberger nimmt spontan zu allen drei Anträgen ablehnend Stellung.
Nach der Mittagspause ist das Medieninteresse hoch – wie sonst auch, wenn ehemalige Terroristen erscheinen. Der Vorsitzende erwähnt, die Zeugin Gabriele Rollnik habe bereits zu erkennen gegeben, dass sie nicht aussagen wolle. Sie hatte auf die Bitte von Bundesanwalt Hemberger, ihm ihre angekündigte fehlende Aussagebereitschaft mitzuteilen, diesem geschrieben, sie werde im betreffenden Verfahren keine Aussage machen. Nach dieser Vorgeschichte erstaunt es, dass die Zeugin alle Fragen beantwortet. Sie sei Diplom-Soziologin und voll berufstätig. Im Jahre 1992 sei sie regulär aus der Haft entlassen worden. Nach einem geglückten Ausbruchsversuch im Juli 1976 sei sie bis Juni 1978 in Freiheit gewesen, also im gesamten Jahr 1977.
Der Vorsitzende spricht die Entführung von Peter Lorenz an und die Situation im Jemen. Er fragt nach den Terroristen, die sie getroffen habe. Die Zeugin erinnert sich an die getrennt im dortigen Lager lebenden fünf Frauen aus der “Bewegung 2. Juni”. In Deutschland habe es im November 1976 Gespräche über eine eventuelle Kooperation von “2. Juni” und RAF mit Verena Becker und Günter Sonnenberg gegeben. Die Zeugin liefert somit einen weiteren Beleg für gemeinsame Aktivitäten von Becker und Sonnenberg. Bei nachfolgenden Gesprächen, an denen auf RAF-Seite Stefan Wisniewski und Willy Peter Stoll teilnahmen, sei klar geworden, dass es nicht zu gemeinsamen Aktionen kommen würde. Auf Frage des Vorsitzenden antwortet die Zeugin, von den “Haag-Maier-Papieren” habe sie aus der Zeitung erfahren. Bei den Tarnnamen erinnert sie sich nur noch an eigene, wie “Christa” und, was auffällt, “Paula”. Beim Beginn der RAF-Aktionen im Jahre 1977 habe kein Kontakt mehr zur RAF bestanden. Der Zeugin wird die Buchpassage vorgehalten, in der sie sagt: “Sie machten Buback und wir saßen in derselben Stadt, auch in Karlsruhe.” Die Mitglieder des “2. Juni” seien “stinksauer” gewesen, dass ihnen die RAF zuvor nichts gesagt habe und man so unvorbereitet in die Fahndungsgeschichten hineingeraten sei. Die Zeugin erklärt jetzt allerdings, sie sei zum Zeitpunkt des Anschlags nicht in Karlsruhe, sondern in einer westdeutschen Stadt gewesen.
Grundregel: Man spreche nicht über die Taten
Der Vorsitzende fragt, ob sie gewusst habe, wer die Karlsruher Täter sind. Woher sie das wissen solle, entgegnet die Zeugin. Es sei eine Grundregel der Guerilla, dass man nicht über die Taten spricht. Ich frage, ob sie denn nicht wisse, dass Terroristen sogar gegenüber der Bundesanwaltschaft und dem Verfassungsschutz ausgesagt haben. Darauf die Zeugin, es gebe eben Verräter.
Erst jetzt hält der Vorsitzende der Zeugin den Satz aus ihrem Buch vor, der ihre Ladung begründet: “In der Illegalität 1976 bis 1978 habe ich Sieglinde Hofmann, Brigitte Mohnhaupt, Stefan Wisniewski, Christian Klar, Günter Sonnenberg, Verena Becker kennengelernt, also die Gruppe, die 1977 die Aktionen gegen Buback, Ponto und Schleyer gemacht hatten.” Den Begriff “machen” verwendete Gabriele Rollnik in der zuvor erwähnten Passage zweifelsfrei für die Durchführung des Attentats am 7. April 1977. Da von den konkret genannten Personen Verena Becker und Günter Sonnenberg wegen ihrer Verhaftung am 3. Mai 1977 in Singen nicht als Tatausführende bei den Verbrechen an Jürgen Ponto und Hanns Martin Schleyer in Betracht kommen, kann die Passage im Buch von Gabriele Rollnik und Daniel Dubbe nicht anders verstanden werden, als dass Becker und Sonnenberg das Karlsruher Attentat “gemacht” haben. Somit liegt ein weiterer Hinweis aus dem terroristischen Bereich auf Verena Becker als Karlsruher Tatbeteiligte vor. Die Zeugin räumt ein, die Passage sei missverständlich. Sie habe ausdrücken wollen, die aufgezählten Personen hätten die politische Verantwortung gehabt.
Rechtsanwalt Hans Wolfgang Euler fragt die Zeugin, ob ihr klar gewesen sei, dass Verena Becker und Günter Sonnenberg bei den Anschlägen gegen Ponto und Schleyer in Haft waren. Das sei ihr klar gewesen, lautet die Antwort. Hat die Diplom-Soziologin denn nicht die sich aus ihrem Text zwangsläufig ergebende Konsequenz bedacht? Mich erstaunt auch, weshalb Ermittler nicht aufgrund dieser Passage im 2004 erschienenen Buch nachgeforscht haben. Wenn sich aus der Darlegung einer Quelle mit unmittelbarem Kontakt zur RAF ergibt, dass Verena Becker und Günter Sonnenberg den Karlsruher Anschlag “gemacht” haben, muss man doch ermitteln. Ein solches Vorgehen wäre auch erforderlich, wenn sich Gabriele Rollnik auf die Behauptung zurückzieht, Verena Becker gehöre “nur” zu denen, die die politische Verantwortung für die Aktion tragen. Lesen denn Ermittler die Veröffentlichungen ehemaliger Terroristen nicht?
Ich frage die Zeugin, woher sie denn wisse, dass die von ihr Genannten die politisch Verantwortlichen seien, wenn von der RAF keine Informationen über Anschläge an den “2. Juni” gegeben worden seien. Auch interessiert mich, weshalb die Zeugin einzelne Namen genannt und nicht die Verantwortung für die Aktionen der gesamten Gruppe zugeschrieben habe. Die Zeugin antwortet, sie habe diejenigen aufgezählt, die sie kennengelernt habe. Die Antwort überzeugt mich nicht, denn sie hat zum Beispiel Peter Boock nicht erwähnt. Dies könnte allerdings daran liegen, dass sie Boock, wie sie sagt, nur einmal kurz getroffen habe und er ihr unangenehm gewesen sei. Aber warum erwähnt sie Knut Folkerts nicht, den sie gut kennt und der in derselben Stadt wohnt wie sie? Oder hat sie ihn nicht genannt, weil sie – wie das BfV im Behördenzeugnis, aber auch Peter Boock und andere – davon ausgeht, dass Knut Folkerts nicht in Karlsruhe tatbeteiligt war? Der Vorsitzende fragt direkt nach Folkerts: Dieser habe behauptet, er sei am Tattag nicht in Karlsruhe gewesen. Hierauf antwortet die Zeugin: “Die Bundesanwaltschaft hat sehr manipuliert und gelogen.” Auf die zu erwartende Nachfrage von Bundesanwalt Hemberger erklärt die Zeugin, dass sie sich auf das Interview von Knut Folkerts mit dem “Spiegel” beziehe.
Trotz der Erleichterung darüber, dass eine frühere Terroristin ausgesagt hat, ergibt sich als Problem, dass die Zeugin ihre Äußerung aus dem Buch, wonach Verena Becker und Günter Sonnenberg die Aktion gegen Buback “gemacht” haben, jetzt im Prozess zurückgenommen hat. Hier sehe ich eine Fortsetzung der bereits bei den Vernehmungen des früheren BKA-Abteilungspräsidenten Rainer Hofmeyer und des BfV-Chefauswerters Winfried Ridder erkennbaren Entwicklung. Hofmeyer machte in seiner Vernehmung eine Kehrtwende gegenüber seinem vorangehenden SWR-Interview. Dort hatte er das schon am Tattag beim BKA vorhandene Wissen über die Täterzusammenhänge geschildert, wonach sich Günter Sonnenberg, Verena Becker und Christian Klar gleich im Zielspektrum des BKA befunden hätten. Im Prozess erklärte Hofmeyer, mit Bezug auf Verena Becker sei dies eindeutig zu korrigieren. Auch Ridder wiederholte in der Hauptverhandlung seine vorherigen Äußerungen nicht, etwa die aus einem 3sat-Interview, die Justiz habe nun bezüglich des Schützen auf dem Motorrad die Wahl zwischen Verena Becker und Stefan Wisniewski. Auch bestätigte er seine Interviewaussage nicht, wonach es Ende 1981 zu einem Kontakt zwischen Verena Becker und dem BfV gekommen sei. Er wiederholte auch nicht, dass Verena Becker eine geheime Informantin des Verfassungsschutzes gewesen sei, was er im “Focus”-Interview gesagt hatte. Ähnliche Auswirkungen hatten zahlreiche Vernehmungen von Augenzeugen, die von einer zierlichen Frau auf dem Tatmotorrad berichteten und daraufhin in der Hauptverhandlung teils scharf angegangen, als unglaubwürdig bezeichnet und sogar als Lügner abgestempelt worden sind, sodass ihre Aussagen marginalisiert oder gar bedeutungslos werden. Die Hauptverhandlung wirkt auf mich in all diesen Fällen wie eine Verdunkelungskammer, in der sich Aussagen verflüchtigen. Neben umfassendem Aussageverweigerungsrecht für ehemalige Terroristen und enger Aussagegenehmigung für ermittelnde Beamte ist also zu beklagen, dass bereits gesichert wirkende Erkenntnisse am entscheidenden Ort, also vor dem erkennenden Senat, relativiert oder sogar eliminiert werden.
Die Verteidigung stellt noch Beweisanträge auf Ladung von insgesamt 36 Zeugen: fünf Stuttgarter Richter, zwei Kriminalbeamte, die in Zusammenhang mit dem Banküberfall in Köln fünf Tage nach dem Karlsruher Anschlag gehört werden sollen, erneut Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger und eine Kriminalhauptkommissarin des BKA in Verbindung mit Ausweisdokumenten für Verena Becker, ein Kriminalkommissar des BKA zu Meldungen über den Aufenthalt von Deutschen in Aden sowie 26 Kriminalbeamte der damaligen Soko “C” beim Polizeipräsidium Karlsruhe, die in Verbindung mit Aussagen der Zeugin Beate K. vernommen werden sollen.
5 Kommentare | Michael Buback | 01. Februar 2012 | 13:09 Uhr |
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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 70/2
70. Verhandlungstag (12. Januar 2012) – Teil 2
Meine nächste Frage an den Zeugen Wolfgang Pfaff lautet: “Haben Sie Verena Becker persönlich getroffen?” Der Zeuge antwortet zögerlich. Er habe “„zum Aspekt Verena Becker einen Versuch unternommen”, wisse aber nicht mehr wann. Es habe ein schreckliches Geschrei von Verena Becker gegeben. Sie hätten nicht einen Satz gewechselt. Es sei ein Fehlschlag gewesen. Das müsse gewesen sein, als er Einzelheiten beim Aufbau des Fahndungsreferats mit Inhalt habe versehen wollen. Er sei nach fünf Minuten bei Verena Becker rausgelaufen ohne Erkenntnisgewinn. Was Verena Becker geschrien habe, kann er mir nicht sagen. Ob der Besuch vor oder nach der Einstellung des Verfahrens gegen Verena Becker am 31. März 1980 stattgefunden habe, frage ich weiter. Darauf der Zeuge: “Der Besuch war davor. Nein, stimmt nicht, ich weiß es nicht.” Es habe keinen Gesprächsinhalt gegeben. Mich verwundert, dass der Zeuge dieses Treffen erst auf meine Nachfrage erwähnt.
Ich möchte wissen, ob der Zeuge im Jahr 2007 von der Karlsruher Behörde nach der dort nicht mehr auffindbaren Akte befragt worden sei, nachdem publik geworden war, Verena Becker habe beim Verfassungsschutz ausgesagt. Der Zeuge antwortet: “Das sind interne Dinge, die nichts mit dem Problem zu tun haben. Dies ist kein Untersuchungsausschuss.” Bundesanwalt Hemberger greift unterstützend ein. Das seien Vorgänge, die von der Aussagegenehmigung nicht gedeckt sind und innerdienstliche Angelegenheiten der Bundesanwaltschaft betreffen. Rechtsanwalt Rätzlaff sieht das nicht so. Der Zeuge gehörte 2007 der Bundesanwaltschaft seit mehr als 15 Jahren nicht mehr an. Die Nebenklage besteht auf einer Antwort. Der Vorsitzende schlägt vor, die Frage zurückzustellen. Ich frage den Zeugen Pfaff, ob ihm aufgefallen sei, dass der wegen des Attentats bereits verurteilte Knut Folkerts nicht unter den in der Verfassungsschutzakte genannten Tatbeteiligten gewesen sei. Der Vorsitzende erspart dem Zeugen die Antwort, indem er sagt, der Zeuge kenne die Akte doch nicht. Ich weise auf die Angaben von Wolfgang Steinke und Horst Herold hin, wonach Kurt Rebmann den Eindruck vermittelt habe, dass er Verena Becker für eine Karlsruher Mittäterin halte. Ob Rebmann in Anwesenheit des Zeugen solche Äußerungen gemacht habe? Bundesanwalt Hemberger und Rechtsanwalt Venedey beanstanden meine Frage. Der Vorsitzende erklärt, der Zeuge habe bereits gesagt, dass er von Rebmann nichts zu dem Fall wisse. Meine nächste Frage betrifft Siegfried Haag. Ob der Zeuge einen Grund kenne, weshalb Haag nicht wegen des Karlsruher Attentats angeklagt worden sei. Wiederum beanstandet die Anklage meine Frage, da kein Zusammenhang mit Verena Becker bestehe. Der Vorsitzende stellt auch diese Frage zurück.
“Welche Kollegen haben denn ermittelt?”
Ich frage nach der Zeugin Beate K., die nach Aktenlage aussagte, sie habe Verena Becker am Tag vor dem Anschlag beim Tatort gesehen. Der Zeuge Pfaff weiß davon nichts. Ich weise darauf hin, dass diese Zeugin meinte, bei dieser Gelegenheit auch Knut Folkerts erkannt zu haben. Auch davon weiß Wolfgang Pfaff nichts. Dabei war er Anklagevertreter im Prozess gegen Folkerts “wegen Karlsruhe”. Warum diese Zeugin nicht zur Gegenüberstellung mit Folkerts nach Utrecht gebracht worden sei? Das wisse er nicht oder nicht mehr, sagt der Zeuge. Er habe die Ermittlungen nicht geführt. “Welche Kollegen haben denn ermittelt?” frage ich. Das sei irrelevant, antwortet der Zeuge. Er könne mir “nach bestem Wissen und Gewissen” auch nicht sagen, ob er mit diesen Kollegen gesprochen hat oder seine Anklagevertretung nur auf Akten beruhte. Ich erwähne noch Horst Herolds Aussage, die Ermittlungen gegen Verena Becker hätten lange geruht. Dazu habe er kein Wissen, sagt der Zeuge.
Nach einer Pause stellt der Vorsitzende meine Frage, ob die Bundesanwaltschaft sich bei ihm erkundigt habe, was er von der Verfassungsschutzakte wisse, in „zulässiger Weise“. Der Zeuge verweist auf seine Aussagegenehmigung. Der Vorsitzende fragt nach, ob die Behörde von ihm habe wissen wollen, ob er Zugang zur Akte hatte. Die Frage sei so nicht gestellt worden, antwortet der Zeuge. Zu meiner zweiten, auch vom Vorsitzenden formulierten Frage zu Haag, sagt der Zeuge, damit sei er nicht befasst gewesen. Auch sei Haag doch als Rädelsführer angeklagt worden. Ich entgegne, aber nicht – wie Brigitte Mohnhaupt – “wegen Karlsruhe”. Zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Verena Becker wegen des Attentats halte ich Wolfgang Pfaff eine Passage aus der unter seiner Mitwirkung erarbeiteten Verfügung vor. Dort steht, dass ein gewisser Verdacht gegen Verena Becker fortbestehe. Wie er dann sagen könne, es gebe keinen Hinweis auf einen Karlsruher Tatbeitrag von Verena Becker? Er habe keine Erinnerung an diesen Vermerk, antwortet der Zeuge. Es sei bekannt gewesen, fahre ich fort, dass in Singen die Tatwaffe bei Verena Becker und Günter Sonnenberg gefunden wurde. Die lakonische Antwort des Zeugen: “Da war ich noch gar nicht in Karlsruhe.” Ich weise darauf hin, dass dieser Umstand auch für die von ihm vertretene Anklage gegen Folkerts als Karlsruher Schützen bedeutungsvoll sei. Er habe keine Erinnerungen und wisse gar nicht, wo die Tatwaffe gefunden worden sei. Meine Frage halte er für unzumutbar.
Ich beschließe, nicht mehr nach dem Schraubendreher zu fragen. An den Banküberfall fünf Tage nach dem Attentat hat Pfaff auch keine Erinnerung. Dazu, dass Folkerts im “Spiegel”-Interview sagte, er sei Linkshänder und hätte gar nicht von rechts in den Dienstwagen schießen können, sagt der Zeuge, es sei ihm nicht bekannt gewesen, ob Folkerts Links- oder Rechtshänder war. Ob er sich nach Folkerts Fähigkeiten, Motorrad zu fahren, erkundigt habe. “Nein”, lautet die Antwort. Ich frage zum Abschluss, weshalb der Zeuge die Bundesanwaltschaft verlassen habe und zum Verfassungsschutz gegangen sei. Die Frage wird vom Vorsitzenden nicht zugelassen. Zu meinem Erstaunen regt sich der Zeuge Pfaff dennoch sehr auf und bezeichnet meine Frage als ehrenrührig, ohne dies zu begründen. Er erwähnt noch, ich möge Herrn Stolpe fragen.
“Sie laufen ins Leere, Herr Professor Buback”
Die Verteidigung fragt nach der Vorbereitung des Zeugen für seine Vernehmung. Der Zeuge geht sogleich auf “diese Papiere” ein, die er nicht gelesen habe. Auch sei es ihm kein Bedürfnis gewesen, sie zur Vorbereitung zu lesen. Natürlich habe es einen Kontakt mit der Bundesanwaltschaft gegeben. Rechtsanwalt Venedey fragt, ob es für den Zeugen, der für die Fahndung zuständig gewesen sei, im Jahr 1981 nicht ein besonderer Umstand gewesen sei, dass eine Quelle aussagt, wer das Attentat in Karlsruhe begangen haben soll. Es sei verwunderlich, dass dies am Zeugen vorbei gegangen und nicht besprochen worden sei. Der Zeuge antwortet lediglich, es habe einen durchgängigen Kontakt sämtlicher Referate mit allen Polizeidiensten gegeben. Ich frage in ähnliche Richtung: Ob der Zeuge angesichts seiner häufigen Kontakte zum BfV dem Bundesamt nicht zur Beschaffung von Informationen aus dem Kernbereich der RAF gratuliert habe. Es müssten doch die Sektkorken geknallt haben. Der Zeuge antwortet, er sei sich sicher, dass er davon nichts gewusst habe. Der Vorsitzende ergänzt: “Wenn der Zeuge nichts weiß, kann er auch nicht mitfeiern.” Da der Zeuge ausgeführt hat, sein Informationsinteresse sei nicht rückwärts, sondern vorwärts gewandt gewesen, frage ich, ob ihm bekannt sei, dass die BfV-Informationen über die Karlsruher Täter von der Bundesanwaltschaft im Klar-Mohnhaupt-Verfahren nicht genutzt wurden. Bundesanwalt Hemberger greift ein: Dem Zeugen sei die Information nicht bekannt gewesen. Deshalb könne er diese Frage auch nicht beantworten. Der Vorsitzende fügt an: “Sie laufen ins Leere, Herr Professor Buback. Wir kommen da nicht weiter. Sie versuchen es von allen Seiten.” Ich sage daraufhin, ich wisse, dass ich ins Leere laufe. Der Zeuge Pfaff wird entlassen.
Es ist erschreckend, wie wenig ein Zeuge wissen kann, der ansonsten offensichtlich geistig sehr präsent ist. Wolfgang Pfaff müsste für mehrere Bereiche die optimale Informationsquelle sein. Er gehört nach Auskunft sowohl des “Spiegel”, aber auch aufgrund der Angaben des Zeugen Rainer Griesbaum zu den drei Bundesanwälten, die Kenntnis von der 1982 der Bundesanwaltschaft übergebenen BfV-Akte hatten. Er sollte auch Kenntnisse dazu besitzen, wen Kurt Rebmann als Karlsruher Schützen betrachtet hat. Besonders wichtig wären qualifizierte Angaben über Knut Folkerts, den Pfaff als Karlsruher Schützen angeklagt hat. Wenn der in der Anklage gegen Folkerts genannte Tatvorwurf berechtigt wäre, blieben in meinen Augen gegen Verena Becker nur nachrangige Anklagepunkte übrig.
Oberstaatsanwältin Silke Ritzert nimmt ausführlich und ablehnend Stellung zum Antrag der Nebenklage auf Ladung des Sachverständigen Dr. Michael W. Die formalen Einwände, dass es sich nicht um einen Beweisantrag handle und dass er mit dem Ziel der Prozessverschleppung gestellt sei, habe ich nun schon oft gehört. Die Anklage befasst sich in ihrer Ablehnung ausführlich mit physikalischen Fragen. Es wäre sinnvoller und wohl auch zeitsparender, wenn man die Kompetenz des Sachverständigen nutzen und seine Ladung befürworten würde. Rechtsanwalt Euler kündigt an, “die Sache noch einfacher” erklären zu können. Seine ablehnenden Ausführungen können allerdings auch nicht die Kompetenz des Fachmanns ersetzen. Der Vorsitzende fordert die Prozessbeteiligten auf, Fragen zu formulieren, die dem bisherigen Gutachter Joachim R. gemeinsam mit der Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Michael W. übersandt werden sollen, damit dieser bei einer erneuten Ladung Antworten liefern kann. Ich erkläre, dass mich das Gutachten von Joachim R. nicht zufrieden gestellt habe. Er habe darin kein Quergefälle der Straße berücksichtigt, sodass ich nicht erstaunt sei, wenn er zu kuriosen Resultaten gelange.
Der Vorsitzende spricht meinen Hinweis an, meine Frau und ich seien jetzt ohne Rechtsbeistand. Wir würden nach wie vor von Frau Runge und Dr. Endres vertreten. Bundesanwalt Hemberger dreht sich zu mir um: “Haben Sie den Wahlanwälten die Vollmacht entzogen?” Ich antworte: “Nein, diese Vollmacht besteht weiterhin, aber wir können und wollen nicht das Geld aufbringen, um diese Anwälte voll zu finanzieren. Wir haben einen Antrag gestellt, mit dem die bisherigen und neuen Anwälte einverstanden waren. Der wurde aber abgelehnt.” Der Senat habe uns mitgeteilt, man werde die Situation weiter beobachten. Wir würden nun auf den Hinweis warten, ob die Beobachtung den Senat zu einer neuen Bewertung geführt hat. Rechtsanwalt Venedey schaltet sich ein, ich solle das Katz-und-Maus-Spiel lassen und den Austausch der Anwälte erneut beantragen. Rechtsanwalt Euler fährt fort, Herr Rätzlaff könne das für mich tun. “Ich gebe Ihnen einen Stift, Herr Rätzlaff, die Bundesanwaltschaft hat doch signalisiert, dass sie bereit ist zuzustimmen.” Rechtsanwalt Rätzlaff antwortet: “Ich habe einen Stift.” Da Matthias Rätzlaff nicht für mich zuständig ist, schlage ich Rechtsanwalt Euler vor: “Dann tun Sie es doch für mich.” Oberstaatsanwältin Ritzert dreht sich vorwurfsvoll um, das gehe nicht. Während dieser Debatte sehe ich Verena Becker zum ersten Mal richtig lachen. Sie scheint sich über die drollig wirkende Szene zu freuen.
Mein Eindruck ist, dass einigen Prozessbeteiligten erst jetzt klar wird, welcher Nachteil für uns entstanden ist: Meine Mutter, die durch meine Frau vertreten wird, und ich haben keinen wirksamen Rechtsbeistand. Ich verwahre mich noch dagegen, dass ich ein Katz- und Maus-Spiel betreiben würde. Ich hätte alles offen dargelegt. Wir haben zwei Wahlanwälte, die wir bis Ende Dezember bezahlt haben. Die erheblichen Kosten werden wir nicht weiter tragen. Meiner Frau wird es jetzt auch zu bunt. Sie schaltet sich ein, was wirklich etwas Besonderes ist, und erklärt: “Wir haben den Austausch beantragt, dem wurde nicht stattgegeben. Und jetzt sollen wir das noch mal machen und wissen nicht, wie dann beschieden wird.” Bundesanwalt Hemberger dreht sich erneut um und sagt, die Begründung habe nicht gereicht. Meine Frau entgegnet: “Es hat sich aber inzwischen von unserer Seite nichts geändert.” Ich möchte vom Vorsitzenden wissen, ob denn ein erneuter Antrag bewilligt würde. Da wolle er sich nicht festlegen, erhalte ich zur Antwort.
35 Kommentare | Michael Buback | 25. Januar 2012 | 17:24 Uhr |
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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 70/1
70. Verhandlungstag (12. Januar 2012) – Teil 1
Der Vorsitzende teilt mit, der Zeuge Richard Meier werde aus gesundheitlichen Gründen nicht erscheinen. Diese erst am Vortag bekannt gewordene Information ist enttäuschend, da somit der zum Zeitpunkt des Karlsruher Anschlags amtierende Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) nicht aussagt. Über ihn soll der leitende Verfassungsschützer Christian Lochte im April 1977 gesagt haben, er habe fest geglaubt, “der Meier” würde Verena Becker kontrollieren, hätte sie im Griff.
Die Verteidigung möchte zu den im Selbstleseverfahren eingeführten, als geheim eingestuften Vermerken des Verfassungsschutzes Stellung nehmen. Der Senat berät, ob die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden müsse. Bundesanwalt Walter Hemberger ist für den Ausschluss, auch Rechtsanwalt Matthias Rätzlaff sieht die Gefahr, dass sonst als geheim deklarierte Passagen versehentlich angesprochen werden könnten. Rechtsanwalt Venedey ist der Auffassung, die Zitate aus seiner rechtlichen Würdigung könnten öffentlich behandelt werden. Ich füge an, dass der überwiegende Teil der Vermerke vor mehr als 30 Jahre gefertigt wurde, sodass die Öffentlichkeit durchaus davon erfahren könnte. Auf meine Frage nach dem Ablauf der Sperrfrist antwortet der Vorsitzende, dies dürfe wegen der Geheimhaltung nicht gesagt werden. Rechtsanwalt Venedey erklärt, in seiner Stellungnahme gehe es nur um zwei Zitate, die unmittelbar auf den Verfassungsschutz zurückgreifen, wobei dies aber allgemeine Tatsachen seien, die keine Geheimhaltung verdienen. Rechtsanwalt Hans Wolfgang Euler vertritt eine von seinem Kollegen Venedey abweichende Meinung: Er sei in diesen Sachen empfindsamer und schließe sich der Ansicht der Bundesanwaltschaft an. Nach erneuter Beratung des Senats wird die Öffentlichkeit für den ersten Teil von Venedeys Stellungnahme ausgeschlossen.
“nemo tenetur”
Nachdem die Öffentlichkeit wieder hergestellt ist, trägt Rechtsanwalt Venedey weiter vor. Oberstaatsanwältin Silke Ritzert wendet sich gegen den Vorwurf der Verteidigung, es herrsche keine Waffengleichheit. Die Behauptung, dass die Bundesanwaltschaft mehr und früher Akten habe, spiele keine Rolle, da nur dasjenige Gegenstand der Urteilsfindung sei, was in der Hauptverhandlung vorgetragen wird. Somit liege kein Verstoß vor. Diese Ansicht teile ich nicht, denn es spielt eine erhebliche Rolle, ob man zusätzliche Information besitzt, da man dann in ganz anderer Weise im Verfahren argumentieren und agieren kann. Rechtsanwalt Rätzlaff erklärt zu dem von der Verteidigung angesprochenen Gesichtspunkt des “nemo tenetur”, zum Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten müsse, dieser greife im vorliegenden Fall nicht. Aus dem “Spiegel” 17/2007 sei bekannt, dass Verena Becker enthüllt habe, dass Christian Klar im Fluchtwagen gewartet, Günter Sonnenberg das Motorrad gefahren habe und es Stefan Wisniewski gewesen sei, der vom Soziussitz der Suzuki aus die tödlichen Schüsse abgegeben habe. Es sei doch das Interessante an der Verfassungsschutzakte, füge ich an, dass Verena Becker darin gerade nicht belastet werde. Auch sei zu fragen, fahre ich fort, wofür der Verfassungsschutz Informationen sammle, wenn sie grundsätzlich nicht verwertbar und nur für die Tresore bestimmt sind.
Rechtsanwalt Venedey erklärt, die Vermerke des Verfassungsschutzes dürften im Verfahren nicht benutzt werden, unabhängig von der Frage, ob die Angeklagte die Quelle des Verfassungsschutzes gewesen sei. Er fügt an, jede Mutmaßung, die Verteidigung gehe davon aus, Verena Becker sei die Quelle gewesen, gehe am Thema vorbei. An dieser Stelle wird mir das Groteske der Situation wieder deutlich: Aufgrund stark eingegrenzter Aussagegenehmigungen – etwa für den Verfassungsschützer Winfried Ridder – steht es trotz erdrückender Hinweise noch immer nicht in verfahrensrelevanter Weise fest, dass Verena Becker die Quelle des Verfassungsschutzes war. Dieser Sachverhaltung muss aber wegen des mehrfach vorgebrachten Arguments, Terroristen würden keine Information über Verbrechen der RAF nach außen dringen lassen, sicher geklärt werden.
Der Vorsitzende nennt als Frist für die Stellung von Beweisanträgen den 26. Januar 2012. Ich weise darauf hin, dass dies für die Nebenklage Probleme bringt, da meine Frau und ich jetzt ohne Rechtsbeistand seien. Zur Vernehmung von “Willi Kaiser”, der nach eigenen Angaben Zugang zu Dokumenten über Verena Beckers Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz und zu ihrer Karlsruher Tatbeteiligung habe, äußert der Bundesanwalt, “Willi Kaiser” sei bereits von der Bundesanwaltschaft vernommen worden, wobei sich die Absurdität dieses Zeugen gezeigt habe, der zahlreiche Vorstrafen habe und in einem anderen Verfahren wegen Mordes “wahnsinnige” Angaben gemacht habe. Der Bundesanwalt zitiert aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft München, in dem behauptet wird, “K.” mache einen “wirren, von Phantasien bestimmten Eindruck”. Dies deckt sich nicht mit dem Eindruck, den die Rechtsanwälte der Nebenklage bei den Treffen mit “Willi Kaiser” gewonnen haben. Dabei hatte der Zeuge übrigens nicht von sich behauptet, dass er ein Unschuldslamm sei. Warum verschafft sich der Senat nicht einen eigenes Bild? Es stört mich, dass eine Ladung des möglicherweise bedeutsamen Zeugen “Willi Kaiser” durch Behauptungen der Staatsanwaltschaft behindert wird. Der Hinweis auf vorangehende Straftaten erscheint mir auch deshalb unpassend, da in die Hauptverhandlung schon zahlreiche Zeugen geladen wurden, die wegen unvergleichlich schwererer Straftaten, etwa mehrfachem Mord, bereits rechtskräftig verurteilt sind.
Nach der Mittagspause beginnt die Vernehmung des Zeugen Wolfgang Pfaff über eine Bild-Ton-Leitung. Seine vom Innenministerium Brandenburg ausgestellte Aussagegenehmigung ist eingeschränkt. Der Zeuge berichtet, er sei zum Zeitpunkt des Attentats Büroleiter des hessischen Ministerpräsidenten gewesen und Mitte Oktober 1977 zur Bundesanwaltschaft gekommen, wo er ausschließlich im Terrorismusbereich tätig gewesen sei und das Fahndungsreferat aufgebaut habe. Im Dezember 1990 habe er die Leitung des brandenburgischen Verfassungsschutzes übernommen und danach noch als Rechtsanwalt gearbeitet.
Wolfgang Pfaff sagt gleich zu Beginn, er habe nicht die geringste Erkenntnis, dass Verena Becker am Karlsruher Anschlag beteiligt gewesen sein könnte. Aus dem Mund eines früheren Bundesanwalts klingt dies wie eine gute Schlagzeile. Allerdings sagt Pfaff kurze Zeit später, mit der Tataufklärung zum Karlsruher Anschlag habe er nichts zu tun gehabt. Seine gegen Knut Folkerts gerichtete Anklagevertretung wegen des Attentats habe auf Arbeiten anderer beruht. Er sei damals oft im BfV gewesen und habe Akten nach Karlsruhe mitgenommen. Darunter sei wohl auch ein für das jetzige Verfahren wichtiges Dokument gewesen. Er sei sich aber sicher, dass er dieses “Papier” nicht gelesen habe. Zu dessen Inhalt könne er nichts, aber auch gar nichts sagen. Für ihn sei Verena Becker eine der Personen gewesen, für die eine Entlassung aufgrund der “Kinkel-Initiative” möglich sein sollte.
“Ich habe keine Erkenntnisse”
Der Vorsitzende fragt den Zeugen in dessen Eigenschaft als Anklagevertreter im Prozess gegen Knut Folkerts, was er dazu meine, dass Folkerts in einem “Spiegel”-Interview gesagt hat, er sei in Karlsruhe nicht tatbeteiligt gewesen. Der Zeuge antwortet: “Das mag er sagen.” Der Vorsitzende fragt nach einem Vorgang, den der Zeuge im Jahre 1982 bekommen habe, in dem es um Angaben einer Quelle gegangen sei. Darauf der Zeuge: “Ich habe im Nachhinein überlegt, ob ich dieses ‘Papier’ vielleicht transportiert habe.” Es macht mich stutzig, dass Pfaff erneut anfügt: “Aber ich habe es nicht geöffnet, ich habe es nicht gelesen und keinem meiner Mitarbeiter gegeben Ich hatte genug Probleme bei der Lösung von Fahndungsaufgaben. Ich habe es nicht gelesen.” Der Vorsitzende fragt, ob sich aus der Quellenangabe, die damals dem Generalbundesanwalt zugeleitet worden sei, ergeben habe, wer den Anschlag in Karlsruhe durchgeführt habe. Darauf der Zeuge: “So krass das sein mag, ich habe mich um die Aufarbeitung nicht gekümmert, mir gegenüber ist der Fall Buback nie erwähnt worden, ich habe keine Erkenntnisse.”
Was der Zeuge Pfaff, der Knut Folkerts als Schützen beim Karlsruher Anschlag angeklagt hat, sagt, ist in der Tat krass. Ob der Zeuge Unterlagen zu Folkerts im BfV eingesehen habe, fragt der Vorsitzende. “Nein”, lautet die Antwort. “Wissen Sie, wer auf dem Tatmotorrad saß?” fragt der Vorsitzende. Für ihn habe Folkerts auf dem Soziussitz gesessen, antwortet der Zeuge, er habe alle Sachakten und erreichbaren Unterlagen ausgewertet. Dies passt für mich nicht zu dem, was er zuvor über seine Ermittlungsaktivität gesagt hat. Der Vorsitzenden fragt nach Erkenntnissen über eine Frau auf dem Tatmotorrad. Das überfordere sein Gedächtnis, antwortet der Zeuge.
Der Vorsitzende erkundigt sich nach einer Zusammenarbeit von Verena Becker mit dem Verfassungsschutz. Er habe, so der Zeuge, damals nicht angenommen, dass sie mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeite. “Und heute?” fragt der Vorsitzende. Heute sei dies bekannt, antwortet der Zeuge, sie habe natürlich mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet. Das ergebe sich aus den “Papieren”, wenn er diese auch nicht gelesen habe. Der Vorsitzende fragt nach Kontakten des Zeugen zu Personen im BfV, aber auch zu Bundesanwalt Gerhard Löchner. Letzterer sei sein Vorgesetzter gewesen, sagt der Zeuge, einer der wichtigsten, erfolgreichsten und angenehmsten Menschen. Mit ihm habe er nicht über den “Fall” gesprochen. Wie der Kontakt zu Kurt Rebmann gewesen sei, fragt der Vorsitzende. Rebmann sei in sehr schwieriger Situation ein äußerst erfolgreicher Generalbundesanwalt gewesen, vor dem er höchste Achtung habe. Rebmann habe mit ihm nicht über den Fall Buback gesprochen und hierzu ihm gegenüber auch keine Erklärung abgegeben. Der Berichterstatter hält dem Zeugen vor, dass Bundesanwalt Rainer Griesbaum im Verfahren geäußert habe, Pfaff, Löchner und Rebmann hätten von der Verfassungsschutzakte gewusst. Der Zeuge antwortet ausweichend. Er habe mit Löchner sehr häufig Kontakt gehabt und öfters Akten zum Lesen und zum Verwahren bekommen. Das sei es gewesen.
Die Anklage hat keine Fragen an den Zeugen. Rechtsanwalt Rätzlaff erkundigt sich nach dem Geschäftsgang bei der Überführung von Unterlagen. Der Zeuge erwidert, er wisse nicht, was das mit der Beteiligung von Verena Becker am Karlsruher Anschlag zu tun habe. Nachdem der Rechtsanwalt auf der Frage besteht, antwortet der Zeuge: “Von 1977 bis 1991 habe ich Hunderte von ‘Papieren’ mitgenommen, von BKA, LKA, BfV, unglaubliche Mengen. Wenn es mein Referat betraf, machte ich es auf und habe es gelesen. Dann ging es weiter an den Abteilungsleiter und den Generalbundesanwalt.” Er sei nicht legitimiert gewesen, Schreiben an den GBA zu öffnen. Der Rechtsanwalt fragt: “Wohin gingen die Schreiben an den GBA?” Der Zeuge: “Das ist doch hier kein Untersuchungsausschuss.” Er müsse in seiner Aussagegenehmigung nachschauen. Der Rechtsanwalt besteht wiederum auf einer Antwort, worauf der Zeuge sagt, er wisse es nicht. Die Schreiben könnten ins Vorzimmer gegangen sein oder in die Registratur. “Und die Registratur hat sie geöffnet?”, fragt der Rechtsanwalt. Er wisse nach 30 Jahren nicht, wie es gelaufen sei, sagt der Zeuge.
Rechtsanwalt Rätzlaff hält dem Zeugen eine Passage aus dem “Spiegel” vor, in der es heißt, die Bundesanwaltschaft habe bis heute gut geschwiegen. Pfaff habe die Aussage von Verena Becker beim Verfassungsschutz 1982 gekannt. Dies stehe im Widerspruch, so der Rechtsanwalt, zu dem, was der Zeuge jetzt sage. Ob der Zeuge nach diesem “Spiegel”-Interview etwas gegen Folkerts unternommen habe? Darauf der Zeuge: Folkerts sei “sein ganz besonderer Freund” gewesen, der seine Schuld nie eingestanden habe. Folkerts sei für ihn nicht satisfaktionsfähig gewesen. Er habe sich nie für Folkerts interessiert und somit auch keinen Grund gesehen, etwas wegen dessen Interview zu unternehmen.
Ich möchte wissen, ob die Akte, die der Zeuge damals transportiert habe, einen Sperrvermerk trug. Er antwortet, wenn auf solchen Akten gestanden habe “an den GBA oder Vertreter im Amt” sei das für ihn Sperrvermerk genug gewesen. “Wurde denn die Übergabe einer Akte dieser Bedeutung nicht quittiert?”, frage ich. Das sei nicht interessant, da die Akte anonymisiert worden sei, lautet die Antwort. Über das weitere Schicksal der Akte wisse er nichts.
5 Kommentare | Michael Buback | 25. Januar 2012 | 17:19 Uhr |
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Mein, dein, unser?
US-Behörden haben wegen des Vorwurfs der Internetpiraterie und gezielter Urheberrechtsverstöße die Datentausch-Plattform Megaupload.com dicht gemacht, die Chefs, unter anderem der deutsche Gründer Kim Schmitz, sitzen in Neuseeland in Haft. Als Rache legten Netzaktivisten Webseiten von FBI und US-Musikindustrie lahm. Der Streit ums Urheberrecht im Netz scheint eine Neverending Story.
Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitalen Gesellschaft e.V., erklärte in einem Interview mit frisch-gebloggt.de: “Meiner Meinung nach ist das Urheberrecht nicht mehr zeitgemäß, es sollte verändert werden.” “Passende niedrigschwellige Geschäftsmodelle im Netz” würden fehlen, erläutert Beckedahl auf “Zeit Online”: “Der Musikbereich zeigt: Werden Angebote gemacht, die einfach zu nutzen sind und eine große inhaltliche Vielfalt bieten, dann beginnen die Nutzer auch, Musik zu kaufen. Das fehlt beispielsweise im E-Book-Bereich. Dort ist es mir bislang kaum möglich, ohne Kopierschutz und Gängelungen günstige Bücher zu kaufen. Die sind teilweise genau so teuer wie gedruckte Bücher, nur dass ich keine Freiheiten habe. Ich darf diese Bücher weder verleihen noch weiterverkaufen.” Im Filmbereich dasselbe Problem. Es gebe so gut wie kein Angebot. Aber ist so etwas wie eine Kulturflatrate - eine Art Pauschalabgabe – eine Lösung?
Medienmanager Dieter Gorny, der sich in der Vergangenheit für Netzsperren, die Speicherung von Vorratsdaten und eine harte Bestrafung von Urheberrechtsverletzungen im Internet einsetzte, fordert auf Hyperland: “Wir müssen uns endlich mit allen Beteiligten darüber unterhalten, wie wir die Zukunft gestalten.” Die Debatte, was aus den Verwertern wird, spiele dabei keine zentrale Rolle, so Gorny. Die Diskussion um Urheberrecht müsse viel weiter gehen. “Es geht um die Zukunft des Inhaltes in einem neuen Medium.” Das Internet sei ein neues Medium, aber ein Medium ohne Inhalte sei nichts. “Wir tun so, als wäre das Buch die Literatur, aber ohne Inhalt hätten wir nur leere Seiten.”
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, erklärt im Interview mit dem Deutschlandfunk: “Es kann niemandem daran gelegen sein, das Urheberrecht so stark zu beschneiden, dass die kulturelle Vielfalt leidet. Weil wenn Künstler es sich nicht mehr leisten können […], dann werden sie die Künste dauerhaft auch nicht mehr produzieren können.”
Mein, dein, unser? Die Diskussion ist in vollem Gange.
5 Kommentare | [3sat] Simone Ebert | 20. Januar 2012 | 18:43 Uhr |
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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 69
69. Verhandlungstag (22. Dezember 2011)
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die audiovisuelle Vernehmung des Bundesanwalts und späteren brandenburgischen Verfassungsschutzpräsidenten, Wolfgang P., für den 12. Januar 2012 vorgesehen ist. Die kommissarische Vernehmung des Beamten, der das Ergebnis des Vergleichs einer tatrelevanten Haarspur mit Haaren in Verena Beckers Haarbürste in ein BKA-Dokument übernommen hat, ist für den 19. Januar 2012 in Wiesbaden geplant.
Wo sind diese wichtigen Vorlagen?
Es folgt eine weitere Serie ablehnender Entscheidungen zu Beweisanträgen der Nebenklage. Ich hätte mir gewünscht, dass der Senat durch diese Zeugenbefragungen in stärkerem Maße versucht, die Wahrheit über das Karlsruher Attentat herauszufinden. Heinz Fromm, der jetzige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, sollte über die gravierende Differenz zwischen Operativ- und Auswertungsvermerk aussagen. Der Senat sieht aber keinen weiteren Klärungsbedarf. Der “Beschaffer” Manfred Sundberg habe nach eigener Aussage die Namen der Karlsruher Täter von der Quelle erfahren und der “Auswerter” Lothar Meerfeld habe nach eigenem Bekunden in seinen Vermerk nur aufgenommen, was ihm schriftlich vorgelegen habe. Für die im Auswertungsvermerk zusätzlich enthaltene Information müssten ihm weitere Dokumente zur Verfügung gestanden haben. Die Bundesanwaltschaft sieht das auch so. Nur, wo sind diese wichtigen Vorlagen?
Es befremdet mich, dass einerseits darauf beharrt wird, eine RAF-nahe Quelle – nach Angaben des damaligen Bundesinnenministers Gerhart Baum und des Chefauswerters Winfried Ridder vermutlich Verena Becker – habe die drei Karlsruher Täter genannt. Andererseits werden die Zeugen Peter B. und Andreas K. mit dem Argument als unglaubwürdig hingestellt, Terroristen würden keine Information über RAF-Verbrechen aus dem Tatkommando herausdringen lassen. Sprechen RAF-Mitglieder nun über RAF-Verbrechen oder tun sie es nicht? Hier sollte sich die Justiz entscheiden. Und woher leitet man überhaupt derartige Merksätze über Terroristen ab? Man weiß doch so wenig über die RAF. Wer meint, Terroristen würden nicht einmal mit Personen, zu denen sich eine besondere Beziehung ergeben hat, über RAF-Verbrechen sprechen, sollte nicht behaupten, dass Terroristen Kontakt zum Verfassungsschutz suchen und dort RAF-Kerninformation preisgeben. Es wäre aus einem weiteren Grund wichtig gewesen, BfV-Präsident Fromm im Prozess zu hören: Er sei nach Auskunft des Vollzugsbeamten Werner M. von diesem über bedenkliche Kontakte zu der in Kassel inhaftierten Verena Becker in Kenntnis gesetzt worden.
Der Senat lehnt es ab, den Tatort in Augenschein zu nehmen. Hierbei sollten außerdem Augenzeugen vor Ort vernommen werden, um zu prüfen, ob sie die von ihnen mitgeteilten Beobachtungen von ihrem angeblichen Standort aus machen konnten. Es ging der Nebenklage vor allem um Angaben, die von Albrecht F. stammen. Der Senat begründet seine Entscheidung damit, dass zahlreiche Zeugen zu den örtlichen Gegebenheiten vernommen worden seien. Auch sei der Film “Bubacks Mörder” eingeführt worden. Dort sei die Beobachtungsmöglichkeit aus dem Dienstzimmer der Augenzeugin Gabriele W. zu erkennen gewesen. Die Aussage des Zeugen Albrecht F. könne ohne nochmalige Vernehmung beurteilt werden. Der Senat sieht sich auch durch damalige Luftaufnahmen hinreichend informiert. Mir ist unbegreiflich, weshalb der Senat nicht längst den Tatort in Augenschein genommen hat und nun sogar ganz darauf verzichtet. Gerade weil Zeugenaussagen unsicher sein können, sollten alle Prozessbeteiligten in der Lage sein, die Qualität der Aussagen aufgrund eigener Ortskenntnis beurteilen und Nachfragen stellen zu können.
Stimmt es, dass Terroristen nicht aussagen?
Auch der Beweisantrag auf Ladung von zwei Mitarbeitern des Landesamtes für Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz wird abgelehnt. Ihnen hatte der Zeuge Peter B. nach eigener Angabe mitgeteilt, von Christian Klar eine Bestätigung dafür erhalten zu haben, dass Verena Becker in Karlsruhe geschossen habe. Der Senat begründet die Ablehnung damit, Zeugen könnten nur zu eigenen Wahrnehmungen befragt werden. Beide Mitarbeiter hätten das Attentat nicht beobachtet. Auch wenn man unterstelle, die Zeugen würden bestätigen, was Peter B. behauptet hat, blieben Zweifel an der Verlässlichkeit von dessen Angaben, da RAF-Mitglieder ausgesagt hätten, Terroristen würden nicht über das engere Kommando hinaus von Aktionen sprechen. Hier ist wieder dieses mich nicht überzeugende Argument: Auf der Basis der Aussagen von Terroristen wird gefolgert, dass Terroristen nicht aussagen. Der Senat lehnt auch die Ladung der Mitarbeiterin des thüringischen Verfassungsschutzes ab. Auch wenn sie die Aussage des Zeugen Peter B. bestätigte, würde dies keine Rückschlüsse auf die Richtigkeit anderer Angaben dieses Zeugen erlauben. Dem Zeugen Peter B. wird somit nicht die Möglichkeit eingeräumt, dass man durch Befragung seiner Kontaktpersonen prüft, ob Aussagen, die er als Zeuge gemacht hat, der Wahrheit entsprechen.
Der Vorsitzende Richter kommt nun zum angekündigten Punkt “Rechtlicher Hinweis nach § 265 StPO”. Meine Frau hat in Lutz Meyer-Goßners “Strafprozessordnung” bereits nachgelesen. Der § 265 StPO beginnt mit: “Der Angeklagte darf nicht auf Grund eines anderen als des in der gerichtlich zugelassenen Anklage angeführten Strafgesetzes verurteilt werden, ohne dass er zuvor auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesen und ihm Gelegenheit zur Verteidigung gegeben worden ist.”
Eine verstärkte Strafandrohung kommt bei Verena Becker nicht in Betracht, da sie wegen Mordes angeklagt ist. Es muss sich also um eine sie begünstigende Änderungsmöglichkeit handeln. Der Vorsitzende legt dar, im Falle einer Verurteilung von Verena Becker könne auch Beihilfe zum dreifachen Mord in Betracht kommen. Meine Frau und ich haben seit Beginn des Prozesses damit gerechnet, dass der Tatvorwurf “Mittäterschaft” in “Beihilfe” übergeht. Uns überrascht allerdings der Zeitpunkt, nachdem gerade aus dem Bereich oder Umfeld der früheren RAF mehrere Hinweise auf Verena Beckers unmittelbare Karlsruher Täterschaft bekannt geworden sind.
Wir haben die Anklageschrift von Anbeginn an als verwirrend empfunden: Die Bundesanwaltschaft wirft Verena Becker vor, gemeinschaftlich mit anderen handelnd am 7. April 1977 in Karlsruhe aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch drei Menschen getötet zu haben. In derselben Anklage heißt es später, der Anschlag am 7. April 1977 sei von drei männlichen Mitgliedern der RAF verübt worden. Kann ein Normalbürger das verstehen? Was hat Verena Becker denn nach Meinung der Bundesanwaltschaft am 7. April 1977 in Karlsruhe getan? Wenn die Anklage, ohne dies zu belegen, drei Männer als Täter bezeichnet, schließt sie damit Verena Beckers unmittelbare Tatbeteiligung aus. Sie wäre dann höchstens unterstützend tätig gewesen und kann, wenn überhaupt, milde bestraft werden. Die Bundesanwaltschaft hat diese Richtung im Prozess konsequent verfolgt, indem sie – ihrer Vorgabe von drei männlichen Tätern folgend – den Zeugen, die von einer Frau auf dem Motorrad sprachen, eine schwierige Vernehmung bescherte und viele von ihnen als unglaubwürdig bezeichnete. Eine milde Verurteilung wegen Beihilfe würde, unabhängig von dem, was eventuell später über die Täterschaft bekannt wird, Verena Becker vor einer zweiten Verurteilung “wegen Karlsruhe” dauerhaft schützen. Höchstwahrscheinlich würde eine Verurteilung wegen Beihilfe beim Vor- und Nachtatgeschehen in der Konsequenz bedeuten, dass die Ermittler und die Justiz darin gescheitert sind, die beiden Karlsruher Attentäter, die den dreifachen Mord von einem Motorrad aus begingen, zu identifizieren und für die Durchführung des Verbrechens zu verurteilen.
Rechtsanwalt Jörg Rabe trägt den ausführlichen Beweisantrag auf Vermessung örtlicher Gegebenheiten anhand damaliger Lichtbilder sowie auf Einholung eines Gutachtens bei dem unfallanalytischen Sachverständigen Dr. Michael W. und bei einem interdisziplinären Gutachter aus dem rechtsmedizinischen Institut der Berliner Charité vor. Die überlegene Expertise von Dr. Michael W. und seine Kenntnisse aus Crashversuchen, die er selbst durchführen kann, werden aus Sicht der Nebenklage benötigt, da sich im Gutachten des vom Senat beauftragten Sachverständigen Joachim R. wesentliche Schwächen gezeigt haben. Dieser musste in der Hauptverhandlung auf Fragen der Nebenklage einräumen, dass er keine Feststellungen zu einem Fahrbahngefälle getroffen hatte. Ein solches Gefälle zum Straßenrand wird angebracht, um Regenwasser von der Fahrbahn abfließen zu lassen. Es kann auch das Losrollen eines Autos bewirken. Ohne Berücksichtigung eines solchen Gefälles lassen sich keine verlässlichen Aussagen über die Bewegung des Dienstwagens treffen. Die Behauptung des Sachverständigen R., ein Stillstand des Dienstwagens auf der Kreuzung sei auszuschließen, könnte zudem genutzt werden, um die Aussagen der unmittelbaren Augenzeugen, die von diesem Anhalten berichtet haben, in Zweifel zu ziehen. Die Mängel im Gutachten von Joachim R. wären dann folgenschwer.
Rechtsanwalt Rabe schildert als Ergebnis der bisherigen Analyse des Sachverständigen Dr. Michael W., dass der am Dienstwagen aufgetretene Blechschaden auf eine Aufprallgeschwindigkeit von etwa fünf km/h hinweist, die das Auto durch Anrollen aus dem Stand bei leichtem Gefälle und nach Überfahren der Bordsteinkante durchaus erreichen konnte. Somit gäbe es keinen Widerspruch zu dem von Augenzeugen geschilderten Anhalten des Wagens auf der Kreuzung. In Zusammenarbeit mit dem medizinischen Sachverständigen sei zu klären, welche Verletzungen am Oberkörper oder Abschürfungen an der Kleidung von Wolfgang Göbel aufgetreten wären, wenn er nicht aus dem stehenden Wagen gestiegen, sondern – wie der Sachverständige R. behauptete – aus dem mit einer Geschwindigkeit von über zehn km/h fahrenden Dienstwagen “gefallen” wäre. Während der sorgfältig vorbereitete Antrag verlesen wird, lachen und grinsen Bundesanwalt Walter Hemberger und Oberstaatsanwältin Silke Ritzert mehrfach. Der Bundesanwalt nimmt dann nur kurz und vorläufig zum Beweisantrag der Nebenklage Stellung. Dabei sagt er: “Weniger wäre mehr gewesen.”
Der Vorsitzende spricht nicht über eine Ladung des Zeugen Willy Kaiser, der in Anwesenheit von zwei Rechtsanwälten der Nebenklage berichtet hat, er kenne Dokumente zu Verena Beckers Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz und zu ihrer unmittelbaren Beteiligung am Karlsruher Attentat. Der Vorsitzende besitzt nun seit 24 Tagen die Telefonnummer, unter der der Zeuge bislang stets erreichbar war. Er hat sie offensichtlich bislang nicht angewählt. Wir stehen somit weiter unter erheblicher Anspannung, ob und was der Zeuge aussagen würde. Ich frage zum abgelehnten Antrag auf Inaugenscheinnahme des Tatorts, ob die Bedenken gegen die Aussage des Zeugen Michael W. noch bestehen, der – wie einige weitere Augenzeugen auch – geschildert hat, ein Polizeihubschrauber sei kurz nach dem Anschlag am Tatort gelandet. Der Vorsitzenden antwortet, wenn die Nebenklage den Bedarf sehe, müsse sie einen Antrag zur Klärung der Möglichkeit einer solchen Hubschrauber-Landung stellen.
40 Kommentare | Michael Buback | 12. Januar 2012 | 13:23 Uhr |
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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 68
68. Verhandlungstag (15. Dezember 2011)
Der Zeuge Helmut Götz, ein pensionierter Kriminaloberrat, ist auf Antrag der Verteidigung geladen. Er wird nach einem BKA-Beamten und dem von diesem vernommenen Zeugen Osman K. gefragt, hat aber an beide keine Erinnerung. Der Zeuge berichtet, er sei unmittelbar nach dem Attentat als Leiter der Sonderkommission des Karlsruher Polizeipräsidiums eingesetzt worden und sofort zum Tatort gefahren. Auf die Frage, ob er dort mit Personen gesprochen habe, antwortet der Zeuge: “Allenfalls mit Polizisten.” Ich frage ihn, ob er sich den Dienstwagen aus der Nähe angeschaut habe. Warum er das hätte tun sollen, lautet seine Rückfrage. Ich entgegne, vom Leiter der ermittelnden Sonderkommission hätte ich erwartet, dass er zumindest einen Blick in den Wagen und auf die Opfer werfen würde. Der Zeuge meint, er habe keine Spuren verwischen wollen und sei auch nur kurz am Tatort geblieben. Die Ermittlungsergebnisse der Karlsruher Polizei seien an die übergeordnete BKA-Sonderkommission weiter gegeben worden. Die Karlsruher Kommission habe noch einige Wochen fortbestanden.
“Wahrscheinlich eine Frau”Der Zeuge kann sich nicht erinnern, dass eine Frau als Täterin in Betracht gekommen sei. Rechtsanwalt Matthias Rätzlaff hält dem Zeugen ein Fernscheiben der Landespolizeidirektion (LPD) Karlsruhe vor, das am Tattag um 10.25 Uhr, also vor dem Eintreffen der BKA-Beamten, versandt wurde und in dem über die Täter auf dem Motorrad steht, der Beifahrer sei “wahrscheinlich eine Frau” gewesen, die mit der Maschinenpistole geschossen habe. Der Zeuge erklärt, die LPD habe nicht selbst ermittelt, sondern Meldungen weiter gegeben, so dass die Information über eine wahrscheinlich weibliche Täterin wohl von der Karlsruher Polizei stammen würde. Sie käme demnach von der Kommission, die der Zeuge geleitet hat. So ganz einfach ist es für mich nicht, gelassen zu bleiben. Es erschreckt mich, dass der Zeuge von all dem nichts mehr weiß und ihm bei der Vorbereitung seiner Aussage keine Erinnerung gekommen ist. Auch vom Banküberfall in Köln, den Günter Sonnenberg und Verena Becker verübt haben sollen, weiß er nichts. Die Festnahme von Becker und Sonnenberg in Singen habe er registriert. Auf seine Ermittlungsarbeit habe sie sich nicht ausgewirkt.
Rechtsanwalt Walter Venedey fragt nach einem weißgrauen PKW, der am Tag vor dem Anschlag auf die Tatort-Kreuzung zugefahren sei, wo ihn zwei junge Männer erwartet hätten. Daran, dass ein solcher VW-Käfer in Zusammenhang mit dem Attentat eine Rolle gespielt haben könnte, erinnert sich der Zeuge nicht. Rechtsanwalt Venedey erwähnt die Passage im Fernschreiben der LPD Karlsruhe, wonach der schwer verletzte Georg Wurster (einer unbestätigten Meldung zufolge) auf dem Transport ins Krankenhaus gestorben sei. Auch davon weiß der Zeuge nichts. Ich frage ihn, ob in seiner Sonderkommission überlegt worden sei, Georg Wurster, der nach Auskunft des Notarztes voll ansprechbar war, nach einer Beschreibung der Täter zu fragen. Georg Wurster sei doch der unmittelbarste Tatzeuge gewesen und er habe sich – nach Aussage eines Polizisten – aus dem Mercedes heraus mit Passanten unterhalten. Der Zeuge erinnert sich nicht daran, dass man erwogen habe, den einzigen Überlebenden im Dienstwagen zu befragen. Angesichts der Tatsache, dass dieser Zeuge die Sonderkommission der Karlsruher Polizei geleitet hat, sind seine Kenntnisse mehr als enttäuschend.
Nach der Entlassung des Zeugen verkündet der Vorsitzende die Anordnung auf Beugehaft für Christa Eckes. Die Bundesanwaltschaft beantragt, die Maßnahme bis zur Entscheidung des BGH über die von Frau Eckes eingelegte Beschwerde auszusetzen. Rechtsanwalt Venedey unterstützt diese Initiative. Nach kurzer Beratung des Senats teilt der Vorsitzende mit, der Vollzug werde ausgesetzt.
“Aktenzeichen XY ungelöst”
Auf Antrag der Verteidigung werden die TV-Sendungen “Aktenzeichen XY ungelöst” vom 22. April 1977 und 20. Mai 1977 gezeigt. Am 22. April 1977 wird nach der kriminellen Vereinigung um Siegfried Haag als den Karlsruher Tätern gefahndet. Dabei geht es neben Haag um Roland Mayer, Sabine Schmitz, Waltraud Boock, Günter Sonnenberg; Christian Klar, Knut Folkerts und Adelheid Schulz. Eine Belohnung von 200.000 D-Mark ist ausgesetzt. Für telefonische Hinweise ist eine Nummer des BKA eingeblendet. Von Günter Sonnenberg werden mehrere Aufenthaltsorte und Tatbeteiligungen erwähnt. Nicht angesprochen wird der Banküberfall auf die Filiale der Dresdner Bank in Köln, der sich fünf Tage nach dem Karlsruher Attentat und zehn Tage vor der TV-Sendung ereignete und bei dem sich früh ein Tatverdacht auf Sonnenberg richtete. Verena Becker wurde erst später den Kunden aus der Bank gegenübergestellt und als Mittäterin identifiziert.
Auffällig ist, dass der Name Verena Becker in der mehr als sieben Minuten langen Fahndungssendung nicht auftaucht. Dabei hat der taktische Einsatzleiter des BKA, Rainer Hofmeyer, im Jahre 2008 in einem SWR-Feature erklärt, es sei gelungen, die Fahndung nach den Karlsruher Tätern bereits am Tattag abends zu personalisieren, wobei die Namen Günter Sonnenberg, Verena Becker und Christian Klar im Zielspektrum des BKA gewesen seien. Hofmeyer hat diese Aussage zwar in seiner Vernehmung vor einigen Wochen nicht aufrecht erhalten, sondern erklärt, was er im Feature gesagt habe, sei ihm herausgerutscht und eindeutig zu korrigieren. Dieser Einlassung vermag ich aber nicht zu folgen, da Hofmeyer den Namen Verena Becker im Feature nicht nur so dahin gesagt, sondern ihre Tatbeteiligung über vorangegangene Reisen mit Sonnenberg nachvollziehbar begründet hat. Im Prozess behauptete Hofmeyer, Zeugenaussagen vor Ort hätten keine konkreten Hinweise auf die Beteiligung einer Frau erbracht. Dem steht ein im Hauptstaatsarchiv Stuttgart aufbewahrtes Fernschreiben entgegen, in dem das BKA in der Lagemeldung über “Terroristische Gewalttäter” vom 8. April 1977 mitteilt, dass dem “bka/te”, der Abteilung Terrorismus des BKA, am Tattag um 9.35 Uhr über dpa bekannt wurde, dass ein Anschlag auf GBA Siegfried Buback und die ihn begleitenden Personen verübt worden war. In diesem Telex steht, ein Jugoslawe habe rechts neben dem Fahrzeug des Generalbundesanwalts ein mittelschweres Krad gesehen, “das mit zwei personen besetzt war. der beifahrer, moeglicherweise eine frau, schosz mit einer automatischen schnellfeuerwaffe”. Ist es vorstellbar, dass der für den Karlsruher Anschlag zuständige BKA-Einsatzleiter, der selbst zur Abteilung TE gehörte, dieses Telex nicht kannte?
Im “Aktenzeichen XY”-Beitrag vom 20. Mai 1977 taucht Verena Becker auf. Damit begründen ihre Anwälte, dass Frau Becker nicht vor Strafverfolgung wegen des Karlsruher Attentats geschützt worden sei. Im Fernsehbeitrag wird auch der Zeitungsartikel eingeblendet, der unter der Überschrift “Bubacks Mörder” die Bilder von Sonnenberg und Becker zeigt. Es überrascht mich nicht, dass in der TV-Fahndung Mitte Mai 1977 nach Verena Becker gefragt wird, nachdem bei ihr und Sonnenberg die Karlsruher Tatwaffe gefunden worden war. Die Zuschauer werden um Hinweise zu einem Hotelaufenthalt von Sonnenberg und Becker in Zürich gebeten, zu einem Mietwagen, den beide vom 21. bis zum 28. April 1977 geliehen haben, und zu ihrer Bahnfahrt im D 209 von Essen nach Singen, wo sie am 3. Mai 1977 verhaftet wurden. Sie seien im Zug zunächst zu sechst gefahren. Eine Person sei in Köln ausgestiegen und zwei weitere in Bonn. Eine Person sei bis Karlsruhe gefahren. Die Reiseziele Köln, Bonn und Karlsruhe fallen auf, mögen aber zufällig sein. Auch in dieser zweiten “Aktenzeichen XY”-Sendung wird der Banküberfall in Köln nicht erwähnt, ebenfalls nicht, dass Becker und Sonnenberg einen Schraubendreher, wie er im Tatmotorrad fehlte, bei ihrer Ergreifung mit sich führten. Zum Zeitpunkt der TV-Sendung war dieser Suzuki-Schraubendreher ein wichtiges, vom Ermittlungsrichter des BGH am 10. Mai 1977 im Haftbeschluss gegen Verena Becker aufgeführtes Indiz, das erst später durch eine Nachbefragung Ende August 1977 in Zweifel gezogen wurde. Es verwundert auch, weshalb das bei Verena Becker gefundene Notizbuch mit dem Klarnamen “FJ Strauß” nicht erwähnt wurde. Dies hätte die terroristische Gefahr gezeigt und wäre auch eine Warnung für andere exponierte Persönlichkeiten gewesen.
Erklärung
Ich gebe eine Erklärung nach § 257 StPO ab: Die “Aktenzeichen XY”-Sendungen würden bestätigen, dass in den ersten Wochen nach dem Karlsruher Anschlag nicht nach Verena Becker gefahndet wurde. Das habe sich erst nach ihrer Verhaftung in Singen geändert. Dabei sei die Karlsruher Tatwaffe sichergestellt worden, so dass es kaum möglich gewesen sei, Verena Becker als Karlsruher Tatverdächtige zu ignorieren. Dem Tatverdacht gegen Verena Becker sei man aber nicht erkennbar nachgegangen. Nach der Ende August 1977 erfolgten Nachbefragung zum Suzuki-Schraubendreher habe – wie es der frühere BKA-Präsident Horst Herold bei seiner Vernehmung feststellte – das gegen Verena Becker wegen des Karlsruher Attentats geführte Ermittlungsverfahren geruht, bevor es Ende März 1980 nach § 170 StPO eingestellt worden sei.
Der Senat lehnt die Anträge der Nebenklage auf Ladung von Werner M. und Bundesanwalt a. D., Joachim L., ab. Werner M. sollte zum Beweis der Tatsache gehört werden, dass während seiner Tätigkeit in der JVA Kassel ein angeblicher Pfarrer Verena Becker besucht habe. Dieser sei, wie Werner M. durch einen Anruf feststellte, in der auf dem Besuchsschein genannten Gemeinde nicht bekannt gewesen. Es sei zu vermuten, dass es sich um einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes gehandelt habe. Der Senat gibt als Grund für die Ablehnung an, es sei durch meine Vernehmung bereits erwiesen, dass der Besucher in Wirklichkeit kein Pfarrer war. Das ehrt mich zwar, aber durch den Beschluss geht die Chance verloren, in einer Vernehmung den Termin des fragwürdigen Kontakts zu erfahren. Diesen hätte man durch Befragen des jetzigen BfV-Präsidenten Heinz Fromm absichern können, der damals in Kassel arbeitete und, wie mir Werner M. berichtete, von M. über den problematischen Kontakt informiert worden war. Verena Becker war bereits im März 1979 in Kassel inhaftiert. Gab es den Kontakt eventuell schon vor der Ende März 1980 erfolgten Einstellung der gegen Verena Becker gerichteten Ermittlungen “wegen Karlsruhe”? Bundesanwalt a.D. Joachim L. sollte zur Verknüpfung des Banküberfalls in Köln mit dem Karlsruher Attentat gehört werden sowie zu dem bei Verena Becker in Singen gefundenen Notizbuch mit der Eintragung “FJ Strauß” und dazu, dass sie von Augenzeugen als die mit aufgeklebtem Bart am Kölner Banküberfall beteiligte Person identifiziert worden sei. Joachim L. hätte vielleicht auch Auskunft geben können, weshalb Verena Becker damals nur “wegen Singen” angeklagt wurde. Ein Antrag der Verteidigung auf erneute Ladung von Peter Jürgen Boock wird ebenfalls abgelehnt.
1 Kommentar | Michael Buback | 12. Januar 2012 | 13:10 Uhr |
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