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Jugend ohne Zukunft?
von Matthias Raab
Zu ihrem ersten Jahrestag hat die spanische Regierung der Occupy-Bewegung 15-M – die Protestbewegung entstand am 15. Mai 2011 – ein ganz besonderes Geschenk gemacht: Vor etwa einem Monat kündigte sie weitere zehn Milliarden Euro Kürzungen in Gesundheit und Bildung an, vor etwa einer Woche wandte sie die gleiche Summe auf, um mit Bankia die viertgrößte Bank des Landes zu retten.
“Den Bürgern zehn Milliarden Euro zu entziehen, um sie in genau den Sektor zu stecken, der dann wieder Bürger aus ihren Wohnungen wirft, weil die ihre Hypotheken nicht zahlen können, ist der Gipfel des Abartigen,”, sagt Jaume. Ihn habe ich vor einem Jahr schon hier getroffen. Seine Geschichte ist die von vielen. Er ist immer noch Diplom-Ingenieur und nun schon seit zwei Jahren arbeitslos. Das Messi-Trikot, das er vor genau einem Jahr trug, hat er heute gegen ein T-Shirt des 15-M eingetauscht. “Jugend ohne Zukunft. Keine Wohnung, kein Job, keine Rente, keine Angst”, steht darauf geschrieben. “Ich lerne mittlerweile deutsch, mal sehen, ob Frau Merkel ‘nen Job für mich hat. Nächste Woche habe ich ein Vorstellungsgespräch, über Skype”, grinst er.Die Arbeitslosigkeit ist 2011 weiter gestiegen. Jeder zweite junge Spanier ist auf Jobsuche und die Wirtschaft will einfach nicht in Schwung kommen. Die Banken geben keine Kredite, da sie mit ihren giftigen Immobiliengeschäften zu sehr mit sich selbst beschäftigt sind.
Der Regierungswechsel hat keinerlei Besserung gebracht, die konservative Regierung des spanischen Ministerpräsidenten Mariano Rajoy kündigt, stets freitags, neue Sparmaßnahmen an. Die Vizepräsidentin Soraya Sáenz de Santamaría tritt vor die Presse und richtet monoton über das Schicksal der 42 Millionen Bürger. Die radikale Arbeitsmarktreform hat die Rechte der Arbeitnehmer extrem gestutzt, nach der Gesundheitsreform müssen die Bürger nun einen Teil ihrer Medikamente selbst bezahlen und die Wartezeiten für einen Arztbesuch oder gar einen Operation werden immer länger. Das Lemma der Bildungsreform lautet: “Weniger Lehrer, größere Klassen”. Zudem wurde ein kompletter Einstellungsstopp im öffentlichen Dienst beschlossen: Lehrer, Dozenten, Ärzte, Pflegepersonal und Verwaltungsangestellte stehen trotz Universitätsabschlüssen und bester Ausbildung mit leeren Händen auf der Straße. Die mehrheitlich konservativen Medien des Landes loben die Regierungsarbeit und veranstalten Verleumdungskampagnen gegen die Organisatoren von Protesten, allen voran die einst mächtigen spanischen Gewerkschaften. Ein Generalstreik Ende März 2012 führte zu keinem Erfolg. Die Regierung ist nicht zum Dialog bereit.
Die Bildungsflucht ist um 25 Prozent gestiegen und immer mehr junge Spanier suchen ihr Heil in der Flucht. London und Berlin sind die Lieblingsziele der velorenen Generation: “Und wenn das mit dem Job nichts wird, pack’ ich meine Koffer und gehe nach Berlin”, sagt Jaume. “Als Kellner find’ ich dort bestimmt was, kann mein Deutsch verbessern und vor Ort ist es einfacher, ‘nen guten Arbeitsplatz zu finden.”
Die Protestbewegung wirkt nach einem Jahr organisierter. In der Mitte der Plaça Catalunya steht heute eine Bühne und in den vier Ecken befinden sich Lautsprecher. Die Zeit der Megaphone scheint vorüber. Während des vergangenen Jahres hat sich der Protest in die Kieze zurückgezogen, jedes Viertel hat seine eigenen kleinen Versammlungen abgehalten und weitere Vorgehensweisen beschlossen. Fast täglich verhindern Gruppen von “Indignados” – von “Empörten”, wie sie sich selbst nennen – Wohnungsräumungen in den Vierteln der Städte und die Facebook- und Twitterseiten der Bewegung haben täglich mehr Fans und Follower.
Diese kleinen Erfolgserlebnisse können jedoch nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass die Bewegung ohne eigenes politisches Sprachrohr keinen entscheidenden Einfluss ausüben können wird. Politisieren will sie sich trotzdem nicht.
Um 22 Uhr fängt es auf der Plaça Catalunya zu regnen an. Die ersten Protestanten gehen nach Hause, auch Jaume hat keinen Regenschirm dabei. Morgen will er zurückkommen. Ich wünsche ihm viel Erfolg bei seinem Vorstellungsgespräch. “Danke sehr viel”, sagt er auf Deutsch. Ich solle Frau Merkel von ihm grüßen.
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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Bürgerin Becker – zurück in der Gesellschaft, halbherzig
von Ralf Rättig
Verena Becker hätte nicht sprechen müssen. Dieses schwache Gericht hätte sie nie zwingen können, hat sie nie in Bedrängnis gebracht. Die Bundesanwaltschaft glaubte nie, dass sie geschossen hat, lediglich ihre Mittäterschaft sollte erwiesen werden. Doch selbst das gelingt nicht: Vor Weihnachten musste das Gericht bekannt geben, dass man Frau Becker nur noch der “Beteiligung” anklagt – wenig spricht nach rund 90 Verhandlungstagen dafür, dass man sie deshalb verurteilen kann.Wenn Verena Becker jetzt ihr Schweigen bricht, geht es also kaum um juristische Belange, denn da erweist sie sich als nahezu unangreifbar. Es muss ein anderes Bedürfnis geben, das sie dazu treibt. Und man kann hier nur vermuten: Es muss so etwas wie der Versuch sein, ins Reine zu kommen, so etwas wie einen Ausgleich zu finden zwischen der eigenen Vergangenheit und der heutigen Lebenswelt. Es ist der Versuch, den Vorwurf, den dieses Gericht nicht bestätigen, aber auch nicht ausräumen kann, abzuwehren: dass sie geschossen hat. Sie muss wissen: Solange sie für ihren Aufenthalt im Ausland keine glaubhaften Zeugen bringt, solange ist ihre Erklärung juristisch, aber auch historisch wertlos. Sie hindert die Theorien nicht.
Psychologisch ist das Ganze hochspannend, denn mit dieser Erklärung lässt Becker ein inneres Bedürfnis nach Rechtfertigung erkennen. Sie reagiert auf die Fragen der Gesellschaft, auf die des Nebenklägers, Michael Buback, den Sohn des Opfers. Und sie erkennt den Gerichtssaal als den Ort an, an dem zu sprechen ist. Genau das hat Brigitte Mohnhaupt an gleichem Ort bestritten. Mohnhaupt war es, so heißt es, die das klägliche Häuflein der Ex-RAFler auf das Schweigen in diesem Verfahren eingeschworen hatte – und sie alle sind dem Aufruf gefolgt: Wisniewski, Folkerts, Klar. Deutet man die Zeichen richtig, dann erkennt Becker damit die Institution “Gericht” an, den Staat an. Der Versuch eines Dialogs? Resozialisierung vor Gericht. Bürgerin Becker.
Sie hätte starke Argumente liefern können: Sie hätte wiederholen können, was sie Anfang der 1980er Jahre dem Verfassungsschutz sagte: Stefan Wisniewski hat geschossen. Sie hat es nicht getan. Ist das Angst? Vor wem? Sie bestimmt die Grenzen ihrer Erklärung, Fragen gibt es nicht – eine Einbahnstraße. Man ist versucht zu sagen: Wenn Frau Becker das Bedürfnis hat, sich mit ihrer Vergangenheit auseinanderzusetzen, dann möge sie es so machen, dass es auch der Aussöhnung dient. So wie es heute geschehen ist, dient es lediglich dem persönlichen Gefühlshaushalt und nutzt niemandem. Der Gerichtssaal wurde als Bühne der Selbstentschuldung missbraucht. Die Bürgerin Becker ist auf halbem Wege stecken geblieben.
Si tacuisses.
17 Kommentare | kulturzeit | 14. Mai 2012 | 14:40 Uhr |
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02. Vor Ort · 02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 85 – Teil 2
85. Verhandlungstag (3. Mai 2012) Teil 2
Der erste Zeuge, Wolfgang F., wird vom Vorsitzenden aufgefordert, über einen Vorgang im Jahr 1977 zu berichten. Er ist Besitzer einer “Musikkneipe” im Nordschwarzwald, die zunächst “Wendepunkt” hieß und dann “Turning Point”. Er biete Live-Musik und habe Gruppen aus aller Welt zu Gast. Im Jahr 1977 sei die GSG 9 bei ihm aufgetaucht, nachdem ein Wagen vor seinem Haus geparkt hätte, der in einem Büchlein des Rechtsanwalts Croissant aufgeführt war. Der Zeuge erklärt, er habe keine der wegen des Buback-Attentats gesuchten Personen in seinem Lokal wahrgenommen. “Das hätte ich gemerkt”, sagt er. Bundesanwaltschaft und Nebenklage haben keine Fragen an den Zeugen. Die Verteidigung möchte von ihm wissen, ob er Christian Klar gekannt habe, was der Zeuge verneint. Die Verteidigung erkundigt sich noch nach den Öffnungszeiten der Musikbar und fragt nach dem Ablauf des GSG-9-Besuchs. Der Zeuge antwortet, die Beamten seien gleich wegen des Autos auf ihn zu gekommen. Sie hätten schon alles von ihm gewusst, auch dass er auf den Seychellen gewesen sei. Ich kann nicht erkennen, welchen Beitrag diese Vernehmung zur Klärung des Karlsruher Anschlags leistet.In der Mittagspause werde ich mehrfach angerufen, um Verena Beckers angekündigte Erklärung zu kommentieren, die von den meisten Pressevertretern als große Sensation eingestuft wird. Auch wenn ich es mir wünschte, dass Verena Becker ihr Wissen zum Karlsruher Anschlag mitteilt, habe ich keine sehr hohen Erwartungen.
Der zweite Zeuge, Bernd P., ist aus dem Urlaub angereist. Er war damals Hörfunkreporter in Karlsruhe. Am 7. April 1977 löste er gegen 10 Uhr einen Kollegen am Tatort ab. Er erhielt einige Informationen von der Karlsruher Polizei, die ihn auch auf den jugoslawischen Augenzeugen hinwies, den er dann selbst vor Ort befragte. Dabei habe ihm der Jugoslawe mitgeteilt, es sei in dessen Auto geschossen worden und ein Reifen sei kaputt. Weiter habe der Jugoslawe gesagt, auf dem Tatmotorrad habe hinten eine kleinere Person gesessen, die auch geschossen habe, und nach den Salven sei das Motorrad noch um den Dienstwagen gekreist. Die Person auf dem Soziussitz sei wesentlich kleiner als der Fahrer gewesen. Er habe die Erklärung des Jugoslawen leider nicht mitgeschnitten, da ihm sein Kollege zuvor gesagt habe, die Zeugen wollten aus Angst nichts ins Mikrofon sagen.
Auf die Frage des Vorsitzenden, warum er sich erst jetzt gemeldet habe, sagt der Zeuge, er habe das Ganze vergessen, bis er in einem TV-Film den damaligen Tagesschau-Bericht und darin sich selbst gesehen habe. Wie er damals auf den Jugoslawen gekommen sei, fragt der Vorsitzende. Der Sprecher des Polizeipräsidiums habe ihm gesagt: “Da drüben ist der mit dem zerschossenen Reifen.” Der Vorsitzende fragt, ob sich der Zeuge mit dem Jugoslawen gut habe verständigen können. Ja, das sei in ausreichendem Maße möglich gewesen, antwortet der Zeuge. Das Umrunden des Dienstwagens durch das Motorrad habe der Jugoslawe auch noch durch eine kreisende Handbewegung beschrieben.
Diese Angaben stünden im Widerspruch zu anderen Aussagen des Jugoslawen, meint der Vorsitzende. Darauf der Zeuge, er könne nur das wiederholen, was ihm der Jugoslawe gesagt habe. Dies habe er auch notiert und später mehrfach darüber berichtet. Sein Gespräch mit dem Jugoslawen habe acht bis zehn Minuten gedauert.
Der Vorsitzende fragt, wie der Kontakt zu mir zustande gekommen sei. Der Zeuge erklärt, er habe zur 20. Wiederkehr des Attentats eine Sendung im SDR gemacht. Einen Mitschnitt davon habe er jetzt zum 35. Gedenktag wiedergefunden und gemeint, diesen sollte eigentlich Michael Buback in seinem Besitz haben. Er habe mir geschrieben und, als ich mein Interesse bekundet hatte, den Mitschnitt geschickt.
Der Vorsitzende hält dem Zeugen vor, er habe an mich geschrieben, der Jugoslawe sei bereits vernommen worden, bevor er mit ihm gesprochen habe. “Richtig”, antwortet der Zeuge, es sei ihm klar gewesen, dass der Zeuge schon von der Karlsruher Polizei vernommen worden sei. Der Beisitzer spricht den Zeitpunkt an, zu dem der Zeuge am Tatort war. Er sei zweimal dort gewesen, antwortet der Zeuge, wobei das Gespräch mit dem Jugoslawen während seines ersten Aufenthalts gegen 10 Uhr stattfand. Ich frage den Zeugen, woher er wisse, dass der Jugoslawe zuvor polizeilich vernommen worden sei. Das habe er so aus dem Gespräch mit dem Polizeisprecher geschlossen, antwortet der Zeuge. Dieser muss ja bereits vom Jugoslawen gewusst haben, da er den Zeugen auf diesen aufmerksam machte. Ob er den dpa-Korrespondenten Wolf W. am Tatort gesehen habe, der ebenfalls vom Umrunden des Motorrads berichtet hat und sogar davon, dass die zierliche Person auf dem Rücksitz möglicherweise eine Frau war. Dieser Kollege, den er kenne, müsse dagewesen sein, antwortet der Zeuge.
Von Bundesanwalt Hemberger kommen Einwände: Der Zeuge habe erklärt, die Tatzeugen wollten nicht ins Mikrofon sprechen, es gebe aber eine Videokassette mit Beiträgen des Jugoslawen. Der Zeuge antwortet, sein Kollege habe ihm berichtet, dass die Zeugen aus Angst nichts sagen wollten. Der Bundesanwalt nennt Widersprüche zwischen der Aussage des Zeugen und dem, was in den Akten als Angabe des Jugoslawen steht.
Die Verteidigung weist auf die Aussage des Polizeibeamten hin, der damals den Jugoslawen im Polizeipräsidium vernommen habe. Demnach habe der Jugoslawe nicht sagen können, ob die Personen auf dem Motorrad groß oder klein gewesen seien. Die Verteidigung fragt weiter, ob der Jugoslawe mit der Kreisbewegung nur eine einzige Umrundung habe beschreiben wollen. Der Zeuge sagt, er habe den Jugoslawen so verstanden, dass es nur eine Umrundung gewesen sei. Das Besondere an der Aussage des Zeugen ist, dass die Beobachtungen, die ihm der Jugoslawe mitgeteilt habe, wonach eine kleinere Person auf dem Rücksitz des Motorrads saß und dieses den Dienstwagen noch umrundete, nicht im polizeilichen Vermerk zur Aussage des Jugoslawen stehen. Sie sind aber in Übereinstimmung mit dem, was andere Augenzeugen berichtet haben.
Die Akten zur polizeilichen Vernehmung des Jugoslawen erscheinen auch aus anderen Gründen fraglich. So soll er nach Aktenauskunft gesagt haben: „Nachdem die Schüsse gefallen waren, fiel vorne links aus der Fahrertür der Fahrer auf die Straße, so dass ich auch ohne zerschossenen Reifen nicht hätte weiterfahren können. Der Mercedes ist nach der Schussabgabe ca. 10 bis 15 m in die Kreuzung hineingerollt und dann stehengeblieben.“ Diese Beschreibung ist offensichtlich nicht in Ordnung, da sie nicht erklären kann, wie der Jugoslawe, wenn er wegen des vor seinem Wagen liegenden Fahrers Wolfgang Göbel nicht weiterfahren konnte, über die Kreuzung gelangt ist, wo sein Wagen definitiv kurz nach der Tat stand. Ist er dann doch über Wolfgang Göbel hinweg gefahren oder hat er ihn zur Seite geschoben? Dafür, dass die Mängel in den Aktenvermerken zu suchen sind, sprechen die dem Zeugen vom Jugoslawen mitgeteilten Beobachtungen: Der Jugoslawe hatte dasselbe gesehen wie die anderen unmittelbaren Augenzeugen, Michael W. und Gabriele W., wonach eine kleinere Person hinten auf dem Motorrad saß und das Tatmotorrad den Dienstwagen umrundete. Lediglich die Anzahl der Umrundungen ist unsicher.
Wiederum ergibt sich der bedrückende Befund, dass wesentliche Augenzeugen-Aussagen nicht im polizeilichen Vermerk enthalten sind. So fehlt die Aussage des Augenzeugen Georg Vogel vom Tattag, der ein Mädchen auf dem Motorrad sitzen und schießen sah. Die in den Akten befindliche Aussage der Augenzeugin Gabriele W. enthält die Information, dass sie Kaffee zubereitet hat und was die Täter anhatten, aber keine Hinweise über Größe und Geschlecht der Täter. Die am Tattag gegenüber der Polizei gemachten Angaben der Familie F. über ihre Beobachtungen am Vortag stehen nicht in den Akten. Dort ist nur für den Tag nach der Tat eine telefonische Meldung vermerkt, obwohl drei Mitglieder der Familie unabhängig voneinander ausgesagt haben, dass die Polizei am Tattag in der Neureuter Wohnung zu einer Befragung erschienen ist.
Aufgrund meiner Zweifel am Vermerk zur Vernehmung des Jugoslawen frage ich zum Ort und Zeitpunkt der Vernehmung, die nach Auskunft des vernehmenden Beamten im Polizeipräsidium von 9.30 Uhr bis 10.45 oder gar bis 11 Uhr stattgefunden haben soll. Diese Zeiten stehen nicht in Einklang mit den Angaben des Zeugen, wonach der Jugoslawe gegen 10 Uhr am Tatort war. Der Zeuge antwortet, es sei angesichts der Karlsruher örtlichen Gegebenheiten schwer vorstellbar, dass der Jugoslawe, bevor er mit ihm gesprochen habe, zu einer Vernehmung auf das Polizeipräsidium gebracht und wieder zurücktransportiert worden sei. Das polizeiliche Protokoll erscheint auch deshalb bedenklich, da der Jugoslawe am 4. Tag der Hauptverhandlung aussagte, man habe ihm damals ein Schriftstück gegeben, das er habe unterschreiben müssen.
Der Zeuge wird entlassen. Der Vorsitzende erkundigt sich, ob die angekündigte Erklärung von Frau Becker nicht bereits am 9. oder 10. Mai abgegeben werden könne. Da sei zeitlicher Spielraum. Rechtsanwalt Walter Venedey erklärt, das gehe schlecht. Der Termin 14. Mai sei mit Bedacht gewählt.
Ich gebe noch eine Erklärung zur vorangegangenen Zeugenvernehmung ab und weise darauf hin, dass die heutige Aussage zu dem passt, was der dpa-Journalist Wolf W. vom Tatort berichtet hat, sowie zu dem, was der Jugoslawe laut Pressemitteilung des Stuttgarter Innenministeriums vom 7. April 1977 der Karlsruher Polizei gesagt hat, und zu den inzwischen bekannt gewordenen weiteren Augenzeugen-Hinweisen. Es sei aus den von mir dargelegten Gründen kaum bezweifelbar, dass der von den anderen Beobachtungen abweichende Aktenvermerk zur Aussage des Jugoslawen nicht zuverlässig ist, zumal er in sich nicht logisch ist. Bundesanwalt Hemberger sieht in meiner Erklärung eine mantrahafte Wiederholung. Aus der Aussage des Jugoslawen ergebe sich eine ganz klare Beweislage. Rechtsanwalt Venedey sieht die Sache wie der Bundesanwalt. Der Jugoslawe sei mit der gebührenden Aufmerksamkeit vernommen worden. Es sei ihm ein Rätsel, wie ich über die Vernehmung bestürzt sein könne. Das müsse eine Realitätsverkennung bei mir sein.
Vom Senat wird die inzwischen eingetroffene Sperrerklärung verlesen. Der Name und die ladungsfähige Anschrift des im Ausland lebenden Zeugen werden gesperrt. Die Preisgabe der Anschrift würde Volker Speitel gefährden. Ihm seien Zeugenschutzmaßnahmen gewährt und eine neue Identität gegeben worden. Seine Daten seien seinem privaten und dienstlichen Umfeld nicht bekannt. Die bilateralen Beziehungen zwischen der BRD und dem jetzigen Aufenthaltsland würden belastet, da der befreundete Staat damals nicht über die wahre Identität informiert wurde. Auch für die Aufklärung schwerer Verbrechen dürfe man keine Schäden für Leib und Leben in Kauf nehmen. Rechtsanwalt Venedey erklärt dagegen, es gehe doch nicht darum, die Identität eines V-Mannes preiszugeben, sondern darum, dass ein maßgeblicher Zeuge vor Gericht Auskunft gibt. Die Anklage erwähnt, Speitel sei bis 1980 im Zeugenschutzprogramm gewesen und dann wieder ab 1987. Es bestehe die Gefahr, dass durch eine Offenlegung die wirtschaftliche Situation des V-Mannes gefährdet würde. Ich gebe zu bedenken, dass es auch ein Ziel der Strafrechtspflege sei, einen dreifachen Mord aufzuklären, und frage, ob die Möglichkeit einer Vernehmung in nicht-öffentlicher Sitzung erwogen worden sei. Der Vorsitzende erklärt, diese Alternative sei selbstverständlich einbezogen worden, sie sei aber von der ablehnenden Entscheidung des Bundesinnenministeriums umfasst.
28 Kommentare | Michael Buback | 11. Mai 2012 | 17:11 Uhr |
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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 85 – Teil 1
85. Verhandlungstag (3. Mai 2012) 1. Teil
Es werden drei Beweisanträge der Verteidigung mit der Begründung abgelehnt, die Beweisbehauptungen seien bereits erwiesen. Ich frage nach der vom Senat angesprochenen Ladung des Bundesministers des Inneren. Er werde nicht geladen, sagt der Vorsitzende, da die Sperrerklärung für Volker Speitel jetzt vorliege. Sie wird später verlesen.
Nach einer Pause erklärt Rechtsanwalt Walter Venedey, der Vorsitzende möge am 14. Mai für eine Erklärung seiner Mandantin zehn bis 15 Minuten einräumen. Die Pressevertreter verlassen sofort den Raum, um diese Meldung zu verbreiten. Ich werde später von Journalisten gefragt, wie ich diese Nachricht einschätze. Ich sei überrascht, erkläre ich. Es wäre mir allerdings lieber gewesen, Verena Becker hätte sich gleich nach einer Ankündigung geäußert, so dass nicht diese zehntätige Spannung besteht. Auch hoffe ich, dass Verena Becker nicht nur über das Frankieren von Bekennerbriefen und das Ausspähen des Tatorts spricht. Diese Punkte mögen die Bundesanwaltschaft interessieren, aber nicht uns Angehörige. Uns geht es darum: Wer waren die beiden Personen auf dem Tatmotorrad? Verena Becker muss das doch wissen, denn sie und Günter Sonnenberg hatten bei ihrer Festnahme die Karlsruher Tatwaffe und einen Suzuki-Schraubendreher, wie er im Tatmotorrad fehlte, bei sich. Meine Frau und ich haben hierbei keine Präferenz für bestimmte Täternamen. Wir wollen aber die Namen der wirklichen Täter erfahren.Der erste Zeuge kommt später, sodass ich Gelegenheit erhalte, die beiden Briefe, die ich dem Vorsitzenden an den Vortagen geschickt habe, zu erläutern. Mein Schreiben vom 1. Mai 2012 bezieht sich auf die Aussage des Zeugen Rolf M. am 23. April 2012. Ihm war beim Warten auf den D-Zug in Richtung Paris eine Gruppe von vier jungen Leuten – drei Männern und einer Frau – am Tattag vormittags auf dem Bahnhof Bietigheim-Bissingen aufgefallen. Da es im Prozess den Einwand gab, die Täter hätten es zeitlich nicht geschafft, in Sachsenheim den Zug zu erreichen, der sie nach Bietigheim zum Zug in Richtung Paris gebracht hätte, weise ich auf den Beitrag: “Das Attentat: Mord nach Fahrplan” im “Spiegel” (17/1977) hin. Zur Fluchtroute der Terroristen steht dort: “Die weitere Flucht könnte so verlaufen sein: In Sachsenheim wurden am Tatortmittag drei Fahrkarten nach Bietigheim gelöst, von wo um 10.33 Uhr der D-Zug Wien – Paris abfährt. Den Zug in Sachsenheim – Abfahrt 10.21 Uhr, 66 Minuten nach den Todesschüssen – hätten die Täter dank Suzuki und Alfa schaffen können: vom Tatort waren es kaum 60 Kilometer.” Wenn der Zug in Sachsenheim, wie es im “Spiegel” steht, erst um 10.21 Uhr losgefahren ist, wäre es noch weniger problematisch, diesen Zug und somit auch den in Bietigheim zu erreichen. Die Aussage des Zeugen Rolf M. wäre damit noch gewichtiger.
Mein zweiter Hinweis bezieht sich auf den Bericht, den der damalige BKA-Präsident Dr. Horst Herold dem Bundestags-Innenausschuss am 14. April 1977 gegeben hat. Darin sagt er zur Flucht der Täter: “Die Täter kommen – diese abschüssige Straße hinunter – zum Bahnhof Großsachsenheim, gehen durch den Tunnel und können nun auf der anderen Seite zwei Richtungen einschlagen. Zum einen können sie in Richtung Bahnhof gehen. Dort führt die Spur weiter, die Herr Bundesanwalt Kaul nannte: Anschluss nach Groß-Bietigheim, dort umsteigen in Richtung Frankreich.” Die Ausführungen von Dr. Herold belegen durch den Hinweis auf Bundesanwalt Kaul, dass es damals Erkenntnisse zur Fluchtmöglichkeit mit dem Zug von Sachsenheim über Bietigheim in Richtung Frankreich gegeben hat. Ich teile dem Senat mit, dass ich Herrn Bundesanwalt Felix Kaul kenne und mir sicher bin, dass er dem Bundestags-Innenausschuss eine derartige Information nur auf der Basis wohlbegründeter Annahmen und ermittelter Fakten gemacht hat. Diese bei der Bundesanwaltschaft verfügbare Information sollte für die Prozessbeteiligten zugänglich gemacht werden. Ich beantrage, dass Bundesanwalt a.D. Felix Kaul seinen damaligen Bericht in der Hauptverhandlung erläutert. Herr Kaul sei der höchst kompetente Beamte im Bereich Terrorismus der Bundesanwaltschaft nach dem Attentat gewesen. Ich füge an: “Nachdem wir viele Zeugen gehört haben, die entweder nichts sagen durften, nichts sagen wollten oder die als unglaubwürdig bezeichnet wurden, nachdem sie etwas gesagt haben, dürfte im Interesse des zügigen Fortschritts bei der Wahrheitsfindung die Ladung von Herrn Kaul besonders wertvoll sein. Von den drei bislang gehörten Bundesanwälten Griesbaum, Pfaff und Kouril erfüllte keiner die beiden Kriterien, bereits im April 1977 bei der Bundesanwaltschaft tätig und mit den Ermittlungen zum Buback-Komplex befasst gewesen zu sein. Herrn Kaul entspricht beiden Kriterien bestmöglich.”
Bundesanwalt Hemberger erklärt, die Aufklärungspflicht gebiete es nicht, Herrn Kaul zu hören. Das Thema “Zug erreichen” sei mit dem Zeugen Rolf M. verbunden. Dieser hätte die vier Personen auf dem Bahnsteig nicht beschreiben können. Seine Aussage sei deshalb ohne Bedeutung. Der Bundesanwalt zählt dann zahlreiche Szenarien auf und sagt, es gebe zig denkbare Möglichkeiten. Die Personen hätten zu dritt einsteigen und wieder aussteigen können. Drei Männer hätten eine Frau unterwegs kennenlernen können. Auch sei nichts näherliegend, als dass man sich auf der Flucht aufteilt. Die Aussage des Zeugen sei wertlos und es sei egal, ob die Personen den Zug erreicht haben. Ich entgegne, es gehe um die Erkenntnisse, die Bundesanwalt Kaul damals kurz nach der Tat hatte. Es gebe keinen Grund, warum dieser kompetente Beamte hier nicht gehört werde. Ich hätte seine Erkenntnisse, die er damals dem Innenausschuss präsentiert hat, nicht in den Akten gefunden. Rechtsanwalt Venedey unterstützt die Position des Bundesanwalts. Er weist darauf hin, im Fluchfahrzeug seien drei Personen gewesen. Wahrscheinlich habe es sich bei den beobachteten Personen nicht um die Täter, sondern um irgendwelche Leute gehandelt. Dem Beweisantrag der Nebenklage sei nicht nachzugehen.
Da der Zeuge noch nicht da ist, kann ich noch mein Schreiben an den Vorsitzenden vom Vortag erläutern. Es sind vor allem Fragen zu dem beim Fundort des Tatmotorrads von der Polizei sichergestellten Fußabdruck der Größe 40 und – damit zusammenhängend – zu den von Verena Becker bei ihrer Verhaftung getragenen Sportschuhen der gleichen Größe:
1. Trifft es zu, dass der in Singen sichergestellte und im Asservatenverzeichnis des BKA vom 3. Mai 1977 (in Band Bd. 9) aufgeführte Posten: “1 Paar Sportschuhe Adidas” nicht mehr vorhanden ist?
2. Aus welcher Quelle stammen die vom BKA/TE dem Polizeipräsidenten in Essen mitgeteilten Angaben zu den von Verena Becker getragenen Kleidungsstücken (in Band B4): “1 Paar Sportschuhe, Marke Adidas, Farbe blau, mit roten Streifen und roter Fersenkappe, Größe 6 ½”. Weshalb steht diese ausführlichere Beschreibung nicht in dem unter Punkt 1 angesprochenen Asservatenverzeichnis in Band Bd. 9 und woher stammt sie?
3. Wie kommt es zu der dritten, wiederum abweichenden Beschreibung der Schuhe von Verena Becker in Band Bd. 13. Dort heißt es: “blaue Sportschuhe mit weißen an den Seiten hochgezogenen Sohlen und drei roten Streifen”. Eine Angabe der Schuhgröße wird hier nicht gegeben, während in einem internen Schreiben des BKA vom 14. Juli 1978 an die Abteilung TE 11 steht (in Band B8), für Verena Becker sei die Schuhgröße 40 ermittelt worden.
4. Wie ist es zu erklären, dass nur in den Beiakten aus dem Singener Verfahren (in B4 und B8) die Schuhgröße von Verena Becker genannt ist, nicht aber in den mit “Bd” nummerierten Akten. Dies führt zur Frage, ob in den vorangegangenen Prozessen vor dem OLG Stuttgart gegen Knut Folkerts sowie gegen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar die Information zur Fußspur der Größe 40 und gleichzeitig die über Verena Beckers Sportschuhe derselben Größe (6 ½ oder 40) verfügbar war.
5. Gibt es in den bisherigen Verfahren zum Karlsruher Anschlag und in den von Ermittlerseite und der Bundesanwaltschaft zur Verfügung gestellten Unterlagen einen Hinweis auf die übereinstimmende Größe der Fußspur und der Schuhe von Verena Becker?
6. War den BKA-Beamten Fischer und Hübel, als sie in der Hauptverhandlung berichteten, diese Übereinstimmung der Schuhgrößen bekannt?
7. Wo befindet sich die Gipsabformung des damals gesicherten Fußabdrucks?
Es müsse geklärt werden, füge ich an, weshalb erst jetzt und auf Initiative der Nebenklage die Übereinstimmung der Größen von Fußspur und Verena Beckers Schuhen hergestellt wurde, da Verena Becker und Günter Sonnenberg bei ihrer Verhaftung die Karlsruher Tatwaffe sowie einen Suzuki-Schraubendreher, wie er im Bordset des Tatmotorrads fehlte, mit sich führten. Außerdem erließ der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 10. Mai 1977 Haftbefehl gegen Verena Becker. Darin steht, dass Verena Becker dringend verdächtig ist, gemeinschaftlich handelnd am 7. April 1977 in Karlsruhe aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch drei Menschen getötet zu haben. Es sei somit zwingend gewesen, meine ich, den Gipsabdruck der Fußspur mit den bei Verena Becker sichergestellten Sportschuhen derselben Größe zu vergleichen. Wenn dies unterlassen worden ist und keine Vergleichsuntersuchung vorgelegt werden könne, wäre dies ein sehr schwerer Ermittlungsfehler. Wenn ein solch unglaublicher Fehler geschehen wäre, müsste man allen Ermittlungsergebnissen aus der damaligen Zeit mit größter Skepsis begegnen.
In Zusammenhang mit der Fußspur äußere ich die Bitte, eine Originalfotografie des Brückenpfeilers unter der Autobahn, in dem die Suzuki abgestellt wurde, sehen zu dürfen. Herr Bundesanwalt Hemberger habe am vergangenen Verhandlungstag als weiteren Weg der Terroristen vorgeschlagen, dass diese direkt durch einen Gang im Brückenpfeiler und danach durch das Bachbett zum Fluchtwagen gelangt seien. Da der Gang auf der deutlich über der Höhe des Bachbetts liegenden Westseite des Pfeilers beginnt, hätten die Terroristen den Höhenunterschied auf sehr unbequeme Weise überwinden müssen. Das zeigen die großen Betonteile und Holzstücke, über die sie zum Bachbett hinunter hätten klettern müssen. Diese Wegvariante erscheint mir deshalb abwegig, allein wegen der Verletzungsgefahr, zumal ein bequemer Pfad wenige Meter daneben verlief. In dessen Nähe wurde die Fußspur entdeckt.
Bundesanwalt Hemberger erklärt, er habe bereits dreimal hierzu Stellung genommen und sehe keine Veranlassung, noch etwas dazu zu sagen. Der Vorsitzende verweist auf eine Fundstelle in der Beiakte B10. Dort steht, dass der von Frau Becker bei ihrer Verhaftung in Singen getragene Sportschuh nicht mehr vorhanden sei. Der Vorsitzende erklärt, mein Antrag zur Fußspur werde vom Senat behandelt.
6 Kommentare | Michael Buback | 11. Mai 2012 | 16:52 Uhr |
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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 84 – Teil 2
84. Verhandlungstag (23. April 2012) 2. Teil
Nach der Erörterung zu weiteren, von der Verteidigung beantragten Zeugenladungen erhalte ich die Gelegenheit, den Inhalt meines Briefes vom Vortag an den Vorsitzenden darzulegen. Darin habe ich meinen Wunsch wiederholt, dass in Verbindung mit der beim Auffindeort des Tatmotorrads gesicherten Fußspur die Schuhgrößen der männlichen Tatverdächtigen des Karlsruher Attentats mitgeteilt werden und dass den Verfahrensbeteiligten die Ermittlungsergebnisse zum Vergleich der Gipsabformung dieser Fußspur mit den von Frau Becker bei ihrer Verhaftung getragenen Sportschuhen der gleichen Größe – 6 ½ oder 40 – vorgelegt werden.
Fußspur und Fluchtweg
Ich weise die Behauptung von Bundesanwalt Hemberger zurück, diese Fußspur liege weit entfernt von dem Weg, den die Täter genommen hätten, und erläutere anhand der in den Akten befindlichen Bilder, es sei sehr unwahrscheinlich, dass die Täter den von Bundesanwalt Hemberger behaupteten Weg gewählt haben. Für sie gab es einen wesentlich kürzeren Weg, der zudem viel weniger einzusehen war. Ich beziehe die Aussagen von drei Augenzeugen ein, die den Fluchtwagen unter der Autobahn haben stehen sehen. Unter dem mittleren der drei Brückenbögen hatte der Alfa Romeo Sichtschutz gegen die durch den östlichen Brückenbogen führende Landstraße. Die Terroristen gelangten mit dem Tatmotorrad unter den westlichen, kleineren Brückenbogen der in West-Ost-Richtung verlaufenden Autobahn. Sie stellten die Suzuki in einer Sprengkammer im Brückenpfeiler zwischen diesem kleineren Bogen und dem großen mittleren Brückenbogen ab, unter dem die Zeugen den Alfa Romeo gesehen hatten. Es ist nur ein kurzer Weg vom Abstellplatz des Motorrads zum Parkplatz des Fluchtwagens. Dabei muss allerdings eine Höhendifferenz von mehreren Metern überwunden werden sowie der Wetterbach, der unter dem großen mittleren Brückenpfeiler hindurchfließt. Die kurze Strecke lässt sich mühelos und teils unter Sichtschutz von Bäumen und Büschen zurücklegen, wobei der Bach bequem über die als Brücke dienende Mauer überquert werden kann, die den Wetterbach anstaut, bevor er unter der Autobahn hindurchfließt.Der von Bundesanwalt Hemberger behauptete Weg würde zunächst etwa senkrecht von der Autobahn weg und somit auch vom Fluchtwagen weg in Richtung der Ortsbebauung führen und den Wetterbach bei einem Schwimmbad überqueren. Es erscheint ausgeschlossen, dass die Täter diesen Weg genommen haben, da sie – wie ich anhand von Fotografien erläutere – beim Weitergehen zum Fluchtauto nahe bei der Landstraße und von dort voll einsehbar gewesen wären. Ich erwähne, dass ich am Vorabend ein zweites Mal in Begleitung eines seit Jahrzehnten mit der Gegend Vertrauten vor Ort gewesen sei. Trotz der inzwischen vorgenommenen baulichen Veränderungen hätten wir gemeinsam feststellen können, dass der von Bundesanwalt Hemberger bevorzugte Weg etwa 165 Schritte weit ist, während der bequem und unter Sichtschutz verlaufende Weg über das Stauwehr, den der mich begleitende Ortskundige oft mit seiner Tochter gegangen ist, nur etwa 65 Schritte weit ist. Nur wenige Schritte neben diesem wesentlich näheren, geschützteren Weg wurde die Fußspur entdeckt. Offensichtlich hat auch die Polizei diesen Weg über die Mauer des Stauwehrs als realistisch angesehen. Sonst hätte sie wohl nicht den angestauten Bach noch am Abend des Tattages ausgepumpt, um festzustellen, ob die Täter Gegenstände hineingeworfen haben. Auch hierzu hätten die Täter an den Bach treten müssen. Auf dem von Bundesanwalt Hemberger bevorzugten Weg wären die Täter nicht an dem gestauten Bach vorbeikommen.
Für den Weg über die Staumauer spricht auch folgender Aktenvermerk der Polizei: “Unmittelbar neben dem Auffindungsort des Kraftrades, das bei der Tat verwendet worden war, befindet sich ein kleines Stauwehr.” Und weiter: “Bei der Auffindungsaktion wurde unter anderem festgestellt, dass frische Fußspuren von einem Weg unterhalb des Viadukts zu diesem Staubecken führen.”
Ich weise darauf hin, dass unbedingt zu klären sei, weshalb der so nahe liegende Vergleich der Gipsabformung der Fußspur Größe 40 mit den Sportschuhen der Größe 40 beziehungsweise 6 1/2, die Verena Becker bei ihrer Verhaftung in Singen trug, nicht durchgeführt, zumindest über ihn nicht berichtet wurde. Es kommt hinzu, dass der Zeuge Ludwig Six, der die Täter auf ihrer Flucht kurz vor Erreichen des Geländes bei der Autobahnbrücke gesehen hat, damals ausgesagte, “die Person auf dem Sozius könnte auch eine Frau gewesen sein”. So steht es auf der Zeichnung, die der Polizeizeichner am 9. April 1977 nach Angaben des Zeugen Ludwig Six anfertigte. Im Widerspruch dazu steht ein Vermerk, wonach dieser Zeuge behauptet haben soll, zwei Männer hätten auf dem Motorrad gesessen. Dass Ludwig Six auf eine Frau auf dem Motorrad hingewiesen haben muss, ergibt sich auch daraus, dass nach seiner Aussage Alibi-Überprüfungen von zwei Frauen durchgeführt wurden. Es erscheint weiterhin klärungsbedürftig, weshalb der Hinweis von Ludwig Six, bei einem der beiden Kradbenutzer könne es sich auch um eine weibliche Person gehandelt haben, “nicht schriftlich fixiert” wurde, wie es ein Aktenvermerk des BKA vom 25. April 1977 besagt.
Es müsse, so erkläre ich, der geradezu abenteuerliche Sachverhalt ergründet werden, weshalb die Sportschuhe der Größe 40, die Verena Becker bei ihrer Verhaftung – mit Günter Sonnenberg – trug, nicht mit dem Gipsabdruck der gleichen Schuhgröße verglichen wurden, der mit Bezug zum Attentat in der Nähe des Fundortes der Suzuki polizeilich gesichert wurde. Die beiden führten die Karlsruher Tatwaffe sowie einen Suzuki-Schraubendreher mit sich. Der Schuhgrößenvergleich hätte durchgeführt werden müssen, da er im Falle einer Übereinstimmung weiterer Merkmale an beiden Asservaten einen hohen Tatverdacht auf Verena Becker gelenkt hätte. Ich weise darauf hin, dass der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs, Horst Kuhn, am 10. Mai 1977 feststellte, Verena Becker sei in die Ausführung des Karlsruher Attentats als Mittäterin einbezogen gewesen. Zuvor hatte der Generalbundesanwalt am 5. Mai 1977 beantragt, Haftbefehl gegen Verena Becker zu erlassen, wobei als erster Punkt erwähnt ist, dass Verena Becker dringend verdächtig sei, gemeinschaftlich handelnd am 7. April 1977 in Karlsruhe aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch drei Menschen getötet zu haben. Wie kann man dann den Abgleich der Fußspur mit den Schuhen von Verena Becker unterlassen? Der Vergleich hätte natürlich auch ergeben können, dass Verena Beckers Singener Schuhe diese Spur nicht hervorgerufen haben, was auch wichtig gewesen wäre. Der letztere Befund würde allerdings nicht ausschließen, dass Verena Becker mit einem anderen Schuh der Größe 40 die Fußspur verursacht hätte, denn das kaum veränderliche Merkmal ist nicht ein spezieller Schuh, sondern die Schuhgröße. Man kann es drehen und wenden, es gibt keinen akzeptablen Grund dafür, dass der Vergleich nicht aktenkundig gemacht worden ist.
Ich beanstande, dass im Bericht, den die Kriminaloberkommissarin des BKA im Januar 2011 zu den Asservaten vorgelegt hat, nicht erwähnt ist, dass die Fußspur bei der Autobahnbrücke dieselbe Schuhgröße hat wie die von Frau Becker in Singen getragenen Sportschuhe. Im Bericht steht, die Untersuchung des Gipsabdrucks habe keine signifikanten Merkmale erbracht, die Rückschlüsse auf einen bestimmten Sportschuh zulassen. Welche Untersuchungen wurden denn ausgeführt? Die weitere, in Blog 83 bereits erwähnte Aktennotiz, wonach aus einer kriminaltechnischen Untersuchung der Gegenstände/Bekleidungsstücke, die Verena Becker bei ihrer Festnahme am Körper trug, keine nützlichen Erkenntnisse zu erwarten seien, lässt befürchten, dass die Kriminaltechnik gar keine Versuche unternommen hat, die Übereinstimmung der Sohle an den Sportschuhen mit dem Gipsabdruck der Fußspur zu prüfen. Dies wäre ein unerhörtes Versäumnis. Der Fehler ist eigentlich zu groß, um mit kriminalistischer Unfähigkeit erklärt werden zu können.
Bundesanwalt Hemberger kämpft in der Verhandlung gegen den Fluchtweg an, der wenige Meter an der Fußspur vorbei führt. Er habe drei Wege aufgezeigt: den schnellsten Weg durch einen Gang im Brückenpfeiler, den bequemsten Weg über die Brücke beim Schwimmbad und den Weg über das Stauwehr. Dieser dritte Weg, der für meine Frau und mich, aber auch für den mich gestern begleitenden Ortskundigen der wahrscheinlichste ist, wird vom Bundesanwalt als der fernliegendste bezeichnet. Es erschreckt mich, dass Bundesanwalt Hemberger keinesfalls die Fußspur berücksichtigt sehen möchte. Da er keinen Zusammenhang zwischen der Fußspur und den Tätern sieht, will er hierzu auch nichts ermitteln. Wenn ich die Schuhgrößen männlicher Täter wissen wolle, so könne ich einen Beweisantrag stellen, meint er. Der Bundesanwalt ignoriert den Umstand, dass nicht ich beweisen muss, dass am Tattag in Bachnähe eine frische Fußspur der Größe 40 war, denn diese ist festgestellt. Er müsste, wenn er die Spur unbeachtet lassen will, beweisen, dass sie keinesfalls von einem der wirklichen Karlsruher Täter stammen kann. Diesen Beweis führt er aber nicht.
“Wir kommen so nicht weiter”
Trotz meiner Einwände sieht der Bundesanwalt keine Veranlassung, einen Vergleich der Fußspur mit Frau Beckers Schuhen durchzuführen. Der Vorsitzende unterbricht den Disput mit den Worten: “Wir kommen so nicht weiter.” Der Senat habe Abklärungen am Laufen. Wenn sie abgeschlossen sind, werde das Ergebnis mitgeteilt. Ich bitte noch darum, dass Bildmaterial zur Verfügung gestellt wird, aus dem man erkennen kann, in welcher Höhe über dem Bach die Terroristen aus dem Pfeiler gelangt wären, wenn sie den von Bundesanwalt Hemberger ins Spiel gebrachten Weg “durch den Pfeiler” genommen hätten. Sie hätten nach dem Passieren des Durchgangs im Pfeiler einen sehr steilen Abstieg vielleicht sogar durch Springen überwinden müssen, über große Beton- und Holzteile zum Bach hinunter klettern müssen und auf der Gegenseite wieder hinauf. Dies wäre zeitraubend und gefährlich gewesen und wohl niemand würde das tun, der in großer Eile ist und dem in wenigen Metern Entfernung der leichte Weg über eine Brückenmauer offensteht. Bundesanwalt Hemberger beharrt auf seinen Wegvarianten und erklärt, ich wolle das, was er gesagt habe, gar nicht annehmen. Ich erwidere, mir scheine das Umgekehrte der Fall zu sein, und frage den Bundesanwalt, ob er denn durch ein Bachbett gehe, wenn daneben eine Brücke sei.
Mir ist die Klärung der Fragen zur Fußspur sehr wichtig, nicht nur, weil es ansonsten kaum noch Asservate gibt und sogar der Fluchtwagen der Karlsruher Täter verschwunden ist. Der Fußabdruck zeigt, dass mit der auf eine Frau hinweisenden Spur nicht korrekt und angemessen umgegangen wurde. Bedeutsam ist für mich auch, dass bei der Fußspur nicht behauptet werden kann, sie sei unglaubwürdig oder würde lügen, was bei Augenzeugen gesagt wurde, die meinten, eine Frau habe auf dem Tatmotorrad gesessen. Es kommt hinzu, dass man auch bei größter juristischer Spitzfindigkeit nicht wird behaupten können, ich hätte Kontakt gesucht zum Gipsabdruck der Fußspur, dessen Aufenthaltsort mir nicht einmal bekannt ist, und ich hätte die Spur dahingehend beeinflusst, dass sie meine irrige Meinung, wonach eine Frau beim Karlsruher Anschlag tatbeteiligt gewesen sei, unterstützt.
23 Kommentare | Michael Buback | 08. Mai 2012 | 16:14 Uhr |
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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 84 – Teil 1
84. Verhandlungstag (23. April 2012) – 1. Teil
Der Zeuge Rolf M. ist geladen, um über seine Beobachtungen auf dem Bahnhof Bietigheim-Bissingen am Vormittag des 7. April 1977 zu berichten. Damals brachte er eine französische Austauschschülerin zum Zug in Richtung Paris.
Vier junge Leute
Beim Warten seien ihm auf dem Bahnsteig in 20 Meter Entfernung vier junge Leute – drei Männer und eine zierliche, kleine Frau mit Bubikopf – aufgefallen. Die vier hätten nervös “herumgekaspert”. Keine dieser Personen sei ihm bekannt gewesen. Später, so der Zeuge, habe er aus der Presse erfahren, dass die Attentäter um diese Zeit den Zug in Richtung Paris genommen hätten. Erst da habe er es für möglich gehalten, dass er die Attentäter gesehen hatte. Gesichter habe er nicht erkannt, nur die Statur. Er habe vor etwa ein bis zwei Jahren, als die Sache wieder “hoch kam”, seine Beobachtung einem Journalisten mitgeteilt, über den sich dann ein Kontakt zu mir ergeben habe.
Auf die Frage des Vorsitzenden schildert der Zeuge die Situation am Bahnsteig: Er habe mit der Austauschschülerin am Rande des überdachten Bereichs gestanden. Auf dem Bahnsteig seien vielleicht zehn bis 15 Personen gewesen. Die Vierergruppe sei ihm aufgefallen. Es seien sportliche junge Leute im Alter 20+ gewesen, die Parkas oder Lederjacken anhatten. Der Vorsitzende fragt den Zeugen, warum er sich nicht damals gemeldet habe, wenn er vermutet habe, es könnten die Karlsruher Täter gewesen sein. Der Zeuge antwortet, es sei in der Presse berichtet worden, dass die Täter mit dem Zug von Bietigheim weggefahren seien. Er habe keine Veranlassung gesehen, der Polizei eine pressebekannte Nachricht zu melden.Was später passiert sei, habe er nicht mehr zur Kenntnis genommen, sagt der Zeuge. Für ihn sei das Vorkommnis kein “lebensbestimmender Moment” gewesen. Die Sache sei ihm erst jetzt wieder bewusst geworden, als “diese Geschichte hochkam”. Der Vorsitzende fragt nach den Zeitungen, die der Zeuge lese. Der Zeuge nennt neben der lokalen Presse die Stuttgarter Zeitungen und die FAZ. Ob der Zeuge Bilder von Tatverdächtigen gesehen habe, fragt der Vorsitzende. Er habe Bilder gesehen, könne aber die Personen auf dem Bahnsteig nicht identifizieren, da er die Gesichter nicht erkennen konnte. Ob er damals die Verhaftungen in Singen mitbekommen habe, fragt der Vorsitzende. “Nicht bewusst”, antwortet der Zeuge.
Ich frage den Zeugen, ob er die Bietigheimer “Jungbevölkerung“ so gut gekannt habe, um die vier Personen auf dem Bahnsteig als Fremde auszumachen. “Nein”, antwortet der Zeuge. Bietigheim sei eine große Stadt mit vielfältigem Publikum. Ob die Vierergruppe auf dem Bahnsteig abseits gestanden habe, frage ich weiter. Die Gruppe habe am weitesten vom Zentralbereich des Bahnsteigs weg gestanden, antwortet der Zeuge. Woran er bemerkt habe, dass eine Frau unter den vier Personen war, möchte ich wissen. Sie habe einen Bubikopf gehabt und er habe erkannt, dass es eine Frau war. Ob es in Bietigheim Fahndungsaufrufe der Polizei zu verdächtigen Personen auf dem Bahnhof gegeben habe, lautet meine nächste Frage. Davon weiß der Zeuge nichts. Ich füge an, es sei doch damals eine Neuigkeit gewesen, dass eine Frau unter den möglichen Tatverdächtigen war. Er wisse nicht mehr, sagt der Zeuge, ob nicht auch der Umstand, dass eine Frau dabei war, in der Presse mitgeteilt worden sei. Auf meine Frage nach den Größen antwortet der Zeuge, die Männer seien deutlich größer als die Frau gewesen.
Die Verteidigung fragt nach der Sprache innerhalb der Vierergruppe. Der Zeuge sagt, er habe nicht gehört, wie und was die Personen gesprochen hätten. Ihr “Herumkaspern” sei nicht so gewesen, als hätten die jungen Leute Aufmerksamkeit wecken wollen. Die Verteidigung fragt nach dem Namen des “Spiegel”-Journalisten, mit dem der Zeuge gesprochen habe. Der Zeuge hat den Namen nicht in Erinnerung. Weitere Fragen der Verteidigung richten sich darauf, ob der Zeuge, wenn er jemanden zum Bahnhof bringe, rechtzeitig oder auf die letzte Minute komme. Die Verteidigung wundert sich, dass der Zeuge angesichts seines Erlebnisses auf dem Bahnhof die Verhaftung in Singen nicht verfolgt habe. Darauf erklärt der Zeuge, er habe nicht gesagt, dass er kein Interesse mehr hatte. Er habe auch beim “Spiegel” angerufen. Rechtsanwalt Walter Venedey fragt hierzu: “Woher hatte Sie die Rufnummer?” Aus der Presseliste, lautet die Antwort des Zeugen, er habe 20 Jahre mit der Presse zusammengearbeitet.
Was der Anlass des Anrufs beim “Spiegel” gewesen sei, fragt Rechtsanwalt Venedey. Das wisse er nicht mehr, sagt der Zeuge. Er habe einem Journalisten genau das erzählt, was er jetzt hier erzählt habe. Die Verteidigung fragt nach Termin und Inhalt des Gesprächs, das der Zeuge danach mit mir hatte. Bei einem zweiten Gespräch habe er mir nochmals dasselbe gesagt, erläutert der Zeuge. Weshalb ich zweimal angerufen hätte, will die Verteidigung wissen, ich sei doch Professor und würde nicht zweimal dasselbe fragen. Ob ich ihn gefragt hätte, ob es ihm recht sei, wenn ich ihn als Zeugen benenne? “Nein”, antwortet der Zeuge. In diesem Fall hätte er gesagt, dass er das nicht wolle, die Sache sei ihm zu vage. Um unberechtigte Relativierungen der Kernaussage dieses Zeugen zu verhindern, frage ich nach, ob sich das “vage” auf seine Aussage beziehe, dass er vier junge Leute, darunter eine kleinere Frau, auf dem Bahnsteig bemerkt habe. Der Zeuge antwortet, diese Aussage stehe. Auf sie beziehe sich das “vage” nicht.
“Mich hat niemand von einer Zeitung angerufen”
Rechtsanwalt Hans Wolfgang Euler fragt, ob er den kürzlich in der “Bietigheimer Zeitung” erschienenen Artikel “Bubacks Suche nach der Wahrheit” gelesen habe. Der Zeuge antwortet “Nein”. Der Rechtsanwalt meint, der Zeuge hätte den Beitrag lesen sollen, denn er sei darin zitiert. Ob einer der beiden Autoren dieses Beitrags ihn angerufen hätte? Der Zeuge antwortet: “Mich hat niemand von einer Zeitung angerufen.” Obwohl der Zeuge deutlich gesagt hat, er kenne den Beitrag nicht, zitiert Rechtsanwalt Euler weiter aus dem Artikel. Ich beanstande diese weiteren Fragen und schlage dem Rechtsanwalt vor, er solle sich, wenn er mit Passagen im Beitrag nicht einverstanden sei, an die Verfasser wenden. Auch ich hätte keines der Zitate im Beitrag autorisiert. Ich möchte auf die Kernbeobachtung des Zeugen zurückkommen und frage ihn, ob die jungen Leute außerhalb des überdachten Bereichs gestanden hätten. “Ja”, antwortet der Zeuge.
Rechtsanwalt Euler erklärt nach einer Pause, die Verteidigung habe den “Spiegel”-Redakteur Michael Sontheimer angerufen. Mit ihm habe der Zeuge gesprochen. Sontheimer habe gesagt, es sei zuvor über kein anderes Thema geredet worden. Die Verteidigung fragt den Zeugen, ob der Anlass seines Anrufs nicht doch seine damalige Beobachtung am Bahnhof Bietigheim gewesen sei. Der Zeuge erklärt, er habe sich wegen einer anderen Geschichte an den Chef vom Dienst beim “Spiegel” gewendet und sei dann mit einem Redakteur verbunden worden. Er erinnere sich nicht mehr an den Namen, aber es sei wohl Sontheimer gewesen, wenn dieser es so sage.
Der Senat präsentiert dem Zeugen eine Reihe von Lichtbildern. Der Zeuge erkennt unter den zahlreichen männlichen und weiblichen Personen niemanden wieder. Unter den Bildern befindet sich aber keines, das Verena Becker bei ihrer Verhaftung in Singen zeigt, die wenige Wochen nach der vom Zeugen geschilderten Beobachtung auf dem Bahnhof Bietigheim erfolgte. Ich bitte darum, ein solches Bild zu zeigen, damit der Zeuge sagen kann, ob er die Frisur, die Verena Becker da hatte, als “Bubikopf” bezeichnen würde. Das Gericht hat kein solches Bild verfügbar. Rechtsanwalt Venedey erklärt mir, ich müsse die Vernehmung eines auf Antrag der Nebenklage geladenen Zeugen schon vorbereiten, also Bildmaterial mitbringen. Ich entgegne, ich würde keine Zeugenvernehmungen “vorbereiten”.
Die vielen Fragen der Verteidigung und ihr mehrfaches Eingehen auf Kontakte des Zeugen zu mir und zum “Spiegel” zeigen mir, dass der Verteidigung die eindeutige Aussage des Zeugen, er habe eine zierliche Frau im Kreis der vier jungen Leute gesehen, wichtig ist. Bundesanwalt Hemberger erklärt nach der Entlassung des Zeugen, es sei nach wie vor mehr als zweifelhaft, ob die Täter auf dem Bahnhof waren. Die Beweisbehauptung der Nebenklage sei falsch, der Zeuge habe die vier jungen Leute nicht einsteigen sehen und auch ihre Gesichter nicht gesehen.
Der Vorsitzende berichtet von einem Telefonat mit dem Bundesministerium des Inneren. Man habe sich dort wohl für eine Sperrerklärung in Bezug auf den Zeugen Volker Speitel entschieden. Der Vorgang liege nun beim Staatssekretär. Zu meiner Überraschung fügt der Vorsitzende an, der Senat plane, Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich für den 3. Mai 2012 zu laden, wenn die Entscheidung über eine Sperrung nicht bald erfolgen würde. Ich bitte darum, dass bei einer eventuellen Ladung des Ministers auch die anderen Aktensperrungen aus neuerer Zeit angesprochen werden. Der Vorsitzende Richter entgegnet, dies sei nicht möglich, da diese Entscheidungen bereits gefallen seien.
Kommentieren | Michael Buback | 08. Mai 2012 | 16:11 Uhr |
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Henri-Nannen-Preis für “Bild”?
von Antje Vollmer, Vizepräsidentin des Bundestages a.D.
Davon wird sich der Henri-Nannen-Preis nicht erholen. Die “Recherche” der “Bild”-Zeitung in der Sache Christian Wulff wird für so großartig gehalten, dass sie – offenbar mit den meisten Voten der Vorjury – in die engste Auswahl der Preiswürdigen gelangt ist. Obwohl darüber in Berliner Journalistenkreisen seit Wochen gewispert wird, ist das niemandem eine offene Debatte wert – ein erstaunlicher Vorgang in einem Markt, der in der Regel Mutmaßungen lange vor deren Realisierung skandalisiert. Eines fernen Tages wird vielleicht ein junges, mutiges Recherche-Team herausfinden, wie viele Telefonate schon bei der Vorauswahl gelaufen sind – natürlich ohne Spuren auf Mail-Boxen zu hinterlassen.Tatsächlich wäre mit dem traditionsreichen Journalisten-Preis für das Massenblatt und seinen Frontmann Kai Diekmann ein Ritterschlag mit Zugang zur Artus-Runde erreicht. Seit 1989 betrachten sich “Bild” und der Springer-Konzern als von der Geschichte geadelt, als rechtmäßige ideologische Sieger des Kalten Krieges. Es fehlt nur irgendwie das Formelle, die Sahne auf dem Kuchen. Kai Diekmann von der Marienschule der Ursulinen in Bielefeld hatte immer den Ehrgeiz, eine große Zeitung in der Hand zu haben. Er bekam aber nur eine Postille mit großer Auflage. Seitdem arbeitet er daran, sein Blättchen aus dem Geruch der Gosse zu holen, seinen Aufstieg in die bürgerliche Welt der Notablen zu organisieren. Er ist der Erfinder einer eigenen Recherche-Abteilung im Haus, die sogar mit dem “Spiegel” konkurrieren will. Er ist der Autor der Plakat-Serie, in der diverse Prominente “Bild” Verbesserungsvorschläge aufdrängen dürfen. Was immer sie sagen: Sie sind jetzt “Bild”-Werbeträger. Es tut weh, zu sehen, wer da alles versammelt ist: Natürlich Alice Schwarzer, Veronica Ferres, der Dalai Lama, aber auch Hans-Dietrich Genscher – und sogar Udo Lindenberg. Die Botschaft: Früher verachteten Intellektuelle, Künstler und politische Eliten die “Bild”-Zeitung, heute kommt keiner daran vorbei. Wir sind Papst. Wir sind der eigentliche Machtpol, sind Königsmacher und Kanzlerstürzer. Wer uns hofiert, wird – auf Zeit – gut behandelt. Wer gegen uns ist, steht auf der Liste zur Wiedervorlage. Er und Sie sollten dann nicht mehr ruhig schlafen.
Es hat sich etwas in der Architektonik der öffentlichen Meinungsbildung verschoben. Das Abstandsgebot zwischen der Darstellung eines Sachverhalts in seriösen Blättern und dem Kampagnenstil des Boulevards wird zunehmend missachtet. Heute überschlagen sich alle wie die Lemminge, wenn erst einmal der Startschuss für eine Hatz gefallen ist, auf welchen Sündenbock auch immer. Keine Streitkultur, kein Bewerten und Abwägen nirgends – nur monokulturelles Jagdfieber, getarnt als moralische Aufrüstung der Nation.
Dafür war die Kampagne gegen Christian Wulff ein Musterbeispiel. Der Tiefpunkt allerdings war erreicht, als die wertvollsten unserer Printmedien - auch “Süddeutsche” und “Frankfurter Allgemeine” – auf Zuruf des vermeintlichen Opfers Kai Diekmann gleich die ganze Pressefreiheit in Deutschland für gefährdet erklärten. Was war passiert? Der bis heute nicht rechtmäßig verurteilte Christian Wulff hatte sich tölpelhaft zu verteidigen versucht, ausgerechnet mit einem Anruf beim “Bild”-Chef. Der dann folgenden Farce lag schlicht ein Vertrauensbruch zugrunde: Kai Diekmann ließ seine private Mail-Box jeden mithören, der ihm über den Weg lief. Ein Meisterstück, das Staunen macht: die stolze Riege des deutschen Journalismus ließ sich vor diesen Karren spannen. Und nicht einmal die öffentlich-rechtlichen Medien gingen auf Distanz. In allen Talkshows durfte ein Herr Blome (“Bild”) – getarnt als Volkes Stimme – unverblümt und kostenfrei für die neueste Ausgabe seines Blattes werben.
Die Tatsache, dass dies alles auch nur die Chance hat, in die Nähe eines Henri-Nannen-Preises zu kommen, ist ein Alarmsignal. Nicht einmal Axel Springer hätte das zu träumen gewagt. Er kannte noch den Unterschied zwischen dem Boulevard und ernsthaften politischen Blättern – er hätte sonst nie in die “Welt” investiert. Henri Nannen, Rudolf Augstein und Marion Dönhoff aber würden sich im Grabe umdrehen. Es geht längst nicht mehr um Preise, es geht um das Abstandsgebot zwischen seriösem Journalismus und einem Pseudo-Journalismus, der zwar oberflächlich nur Entertainment, im Kern aber das populistische Aufrühren von niederen Instinkten in verunsicherten Massengesellschaften zum Zweck des Seins hat. Das ist ein Politikum, denn es verändert politische Realitäten.
Der hintergründigste Kommentar zu dem ganzen Vorgang stand im Netz. Auf die Frage, wer denn nach dem Sturz von Christian Wulff der nächste Bundespräsident werden sollte, schrieb ein heller Kopf: “Kai Diekmann, dem Sieger gehört die Beute!”
Dieser fromme Wunsch muss irgendwie in Hamburg angekommen sein.
11 Kommentare | kulturzeit | 04. Mai 2012 | 18:01 Uhr |
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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 83
83. Verhandlungstag (20. April 2012)
Monika Haas ist erneut geladen. Rechtsanwalt Hans Wolfgang Euler fragt die Zeugin, ob sie jemals jemanden in Aden am Flugplatz abgeholt habe. “Nein”, lautet die Antwort. Sie sei auch nicht dabei gewesen, wenn ein anderer jemanden abgeholt habe, antwortet sie auf die Folgefrage. Oberstaatsanwältin Silke Ritzert nennt in verkürzter Form die Namen von zwei Personen und fragt die Zeugin, ob das diejenigen seien, mit denen sie in den Nahen Osten gereist sei. Die Zeugin bestätigt dies.
Monika Haas: Alles zum Thema gesagt
Die Oberstaatsanwältin möchte wissen, was mit diesen zwei Begleitern geschehen sei. Monika Haas antwortet, beide seien eines Tages nicht mehr im Camp gewesen. Ob sie sich erkundigt habe, was mit ihnen geschehen sei, fragt die Oberstaatsanwältin. Das habe sie nicht, antwortet die Zeugin. Sie sei dann selbst gefragt worden, ob sie nach Aden wolle. Wer sie gefragt habe, möchte die Oberstaatsanwältin wissen. Monika Haas will hierzu nichts Weiteres sagen. Sie habe sich anwaltlich beraten lassen, erklärt sie, und dabei erfahren, dass man sie wegen Falschaussage belasten könne, wenn dann etwas im Urteil stehe, was von dem abweiche, was sie zuvor gesagt habe. Vor allem zu ihrem Aufenthalt in Nairobi will sie nichts mehr mitteilen. Bundesanwalt Leo K. habe ihr angedroht, sie “wegen Nairobi” anzuklagen. Außerdem sei von ihr bereits alles zu diesem Thema gesagt.
Mir erscheint auch das, was heute in der Vernehmung von Monika Haas angesprochen wurde, weit weg vom Karlsruher Attentat zu sein. Um die mehrfach erwähnte Diskrepanz in Bezug auf die Person, die Peter Boock bei seiner Ankunft in Aden auf der Terrasse des Flughafengebäudes gesehen haben will, besser beurteilen zu können, frage ich, wie groß die Entfernung vom Rollfeld zu dieser Terrasse gewesen sei. Die Antwort von Monika Haas zeigt, dass sie sich nicht einmal sicher ist, ob es überhaupt eine solche Terrasse gab. Ob sie in Aden eine Kopfbedeckung getragen habe, frage ich die Zeugin noch. “Nein”, antwortet Monika Haas. Ich möchte noch wissen, weshalb sich die Zeugin sicher sei, dass der Verfassungsschutz, also der Inlandsgeheimdienst, mit ihr in Kontakt getreten sei, da sie doch überwiegend im Ausland agiert habe. Haas antwortet, man könne nicht von Kontakt sprechen, sondern von Anbahnungsversuchen, die stets in Deutschland erfolgt seien. Das erste Mal sei dies in Hamburg geschehen. Es habe zwei weitere Versuche gegeben, nachdem sie wieder endgültig in Deutschland war.
Ich frage nach dem Besuch von Verena Becker bei der Zeugin und erkundige mich, ob über den Stuttgarter Prozess, der damals bereits lief, gesprochen worden sei. Die Zeugin antwortet, sie hätte mit Verena Becker kaum über deren Prozess gesprochen. Auf meine Frage, was “kaum” bedeute, erhalte ich keine klare Auskunft. Die Zeugin erwähnt, sie habe im Gespräch auf Parallelen zwischen ihrem Verfahren und dem gegen Verena Becker hingewiesen. So habe man von Monika Haas behauptet, sie sei eine neue “Mata Hari”, die gedeckt und geschont worden sei, weil sie für Geheimdienste gearbeitet habe. Daraufhin frage ich die Zeugin, was Verena Becker zu dieser Interpretation gesagt habe. Verena Becker habe sich hierzu nicht geäußert, entnehme ich der Antwort. Rechtsanwalt Euler überrascht mit der Auskunft, der Besuch von Frau Becker bei der Zeugin habe an dem Tag stattgefunden, an dem ich Verena Becker auf dem Stuttgarter Bahnhof angesprochen hätte. Daraufhin frage ich Monika Haas, ob ihr Frau Becker von der kurzen Begegnung mit mir berichtet habe. “Nein”, antwortet die Zeugin. Frau Becker habe aber in Frankfurt gleich nach der Ankunft mit ihrem Rechtsanwalt telefoniert. Ich frage Monika Haas noch, ob sie etwas über die unmittelbaren Täter beim Karlsruher Attentat wisse. Die Antwortet lautet “Nein”.
Der Senat ist überrascht, dass die Verfahrensbeteiligten so wenige Fragen an die Zeugin haben. Monika Haas wird bereits am Vormittag entlassen. Der Vorsitzende teilt mit, der Senat lehne den Antrag der Nebenklage auf Ladung von Bundesanwalt Peter Zeis ab. Dass Zeis Sitzungsvertreter im Verfahren gegen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar war, stehe bereits fest, und dass er nichts von der dem Generalbundesanwalt übergebenen Verfassungsschutzakte gewusst habe, sei durch die Aussage von Bundesanwalt Griesbaum bekannt. Dieser habe berichtet, von dem Vorgang hätten nur Generalbundesanwalt Kurt Rebmann, Bundesanwalt Gerhard Löchner und vielleicht noch Bundesanwalt Wolfgang Pfaff gewusst. Die Ablehnung des Beweisantrags ist auch deshalb bitter, da die Vernehmung von Peter Zeis die vielleicht letzte Chance geboten hätte, wenigstens einen Vertreter der Bundesanwaltschaft zu hören, der in der Behörde tätig war, als das Attentat geschah und der auch mit Verfahren zum Karlsruher Anschlag befasst war. Die als Zeugen aus der Karlsruher Behörde geladenen Beamten erfüllten diese Voraussetzungen nicht. Bundesanwalt Leo K. war Sachbearbeiter zum Komplex Schleyer und die beiden anderen als Zeugen geladenen Bundesanwälte, Rainer Griesbaum und Wolfgang Pfaff, kamen erst später im Jahr 1977 an die Karlsruher Behörde.
Ich erwähne, dass ich bereits vor drei Wochen auf die beim Fundort des Tatmotorrads polizeilich sichergestellte Fußspur hingewiesen habe und dass ich die Schuhgrößen der Karlsruher Tatverdächtigen erfahren wollte. Auch möchte ich die Unterlagen sehen, in denen die als Gipsabdruck gesicherte Fußspur mit der Sohle des von Verena Becker bei ihrer Verhaftung in Singen getragenen Sportschuhs verglichen wird. Beide sind jeweils Größe 40. Diese Informationen, erkläre ich, möchte ich noch heute – spätestens nach der Mittagspause – erhalten. Sie müssten ja verfügbar sein. Ansonsten wäre es in meinen Augen ein gravierender Befund, füge ich an, wenn die Schuhgrößen der uns genannten Tatverdächtigen nicht festgestellt worden wären und die Verknüpfung der Gipsabformung mit Schuhen von Verena Becker damals unterlassen worden wäre.
Bundesanwalt Walter Hemberger erklärt, er habe dazu bereits gestern Ausführungen gemacht, die bei mir ungehört verhallt seien. Der von mir geschilderte Fluchtweg sei fernliegend. Er nennt einen anderen Weg, den die Terroristen, wie der Bundesanwalt behauptet, sicher gegangen seien, und es gebe sogar noch einen dritten Weg. Es mag viele Wege geben, antworte ich, aber es gehe hier um eine konkrete Fußspur, die in der Nähe des Weges liegt, den ich ohnehin als den für die Täter vorteilhaftesten ansehe. Da eine Fußspur sichergestellt wurde, muss sie mit den Schuhgrößen der uns genannten männlichen Tatverdächtigen verglichen worden sein. Bundesanwalt Hemberger gibt mir zu verstehen, er sehe seine Aufgabe nicht darin, für mich Akten durchzuschauen. Ich möge selbst nachsehen. Darauf entgegne ich, die Information sei für alle Verfahrensbeteiligten wichtig. Die Bundesanwaltschaft leite die Ermittlungen und bei ihr würde ich die Aufgabe sehen, zentrale Informationen bereitzustellen.
Rechtsanwalt Hans Wolfgang Euler wirft ein, es müsse ein zweiter Abdruck vorhanden sein, wenn es die Spur einer Person sei. Es sähe sonst mehr nach einem Storch aus. Ich entgegne, dass dies ja gerade die besondere Erkenntnis meiner Frau gewesen sei, dass eine weibliche Person, die sich an einer schrägen Stelle hinkauert, unterschiedlich starke Fußabdrücke erzeugt. Der stärker belastete Fuß, wenn er zudem noch näher am Bach im weicheren Untergrund steht, wird einen deutlicheren Abdruck erzeugen als der weniger belastete Fuß auf festerem Grund. Ich füge noch an, dass ich das Argument des Rechtsanwalts nicht verstünde. Ob er denn sagen wolle, dass sich eine einbeinige Person in das schräge Gelände bewegt habe, weil nur ein ausgeprägter Fußabdruck entdeckt und gesichert wurde?
Bundesanwalt Hemberger erklärt, es sei klar, dass die Täter den breiten Fußweg unter der Autobahn hindurch in Richtung Schwimmbad gewählt hätten, um so zum Fluchtauto zu gelangen. Ich erwidere, die Täter seien mit dem Motorrad auch nicht auf der breiten Straße nach Wolfartsweier gefahren, sondern auf sehr versteckten Pfaden und am Schluss weitgehend durch Wald. Insofern sei davon auszugehen, dass sie auch den kurzen, besseren Sichtschutz bietenden Fußweg über die kleine Staumauer zum Alfa Romeo genommen haben. Außerdem, füge ich an, gehe es jetzt nicht um Bewertungen, dafür sei das Plädoyer da, sondern um eine konkrete Fußspur, zu der ich die für eine spätere Beurteilung erforderliche Information benötige. Ich beharre darauf, dass ich zum Ende der Mittagspause wissen möchte, welche Schuhgröße die tatverdächtigen Männer haben und welche Erkenntnisse aus dem unabweisbaren Vergleich des Gipsabdrucks der Fußspur mit den in Singen sichergestellten Sportschuhen von Verena Becker gezogen wurden.
Es zeigt sich, dass Bundesanwalt Hemberger, der sich stets hervorragend in den Akten auskennt, keine Fundstelle nennen kann. Er räumt sogar ein, dass er keine Information über die Schuhgrößen der männlichen Tatverdächtigen hat. Ich hätte erwartet, dass diese Information ohnehin für die jeweils über viele Jahre inhaftierten Männer erhoben worden ist. Sie müssen doch, wenn sie über weit mehr als ein Jahrzehnt in Haft waren, von Zeit zu Zeit Schuhe erhalten haben, sodass deren Größe bekannt sein muss. Im speziellen Fall kommt hinzu, dass eine von der Polizei in Verbindung mit dem Karlsruher Attentat gesicherte Fußspur vorlag. Da gibt es doch gar keine andere Wahl, als die Schuhgrößen aller in Betracht kommenden Tatverdächtigen zu erheben.
Fußspur unerheblich?
An Bundesanwalt Hemberger gerichtet, erkläre ich noch: Wenn er nach 35 Jahren meine, eine Fußspur sei unerheblich, so sei dies seine persönliche Einschätzung. Dies ändere nichts daran, dass die Polizei die Spur damals ernst genommen und aufgenommen hat und die Fußspur somit zeitnah sorgfältig und nachvollziehbar zu bearbeiten war. Bundesanwalt Hemberger beharrt darauf, er sehe keine Veranlassung, Erhebungen zu den Schuhgrößen vorzunehmen. Mit einer Vehemenz, die mich beunruhigt, insistiert der Bundesanwalt darauf, dass die Fußspur unerheblich sei. Für Verena Becker ist es sicher günstig, dass die Ermittler und die Staatsanwälte eine Fußspur der Schuhgröße 40, die in der Nähe des Abstellplatzes des Tatmotorrads und des Ausgangspunktes der Flucht mit dem Alfa Romeo sichergestellt wurde, weder damals noch heute mit ihrer Schuhgröße 40 verknüpft haben.
Rechtsanwalt Euler hatte mir vor drei Wochen gesagt, die Fußspur sei bereits in der Hauptverhandlung thematisiert worden. Er nennt mir auf meine erneute Frage freundlicherweise den Tag, an dem die Schuhspur zur Sprache gekommen sei. Meine Frau und ich wundern uns auf der Rückfahrt, wie wir es übersehen konnten, dass die Größe einer von der Polizei beim Fundort gesicherten Fußspur mit der Schuhgröße von Verena Becker übereinstimmt. Zurück in Göttingen, sehen wir gleich in den Akten nach. Am 20. Januar 2011 wurde die Fußspur tatsächlich in der Hauptverhandlung erwähnt. Eine sehr junge BKA-Beamtin berichtete, eine beim Tatmotorrad gefundene Fußspur habe keine Merkmale erbracht, die Rückschlüsse auf einen bestimmten Sportschuh zulassen. In den Akten finde ich noch die Mitteilung der Abteilung KT des BKA vom Februar 2009, wonach aus der kriminaltechnischen Untersuchung der Bekleidungsstücke, die Verena Becker bei ihrer Festnahme am 3. Mai 1977 trug, keine nützlichen Erkenntnisse zu erwarten seien. Dies klingt so, als seien Schuh und Gipsabdruck noch vorhanden. Von der elektrisierenden Gleichheit der Schuhgrößen steht da aber nichts, sodass kein gutgläubiger Mensch mit dieser Möglichkeit rechnet. Auf sie hätte damals und heute ausdrücklich hingewiesen werden müssen. Wir empfinden es wie eine Täuschung, dass im Asservatenverzeichnis der von Verena Becker getragenen Kleidungsstücke die Größe ihres Sportschuhs nicht vermerkt ist und es dort nur heißt “1 Paar Sportschuhe Adidas”. Nur wer hier stutzig wird und weiter forscht, kann in “Beiakten” Verena Beckers Schuhgröße finden.
20 Kommentare | Michael Buback | 04. Mai 2012 | 17:56 Uhr |
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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Buback bloggt – Tag 82
82. Verhandlungstag (19. April 2012)
Als Zeuge ist heute Dr. Eberhard Foth geladen. Er war Vorsitzender Richter in mehreren “RAF-Verfahren”“, etwa im Prozess gegen Knut Folkerts, in dem es in den Jahren 1979 bis 1980 um das Karlsruher Attentat ging, aber auch im Verfahren gegen Volker Speitel. In der ersten Stunde, in der ich noch nicht im Sitzungssaal bin, geht es um die Frage, wie Waffen und Sprengstoff damals nach Stammheim hinein gelangt sind und um die unterschiedlichen Darstellungen, die Volker Speitel und Peter Jürgen Boock hierzu gegeben haben. Der Zeuge weist darauf hin, dass seine Erinnerung angesichts des inzwischen lange vergangenen Zeitraums schlecht ist. Die Waffen habe Speitel, so der Zeuge, nach eigenen Angaben von “Illegalen” erhalten. Ob Speitel gewusst habe, wofür die Waffen bestimmt seien, fragt der Vorsitzende. Der Zeuge erklärt, Speitel habe nicht an einen Suizid der Inhaftierten gedacht. Der Vorsitzende möchte wissen, ob der damalige Senat Volker Speitel geglaubt habe. Sicher habe es anfangs Zweifel gegeben, dann aber nicht mehr, antwortet der Zeuge.
“Waffenschmuggel”
Auf die Frage, ob er mit Boock zu tun gehabt habe, antwortet er mit Nein. Die Verteidigung möchte wissen, ob es Speitel gewesen sei, der die Verstecke für die Waffen gefertigt habe. Der Zeuge antwortet: “Vermutlich, ja”. Ob Speitel dies allein getan habe, fragt die Verteidigung weiter. Darauf erklärt der Zeuge, er sei aufgrund von Speitels Schilderungen davon ausgegangen, dass dieser die Waffenverstecke allein hergestellt habe. Der Zeuge meint, der erste “Waffenschmuggel” habe stattgefunden, als Brigitte Mohnhaupt noch in Haft gewesen sei. Bundesanwalt Hemberger fragt, ob Speitel Seriennummern bei den Waffen weggefräst habe. Hierzu weiß der Zeuge nichts Genaueres. Auch zur Frage, ob Speitel Verena Becker gekannt oder getroffen habe, kann der Zeuge nichts sagen.
Ich frage als erstes, ob der damals unter dem Vorsitz des Zeugen arbeitende Senat Verena Becker und Günter Sonnenberg als unmittelbare Karlsruher Täter in Betracht gezogen hat, nachdem die Karlsruher Tatwaffe und ein Suzuki-Schraubendreher bei ihrer Verhaftung sichergestellt worden waren. Der Zeuge meint, es sei eventuell erwogen worden, dass Sonnenberg beteiligt gewesen sei. Er habe aber keine Erinnerung daran, dass man Verena Becker in Betracht gezogen habe. Ich frage, ob man überhaupt an eine Frau auf dem Tatmotorrad gedacht habe. Der Zeuge antwortet, er wisse es nicht genau, aber von einer Frau sei nicht die Rede gewesen, auch nicht als im Fluchtauto wartende Person. Ich erwähne, dass Knut Folkerts im “Spiegel”-Gespräch “Logik des Krieges” von 2007 erklärte, das BKA habe spätestens seit seiner Verhaftung gewusst, dass er Linkshänder sei und deshalb rückwärts hätte auf dem Motorrad sitzen müssen, um gezielt von rechts in das Auto zu schießen. Dr. Foth antwortet, das sei ihm nicht bekannt. Folkerts habe sich im Verfahren nicht verteidigt. Im “Spiegel”-Gespräch sagte Folkerts noch: “Mein Prozess war eine Farce” und erklärte, eine juristische Verteidigung habe damals nicht seinem Selbstverständnis entsprochen. Ich frage den Zeugen, ob ihm bekannt sei, dass in einem Behördenzeugnis des Bundesamtes für Verfassungsschutz die drei unmittelbaren Karlsruher Täter genannt seien, unter denen sich aber der Name Folkerts nicht befinde. Bundesanwalt Walter Hemberger beanstandet, dass ich nicht hinzugefügt habe, der Hinweis beruhe auf “einer älteren unbestätigten Einzelinformation”. Dr Foth erklärt, ein solches Zeugnis sei ihm nicht bekannt.
Ich frage nach dem Zeugen Manfred A., der bereits am Tattag der Polizei den Hinweis gab, dass vermutlich eine Frau hinten auf dem Tatmotorrad gesessen habe. Der Name des Zeugen A. sagt dem damaligen Vorsitzenden Richter nichts, er sei nicht in den Akten, so Dr. Foth. Ich erwähne noch die Zeugin Beate K., die der Polizei in ihrer Vernehmung im Juni 1977 aussagte, sie habe Verena Becker in einem weißgrauen VW-Käfer am Nachmittag vor dem Anschlag beim Tatort gesehen. Der Zeuge erinnert sich nicht an diesen Namen, obwohl er sich auf seine Vernehmung vorbereitet und in seinen alten Unterlagen nachgesehen hat. Ich frage Dr. Foth nach dem jugoslawischen Augenzeugen, dessen Wagen unmittelbar neben dem Dienstwagen meines Vaters stand. Der Zeuge findet in seinen mitgebrachten Unterlagen den Namen des Jugoslawen. Dahinter stehe ein Doppelpunkt, mehr nicht, sagt er. Wenn von einer zierlichen Person auf dem Motorrad gesprochen worden wäre, so hätte er sich das notiert, meint der Zeuge. Es ist schwer zu verstehen, dass der Jugoslawe, der im Prozess gegen Folkerts der einzige tatnahe Augenzeuge war, nicht ausführlicher befragt wurde. Der SWR-Journalist Holger Schmidt veröffentlichte am 13. Mai 2007 ein Gespräch mit diesem Jugoslawen, das – zur Vermeidung von Verständigungsproblemen – von einer Journalisten-Kollegin in bosnischer Sprache geführt wurde. Der Jugoslawe sagt darin: “Ich war bei der ersten Gerichtsverhandlung in Stuttgart. Was ich dort erzählt habe, war aber völlig uninteressant für den Richter.”
Fußspur Größe 40
Meine nächste Frage betrifft die Fußspur der Größe 40, die nahe der Stelle gefunden wurde, an der die Attentäter das Tatmotorrad abgestellt haben. Dr. Foth hat keinerlei Erinnerung daran. Eine solche Fußspur habe im Verfahren keine Rolle gespielt. Sie wäre, fügt der Zeuge an, ein wichtiges Indiz gewesen. Bundesanwalt Hemberger fragt den Zeugen, ob er damals die Akten nicht gelesen habe. Dies ist ein herber Vorwurf, zumal er bedeutet, dass alle fünf Richter die Akten nicht gründlich gelesen hätten. Mir erscheint fraglich, ob in den damals dem Gericht vorgelegten Akten stand, dass Verena Becker bei ihrer Verhaftung Schuhe der Größe 40 trug und dass in diesem Zusammenhang erwähnt wurde, dass eine Fußspur derselben Schuhgröße beim Fundort des Tatmotorrads gesichert worden ist.
In diesem Zusammenhang frage ich nach dem Zeugen Ludwig Six. Er hatte der Polizei geholfen, das Tatmotorrad zu finden, war aber nicht als Zeuge zum Prozess geladen, obwohl er sogar die Personen auf dem Motorrad gesehen hat. Dr. Foth hat lediglich in Erinnerung, dass da ein “Kompostbereiter” gewesen sei.
Rechtsanwalt Walter Venedey äußert die Vermutung, das Urteil gegen Knut Folkerts beruhe wohl darauf, dass er mehrfach von Zeugen im Fluchtwagen gesehen worden sei. Hierzu gibt es keinen energischen Widerspruch des damaligen Vorsitzenden Richters. Es ist schon merkwürdig: Mein Vater und seine Begleiter wurden von einem Motorrad aus erschossen wurden, nicht aus einem Auto heraus. Dennoch wurde Knut Folkerts, den mehrere Zeugen im Fluchtwagen erkannt haben, von der Bundesanwaltschaft als Schütze auf dem Tatmotorrad angeklagt.
Nach der Mittagspause stellt Rechtsanwalt Matthias Rätzlaff den Beweisantrag auf Vernehmung des präsenten Zeugen Dr. Wilhelm C., also des in meinem Blog bereits genannten “Willy Kaiser”. Ich bin sehr froh, dass der Rechtsanwalt diesen Antrag gestellt und er den Weg der Ladung über einen Gerichtsvollzieher gefunden hat. Auch wenn die Aussagen von “Willy Kaiser”, die er bereits gegenüber zwei Rechtsanwälten gemacht hat, kaum vorstellbar erscheinen, wäre es gut, wenn er vor Gericht als Zeuge aussagen würde. Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob ein Zeuge zwei Rechtsanwälten oder meiner Frau und mir Dinge erzählt oder ob er als Zeuge vor Gericht aussagt, wo er mit empfindlicher Bestrafung rechnen muss, wenn er die Unwahrheit sagt. Insofern ist bedeutsam, dass “Willy Kaiser” nicht gekniffen hat, sondern gekommen ist.
Die Bundesanwaltschaft beantragt die Zurückweisung des Beweisantrags. Sie argumentiert, es handle sich um die Wiederholung des bereits gestellten, aber abgelehnten Antrags. Rechtsanwalt Rätzlaff erwidert, bei einem präsenten Beweismittel würden andere Ablehnungsgesichtspunkte gelten. Der Zeuge könne nur bei offensichtlicher Ungeeignetheit zurückgewiesen werden. Zweifel an konkreten Beweisbehauptungen seien durch die Vernehmung des präsenten Zeugen auszuräumen. Rechtsanwalt Hans Wolfgang Euler regt an, man solle den Zeugen zumindest informatorisch anhören, damit nicht Verschwörungstheorien Nahrung erhalten. Auch ich meine, man solle den Zeugen vernehmen. So gefährlich werde er doch wohl nicht sein. Und wenn seine Aussagen offensichtlich unzutreffend sind, wird das Gericht dies rasch merken und die Vernehmung abbrechen.
“Willy Kaiser”
Der Senat möchte die Unterlagen sehen, die sich – laut eigener Aussage – im Besitz des Zeugen befinden sollen. Mir hatte der Zeuge erklärt, er habe heute zwei Tonbandmitschnitte und einige schriftliche Dokumente bei sich. Gegenüber Rechtsanwalt Rätzlaff sagt er allerdings, die Unterlagen habe ein Bekannter von ihm in Verwahrung, der sich in der Nähe aufhalte. “Willy Kaiser” will die Unterlagen nicht aushändigen. Diese seien an eine holländische Medienfirma verkauft und diese habe ihm inzwischen verboten, das Material herauszugeben. Sein Bekannter sei nach dem Anruf der holländischen Medienfirma mit den Unterlagen wieder abgereist. Die Medienfirma habe mit drei Tageszeitungen, in England, Polen und Holland, vereinbart, dass die Unterlagen nach der Prüfung durch Spezialisten veröffentlicht werden. Das Tonband, auf dem Verena Becker mit Bezug auf Generalbundesanwalt Buback sinngemäß gesagt habe: “Ich habe den Hund erschossen”, sei bei den an den Medienkonzern übergebenen Unterlagen. Diesen Tonband-Mitschnitt habe er selbst gehört, erklärt der Zeuge. Überraschenderweise ordnet der Vorsitzende an, dass der Zeuge vorläufig festgenommen wird, um ihn zu durchsuchen. Bundesanwalt Hemberger und Rechtsanwalt Rätzlaff nehmen an der Durchsuchung teil. Diese fördert aber keine Dokumente zutage. Das Handy von “Willy Kaiser” wird überprüft. Dort ist nicht vermerkt, dass am heutigen Tag ein Telefonat eingegangen sei. Hierauf angesprochen, erklärt “Willy Kaiser”, die Kontaktperson des niederländischen Medienkonzerns habe auf dem Handy seines Bekannten angerufen. Die Telefonnummer des Geschäftspartners in den Niederlanden nennt “Willy Kaiser” nicht, auch nicht den Namen seines Bekannten, da dieser bei der Zollfahndung sei. Es überrascht nicht, dass der Senat den Beweisantrag daraufhin ablehnt und es so zu keiner Vernehmung des Zeugen “Willy Kaiser” kommt. Der Senat geht von einer völligen Ungeeignetheit des Beweismittels aus. Es seien ganz und gar unwahrscheinliche Angaben des Zeugen.
Meine Frau und ich sind erleichtert. Wir wissen nun, dass der Zeuge “Willy Kaiser” keine Unterlagen hat oder zumindest dem Gericht keine Unterlagen vorweisen kann. Insofern ist es müßig zu spekulieren, ob und welche Teile seiner Angaben zutreffend sein können, denn wir brauchen verlässliche Dokumente. Ohne die Hilfe des Gerichts hätten wir die für uns wichtige Klarheit nicht gewonnen. Insofern war es trotz der Anstrengung auch ein guter Tag für uns.
Es bleibt noch Zeit, um meinen Brief vom Vortag zu erläutern, in dem ich an den Vorsitzenden weitergeleitet habe, was mir der Journalist Bernd P. vor einigen Tagen mitgeteilt hat. Er sei am 7. April 1977 von der Redaktion “aktuell regional” im SDR-Studio beauftragt worden, zum Tatort zu gehen. Dort habe er mit dem jugoslawischen Augenzeugen gesprochen. Dieser habe ihm berichtet, dass vom Soziussitz des Motorrads eine schmächtige, kleinere Person geschossen und das Motorrad den Dienstwagen nach den Salven noch umrundet habe. Diese beiden Beobachtungen, über die mehrfach in der Hauptverhandlung debattiert worden ist, nachdem Augenzeugen Entsprechendes in der jetzigen Hauptverhandlung ausgesagt haben, hat demnach auch der jugoslawische Augenzeuge gemacht. Der Hinweis erscheint mir wichtig, um die Verlässlichkeit der Angaben von Augenzeugen des Anschlags zu prüfen, aber auch, um die Zuverlässigkeit der in den Akten festgehaltenen, angeblich von dem jugoslawischen Augenzeugen stammenden Hinweise bewerten zu können. Ich meine, dieser Journalist sei unbedingt zu hören. Die Bundesanwaltschaft spricht sich gegen meinen Antrag aus. Sie sieht aus Gründen der Aufklärungspflicht keinen Bedarf, diesen Zeugen zu laden.
In einem weiteren Schreiben vom 18. April 2012 an den Vorsitzenden habe ich zu der Fußspur der Größe 40, die in der Nähe des Motorradfundortes polizeilich gesichert wurde, erklärt, dass ich die hierzu von Bundesanwalt Walter Hemberger geäußerte Behauptung, es habe keine Veranlassung für die Täter gegeben, zum Bach hinunter zu gehen, nicht akzeptieren kann. Ich erläutere die mir sehr überzeugend erscheinende Erklärung, die meine Frau dafür gefunden hat: dass durchaus eine Person mit der “Damenschuhgröße” 40 in die Nähe des Bachs getreten sein kann, wo dieser Fußabdruck entdeckt wurde. Ich habe diese Erläuterung in meinem Blog 81/2 bereits beschrieben. Bundesanwalt Hemberger behauptet erneut, der von meiner Frau und mir vermutete Weg sei fernliegend. Die Terroristen hätten eine andere Route genommen und es gebe sogar noch einen dritten Weg.
In Hinblick auf die von der Verteidigung beantragte Ladung des Zeugen Volker Speitel erklärt der Vorsitzende, es liege noch keine Erklärung des Bundesinnenministeriums vor. Die vorläufige Ankündigung lasse vermuten, dass eine Sperrerklärung erfolgen wird.
4 Kommentare | Michael Buback | 04. Mai 2012 | 14:03 Uhr |
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02. Vor Ort · Stammheim: Verena-Becker-Prozess
Jetzt doch
Natürlich darf man gespannt sein, was in den “15 bis 20 Minuten”, die ihr Anwalt ankündigte, von Verena Becker gesagt werden wird. Es darf als sicher gelten, dass diese Aussage auch eine überhöhte Bedeutung bekommen könnte, die nicht angemessen ist. Denn entweder ist Frau Becker, was den Mord an Siegfried Buback am 7. April 1977 angeht, kompetent, oder sie ist es nicht. Wenn sie es nicht ist, könnte die Erklärung sehr viel kürzer ausfallen.Es könnte auch sein, dass das auf die Wahrheitsfindung gerichtete Engagement Michael Bubacks bei Suche nach den wahren Mördern an seinem Vater Schaden nimmt. Nachdem die zahllosen Zeugenaussagen keine justitiable Eindeutigkeit erzeugten, spricht nun die Angeklagte selbst. Wird sie – Angesicht zu Angesicht – die Tat so schildern, wie sie nach Michael Bubacks Überzeugung abgelaufen ist? Wird sie sich bezichtigen, geschossen zu haben? Das ist schwer zu glauben.
Ist es abwegig, sich vorzustellen, dass ihre Bereitschaft auszusagen, in enger Abstimmung mit den sie anklagenden und anderen staatlichen Stellen entstanden ist? Ganz sicher gibt es ein Interesse des Staates, sein eigenes Bild von jeder Kumpanei mit den RAF-Tätern reinzuwaschen.
Es muss dieses Interesse geben. Schließlich geht es hier um sehr viel mehr als um Verena Beckers persönliche Schuld. Wenn dieser Prozess in Stuttgart in den nächsten Wochen so endet, dass man künftig auf die Ära der RAF als eine Zeit zurückblicken könnte, in der Terrormorde mit Wissen des Staates begangen wurden – eine gerade auch im Spiegel der Erinnerung an diese Zeit unfaßbare Vorstellung – dann ist das Bild der Bundesrepublik Deutschland, und auch das Bild, welches wir generell von Staat und Staatlichkeit haben, elementar beschädigt. Im Lichte der Zwickau-Erfahrungen, die wir alle gerade machen, umso mehr. Das darf wohl eben nicht sein.
Michael Buback muss jetzt sehr aufpassen. Wenn Verena Becker aussagt, wird das weit über allem stehen, was an Wahrheit über den 7. April 1977 erforscht worden ist. Er könnte am Ende als Querulant, Neurotiker, Besessener dastehen. Und wir hätten unseren Frieden wieder, mit dem Staat, mit uns.
13 Kommentare | [3sat] Armin Conrad | 03. Mai 2012 | 14:20 Uhr |
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